Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.2 Anvertraute Sozialdaten

Rz. 9 Die Vorschrift ist dann einschlägig, wenn es sich um Sozialdaten handelt, die zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfen anvertraut worden sind. Damit werden nur solche Daten erfasst, die im Kontext der Leistungsgewährung anfallen, nicht solche, die im Rahmen "anderer Aufgaben" beschafft worden sind (so auch Rombach, in: Hauck/Noftz, SGB, 01/2020, Werkstand: 2023...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / 2. Weitere OGH Entscheidungen in Österreich

In der Rechtsdatenbank Manz finden sich 2200 Entscheidungen, davon zwei des Obersten Gerichtshofs (OGH), die sich seit 2001 mit dem Thema "PAS" auseinandersetzen. Eine Entscheidung nutzt den synonymen Begriff "Eltern-Kind-Entfremdung", 39 Entscheidungen beziehen sich auf Bindungstoleranz, 6 Entscheidungen davon stellen eine Bindungsintoleranz fest. In Österreich sind OGH-Ents...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / IX. Diskussion

Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen, Michelle Bachelet Jeria hat am 9.12.2021 eine Mahnung an alle Mitgliedsstaaten ausgegeben und im Zusammenhang mit dem "PAS", dem glaubhafte wissenschaftliche Unterstützung fehlt, deutlich auf tief verwurzelte patriarchale Einstellungen im Rechtssystem und Rückschläge in Bezug auf die Geschlechtergleichheit verwiesen. "Guided by pseu...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / b) Feststellungs- und Beweislast

Die Beweislast kann nach der sog. Beweisführungslast (formelle Beweislast) und der sog. Feststellungslast (materielle Beweislast) differenziert werden. Die Beweisführungslast betrifft die Frage, wer in einem gerichtlichen Verfahren Beweisanträge stellen kann und muss, um nicht wegen Beweisfälligkeit zu unterliegen. Die Feststellungslast betrifft die Frage, wer die Folgen der...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / I. Einleitung

Seit mindestens 30 Jahren wird bei Gerichtsverhandlungen in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren mit der "Pseudo-Diagnose PAS" (Parental Alienation Syndrome) oder "Eltern-Kind-Entfremdungssyndrom" auch im deutschen Sprachraum argumentiert und häufig wird die Existenz dieser Diagnose nicht hinterfragt.[2] Elternteilen, meist Müttern, wird damit von Sachverständigen in deren Gutac...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / 1. Fallbeschreibung aus Österreich

Ein 6-jähriges Kind von seit der Schwangerschaft der Frau getrenntlebenden Eltern muss alle zwei Wochen mehrere Stunden seinen nicht sorgeberechtigten Vater besuchen, weil dieser das unbegleitete Kontaktrecht hat, obwohl es angibt, Angst vor seinem Vater zu haben. Im ersten Lebensjahr gab es angeblich keinen Kontakt zwischen Vater und Kind. Zunächst ließ die Mutter dann die ...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / II. PAS (Parental Alienation Syndrome), Eltern-Kind-Entfremdungssyndrom

Offensichtlich hat das "PAS-Konzept" auch im deutschsprachigen Raum eine hohe Faszination für Sachverständige und Jurist:innen. Dieses Konzept von Dr. Richard Gardner [5] (2001), welcher die Pseudodiagnose "PAS" (Parental Alienation Syndrome) aufgrund von Beobachtungen in seiner Praxis und der langjährigen Tätigkeit als Gerichtsgutachter in den USA in den 1980er Jahren entwick...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / IV. Empirische Forschung und Wissenschaft

Die aktuelle Datenlage weist laut Zimmermann et al.[12] darauf hin, dass sogenannte entfremdende Verhaltensweisen sehr viel stärker die Beziehung des Kindes zum entfremdenden Elternteil selbst schädigen als zum entfremdeten Elternteil. Die Erklärung von kindlichen Kontaktabbrüchen mit einem entfremdenden elterlichen Verhalten, wie es in der älteren "PAS"-Literatur vorkommt, ...mehr

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FF 03/2024, Psyche trifft auf Justitia: Wie kann man der Mandantschaft da noch helfen?!

