Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Direktionsrecht bezüglich Arbeitsort

Rz. 883 Der Arbeitsort ist nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG im schriftlichen Nachweis anzugeben. Der Beschäftigungsort bestimmt sich unter Anwendung des § 269 Abs. 1 BGB. Andererseits ist es für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses typisch, dass der Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers, damit in den Betrieb, eingebunden ist. I.d.R. ist also der Ort d...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Inländisches Beschäftigungsverhältnis

Rz. 93 Die Entsendung muss "im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses" erfolgen. Die Beschäftigung bei einem inländischen Arbeitgeber muss fortbestehen. Davon ist z.B. auszugehen, wenn der Arbeitnehmer organisatorisch in den Betrieb des inländischen Arbeitgebers eingegliedert bleibt und er dem Weisungsrecht bzgl. der Zeit, Dauer, des Ortes und der Art der Ausf...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / VIII. Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen gem. § 26 Abs. 6 BDSG

Rz. 110 Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben gem. § 26 Abs. 6 BDSG unberührt. § 26 Abs. 6 BDSG hat den Inhalt von § 32 Abs. 3 BDSG a.F. im Sinn einer klarstellenden Funktion übernommen (BT-Drucks 18/11325, 97). Der Norm kommt jedoch kein Regelungsgehalt zu, der die Datenverarbeitung durch Arbeitgeber oder Betriebsrat tatbestandlich eigen...mehr

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§ 69 Arbeitsrechtliche Impl... / D. Betriebsvereinbarung

Rz. 14 Bei Bestehen eines Betriebsrates ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung nahezu unvermeidbar, da elementare Inhalte von Compliance-Management-Systemen ohnehin der Mitbestimmungspflicht unterliegen (Schreiber, NZA-RR 2010, 617, 623; Vogt, NJOZ 2009, 4206, 4209; v. Steinau-Steinrück/Glanz, NJW-Spezial 2008, 146, 147, Mengel/Hagemeister, BB 2007, 1386, 1391; detaill...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mitgliederversammlung

Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ eines Vereins. Im Rahmen der Mitgliederversammlung werden die Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht vom Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung geordnet. Damit ein Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ist, muss vorher (i. d. R.) im Rahmen der E...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Inhaltskontrolle durch die Rechtsprechung

Rz. 705 Die Rspr. beschränkte den Schutz vor unangemessenen allgemeinen Arbeitsbedingungen nicht auf arbeitsvertragliche Einheitsregelungen, sondern bezog auch Individualvereinbarungen und besonders ausgehandelte Arbeitsverträge in seiner Inhaltskontrolle mit ein (Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 28 ff.). Die hierfür verwendeten Kontrollinstrumente waren unterschie...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Rechtsanwaltskosten

Rz. 718 Es wird von der Rspr. auch anerkannt, dass über § 80 Abs. 3 BetrVG ein Rechtsanwalt zur Beratung des Betriebsrates in einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit herangezogen werden kann (BAG v. 25.4.1978 – 6 ABR 9/75, juris; BAG v. 15.11.2000 – 7 ABR 24/00, juris). Auch hierfür bedarf es grundsätzlich einer vorherigen Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vereinsgemeinschaft/Vereinszusammenschluss

Tz. 21 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Treten mehrere Vereine anlässlich von sportlichen, kulturellen, anderen Zweckbetriebs-Veranstaltungen oder geselligen Veranstaltungen nach außen auf, ist der Zusammenschluss zu einer Vereins-GbR gem. § 705ff. BGB (Anhang 12a) zu empfehlen. In einem solchen Fall wird die nach außen auftretende GbR (Außen-GbR) als Unternehmer tätig. Die im Rah...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 20. Auswirkungen auf den Gesamtbetriebsrat

Rz. 401 Ein Gesamtbetriebsrat ist dann zu bilden, wenn es mehrere Betriebe mit Betriebsrat in einem Unternehmen gibt. Der Gesamtbetriebsrat hat keine Amtszeit; er wird von den Betriebsräten der einzelnen Betriebe des Unternehmens beschickt. Auf seine Identität hat es daher keine Auswirkungen, wenn einer der Betriebe abgespalten oder eingegliedert wird (solange noch zwei Betr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Folgen geänderter Strukturen für die Mitbestimmungsrechte

