Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Buchwertprivileg bei Übergang von Sonderbetriebsvermögen auf den Erben

Leitsatz Das in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG 1990 für Entnahmen gewährte Wahlrecht zur Buchwertfortführung (sog. Buchwertprivileg) kann auch in Anspruch genommen werden, wenn Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens beim Tod eines Gesellschafters der Personengesellschaft auf den Erben übergehen, die Gesellschaft aber aufgrund einer Fortsetzungsklausel mit den bisherigen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 2 KStG Beschränkte Steuerpflicht

Stand: EL 42 – ET: 11/2001 Zur Kommentierung s § 2 KStG nF. Gesetzestext öffnen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 51 KStG Ausschluß der Anrechnung und Vergütung von Körperschaftsteuer

Stand: EL 42 – ET: 09/2001 Gesetzestext öffnen.mehr

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Wirtschaftliche Identität bei der Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG 1991

Leitsatz 1. Unter der Zuführung neuen Betriebsvermögens i.S.v. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1991 ist nur die Zuführung neuen Aktivvermögens zu verstehen. (Bestätigung des Senatsurteils vom 13.8. 1997, I R 89/96, BStBl II 1997, 829). 2. Um neues Betriebsvermögen in diesem Sinn handelt es sich nicht nur dann, wenn das neue Aktivvermögen unter Verrechnung von Zugängen und Abgängen im ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 7 Erhöhung eines Übernahmegewinns und Verminderung eines Übernahmeverlusts um einen Sperrbetrag nach § 50c EStG (§ 4 Abs. 5 UmwStG)

Rz. 41 Ein Übernahmegewinn erhöht sich und ein Übernahmeverlust vermindert sich nach § 4 Abs. 5 UmwStG um einen Sperrbetrag i.S. von § 50c EStG, soweit die Anteile an der übertragenden Körperschaft von einem nicht anrechnungsberechtigten Anteilseigner (vgl. § 50c Abs. 1 EStG) oder von einem Anrechnungsberechtigten stammen, der sie nicht steuerbar veräußern konnte (vgl. § 50c...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 1 Inhalt und systematischer Zusammenhang von § 4 UmwStG

Rz. 1 § 4 UmwStG steht in Zusammenhang mit den §§ 3—10 UmwStG, die die steuerliche Behandlung des Vermögensübergangs von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person im Wege der Verschmelzung regeln (zum Anwendungsbereich der §§ 3ff. UmwStG vgl. § 3 Rz. 7ff.). Während § 3 UmwStG das Wertansatzwahlrecht der übertragenden Körperschaft ent...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 6.3 Die Höhe des Übernahmegewinns oder -verlusts

Rz. 34 Die Höhe eines Übernahmegewinns oder -verlusts hängt in erster Linie von den beiden nach § 4 Abs. 4 UmwStG gegenüber zu stellenden Werten ab, nämlich dem Wert, "mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind", und dem Wert, "mit dem die Anteile nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in einer für den steuerlichen Übertragungss...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 8 Nichtberücksichtigung eines Übernahmeverlusts (§ 4 Abs. 6 UmwStG)

Rz. 51 Ein Übernahmeverlust i.S. von § 4 Abs. 4 und 5 UmwStG aufgrund der Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder einen Einzelunternehmer wird regelmäßig dann eintreten, wenn der Erwerber mit seinem Kaufpreis dem Veräußerer auch stille Reserven in dem Wertansatz für die übergehenden Wirtschaftsgüter und einen originären Firmenwert mit den damit zu er...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 10 Gestaltungen nach dem Fortfall des Ausgleichs eines Übernahmeverlusts durch Aufstockung der Wertansätze nach § 4 Abs. 6 UmwStG a. F.