27. Studienreise nach Griechenland 15. bis 22.5.2024 Argiris Balomatis Wir alle kennen die Situationen im familienrechtlichen Mandat. Eher früher als später werden wir gefragt: Und was kommt am Ende dabei raus? Beim munteren Zahlenspiel im Unterhalt oder bei der Zugewinnberechnung mögen wir uns in der Lage sehen, diese Frage einigermaßen konkret beantworten zu können. In Kinds...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / bb) Amtsverfahren

Ebenso besteht keine Dispositionsbefugnis der Beteiligten in allen Amtsverfahren,[129] in denen schon Anträge nach § 24 FamFG nur Anregungen zur Einleitung des Verfahrens darstellen. Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen vor und gelangen zur Kenntnis des Gerichts, besteht eine Pflicht, das Verfahren einzuleiten.[130] Das Amtsverfahren ist der Grundsatz im FamFG, w...mehr

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FF 03/2024, Fachtermini aus... / VIII. Deutsche und europäische Rechtsprechung

Ein Blick in die deutsche und auch europäische Rechtsprechung ergibt, dass es hier nicht viel anders aussieht: In den juristischen Datenbanken juris und beck-online ließen sich seit dem Jahr 2000 bis einschließlich 2022 40 höchstrichterliche familiengerichtliche Entscheidungen mit konkretem Bezug zum sog. "PAS" finden. Davon ergingen neun Entscheidungen vom Europäischen Geri...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 10 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 10. 1.2024 – XII ZB 510/23 Der verfahrenskostenhilfebedürftige Rechtsmittelführer ist auch dann unverschuldet an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels gehindert, wenn er ein wegen bestehenden Anwaltszwangs unzulässiges persönliches Rechtsmittel eingelegt und dafür Verfahrenskostenhilfe beantragt hat. Das Rechtsmittelgericht hat auch in diesem Fall zunä...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem...mehr

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FF 02/2024, Kindeswille ein... / 2 Anmerkung

Ihr gegen die Ausgangsentscheidung eingelegtes Rechtsmittel, mit dem sie sich nur noch gegen die zugunsten des Vaters erfolgte Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wendet, begründet die Mutter mit dem – aus ihrer Sicht – nicht ausreichend beachteten Willen des gemeinsamen 9-jährigen Sohnes und greift damit ein in Kindschaftssachen typisches Argument auf, dem vermeint...mehr

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FF 02/2024, Kindeswille ein... / 1 Gründe:

I. [1] Der am … 1976 geborene Kindesvater, und die am … 1978 geborene Kindesmutter heirateten am … 2000 und trennten sich spätestens am … 2020. Aus der Ehe sind die fünf Kinder A, B, C, D und E hervorgegangen. [2] A wohnt in einer Wohngemeinschaft mit der Kindesmutter. B, C und D wohnen seit der Trennung der Kindeseltern bei dem Kindesvater. Bezüglich E wurde bis zum … 2023 e...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 6 Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 17.11.2023 – 1 BvR 1076/23 1. Die fachgerichtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auf den Vater unterliegt der verfassungsgerichtlichen Prüfung im Hinblick darauf, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite des Elternrechts der Mutter nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG beruht. Da...mehr

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FF 02/2024, Modernisierung ... / 1

Zitat "Wir brauchen einen Modernisierungsschub in Deutschland – auch im Familienrecht. Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Unser Familienrecht hinkt dieser Realität hinterher. Den Preis dafür zahlen Eltern und Kinder: Vielen macht das Familienrecht das Leben unnötig schwer."...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 10 Aufenthaltsrecht

BVerfG, Beschl. v. 2.11.2023 – 2 BvR 441/23 1. Der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl...mehr

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FF 02/2024, Modernisierung ... / II. Das Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts

Das Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts enthält Vorschläge zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts sowie des Adoptionsrechts. In nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Trennungs-, Patchwork- und Regenbogenfamilien soll es einfacher werden, Kinder partnerschaftlich zu betreuen. Eltern sollen einfacher Vereinbarungen über Sorge und Umgang schließen können und Dritte...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.3 Temporäre Bedarfsgemeinschaften

Rz. 85 Lebt ein Kind abwechselnd bei Vater und Mutter, denen das Sorgerecht je zur Hälfte eingeräumt wurde, kann in beiden Wohnungen jeweils der volle Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden, also ein Kinderzimmer in beiden Wohnungen, wenn sich das Kind in etwa gleichgewichtig bei beiden Elternteilen aufhält. Dann kann eine Hauptverantwortung nur eines Elternteils nicht fest...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Möglichkeiten der Kindesbetreuung

