Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 21 Behindertentestament u... / IV. Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 60 Denkbar ist, dem behinderten Kind ein Vermächtnis auszusetzen, das das Wohnungsrecht etwa hinsichtlich einer Eigentumswohnung umfasst.[168] So ist dies nicht pfändbar und auf den Sozialleistungsträger überleitbar, besonders wenn die Überlassung an Dritte ausgeschlossen ist (§ 1092 BGB). Dennoch sollte ausdrücklich verfügt werden, dass die Aufnahme von Pflegepersonen g...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Beim Behindertentestament

Rz. 17 Einen breiten Raum in der Rechtsdiskussion in Rechtsprechung[45] und vor allem Rechtsliteratur[46] nimmt die Frage ein, ob ein Behindertentestament gemäß § 138 BGB sittenwidrig ist. So würde ein solches Testament zu Lasten des Sozialleistungsträgers und damit der Allgemeinheit sicherstellen, dass zum einen der Sozialleistungsträger weiter zu seinen gesetzlichen Leistu...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Grundlagen

Rz. 30 Als Klassiker des Behindertentestaments gilt die Vor- und Nacherbschaftslösung.[89] Um die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs im Erbfall und damit die (automatische) Überleitung dieses Anspruchs auf den Sozialleistungsträger zu verhindern (vgl. Rdn 29), ist das behinderte Kind testamentarisch oder erbvertraglich zu begünstigen. Bei dieser (zu Unrecht?) beliebten Lös...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 1. Wiederverheiratungsklausel bei befreiter Vorerbschaft

Rz. 100 Besteht eine nach § 2136 BGB befreite Vorerbschaft des überlebenden Ehegatten, so bietet sich als geringstem Eingriff die Möglichkeit an, durch die Bedingung der Wiederverheiratung eine nicht befreite Vorerbschaft eintreten zu lassen. Da die Anordnung der Befreiung des Vorerben gemäß § 2136 BGB grundsätzlich wie jedes Rechtsgeschäft auch unter einer auflösenden Bedin...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / dd) Vollrechtsnießbrauch

Rz. 194 Mittlerweile ist anerkannt, dass auch eine Nießbrauchsbestellung am Geschäftsanteil insgesamt (sowohl sachenrechtlich als auch gesellschaftsrechtlich) möglich ist. In diesem Fall wird die Mitgliedschaft insgesamt einschließlich der mit ihr verbundenen Rechte und Pflichten mit dem Nießbrauch belastet.[221] Hierdurch entsteht hinsichtlich der Innehabung des Gesellschaf...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 36 § 2222 BGB sieht vor, dass der Testamentsvollstrecker im Falle der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft für die Dauer der Vorerbschaft die Rechte des Nacherben wahrnehmen kann (vgl. § 11 Rdn 70 ff.). Rz. 37 Da der Vorerbe zu einer Vielzahl von Verfügungen über Nachlassgegenstände, die oftmals für eine sinnvolle Verwaltung des Nachlasses erforderlich sind, der Zustimm...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / d) Rechtswirkungen

Rz. 183 Da der Nießbrauch an einem Unternehmen gleichzeitig ein Nießbrauch an den dazugehörenden Sachen und Rechten ist, gelten die Vorschriften der §§ 1030–1084 BGB. Sollte das Unternehmen jedoch das gesamte Vermögen des Nießbrauchsbestellers darstellen, wären auch die Vorschriften über den Vermögensnießbrauch anzuwenden (§§ 1085–1089 BGB). aa) Umlaufvermögen des Unternehmen...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / b) Nießbrauch an einem Unternehmen

Rz. 180 Eine besondere gesetzliche Regelung für einen Nießbrauch an einem Unternehmen fehlt. Es handelt sich um den Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen und Rechten (§ 1035 BGB).[201] In § 22 HGB wird seine Zulässigkeit aber vorausgesetzt.[202] Zu klären ist mit dem Erblasser zunächst, was im Einzelnen gewollt ist. Denkbar wäre ein Unternehmensnießbrauch, bei dem der Nie...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 1. Überblick

Rz. 11 Durchaus beliebt ist die Anordnung einer Dauervollstreckung gemäß § 2209 S. 1 Hs. 2 BGB bis zur Erreichung eines gewissen Alters eines minderjährigen Erben oder Vermächtnisnehmers ("Dauertestamentsvollstreckung").[21] Schließlich wird so verhindert, dass das Kind mit Volljährigkeit an die Erbschaft oder an das Vermächtnis gelangt. Das wäre ohne eine Anordnung und bei ...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 5. Gestaltungen

