Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / I. Einleitung

Rz. 76 Der Arbeitgeber hat die persönlichen und sachlichen Kosten des Betriebsrats umfassend zu übernehmen. Die generelle Kostentragungspflicht ist in § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Für die nachfolgende Darstellung ist aber vorrangig die Naturalleistungspflicht in § 40 Abs. 2 BetrVG von Bedeutung. Danach hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die erforderlichen sachlichen Mittel ...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / 2. Auswirkungen des Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit auf Arbeiten 4.0

Rz. 65 Das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit ist sehr weitgehend und ist mit der Arbeitswelt 4.0 nur schwer in Einklang zu bringen. Dies gilt umso mehr als die Arbeit in Matrixstrukturen über Ländergrenzen hinweg heute zur betrieblichen Praxis gehört. Rz. 66 Hinweis Grundsätzlich ist jede auch nur noch so kurze und geringfügige Tätigkeit eines Arbeitnehmers für den Arbeitg...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / E. Muster "Standarddatenschutzklauseln"

Rz. 77 Muster der Standarddatenschutzklauseln abgedruckt nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4.6.2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates: Muster 1: Muster Standarddatenschutzklauseln Muster "Standarddatenschutzklauseln" AB...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / XIII. Steuern

Rz. 65 Aufwendungen für Arbeitsmittel sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG Werbungskosten (vgl. § 13 Rdn 25 ff.). Rz. 66 Die Gestellung von Arbeitsmitteln für betriebliche Zwecke liegt im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers und ist beim Arbeitnehmer nicht als Arbeitslohn steuerbar (vgl. § 13 Rdn 1 ff.). Auslagenersatz, den der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für diese Zwecke ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / II. Elektronische Dokumente als Schriftsätze

Rz. 147 Mit dem Formvorschriftenanpassungsgesetz,[150] das am 1.8.2001 in Kraft getreten ist, und mit dem ­Justizkommunikationsgesetz,[151] das am 1.4.2005 in Kraft getreten ist, wurden normative Grundlagen für die Einbeziehung elektronischer Daten in den Arbeitsgerichtsprozess sowie in die übrigen Prozessarten geschaffen. Zuletzt ist das Gesetz zur Förderung des elektronisc...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Beschädigung und Verlust von Arbeitsmitteln

Rz. 31 Nach § 241 Abs. 2 BGB kann das Schuldverhältnis seinem Inhalt nach jeden Teil zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Aus dem Arbeitsverhältnis ergibt sich die Nebenpflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nicht zu schädigen[47] insbesondere die überlassenen Arbeitsmittel pfleglich zu behandeln und nicht zu besch...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 9. Formulierungsvorschläge

Rz. 32 Die nachfolgend wiedergegebenen Formulierungsvorschläge verstehen sich in erster Linie als Anregung. Sie können Grundlage einer Betriebsvereinbarung sein. Allerdings müssen dort, wo eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden soll, die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten Beachtung finden. Auch ist die Sensibilität für den Datenschutz höchst unterschiedlich ausg...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / A. Allgemeines

Rz. 1 Kommunikationselemente (wie Smartphones, iPad u.ä.) werden dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages als Eigentum des Arbeitgebers zur Nutzung überlassen. Eine Ausnahme hierzu kann das (Festnetz-)Telefon darstellen, wenn nämlich der Arbeitnehmer, z.B. im Home-Office, sein eigenes Telefon nutzt und ihm die Kosten für den privaten Telefonanschluss ersetzt werden. I...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. §§ 14 Abs. 4, 15 Abs. 2 TzBfG: Befristungsvereinbarung

Rz. 123 Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; diese wirkt konstitutiv. Auch die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG und jede Änderung der Vertragslaufzeit bedürfen der Schriftform. Die Schriftform greift auch in den Fällen der sog. Prozessbeschäftigung, wenn also der Ar...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln

Rz. 227 Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln zwischen _________________________ der XY-GmbH (Bezeichnung des Arbeitgeber, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Firma – und _________________________ Herrn/Frau (Vorname, Name, Adresse) – Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin – wird n...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / III. Personalcomputer mit Peripherie

Rz. 200 Zu den Sachmitteln, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Verfügung stellen muss, gehören zunächst die für eine büromäßige Erledigung dieser Aufgaben erforderlichen Utensilien. Rz. 201 Der Betriebsrat kann im Rahmen seines Beurteilungsspielraums die Nutzung eines Personalcomputers nebst Zubehör und eines Internetzugangs für erforderlich halten.[287] Da Personalcompu...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / b) Weisungen zu Art und Weise der Nutzung