Rz. 63 Infolge der Nichtberücksichtigung eines Übernahmeverlusts nach § 4 Abs. 6 UmwStG i. d. F. des Steuersenkungsgesetzes seit dem 1.1.2001 ist das Umwandlungsmodell tot (vgl. zum Umwandlungsmodell § 3 UmwStG Rz. 16f). Die Anschaffungskosten eines Erwerbers einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft können deshalb nicht mehr durch eine Umwandlung einer Kapitalgesellsch...mehr

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Unterschiedliche Festsetzungs- fristen bei erstmaliger Festsetzung einer Investitionszulage und bei Änderung eines Investitionszulagenbescheids

Leitsatz Für die erstmalige Festsetzung der Investitionszulage besteht eine Anlaufhemmung weder nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 noch nach § 170 Abs. 3 AO 1977. Die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 3 AO 1977 greift indes für die Aufhebung oder Änderung von unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durchgeführten Festsetzungen der Investitionszulage mit der Folge ein, dass der Vorbehalt der Na...mehr

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Voraussetzungen und Umfang des KSt-Anrechnungsausschlusses gem. § 36a EStG

Leitsatz § 36a EStG schließt die Anrechnung von Körperschaftsteuer unter bestimmten Voraussetzungen aus, "soweit die anzurechnende Körperschaftsteuer nicht durch die ihr entsprechende gezahlte Körperschaftsteuer gedeckt ist". Bei der in diesem Sinn "entsprechenden gezahlten Körperschaftsteuer" handelt es sich um diejenige, die auf das für die Ausschüttung gem. § 28 Abs. 3 KS...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 2.4 Gestaltungen zur steuerlich günstigen Übertragung des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Rz. 14 Erwerber von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind bestrebt, die nicht abschreibbaren Anschaffungskosten für die Beteiligung in abschreibbare Anschaffungskosten für die Wirtschaftsgüter der Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Mit dem Ziel einer Kaufpreisabschreibung beim Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind drei Modelle entwickelt worden. Bei allen drei Mod...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4 Bilanzierung einzelner Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der Übertragerin

Rz. 46 Im Folgenden wird die Bilanzierung einzelner Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft in alphabetischer Reihenfolge erörtert. Rz. 47 Änderungen der Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft führen zu Folgeänderungen bei der Übernehmerin nach § 4 Abs. 1 UmwStG i. V. m. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4 Entsprechende Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG (§ 25 Satz 1 UmwStG)

Rz. 10 Auf eine formwechselnde Umwandlung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft i.S. der §§ 190ff. UmwG sind nach § 25 Satz 1 UmwStG der achte Teil des UmwStG und damit die §§ 20 bis 23 UmwStG entsprechend anwendbar. Das Umwandlungssteuerrecht folgt damit nicht dem Handelsrecht nach § 190 UmwG, demzufolge der formwechselnde Rechtsträger in der in dem Umwandlungsbeschlu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 1 Inhalt und Zweck von § 3 UmwStG

Rz. 1 § 3 i. d. F. des UmwStG vom 28.10.1994[1] beruht auf der gesetzgeberischen Konzeption, die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person als tauschähnlichen Vorgang zu beurteilen. Die Verschmelzung der übertragenden Körperschaft auf die Übernehmerin gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist eine rechtsgeschäftliche Veräußeru...mehr

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Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO

Leitsatz Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird auch dann gem. § 171 Abs. 3 AO durch Anfechtung eines vor Fristablauf erlassenen Änderungsbescheids gehemmt, wenn das FA den Änderungsbescheid aufgrund rechtlicher Schlussfolgerungen in einer sog. Kontrollmitteilung erlassen hat und ihm die zugrunde liegenden Tatsachen i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erst nach Ablauf der regulären ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 50 KStG Sondervorschriften für den Steuerabzug von Kapitalertrag

Stand: EL 40 – ET: 12/2000 Zur Kommentierung s § 32 KStG nF. Gesetzestext öffnen.mehr

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Solidaritätszuschlag ist nicht vergütungsfähig

Leitsatz Der Solidaritätszuschlag wird nicht gem. §§ 36b ff. EStG vergütet. Normenkette §§ 36b, 36c, 36d, 51a Abs. 1 EStG , § 49 Abs. 1 KStG , § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG 1995 Sachverhalt Die Klägerin ist eine eingetragene Genossenschaft. Sie zahlte ihren Mitgliedern für die Streitjahre 1996 bis 1998 eine jährliche Dividende, für die sie die Ausschüttungsbelastung gem. § 27 KStG he...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 8 Der Übernahmegewinn und -verlust der Gesellschafter der Personengesellschaft

