Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Rn 5 Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfolgt zu Protokoll des Nachlassgerichts. Rn 6 Das Nachlassgericht hat auf Bedenken gegen die Richtigkeit des Inventars hinzuweisen, auch wenn diese vom Nachlassgläubiger erst im Termin geäußert werden; der Erbe soll gem II das Recht haben, das Inventar zu überprüfen und zu ergänzen (Hamm FamRZ 95, 698). Rn 7 Die eidesstattlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 34 Für Heiz- und Warmwasserkosten bedarf es mit Blick auf § 2 HeizkostenV grds keiner Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 12, 1141 [BGH 01.02.2012 - VIII ZR 156/11] Rz 12). Bei einer danach unzulässigen Inklusiv- oder Teilinklusivmiete oder Pauschale (§ 535 Rn 177) sind der Heiz- und Warmwasserkostenanteil aus der Miete herauszunehmen und ist der darauf entfallene Mietanteil a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erstmals genutzt.

Rn 3 Nutzung ist der Gebrauchsvorteil, den der Eigentümer aus einer §§ 555d ff unterfallenden Wohnung zieht. Erstmals genutzt wird eine Wohnung, wenn weder der Vermieter selbst noch irgendein Dritter aus ihr vorher Gebrauchsvorteile gezogen hat – wenn sie also vorher nicht zu Wohn- oder gewerblichen Zwecken gegen Entgelt zur Verfügung stand. Dass andere Wohnungen in demselbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs.

Rn 2 Es muss eine Störung des Besitzes vorliegen, die noch andauert. Diese Störung muss eine verbotene Eigenmacht darstellen. Diese entfällt insb bei Zustimmung des Besitzers oder bei gesetzlicher Gestattung (s.o. § 858 Rn 6). Bedeutsam sind hier insb Duldungspflichten, wie sie die §§ 904–906, 14 BImSchG enthalten. Rn 3 Der Anspruch richtet sich auf Beseitigung des störenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rücknahmepflicht des Verkäufers (S 2).

Rn 37 Bei einem berechtigten Interesse des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, die Kaufsache nach den Grundsätzen des Rücktrittsrechts zurückzunehmen und ggf zu entsorgen (Frankf ZGS 08, 315, 317 ff; Köln ZGS 06, 77, 78; HP/Faust Rz 25; Lorenz NJW 09, 1633, 1634 f; Unberath/Cziupka JZ 09, 313, 314). Der iRd Umsetzung der WKRL ergänzte S 2 normiert nun die ohnehin schon a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 19 Eine Mieterhöhung ist nach § 559 IV 1 ausgeschlossen, soweit sie nach einer Abwägung für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Die Beurteilung, ob es so liegt, obliegt dem Tatrichter, der aufgrund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen hat (BGH NJW 20, 835 Rz 21). Dazu ist 1. die wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. 2Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Vereinbart ein Unternehmer in einem Vertrag mit einem Verbraucher über ein laufendes Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit ein Entgelt für den Fall, dass er eine Überziehung des Kontos duldet, müssen in diesem Vertrag die Angaben nach Artikel 247 § 17 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche auf einem dauerhaften Datenträger enthalten sein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Voraufteilung auf Umlegungsbezugspunkte.

Rn 70 Entstehen Kosten für mehrere Umlegungsbezugspunkte (Rn 46 ff) einheitlich, müssen sie vor der Verteilung auf die Umlegungsbezugspunkte aufgeteilt werden (LG Köln WuM 01, 496 [LG Köln 09.01.2001 - 12 S 217/00]). Nach welchen Kriterien dies zu erfolgen hat, richtet sich nach der Art und Weise des einheitlichen Anfalls und den jeweiligen tatsächlichen Gegebenheiten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Steuerrecht.

Rn 11 Die erbvertragliche Zuwendung ist steuerpflichtig (§ 3 Nr I 1 ErbStG). Die Steuer entsteht mit dem Tod des Erblassers (§ 9 I Nr 1 ErbStG). Der Begünstigte kann vom Erwerb abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten, insb Kosten, die ihm unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen (§ 10 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Q

Qualifikation Art. 10 EGBGB 3; Art. 3 EGBGB 10, 34, 60; Art. 4 EGBGB 5; Art. 6 EGBGB 4; vor ROM I 17 als unerlaubte Handlung Art. 40 EGBGB 2 Qualifikations(rück)verweisung Art. 4 EGBGB 6; Art. 6 EGBGB 4 Qualifizierte elektronische Signatur 125 9; 126a 1, 5 Qualifizierte Nachfolgeklausel 711 8; 2032 18 Qualifizierter Mietspiegel Anpassung/Neuerstellung 558d 5 Begriff 558d 2 Erstellun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Kostenerstattung (Abs 3).