Rz. 96 Nicht zuletzt aus Gründen der Kostenkontrolle, der Überwachung der Arbeitszeiten und der Unfallverhütung kann ein Arbeitgeber ein Interesse daran haben, die Nutzung von Mobiltelefonen zeitlich oder sachlich einzugrenzen. Beispielsweise kann die Nutzung auf bestimmte Tageszeiten beschränkt werden, auf das (europäische) Inland oder auch darauf, das Mobiltelefon nicht wä...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / II. Dienstliche Nutzung

Rz. 2 Die dienstliche Nutzung des Internets ist in etlichen Betrieben gang und gäbe und häufig für einen reibungslosen Betriebsablauf essenziell. Individualrechtliche Grundlage für die Internet-, Intranet- und E-Mail-Nutzung ist, sofern der Arbeitsvertrag hierzu keine ausdrückliche Regelung trifft, das Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dem Arbeitgeber obliegt d...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Smartphone, iPhone, Navigationsgerät

Rz. 84 Die rasante Entwicklung in der modernen Kommunikationstechnik hat noch nicht in allen Facetten die Rechtsprechung beschäftigt. Moderne Arbeitsmittel, wie z.B. das iPhone, können auch die Betriebsratsarbeit erleichtern. Die genannten Arbeitsmittel beinhalten mittlerweile regelmäßig E-Mail-Funktionen in Echtzeit. Sicherlich fallen auch diese modernen Arbeitsmittel unter...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 4. Internet, Intranet, E-Mail: Zugang und Anschluss

Rz. 93 Der Betriebsrat hat die Arbeitnehmer des Betriebs über seine Tätigkeit im Rahmen seines Aufgabenkreises umfassend und rechtzeitig zu informieren. Diese Pflicht gehört zur laufenden Geschäftsführung des Betriebsrats[155] und kann von dem Betriebsrat auch mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnik i.S.v. § 40 Abs. 2 BetrVG erfüllt werden. Zu dieser Techn...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / b) Vertragsverstoß trotz Einwilligung in die Privatnutzung

Rz. 81 Auch bei grundsätzlicher Einwilligung des Arbeitgebers in die Privatnutzung kann ein Arbeitsvertragsverstoß vorliegen, wenn nämlich der Arbeitnehmer entweder einen ausdrücklich vereinbarten Umfang der Privatnutzung überschreitet (z.B. verboten im außereuropäischen Ausland telefoniert und dadurch Roaminggebühren verursacht[67]), das Maß der (nicht vorab vereinbarten) N...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / II. Kontrolle bei Verbot der privaten E-Mail-Nutzung

Rz. 41 Soweit der Arbeitgeber die private Nutzung von E-Mails untersagt, hat die Kontrolle den datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu folgen. Hierbei ist eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an einer Kontrolle der dienstlichen E-Mails und den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers vorzunehmen. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass die persönlichk...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 1. Privatnutzung

Rz. 113 Ob die Versendung privater SMS zulässig ist, richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitgebers, die sich meist an betrieblichen Belangen orientieren werden. In Bezug auf das Versenden privater SMS kann dabei durchaus eine differenzierte Betrachtung angebracht sein. Wegen der äußerst kurzen Übersendungsdauer ist anders als bei privaten Telefongesprächen die hierdurc...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / I. Einleitung

Rz. 35 Die grundsätzliche Entscheidung des Arbeitgebers darüber, ob er seinen Arbeitnehmern die private Nutzung von Internet und E-Mail neben der dienstlichen Nutzung erlaubt oder diese verbietet, hat wesentliche Auswirkungen auf seine Kontrollbefugnis. Da der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung ein berechtigtes Interesse an der Überwachung des Nutzungsverhaltens s...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / V. Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice)

Rz. 231 Muster 6.5: Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) Muster 6.5: Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) [Rubrum wie Muster 6.1.] Der Anstellungsvertrag vom _________________________ wird ergänzt und geändert wie folgt: I. Ergänzung des Anstellungsvertrages vom _________________________ § 3a Befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) Di...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Erforderliche Kenntnisse

Rz. 111 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Vermittlung von Kenntnissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich, wenn der Betriebsrat sie im Hinblick auf die betriebliche Situation benötigt, um seine derzeitigen oder künftig anfallenden Aufgaben sachgerecht bewältigen zu können.[200] Damit wird die Darlegung eines aktuellen betriebs- oder betr...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / II. Nutzungsvereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien und deren Grenzen