Rz. 33 Das Übernahmeergebnis aufgrund des Formwechsels ist gesellschafterbezogen für jeden Gesellschafter als Einkünfte i.S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu ermitteln und im Rahmen der gesonderten Feststellung der Personengesellschaft festzustellen[1]. Dies gilt sowohl für Gesellschafter, die ihre Beteiligung an der formwechselnden Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehal...mehr

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Rückzahlung einer Gewinnausschüttung ist keine negative Einnahme aus Kapitalvermögen

Leitsatz Muss ein GmbH-Gesellschafter eine offene Gewinnausschüttung an die GmbH nach § 31 Abs. 1 GmbHG zurückzahlen, so stellt die Rückzahlung nicht nur aus Sicht der GmbH, sondern auch aus Sicht des Gesellschafters eine Einlage dar, die nur im Rahmen des § 17 EStG als nachträgliche Anschaffungskosten des Gesellschafters auf seine Beteiligung an der GmbH berücksichtigt werd...mehr

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Aktivierungsverbot für selbstgeschaffenen Firmenwert

Leitsatz Das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG gilt auch für die gemäß § 13 Abs. 1 bzw. Abs. 2 KStG aufzustellenden Schluss- bzw. Anfangsbilanzen. Normenkette KStG § 13 Abs. 1, , KStG § 13 Abs. 2, , KStG § 13 Abs. 3 Satz 1 , EStG § 5 Abs. 2 Link zur Entscheidung BFH, Urteil vom 09.08.2000, I R 69/98 Anmerkung Die Entscheidung betrifft eine GmbH (Klägerin), die ein Stadte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8b KStG Beteiligung an ausländischen Gesellschaften

Stand: EL 39 – ET: 08/2000 Gesetzestext öffnen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 46 KStG Bescheinigung eines Notars

Stand: EL 39 – ET: 08/2000 Gesetzestext öffnen.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2.4.1 Ausschüttungsbedingte Änderung der Körperschaftsteuer

Rz. 22 Bei der Ermittlung des Eigenkapitals für das jeweilige Wirtschaftsjahr ist dem Eigenkapital des vorhergehenden Wirtschaftsjahres die Erhöhung des Eigenkapitals hinzuzurechnen bzw. davon die Verminderung des Eigenkapitals abzuziehen. Beide Werte, die Erhöhung und die Verminderung des Eigenkapitals, ergeben sich wiederum aus der Steuerbilanz. Soweit die Vermehrung des V...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 8 Körperschaftsteuer des Zweiten Deutschen Fernsehens (Abs. 6)

Rz. 27 Das Zweite Deutsche Fernsehen ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die neben der hoheitlichen Tätigkeit (Information) in Form der Werbesendungen einen Betrieb gewerblicher Art (vgl. § 4 Rz. 10) unterhält. Da die Gewinne dieses Betriebs schwer festzustellen sind, z. B. wegen der Frage, welchem Tätigkeitsbereich Studiokosten zuzuordnen sind, sieht Abs. 6...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3 Besonderer Steuersatz bei Ausschüttungen aus dem EK 45 (Abs. 2)

Rz. 11 Durch Gesetz v. 24. 3. 1999[1] ist mit Wirkung ab Vz 1999 ein neuer Abs. 2 eingefügt und ein besonderer Steuersatz von 45 % geschaffen worden. Die Vorschrift soll verhindern, daß verbundene Unternehmen bisher mit 45 % belastetes thesauriertes Eigenkapital in Eigenkapital umwandeln, das mit 40 % belastet ist und daher eine Steuerminderung eintritt. Hintergrund dieser Re...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2.4.3 Bindungswirkung für den Körperschaftsteuerbescheid

