Fachbeiträge & Kommentare zu Mithaftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Gesellschafter

Rz. 40 Die Gesellschaft kann als eine Einpersonen-Gesellschaft gegründet werden (Sociedad unipersonal [27]). Gesellschafter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Der alleinige Gesellschafter einer Einpersonen-Gesellschaft muss namentlich in das Handelsregister als solcher eingetragen werden. Durch späteren Erwerb und Vereinigung sämtlicher Geschäftsanteile in ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2021, Haftung bei Kf... / 2 Aus den Gründen:

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache überwiegend Erfolg. I. 1. Das Landgericht ist zu Unrecht von einer Mithaftung der Klägerin an dem Verkehrsunfallgeschehen am 21.2.2019 in E. an der Kreuzung Se. /Sp. Straße infolge eines Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot nach § 2 II StVO ausgegangen. Der Klägerin ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2021, Forderungsausf... / F. Fazit

Der in der Unfallschadenregulierung tätige Rechtsanwalt ist gut beraten, seinen Mandanten umfangreich zu befragen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls welche Versicherungen bei der Schadenregulierung mit zu berücksichtigen sind. Sollte eine Alleinhaftung oder aber eine Mithaftung des Fahrers gegeben sein, können hier weitere unmittelbare Ansprüche des Geschädigten gegenü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 52 Versicherungsrecht / I. Quotenvorrecht/Differenztheorie

Rz. 64 Nach einem Unfall hat ein Versicherungsnehmer, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, die Möglichkeit, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen und/oder seine Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend zu machen. Liegt eine Mithaftung des Versicherungsnehmers bezüglich des Unfallgeschehens vor, ist es i.d.R. sinnvoll, die Vollkask...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / 3. Einbeziehung Dritter als Mithaftende oder Bürgen

Rz. 33 Die nach § 506 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbaren Vorschriften zum Verbraucherdarlehen sind auf diejenigen Personen zu erstrecken, die als Verbraucher (§ 13 BGB) eine Mithaftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen, sei es durch Schuldbeitritt, Schuldübernahme, Restwertgarantie oder als zweiter Leasingnehmer.[35] Falls ein Unternehmer und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / V. Mitverschulden, Haftungsabwägung

Rz. 296 § 9 StVG regelt gegenüber Ansprüchen aus Gefährdungshaftung den Ausgleich für den Fall, dass an der Entstehung des Schadens im Falle der Haftung gem. §§ 7, 18 StVG die Schuld des Verletzten mitwirkt. Nach § 9 StVG finden die Vorschriften des § 254 BGB Anwendung. Voraussetzung für die Anwendung des § 9 StVG ist es eine Haftung des Schädigers nach § 7 oder § 18 StVG. Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / c) Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

Rz. 33 Die Bürgschaft ist für den Bürgen ein sehr riskantes Geschäft, insb. weil er bei Eintritt des Sicherungsfalls mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeit des Kreditnehmers/Hauptschuldners haftet. Die Rechtsprechung hat deshalb Vorgaben für die Wirksamkeit von Bürgschaften formuliert, die einen vermögensschwachen und mit dem Kreditnehmer emotional verbundenen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / b) Haftung beim Fußgänger- und Radfahrerunfall

Rz. 293 Gem. § 3 Abs. 2a StVO trifft den Kraftfahrzeugführer eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, soweit deren besondere Stellung, insbesondere ggf. eine Hilfsbedürftigkeit, erkennbar war. Die Verantwortlichkeitsgrenze von Kindern ist nunmehr von sieben auf zehn Jahre angehoben worden. Inlineskater sind grds. den Regeln fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Kleine und mittlere Un... / 3. Strukturelle Maßnahmen zur Vermeidung der Mithaftung des Übernehmers

Rz. 52 Oftmals liegt es im Interesse beider Beteiligten (sowohl des Übergebers als auch des Übernehmers), mögliche Haftungsrisiken für den Übernehmer wegen in der Vergangenheit begründeten Verpflichtungen in weitest möglichem Umfang von vornherein auszuschließen. Dies ist hinsichtlich der persönlichen über das Unternehmensvermögen hinausgehenden Haftung des Übernehmers auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Haftungsausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB

Rz. 47 § 25 Abs. 2 HGB eröffnet eine Möglichkeit, die Mithaftung des Übernehmers für Altverbindlichkeiten mit Wirkung gegenüber jedermann auszuschließen.[54] Erforderlich ist hierzu aber nicht lediglich eine entsprechende Vereinbarung zwischen Übergeber und Übernehmer, sondern vielmehr eine diesbezügliche Eintragung in das Handelsregister. Rz. 48 Auch wenn das Gesetz eine die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / ff) Nachhaftungsbegrenzung für den Veräußerer (§ 26 HGB)

Rz. 250 Soweit der Erwerber eines Einzelunternehmens den Gläubigern gegenüber nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 3 HGB haftet, führt dies gleichzeitig zu einer zeitlichen Beschränkung der Nachhaftung des Veräußerers. Insoweit ist wie folgt zu unterscheiden: Für bereits vor der Übertragung begründete Verbindlichkeiten haftet der Veräußerer nur, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge bildet eine äußerst vielschichtige Aufgabe, die sich nicht allein auf rechtliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte reduzieren lässt. Betriebswirtschaftliche Aspekte sowie die familiäre Situation und das persönliche Verhältnis der Beteiligten sind für das Gelingen der Nachfolge von entscheidender Bedeutung. An einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Übertragung eines Einzelunternehmens

Rz. 11 Durch die Übernahme des Einzelunternehmens entsteht für den Übernehmer im Regelfall eine Mithaftung für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (gesetzlicher Schuldbeitritt).[2] Dies gilt jedenfalls dann, wenn – wie im Regelfall – die Firma bzw. der sog. Firmenkern, also der Name des Unternehmens fortgeführt wird (§ 25 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Rechtsfolge: Haftung für Altverbindlichkeiten des Unternehmens

Rz. 240 Gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 HGB begründet die Geschäfts- und Firmenfortführung eine Art gesetzlichen Schuldbeitritt.[212] Hiervon abweichende Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber sind grundsätzlich (außer unter den Voraussetzungen des Abs. 2) unbeachtlich. Der Erwerber haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen und nicht – wie z.B. erbrechtlich – nur mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / dd) Unfälle auf Autobahnen

Rz. 1297 Die Abwägung folgt auch hier den allgemeinen Grundsätzen.[3585] Zu berücksichtigen ist, dass sich jede Verkehrswidrigkeit und jede Herbeiführung eines Hindernisses auf den Schnellverkehr besonders gefährdend auswirkt. Der zu schnell fahrende Kraftfahrzeugführer erhöht die Betriebsgefahr seines Kraftfahrzeuges.[3586] Die Abwägung nach Verursachungsanteilen wird hier ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Mitverursachung bzw. M... / dd) Auto

Rz. 55 Gemäß § 21a StVO besteht außerdem sowohl für Fahrer wie für Beifahrer grundsätzlich die Rechtspflicht während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen (vgl. aber die Ausnahmen – etwa für Taxifahrer – in Abs. 1 S. 2 der Vorschrift). Jedenfalls soweit eine solche Rechtspflicht besteht, stellt das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten in der Regel ein anzurechnendes Mitverschul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Analoge Anwendung des § 829 BGB bei der Mitverursachung

Rz. 607 Hat ein nach §§ 827, 828 BGB nicht Verantwortlicher einen ihm entstandenen Schaden, für den ihm ein anderer haftet, selbst mitverursacht, so ist § 829 BGB im Rahmen des § 254 BGB entsprechend anzuwenden.[1773] Jedoch ist bei dieser Anwendung des § 829 BGB zu berücksichtigen, dass die Voraussetzungen, von denen das Gesetz die unmittelbare Anwendung dieser Vorschrift a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / cc) Unfälle mit Geschwindigkeitsüberschreitung