Rz. 27 Die Vereinbarung über die Überlassung des Kommunikationsgerätes sowie zu den Details der Nutzung des Kommunikationsgerätes kann sowohl schriftlich als auch konkludent, durch Individualvereinbarung oder durch Betriebsvereinbarung erfolgen. Zudem kann der Arbeitgeber mittels seines Direktionsrechts aus § 106 GewO festlegen, ob private Telefonate mit dem Diensthandy über...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / IV. Muster Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten

Rz. 132 Muster 9.4: BV Mobiles Arbeiten Muster 9.4: BV Mobiles Arbeiten Zwischen dem Arbeitgeber, vertreten durch _________________________, und dem Betriebsrat des Betriebs, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: Präambel Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, das "mobile Arbeiten" in einem für beid...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 2. Whistleblowing

Rz. 41 Arbeitgeber erwarten generell und werden darin durch die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, dass jeder Arbeitnehmer vermeintliches Fehlverhalten des Arbeitgebers selbst, eines Vorgesetzten oder Kollegen zuerst unternehmensintern anzeigt, bevor er hiermit an die Öffentlichkeit geht und es insbesondere im Web 2.0 veröffentlicht (so genanntes "Whistle...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 1. Grundsätze

Rz. 77 Der Wortlaut des § 40 Abs. 2 BetrVG spricht davon, dass der Arbeitgeber "Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat". Diese Formulierung weicht damit von der allgemeinen Kostentragungspflicht des § 40 Abs. 1 BetrVG ab. Während der Betriebsrat nach der allgemeinen Kostenregelung, z.B. bei Schulungsko...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / III. Muster Betriebsvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze II

Rz. 131 Muster 9.3: BV – Bildschirmarbeitsplätze II Muster 9.3: BV – Bildschirmarbeitsplätze II Betriebsvereinbarung zwischen dem Vorstand und dem Gesamtbetriebsrat der _________________________ über den Einsatz von Bildschirmarbeitsplätzen 1. Präambel Zwischen der _________________________ und dem Gesamtbetriebsrat besteht Einigkeit darüber, dass zur Erhaltung und Sicherung de...mehr

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§ 7 Homeoffice / III. Homeoffice und selbstständige Tätigkeit

Rz. 32 Zwar werden eine Vielzahl von Telearbeitsverhältnissen als Arbeitsverhältnisse zu qualifizieren sein.[55] Fehlt jedoch einmal die persönliche Abhängigkeit des im Homeoffice Tätigen vom Auftraggeber und ist er etwa in der Lage, selbstbestimmt seine Arbeit zu erbringen, so kann es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betr...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Allgemeines

Rz. 1 Arbeitsmittel [1] werden dem Arbeitnehmer regelmäßig vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und ihm im Zuge des Arbeitsverhältnisses zur Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Tätigkeit überlassen. ­Übliche Arbeitsmittel sind Dienstwagen, Werkzeuge, Taschenrechner, Laptop, Drucker, Fax oder Handy.[2] Arbeitsmittel bleiben auch nach der Übergabe an den Arbeitnehmer Ei...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 4. Lohnkürzung und Schadensersatzansprüche

Rz. 139 Die Lohnkürzung als generelle Reaktion auf eine unerlaubte Internetnutzung ist grundsätzlich unzulässig. Die Lohnkürzung ist keine taugliche Sanktion im Arbeitsrecht. Dem Arbeitgeber stehen nur die üblichen Sanktionsmittel der Abmahnung, Kündigung oder aber der milderen Mittel einer Ermahnung, Rüge oder Versetzung zur Verfügung. In das arbeitsvertraglich vereinbarte ...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / I. Smartphones, BlackBerry, iPhone & Co

Rz. 103 Der erste Vertreter der Technologie einer tragbaren Kommunikationszentrale, der eine quasi zeitgleiche Anbindung an das Computernetz des Arbeitgebers ermöglicht, war das BlackBerry. Der Hersteller hat mittlerweile die Neuproduktion eingestellt, ältere Geräte sind aber noch recht verbreitet. Der Nutzer erhält ohne Verzögerung und ohne eigene Einwahl E-Mails und andere...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Allgemeines

Rz. 196 Nach § 40 Abs. 2 BetrVG steht dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik gleichrangig neben Räumen, sachlichen Mitteln und Büropersonal zur Verfügung. Die Beschränkung des Sachmittelanspruch des Betriebsrats auf den erforderlichen Umfang dient dazu, eine übermäßige finanzielle Belastung des Arbeitgebers zu verhindern. Nach ständiger Rechtsprechung des Bu...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 1. Verpflichtungen des Arbeitgebers

Rz. 10 Die innerbetriebliche Organisation des technischen Arbeitsschutzes obliegt dem Arbeitgeber gem. den §§ 3–14 ArbSchG. Er muss einerseits auf die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und andererseits auf die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften der für den Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft achten. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Vorsc...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 6. Eigene Homepage des Betriebsrats als Schwarzes Brett im Intranet