Rz. 21 Nach § 47 Abs. 1 S. 3 ist der Feststellungsbescheid über die Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals (vgl. § 47 Abs. 1 Nr. 1; Rz. 7) Grundlagenbescheid für den Körperschaftsteuerbescheid, soweit in dem Körperschaftsteuerbescheid Körperschaftsteuer unter Berücksichtigung ausschüttungsbedingter Körperschaftsteueränderungen für Gewinnausschüttungen und sonstige Leistu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2.2.3 Ermittlung des Eigenkapitals steuerbefreiter Anrechnungskörperschaften

Rz. 14 Steuerbefreite Körperschaften können Anrechnungskörperschaften sein; dies ist der Fall, wenn die Körperschaft die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft hat oder die Voraussetzungen des § 43 erfüllt, also Leistungen erbringen kann, die bei den Empfängern zu den Einnahmen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 EStG gehören (insbesondere Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2 Das verwendbare Eigenkapital und seine Tarifbelastung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 28 Abs. 1 sind das Eigenkapital und seine Tarifbelastung nach den Vorschriften der §§ 29 bis 38 (richtiger: § 38b) zu ermitteln. Insoweit trifft Abs. 1 keine eigenständige Regelung, sondern stellt lediglich die Verbindung zwischen § 27 (Herstellen der Ausschüttungsbelastung) und den §§ 29 bis 38 (Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals) her. Rz. 5 Nach § 30 ent...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 4.2 Saldierungsfälle

Rz. 59 Es sind Fälle denkbar, in denen die strittigen Punkte an sich zum Regelungsbereich des Körperschaftsteuerbescheides gehören, wegen der Besonderheiten des einzelnen Falles aber den Regelungsgehalt nicht verändern; eine Anfechtung des Körperschaftsteuerbescheides und der mit ihm verbundenen Feststellungen kommt dann nicht infrage, da sich die Höhe der im Körperschaftste...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.3 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 57 Die Regelung der Liquidationsbesteuerung bietet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Eine dieser Möglichkeiten besteht darin, das durch Abschn. 46 Abs. 1 Nr. 5 KStR gewährte Wahlrecht zur Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres vor dem Abwicklungszeitraum auszunutzen. Handelsrechtlich ist auf den Tag der Auflösung für den abgelaufenen Zeitraum eine letzte Schlussbilanz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.1 Auflösung (Liquidation) der Anrechnungskörperschaft

Rz. 45 Der Besteuerung einer aufgelösten Kapitalgesellschaft und anderer Körperschaften wird das Ergebnis des Abwicklungszeitraums (Liquidationszeitraum) zugrunde gelegt (vgl. § 11). Eine Gliederungsrechnung wird nur auf das Ende des Liquidationszeitraums aufgestellt; hierin liegt eine Abweichung von dem sonst üblichen Zeitpunkt der Gliederungsrechnung[1]. Zwischenzeitliche ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2.4.2 Gewinnausschüttungen, die nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr beruhen

Rz. 27 Nach § 28 Abs. 2 werden Gewinnausschüttungen, die nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr beruhen, insbesondere verdeckte Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen, mit dem verwendbaren Eigenkapital zum Schluss des Wirtschaftsjahres verrechnet, in dem die Ausschüttung g...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.2.3.2 Auswirkungen auf verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 22 Für die verdeckte Gewinnausschüttung bedeutet die Regelung des Abs. 2 S. 2, dass die Mehrung des Einkommens und der damit verbundene Zugang an belastetem Eigenkapital zur Finanzierung der verdeckten Gewinnausschüttung genutzt werden kann. Es kann aber trotzdem zu einer Teilfinanzierung aus unbelastetem Eigenkapital oder nach § 35 kommen, weil die Vermögenszuwendung an...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.1 Verwendung des Körperschaftsteuerminderungsbetrags

Rz. 44 Gilt nach der Verwendungsfiktion des Abs. 3 ein Teilbetrag als für die Ausschüttung verwendet, dessen Tarifbelastung höher ist als die Ausschüttungsbelastung, mindert sich die Körperschaftsteuer um den Unterschiedsbetrag zwischen der höheren Tarifbelastung und der Ausschüttungsbelastung. Eine Minderung der Körperschaftsteuer kann ab Vz 1984 nur noch eintreten, wenn fü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 4.1 Splittingfälle

