Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsrecht

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / B. Bedarf im SGB XII

I. Allgemeines Rz. 2 § 28 SGB I bestimmt abstrakt, welche Bedarfe des Hilfesuchenden im Rahmen der Sozialhilfe abgedeckt werden können:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / D. Bedürftigkeit und Schontatbestände des SGB XII bei Einkommen und Vermögen

I. Einleitung Rz. 44 Es bedarf für die Antwort auf die Frage, welche Auswirkungen Schenkungen und Zuflüsse aufgrund eines Erbfalles bzw. deren Verbrauch für das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis haben, der Prüfung des jeweils konkret in Betracht kommenden Leistungsanspruches und seiner "Schon"-tatbestände, weil von der Leistung abhängt, ob und wenn ja, welcher Schonta...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) (Dauer-)Testamentsvollstreckung, §§ 2197 ff. BGB

aa) Grundsätzliches Rz. 279 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung – häufig angekoppelt an die Anordnung von Vorerbschaft/Nacherbschaft oder Vorvermächtnis/Nachvermächtnis – wird ab und an als absolutes Verwertungshindernis im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand angesehen.[477] Das ist so nicht richtig. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung weist dem Testamentsvo...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / C. Wiederherstellung des Nachrangs durch Rückgriffsregeln

I. Darlehen (§ 140 Abs. 2 SGB IX) Rz. 31 Das vorläufige Darlehen, das es in § 91 SGB XII gibt, ist in § 140 Abs. 2 SGB IX erhalten geblieben. Soweit für den Bedarf der nachfragenden Person verwertbares Vermögen einzusetzen ist, jedoch der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich ist oder für die, die es einzusetzen haben, eine Härte bedeut...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Die zivilrechtliche Seite des "Regress-Dreiecks"

a) Die Beteiligten des Anspruchsverhältnisses Rz. 413 Die leistungsberechtigte Person muss Anspruchsinhaber des überzuleitenden Anspruchs sein. Aber nicht nur die Ansprüche des Leistungsberechtigten selbst, sondern auch solche, die sein Ehegatte, sein eingetragener Lebenspartner oder seine Eltern gegen einen Dritten haben, sind überleitungsfähig. Solche Ansprüche von Angehöri...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / VIII. Fallbeispiele Einkommen – wie wird aus Einkommen gerechnet?

1. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (§§ 19 Abs. 1, 2, 27 ff., 41 ff. SGB XII) Rz. 199 Fallbeispiel 26: Die bedürftige Erbin und die Grundsicherung nach SGB XII Die dauerhaft voll erwerbsgeminderte 50-jährige Tochter T bezieht Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII. Sie hat einen Regelbedarf von 446 EUR. (Stand 1.1.2021) Sie hat einen Bedarf für Unterkunf...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regress des Sozialleistungsträgers bei Schenkung und Erbfall für sozialhilfebedürftige Leistungsbezieher im Sinne des SGB II

A. Einführung Rz. 1 Nach dem SGB II werden Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst nach § 1 Abs. 3 SGB II u.a. Leistungen Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erh...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regress des Sozialleistungsträgers bei Schenkung und Erbfall für Leistungsbezieher im BAföG

A. Einleitung Rz. 1 Gem. § 68 Nr. 1 SGB I gilt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs, so dass gem. § 37 SGB I die allgemeinen Regelungen des SGB I und SGB X Anwendung finden, soweit das BAföG keine eigenständigen Regelungen enthält. Rz. 2 Besondere Regelungen finden sich neben dem BAföG inmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regress des Sozialleistungsträgers bei Schenkung und Erbfall im Recht der Sozialhilfe (SGB XII)

A. Einleitung Rz. 1 Sozialhilfe im klassischen Sinn (SGB XII) ist die letzte Sozialleistung neben der Grundsicherung nach § 19 SGB II, "wenn sonst nichts mehr geht" und niemand mehr hilft. Der Anspruch auf Sozialhilfeleistungen ist so zu prüfen, dass zunächst der Bedarf des Betroffenen zu ermitteln und in einem zweiten Schritt zu prüfen ist, inwieweit dieser durch anzurechnen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Kann man mit Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung Schulden tilgen?

