Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Berechnung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 57 Der Unternehmer schuldet dem Handelsvertreter einen angemessenen Ausgleich. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs[224] wird in zwei Schritten bestimmt: Zunächst ist der so genannte Rohausgleich zu berechnen, der sodann nach der Ausgleichshöchstgrenze des § 89b Abs. 2 HGB begrenzt wird. Die Höhe des Rohausgleiches wird durch die drei ihn konstituierenden Elemente des § 89b ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Gesellschaftsvertraglicher Minderheitenschutz

Rz. 82 Es gibt viele Möglichkeiten, die Interessen einzelner Minderheitsgesellschafter oder diese insgesamt zu schützen. Einige Beispiele:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Kfz-Überlassungsvereinbarung

Rz. 231 In einer Kfz-Überlassungsvereinbarung sollte stets festgelegt werden, welche Pkw-Kategorie (Fabrikat, Typ, Ausstattung usw.) geschuldet wird und wer die Auswahl des Dienstwagens vornimmt (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer). Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen auswählen, sollte eine Preisobergrenze für die Anschaffung festgelegt werden. Wird das vertraglich geschuldete ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / k) Vollmachtsurkunde

Rz. 124 Die schriftliche Vollmacht ist Prozesshandlungsvoraussetzung.[152] Erhebt der Prozessbevollmächtigte die Klage, muss er deshalb grds. dem Gericht eine schriftliche Vollmacht einreichen, § 62 Abs. 6 S. 1 FGO. Eine dem Finanzgericht vorgelegte Vollmacht berechtigt auch zur Einlegung der Revision Jahre später, wenn die Vollmacht den Bevollmächtigten zur Einlegung von Re...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 11. Nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen des Handelsvertreters

Rz. 60 Nach Vertragsbeendigung kann eine Wettbewerbsbeschränkung des Handelsvertreters gelten, die entweder auf gesetzlicher Grundlage – z.B. dem UWG [279] – oder auf einer die Wettbewerbsbeschränkung regelnden Abrede der Parteien beruht. Rz. 61 Voraussetzung für die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes nach § 90a HGB ist, dass diese schriftlich erfolgt und...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 4. Muster: Schiedsrichtervertrag

Rz. 60 Muster 36.18: Schiedsrichtervertrag Muster 36.18: Schiedsrichtervertrag Zwischen der Firma A. _____ – Schiedskläger(in) – vertreten durch RA _____ und der Firma B. _____ – Schiedsbeklagte(n) – vertreten durch RA _____ einerseits und dem Schiedsgericht, bestehend aus Herrn/Frau Vors. der Kammer für Handelssachen am Landgericht _____ (von den Schiedsrichtern als Obmann ernannt) H...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Arbeitgeberdarlehen

Rz. 251 Bei einem Arbeitgeberdarlehen überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis Kapital zur vorübergehenden Nutzung. Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und ob es deshalb aufgrund einer Ausgleichsklausel erlischt, die nicht auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehen, sonde...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte

Rz. 629 Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung ein Recht des Arbeitnehmers anerkannt, gegen eine Abmahnung auch gerichtlich vorzugehen.[1043] Anspruchsgrundlage:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Bargründung mit Musterprotokoll

Rz. 16 § 2 Abs. 1a GmbHG soll Gründungen mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer erleichtern: Solche Gesellschafter[73] können die GmbH im sogenannten "vereinfachten Verfahren" mit einem in der Anlage zum GmbHG bestimmten Musterprotokoll (siehe Rdn 60 f.) gründen. Dieses fasst drei Dokumente in einem zusammen: Gesellschaftsvertrag (vgl. Rdn 10), Geschäft...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Schriftform

Rz. 129 Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Die Wahrung der in § 14 Abs. 4 TzBfG bestimmten Schriftform erfordert den Zugang der unterzeichneten Befristungsabrede bei dem Erklärungsempfänger vor Vertragsbeginn. Der Mangel der Schriftform kann nicht dadurch geheilt werden, dass dem Arbeitnehmer nach Arbeitsauf...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Widerspruchsrecht

