Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Allgemeines

Rz. 138 Das Familiengericht ist gemäß § 151 Nr. 2 FamFG auch zuständig für sämtliche das Umgangsrecht betreffende Verfahren, folglich für alle Verfahren der §§ 1684, 1685 BGB also Rechte und Pflichten der Eltern zum Umgang mit dem Kind, Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern, aber auch das Umgangsrecht der Großeltern und Geschwister sowie den Umgang mit Dritten (§ 1685 A...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / aa) Abänderungsgrund

Rz. 425 Geht es um die Fortsetzung eines seit längerer Zeit gut funktionierenden Wechselmodells, das dem Wohl des Kindes am besten entspricht, ist zu prüfen, worauf die nunmehrige Ablehnung des Wechselmodells beruht.[506] Die Auswirkungen der Ablehnung durch einen Elternteil auf die Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft gegenüber dem anderen und damit auf das Ki...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Gemeinsame Einrichtungen nach § 44b SGB II

Rz. 35 Zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SGB II bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers eine gemeinsame Einrichtung.[1] Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Agentur für Arbeit als Leistungsträger nach SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen der gemeinsamen Einrichtung die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SGB II übertragen. Werden au...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Vereinbarung zum Taschengeld

Rz. 172 Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Dieser ihm persönlich verbleibende Betrag dient zur Befriedigung der eigenen persönlichen Bedürfnisse nach freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten.[151] Über dessen Verwendung ist er niemandem Rechenschaft schuldig.[152] Mit dem Taschengeld sol...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vereinbarungen zum unerwünschten Umgang

Rz. 416 Geht es darum, dass das Kind seinen "Erzeuger" schlicht kennenlernen möchte, könnte man sich darauf verständigen, ein Treffen zu vereinbaren und die Entbindung von der Verpflichtung ggf. weiterer "erzwungener" Umgangskontakte festzustellen. Dies kann formfrei formuliert werden. Rz. 417 Muster 2.45: Vereinbarung über ein Treffen bei unerwünschtem Umgang Muster 2.45: Ver...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Feststellungen zu Zuwendungen und überobligationsmäßigen Leistungen

Rz. 137 Es ist konkret zu ermitteln, in welchem Umfang der zuwendende Ehegatte Leistungen und Arbeitsleistungen erbracht hat, inwieweit diese noch den ehelichen Verpflichtungen aus der ehelichen Lebensgemeinschaft zugeordnet werden können und inwieweit sie darüber hinausgehen. Von besonderer Bedeutung ist schließlich die Frage, inwieweit diese zu dem Vermögenserwerb des ande...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / II. Antrag auf Abzweigung von Sozialleistungen

Rz. 1024 Unabhängig davon, ob ein Unterhaltstitel bereits vorliegt, kann der Gläubiger in gewissem Maße auf Sozialleistungen zurückgreifen, die dem Schuldner gewährt werden. Dieser Zugriff ist durch einen Antrag auf Abzweigung gemäß § 48 Abs. 1 SGB I möglich.[1180] Typische Fälle für eine Abzweigung sind das Kindergeld und der Kinderzuschuss in der gesetzlichen Rentenversiche...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 370 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[298] Rz. 371 Muster 7.97: Vereinbarung Unterhaltsverzicht gegen Abfindung Muster 7.97: Vereinbarung Unterha...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / cc) Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland

Rz. 158 Muster 5.9: Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland Muster 5.9: Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland _________________________ im Wege der einstweiligen Anordnung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – ergeht die Entscheidung: Die sofortige Herausgabe des gemeinsamen ehelichen Kindes _________________________, geboren ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 344 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 345 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder g...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Neuerungen durch Gesetzesreformen

Rz. 5 Durch zwei Gesetzesreformen, die das Kindschaftsrecht und auch die Unterhaltsansprüche für Kinder betrafen, hatte der Gesetzgeber zum 1.7.1998 [10] und zum 1.1.2001 [11] hatte der Gesetzgeber sodann Reformen durchgeführt, die bis heute von Bedeutung sind:mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 5. Vereinbarung zum Unterhalt für voreheliche Kinder

Rz. 196 Unterhaltsverpflichtungen bestehen nur im Hinblick auf eigene Kinder. Gegenüber Stiefkindern[157] und bedürftigen Verwandten des anderen Ehegatten[158] besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Gewährung von Unterhalt nach § 1360a BGB. Dem ein Stiefkind betreuenden Ehepartner steht allerdings das Recht zu, seinen eigenen Beitrag zum Familienunterhalt unter Berücksich...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Alter

Rz. 170 Alter ist bereits nach der Bestimmung des § 1571 BGB ein Grund, der die gesetzlich vorausgesetzte Erwerbsobliegenheit entfallen lassen kann. So kann ab Erreichen der Regelaltersgrenze eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht mehr erwartet werden.[191] Rz. 171 Auch bei Ehegatten, deren Alter unter der Regelaltersgrenze liegt, kann unter Umständen eine Rückkehr in eine...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Novierende Vereinbarung

Rz. 308 Allerdings steht Ehegatten auch frei, den nachehelichen Unterhalt trotz gegebenem gesetzlichen Unterhaltsanspruchs unabhängig von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1569 ff. BGB auf eine eigene vertragliche Grundlage zu stellen (novierende Vereinbarung).[250] Eine solche vertragliche Vereinbarung kann aber nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte angenommen werden,...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / h) Dauer der Trennung

Rz. 198 Wie die Dauer der Ehe spielt auch die Dauer der Trennung für die Frage der Erwerbsobliegenheit eine wichtige Rolle. Je länger die Trennung dauert, desto geringer wird das Vertrauen in den Fortbestand der Ehe sein. In der Regel wird man während des ersten Trennungsjahres keine Erwerbsobliegenheit annehmen können.[220] Sie setzt in der Regel erst nach Ablauf des ersten...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Begründungspflicht

Rz. 14 Den Antragsteller trifft gem. § 51 Abs. 1 S. 2 FamFG, die Verpflichtung, den Antrag sorgfältig zu begründen. Die Familiengerichte dürften hierauf besonderen Wert auch deshalb legen, weil mit dem Erlass der einstweiligen Anordnung insbesondere dann, wenn Gebote oder Verbote ausgesprochen oder Zahlungspflichten begründet werden, beim jeweiligen Betroffenen in seinen Rec...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Haushaltsführungsehe

Rz. 69 Bei der sogenannten Haushaltsführungsehe erfüllt der haushaltsführende Ehegatte durch die Haushaltsführung seine gesetzliche Unterhaltspflicht (§ 1360 S. 2 BGB), weil die Haushaltsführung "eine gleichwertige und nicht ergänzungsbedürftige Beitragsleistung zum Familienunterhalt" darstellt.[81] Dem nicht erwerbstätigen Ehegatten sind vom anderen Ehepartner in angemessen...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck

Rz. 814 Hat ein – nunmehr geschiedener – Ehegatte in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen, besteht ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach § 1575 Abs. 1 BGB , wenn er diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit, die den Unterhalt nachhaltig ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Ungleichgewichtige Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Rz. 174 Im Rahmen deutlich ungleich gewichtiger Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse kann es bei der Inanspruchnahme des nicht betreuenden Elternteils auf Zahlung von Barunterhalt zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern.[188] Rz. 175 In solchen Fällen kann möglicherweise der betreuende Elternteil dazu verpflichtet werden, zusätzlich zu sein...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Zeitlich unterschiedliche Berufstätigkeit

Rz. 166 Ein Verzicht auf Familienunterhalt ist rechtsunwirksam. Gleichwohl können Eheleute natürlich vereinbaren, in zeitlich unterschiedlicher Weise berufstätig zu sein. Eine solche Vereinbarung bietet sich dann an, wenn die – ggf. zukünftigen – Eheleute bereits in unterschiedlicher Weise beruflich tätig sind, beispielsweise durch selbstständige, unternehmerische Tätigkeit e...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Zeitunterhalt

Rz. 397 Beteiligte können sich selbstverständlich im Rahmen der Dispositionsmöglichkeiten auch über einen zeitlich beschränkten nachehelichen Ehegattenunterhalt verständigen. Eine solche Vereinbarung könnte wie folgt aussehen:[316] Rz. 398 Muster 7.100: Vereinbarung von Zeitunterhalt Muster 7.100: Vereinbarung von Zeitunterhalt Vereinbarung zwischen Frau ________________________...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / (3) Nachehelicher Unterhaltsanspruch

Rz. 11 §§ 1578 ff. BGB (Unterhaltsanspruch) In § 1578 BGB a.F. hieß es wörtlich: Zitat "Der allein für schuldig erklärte Mann hat der geschiedenen Frau den standesgemäßen Unterhalt insoweit zu gewähren, als sie ihn nicht aus den Einkünften ihres Vermögens und, sofern nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten gelebt hatten, Erwerb durch Arbeit der Frau üblich ist, aus dem E...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Unterhalt für die Vergangenheit, Verzug

Rz. 463 Für die Vergangenheit kann Unterhalt grundsätzlich nicht verlangt werden. In Ausnahme davon kann Sonderbedarf nach § 1585b Abs. 1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Häufig ist es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, den Verpflichteten zuvor in Verzug zu setzen oder einen Unterhaltsantrag gegen ihn einzureichen. Rz. 464 Im Übrigen kann nach § 1585b A...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Die Abschaffung des sog. Altersphasenmodells

Rz. 24 Das sog. Altersphasenmodell, auch – ein wenig despektierlich – 0/8/15-Modell des BGH genannt, wurde mit der Änderung von § 1570 BGB (Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes) abgeschafft. Das Modell drückt aus, dass in der Regel keine Erwerbsobliegenheit eines ein Kind betreuenden Elternteils bis zur Vollendung des achten Lebensjahres gab, anschließend eine Halbtagstäti...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Trennungsunterhalt

Rz. 428 Einigen sich die Parteien zunächst nicht, steht es dem Unterhaltsschuldner zur Konfliktvermeidung und auch zur Kostenersparnis selbstverständlich frei, den s. E. unstreitigen Betrag in einer notariellen Urkunde titulieren zu lassen.[340] Soweit eine Befristung oder eine Herabsetzung des Unterhaltsbedarfs nicht ausgeschlossen erscheint, kann der Verpflichtete auch eine...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / e) Rückforderung von Unterhalt

Rz. 517 Freiwillig gezahlte Leistungen über die Verpflichtungen hinaus, die nachehelich gezahlt werden, können grundsätzlich nicht zurückverlangt werden. Die Rückforderung von überzahltem Unterhalt betrifft in der Regel deshalb unfreiwillige Leistungen wegen überhöhter Titulierung des Unterhaltsanspruchs. Rz. 518 Entspricht die Titulierung nicht oder nicht mehr der Rechtslage...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / dd) Wegfall der Bereicherung

Rz. 534 Der Empfänger der Unterhaltsleistung wird allerdings im Regelfall den Einwand des Wegfalls seiner Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB erheben und erklären, dass er den Unterhalt für seine laufenden Lebensbedürfnisse verwendet hat.[616] Da hierfür im Regelfall – mit Ausnahme sehr gehobener Lebensumstände – eine Vermutung spricht,[617] wird der Unterhaltsgläubiger mit se...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Regelungsbedürfnis

Rz. 134 Ein Regelungsbedürfnis besteht regelmäßig dann, wenn das Kindeswohl eine einstweilige Regelung zur Abwendung von Nachteilen gebietet.[129] Dies kann aber nur in Ausnahmefällen gegeben sein. Sofern das Kindeswohl gefährdet ist, bleibt die Möglichkeit, ein Verfahren nach § 1666 BGB anzuregen.[130] Zudem stehen solche (Hauptsache-)Verfahren ohnehin unter dem Beschleunig...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Die Grundsätze der Haftung

Rz. 18 Der BGH hatte zu den grundsätzlichen Pflichten des Rechtsanwalts und demgemäß zum Rahmen seiner Haftung 1968[19] – und später immer wieder[20] – erklärt: Zitat "Nach fester Rechtsprechung ist der Rechtsanwalt, soweit sein Auftraggeber nicht unzweideutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, zur allgemeinen, umfassenden und möglichs...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Der Umfang der elterlichen Sorge

Rz. 294 Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge jeweils in tatsächlicher Hinsicht und hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung (§§ 1626 Abs. 1, 1629 BGB), Teilmündigkeiten der Minderjährigen sehen die §§ 110 ff. BGB vor. Ansonsten gibt es nur wenige Beispiele dafür, schwerpunktmäßig im Verfahrensrecht und häufig mit der Altersgrenze der Vollendung d...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Rz. 521 Schadenersatzansprüche, die einen Rückforderungsanspruch auslösen, sind möglich, wenn der Berechtigte im Unterhaltsverfahren einen Betrug begangen hat. Ein Prozessbetrug wird etwa durch vorsätzlich falsche Angaben über Einkünfte oder Verschweigen unterhaltsrelevanter Fakten begangen. Solches Verhalten löst Schadenersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StG...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze

Rz. 408 Die "Durchsetzungsspirale" zum Umgang gilt selbstverständlich nicht nur bei Anordnungen betr. das Recht des Erwachsenen auf Umgang mit dem Kind, sondern ebenso auch für das Recht des Kindes auf Umgang mit dem nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings am 1.4.2008[490] im Hinblick auf die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihr...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Ehevertrag

Rz. 14 Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden (§ 1410 BGB). § 1410 BGB hat die Funktion des Schutzes vor Übereilung der Vertragsschließenden, soll diese warnen und den unzweideutigen Beweis der getroffenen Vereinbarung sichern (Beweisfunktion), sowie durch Einschaltung des Notars die Gültigkeit der Ver...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Allgemeines

Rz. 131 § 151 Nr. 1 FamFG erfasst als Grundsatznorm alle Verfahren – und dies im weitesten Sinne –, die sich mit der Bestimmung der Person, ihrer Rechte oder Pflichten als Sorgeberechtigte befassen. Hierzu gelten jetzt also auch die früher in § 640 Abs. 2 Nr. 3 ZPO geregelten Verfahren betreffendmehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Vermögenssorge

Rz. 137 Muster 5.6: Antrag auf Übertragung der Vermögenssorge im Wege einstweiliger Anordnung Muster 5.6: Antrag auf Übertragung der Vermögenssorge im Wege einstweiliger Anordnung An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn __________...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze

Rz. 393 Zu Unrecht wurde – und wird landläufig noch heute – das Umgangsrecht als Einbahnstraße im Sinne eines Rechtsanspruches ausschließlich des nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils angesehen.[472] Die zentrale Vorschrift des § 1684 I BGB beschreibt jedoch drei Bereiche:mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / dd) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 117 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 381 Muster 4.17: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 4.17: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie w...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Vereinbarungen zur Teilungsversteigerung

Rz. 454 Ein Teilungsversteigerungsantrag hat aus der Sicht des antragstellenden – ehemaligen – Ehegatten den Sinn, nach ggf. lang andauernden, ergebnislosen Verhandlungen zu einer Lösung zu gelangen. Das weitere Festhalten am gemeinsamen Wohneigentum ist in vielen Fällen wirtschaftlich für den zahlenden früheren Ehepartner sehr belastend. Überdies wünscht man häufig, mit der...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Bestimmung des Ehenamens, § 1355 BGB

Rz. 157 Seit Inkrafttreten des Familiennamensrechtsgesetzes vom 1.4.1994 ist es Eheleuten freigestellt, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen, den Ehenamen, führen. Da die Eheleute danach einen gemeinsamen Namen nur bestimmen sollen, ist die Möglichkeit eröffnet, hiervon auch abzusehen. Bestimmen sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Namen, führt jeder seinen zu dem ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Glaubhaftmachung

Rz. 15 Es besteht die Verpflichtung zur Glaubhaftmachung. Zwar wird die Glaubhaftmachung für FGG-Familiensachen in § 31 FamFG geregelt, während für Familienstreitsachen über § 113 Abs. 1 FamFG auf die ZPO-Regelungen (folglich auf § 294 ZPO) verwiesen wird. Letztlich bleibt es allerdings bei den bisher schon geltenden grundsätzlichen Regelungen, wonach Beweismittel jeder Art ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / f) Die Gütergemeinschaft

Rz. 124 Die praktische Bedeutung der Gütergemeinschaft ist außerordentlich gering.[102] Vermögen eines Ehegatten ist im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung zunächst einmal alleiniges Vermögen des betreffenden Ehegatten, der hiermit im Rahmen der §§ 1365, 1369 BGB frei verfügen kann. Die Gütergemeinschaft führt dagegen zu einem gesamthänderisch gebundene...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Gleichwertigkeit der Haushaltsführung

Rz. 67 Beide Eheleute haben nach § 1360 S. 1 BGB grundsätzlich gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt zu leisten. Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung gelten nach § 1360 S. 2 BGB als gleichwertig. Die gleichwertige Verpflichtung der Ehegatten, einerseits durch Arbeit und durch das eigene Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 S. 1 BGB ), andererseits du...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Bezifferung von Wirtschaftsgeld

Rz. 77 Jeder Ehegatte hat Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB. Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig für andere Zwec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Zweck der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 UStG ist die Entlastung der dort genannten Sozialversicherungs- und Fürsorgeträger. Die Vorschrift ist wie andere Steuerbefreiungsvorschriften mit sozialpolitischem Hintergrund dafür bestimmt, die Umsatzsteuerbelastungen im Gesundheitsbereich zu vermindern. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf die Umsätze der Versicherungs- u...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Konkurrenz verschiedener Unterhaltsansprüche

Rz. 87 Der Anspruch des den Haushalt ganz oder zum Teil führenden Ehegatten auf Familienunterhalt ist grundsätzlich nicht auf die Zahlung eines Geldbetrages gerichtet, sondern auf Naturalleistungen wie freies Wohnen etc., aber auch darauf, Wirtschaftsgeld treuhänderisch für die gesamte Familie zu erhalten, und entsprechend zu verwenden. Der Unterhalt anderer Berechtigter wie ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 79 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 15 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL.[1] Nach dieser Richtlinienvorschrift befreien die EU-Mitgliedstaaten "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffende...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / f) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 93 Wird (ausreichende) Auskunftserteilung verweigert, wird sich empfehlen, zunächst den Auskunftsanspruch gerichtlich geltend zu machen und nicht etwa auf der Basis vermuteter Zahlen sofort Zahlung zu beantragen. Die Erhebung eines isolierten Auskunftsantrags während der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens ist zwar möglich, führt aber nicht zum Verbund mit der Ehesch...mehr