Rz. 100 Zur Erledigung seiner Aufgaben bei der Information der Belegschaft hat der Betriebsrat Anspruch auf Bereitstellung einer Anschlagsfläche, auf das so genannte Schwarze Brett. Bei größeren Betrieben kommen auch mehrere Schwarze Bretter in Betracht. Vom Schwarzen Brett im vorgenannten Sinne ist im Übrigen die Anschlagsfläche für die Gewerkschaft zu unterscheiden, die hi...mehr

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§ 13 Steuerrecht / II. Personalcomputer

Rz. 25 Personalcomputer, die auch privat nutzbar bzw. zu Spielzwecken geeignet sind, können grundsätzlich als Arbeitsmittel eingestuft werden und ihre Anschaffungskosten als Werbungskosten abzugsfähig sein. Im Falle einer vom Steuerpflichtigen glaubhaft gemachten dienstlichen Nutzung könne die Finanzverwaltung den für den Werbungskostenabzug maßgeblichen Anteil im Schätzwege...mehr

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Kosten der Israelreise einer Religionslehrerin

Leitsatz Wenn eine Reise abgrenzbare berufliche und private Veranlassungsbeiträge enthält, die jeweils nicht von völlig untergeordneter Bedeutung sind, so ist der beruflich veranlasste Teil der Reisekosten zum Abzug zuzulassen. Dieser Anteil ist ggf. zu schätzen. Wenn dagegen berufliche und private Veranlassungsbeiträge so ineinandergreifen, dass eine Trennung nicht möglich i...mehr

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Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein (im Rahmen eines betrügerischen Anlagesystems) tatsächlich nie geliefertes Blockheizkraftwerk

Leitsatz Werden Erkenntnisse, dass Pachtzahlungen künftig ausfallen werden und ein Blockheizkraftwerk niemals in Betrieb genommen werden kann, erst zu einem Zeitpunkt erlangt, zu dem eine Einkunftserzielungsabsicht in Form der Erzielung von Verpachtungseinkünften vorliegt, lässt sich ein Veranlassungszusammenhang zu früheren Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht mehr begründen...mehr

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Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen Zahlungskarten erhobenen Kartenpfandes

Leitsatz Bei dem im Rahmen eines bargeldlosen Zahlungssystems für die Überlassung elektronischer Zahlungskarten in Stadien erhobenen Kartenpfand handelt es sich nicht um pauschalierten (durch die Kartenrückgabe auflösend bedingten) Schadensersatz, sondern um eine steuerbare sonstige Leistung, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG als Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr s...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Aufwendungen aus Pool-Finanzierung bei gleichzeitiger Erzielung steuerfreier Investmenterträge

Der Bezug von steuerfreien Investmenterträgen hat kein Abzugsverbot gem. § 3c Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG von anteiligen Aufwendungen aus einer sog. Pool-Finanzierung zur Folge, weil es an einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Einkünften und den Aufwendungen fehlt. FG Nürnberg v.13.10.2020 – 1 K 610/19, EFG 2021, 1396, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 39/20mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) vGA durch Ausgabe von Darlehen von einer UG

Gewährt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter ein von vorneherein nicht ernstlich vereinbartes Darlehen, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Ein Vermögensvorteil des Gesellschafters liegt dann vor, wenn bereits bei Darlehensauszahlung auf Grund der wirtschaftlichen Situation des Gesellschafters mit einer Rückzahlung der "Darlehensbeträge" nicht g...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Aufwendungen für Dienstwohnung im Ausland

Aufwendungen für eine Dienstwohnung, die ein Beamter (deutscher Botschafter) im Ausland verpflichtet ist zu beziehen, stellen – unabhängig von deren Größe – bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung notwendige Mehraufwendungen i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG dar. Die Besonderheit in diesem Fall liegt in der Tatsache begründet, dass der zusätzliche Wohnbedarf am Beschä...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Aufteilung der Aufwendungen einer VIP-Loge für Zwecke des § 37b EStG

Die Ermöglichung des Besuchs von Veranstaltungen (Sport, Kultur) stellt eine Zuwendung i.S.d. § 37b EStG dar. Für Zwecke des § 37b EStG müssen die Gesamtaufwendungen für VIP-Logen im Schätzungswege aufgeteilt werden. Hierbei ist ein Anteil für Werbeaufwand bei Zuwendungen an Nicht-Arbeitnehmer abzuziehen. FG Berlin-Bdb. v. 22.6.2021 – 8 K 8232/18, EFG 2021, 1636, Rev. eingele...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 6. Nachholung der Besteuerung

Die Nachversteuerung auslösende Ereignisse: Die Steuerpause endet mit der Nachversteuerung. Diese wird nach Maßgabe von § 19a Abs. 4 EStG ausgelöst durch Übertragungen (§ 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG), d.h., wenn die Vermögensbeteiligung ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird, "insbesondere"[54] auch in den Fällen der §§ 17 Abs. 4, 20 Abs. 2 S. 2 ESt...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / g) Berechnung des Vermögensvorteils

Gemeiner Wert als Bewertungsmaßstab: Gemäß § 19a Abs. 1 S. 5 EStG sind die Anschaffungskosten mit dem gemeinen Wert der Vermögensbeteiligung anzusetzen. Die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an Unternehmen überhaupt sowie an Start-ups im Speziellen ist sehr komplex.[42] Gleichwohl hat die Ermittlung des gemeinen Werts aufgrund von Verkäufen Vorrang vor der Schätzung...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / a) Förderungsvoraussetzungen

Begünstigt ist die Vermögensübertragung an den Arbeitnehmer nur dann, wenn sie Arbeitgeber-Unternehmen einer bestimmten Größenklasse betrifft (sog. Förderungsvoraussetzungen [8]). Dazu begrenzt § 19a Abs. 3 EStG die Förderung anhand von Kriterien, die typischerweise von Start-up-Unternehmen erfüllt werden.[9] Schwellenwerte: Die Schwellenwerte von Art. 2 Abs. 1 des Anhangs der...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung

Kosten einer alleinstehenden Seniorin für ein Hausnotrufsystem sind auch dann als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35a Abs. 2 S. 1 EStG steuerbegünstigt, wenn sie nicht i.R.d. "Betreuten Wohnens" in einer Seniorenwohneinrichtung anfallen (entgegen BMF v. 9.11.2016 – IV C 8 - S 2296-b/07/10003:008, BStBl. I 2016, 1213, Anlage 1 zu Rz. 11). FG Baden-Württe...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 7. Verfahrensrechtliches

Gemäß § 19a Abs. 5 EStG [69] hat das Betriebsstättenfinanzamt nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung im Rahmen einer gebührenfreien [70] Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) den Vorteil i.S.d. § 19a Abs. 1 EStG zu bestätigen. Dabei darf das Betriebsstättenfinanzamt in Erfüllung seines allgemeinen Auftrags, die Besteuerungsgleichheit zu wahren (vgl. § 85 S. 1 AO), auch eigene...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) § 11 Abs. 2 S. 2 EStG bei USt-Vorauszahlungen bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung

Zur Anwendung des § 11 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 11 Abs. 1 S. 2 EStG (10-Tage-Regelung) ist nicht nur erforderlich, dass die betreffenden Ausgaben innerhalb eines kurzen Zeitraums von bis zu zehn Tagen vor bzw. nach Beendigung des Kalenderjahrs gezahlt werden, sondern auch, dass die Ausgaben innerhalb dieses Zeitraums fällig sind. Werden daher USt-Vorauszahlungen für die Monate Mai,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 5.2 Umschulung/Fortbildung

Die Verpflichtung zur Umschulung bzw. Fortbildung besteht, wenn nach Abschluss der Maßnahme dem Arbeitnehmer ein gleichwertiger Arbeitsplatz bei demselben Arbeitgeber angeboten werden kann. Zu beachten ist auch in diesem Bereich wieder die oben dargestellte Reihenfolge bei der Prüfung. Wichtig Die Prüfung erstreckt sich nur auf die Frage des gleichwertigen Arbeitsplatzes bei ...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / c) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Die nach § 19a EStG begünstigten Vermögensbeteiligungen sind in § 19a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b und f-l und Abs. 2-5 5. VermBG abschließend aufgezählt. Näheres dazu ist nach dem BMF[25] dem insoweit bereits zu § 19a EStG a.F. ergangenen BMF-Schreiben[26] zu entnehmen. Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 19a EStG sind v.a. vom Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerungspause bei Vorte... / d) Unmittelbare und bestimmte mittelbare Vermögensbeteiligungen

Zusätzlich muss die Vermögensbeteiligung "an dem Unternehmen des Arbeitgebers" bestehen (§ 19a Abs. 1 S. 1 EStG). Vermögensbeteiligungen an anderen Unternehmen als demjenigen des Arbeitgebers werden grds. nicht erfasst. Ausnahme Zwischenpersonengesellschaften: Jedoch erweitert § 19a Abs. 1 S. 2 EStG den Anwendungsbereich auf solche Vermögensbeteiligungen, die mittelbar über P...mehr