Rz. 178 Zunächst sind die vorhandenen Möglichkeiten der Kindesbetreuung individuell auszuloten. Da der kindesbetreuende Elternteil für die Begründung einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über einen Zeitraum von drei Jahren hinaus beweispflichtig ist, muss er im Unterhaltsprozess vortragen und nachweisen, dass eine solche Möglichkeit der Kindesbetreuung nicht besteht o...mehr

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FF 01/2024, Kein Beschwerde... / 1 Gründe:

I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. vom 3.5.2023 richtet sich gegen einen Beschluss des Familiengerichts, nach dem gerichtliche Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls nicht zu treffen sind. 1. Die am … 1971 geborene Beteiligte zu 1. ist die Mutter der Kinder M. und J. Der am … 1969 geborene Beteiligte zu 2. ist der Vater der Kinder. Die Beteiligten zu 1. und 2. heirat...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / b) Gefährdung der Lebensexistenz des Kindes?

Von anderer Seite wird dagegen der Vorwurf erhoben, die Düsseldorfer Tabelle gefährde die Lebensexistenz des Kindes, weil die dort ausgewiesenen Bedarfssätze weit hinter dem tatsächlichen Mindesterziehungs- bzw. Mindestausbildungsbedarf zurückblieben.[25] Auch dieser Vorwurf geht fehl, weil die Unterhaltshöhe nicht durch die Düsseldorfer Tabelle, sondern vom Gesetz bestimmt w...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / C. Umgangsrecht

Rz. 4 Seit dem 1.4.2004 haben alle Bezugspersonen eines Kindes ein Umgangsrecht, die tatsächlich Verantwortung für das Kind übernommen haben (§ 1685 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch für unverheiratete Lebenspartner des leiblichen Kindes. Das Gesetz fordert allerdings hierfür das Bestehen einer "sozial-familiären Beziehung".[5] Beim Tod des leiblichen Elternteils besteht nach § 16...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Kindesbetreuungsunterhalt

Rz. 389 Auf erster Stufe steht der Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB . Er ist schon durch das betroffene Kindesinteresse nicht frei disponibel. Allerdings ist er auch nicht zwingend und jeder Disposition entzogen. Der BGH nennt als Beispiel ein von den Ehegatten abweichend vereinbartes Betreuungsmodell.[901] Damit manifestieren sich bereits seit längerer Zeit gegebene Hinwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Entscheidung des Familiengerichts

Rn. 110 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Familiengericht entscheidet durch Beschluss, § 38 FamFG. Es kann nur einen der in § 64 Abs 2 S 2 EStG Genannten als Berechtigten bestimmen. Die Bestimmung einer anderen Person oder die Aufteilung des Kindergelds ist ausgeschlossen, BFH vom 08.08.2013, III R 3/13, BStBl II 2014, 576. Die Reichweite der Tatbestandswirkung der Entscheidung ...mehr

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FF 01/2024, Rechtsprechung ... / 4 Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt, Beschl. v. 3.5.2023 – 4 UF 19/23 1. Informiert das Jugendamt nach seinem Ermessen das Familiengericht über unterlassene Vorsorgeuntersuchungen (§ 8 a SGBVIII), ist dieses zu einer eigenständigen Prüfung verpflichtet, ob gerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB geboten sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 9.9.2013 – 1 ZF 105/13, ZKJ 2014, 31). 2. Die Versäumung der...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Struktur von § 1570 BGB

Rz. 176 Der Unterhaltsanspruch ist nach § 1570 BGB dreigeteilt: § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB gewährt einen "Basisunterhalt" für einen festen Zeitraum von drei Jahren.[435] Während dieses Zeitraumes besteht keine Erwerbsobliegenheit[436] und somit auch keine Notwendigkeit der Fremdbetreuung. Damit kann auch eine bisher schon praktizierte eigene Berufstätigkeit mit Fremdbetreuung f...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / a) Eheliche Lebensverhältnisse und Obliegenheiten

Während der Ehe gestalten die Partner ihre eheliche Lebensgemeinschaft individuell (§ 1356 BGB); das entzieht sich einer Bewertung, ein gesetzliches Leitbild gibt es nicht.[41] Beide Eheleute haben nach § 1356 Abs. 2 BGB – bis zur Grenze einer Gefährdung des Kindeswohls durch Berufstätigkeit – auch das Recht, erwerbstätig zu sein und den Umfang ihrer Tätigkeit individuell zu...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (1) Herabsetzung auf den angemessenen Unterhalt