Rn 16 Vor dem Hintergrund, dass die Sicherheit im Interesse des Unternehmers und aufgrund seines Verlangens zu leisten ist, kann der Besteller gem § 650f III die zunächst ihm hierfür zur Last fallenden Kosten vom Unternehmer erstattet verlangen. Erstattungsfähig sind maximal die üblichen Sicherungskosten, weiter begrenzt auf den Höchstsatz von 2 % per annum; darüber hinausge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wärmepumpen (§ 71o GEG).

Rn 7 Beim Einbau einer Wärmepumpe nach § 71c I 1 GEG kann der Erhöhungsbetrag nur dann in voller Höhe verlangt werden, wenn der Vermieter nachweist, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt. Weitere Bestimmungen zum Nachweis trifft § 71o I 2, 3 GEG. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann der Vermieter für eine Mieterhöhung nach § 559 I oder § 559e I gem § 71o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vereinbarungen.

Rn 8 Nach IV können Zahlungsnutzer und der jeweilige Zahlungsdienstleister von den I–III abweichende Vereinbarungen über spätere Zeitpunkte für die Unwiderruflichkeit treffen. Eine solche Vereinbarung bindet nur die Vertragsparteien und nicht auch weitere an dem Zahlungsvorgang beteiligte Zahlungsdienstleister. Eine Vorverlagerung der Unwiderruflichkeit durch Vereinbarung ko...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Haben die Ehegatten den Bestand und den Wert des einem Ehegatten gehörenden Anfangsvermögens und der diesem Vermögen hinzuzurechnenden Gegenstände gemeinsam in einem Verzeichnis festgestellt, so wird im Verhältnis der Ehegatten zueinander vermutet, dass das Verzeichnis richtig ist. (2) 1Jeder Ehegatte kann verlangen, dass der andere Ehegatte bei der Aufnahme des Verzeich...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 1. Einleitung

Rz. 87 Der Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ist ein selbstständiger Anspruch, der neben dem Auskunftsanspruch des § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB steht und von diesem klar zu trennen ist.[202] Aus diesem Grunde muss er vom Pflichtteilsberechtigten auch gesondert geltend gemacht werden und ist nicht automatisch im allgemeinen Auskunftsbegehren enthalten.[203] Währen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedarf der Mutter.

Rn 4 Für den Bedarf ist gem III 1, § 1610 I die Lebensstellung der unterhaltsberechtigten Mutter maßgebend. Von Bedeutung ist ihr Einkommen, das sie ohne Geburt des Kindes gehabt hätte. Im Ergebnis darf sie mit eigenem Einkommen aber nicht mehr zur Verfügung haben als dem Unterhaltspflichtigen verbleibt (BGH FuR 10, 286). Nunmehr hat der BGH offen gelassen, ob dieser Halbtei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktionen.

Rn 1 Die Vorschrift verfolgt drei sehr verschiedene Zwecke: I hilft dem Geschädigten, der bei Unmöglichkeit oder nicht genügender Herstellung mit § 249 nicht zum Erfolg kommt. Dagegen hilft II 1 dem Schädiger, der sich vor den Kosten einer unverhältnismäßig teuren Herstellung soll schützen können. Beide Tatbestände schließen sich gegenseitig aus. Der später im Zusammenhang m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verzug (Abs 1, §§ 497f).

Rn 7 Bei Verzug des Darlehensnehmers mit Tilgungsraten bemisst sich der Verzögerungsschaden des Darlehensgebers abstrakt gem § 497 I 1, konkret gem § 497 I 2. Auch § 497 II ist trotz des fehlenden Verweises in I entsprechend anwendbar (ausf BeckOGK/Harnos Rz 23 ff; MüKo/Weber Rz 11; Schürnbrand WM 16, 1105, 1108; wohl auch Bülow/Artz Rz 17, 29; aA 14. Aufl/Nobbe). Die Verrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sonstiges.

Rn 6 Zum Erfordernis einer Genehmigung des FamGs verwies II 2 aF auch auf § 2290 III; ab 1.1.23 entfällt dieser Verweis und ist die Genehmigungsbedürftigkeit in § 1851 Nr 8 geregelt. Zur Pflicht zu belehren, dies auf der Urkunde festzuhalten und aktenkundig zu machen s § 2256 I 2. Funktionell zuständig ist für die Rückgabe der Rechtspfleger (§ 3 Nr 2c RPflG), werden Erbvertr...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / V. Aufrechnung gegen eine Pflichtteilsforderung

Rz. 349 Eine Aufrechnung gegen den Pflichtteilsanspruch kann grundsätzlich dann erfolgen, wenn er anerkannt oder rechtshängig gemacht wurde (§§ 387, 394 Abs. 1 BGB i.V.m. § 852 Abs. 1 ZPO). Rechnet der Schuldner (Erbe) mit einer Forderung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten auf, erfolgt, wenn die Aufrechnungserklärung keine weitere Tilgungsbestimmung vorsieht, die Aufrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Härteeinwand (§§ 559c I 3, 559 IV 1).