Rz. 1284 Die Geschwindigkeit eines unfallbeteiligten Kraftfahrzeuges ist jeweils im Zusammenhang mit dem Kollisionsgeschehen zu beurteilen. Stets muss die Ursächlichkeit einer bestimmten Geschwindigkeit für den Schadensfall feststehen.[3555] Gegebenenfalls kann sie haftungsrelevante – gefahrerhöhende – Bedeutung auch dann erlangen, wenn ein schuldhaftes Verhalten nicht nachg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 8. Quotentabellen, Abwägungshilfen

Rz. 1224 Die Angabe der festgestellten Haftungsquote kann in Brüchen oder Prozentzahlen erfolgen. Zur Herstellung einer gewissen Rechtssicherheit sind Quotentabellen nützliche Hilfsmittel, entbinden jedoch nicht von der konkreten Würdigung und Gewichtung der Abwägungsfaktoren im Einzelfall. Sie dienen dem legitimen Bemühen um Gleichmäßigkeit und Überschaubarkeit der Rechtspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Vorfahrt

Rz. 1237 Nach § 8 Abs. 1 StVO hat die Vorfahrt, wer an Kreuzungen und Einmündungen von rechts kommt. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Vorfahrt durch besondere Verkehrszeichen geregelt ist oder für ein Fahrzeug, das von einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommt. Nach § 8 Abs. 2 StVO muss derjenige, der die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Schuldanerkenntnis und... / B. Teilanerkenntnis und Schuldanerkenntnis zum Grund oder zur Höhe

Rz. 14 Das Anerkenntnis kann sich auf einen Teil des Anspruches beschränken. Dies gilt insbesondere für prozessuale Anerkenntnisse, die regelmäßig nur den anerkannten Teilbetrag erledigen sollen, nicht aber die Bedeutung haben, dass auch die für die Haftung wesentlichen Tatsachen für den Gesamtanspruch als zugestanden im Sinne der ZPO gelten können.[36] Erbringt der Haftpfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Mitverursachung bzw. M... / d) Ablenkung (Handy o.ä.)

Rz. 64 Das Benutzen von Handys, Smartphones oder ähnlichen elektronischen Geräten ist gefahrträchtig, mithin ebenfalls ein Fall der Selbstgefährdung. Nach § 23 Abs. 1a StVO in der Fassung vom 6.10.2017[173] ist dem Fahrzeugführer daher inzwischen während der Fahrt (wie auch dem Stehen ohne vollständig abgeschalteten Motor, vgl. dazu Abs. 1b der Vorschrift) die Benutzung eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Sachschaden / 4. Schadensfreiheitsrabatt, Kasko-Rückstufung

Rz. 181 Der Verlust des Schadensfreiheitsrabatts, also die Belastung mit einer höheren Versicherungsprämie in der Haftpflichtversicherung stellt keine vom Unfallgegner zu ersetzende Schadensfolge dar. Es handelt sich um einen allgemeinen Vermögensnachteil, der seine Ursache nicht in der Beschädigung des eigenen Pkw des Geschädigten hat, sondern darin, dass der Geschädigte se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / gg) Unfälle mit Einsatzfahrzeugen

Rz. 1324 Wegerechtsfahrzeuge bleiben an die Verkehrsvorschriften gebunden. Der Einsatzfahrer darf in dem in § 38 Abs. 1 StVO definierten Fällen die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht in Kauf nehmen. Nur wenn er nach den Umständen annehmen darf, dass andere die Zeichen (blaues Blinklicht, Einsatzhorn) wahrgenommen haben, darf er von dem ihm ausnahmsweise eingeräumten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / ii) Unfälle zwischen Eisenbahn und Pkw/Lkw

Rz. 1340 Stößt auf einem Bahnübergang ein Kraftfahrzeug mit einer Schienenbahn zusammen, so kann die Betriebsgefahr der Bahn bei der Ursachenabwägung völlig zurücktreten, falls dem Kraftfahrer gravierendes Verschulden angelastet werden muss.[3650] Trotz grob fahrlässigen Verhaltens des Fahrers eines Lkw-Gespanns haftet das Bahnunternehmen nach einem Unfall auf einem unbeschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Mitverursachung bzw. M... / dd) Kreditaufnahme

Rz. 78 Von den Umständen des Einzelfalls hängt es auch ab, ob den Geschädigten aus § 254 Abs. 2 BGB die Obliegenheit trifft, den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Betrag aus eigenen Mitteln oder durch Kreditaufnahme vorzufinanzieren. Das kommt insbesondere in Frage, wenn der Geschädigte ohnehin über die notwendige Liquidität oder auch Bonität verfügt, so dass ein Kredit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Mitverursachung bzw. M... / c) Billigkeits(mit)haftung

Rz. 17 Da Haftungsbegründung und Haftungsbegrenzung miteinander korrespondieren, ist auch im Rahmen von § 254 BGB anerkanntermaßen § 829 BGB ebenfalls entsprechend anwendbar.[54] Erforderlich ist jedoch, dass die Billigkeit ausnahmsweise eine Mithaftung des Unzurechnungsfähigen gebietet, woran strenge Anforderungen zu stellen sind.[55] Daran wird eine Anwendung von § 829 BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 8. Grundurteil

Rz. 64 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Grundurteils (dazu allgemein § 28) im Rahmen von Schmerzensgeldklagen ist zu beachten, dass ein etwa berücksichtigungsfähiges Mitverschulden der geschädigten Person – nur – einen Bemessungsfaktor im Rahmen der Bestimmung einer "billigen Entschädigung in Geld" darstellt. Das hat – was in der Praxis bisweilen übersehen wird – zur Fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / I. Grundlagen

Rz. 426 § 117 SGB X knüpft an die zu § 1542 RVO a.F. ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, der in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, dass in der normierten Fallgestaltung Gesamtgläubigerschaft anzunehmen war.[530] Die Vorschrift dient der Beschleunigung und letztlich, aus der Sicht des Schuldners, der Vereinfachung des Regresses. Hinsichtlich der Sätze 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Minderjährige

Rz. 12 Von immenser Bedeutung für die Praxis ist vor allem auch § 828 BGB, der bei der Unfallbeteiligung von Minderjährigen zu beachten ist. Nach dessen Abs. 1 BGB sind Kinder vor Vollendung ihres siebten Lebensjahres für einen Schaden, den sie einem anderen zufügen, noch nicht verantwortlich und – spiegelbildlich – auch nicht gem. § 254 BGB mitverantwortlich für einen eigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Veränderung der Fahrtrichtung, Wechsel der Fahrspur

Rz. 1228 Zu Gefahrerhöhungen kann es kommen durch Richtungsänderungen im fließenden Verkehr oder sonstige Störungen und Behinderungen des Verkehrsflusses. Hierzu kommt es insbesondere beim Einfahren aus untergeordneten Verkehrsbereichen und beim Anfahren (§ 10 StVO), beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren (§ 9 StVO) und beim Fahrstreifenwechsel (§ 7 Abs. 5 StVO). An solche V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / III. Mitverschulden und Mitverantwortung (§ 116 Abs. 3 SGB X)

Rz. 270 Mitwirkendes Verschulden (z.B. § 254 BGB, § 9 StVG, § 4 HPflG, § 34 LuftVG) oder mitwirkende Verantwortlichkeit (z.B. § 17 StVG, § 13 HPflG) bei der Entstehung des Schadens sind Minderungsgründe für den Ersatzanspruch. Ist der Schadensersatzanspruch wegen Mitverschuldens oder Mitverantwortung begrenzt, konkurrieren die Ansprüche des Verletzten und des Sozialversicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / III. Einzelfragen

Rz. 431 Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB tritt nur dann ein, wenn die Ersatzforderung gleichzeitig auf die Sozialversicherungsträger übergegangen ist.[536] Jeder Gesamtgläubiger ist berechtigt, den gesamten Anspruch bis zur Höhe seiner Aufwendungen geltend zu machen und einzuklagen.[537] Sofern einer der Gesamtgläubiger die Klagefrist des Art. 12 Abs. 3 NATO-Truppenstatu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Nach Vollendung des zehnten Lebensjahres

Rz. 580 Hier stellt sich bei Unfällen im motorisierten Straßen- oder Bahnverkehr die Frage, ob den minderjährigen Schädiger sofort die volle Verantwortlichkeit trifft. Dies würde bedeuten, dass ein Kind, das am Vorabend seines zehnten Geburtstags einen Verkehrsunfall verursacht, überhaupt nicht haftet, wenn der Unfall indes zwei Tage später geschieht, haftet es möglicherweis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Ansprüche der Hinterbliebenen aus § 844, § 845 BGB

Rz. 10 In den §§ 844, 845 BGB werden Ansprüche der Hinterbliebenen aus dem Schadensereignis begründet, jedoch gegenständlich beschränkt auf spezielle Schadenspositionen, nämlich die Beerdigungskosten (§ 844 Abs. 1 BGB), den Unterhaltsschaden (§ 844 Abs. 2 BGB) und die entgangenen Dienste (§ 845 BGB). Die Ersatzansprüche aus § 844 BGB bzw. aus § 10 StVG (oder den sonstigen Sp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Teil- und Grundurteil / gg) Einwendungen des Beklagten

Rz. 101 Sonstige Umstände, insbesondere auch Einwendungen und Einreden des Beklagten, können ausnahmsweise im Grundurteil ausgenommen und – aus prozessökonomischen Erwägungen – dem Betragsverfahren überlassen werden, wenn die ausgeklammerte Frage nach den Umständen des konkreten Falles allenfalls zu einer Minderung, nicht aber zu einer Beseitigung des Anspruchs führen kann.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / jj) Unfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Tieren

Rz. 1348 Im Grundsatz wird durch Tiere eine verkehrsfremde Gefahr in den Fahrbahnbereich getragen. Deshalb wird wegen einer solchen von außen kommenden Störung des Verkehrsflusses die Tiergefahr bei der Abwägung oft besonders Gewicht haben. Beruht dies auf einem Verschulden des Tierhalters oder Tierführers, kann die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges zurücktreten.[3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / II. Beitragsregress vom 1.7.1983 bis zum 31.12.1983

Rz. 452 § 119 SGB X a.F. Übergang von Beitragsansprüchen Soweit der Schadensersatzanspruch eines Sozialversicherten, der der Versicherungspflicht unterliegt, den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Sozialversicherung umfasst, geht dieser auf den Leistungsträger über; dies gilt nicht, wenn und soweit der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt oder sonstige der Beitragspfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Fahrschüler und Fahrlehrer

Rz. 164 Vom Grundsatz, dass Führer eines Kraftfahrzeugs nur sein kann, wer die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug ausübt, gibt es eine gesetzliche Ausnahme: kraft der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 15 S. 2 StVG gilt der Fahrlehrer als Führer des vom Fahrschüler gefahrenen Fahrzeugs.[493] Die hiernach normierte Fiktion führt dazu, dass der Fahrschüler regelmäßig nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Haftung der Ehegatten ... / A. Außenverantwortlichkeit des Ehegatten und Lebenspartners

Rz. 1 Eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit gegenüber einem geschädigten Dritten trifft grundsätzlich, insbesondere im deliktsrechtlichen Bereich, (nur) denjenigen persönlich, dem ein schadensersatzrechtlich relevantes pflichtwidriges Tun oder Unterlassen angelastet werden kann. Demgemäß ist ein Ehegatte in der Regel nicht verpflichtet, für eine haftungsrechtliche Veran...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / 3. Anwendungsbereich

Rz. 487 Die im Rahmen des § 119 SGB X erfolgte, tatbestandlich auf den Ersatz von Beiträgen zur Rentenversicherung ausgerichtete Normierung des Beitragsregresses erschließt sich in vollem Umfange erst bei Heranziehung der einschlägigen rentenrechtlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung erfasst ausweislich des Gesetzeswortlauts nur den Anspruch des Versicherten auf Ersatz von P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 7. System der Bemessungsfaktoren

Rz. 1209 Die Bewertung der im Einzelfall wirksamen Betriebsgefahr knüpft im Ausgangspunkt an die Begriffe der einfachen und der erhöhten Betriebsgefahr an. Die einfache Betriebsgefahr liegt nach allgemeinem Verständnis vor, wenn das Kraftfahrzeug an einem Unfall beteiligt ist und sich keine mitwirkenden, für die Entstehung des Schadens gefahrerhöhenden Umstände feststellen l...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Voraussetzungen und Entstehung der Gesamtschuld

Rz. 1102 Nicht immer, wenn einem Gläubiger, etwa einer unfallgeschädigten Person, mehrere Schuldner gegenüber stehen, sind diese untereinander gesamtschuldnerisch verbunden. Das gilt selbst dann, wenn die gegen die Schuldner gerichteten Ansprüche durch ein und dasselbe Unfallereignis zur Entstehung gelangt sind. Um zu klären, ob die rechtlichen Beziehungen bei dieser Schuldn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Einfahren und Anfahren

Rz. 1231 § 10 S. 1, 2 StVO erlegt demjenigen, der von einem außerhalb der Fahrbahn gelegenen Bereich in die Fahrbahn einfahren oder vom Rand der Fahrbahn anfahren will, auf, sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dabei muss der Ein- bzw. Anfahrende sich erforderlichenfalls einweisen lassen, er muss seine Absicht, einzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / 6. Ausfall des mithelfenden Ehemannes

Rz. 215 Heutzutage helfen auch in Haushalten mit Nur-Hausfrauen die Ehemänner bzw. männlichen Partner vielfach im Haushalt mit. In diesem Fall erleiden sie bei unfallbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit nicht nur einen außerhäuslichen Erwerbsschaden, sondern auch einen ersatzfähigen Haushaltsführungsschaden.[463] An den Nachweis der Mithilfe und an den Nachweis de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / I. Höchstbeträge

Rz. 255 Die deliktische Haftung des Schadensverursachers besteht grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Eine Haftungsbegrenzung ergibt sich hingegen zum einen im Rahmen der Gefährdungshaftung (z.B. aus § 7 Abs. 1 StVG), zum anderen bei der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers, der gemäß § 115 Abs. 1 S. 2 VVG (§ 3 Nr. 1 PflVersG a.F.) vom Geschädigten nur im Rahmen der L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Überholen

Rz. 1267 Nach § 5 Abs. 1 StVO ist links zu überholen. Dies darf wiederrum nach Abs. 2 nur geschehen, wenn übersehen werden kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Das Überholen ist bei unklarer Verkehrslage oder wenn es durch ein entsprechendes Verkehrszeichen untersagt ist, unzulässig (Abs. 3). Im Übrigen regelt §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Auffahrunfälle

Rz. 1269 Auffahrunfälle gehören zu den häufigsten Kollisionstypen und können auf höchst unterschiedlichen Ursachen beruhen wie z.B. auf der Unachtsamkeit des Auffahrenden, einem zu kurzen Sicherheitsabstand, zu hoher Geschwindigkeit, plötzlichem verkehrsbedingtem oder unmotiviertem Bremsen des Vordermannes, auf einem Fahrstreifenwechsel des Vordermannes, auf Beleuchtungsmäng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Unfälle mit parkenden Kraftfahrzeugen und Unfälle auf Parkplätzen

Rz. 1308 Parkende Fahrzeuge können für Unfälle mitursächlich sein, insbesondere wenn sie verkehrswidrig abgestellt sind. Da das dynamische Geschehen in erster Linie von dem anderen Teil beherrscht werden kann, wird in solchen Fällen häufig den Parkenden eine geringere Haftungsquote treffen. Besondere Gefahren verursacht dagegen ein Fahrzeugführer, der sich beim Ausparken in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Straßenverkehrsgesetz / Literaturtipps

mehr