Rz. 578 Nach § 613a Abs. 6 BGB kann der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung gem. § 613a Abs. 5 BGB schriftlich widersprechen.[966] Der Widerspruch kann gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber erklärt werden. Der unterrichtende Arbeitgeber sollte sich von den betroffenen Arbeitnehmern eine...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Allgemeine Geschäftsbedingungen, § 138 BGB, Kartellrecht

Rz. 18 Die Vertragspartner können den Handelsvertretervertrag von den Vorschriften des BGB und HGB abweichend gestalten, soweit die §§ 84 ff. HGB keine zwingenden Vorschriften enthalten. Grenzen setzen im Falle eines Formularvertrages[62] die Inhaltskontrollen nach §§ 307 ff.[63] BGB, wobei §§ 308 f. BGB nicht unmittelbar gelten. Zu beachten ist ferner § 138 BGB: Unwirksam si...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Gem. § 555d Abs. 1 BGB ist der Mieter verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstigen Teile des Gebäudes, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraumes zu dulden, es sei denn, dass die Maßnahme für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermiet...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 4. Geschäftsführung/Vertretung

Rz. 9 In § 709 Abs. 1 BGB ordnet das Gesetz die einstimmige Gesamtgeschäftsführung an. Diese Regelung ist dispositiv. So kann der Gesellschaftsvertrag einem oder mehreren Gesellschaftern Einzelgeschäftsführungsbefugnis erteilen oder einzelne Tätigkeitsbereiche nach Fachgebieten verschiedenen Gesellschaftern zuordnen. Die gesetzliche Regelung zur Vertretung der Gesellschaft g...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 3. Muster: Verpflichtung zur Vertraulichkeit für Mitarbeiter

Rz. 25 Muster 12.2: Verpflichtung zur Vertraulichkeit für Mitarbeiter Muster 12.2: Verpflichtung zur Vertraulichkeit für Mitarbeiter Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, da Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit voraussichtlich mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen, sind Sie zur Beachtung des Datenschut...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Steuerrechtliche Behandlung von Abfindungen und sonstigen Vergütungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 480 Die Steuerbegünstigung[820] für Entlassungsentschädigungen erfordert eine vom Arbeitgeber veranlasste oder gerichtlich ausgesprochene Auflösung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von der Beendigungsmodalität wie Kündigung, Aufhebungsvertrag usw. sowie einen Kausalzusammenhang zwischen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Abfindung. Werden in dem Arbeitsverhältnis ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Klageerhebung

Rz. 597 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG ist für Klagen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet. Die Kündigungsschutzklage muss beim örtlich zuständigen ArbG schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des ArbG (Rechtsantragsstelle) erhoben werden. Nach § 46 Abs. 2 ArbGG richtet sich...mehr

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§ 38 Sponsoring / Literaturtipps

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§ 16 Franchiserecht / h) Rechtsfolgen der Beendigung eines Franchise-Vertrages

Rz. 51 Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten ist es sinnvoll, die Folgen der Vertragsbeendigung im Franchise-Vertrag explizit zu regeln. Hierzu können Nutzungsverbote, Rückgabepflichten, wechselseitige Forderungsausgleichspflichten und Ankaufsrechte des Franchisegebers hinsichtlich der Betriebseinrichtung gehören. Zu beachten sind darüber hinaus insbesondere die folgenden ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung

Rz. 728 Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) wegen: Zahlungsanspruch Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Namens und im Auftrag des Ant...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 8. Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen

Rz. 22 Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _____ (Adresse), vertreten durch _____ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _____ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über die Verwendung von Einstellungsf...mehr

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§ 24 IT-Recht / IV. Muster: Softwarepflegevertrag

Rz. 58 Muster 24.8: Softwarepflegevertrag Muster 24.8: Softwarepflegevertrag Softwarepflegevertrag zwischen _____ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – und _____ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die Pflege der Software _____ (nachfolgend bezeichnet als "Software") über eine Datenfernverbindung und stellt dem...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebsführungsvertrag

Rz. 29 Muster 46.5: Betriebsführungsvertrag Muster 46.5: Betriebsführungsvertrag Betriebsführungsvertrag zwischen der X AG, vertreten durch ihren Vorstand und der Y AG, vertreten durch ihren Vorstand. § 1 Vertragsgegenstandmehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Honorarklage