Rz. 17 Neben der testamentarischen Entziehung des Verwaltungsrechts für einen Elternteil hinsichtlich des Teilbereichs Wahrnehmung der Rechte des minderjährigen Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker (vgl. Rdn 11) nach § 1638 BGB kann der Erblasser die Person des Pflegers bestimmen (Pflegerbenennungsrecht nach §§ 1638, 1909, 1917 BGB).[34] Befürchtet der Erblasser, der ve...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 7. Erbeinsetzung des noch nicht Erzeugten (nondum conceptus)

Rz. 30 Das Problem der Einsetzung einer noch nicht erzeugten Person als Erbe erlangt dann Relevanz, wenn der Erblasser eine Generation überspringen und z.B. seine noch nicht erzeugten Enkel bedenken will. Grundsätzlich gilt, dass der Bedachte zum Zeitpunkt des Erbfalls erzeugt sein muss. Erst nach dem Erbfall erzeugte Personen können daher zwar nicht Erben, wohl aber Nacherb...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Arten des Vorkaufsrechts

Rz. 277 Mit dem Vorkaufsrecht wird dem Vorkaufsberechtigten die Befugnis eingeräumt, den vorkaufsbelasteten Gegenstand zu denselben Bedingungen zu kaufen, zu denen ihn der Verpflichtete (= Vermächtnisbeschwerte) rechtswirksam an einen Dritten verkauft hat. Zwischen dem Vorkaufsberechtigten (= Vermächtnisnehmer) und dem Verpflichteten (= Erbe oder Hauptvermächtnisnehmer) komm...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / III. Die Person des Nacherbentestamentsvollstreckers

Rz. 72 Grundsätzlich vertritt der Nacherbenvollstrecker die Interessen der Nacherben. Schon aus diesem Grund sollte zwischen dem Nacherbenvollstrecker und einem allgemeinen Testamentsvollstrecker keine Personenidentität bestehen.[111] Nicht sinnvoll ist es, den Vorerben gemäß § 2222 BGB als Nacherbentestamentsvollstrecker zu bestimmen,[112] auch wenn es nach h.M.[113] als zu...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 3. Der Bestand des Nachlasses

Rz. 82 Bei der Feststellung des Nachlassbestandes sind diejenigen Vermögenspositionen abzuziehen, die unvererblich sind oder die außerhalb des Nachlasses auf Dritte übergehen, so z.B. die Lebensversicherungen, wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist.[62] Nicht mitzubewerten sind auch diejenigen Gegenstände, auf die sich z.B. ein gegenständlich bezogener Pflichtteilsverzicht ...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / XI. Rechtswirkungen nicht ordnungsgemäßer Belehrung

Rz. 14 Die Verletzung der Prüfungs- und Belehrungspflicht aus § 17 BeurkG kann eine Amtshaftung des Notars gemäß § 19 BNotO nach sich ziehen. Die in § 19 Abs. 1 BNotO angesprochene Amtspflichtverletzung bezieht sich insbesondere auf die in §§ 17 ff. BeurkG geregelten besonderen Pflichten bei der Beurkundung von Willenserklärungen. Der Kreis der durch die Amtspflichten des No...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / III. Formwirksamkeit von Testamenten

1. Auf die Formwirksamkeit anwendbares Recht Rz. 59 Um in internationalen Fällen die formwirksame Errichtung von Testamenten zu erleichtern und um zu verhindern, dass ein Testament nur deswegen formnichtig ist, weil sich der Testator bei Errichtung des Testaments an den Formerfordernissen eines Rechts orientiert hat, welches später aus Sicht des entscheidenden Gerichts auf di...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / IV. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 127 Vor- und Nacherbschaft sind im Unternehmensbereich zwar mit einigen (zusätzlichen) Schwierigkeiten verbunden. Aber gerade dann, wenn der eigentlich ins Auge gefasste Unternehmensnachfolger noch nicht in der Lage ist, die unternehmerische Verantwortung selbst zu übernehmen (z.B. bei minderjährigen bzw. in der Ausbildung befindlichen Kindern), kann sich dieses Gestaltu...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / V. Kapitalgesellschaften

Rz. 169 Die Testamentsvollstreckung an Kapitalgesellschaften ist unproblematisch möglich. Es wird nämlich – auch wenn diese Betrachtungsweise im Einzelfall lebensfremd sein mag – allgemein davon ausgegangen, dass Kapitalgesellschaften eine nicht personalistisch geprägte Struktur aufweisen. Eine unentgeltliche Verfügung über den Geschäftsanteil einer GmbH ist für den Testamen...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / C. Geltendmachung eines Erb- bzw. Pflichtteils durch einen Gläubiger