Rz. 219 § 1578b BGB nennt auch bei einer Herabsetzung des Unterhalts sogleich den Ersatzmaßstab für den Fall, dass die Zahlung des eheangemessenen Unterhalts i.S.d. § 1578 BGB unbillig ist: Es ist dann nur der Unterhalt nach dem angemessenen Lebensbedarf zu leisten. Dieser Ersatzmaßstab ist durch die Rspr. definiert. Für die Ermittlung kommt es – bei ausreichender Grundlage ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Gefährdung des Kindeswohls (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Zusätzlich kann ein Elternteil auch das Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG – eine Minderung des Erwerbseinkommens vorausgesetzt – auch dann beziehen, wenn mit der Betreuung durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls i. S. v. § 1666 Abs. 1 und 2 BGB verbunden wäre. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes ...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des Kindes und das Kindeswohl in der Brüssel-IIb-VO

I. Einleitung Wenn sich Eltern streiten, sind Kinder meist die Hauptleidtragenden. Aufgabe der Familiengerichte ist es, die Konflikte zwischen den Eltern in Bezug auf das Kind rechtlich zu erfassen, die gegenläufigen Interessen auszugleichen und eine Lösung zu finden, die im größtmöglichen Umfang die Belange des Kindes schützt. Die Herausforderungen dieser bereits für sich ge...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / IV. Wichtigste Neuerungen zur Stärkung des Kindeswohls im Vollstreckungsverfahren

1. Grundsätze Die wohl größte Neuerung der Brüssel-IIb-VO ist die Abschaffung des Exequaturverfahrens für die Vollstreckung einer Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat. Während die Brüssel-IIa-VO nur bei sog. privilegierten Entscheidungen, also solchen betreffend das Umgangsrecht oder die Rückgabe des Kindes, auf eine Vollstreckbarerklärung im anderen Mitgliedstaat verz...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / II. Wichtige Neuerungen zur Stärkung des Kindeswohls im Erkenntnisverfahren

1. Begriffsbestimmung Mit dem Ziel der größeren Rechtsklarheit und Rechtssicherheit[7] im Interesse des Kindes bestimmt einleitend Art. 2 Abs. 2 Nr. 6 Brüssel-IIb-VO, dass Kinder im Sinne der Verordnung alle Personen unter 18 Jahren sind. Der herrschenden Ansicht zur Brüssel-IIa-VO, dass sich der Begriff des Kindes nach dem maßgeblichen Personalstatut bestimme, wurde durch di...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / IV. Klärungsbedarf von Unklarheiten und Fragen

1. Offene Punkte Trotz der Präzisierungen und Klarstellungen verbleiben auch nach der Reform offene Fragen, die sich erst im Verlaufe der Zeit bei der praktischen Anwendung der neuen Normen beantworten lassen werden. Mit nicht wenigen Punkte wird sich dabei auch der EuGH befassen müssen.[86] Im Rahmen der Zuständigkeit ist insbesondere das Verhältnis zu Drittstaaten offen:[87]...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 2. Zuständigkeiten

Die gesamte Neuregelung der Zuständigkeitsvorschriften zielt darauf ab, die räumliche Nähe zwischen dem Forum und dem Kind zu sichern.[14] Insofern ist es konsequent, dass nach Art. 7 Brüssel-IIb-VO die Zuständigkeit in erster Linie den Gerichten des Mitgliedstaates zufällt, in welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz basieren eb...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 3. Vollstreckungseinstellung oder -aussetzung

Statt einer Vollstreckungsversagung nach Art. 39 oder Art. 50 Brüssel-IIb-VO kann es auch zur Aussetzung oder Einstellung der Vollstreckung kommen. Hierfür ist nunmehr das Gericht des Vollstreckungsstaates zuständig. Unter der Brüssel-IIa-VO und der diesbezüglichen Rechtsprechung des EuGH war dies anders: Eine Entscheidung musste anerkannt und vollstreckt werden, wenn das Ur...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 2. Vollstreckungsversagung

Das Vollstreckungsgericht kann allerdings die Vollstreckung aus bestimmten abschließend aufgezählten Gründen versagen.[48] Bei privilegierten Entscheidungen ist einziger möglicher Versagungsgrund nach Art. 50 Brüssel-IIb-VO die Unvereinbarkeit mit einer späteren Entscheidung. Bei nicht privilegierten Entscheidungen entsprechen die Gründe für eine Vollstreckungsversagung gem....mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 4. Kritische Würdigung des Wegfalls des Exequaturverfahrens

