Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Ermäßigung der Wertzahl für Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke im Zonenrandgebiet (§ 4 WertVO)

Rz. 206 [Autor/Stand] Gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 WertVO ermäßigt sich für Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke im Zonenrandgebiet die sich nach § 2 und § 3 WertVO ergebende Wertzahl um 10. Die Bestimmung des § 4 WertVO über die Ermäßigung der Wertzahl für Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke (vgl. § 75 BewG Rz. 35 ff.) im Zonenrandgebiet beruht ...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / II. Wirksamkeitskontrolle wie bei Eheverträgen?

Rz. 9 Noch ungeklärt ist, ob die Inhalts- und Ausübungskontrolle der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Eheverträgen[31] auf Partnerschaftsvereinbarungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft übertragbar ist.[32] Zwar enthält das Zivilrecht keine Regelungen zum Innenverhältnis der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, so dass insofern ein spezifischer Maßstab (zwi...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 10. Mitwirkungs- und Kooperationspflichten

Rz. 153 Der Käufer sollte vor Vertragsabschluss genau überlegen, welche Rechte (Namensrechte (Firma), Lizenzen etc.) und Mitwirkungshandlungen des Verkäufers erforderlich sind, damit der Übergang des Unternehmens möglichst reibungslos durchgeführt werden kann. Während beim Share Deal die mit der Zielgesellschaft bestehenden Vertragsverhältnisse "automatisch" mit übergehen, be...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 2 Abgrenzung von anderen Vertragsverhältnissen

Das Aushilfsarbeitsverhältnis ist vom Probearbeitsverhältnis zu unterscheiden. Bei Letzterem ist beabsichtigt, den neu eingestellten Arbeitnehmer bei Feststellung seiner Eignung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Hingegen wird das Aushilfsarbeitsverhältnis lediglich für eine vorübergehende, von vornherein zweckbestimmte Tätigkeit geschlossen. Zulässig ist es...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.3 Vergütung von Aushilfen

Vielfach wird in der Praxis mit Aushilfskräften eine geringere Vergütung vereinbart als diejenige, die dauerhaft beschäftigten Arbeitnehmern gezahlt wird. Diese Praxis begegnet regelmäßig rechtlichen Bedenken. Die Zahlung einer unterschiedlichen Vergütung scheidet jedenfalls dann aus, wenn das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt und beiderseitige ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Anlegung durch Neufassung

Rz. 4 Nach Abs. 1 gelten die Vorschriften entsprechend, die für die Anlegung des elektronischen Grundbuchs durch Neufassung des bis dahin in Papierform geführten Grundbuchblatts anzuwenden sind. Über den in Bezug genommenen § 69 Abs. 1 S. 1 GBV wird für die Neufassung auf § 68 Abs. 2 S. 1 GBV und damit auf die allgemeinen Vorschriften für die Umschreibung von Grundbüchern ve...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / b) Vertragsaufhebung

Rz. 134 Auch für den Fall, dass der Käufer die ihm obliegenden Pflichten verletzt, steht dem Vertragspartner ein auf diese Umstände gestützter Anspruch auf Aufhebung des Vertrages zu. Insoweit ist allerdings ebenfalls festzustellen, dass die Vertragsaufhebung als ultima ratio gedacht ist. Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht vertragsgemäß, so sieht das UN-Kaufrecht folgende M...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Wirksamwerden und Haftungsrisiken

Rz. 1251 Die Anteilsübertragung wird bereits mit Abschluss des Übertragungsvertrags und nicht erst mit Eintragung des Erwerbers im Handelsregister wirksam. Rz. 1252 Es wurde unter Rdn 1235 bereits dargelegt, dass in aller Regel ein Kommanditistenwechsel nicht durch den Austritt des alten und den Eintritt des neuen Kommanditisten vollzogen wird, da es hierbei aus Sicht der Ges...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Überprüfungen

Rz. 5 Die Überprüfung der Urheberschaft von Verfügung und Eintragung ist beim Papiergrundbuch durch Vergleich der Eintragung und der bei den Grundakten aufbewahrten Eintragungsverfügung leicht möglich. Die Unterschriften der die Eintragung veranlassenden Person und des vollziehenden Urkundsbeamten sind Wirksamkeitserfordernis nach § 44 S. 2 Hs. 2 GBO. Auch in den Fällen von ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / VII. Der deutsch-französische Wahlgüterstand