Rz. 9 Hat ein Gläubiger einen Titel gegen seinen Schuldner und ist dieser als Miterbe an einer Erbengemeinschaft beteiligt, so kann der Gläubiger dessen Miterbenanteil gemäß § 859 Abs. 2 ZPO pfänden und gemäß § 844, 857 ZPO verwerten. Bei einer Vor- und Nacherbschaft erlischt jedoch im Falle des Eintritts des Nacherbfalls die Pfändung gegen den Vorerben (§§ 2100, 2139, 2144 ...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Checkliste: Klärung der Vorfragen

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / II. Zweckmäßigkeit der Nacherbenvollstreckung

Rz. 71 Eine Ernennung eines Nacherbenvollstreckers ist dann zweckmäßig, wenn die Nacherben noch gar nicht vorhanden oder unbekannt sind, oder aber auch dann, wenn damit zu rechnen ist, dass der oder die Nacherben nicht in der Lage sein werden, die für sie nur schwer erkennbaren Rechte geltend zu machen. Außerdem ist für den noch unbekannten Nacherben in einem solchen Fall ein...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / cc) Ertragsnießbrauch

Rz. 193 Beim Ertragsnießbrauch[218] soll dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinnanteil zustehen, nicht jedoch Verfügungs-, Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder sonstige Rechte, die mit der Führung des Unternehmens zu tun haben.[219] Das operative Geschäft verbleibt vielmehr in der Hand des Eigentümers. Da der Nießbraucher hier keine Gesellschaftsrechte wahrnehme...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2019

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgeno...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Testamentsformstatut

Rz. 405 Bei der Bestimmung des auf die Formwirksamkeit eines Testaments anwendbaren Rechts besteht in den USA noch eine große Regelungsvielfalt: In einigen Staaten gilt noch die traditionelle Anknüpfung, bei der kein gesondertes Formstatut bestimmt wird, so dass also die Formerfordernisse des Rechts zu beachten sind, das aus US-Sicht auch Erbstatut ist. In einer zunehmenden ...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bei Vorhandensein von landwirtschaftlichem Vermögen kann es zu einer sog. Nachlassspaltung kommen, wenn für die Vererbung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erbrechtliche Sondervorschriften angewandt werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb in der Höferolle eingetragen ist und unter den Anwendungsbereich der HöfeO fällt. Dies ...mehr

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Vorwort

Die 6. Auflage der "Anwaltformulare Testamente" erscheint nach nunmehr 5 Jahren neu. Als weiterer Herausgeber ab dieser Auflage konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Rembert Süß gewonnen werden. Herr VRiLG a.D. Walter Krug hat sich als Autor zurückgezogen. Dafür sind mehrere Autoren dem Werk neu hinzugetreten. So haben Herr Notar Dr. Patrick Lenz und Herr Notar a.D. Dr. Klaus Koch die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb

Leitsatz 1. Ein vom Verpächter eines ruhenden land‐ und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (zwölf Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. be...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / II. Betriebsaufspaltung

Rz. 173 Der BFH hat mit Urteil vom 5.6.2008 entschieden, dass das Handeln eines Testamentsvollstreckers (hier: Dauervollstreckung) den Erben auch im Rahmen der Beurteilung der personellen Verflechtung von Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen zuzurechnen ist.[176] Zwischen den Beteiligten war streitig, ob die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflech...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Testamentsformen

Rz. 281 Das österreichische Recht kennt folgende ordentlichen Testamentsformen:mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 3. Befreite Pflegschaft

Rz. 60 Gemäß § 1917 Abs. 2 BGB kann der Erblasser den Pfleger von den Verpflichtungen aus den §§ 1852–1854 BGB (teilweise) befreien. Die Anordnungen zur Befreiung können jedoch vom Familiengericht außer Kraft gesetzt werden, wenn ihre Befolgung das Interesse des Pfleglings gefährden würde (§ 1917 Abs. 2 BGB). Nach § 1915 Abs. 2 BGB ist nicht die Bestellung eines "Gegenpflege...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / VI. Gestaltungen zu einem Vormund