Rz. 58 Nach dem jeweiligen Regelungsbereich des Körperschaftsteuer- und des Feststellungsbescheides richtet es sich, welcher Bescheid bei einzelnen Streitfragen anzufechten ist. Das gilt auch, wenn die Aufteilung von ermäßigt belasteten Einkommensteilen (Splitting) im Streit ist. Bezieht sich der Streit auf die Höhe der Steuerbelastung der ermäßigt belasteten Einkommensteile...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.2.3.7 Früheres Recht und Übergangsregelung

Rz. 32 Die Frage, mit welchem verwendbaren Eigenkapital "andere Ausschüttungen" zu verrechnen waren, war bis zum Vz 1983 nicht ausdrücklich geregelt. Die Antwort konnte jedoch aus der in § 29 Abs. 2 enthaltenen Regelung über die zeitliche Abgrenzung des verwendbaren Eigenkapitals abgeleitet werden, und zwar für die im Laufe eines Wirtschaftsjahres beschlossenen Vorabausschüt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.2.1 Die Feststellungen im Körperschaftsteuerbescheid

Rz. 29 Der Körperschaftsteuerbescheid ist nicht nur von dem Feststellungsbescheid abhängig (vgl. Rz. 21), sondern umgekehrt auch der Feststellungsbescheid von dem Körperschaftsteuerbescheid. Die Entwicklung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals hängt von Faktoren ab, über die im Körperschaftsteuerbescheid (incidenter) entschieden wird; die Bindung des Feststellungsb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.2.3 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 43 Der Körperschaftsteuerbescheid ist hinsichtlich der in Abs. 2 Nr. 1 genannten Faktoren Grundlagenbescheid für den Feststellungsbescheid und daher in diesem Rahmen nach § 182 Abs. 1 AO bindend. Diese Bindungswirkung entfaltet der Körperschaftsteuerbescheid sowohl bei seinem erstmaligen Erlass als auch bei späteren Änderungen. Der Feststellungsbescheid als Folgebescheid...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.4.3 Abstimmung des verwendbaren Eigenkapitals mit der Steuerbilanz

Rz. 63 Nach § 29 Abs. 1 muss die Summe des verwendbaren und des übrigen Eigenkapitals (gesamtes Eigenkapital) grundsätzlich dem in der Steuerbilanz ausgewiesenen Betriebsvermögen entsprechen. Wenn dies auch nur ein Grundsatz ist und das Eigenkapital i.S.d. § 29 in mehreren Punkten von dem Steuerbilanzkapital abweicht, kann es doch auf das Steuerbilanzkapital zurückgeführt we...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.2.3.4 Auswirkungen auf Vorabausschüttungen

Rz. 27 Vorabausschüttungen, die nach Ende des Wirtschaftsjahres für das abgelaufene Wirtschaftsjahr beschlossen werden (wie bei der AG), sind keine "anderen Ausschüttungen", sondern fallen unter Abs. 2 S. 1[1]. Vorabausschüttungen, die während des laufenden Wirtschaftsjahres für das Wirtschaftsjahr beschlossen werden, was bei der GmbH zulässig ist, beruhen auf einem ordnungsg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.2 Behandlung der Auskehrungen bei den Anteilsinhabern

Rz. 55 Die steuerlichen Auswirkungen bei den Anteilsinhabern, die die Anteile an der liquidierten Kapitalgesellschaft im Privatvermögen gehalten haben, sind abhängig davon, ob eine wesentliche Beteiligung i.S.d. § 17 EStG vorlag. Nach § 17 EStG ist der Gewinn aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung auch dann steuerpflichtig, wenn die Anteile im Privatvermögen gehal...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.2.2.4 Die ausschüttungsbedingten Körperschaftsteueränderungen