Rz. 84 Muster 10.16: Honorarklage Muster 10.16: Honorarklage Landgericht Bonn _____ Klage des Architekten _____ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen den _____ – Beklagten – Wir werden beantragen,mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Satzung einer GmbH & Co. KGaA

Rz. 154 Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Satzung der TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien. (2) Sitz...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 119 Die Bestellung begründet nur die organschaftliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Wesentliche Punkte (u.a. Gegenleistung für die Geschäftsführung) sind damit noch offen. Daher schließen[413] Geschäftsführer und Gesellschaft regelmäßig einen (von der organschaftlichen Stellung getrennten) schuldrechtlichen Anstel...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Erster Schritt: Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages und Geschäftsführerbestellung – Vorgesellschaft

Rz. 10 Der notwendig nach außen gerichtete erste eigentliche Schritt für die Gründung ist der Abschluss eines notariell – ggf. von einem ausländischen Notar [31] (zu den entsprechenden Fragen der Geschäftsanteilsübertragung und der Satzungsänderung vgl. Rdn 171, 220) – beurkundeten Gesellschaftsvertrages nach § 2 GmbHG und die Bestellung der Gründungsgeschäftsführer nach § 6 ...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Formvorschriften

Rz. 6 Liegt ein Verbraucherdarlehen gem. § 491 BGB vor, sind folgende Formvorschriften zu beachten, die insb. für die vom Darlehensnehmer zu unterzeichnende Vertragserklärung von Bedeutung sind. Dazu zählt vor allem die Schriftform gem. § 492 Abs. 1 S. 1 BGB, die grds. auch bei einer Vertragsänderung einzuhalten ist. Es reicht aus, wenn Antrag und Annahme des Vertrags jeweil...mehr

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§ 38 Sponsoring / G. Muster: Vertragsgestaltung beim Vereins- und Veranstaltungssponsoring

Rz. 33 Muster 38.3: Vertragsgestaltung beim Vereins- und Veranstaltungssponsoring Muster 38.3: Vertragsgestaltung beim Vereins- und Veranstaltungssponsoring Vereinbarung zwischen dem Pro Tennis e.V., _____ – nachfolgend Verein – und Ludwig Matschke, _____ – nachstehend Sponsor – Präambel: Pro Tennis nimmt mit _____ Jugendmannschaften an dem Meisterschaftsbetrieb des Tennisverbandes t...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Dienstwohnung

Rz. 246 Das BGB unterscheidet zwischen Werkmietwohnungen (§ 576 BGB) und Werkdienstwohnungen (§ 576b BGB). Es handelt sich um eine Werkmietwohnung, wenn über das Arbeitsverhältnis und das Mietverhältnis zwei getrennte und selbstständige Verträge vorliegen, auch wenn das Mietverhältnis mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis begründet wurde. Nach § 576 Abs. 1 Nr. 2 BGB handel...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Ansprüche des Einzelnen und der Gemeinschaft

Rz. 74 Hier ist zu unterscheiden zwischen individuellen Ansprüchen des einzelnen Wohnungseigentümers und Ansprüchen der Gemeinschaft gegen Miteigentümer, Verwalter oder Dritte.[187] Anerkannt ist, dass Ansprüche gegen den Verwalter, die der Gemeinschaft zustehen, vom Einzelnen grundsätzlich nur mit Ermächtigungsbeschluss geltend gemacht werden dürfen.[188] Ausnahmen werden nu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)

Rz. 213 Muster 4.21: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell) Muster 4.21: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Ausführlicher Beendigungsvergleich

Rz. 675 Muster 4.67: Ausführlicher Beendigungsvergleich Muster 4.67: Ausführlicher Beendigungsvergleichmehr

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§ 31 Miete und Pacht / 8. Insbesondere: Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen

Rz. 27 Häufig entzündet sich ein Streit zwischen Vermieter und Mieter bei Auszug des Mieters an der Frage, ob und inwieweit Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, bzw. ob diese ordnungsgemäß durchgeführt sind. Eine solche Überwälzung ist sowohl einzelvertraglich als auch formularmäßig grds. zulässig (vgl. Rdn 38 m.w.N.). Bei in unrenoviertem oder in renovierungsbedürftige...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Bar- oder Sacheinlagen

Rz. 54 Soll statt der im Regelfall geschuldeten Bareinlage, gerichtet auf Zahlung des Ausgabebetrags in Geld, eine Sacheinlage erfolgen, muss der Kapitalerhöhungsbeschluss ihren Gegenstand, die Person des Einlegers (Name und Anschrift) und den Nennbetrag der im Gegenzug zu gewährenden Aktien festsetzen, bei Stückaktien deren Zahl, § 183 Abs. 1 AktG. Fehlen diese Angaben oder...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / VIII. Muster: Landwirtschaftlicher Pachtvertrag

Rz. 44 Muster 31.4: Landwirtschaftlicher Pachtvertrag Muster 31.4: Landwirtschaftlicher Pachtvertrag Landwirtschaftlicher Pachtvertrag zwischen _____, – Verpächter – und _____, – Pächter – § 1 Pachtobjekt Der Verpächter verpachtet dem Pächter das in _____ belegene, im Grundbuch von _____, Band _____ Blatt _____ verzeichnete Grundstück zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung. Das...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Nachweisgesetz

Rz. 60 Für die Inhalte des Arbeitsvertrages sind das Nachweisgesetz und die Nachweisrichtlinie vom 14.10.1991 (91/533/EWG) zu beachten. Das Nachweisgesetz, auf das § 105 GewO für die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages verweist, gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme einer vorübergehenden Aushilfe von bis zu einem Monat (§ 1 NachwG). Das Gesetz ver...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Abmahnungsberechtigung

Rz. 296 Kündigungs- und Abmahnungsberechtigung können auseinanderfallen. Mit der Abmahnungsbefugnis geht jedoch regelmäßig die Befugnis zum Kündigungsverzicht einher.[487]mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 5. Anmerkungen zum Muster

Rz. 6 Vgl. § 174 BGB – wichtig insbesondere beim Ausspruch von Kündigungen durch den Bevollmächtigten.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Personalplanung

Rz. 18 Muster 4.1: Betriebsvereinbarung bzgl. Personalplanung Muster 4.1: Betriebsvereinbarung bzgl. Personalplanung Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _____ (Adresse), vertreten durch _____ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _____ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über die Personalplanung gem. § 92 BetrVG abgeschlo...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Muster: Allgemeine Vollmacht

Rz. 5 Muster 57.2: Allgemeine Vollmacht Muster 57.2: Allgemeine Vollmacht Vollmacht Den Rechtsanwälten _____ wird hiermit in Sachen _____ gegen _____ wegen _____ Vollmacht zur Vertretung erteilt, mit der Ermächtigung zur Bestellung von Unterbevollmächtigten und zur Entgegennahme von Geldern. Die Vollmacht berechtigt auch zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen, insbesondere ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Checkliste: Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Allgemeine Prozessvollmacht

Rz. 3 Muster 57.1: Allgemeine Prozessvollmacht Muster 57.1: Allgemeine Prozessvollmacht Vollmacht Den Rechtsanwälten _____ wird hiermit in Sachen _____ gegen _____ wegen _____ Vollmacht erteilt. Die Vollmacht ermächtigt zu allen die Angelegenheit betreffenden Handlungen, insbesondere zur Prozessführung, zur Stellung von Anträgen auf Scheidung der Ehe und Anträgen in Folgesachen, z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Häufigkeit von Betriebsratssitzungen

Rz. 7a In welchem Turnus Betriebsratssitzungen einberufen werden, steht im Ermessen des Betriebsratsvorsitzenden. Er hat allerdings darauf zu achten, dass sich der Betriebsrat dabei auf die für die Betriebsratsarbeit notwendigen Sitzungen und dabei auch auf die notwendige Dauer zur Behandlung der Themen beschränkt. Das ergibt sich aus der Wertung des § 37 Abs. 2 BetrVG, der ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 41 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[57] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inhal...mehr