Rz. 67 Eltern können für den Fall, dass ihr minderjähriges Kind nach ihrem Tod eines Vormundes bedarf, durch letztwillige Verfügung diejenige Person benennen, die Vormund werden soll (§§ 1776, 1777 Abs. 3 BGB). Solche Verfügungen können auch in Ehegattentestamenten und Erbverträgen enthalten sein, sind aber stets einseitig und damit von jedem Elternteil einseitig widerrufbar...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 7. Güterrechtliche Gestaltungen

Rz. 342 Im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung wird der Wert der von jedem der Ehegatten während der Ehe entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände bei Beendigung des Güterstands ermittelt (Vorschlag) und die Differenz beider Vorschläge hälftig geteilt, Art. 215 ZGB. Ein Ehevertrag kann für den Fall der Auflösung der Ehe durch Tod von dem Grundsatz der hä...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 7. Umfang des Wohnungsrechts

Rz. 238 Der wesentliche Inhalt des Wohnungsrechts besteht in der Befugnis, ein ganzes Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen.[275] Mit umfasst sind Grundstücksteile, auf deren Gebrauch der Vermächtnisnehmer angewiesen ist, um sein Wohnungsrecht nutzen zu können. Es empfiehlt sich, in der Verfügung von Todes wegen den wesentlich...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 6. Erbvertrag

Rz. 287 Eine erbrechtliche Bindung lässt sich nur durch Abschluss eines Erbvertrags erreichen. Erbverträge können gemäß § 602 ABGB ausschließlich unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern abgeschlossen werden. Der Erbvertrag ist notariell zu beurkunden (§ 1 lit. a Notariatsaktsgesetz). Rz. 288 Gem. § 1253 S. 2 ABGB bleibt auch bei Abschluss eines Erbvertrags ¼ des Nach...mehr

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Bestreiten des Zugangs von Steuerbescheiden

Leitsatz Bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Steuerbescheids können im Wege einer freien Beweiswürdigung dahingehend gewürdigt werden, dass von einem Zugang des Steuerbescheids auszugehen ist. Sachverhalt Das Finanzamt schätzte die Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuer 2011, da der steuerlich vertrete...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / VI. Ausschluss der Ersatzerbfolge bei Zuwendungsverzicht

Rz. 72 Ein weiteres Problem im Rahmen der Ersatzerbenbestimmung entsteht beim Abschluss sogenannter Zuwendungsverzichtsverträge, wobei sich nach Inkrafttreten der Reform des Erb- und Verjährungsrechtes zum 1.1.2010 die Situation etwas entschärft hat.[133] Die Vorschrift des § 2352 BGB eröffnet die Möglichkeit für den durch Testament berufenen Erben, Vermächtnisnehmer oder de...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 376 Eine schädliche Nutzungsüberlassung an Dritte ist z.B. nicht anzunehmen, wenn der Erblasser/Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen konnte.[383] Dasselbe gilt, wenn er als Mitunternehmer (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 3 bzw...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / VI. Die mittelbaren Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 66 Zu beachten ist die Möglichkeit der "Umgehung" der nur begrenzten Befreiungsmöglichkeiten des § 2136 BGB in mittelbarer Weise. Um die doch sehr einschneidenden Rechtsfolgen für den Erblasser weiter zu lockern, kann der Erblasser dem Vorerben z.B. Gegenstände durch Vorausvermächtnisse zuwenden, über die dieser frei nach Belieben verfügen kann. Auch besteht die Möglichk...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 132 Ähnlich wie die Vor- und Nacherbschaft kann auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in vielen Konstellationen ein äußerst sinnvolles Gestaltungsmittel darstellen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur dann, wenn der Erbe (noch) nicht in der Lage ist, die unternehmerische Verantwortung selbst zu üb...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 1. Allgemeines

Rz. 54 Sinn und Zweck des Ehegattentestaments ist es u.a., die gemeinschaftlichen Verfügungen auch wechselbezüglich anordnen zu können und dass diese ggf. nach dem Tod des Erstversterbenden gemäß § 2270 Abs. 2 BGB Bindungswirkung entfalten. Eine Bindungswirkung kann jedoch nur hinsichtlich der in § 2270 Abs. 3 BGB genannten Verfügungen entstehen: Gemäß § 2270 Abs. 3 BGB besch...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 7. Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 19 Der Erwerb und die Weitergabe von Vermögen durch Verträge zugunsten Dritter (auf den Todesfall) führen dazu, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht in den Nachlass des Erblassers fallen. Der Begünstigte erhält die Zuwendung außerhalb des Nachlasses durch Verfügung unter Lebenden. Die klassischen Anwendungsfälle sind in der Praxis die Bezugsberechtigung aus...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 3. Die Ausschlussklausel