a) Grundsätzliches Rz. 107 Schulden gehören nicht zu den in § 82 SGB XII normativ geregelten Abzugsposten. Schuldentilgung ist deshalb im SGB XII mit sehr wenig Ausnahmen[195] weder beim Einkommen noch beim Vermögen als Abzugsposten zu berücksichtigen.[196] Einkommen ist zuvörderst zur Sicherung des Lebensunterhaltes einzusetzen. Dies gilt – wenn der Zufluss keiner Pfändung u...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Der Kostenersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten, § 34 SGB II

a) Ausnahmetatbestand und Vergleich zu § 103 SGB XII Rz. 229 Verwendet der Leistungsberechtigte die aus Erbfall oder Schenkung stammenden Mittel nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts und wird dadurch die (teilweise) Hilfebedürftigkeit herbeigeführt, kann dies einen Kostenersatzanspruch nach § 34 SGB II auslösen.[372] § 34 SGB II ist als enger Ausnahmetatbestand konzipiert....mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Die sozialhilferechtlichen Regressregeln des SGB XII

a) Kein Verschulden im Sinne des § 254 BGB Rz. 542 Mit der Entscheidung des BVerwG aus dem Jahr 1973, bei dem es noch um solch bescheidene Dinge wie eine Beihilfe für einen Wintermantel, ein Winterkleid und eine Strickjacke ging, ist klargestellt, dass das Sozialhilferecht eine Verschuldensregel vergleichbar § 254 BGB nicht kennt und dass das unwirtschaftliche Verhalten von H...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / II. Schontatbestand Einkommen (§ 11a SGB II)

Rz. 67 § 11a SGB II ist den besonders geschützten Einkunftsarten der §§ 83, 84 SGB XII nachgebildet. Insofern kann vollinhaltlich auf die Ausführungen im SGB XI Bezug genommen werden. 1. Schontatbestand Einkommen I: Schmerzensgeld (§ 11 Abs. 2 SGB II) Rz. 68 Fallbeispiel 58: Der geerbte Schmerzensgeldanspruch A war Alleinerbe seiner Mutter. Aus einem Prozess gegen eine behande...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / l) Erlöschen des Anspruches

Rz. 642 Das Erlöschen des Kostenersatzanspruches ist nicht von der Kenntnis des Sozialleistungsträgers abhängig. Er erlischt drei Jahre nach dem Tod des Leistungsempfängers. Die Kostenforderung wird durch Leistungsbescheid geltend gemacht.mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Schontatbestand Einkommen II: wegen normativer Zweckbestimmung (§§ 11a Abs. 3 SGB II)

a) Öffentlich-rechtliche Vorschriften versus privatrechtliche Zweckbestimmung Rz. 71 § 11a Abs. 3 SGB II bestimmt, dass Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen sind, als die Leistungen nach dem SGB II im Einzelfall demselben Zweck dienen. Diese gegenüber de...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / VI. Schontatbestand Einkommen IV: Die Berechnung des Einkommens unter Berücksichtigung von Schongrenzen – §§ 82 ff. SGB XII

1. Der Härtefalltatbestand des § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII Rz. 126 In begründeten Einzelfällen kann nach § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII ein anderer als in § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII festgelegter Betrag vom Einkommen abgesetzt werden. Die Einkommensvorschriften der §§ 82 ff. SGB XII kennen – anders als § 90 Abs. 3 SGB XII zum Vermögen – keinen allgemein formulierten Härtefalltatbestand. ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Sozialwidrigkeit

aa) Zielgerichtetes "quasi-deliktisches" Handeln notwendig Rz. 234 Die Kostenersatzregel des § 34 SGB II hat hohe Voraussetzungen, die insbesondere im wertenden bzw. im subjektiven Bereich liegen. Sozialwidrig kann sich nur verhalten, wer sich der Sozialwidrigkeit seines Verhaltens bewusst oder grob fahrlässig nicht bewusst ist.[378] Wertend ist die Norm am Gedanken des schul...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / hh) Grundlagenbescheid