Rz. 148 Zwischen Deutschland und Frankreich wurde 2010 das Abkommen über den deutsch-französischen Wahlgüterstand ("WZGA") geschlossen. Die Regelungen sind zum 1.5.2013 in Kraft getreten.[361] Die Umsetzung in nationales Recht wurde in Deutschland in § 1519 BGB geregelt, der seinerseits auf das Abkommen verweist und die Anwendung des § 1412 BGB ausschließt. Dieser Güterstand[...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Ablauf der Stufengründung

Rz. 636 Die Stufengründung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird eine GmbH im Wege der Bargründung gegründet. Dabei ist es ausreichend, die GmbH mit dem Mindeststammkapital auszustatten. Insb. wenn an der GmbH bzw. dem einzubringenden Unternehmen mehrere Personen beteiligt sind, ist es sinnvoll, bereits bei der Gründung der GmbH eine Einbringungsverpflichtung im Gründungsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1.1 Schwankende Entgelthöhe

Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist nach denselben Grundsätzen zu ermitteln, die für die Schätzung des Jahresarbeitsentgelts in der Krankenversicherung bei schwankenden Bezügen gelten, und zwar bei schwankender Höhe des Arbeitsentgelts[1] und in den Fällen, in denen bei Dauerarbeitsverhältnissen saisonbedingt unterschiedliche Arbeitsentgelte erzielt werden. Praxis-Beispiel Unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anforderungen an das Eindeutigkeitsgebot

Rn. 97 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Darüber hinaus verlangt § 6a Abs 1 Nr 3 Hs 2 EStG, dass die Angaben zu Leistungsart, -form, -voraussetzungen und zur Höhe eindeutig sind. Das ist nur dann der Fall, wenn sie nicht mehrdeutig sind, also keinen Auslegungszweifeln unterliegen. Nicht vom Eindeutigkeitsgebot erfasste Regelungsbereiche müssen hingegen nicht eindeutig geregelt werd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht zu entschädigender Gebäudeanteil

Rz. 107 [Autor/Stand] Ein Unterschied bei der Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden zum bisherigen Recht ergibt sich dadurch, dass nunmehr eine Aufteilung des Gebäudewerts in Betracht kommt, wenn dem Eigentümer des belasteten Grundstücks bei Beendigung des Nutzungsrechts der Gebäudewert ganz oder teilweise entschädigungslos zufällt. In diesen Fällen ist der We...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Anerkennung der Mitunternehmerstellung in der Familiengesellschaft

Rz. 333 Regelmäßig werden in der Praxis Familiengesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführt. Bei Aufnahme eines Angehörigen in eine Personengesellschaft ist sowohl das Gesellschaftsverhältnis als auch die steuerliche Anerkennung der Gewinnverteilung zu prüfen. Anhand des Gesellschaftsverhältnis wird bewertet, ob eine Mitunternehmerschaft grds. anerkannt wird...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / cc) Beispiele aus der bisherigen Rechtsprechung

Rz. 141 Das Transparenzgebot war schon verschiedentlich Gegenstand arbeitsgerichtlicher Entscheidungen und dabei nicht selten auch einer der ausschlaggebenden Gründe für die Annahme einer Klauselunwirksamkeit. Einzelheiten werden weiter unten in diesem Buch im Zusammenhang mit der Besprechung der einzelnen Klauseltypen erörtert.[297] Allerdings seien bereits hier einige Beis...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 3. Ausschluss alltäglicher Beiträge von der Auseinandersetzung

Rz. 40 Voraussetzung für Ausgleichsansprüche ist nach der neuen Rechtsprechung, dass ihnen Leistungen zugrunde liegen, "die über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht".[138] Damit sind insbesondere finanzielle Beiträge für die Lebensgemeinschaft von einem Ausgleich ausgeschlossen, die der Deckung von Grundbedürfnissen des Alltags dienen, z.B. Lebens...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (AG in GmbH)

Rz. 350 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.46: Umwandlungsbeschluss (Auszug aus der Hauptversammlungsniederschrift) I. Anwesenheit _________________________ II. Ablauf der Hauptversammlung _________________________ Die Bekanntmachung enthält folgende Tagesordnung:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz

Rz. 231 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass Gewerbetreibende bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung das Betriebsvermögen anzusetzen haben, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen ist.[444] Die Vorschrift gilt nicht nur für Einzelkaufleute und bei der Gewinnermittlung von Personenhandelsgesellsc...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 2. Bedingungen und Befristungen von Registeranmeldungen