Rz. 131 Eine weitere Möglichkeit einer Pflichtteilsklausel ist die so genannte einfache Ausschlussklausel. Die Ehegatten bestimmen hier, dass im Falle der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs der Abkömmling im zweiten Todesfall enterbt ist (automatische Ausschlagungsklausel). Zu überlegen bleibt hier, ob die Enterbung (Bedingung) in allen Fällen der Geltendmachung oder...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / III. Feststellung zur Testierfähigkeit/Geschäftsfähigkeit

Rz. 32 Nach § 28 BeurkG soll der Notar seine Wahrnehmungen über die Geschäftsfähigkeit des Erblassers in der Niederschrift vermerken. Daneben gilt § 11 BeurkG, wonach der Notar eine Beurkundung ablehnen soll, wenn einem der Beteiligten nach seiner Überzeugung die erforderliche Geschäftsfähigkeit fehlt. Der Notar darf bei der Beurkundung von Erklärungen eines Volljährigen im ...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / II. Muster

Rz. 44 Muster 23.3: Erbvertrag Übergeber, Hoferbe und weichende Erben Muster 23.3: Erbvertrag Übergeber, Hoferbe und weichende Erben Erbvertrag I. Wir, die Eheleute Herr _________________________, _________________________, geboren am _________________________, in _________________________ und Frau _________________________, geboren am _________________________, geborene ______...mehr

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / III. Auslegung hinsichtlich der Ersatzbedachten

Rz. 10 Ein weiteres Problem ist, dass Erblasser den Zeitraum zwischen der Errichtung der Verfügung von Todes wegen und dem Eintritt des Erbfalls nicht hinreichend bedenken. Insbesondere wird häufig für den Fall des Wegfalls einer als Erbe oder Vermächtnisnehmer bestimmten Person keine Ersatzerben- oder Ersatzvermächtnisnehmerregelung getroffen.[19] Fehlt eine solche Ersatzer...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / II. Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 63 Gemeinnützige Stiftungen, die sämtliche Voraussetzungen der §§ 51–68 AO erfüllen, also insbesondere ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienen, sind von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Die Gemeinnützigkeit führt grundsätzlich auch nach § 3 Nr. 6 GewStG zur Gewerbesteuerfreiheit. Rz. 64 Allerdings sind solche inländischen Ei...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 11. Ankaufsrechtsvermächtnis

Rz. 298 Als Abwandlung des Vorkaufsrechts kann einem Vermächtnisnehmer auch das Ankaufsrecht eingeräumt werden, also das Recht, einen Nachlassgegenstand, insbesondere ein Grundstück, dann zu erwerben, wenn eine Veräußerung stattfindet, ohne dass es sich um einen Verkauf handelt. Insoweit kann mit dem Ankaufsrecht die Lücke geschlossen werden, die beim Vorkaufsrecht besteht, ...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 2. Abänderung innerhalb eines bestimmten Personenkreises

Rz. 68 Eine solche Freistellungs- bzw. Abänderungsklausel hat den Vorteil, dass der nach dem Tod des Erstversterbenden gebundene Ehegatte die Möglichkeit hat, auf gewisse Änderungen im Leben der beispielsweise als Schlusserben eingesetzten Kinder zu reagieren. In der Praxis hat sich gezeigt, dass gerade in Bezug auf nicht ehegemeinschaftliche Kinder beim Wegfall eines Ehegat...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / b) Pflichten des Nießbrauchers

Rz. 165 Der Nießbraucher darf die Sache nicht umgestalten oder wesentlich verändern, § 1037 Abs. 1 BGB. Welche Maßnahmen noch unwesentlich und damit zulässig sind, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Der Nießbraucher ist zur Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand verpflichtet, § 1041 S. 1 BGB. Daraus ergibt sich im Einzelnen:mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / f) Ersatzerbenbestimmung bei Wegfall des überlebenden Ehepartners

Rz. 20 Nicht gesetzlich geregelt ist die Frage, ob ein als Schlusserbe Bedachter auch gleichzeitig Ersatzerbe des erstversterbenden Ehegatten ist, wenn der überlebende Ehepartner die Erbschaft ausschlägt[26] oder aus sonstigen Gründen wegfällt (bspw. wegen Anfechtung, Zuwendungsverzicht oder Erbunwürdigkeit).[27] Auch wenn von einem grundsätzlichen Erfahrungssatz[28] ausgega...mehr