Rz. 568 Die Feststellung der Kostenersatzpflicht nur dem Grunde nach ist grundsätzlich zulässig. Ein solcher Grundlagenbescheid hemmt den Lauf der Ausschlussfrist von drei sich an das Jahr anschließenden Jahren, in dem die Hilfe gewährt worden ist, aber nicht.mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Kann im SGB XII Einkommen zu Vermögen werden? (Monatsprinzip und Verteilzeitraum)

Rz. 72 Mittel, die der Hilfesuchende in der Bedarfszeit/der Zeit des Antragszeitraums erhält, sind grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen. aa) Monatszeitraum Rz. 73 Was die Bedarfszeit ist, ist gesetzlich nicht definiert, meint aber die Zeitspanne, in der der Bedarf besteht und zu decken ist, nicht aber den Bewilligungszeitraum.[133] Das BVerwG[134] hat sich im Sozialh...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Besteht überhaupt (noch) Testamentsvollstreckungsschutz?

(1) Die Verfügung über den Erbteil Rz. 284 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schließt die Verfügung über den Erbteil nicht aus (§§ 2033,1922 Abs. 2 BGB). Der Erbe kann also sein Erbteil – mit den darauf lastenden Verfügungsbeschränkungen über die Nachlassgegenstände – übertragen und verpfänden.[485] Damit wird bewirkt, dass der Erbteil – soweit er nicht aufgrund ander...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Verfügungsbeschränkungen allgemein

Rz. 230 Die Verwertung eines Vermögensgegenstandes mit dinglicher Wirkung setzt Verfügungsbefugnis voraus. Sie steht im Grundsatz dem Inhaber des Rechts zu und kann fehlen, weil ein Recht generell unübertragbar ist oder der Begünstigte nicht oder nicht allein verfügungsbefugt ist. a) Unveräußerbare Rechte Rz. 231 Die Verfügungsbefugnis kann dem Rechtsinhaber nicht zustehen, we...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Sich Bedürftigmachen durch Zuwendungsverzichtsvertrag

Rz. 531 Vgl. dazu Fallbeispiel 91: Der alkoholkranke Hartz-IV-Bezieher (§ 11 Rdn 194).mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / XII. Vermögensverschonung 3: Schonvermögenstatbestände des § 90 Abs. 2 SGB XII

1. Übersicht Rz. 308 Das SGB XII stellt grundsätzlich nicht sämtliches Vermögen, das nach der obigen Prüfung als verwertbares Vermögen verbleibt, zur Anrechnung. Die Sozialhilfe darf nach § 90 Abs. 2 SGB XII nicht abhängig gemacht werden:mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Vermögensverschiebungen – "Verprassen und Verschieben"

Rz. 62 Das BAföG kennt im Rahmen seiner Regressvorschriften – anders als das SGB II oder das SGB XII – keinen sozialhilferechtlichen Kostenersatzanspruch, wenn sich der Auszubildende absichtlich oder vorsätzlich bedürftig gemacht hat, sondern nur eine Vermögenszurechnung wegen Rechtsmissbrauchs. a) "Verprassen" Rz. 63 So ist ein Auszubildender nicht gehalten, schon etwa sechs ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IX. Vermögensverschonung 1: Tatsächlich und wirtschaftlich unverwertbar – § 90 Abs. 1 SGB XII

1. Prüfungsschema Rz. 208 Neben dem Einkommen hat der Hilfesuchende im SGB XII nach § 90 Abs. 1 SGB XII sein verwertbares Vermögen einzusetzen, soweit es nicht ausdrücklich normativ geschont ist. Prüfungsschema Vermögen: Die Prüfung, ob und inwieweit Vermögen bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII als zur Verfügung stehende Bedarfsdeckungsmöglichkeit zu berücks...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 6. Abzugsposten

Rz. 59 Vom ermittelten Einkommen können einzelne Positionen mindernd in Abzug gebracht werden. Nachfolgend werden für Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung bedeutsame Abzugsposten dargestellt. a) Schulden/Verbindlichkeiten Rz. 60 Schulden sind – wie im SGB XII – auch im SGB II grundsätzlich vom Einkommen nicht abzugsfähig.[94] Sie reduzieren das anrechenbare Einkommen nicht. Auch ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / cc) Hinterbliebenenrente (§ 46 SGB VI)

Rz. 82 Die Witwen- und Witwerrente gemäß § 46 SGB VI ist eine abgeleitete Rente aus Erwerbsersatzeinkommen des Versicherten. Sie dient dem Lebensunterhalt und kann daher nicht als eine der Anrechnung entzogene zweckgebundene Leistung i.S.d. § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II angesehen werden.mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Vor-/Nacherbschaft – Dauertestamentsvollstreckung – Verwaltungsanordnungen des Erblassers

a) Bausteine des Behinderten- und Bedürftigentestaments Rz. 257 Im Sozialhilferecht sind besonders die rechtlichen Beschränkungen von Bedeutung, aus denen die klassischen Behindertentestamente "gebaut" werden. Das sindmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / VII. Fallbeispiele Einkommen oder Vermögen aus Erbfall und Schenkung

1. Einführende Hinweise Rz. 139 Hinweis Die nachfolgenden Beispiele gelten wegen der unterschiedlichen Einkommensdefinitionen im SGB II und SGB XII und erst recht in Gesetzen, die keinen Bezug zum Einkommensbegriff des Einkommens im Sinne des SGB XII herstellen, nur für SGB XII-Fälle, nicht aber für SGB II-Fälle. Wenn nachfolgend gleichwohl SGB II-Entscheidungen zitiert werden...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die sozialhilferechtliche Seite des "Regress-Dreiecks" oder: Ist der Rechtsträgerwechsel zu Recht erfolgt?

Rz. 442 Die bestandskräftige Überleitung bildet die Grundlage der Aktivlegitimation des Sozialhilfeträgers vor den Zivilgerichten bis zur Höhe seiner Aufwendungen. a) Überleitung wegen erhaltener Leistungen Rz. 443 § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt voraus, dass die Person, die einen Anspruch gegen einen Dritten hat, gegenüber dem Sozialhilfeträger leistungsberechtigt sein muss. E...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Lasten, die der Vorerbe erfüllen muss

(1) Wirksamkeitsbremse für Behinderten- und Bedürftigentestamente? Rz. 270 Durch die Anordnungen von nichtbefreiter Vorerbschaft/Nacherbschaft reduziert sich der Herausgabeanspruch des Vorerben auf die die "Nutzungen" (Früchte und Gebrauchsvorteile) der Erbschaft. Diese stehen dem Vorerben unmittelbar zu (§ 2111 BGB). Der Vorerbe ist aber dem Nacherben zur ordnungsgemäßen Verw...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / IV. Wiederherstellung des Nachrangs durch Kostenersatzansprüche/Kürzung der Leistungen (§§ 34, 31, 31a SGB XII) am Beispiel wegen Ausschlagung/Verzicht/Konsum und mehr?

1. Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten Für Bedürftige bei Erbfall und Schenkung Rz. 206 Fallbeispiel 67: Was man mit einem Erbe so alles machen kann Der 45-jährige arbeitslose A, dessen Arbeitslosengeldanspruch auslief, so dass "Hartz-IV" in Kürze drohte, wurde unverhofft Alleinerbe nach seinem Onkel. 1. Variante: Aus den Erbschaftsmitteln erwarb er einen fünf Jahre lang n...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / V. Wiederherstellung des Nachrangs durch Kostenersatzansprüche/Kürzung der Leistungen (§§ 103, 26 SGB XII) wegen Ausschlagung/Verzicht/Verprassen u.Ä.

1. Sich Bedürftigmachen – ein zivilrechtlicher oder ein sozialrechtlicher Störfall? Rz. 480 Vor oder bei dem Anfall eines Zuflusses aus einem Erbfall stellt sich einem Begünstigten die Frage danach, was man ganz konkret tun kann, um zu erreichen, dass dieser Zufluss trotz Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII einen Vorteil bildet und nicht bedarfsmindernd angerechnet wird. ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die Abgrenzung von Einkommen (§§ 11 ff. SGB II) und Vermögen (§ 12 SGB II) – "modifizierte" Zuflusstheorie

a) Ausgangspunkt: Der tatsächliche Zufluss vor oder nach Antragstellung Rz. 33 Um Einkommen und Vermögen voneinander zu unterscheiden, ist wie im SGB XII nach der "modifizierten" Zuflusstheorie vom tatsächlichen Zufluss eines wirtschaftlich relevanten Mittels auszugehen.[56] Abzustellen ist dabei auf die erste Antragstellung des laufenden Leistungsfalls.[57] Dieser Antrag wir...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Leibrente

Rz. 417 Die Überleitung eines Leibrentenanspruchs ist möglich. Der Anspruchsübergang für künftige Ansprüche steht[691] lediglich unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Sozialhilfebehörde tatsächlich Leistungen in entsprechender Höhe erbringt.mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / i) Einschränkungen der Inanspruchnahme

Rz. 617 Einschränkungen der Inanspruchnahme auf Kostenersatz ergeben sich aus: aa) § 102 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII – Grenzbetrag Rz. 618 Bei mehreren Erben ist der Freibetrag nur ein einziges Mal vom Nachlass abzusetzen.[1006] Die "Bagatellgrenze" schützt keinen Mindestwert des Erbteils eines Miterben. bb) § 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII – Abzugsposten wegen Pflege Rz. 619 Der Abzug wegen...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Besonderes Fallbeispiel: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament

Rz. 154 Fallbeispiel 66: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament Der Vater des A verstarb Anfang 2019. A beantragte nach Bezug von Arbeitslosengeld 2020 die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Die Eltern des A hatten ein Testament verfasst. Darin setzten sie sich gegenseitig zu "Alleinerben (Vollerben)" ein. Erben des Längstlebenden sollten die beiden gemein...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel – §§ 41 ff. SGB XII

Rz. 8 Für die Grundsicherung im Alter (d.h. 67. Lebensjahr vollendet oder Altersgrenze i.S.v. § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht) oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI) regelt § 43a SGB XII, dass der monatliche Gesamtbedarf sich aus der Summe der nach § 42 Nr. 1 bis 4 SGB XII anzuerkennenden monatlichen Bedarfe ergibt. Über § 42 SGB XII und die dortigen Ve...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und "Rückgriff" des Sozialleistungsträgers

Rz. 6 Es ist ein Fall der unmittelbaren Anwendung des Nachranggrundsatzes gegenüber der Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, wenn Einkommen und Vermögen der einsatzpflichtigen Personen zunächst geprüft werden und dann erst eine Leistungsentscheidung getroffen wird. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz – heute SGB VIII – ist aber primär ein Hilfegesetz, kein Kostengesetz.[...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Für welchen Leistungsbezug?

Rz. 593 § 102 SGB XII stellt ohne Unterschied auf den Bezug von Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII ab. Die Rechtsprechung macht deshalb auch keinen Unterschied für die "Wiederherstellung" des Nachranges, wenn es von Gesetzes wegen gar keinen Nachrang gibt. Das LSG Bayern[977] sah z.B. in einem Fall, in dem es um die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Mensche...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Formalien

Rz. 511 Ausschlagung ist nach § 1942 BGB in einseitig amtsempfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Mit der Ausschlagung gilt der Anfall der Erbschaft nach § 1953 BGB für den Ausschlagenden als nicht erfolgt. Sie hat den Verlust sowohl des Erbrechts als auch des Pflichtteilsrechts zur Folge. Die Ausschlagung ist nach § 1945 BGB form- und fristgebunden. Sie kann nur binnen sechs Woc...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Umwandeln in Schonvermögen

Rz. 210 Grundsätzlich kann man auch den Versuch machen, aus vorhandenen, nicht geschonten Mitteln geschontes Vermögen zu machen. Fraglich dazu ist, ob es vor dem einsetzenden Leistungsbezug eine Obliegenheit gibt, Geld nur so auszugeben, dass es möglichst lange reicht, den notwendigen Leistungsbezug möglichst weit hinausschiebt und verlangt, dass von vorhandenem – an sich ve...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 10. Ausgleichsleistung zur Beendigung eines Erbstreits

Rz. 179 Wird zur Beendigung eines Streites ein Vergleich geschlossen, so ist das, was daraus entsteht, eine bloße Forderung. Bezieht sich der Vergleich auf Ansprüche aus einer Miterbenstellung des Bedürftigen, so muss nach der Rechtsprechung des BSG der Zufluss "normativ" bestimmt werden. Erfolgt der Erbfall vor dem Bedarfszeitraum/Antragszeitraum (bei der Grundsicherung), d...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (a) Die (Mit-)Erbschaft

Rz. 45 Nach alter und neuer Rechtslage werden Einnahmen aus einem Erbfall vor dem Leistungszeitraum mit Zuflüssen daraus im Leistungszeitraum – wie auch heute noch im SGB XII – differenziert betrachtet. Zuflüsse aus Erbschaften – auch, wenn sie in Geld zufließen – werden generell als "Versilbern" von Vermögen und damit weiterhin als Vermögen behandelt. Falllösung Fallbeispiel...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Hausbeschaffungs- und -erhaltungsmittel – § 90 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII

Rz. 313 Zum Schonvermögen gehört auch sonstiges Vermögen,mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Einbeziehung Dritter

Rz. 548 Zum Kostenersatz ist auch verpflichtet, wer als leistungsberechtigte Person oder als deren Vertreter die Rechtswidrigkeit des der Leistung zugrundeliegenden Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Eine Beschränkung auf Personen, mit denen man in Einsatzgemeinschaft lebt, findet ausdrücklich nicht statt. Insoweit können auch völlig auße...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / c) Ausschlagen

Rz. 73 Das VG München hatte am 17.3.2011 entschieden, dass die Ausschlagung eines Erbes durch einen Auszubildenden sittenwidrig nach § 138 BGB und also unbeachtlich sei.[61] Es könne deshalb dahinstehen, ob eine Erbausschlagung rechtsmissbräuchlich i.S.d. Rechtsprechung des BVerwG sein könne, so dass der entsprechende Erbteil der Klägerin fiktiv anzurechnen wäre.[62] Rz. 74 D...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (3) Die Sozialwidrigkeit des Pflichtteilsverzichts

Rz. 560 Grundsätzlich ist es – auch nach der Rechtsprechung des BGH – trotz des Grundsatzes der negativen Erbfreiheit möglich, die Ausübung dieser Freiheit sozialrechtlich mit Sanktionen zu belegen.[935] Deshalb greift das Argument, dass sich der Verzichtende nur der erbrechtlich zulässigen Gestaltungselemente bedient, nicht.[936] So wie der BGH[937] die Zulässigkeit eines Pf...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Zeitliche Deckungsgleichheit

Rz. 447 Zwischen der Leistungspflicht des Dritten und dem Bewilligungszeitraum der Leistung durch den Sozialleistungsträger muss zeitliche Deckungsgleichheit (Zeitraumidentität) bestehen. Entscheidend ist der Bewilligungszeitraum und nicht der tatsächliche Empfang. Ob Ansprüche in den Zeitraum der Leistungsgewährung fallen, richtet sich danach, ob der Anspruch gegen den Drit...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Subjektive Besonderheiten

Rz. 107 Verwertungshindernisse können sich auch aus subjektiven Gründen, z.B. der Person des Vermögensinhabers oder anderen Umständen, etwa gesundheitliche Gründe oder an eine Immobilie gebundene Verpflichtungen des Vermögensinhabers, ergeben.[172]mehr