Rn 12 Der Mieter kann im vereinfachten Verfahren keine Härte iSv § 559 IV 1 einwenden (§ 559c I 3), es sei denn, eine Modernisierungsmaßnahme auch die Voraussetzungen des § 555b Nr 1 oder Nr 1a erfüllt und mittels Einbaus oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zwecke der Inbetriebnahme in einem Gebäude durchgeführt wurde. Sind die aufgewendeten Kosten doch höher als 10.00...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 1. Allgemeines

Rz. 20 Bei pflichtteilsrechtlichen Mandaten stellt sich oftmals die Frage, wie sich die anwaltlichen Gebühren berechnen, wenn entweder mehrere Auftraggeber oder mehrere anwaltlich vertretene Gegner vorhanden sind. Vertritt der Rechtsanwalt mehrere Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Erben, ist zu prüfen, ob es sich hierbei um mehrere Auftraggeber i.S.d. § 7 RVG handelt. Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahme (§ 556a III 2).

Rn 40 Die Betriebskosten sind für eine oder mehrere Kostenpositionen nach § 556a I 1 (Rn 20 ff) umzulegen, wenn der Umlageschlüssel, der im Verhältnis der WEigtümer nach § 16 II 1 WEG, § 16 II 2 WEG oder nach einer Umlagevereinbarung gilt, im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht oder nicht mehr billigem Ermessen widerspricht. Rn 41 Ob es so liegt, ist anhand der Int...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ermäßigung auf den gesetzlichen Zinssatz (Abs 2 S 2).

Rn 9 Der Sollzinssatz (§ 489 V) ermäßigt sich auch bei unechten Abschnittsfinanzierungen für die gesamte Vertragslaufzeit (BGH WM 04, 2306, 2309), nicht nur für die Zinsfestschreibungszeit, auf den gesetzlichen Zinssatz (§ 246), wenn seine Angabe, die Angabe des effektiven Jahreszinses o die Angabe des Gesamtbetrags unterblieben ist. Es genügt, dass eine dieser Angaben fehlt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 23 Der Ergänzungswert wird ermittelt, indem zunächst durch Hinzurechnung (ohne Berücksichtigung von Kosten) des geschätzten Werts des Geschenks (S) zum nach § 2311 maßgebenden Nachlassbestand (N) und unter Berücksichtigung des halben gesetzlichen Erbteils des Ergänzungsberechtigten (1/2Q) ein fiktiver Ergänzungserbteil ermittelt wird (N+S)/2Q. Die Differenz dieser Summe z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 10 trägt dem Nebeneinander von gemE und SonderE, Besonderheiten des gemeinsamen Gebrauchs einschließlich dessen Kosten etc Rechnung. Inhaber des gemE sind die WEigtümer in Bruchteilsgemeinschaft als Miteigentümer (Vor §§ 1–49 Rn 1), §§ 741 ff, 1008 ff BGB. Inhaber der jeweiligen Wohnungseigentumsrechte (Vor §§ 1–49 Rn 11) sind jew die WEigtümer. Es ist zwischen den WE...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Testierfreiheit und Sozialleistungen.

Rn 18 Als sittenwidrig wurde es zT auch angesehen, wenn ein Erblasser, zu dessen pflichtteilsberechtigten Angehörigen ein Empfänger von Sozialhilfe zählt, Zuwendungen an ihn so gestaltet, dass diese nicht dem Zugriff des Sozialhilfeträgers ausgesetzt sind (›Behindertentestament‹, LG Konstanz FamRZ 92, 360; LG Flensburg NJW 93, 1866; krit Staud/Otte vor § 2064 Rz 168; Damrau ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vereinbarung.

Rn 23 Es kann vereinbart werden, dass zB nur die WEigtümer, deren SonderE in einem Gebäude oder Gebäudekomplexe liegt und die mit den dortigen WEigtümern eine ›Untergemeinschaft‹ bilden, bei Beschl stimmberechtigt sind, bspw zu Erhaltungsmaßnahmen, die ein zur jeweiligen Untergemeinschaft gehörendes Gebäude betreffen (BGH NZM 21, 692 [BGH 16.07.2021 - V ZR 163/20] Rz 16), we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1438 BGB – Haftung des Gesamtguts.