Es ist zweifelhaft, ob die völlige Abschaffung des Exequaturverfahrens in diesem sensibles Handeln erfordernden Bereich des Kindschaftsrechts tatsächlich das ausdrückliche Ziel der umfassenden Stärkung des Kindeswohlschutzes fördert.[77] Denn sicherlich dienen schnellere Verfahren und größere Rechtssicherheit den Interessen des Kindes[78] – insbesondere im Hinblick auf die s...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 1. Grundsätze

Die wohl größte Neuerung der Brüssel-IIb-VO ist die Abschaffung des Exequaturverfahrens für die Vollstreckung einer Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat. Während die Brüssel-IIa-VO nur bei sog. privilegierten Entscheidungen, also solchen betreffend das Umgangsrecht oder die Rückgabe des Kindes, auf eine Vollstreckbarerklärung im anderen Mitgliedstaat verzichtete, ist ...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / III. Präzisierungen im Fall der internationalen Kindesentführung

Im Fall einer Kindesentführung, also des Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes, durch das ein nach dem Recht des Herkunftsstaates bestehendes und tatsächlich ausgeübtes Sorgerecht verletzt wird (Art. 2 Abs. 2 Nr. 11 Brüssel-IIb-VO), kann es, wenn sowohl Herkunfts- als auch Zielstaat Mitgliedstaaten des Übereinkommens sind, zur Normkonkurrenz zwischen der Brüssel-IIb-VO...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / V. Fazit

Die Brüssel-IIb-VO stellt im Vergleich zur Brüssel-IIa-VO eine zwar komplexere, aber strukturiertere und systematischere Regelung der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen betreffend die elterliche Verantwortung in den Mitgliedstaaten dar. Ob die Ziele der Verordnung auch erreicht werden können, hängt insbesondere davon ab, ob der EuGH es tatsächlic...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 3. Anhörung des Kindes

Eine herausgehobene Stellung kommt Art. 21 Brüssel-IIb-VO zu, der das Recht des Kindes auf Meinungsäußerung normiert und damit ein Verfahrensgrundrecht für das Erkenntnisverfahren kodifiziert.[27] Zwar war die Kindesanhörung schon allein deshalb, weil Art. 24 EU-GR-Charta und Art. 12 UN-KRK sowie Art. 6 und Art. 8 EMRK hierzu verpflichten, bereits unter der Geltung der Brüss...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / I. Einleitung

Wenn sich Eltern streiten, sind Kinder meist die Hauptleidtragenden. Aufgabe der Familiengerichte ist es, die Konflikte zwischen den Eltern in Bezug auf das Kind rechtlich zu erfassen, die gegenläufigen Interessen auszugleichen und eine Lösung zu finden, die im größtmöglichen Umfang die Belange des Kindes schützt. Die Herausforderungen dieser bereits für sich genommen anspru...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 1. Begriffsbestimmung

Mit dem Ziel der größeren Rechtsklarheit und Rechtssicherheit[7] im Interesse des Kindes bestimmt einleitend Art. 2 Abs. 2 Nr. 6 Brüssel-IIb-VO, dass Kinder im Sinne der Verordnung alle Personen unter 18 Jahren sind. Der herrschenden Ansicht zur Brüssel-IIa-VO, dass sich der Begriff des Kindes nach dem maßgeblichen Personalstatut bestimme, wurde durch diese autonome unionsre...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 2. Klärung durch den EuGH

Zur Klärung dieser offenen Aspekte durch den EuGH ist das Vorlageverfahren nach Art. 267 AEUV das einschlägige Instrument, das als objektives nicht-kontradiktorisches Zwischenverfahren der einheitlichen Auslegung des Unionsrechts dient.[94] Stellt sich vor einem mitgliedstaatlichen Gericht eine solche, soeben skizzierte Auslegungsfrage bei der Anwendung von EU-Recht, die im k...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 1. Offene Punkte

Trotz der Präzisierungen und Klarstellungen verbleiben auch nach der Reform offene Fragen, die sich erst im Verlaufe der Zeit bei der praktischen Anwendung der neuen Normen beantworten lassen werden. Mit nicht wenigen Punkte wird sich dabei auch der EuGH befassen müssen.[86] Im Rahmen der Zuständigkeit ist insbesondere das Verhältnis zu Drittstaaten offen:[87] Unter welchen B...mehr

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Jung, SGB VIII Einführung

Einführung zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfa...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr