Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionskasse

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 12. Besonderheiten bei Direktversicherungen und Pensionskassenzusagen

Rz. 389 Bei einer Direktversicherungszusage sowie bei Zusagen über Pensionskassen kann die auch insoweit grundsätzlich nach § 16 Abs. 1 BetrAVG vorzunehmende Anpassungsprüfungspflicht gem. § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG dadurch ausgeschlossen werden, dass "ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallende Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1635 Die geringfügige Beschäftigung – Anknüpfung allein an den sozialversicherungsrechtlichen Begriff (R 40a. 2 LStR) – ist mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG) bzw. 20 % (§ 40a Abs. 2a EStG) pauschal zu versteuern. Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung mit 2 % ist, dassmehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / f) Anwartschaftsdynamisierung (§ 2a BetrAVG)

Rz. 160 Im Rahmen der Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie durch das entsprechende Umsetzungsgesetz vom 21.12.2015 (BGBl I, 2553) wird erstmals für Zeiten ab dem 1.1.2018 in dem neu eingefügten § 2a BetrAVG eine Anwartschaftsdynamik gesetzlich verpflichtend, mit der eine Gleichbehandlung zwischen ausgeschiedenen und weiterhin aktiven Mitarbeitern hinsichtlich der Berechnun...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Sonderregelung für Beitragszusagen mit Mindestleistung

Rz. 157 Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung trägt im Wesentlichen der Arbeitnehmer das Kapitalanlagerisiko; eine Mindestleistung erhält er jedoch in jedem Fall. Dies gilt ebenso für die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft. Für die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung enthält § 2 Abs. 6 BetrAVG eine alle anderen Berechnun...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Auskunfts-/Aufklärungspflichten

Rz. 305 Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger gem. § 4a BetrAVG dem Arbeitnehmer bei einem berechtigten Interesse Auskunft zu erteilen. Eine solche Auskunft des Arbeitgebers stellt kein konstitutives oder deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar (vgl. BAG v. 8.11.1983 – 3 AZR 511/81, DB 1984, 836 = AP Nr. 3 zu § 2 BetrAVG). Der Arbeitg...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Beitragszusage mit Mindestleistung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG)

Rz. 71 Für die Durchführungswege, in denen eine tatsächliche Beitragszahlung erfolgt (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds), ist auch eine Beitragszusage mit Mindestleistung gestaltbar. Hierbei steht dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall das ihm aufgrund der Beitragszusage planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital, mindestens aber die Summe der zugesagten Beiträge...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / (3) Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Rz. 93 Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ist durch eine entsprechende Ergänzung in § 1a BetrAVG ein gesetzliches Obligatorium zur Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses eingeführt worden (ausführlich: Langohr-Plato, BetrAV 2017, 465 ff.). Arbeitgeber müssen gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG für neue, ab dem 1.1.2019 vereinbarte Entgeltumwandlungen zusätzlich zum umgewandelten Entg...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / C. Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 26 Für die Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen stehen nach der gesetzlichen Definition in § 1 BetrAVG insgesamt fünf verschiedene Durchführungswege/Gestaltungsoptionen zur Verfügung, und zwar diemehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.6 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen und dem Träger der Insolvenzversicherung über Ansprüche auf Leistungen der Insolvenzversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG): Träger der Insolvenzversicherung ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (§ 14 BetrAVG). Eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebens...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 7. Schadensersatz

Rz. 437 Schadensersatzansprüche im Bereich der betrieblichen Altersversorgung kommen insb. bei der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten in Betracht. Dies gilt insb. dann, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht oder nicht ausreichend über die Möglichkeit einer ggf. auch rückwirkenden Teilnahme an einem betrieblichen Versorgungswerk informiert hat und deshalb eine An...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Reine Beitragszusagen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG)

Rz. 75 Seit dem 1.1.2018 können auch reine Beitragszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erteilt werden. Damit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung ohne eigene Subsidiärhaftung und damit ohne einen entsprechenden Verschaffungsanspruch der Mitarbeiter anzubieten. Diese Beitragszusage, bei der die Verpflichtung des Arbeitgebers...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / 4. Streitigkeiten unter Beteiligung von Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen

Rz. 26 "Hilfsweise" ausschließlich zuständig, nämlich nur soweit nicht eine speziellere ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts besteht, sind die ArbGe nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG zum einen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen und Arbeitgebern über Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in rechtlichem oder unmi...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Gesetzliche Mitbestimmungstatbestände

Rz. 621 Betriebliche Versorgungsleistungen sind zusätzliches Entgelt für eine vom Arbeitnehmer bereits erbrachte Betriebstreue und unterliegen als solches grds. der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Dies gilt insb. für unmittelbare Pensionszusagen, Direktversicherungen und Pensionsfondszusagen. Rz. 622 Soweit die betriebliche Altersversorgung über eine betrieblich...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Rz. 1690 Die Beschäftigung ist berufsmäßig und von vornherein auf ständige Wiederholung ausgerichtet; Arbeitseinsätze auf Abruf sind zulässig. Ein nur gelegentliches Überschreiten der Entgeltgrenze von 520,00 EUR im Monat löst keine Versicherungspflicht aus, ein Zeitraum von bis zu drei Monaten im Jahr ist zulässig (Nr. 3.1 der Geringfügigkeitsrichtlinien, s. derzeit im Inter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gewährt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis einen geldwerten Vorteil, ist dieser grundsätzlich dem ArbN dann zugeflossen, wenn dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann, dh bei tatsächlicher Erbringung der Leistung, BFH vom 25.11.1993, VI R 45/93, BStBl II 1994, 254, und nicht bereits mit der Einräumung eines Anspruchs...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XII. Betriebliche Altersversorgung einschließlich Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (§§ 1 ff. BetrAVG)

Rz. 283 Das Bewusstsein für die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als ein Baustein der Gesamtversorgung für das Alter in Zeiten geringer werdender gesetzlicher Renten nimmt deutlich zu. Der Gesetzgeber ist wiederholt tätig geworden. Zum 1.1.2009 wurde bis zum 31.12.2017 in einem ersten Schritt die Altersgrenze für die Unverfallbarkeit in § 1b BetrAVG auf das 25. L...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Sozialpartnermodell

Rz. 408 Arbeitgeber haben nach §§ 21 ff. BetrAVG nunmehr auch die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung ohne eigene Subsidiärhaftung und damit ohne einen entsprechenden Verschaffungsanspruch der Mitarbeiter anzubieten. Diese sog. Beitragszusage, bei der die Verpflichtung des Arbeitgebers allein in der Beitragszahlung besteht ("pay and forget"), ist allerdings nur m...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Leistungsvoraussetzungen

Rz. 239 Generelle Voraussetzung für den Bezug einer vorzeitigen betrieblichen Altersversorgungsleistung ist die Inanspruchnahme einer gesetzlichen Vollrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Der entsprechende Hinweis im Gesetz auf den Bezug der gesetzlichen Altersrente "in voller Höhe" hat zur Konsequenz, dass beim Bezug einer gesetzlichen Teilrente nach § 42 SGB VI kein ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung (§ 1 Abs. 1 BetrAVG)

Rz. 67 § 1 Abs. 1 BetrAVG regelt neben der gesetzlichen Definition des Begriffes der betrieblichen Altersversorgung den sog. "arbeitsrechtlichen Verschaffungsanspruch". Danach haftet der Arbeitgeber immer, d.h. auch dann, wenn er die betriebliche Altersversorgung über einen mittelbaren Versorgungsträger (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicheru...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 1080 Während i.d.R. die Lohnsteuer des Arbeitnehmers durch Abzug vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber erhoben wird (sog. Lohnsteuerabzugsverfahren), kann unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz erhoben werden (vgl. §§ 40 ff. EStG). Rz. 1081 Das Betriebsstättenfinanzamt kann auf Antrag des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Übernahme von Versorgungsanwartschaften

Rz. 657 Sowohl die vom Bestand der Zusage als auch die vom Beginn der Betriebszugehörigkeit abhängigen Unverfallbarkeitsfristen des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG werden gem. § 1 Abs. 1 S. 2 BetrAVG i.V.m. § 613a Abs. 1 BGB durch den Betriebsübergang nicht unterbrochen. Diese Rechtsfolge gilt für alle Durchführungswege (Pensionszusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensi...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Leistungsumfang

Rz. 242 § 6 BetrAVG regelt einen Versorgungsfall kraft Gesetzes. Dabei beschränkt sich die gesetzliche Bestimmung allerdings auf Regelung des Anspruchs dem Grunde nach. Über die Höhe des Anspruches auf vorzeitige betriebliche Altersversorgung hat der Gesetzgeber bewusst keine Regelungen getroffen, sondern dies grds. der Disposition der Vertragsparteien überlassen. Rz. 243 Sow...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Übernahme von Zusagen durch Folgearbeitgeber (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG)

Rz. 180 Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG ist die Übernahme der Versorgungsverpflichtung durch den Folgearbeitgeber im Wege der haftungsbefreienden Schuldübernahme (vgl. insoweit auch: Schnitker/Grau, NJW 2005, 10; Langohr-Plato/Teslau, NZA 2004, 1301) zulässig. Erforderlich ist hierzu ein entsprechendes Einvernehmen aller Beteiligten, d.h. der übereinstimmende und vertraglich d...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Rechtsanwaltskosten

Rz. 718 Es wird von der Rspr. auch anerkannt, dass über § 80 Abs. 3 BetrVG ein Rechtsanwalt zur Beratung des Betriebsrates in einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit herangezogen werden kann (BAG v. 25.4.1978 – 6 ABR 9/75, juris; BAG v. 15.11.2000 – 7 ABR 24/00, juris). Auch hierfür bedarf es grundsätzlich einer vorherigen Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arb...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Mitbestimmungsverfahren

Rz. 634 Hinsichtlich der Durchführung der innerbetrieblichen Mitbestimmung bestehen grds. keine Besonderheiten ggü. den übrigen Regelungstatbeständen des § 87 BetrVG. Erforderlich ist stets eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die notfalls gem. § 87 Abs. 2 BetrVG im Einigungsstellenverfahren erwirkt werden muss. Rz. 635 Wird die betriebliche Altersversorgung üb...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Eigenbeiträge (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG)

Rz. 96 § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG definiert zudem, dass eine betriebliche Altersversorgung auch dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer Beiträge aus seinem Arbeitsentgelt zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung (= Eigenbeiträge) leistet und der Arbeitgeber mit seiner Versorgungszusa...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 22. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 646 Nach heute gefestigter Rspr. haben auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Arbeitsentgeltcharakter (vgl. u.a. BAG v. 19.4.2016 – 3 AZR 526/14, NZA 2016, 820) und entlohnen bereits erbrachte und zukünftige Betriebstreue). Insofern gilt auch für die betriebliche Altersvorsorge das AGG trotz der in § 2 Abs. 2 S. 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsre...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Verjährung

Rz. 430 Der Grundanspruch auf die Zahlung betrieblicher Versorgungsleistungen, das sog. "Rentenstammrecht", unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist und verjährt somit gem. § 195 BGB nach 30 Jahren (BAG v. 27.2.1990 – 3 AZR 213/88, NZA 1990, 689; Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, § 18a Rn 3). Die regelmäßige 30-jährige Verjährungsfrist gilt auch für Zusagen auf einmalige Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Täter

Rn. 17 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Als mögliche Täter iSd § 50f EStG kommen grundsätzlich die in § 22a Abs 1 S 1 EStG genannten Mitteilungspflichtigen (ferner s § 22a Rn 14 (Hildesheim)), dh die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse (bis 31.12.2012: Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, bis 2009: der Gesamtverban...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / VII. Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst (§ 18 BetrAVG)

Rz. 401 Die Altersversorgung der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erfolgt über Zusatzversorgungskassen, die regelmäßig als Pensionskassen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts geführt werden. Hierbei handelt es sich zum einen um die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und zum anderen um eine Vielzahl kommunaler Zusatzversorgungskassen (Z...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mitteilungspflichtige

Rn. 14 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 22a Abs 1 S 1 EStG nennt als Mitteilungspflichtige die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse (s Rn 15), die berufsständischen Versorgungseinrichtungen (errichtet auf landesrechtlicher Grundlage für Angehörige kammerfähiger freier Berufe), die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehme...mehr

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§ 19 AGG / III. Aufgrund des Alters

Rz. 56 Gem. § 10 S. 1 AGG kann eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zulässig sein, wenn diese objektiv, angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Dabei müssen gem. § 10 S. 2 AGG die Mittel zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich sein. Ein legitimes Ziel muss rechtmäßig sein (LAG Berlin-Brandenburg v. 19.9.2007 – 15 Sa 1144/07; ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Besonderheiten bei der Entgeltumwandlung

Rz. 300 Hinsichtlich solcher Versorgungszusagen, die im Wege der Entgeltumwandlung finanziert werden, ist in zweifacher Hinsicht zu differenzieren, einerseits nach dem Zeitpunkt der Zusageerteilung und andererseits nach der Zusageart (vgl. auch Berenz, in: Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber/Betz-Rehm, BetrAVG, § 7 Rn 117 ff.). Rz. 301 Wurde die Entgeltumwandlung vor 2002 vere...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeines

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer haben im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung besondere Bedeutung. Eine Pensionszusage muss vor allem den Voraussetzungen des § 6a EStG entsprechen. Allerdings kommen körperschaftsteuerliche Kriterien hinzu, sodass auch eine Pensionszusage, die den Voraussetzungen des § 6a EStG entspricht, zu einer verdeckten Gewinnaussc...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Wechsel des Versorgungsweges

Wird der Versorgungsweg für die Zukunft geändert, z. B. eine bisher erteilte Direktzusage für die Zukunft durch einen rückgedeckten Anspruch gegen eine Unterstützungskasse ersetzt, oder umgekehrt, liegt nicht grundsätzlich eine Neuzusage vor. Zwar tritt durch den Wechsel des Versorgungsweges eine wesentliche Statusänderung ein. Der Arbeitnehmer erhält in der Unterstützungska...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4 Zuständigkeitskonzentration für Auslandsrentner (Abs. 6)

Rz. 20 Abs. 6 ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Zuständigkeit für die Besteuerung von nach § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtigen bzw. nach § 1 Abs. 3 EStG mit ihren inländischen Einkünften als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten Personen, die inländische Einkünfte i. S. v. § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 EStG beziehen, einer Fi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Bittner, Beiträge auf Versorgungsbezüge (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 20.3.2011, B 12 KR 16/10 R), SGb 2012 S. 96. Minn, KVdR-Zahlstellenverfahren – Neuregelungen und Änderungen zum 1.1.1996, ErsK 1995 S. 33. Ders., Neue Verfahrensbeschreibung zur Beitragserhebung aus Betriebsrenten und weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens, BetrA...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Ausgestaltung des Innenverhältnisses

Rz. 116 Um seine Interessen optimal berücksichtigt zu wissen und um der Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht entgegenzuwirken, bedarf auch das zugrunde liegende Innenverhältnis bzw. das sog. Grundverhältnis einer sorgfältigen Regelung.[173] Wenngleich Vollmacht und Grundverhältnis voneinander unabhängig sind, bestimmen sich alle Rechte und Pflichten wegen der Ausübung der Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.6.2 Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds

Die steuerrechtliche Behandlung von Leistungen aus einer Pensionskasse, aus einem Pensionsfonds oder aus einer Direktversicherung richtet sich nach dem BMF-Schreiben v. 6.12.2017.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / 7 Nicht erfasste Ansprüche

Bezieht sich die Ausschlussfrist auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder "gegenseitige Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis", so erfasste sie gleichwohl und trotz fehlender ausdrücklicher Regelung nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG eine Reihe besonders wichtiger Ansprüche nicht. Dies galt z. B. für Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann bei der externen Teilung wählen, ob ein für sie bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll. (2) Die gewählte Zielversorgung muss eine angemessene Versorgung gewährleisten. (3) Die Zahlung des Kapitalbetrags nach § 14 Abs. 4 an die gewählte Zielversorgung darf nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen oder zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift gilt für alle Anrechte der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft, unabhängig von dem gewählten Weg für den Ausgleich. Für Zusatzversorgungen des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes gelten die allg Bewertungsvorschriften, also § 39 ff. Laufende Versorgungen sind nach der allg Vorschrift des § 41 zu bewerten. § 45 unterliegen damit nur d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zivilsachen.

Rn 13 Die Programmgestaltung der durch Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird privatrechtlich qualifiziert (BGHZ 66, 182; BVerwG NJW 94, 2500); für Ansprüche auf Gegendarstellung gibt es regelmäßig Sonderzuweisungen für den Zivilrechtsweg (§ 9 VI 1 ZDF-StaatsV). Interne Streitigkeiten über Beschlüsse und Maßnahmen einer politischen Partei sind nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 17 erfasst die internen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage und Unterstützungskasse). Hier hielt der Gesetzgeber eine externe Teilung auf Verlangen der Quellversorgung (§ 14 II Nr 2) bis zu einer (deutlich) höheren Wertgrenze für gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber – anders als bei Anrechten aus einem externen Durchführungsweg (Direktve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Altersversorgung (§ 49 Abs 1 Nr 10 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Regelung bewirkt eine nachgelagerte Besteuerung von Einkünften iSv § 22 Nr 5 S 1 EStG und dürfte insbesondere ArbN treffen, die nach ihrer Erwerbstätigkeit ins Ausland ziehen ("Auslandsrentner"). Erfasst werden sämtliche Einkünfte iSd § 22 Nr 5 S 1 EStG (Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ruhegelder.

Rn 27 Neben den aktiven Einkünften der Beamten und ArbN erstreckt die Vorschrift den Pfändungsschutz auf deren Ansprüche auf fortlaufend gezahlte Versorgungsbezüge und Ruhegelder, die – je nach Status des Versorgungsberechtigten – nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis gegen den Dienstherrn oder den ArbG gerichtet sind. Versorgungsrenten werden von dem Pfändungsschutz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 21a KStG wurde durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 04.03.1999 (BStBl I 1999, 304) eingefügt und regelt die Ausnahmen von der Anwendung des in § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e EStG normierten Abzinsungsgebots. Tz. 2 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e EStG sind Rückstellungen für Verpflichtungen mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung

Tz. 6 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 341f HGB sind DR für die Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungsgeschäft und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft in Höhe ihres versicherungsmathematisch errechneten Wertes einschl bereits zugeteilter Überschussanteile mit Ausnahme der verzinslich angesammelten Überschussanteile und nach Abzug des v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung seit 2004

Rn. 9 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427): mit Wirkung ab dem VZ 2005 wird in § 49 Abs 1 Nr 7 EStG die nachgelagerte Rentenbesteuerung eingeführt. Leibrenten und andere Leistungen iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a idF AltEinkG werden der beschränkten StPfl unterworfen. Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 EURLUmsG vom 09.12.2004 (BGBl I 2004, 3310, 38...mehr