Gesetzestext (1) Das Gesamtgut haftet für eine Verbindlichkeit aus einem Rechtsgeschäft, das während der Gütergemeinschaft vorgenommen wird, nur dann, wenn der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, das Rechtsgeschäft vornimmt oder wenn er ihm zustimmt oder wenn das Rechtsgeschäft ohne seine Zustimmung für das Gesamtgut wirksam ist. (2) Für die Kosten eines Rechtsstreits haf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art. 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art. 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art. 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Geschäftsführung ohne Auftrag.

Rn 3 Der vorläufige Erbe hat die Interessen des endgültigen Erben, des Testamentsvollstreckers oder des Nachlasspflegers zu wahren und dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen zu berücksichtigen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der vorläufige dem endgültigen Erben, wobei dieser Anspruch zum Nachlass gehört (Celle MDR 70, 1012 [OLG Celle 09.06.1970 - 10 U 196/69])...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 981 BGB – Empfang des Versteigerungserlöses.

Gesetzestext (1) Sind seit dem Ablauf der in der öffentlichen Bekanntmachung bestimmten Frist drei Jahre verstrichen, so fällt der Versteigerungserlös, wenn nicht ein Empfangsberechtigter sein Recht angemeldet hat, bei Reichsbehörden und Reichsanstalten an den Reichsfiskus [jetzt] Bundesbehörden und Bundesanstalten an den Fiskus des Bundes, bei Landesbehörden und Landesanst...mehr

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zfs 08/2024, Keine Deckung ... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. kann von der Bekl. weder Deckungsschutz noch Schadensersatz verlangen. 1. Der geltend gemachte Rechtsschutzfall – ein behaupteter Verstoß der Audi AG gegen europäische Abgasvorschriften, der diese zum Schadensersatz in Gestalt des sog. Differenzschadens verpflichtet – ist in der von der Kl. unterhaltenen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nicht versichert. a) Im Tatsäch...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Erblassers

Rz. 100 Besonderheiten bei der Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs ergeben sich, wenn nach Eintritt des Erbfalls ein Nachlassinsolvenzverfahren mangels Zahlungsfähigkeit eröffnet wird. In diesem Fall wird ein bereits anhängiger Prozess gegen die Erben unterbrochen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (§ 240 S. 1 ZPO) oder die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirksamer Vergleich.

Rn 3 Aufgrund der Doppelnatur des Prozessvergleichs (BGHZ 142, 88) setzt § 127a einen formell und materiell wirksamen Vergleichsschluss voraus (AnwK/Noack/Kremer § 127a Rz 12). Im Anwaltsprozess ist eine wirksame Vertretung der Parteien erforderlich (BGH NJW 91, 1743). Ein Dritter kann dem Vergleich beitreten, ohne anwaltlich vertreten zu sein (BGHZ 86, 165f). Der Vergleich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zinszahlung.

Rn 39 Bei entgeltlichen Darlehen schuldet der Darlehensnehmer die Zahlung von Zinsen o anderer laufzeitabhängiger Kosten in der vereinbarten Höhe als einzige Vergütung für die Kapitalnutzungsmöglichkeit (BGHZ 80, 153, 166; 201, 168 Rz 34, 46; BGH WM 14, 1325 Rz 43, 55; 00, 2818; NJW-RR 89, 947). Dabei handelt es sich um die synallagmatische Hauptpflicht des Darlehensnehmers ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Andere Schäden.

Rn 26 Bei Nichtleistung kann dem Käufer (durch anderweitige Beschaffung) oder dem Verkäufer (durch anderweitige Veräußerung) ein Deckungsgeschäft obliegen; das soll nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden sein (etwa BGH NJW 97, 1231, 1232 [BGH 17.01.1997 - V ZR 285/95] mN). Der Reisende kann iRd § 651c II mit einer gleichwertigen Ersatzunterkunft vorlieb nehmen müs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rücknahme.

Rn 4 II bezweckt, die Rechtslage beim Erbvertrag der beim gemeinschaftlichen Testament anzugleichen (vgl § 2272). Die Rücknahme aus der besonderen amtlichen oder notariellen (Kosten: §§ 114, 102 GNotKG mit KV Nr 23100: 0,3 Gebühr mit Anrechnung, wird erneute Verfügung vTw desselben Erblassers beurkundet) Verwahrung ermöglicht es dem Erblasser zu verhindern, dass seinen Erben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Haftung Dritter im Falle der Tötung oder Verletzung eines Partners.

Rn 24 Da innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft – mit Ausnahme des Anspruchs aus § 1615l – keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche bestehen, hat der hinterbliebene Partner gegen den Dritten nach der durch diesen erfolgten Tötung des Lebensgefährten keinen Anspruch aus § 844 II (Hamm FamFR 13, 103; vgl auch Löhnig FamRZ 17, 1558 ff), auch dann nicht, wenn die Partner ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 997 gibt dem gutgläubigen unverklagten sowie dem bösgläubigen bzw verklagten Besitzer ein aus Abtrennungs- und Aneignungsrecht bestehendes Wegnahmerecht für Sachen, die er mit der herauszugebenden Sache des Eigentümers als wesentlichen Bestandteil verbunden hat, §§ 93 f, 946, 947 II, 951 II. Primäre Voraussetzung ist, dass eine Abtrennung überhaupt möglich ist, ohne d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 259 findet unabhängig davon Anwendung, ob der Anspruch auf Rechenschaftslegung auf Vertrag, Gesetz oder allg Rechtsgrundsätzen (§ 242) beruht. Eine gesetzliche Rechenschaftspflicht sehen zB die §§ 27 III, 556 III, 666, 675 I, 681 S 2, 687 II 1, 1214 I, 1698 II, 1807, 1872 I, 2130 II, 2218 sowie § 28 IV WEG vor. Auch für die Pflicht zur Rechenschaftslegung ggü dem Vorm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zahlungsort.

Rn 3 § 270 I, II legt mit dem Zahlungsort den Ort fest, an dem der Leistungserfolg der Geldschuld eintreten soll (MüKoBGB/Krüger § 270 Rz 7). Nach § 270 ist die Geldschuld an den Wohnsitz des Gläubigers (I), bei Forderungen im Gewerbebetrieb an den Ort der gewerblichen Niederlassung des Gläubigers (II) zu übermitteln. Rn 4 Anders als § 269 stellt § 270 nicht auf den Wohnsitz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 9 Das Vorliegen der Voraussetzung des § 229 lässt die Rechtswidrigkeit von Selbsthilfehandlungen entfallen. Damit sind Schadenersatzansprüche des Schuldners ausgeschlossen. Ebenso ist eine Notwehr gegen diese nicht möglich (BGH NStZ 12, 144f [BGH 05.04.2011 - 3 StR 66/11]). Zum Selbsthilfeexzess und der Putativselbsthilfe gelten § 227 Rn 5 f entspr. Beachte jedoch die Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Vor der Annahme der Erbschaft soll der vorläufige Erbe nicht gezwungen sein, einen gegen den Nachlass gerichteten Prozess zu führen. Vom Anfall bis zur Entscheidung über die Annahme der Erbschaft bleibt das Eigenvermögen des Erben vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger geschützt, ausgenommen jedoch Nachlasserbenschulden (NK-BGB/Ivo § 1958 Rz 3). Während dieser Zeit fehlt...mehr

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zfs 08/2024, Gesonderte Ver... / 1 Sachverhalt

In einer vor dem LG Potsdam anhängig gewesenen urheberrechtlichen Streitigkeit ließ sich die der deutschen Sprache nicht mächtigen Klägerin durch einen – deutschen – Prozessbevollmächtigten vertreten. Dieser Rechtsanwalt übersetzte der Klägerin schriftlich das gerichtliche Protokoll, ein gegen die Beklagte ergangenes Versäumnisurteil nebst Rechtsbehelfsbelehrung, den Verglei...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Vorgehensweise beim Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch

Rz. 99 In den meisten Fällen ist der Pflichtteilsberechtigte in der Praxis auf den Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB angewiesen, um seinen Pflichtteilsanspruch beziffern zu können. Da der Testamentsvollstrecker nach § 2215 Abs. 1 BGB verpflichtet ist, dem Erben ein Nachlassverzeichnis über alle Aktiva und Passiva des von ihm verwalteten Nachlasses vorzul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Höhe des Vergütungsanspruchs für den infolge einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Absatz 2 vermehrten oder verminderten Aufwand ist nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln. 2Umfasst die Leistungspflicht des Unternehmers auch die Planung des Bauwerks oder der Außenanl...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 4.3 Ausbildungsmittel und Prüfungsgebühren

§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG beschreibt die mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 BBiG korrespondierende Pflicht, dass dem Auszubildenden die notwendigen Mittel für die Ausbildung und Prüfung kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Dass etwaige Prüfungsgebühren vom Ausbildenden übernommen werden müssen, ergibt sich zusätzlich aus § 37 Abs. 4 BBiG. Hinweis Digitales mobiles Ausbilden Wegen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr