Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Ungerechtfertigte Bereicherung

Rz. 248 Wenn ein Anwaltsvertrag nichtig ist, kommen neben Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag auch Bereicherungsansprüche, insb. aus Leistungskondiktion gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht.[611] Der Bereicherungsschuldner hat dann i.d.R. die von dem Rechtsanwalt geleisteten Dienste "erlangt". Deren Wert (§ 818 Abs. 2 BGB) richtet sich nach der Höhe der ü...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Weisungen des Mandanten

Rz. 347 Nach §§ 665, 675 Abs. 1 BGB hat der Auftraggeber das Recht, die Ausführung des Mandats durch Weisungen zu steuern. Andererseits trifft den Auftraggeber die Nebenpflicht, den Zweck des Anwaltsvertrages nicht durch sachwidrige Weisungen zu gefährden.[1297] Rz. 348 Aus §§ 665, 675 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass der beauftragte Rechtsanwalt oder Steuerberater grds. Weisunge...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 356 Wenn ein Rechtsanwalt mit einem Sachverhalt konfrontiert ist, bei dem Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates zu berücksichtigen sind, muss er sich entscheiden, ob er das ausländische Recht selbst prüft,[808] ob er dafür einen Anwalt aus dem jeweiligen Rechtskreis hinzuzieht oder ob er das Mandat niederlegt und dem Auftraggeber einen anderen Rechtsanwalt empfi...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Vorliegen besonderer Umstände

Rz. 198 Ein Rechtsanwalt kann auch gem. §§ 157, 242 BGB ausnahmsweise verpflichtet sein, den Mandanten unaufgefordert über das Kostenrisiko aufzuklären, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung von Treu und Glauben geboten erscheint. Insoweit sind im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu berücksichtigen: Einerseits der Schwierigkeitsgrad un...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Informationspflicht des Mandanten

Rz. 40 Damit der Rechtsanwalt oder Steuerberater diese Aufgabe erfüllen kann, hat der Mandant seine vertragliche Informationspflicht zu erfüllen, also seinen Anwalt oder Steuerberater während der gesamten Dauer des Mandats wahrheitsgemäß und vollständig über die tatsächlichen Umstände seiner Rechtsangelegenheit zu unterrichten und ihm die einschlägigen Unterlagen zur Verfügu...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Mandatsbezogen

Rz. 58 Die Rechtsprechung erwartet vielmehr (nur) eine mandatsbezogene Rechtskenntnis;[298] maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Zeitpunkt der Beratung.[299] Der Mandant kann von dem Anwalt die Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen erwarten.[300] Das bedeutet, dass der Rechtsberater sich Kenntnis derjenigen Rechtsgrundlagen, höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Rdn ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beratungspflichten des Steuerberaters

Rz. 322 Der Steuerberater hat in den Grenzen des Mandats die übernommenen Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und in diesem Rahmen i.d.R. eine Minimierung der Steuerlast des Mandanten im Rahmen der vom Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten[1228] anzustreben. Dazu kann v.a. die Buchführung oder die Schaffung eines Systems der Buchführung zur Durchführung d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / g) Eigene Rechtsüberzeugung

Rz. 88 Nachdem der Rechtsanwalt sich – im vorstehenden Rahmen – mandatsbezogene Kenntnis der Rechtsnormen und der Ansichten in der Rechtsprechung und Rechtslehre verschafft hat, wird er diese bewerten und sich – als Abschluss der Rechtsprüfung – eine eigene Meinung von der Rechtslage bilden.[431] Rz. 89 Als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) braucht der Rechtsanwa...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Nebenpflichten vor und nach der Mandatszeit

Rz. 9 Nach dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann für den Rechtsanwalt außerhalb der Mandatszeit (nur) eine vor- oder nachvertragliche Nebenpflicht zum Schutz des – künftigen bzw. früheren – Mandanten entstehen, deren schuldhafte Verletzung zu einer Haftung führen kann.[69] Schließt der Anwalt in seiner Kanzlei als Unternehmer (§ 14 BGB) mit einem Verbrauch...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Verjährung der Sekundärhaftung