Rz. 74 Zur Frage, ob die Anmeldung zukünftiger Tatsachen zur Eintragung in das Handelsregister möglich ist, ist festzuhalten, dass nach allgemeiner Auffassung die Stellung eines Eintragungsantrags unter einer Bedingung unzulässig ist,[109] Registeranmeldungen also als Anträge i.S.d. § 25 Abs. 1 FamFG bedingungsfeindlich sind.[110] Nicht betroffen sind hiervon naturgemäß Rech...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / i) Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 168 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) dienen gleichermaßen wie aktive Rechnungsabgrenzungsposten einer möglichst objektiven Ermittlung des Periodenergebnisses dergestalt, dass Erträge dem Wirtschaftsjahr ihrer Verursachung zugeordnet werden sollen. Deshalb sind nach § 250 Abs. 2 HGB Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie erst einen Ertrag für eine bestimm...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 1 Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentenrecht

Betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] erbringt. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn der Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers mit Wirkung für die Zukunft zugunsten einer wertgleichen Anwartschaft auf Versorgungsleistungen herabgesetzt wird ("Deferred Compensation")...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / I. Delikthaftung

Rz. 59 Wegen der Lieferung mangelhaften Baumaterials oder mangelhafter Bauelemente können dem Gewerkeunternehmer neben den kaufrechtlichen Mängelansprüchen auch deliktische Schadensersatzansprüche zustehen. Diese ein Verschulden erfordernden Ansprüche können sich gegen den Verkäufer, in Konkurrenz mit vertragsrechtlichen Ansprüchen, oder auch gegen Dritte, insoweit namentlic...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 4. Unternehmensbewertung

Rz. 17 Die Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlich gesicherten Methoden erleichtert den Parteien die Kaufpreisfindung.[12] Sie hilft den Verhandlungspartnern dabei, ihre oft stark subjektiv geprägten Vorstellungen an einem objektiven Maßstab zu messen und hat damit Beratungs-, aber auch Argumentationsfunktion. Daneben kann die Unternehmensbewertung aber auch von re...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einrichtung und Führung der Bücher

Rz. 3 Die Einrichtung der Grundbücher richtet sich bis auf weiteres nach den Bestimmungen, die am Beitrittstag bestanden, bzw. nach den danach erlassenen landesrechtlichen Bestimmungen, Abs. 1 Nr. 1 S. 1. Vgl. dazu aber auch § 150 GBO . Rz. 4 Nicht anzuwenden sind jedoch Regelungen, die mit dem materiellen Bundesrecht nicht vereinbar sind, insbesondere in Bezug auf den Inhalt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Teilwert kein anteiliger Ertragswert

Rz. 113 [Autor/Stand] Eine strenge Wortlautinterpretation des § 10 Satz 2 BewG (sowie des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG) könnte darauf hindeuten, dass der Teilwert in folgenden – fiktiven – Schritten zu ermitteln sei:[2] Rz. 114mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 158 Ansatzpunkt für die Vertragsgestaltung in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist der nunmehr legal definierte, verobjektivierte Geheimnisbegriff. Während nach § 17 UWG im Wesentlichen ein subjektiver Geheimhaltungswille – der sich objektiv lediglich in irgendeiner Form manifestieren musste – ausreichte, wird nach § 2 Abs. 2 GeschGehG insbesondere Folgendes ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Satzungsänderungen

Rz. 363 Nach der ganz h.M. liegt eine Satzungsänderung bereits bei jeder Änderung des Textes vor.[1222] Demgegenüber kann der Notar bloße Schreibfehler, die sich aus der ursprünglichen Urkunde ergeben, als offensichtliche Unrichtigkeiten i.S.v. § 44a Abs. 2 BeurkG in einem Nachtragsvermerk berichtigen.[1223] Dies erscheint jedoch als reiner Formalismus, zumal das Vorlesen de...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / bb) Mahnung (§ 286 BGB)

Rz. 18 Eine Mahnung ist eine Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner (aus Beweisgründen bevorzugt schriftlich), die geschuldete Leistung zu erbringen. Zusammen mit der Mahnung kann und sollte eine angemessene Frist zur Leistung gem. § 281 Abs. 1 S. 1 BGB gesetzt werden.[29] Nach dem BGH erfordert eine wirksame Fristsetzung indes keine Bestimmung der maßgeblichen Zeitspa...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / B. Die Entwicklung des Datenbankgrundbuchs