Rz. 41 Nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c entfaltet der Körperschaftsteuerbescheid Bindungswirkung auch hinsichtlich der Minderung und Erhöhung der Körperschaftsteuer, d. h. der Entwicklung der Tarifbelastung zur Ausschüttungsbelastung. Aus dem Zweck der Feststellung im Körperschaftsteuerbescheid, die Entwicklung der Tarifbelastung durch ausschüttungsbedingte Körperschaftsteuermind...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 4.3 Steuerfreie Einnahmen

Rz. 61 Eine besondere Situation entsteht bei den Einnahmen, die nicht im Einkommen enthalten sind (steuerfreie Einnahmen), und hier insbesondere bei steuerfreien Investitionszulagen. Die Investitionszulage wird durch einen selbstständigen Bescheid, den Investitionszulagenbescheid, festgesetzt; dieser Bescheid ist weder für den Körperschaftsteuer- noch für den Feststellungsbes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.2 Finanzierung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags

Rz. 47 Gilt nach der Verwendungsfiktion des Abs. 3 ein Teilbetrag als verwendet, dessen Tarifbelastung niedriger ist als die Ausschüttungsbelastung, erhöht sich die Körperschaftsteuer um den Unterschiedsbetrag zwischen der Ausschüttungsbelastung und der niedrigeren Tarifbelastung. Eine Erhöhung der Körperschaftsteuer ist nur noch möglich bei Ausschüttungen aus dem EK 02 und ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2.1 Die gesonderte Feststellung

Rz. 6 Die Feststellung des § 47 Abs. 1 ist eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 179 AO (vgl. hierzu Frotscher, in Schwarz, AO, § 179 Rz. 1ff.). Sie ist, im Rahmen ihres Regelungsbereiches (vgl. Rz. 14ff.), Grundlagenbescheid nach § 171 Abs. 10 AO und entfaltet demgemäß für die Folgebescheide Bindungswirkung nach § 182 Abs. 1 AO (allgemein zur Bindun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 4.2 Umwandlung von nach dem Systemwechsel erzielten Gewinnen in Nennkapital

Rz. 68 Enthält das Nennkapital Beträge, die ihm durch die Umwandlung von Rücklagen zugeführt worden sind, und sind die Rücklagen aus dem Gewinn eines nach dem 31.12.1976 abgelaufenen Wirtschaftsjahres gebildet worden, so gehört auch dieser Teil nach § 29 Abs. 3 zum verwendbaren Eigenkapital. Die Kapitalerhöhung führt also nicht zu einer Umgliederung von verwendbarem Eigenkap...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 4.3 Fehlendes verwendbares Eigenkapital

Rz. 41 Reicht das vorhandene verwendbare Eigenkapital nicht aus, um eine Ausschüttung zu finanzieren, kommt die den § 28 ergänzende Vorschrift des § 35 zum Tragen. Hiernach ist der durch das verwendbare Eigenkapital nicht gedeckte Betrag der Gewinnausschüttung zuzüglich der Körperschaftsteuer in Höhe von 9/16 (bis Vz 1993) bzw. 1/7 (ab Vz 1994) dem EK 02 zu entnehmen, sodass...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 4.4 Nicht abzugsfähige Ausgaben

Rz. 64 Nicht abzugsfähige Ausgaben erhöhen durch Hinzurechnung das Einkommen und die Tarifbelastung des Körperschaftsteuerbescheides; diese Feststellungen sind bindend für den Feststellungsbescheid. Streitigkeiten hierüber, und damit auch über die Hinzurechnung der nicht abzugsfähigen Ausgaben, sind im Rahmen des Körperschaftsteuerbescheides zu klären. Soweit die Höhe der nic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 4.2.1 Kapitalherabsetzung unter Verwendung von verwendbarem Eigenkapital (Abs. 2)

Rz. 35 Die sonstige Leistung i.S.d. § 41 kann auch in der Rückzahlung von Nennkapital (nach Kapitalherabsetzung) bestehen, in den Fällen nämlich, in denen diese Rückzahlung, obwohl es sich um Nennkapital handelt, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 gehört. Das ist der Fall, wenn für die Rückzahlung von Nennkapital verwendbares Eigenkapital verwendet ...mehr