Rz. 239 Für Altfälle im Anwendungsbereich des bis zum 15.12.2004 gültigen § 51b BRAO kann die Sekundärhaftung noch bedeutsam sein.[594] Dabei handelt es sich um eine von der Rechtsprechung entwickelte sekundäre vertragliche Pflicht des Rechtsanwalts, seinen Auftraggeber auf eine eigene Schadensersatzpflicht hinzuweisen und über die Verjährung dieses Anspruchs zu belehren. Di...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 337 Mehrere Rechtsanwälte, die an der Bearbeitung eines Mandats beteiligt sind, müssen nicht notwendig im Innenverhältnis miteinander verbunden sein. Der Mandant kann mehrere Rechtsanwälte unabhängig voneinander, also nacheinander oder nebeneinander, beauftragen.[774] Das ist etwa der Fall, wenn der zunächst eingeschaltete Rechtsanwalt das Mandat niederlegt bzw. der Auft...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Notanwalt und Gewährung von Beratungshilfe

Rz. 200 Für die Beiordnung als Notanwalt (§§ 78b, 78c ZPO, § 48 Abs. 1 Nr. 2 BRAO) und für die anwaltliche Vertretung im vor- und außergerichtlichen Bereich nach dem Beratungshilfegesetz (§ 49a Satz 1 BRAO) gelten die zu einer Beiordnung gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 BRAO, § 121 ZPO dargelegten Grundsätze entsprechend.[513] Die Vorschrift des § 78b ZPO über die Beiordnung eines Nota...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Reichweite

Rz. 483 Der Anknüpfungspunkt des Gesetzes ist das "Vertragsverhältnis". Damit ist der konkrete Anwaltsvertrag gemeint, weshalb für mehrere Mandate jeweils gesonderte Haftungsbeschränkungen vereinbart werden müssen. Zwar erscheint es möglich, diese in einer Urkunde zusammenzufassen, was aber in der Praxis problematisch sein dürfte. Das einzelne Vertragsverhältnis (Mandat, Str...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / IX. Honorarforderung einer Sozietät

Rz. 526 Der BGH[2016] hat – abweichend von seiner früheren Rechtsprechung[2017] – entschieden, dass die Honorarforderung einer Anwaltssozietät nicht deren Mitgliedern als Gesamtgläubigern (§ 428 BGB) zusteht. Der Vergütungsanspruch gehört zum Vermögen der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft der Sozietätsanwälte (§ 718 BGB) und steht diesen zur gesamten Hand zu (§ 719 BGB); e...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des beauftragten Rechtsanwalts

Rz. 360 Die Haftung des in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalts (im Folgenden: des deutschen Rechtsanwalts) richtet sich grds. nach deutschem Recht. Danach kann dem Rechtsanwalt ein Verschulden des hinzugezogenen ausländischen Anwalts unter den Voraussetzungen des § 278 BGB als eigenes Verschulden zuzurechnen sein. Analog § 664 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der deutsche Rechts...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / B. Verschulden

Rz. 30 Die Anwaltshaftung setzt ein Verschulden des beauftragten Beraters oder eines Erfüllungsgehilfen (hier wird nur das Verschulden des Anwalts selbst behandelt; zur Haftung für Erfüllungsgehilfen vgl. § 1 Rdn 301 f.) voraus (§§ 276 Abs. 1, 278 BGB). Da eine vorsätzliche Verletzung der Pflichten aus dem Mandat in der Praxis kaum eine Rolle spielt, geht es im Allgemeinen d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Wichtiger Grund