Rz. 8 Das Datenbankgrundbuch ist die Weiterentwicklung des elektronischen Grundbuchs. Das abfotografierte oder als Fließtext abgeschriebene Grundbuch soll in eine digitale strukturierte Datenbank überführt werden. Diese strukturierte Datenbank ermöglicht eine wesentlich effizientere Nutzung der elektronischen Daten. So können diese beispielsweise für den elektronischen Recht...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / j) Exkurs: Steuerabgrenzungen (Latente Steuern)

Rz. 169 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG erfährt für die steuerbilanzrechtliche Gewinnermittlung eine Vielzahl von Durchbrechungen (dazu u. Rdn 233 ff.). Deshalb können die Bilanzansätze in der Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen, sodass das handelsrechtliche Ergebnis und der steuerrechtliche Gewinn unterschiedlich hoch ausfallen. Dies hat seinen ...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / B. Form

Rz. 2 Partnerschaftsverträge sind für sich genommen grundsätzlich formfrei möglich, wenn sie keine der notariellen Beurkundungsform unterliegende Verpflichtung oder Verfügung, z.B. über Grundbesitz (§ 311b Abs. 1 BGB) oder GmbH-Geschäftsanteile (§ 15 GmbHG), Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) oder erbvertragliche Vereinbarungen (§ 2376 BGB) enthalten, oder (Privat-)Sch...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 7. Einsichtnahmerecht

Rz. 291 Vor dem 1.1.2020 waren – neben Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden und Verpflichteten i.S.d. § 2 GwG – nur Personen zur Einsicht in das Transparenzregister berechtigt, die der registerführenden Stelle darlegten, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hatten. Gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GwG kann seit 1.1.2020 in Umsetzung von Art. 1 Nr. 15 lit....mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Veräußerungsgewinne

Rz. 270 Unterschiede zwischen einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bzw. einer Beteilung an einer Personengesellschaft/einer einzelunternehmerischen Tätigkeit können sich auch bei Veräußerung der Beteiligung/des Einzelunternehmens ergeben. Grds. unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft bzw. eines Einzelunternehmens in Gänz...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Bewertungsgrundsätze

Rz. 187 Der Jahresabschluss ist in EUR aufzustellen (§ 244 HGB). Bei der Bewertung geht es darum, dass jeder Bilanzposition sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eine bestimmte EUR-Größe zugeordnet werden muss, um das Ergebnis des Geschäftsjahres ermitteln zu können. Dabei ist zwischen der erstmaligen Bewertung einer Bilanzposition (Zugangsbewertung) und der For...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Gesellschaftsvermögen und Haftung

Rz. 48 § 713 BGB n.F. weist die für die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten dem Vermögen der Gesellschaft zu. Dies entspricht dem Leitbildwandel "vom Sondervermögen der Gesellschafter zum Vermögen der Gesellschaft".[112] § 718 BGB a.F., wonach die Beiträge der Gesellschafter und die durch die Geschäftsführung für die Gesellschaft er...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Erloschene Rechte

Rz. 9 Entstandene, aber mittlerweile erloschene Rechte sind ebenfalls rechtlich gegenstandslos. Unerheblich ist, ob das Recht aufgrund einer altrechtlichen Regelung oder des derzeitigen materiellen Rechts erloschen ist. Erforderlich ist indes, dass das Recht vollständig weggefallen ist und nicht etwa in anderer Form fortbesteht. Hier kommen solche Rechte in Betracht, die inf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / V. Bundesrecht bis 31.12.2024

Rz. 82 [Autor/Stand] Die Grundsteuer der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 wird sich im Saarland ausschließlich nach den bundesgesetzlichen Regelungen des BewG und des GrStG richten. Das gilt sowohl für die Ermittlung, die Festsetzung als auch die Erhebung der Grundsteuer. Rz. 83 [Autor/Stand] Übergangsvorschriften zum bisherigen Recht ergeben sich daher lediglich nach de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Qualifikationserfordernisse