Rz. 103 Die Voraussetzungen, nach denen ein Rechtsanwalt gem. § 627 Abs. 2 BGB aus einem wichtigen Grund zu einer unzeitigen Kündigung berechtigt ist, richten sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalls. Gerichtliche Entscheidungen sind hierzu im Zusammenhang mit Anwaltsverträgen bislang nicht veröffentlicht worden.[299] Der Wortlaut des § 627 Abs. 2 BGB, der das Vorlie...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / gg) Anmeldung zur Tabelle und Tabellenfeststellungsklage im Insolvenzverfahren

Rz. 219 Wird das Verfahren über eine bereits erhobene Klage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners (§ 27 InsO) gem. § 240 ZPO unterbrochen oder soll ein Anspruch gegen einen Schuldner im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden, ist dies gem. § 87 InsO nur nach den Vorschriften der InsO möglich. Weiß der Anwalt von dem Insolvenzverfahren od...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Nachvertragliche Pflichten bei Fortgeltung einer Vollmacht

Rz. 240 Besondere nachvertragliche Pflichten eines Rechtsanwalts können sich auch daraus ergeben, dass eine erloschene (Prozess-)Vollmacht im Außenverhältnis z.T. als fortbestehend fingiert wird. So erlischt eine materiell-rechtliche Vollmacht zwar grds. mit der Beendigung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (§ 168 Satz 1 BGB). Die Vollmacht wirkt allerdings ggü. gutg...mehr

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§ 6 Mitverschulden / III. Zurechnung des Schadensbeitrags eines anderen Rechtsberaters

Rz. 22 Haften verschiedene Personen für den Schaden eines anderen, so sind sie als Gesamtschuldner zum Schadensersatz verpflichtet (§§ 421 ff. BGB). Ein Gesamtschuldner kann sich ggü. dem Geschädigten nicht damit entlasten, dass neben ihm andere – möglicherweise in stärkerem Maße als er – zu dem Schaden beigetragen haben[122] (vgl. § 1 Rdn 270 ff., 328, 337 ff.). Dieser Grun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Herausgabe

Rz. 393 Gem. §§ 666, 667, 675 Abs. 1, 611 bzw. 631 BGB ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, dem Auftraggeber alles herauszugeben, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten und aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat.[1445] Zur Ausführung des Auftrags erlangt ist alles, was dem Beauftragten zum Zwecke der Geschäftsbesorgung zur Verfügung gestellt worden ist. Aus der Geschäftsb...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / D. Verträge mit Auslandsbezug

Rz. 203 Wenn ein Haftungssachverhalt eine Verbindung zum ausländischen Recht aufweist, ist vor der eigentlichen Sachprüfung zu ermitteln, nach welcher Rechtsordnung sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Schadensersatzanspruchs richten (vgl. Art. 3 EGBGB; zu dem auf internationale Sozietäten anwendbaren Recht vgl. Rdn 420 ff.).[525] Denkbar ist ein solcher Auslandsb...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Übernahmepflichten

Rz. 47 Grds. ist ein Rechtsanwalt infolge seiner Unabhängigkeit (§ 1 BRAO) nicht zur Übernahme eines Mandats verpflichtet.[118] Er kann die Übernahme eines Mandats ohne Angabe von Gründen ablehnen. Wenn der Rechtsanwalt einen ihm angetragenen Auftrag nicht unverzüglich ablehnt, ist er allerdings gem. § 44 Satz 2 BRAO verpflichtet, dem Anfragenden den aus der verspäteten Mitt...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Vertragssprache und Beratungssprache

Rz. 341 Immer wieder ist zu beobachten, dass ein Vertrag, der deutschem Recht unterliegt, nicht in deutscher Sprache, sondern in einer anderen Sprache, insb. in Englisch, verfasst wird.[1288] Dann besteht die nahe liegende Gefahr, dass wegen der ausländischen Fachbezeichnungen ein Auslegungsrisiko entsteht. Dies hat ein Rechtsanwalt aber nach Möglichkeit zu vermeiden und für...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Prozesskostenhilfe

Rz. 194 Nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 BRAO muss ein Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei übernehmen, wenn er der Partei im Wege der PKH nach § 121 ZPO, § 11a ArbGG oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften[499] zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte beigeordnet ist. Ist beim PKH-Mandat die Beiordnung unbeschränkt beantragt und be...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / II. "Stillschweigend" geschlossener Auskunftsvertrag

Rz. 10 Schließt jemand einen Auskunftsvertrag bewusst, kennt er das Haftungsrisiko. Diese Kenntnis fehlt dem Auskunftgeber i.d.R., wenn er aus der maßgeblichen Sicht des Auskunftempfängers durch schlüssiges Verhalten einen solchen Vertrag eingeht. Nach der Rechtsprechung des BGH kann der "stillschweigende" Abschluss eines Auskunftsvertrages zwischen Geber und Empfänger der Au...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Sicherung von Fristen, insb. gegen Verjährung

Rz. 160 Der in der Praxis wichtigste Sicherungsfall ist die Beachtung von Verjährungsfristen und die Verhinderung der Verjährung (§§ 194 bis 218 BGB) von Ansprüchen des Auftraggebers.[680] Die Rechtsprechung leitet die Verpflichtung des Rechtsanwalts, einem Rechtsverlust des Mandanten wegen Verjährung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken,[681] aus der allgemeinen Pflic...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Außerrechtliche Umstände

Rz. 107 Das anwaltliche Mandat aus einem echten Anwaltsvertrag mit Rechtsbeistandspflicht umfasst die Rechtsberatung und -vertretung bzgl. des Auftragsgegenstandes, grds. – mangels anderer Vereinbarung – aber nicht die Betreuung wegen außerrechtlicher Umstände, insb. nicht die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen.[541] So muss der Anwalt – bei reiner Rechtsberatung – den ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Fundorte

Rz. 80 Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist zu finden in den amtlichen Sammlungen der obersten Bundesgerichte, in – allgemeinen oder auf besondere Rechtsgebiete festgelegten – juristischen Zeitschriften, in Kommentaren, Lehrbüchern und elektronischen Datenbanken. Der Anwalt darf sich nicht damit begnügen, die mandatsbezogene Rechtsfrage nur anhand der amtlichen Entschei...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Allgemeines

Rz. 52 Hat der beauftragte Rechtsanwalt den zur Erledigung seines Auftrags maßgeblichen Sachverhalt ermittelt, so beginnt seine vornehmste und wichtigste Aufgabe, diesen Sachverhalt im Hinblick auf das von seinem Mandanten erstrebte Ziel – sorgfältig und "nach jeder Richtung"[280] – rechtlich zu prüfen. Erst nachdem der Rechtsanwalt selbst die Rechtslage festgestellt hat, ka...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Neue Entscheidungen

Rz. 81 Grds. ist dem Rechtsanwalt ein "realistischer Toleranzzeitraum"[397] zuzubilligen, in dem er von neuen höchstrichterlichen Entscheidungen Kenntnis zu nehmen hat (vgl. Rdn 63).[398] Ist eine Entscheidung in mehreren Zeitschriften und einem gängigen Kommentar veröffentlicht, muss sie der Berater auffinden.[399] Ist ein Rechtsgebiet erkennbar in der Entwicklung begriffen...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Zurechnung von Ausschlussgründen

Rz. 11 § 1 II Nr. 3 AVB, der einen Ausschlussgrund in der Person eines Sozius auf alle Sozien erstreckt, ist im Zusammenhang mit § 12 I Satz 1 AVB zu sehen. Ohne die Bestimmung des § 1 II Nr. 3 AVB wäre der Versicherer immer leistungspflichtig. Denn für den Sozius, bei dem kein Ausschluss nach § 4 AVB eingreift, ist der Verstoß des anderen gem. § 12 I AVB auch ein Versicheru...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Vorkehrungen gegen drohende Verjährung

Rz. 174 Ein Rechtsanwalt hat vor Ablauf der Verjährungsfrist Vorkehrungen zu treffen, damit es nicht zur Verjährung kommt (vgl. Rdn 30). Diese Pflicht setzt wesentlich früher ein als der Eintritt der Verjährung selbst. Ein Rechtsanwalt, der von seinem Mandanten beauftragt wird, dessen Rechte ggü. einem säumigen Schuldner wahrzunehmen, ist aufgrund des Anwaltsvertrags verpfli...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / V. Gerichtliche Beiordnung

Rz. 192 Ggü. der bedürftigen Partei ist der soziale Rechtsstaat zur Gewährung von PKH verpflichtet. Defizite in diesem Bereich können das aus Art. 6 Abs. 1 EMRK abgeleitete Recht auf konkreten und wirksamen Zugang zu den Gerichten verletzen.[491] Im öffentlichen Interesse wird der Rechtsanwalt in den Fällen der §§ 48 bis 49a BRAO verpflichtet, die Vertretung oder Beistandsch...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Beauftragung eines Rechtsmittelanwalts

Rz. 262 Wenn der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte nicht selbst ein Rechtsmittel einlegen kann, etwa weil er an dem Rechtsmittelgericht nicht postulationsfähig ist, nicht einlegen soll oder nicht einlegen will, kann er gleichwohl mit dem Auftraggeber vereinbaren, einen am Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt auszuwählen und zu beauftragen, den Mandanten in der...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Haftung des Verkehrsanwalts

Rz. 265 Der Verkehrsanwalt ist verpflichtet,[656] den Prozessbevollmächtigten sorgfältig auszuwählen, wenn der Auftraggeber ihm dessen Beauftragung überlässt. Entscheidend sind die Umstände des Falls, insb. die tatsächliche und rechtliche Schwierigkeit sowie die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber. Im Normalfall kann sich der Verkehrsanwalt wegen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Klärung des Sachverhalts

Rz. 34 Um die übernommene Rechtsbetreuung (Rechtsberatung und/oder -vertretung) fehlerfrei vornehmen zu können, hat der Rechtsberater (Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zunächst den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen.[208] Nur dann hat er eine zuverlässige Grundlage für sein weiteres Vorgehen.[209] Diese Grundpflicht des Rechtsberaters steht...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / II. Vertragsschluss

Rz. 12 Das Zustandekommen eines Anwaltsvertrages richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB .[42] Es bedarf also eines hinreichend bestimmten Angebots, das die Gegenseite ohne Änderung innerhalb der Annahmefrist annimmt. Vertretung ist beim Vertragsschluss durch einen anderen Rechtsanwalt möglich, nicht jedoch durch das Büropersonal, das etwaige Tätigke...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Belehrungsbedürftigkeit

Rz. 98 Der Rechtsanwalt hat von der Belehrungsbedürftigkeit seines Mandanten auszugehen. Dies gilt selbst ggü. einem rechtlich vorgebildeten und wirtschaftlich erfahrenen Auftraggeber, weil auch dieser auf eine vertragsgerechte Pflichterfüllung des Rechtsanwalts vertrauen darf.[496] Das gilt selbst dann, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / VI. Beweislast

Rz. 131 Die Darlegungs- und Beweislast für den Abschluss eines Anwaltsvertrages trägt derjenige, der aus dem Vorliegen des Anwaltsvertrages für sich günstige Rechtsfolgen herleitet.[348] Deshalb muss der Mandant, der von einem Rechtsanwalt Schadensersatz verlangt, darlegen und beweisen, dass ein Anwaltsvertrag oder ein gleichstehendes vertragsähnliches Verhältnis zustande ge...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundsätze

Rz. 67 Seit Langem ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass die Adäquanztheorie allein nicht zu einer sachgerechten Eingrenzung der Haftung für schadensursächliches Verhalten führt. Demjenigen, der eine ursächliche Bedingung gesetzt hat, darf der Schaden nur zugerechnet werden, wenn dieser sich innerhalb des Schutzbereichs der verletzten Norm verwirklicht. Es muss ein...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Maßgeblich für Rechtsberater

Rz. 79 Der Rechtsanwalt und der Steuerberater haben die Wahrnehmung ihrer Mandate grds. an der – jeweils aktuellen – höchstrichterlichen Rechtsprechung im Zeitpunkt der Beratung auszurichten.[372] Dies gilt auch dann, wenn es sich aus der Sicht des beauftragten Anwalts um ein rechtliches Sondergebiet handelt.[373] Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist grds. auch dann maß...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 9. Sonderfall: Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

Rz. 407 Für diese Spezialmaterie ist am BGH der X. Zivilsenat zuständig, der hierzu eine von den allgemeinen Grundsätzen der Anwaltshaftung fundamental abweichende wettbewerbsrechtliche Sonderrechtsprechung entwickelt hat, die auf andere Gebiete der Anwaltshaftung keinesfalls übertragbar ist. Sie lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der bei einer Schutzrechtsverwarnung von de...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / IV. Vertragsparteien

Rz. 66 Herkömmlich wird ein Rechtsanwalt für "seinen" Mandanten tätig. Der Anwaltsdienstvertrag kommt dabei mit dem Kanzleiinhaber zustande, wenn für ihn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Assessor das Mandat übernimmt.[198] An der Bearbeitung eines Mandats können aber auch mehrere Rechtsanwälte auf der Grundlage eines einzigen oder mehrerer Anwaltsverträge beteiligt se...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / II. Weitere anwaltliche Pflichten

Rz. 356 Die vorbeschriebenen allgemeinen und tätigkeitsbezogenen Pflichten, die ein Rechtsanwalt bei der Berufsausübung zu beachten hat, bezwecken den Schutz des Auftraggebers vor Vermögensschäden. Daneben hat ein Rechtsanwalt weitere Pflichten zu beachten, die vorrangig den Schutz anderer Rechtsgüter des Mandanten betreffen.[1331] Auch diese Pflichten ergeben sich v.a. aus ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / d) Verschulden vor oder bei Vertragsschluss

Rz. 12 Ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB kann sich auch ergeben wegen eines Verschuldens vor oder bei Vertragsschluss ("culpa in contrahendo"), also wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung in einem Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2 BGB).[14] Beispiele Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater will ein Mandatsangebot, z.B. zur Erhebung einer K...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / aa) Unwirksame Einzelvereinbarung

Rz. 158 Ist eine verjährungserleichternde Einzelabrede unwirksam, so ist die Frage, ob der Rechtsberatervertrag trotz der – abtrennbaren – unwirksamen Verjährungsvereinbarung bestehen bleibt, nach § 139 BGB zu beantworten (vgl. auch § 140 BGB). Nach dieser Vorschrift ist in einem solchen Fall der Teilnichtigkeit das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, da...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des früheren Rechtsanwalts

Rz. 335 Nach der hier vertretenen Auffassung werden Fehler des amtlich bestellten Abwicklers dem früheren Rechtsanwalt bzw. den Erben des verstorbenen Rechtsanwalts zugerechnet (§ 278 BGB), mit der Folge einer Haftung im Außenverhältnis ggü. dem Auftraggeber. Insoweit kann allerdings ein Ausgleichsanspruch gegen den Abwickler im Innenverhältnis in Betracht kommen (vgl. Rdn 3...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Haftung des Prozessbevollmächtigten

Rz. 258 Die Pflicht zu ordnungsgemäßem prozessualem Handeln ggü. dem Prozessgericht obliegt dem Prozessbevollmächtigten,[635] nicht dem Verkehrsanwalt.[636] Bei Unklarheiten des ihm erteilten Auftrags hat der Prozessanwalt den Verkehrsanwalt um Klarstellung zu ersuchen; dagegen ist er grds. nicht verpflichtet, unter Umgehung des Verkehrsanwalts den Mandanten selbst um Auskun...mehr