Rz. 131 Gesellschafter einer GbR kann jede natürliche Person sein. Die Fähigkeit, Gesellschafter einer GbR zu sein, geht insoweit Hand in Hand mit der Rechtsfähigkeit.[223] Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen Gesellschafter einer GbR sein. Dies kollidiert nicht etwa mit der zwingenden persönlichen Haftung der Gesellschafter.[224] Gleiches gilt für Vor...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / I. Einführung in das Handelsregisterrecht

Rz. 1 Das Handelsregister ist eine historisch traditionsreiche Einrichtung zur öffentlichen Darstellung der wesentlichen Verhältnisse von am Handelsverkehr teilnehmenden Rechtsträgern. Auch wenn es seine Ursprünge in mittelalterlichen Gilderollen und Vollmachtsverzeichnissen hat,[1] beruht das Handelsregister bereits seit 1969 auf den europarechtlichen Vorgaben der vormalige...mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Einstimmigkeitsabreden im Besitzunternehmen

Rz. 64 Seit Mitte der 1980er Jahre entscheidet der BFH in gefestigter Rspr., dass die Voraussetzungen der personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung i.d.R. nicht erfüllt sind, wennmehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / I. Schenkung

Rz. 3 Pflichtteilsergänzungsansprüche kommen nur in Betracht, wenn eine "Schenkung" stattgefunden hat. Beachtliche Stimmen in der Literatur nehmen an, dass mit der Annahme von Schenkungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft äußerste Zurückhaltung zu üben sei. Zuwendungen seien regelmäßig als "unbenannte Zuwendungen" zu qualifizieren. Die hinter dem Ausgleichsverbot, das...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Wechsel in den Güterstand der Gütergemeinschaft

Rz. 93 Durch den Wechsel in den Güterstand der Gütergemeinschaft werden die beiden Vermögenssubstanzen der Ehegatten zu einem gemeinschaftlichen Vermögen, dem sog. "Gesamtgut" verschmolzen (§ 1416 Abs. 1 S. 1 BGB). Das Gesamtgut entsteht kraft Gesetzes und Bedarf infolgedessen keines rechtsgeschäftlichen Übertragungsaktes (§ 1416 Abs. 2 Hs. 2 BGB). Durch diese Maßnahme wird ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Dividenden

Rz. 451 Natürliche Personen, deren Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird, können aufgrund der 40 %igen Dividendenfreistellung Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Dividendeneinkünften stehen, gem. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG zu 40 % nicht abziehen. Gleiches gilt für Aufwendungen in Personengesellschaften, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Fehlende Rentabilität des gesamten Unternehmens

Rz. 239 [Autor/Stand] Von einer ausreichenden Rentabilität des Unternehmens ist dann auszugehen, wenn es eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals erwirtschaftet. Arbeitet der Unternehmensinhaber selbst mit und wird ihm diese Tätigkeit nicht besonders entgolten, so ist dabei auch ein angemessener Unternehmerlohn zu berücksichtigen.[2] Rz. 240 [Autor/Stand] Un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verfassungskonformität des 6 %igen Rechnungszinsfußes

Rn. 202 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das BVerfG (BVerfG vom 28.11.1984, 1 BvR 1157/82, Rz 49) hatte im Jahr 1984 anlässlich der ihm vorgelegten Frage, ob die Anhebung des Zinssatzes von 5,5 % auf 6 % noch verfassungskonform sei, darauf hingewiesen, dass nicht jeglicher gesetzliche Rechnungszinsfuß zu billigen sei. Es führte aus: Zitat "Sollten sich in Zukunft die wirklichen Verh...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Insb. Heilung und Bestätigung

Rz. 1553 Nichtige Hauptversammlungsbeschlüsse werden in den Fällen des § 242 AktG geheilt. Heilung bedeutet materiell-rechtliche Wirksamkeit mit rückwirkender Wirkung.[4061] Beruht die Nichtigkeit auf einem Beurkundungsfehler, wird die Nichtigkeit sofort mit Eintragung des Beschlusses im Handelsregister geheilt (§ 242 Abs. 1 AktG). Aufgrund von Einberufungsmängeln oder Inhal...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 359 Innerbetriebliche Mediation ist ein Instrument der Konfliktlösung, das in modernen Unternehmen immer häufiger eingesetzt wird. Gerade das Arbeitsrecht eröffnet bei Durchführung einer erfolgreichen Mediation die besondere Chance, ohne Rücksicht auf Ansprüche des Einzelnen, auf Positionen und Rechtslagen und ohne Rechtsanwendung den Konflikt nachhaltig und umfassend be...mehr