Rz. 62 Die nach § 3 Nr. 1 bis 3 BetrVG gebildeten Gremien gelten nach § 3 Abs. 5 BetrVG als "Betriebe" i.S.d. BetrVG; auf sie finden die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrates und über die Rechtsstellung seiner Mitglieder Anwendung. Der Gesetzgeber hat die Fiktion ausdrücklich auf das BetrVG beschränkt – sie gilt daher nicht für die Frage, welche (wicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsberechtigung

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Auskunftsberechtigt sind sämtliche in § 38 EStG genannten, am LSt-Abzugsverfahren Beteiligten. Neben dem inländischen ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG; vgl BFH vom 13.11.1959, VI 124/59 U, BStBl III 1960, 108; BFH vom 09.03.1979, VI R 185/76, BStBl II 1979, 451; BFH vom 09.10.1992, VI R 97/90, BStBl II 1993, 166) sind dies der ausländische Arb...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Befreiungsmöglichkeiten des Arbeitgebers von der Beschäftigungspflicht

Rz. 927 Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt, wenn der Arbeitgeber von seiner Beschäftigungspflicht befreit ist. Das Arbeitsverhältnis besteht in dieser Konstellation fort, die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen aber bei einer Suspendierung. Rz. 928 Bei einer fehlenden vertraglichen Vereinbarung ist die einseitige Suspendierung des Arbeitneh...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / III. Abrechnungsklage

Rz. 179 Grds. ist der Vergütungsanspruch zu beziffern, also Leistungsklage auf Zahlung zu erheben. Das gilt für alle Fälle, in denen Entgeltansprüche leicht berechnet werden können, z.B. bei einer Festvergütung oder einer Zeitlohnvereinbarung, wenn die Abrechnungsgrundlagen dem Arbeitnehmer vorliegen. Rz. 180 Hat der Arbeitnehmer unverschuldet aber keine Kenntnis von den Grun...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / I. Bestehende Arbeitsverhältnisse

Rz. 1 Gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsüberganges bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Der Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge verfolgt als Zweck den Schutz der einzelnen Arbeitnehmer durch die Sicherung und die unveränderte Fortführung des Arbeitsvertrages...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Voraussetzungen des Anspruchs auf Entlassung oder Versetzung

Rz. 1235 Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung eines Arbeitnehmers verlangen, wenn dieser durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze, insb. durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat (§ 104 S. 1 BetrVG). § 104 BetrVG...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. Grundlagen des Arbeitnehmerurheberrechts

Rz. 1023 Der Arbeitnehmerurheber ist immer mehr in den Blickpunkt des rechtlichen Interesses getreten. Dies liegt insb. daran, dass Computerprogramme einem patent- bzw. gebrauchsmusterrechtlichen Schutz und damit dem Anwendungsbereich des ArbnErfG weitgehend entzogen sind und stattdessen nach den Maßgaben der §§ 69a ff. UrhG "nur" urheberrechtlicher Schutz beansprucht werden...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / III. Einhaltung der Formvorschriften

Rz. 13 Für Arbeitsverträge gelten ferner die Formvorschriften des BGB. Grds. ist der Arbeitsvertrag gem. § 105 GewO formfrei wirksam. Daran hat auch die am 1.8. 2022 in Kraft getretene Erweiterung und Verschärfung der Regelungen des NachwG nichts geändert. Hiernach besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die in § 2 Abs. 1 S. 2 NachwG aufgeführten wesentlichen Vertragsbed...mehr

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§ 19 AGG / F. Darlegungs- und Beweislast für Benachteiligungen

Rz. 74 In § 22 AGG wird die Beweislastverteilung für Rechtsstreitigkeiten nach dem AGG geregelt. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Indizien, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt gem. § 22 AGG diejenige Partei, die sich auf eine solche Benachteiligung beruft. § 22 AGG sieht ein zweistufiges Verfahren vor. ...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / VI. Muster Heimarbeitsvertrag

Rz. 13 Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag Heimarbeitsvertrag zwischen der _________________________ [Name und Anschrift der auftraggebenden Gesellschaft] – im Folgenden "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau [Name und Anschrift der Heimarbeiterin/des Heimarbeiters] – im Folgenden "Heimarbeiter" genannt – wird folgender Heimarbeitsvertrag geschlossen: § 1...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / B. Erscheinungsformen der Plattformarbeit

Rz. 2 Bei der Vermittlung von Erwerbstätigkeit über Internetplattformen wird teilweise versucht, eine Kategorisierung nach verbraucherbezogenen sowie unternehmensbezogenen Geschäftsmodellen vorzunehmen (Krause, DJT 2016, B 99). Das erste Modell umfasst die Vermittlung analoger sowie digitaler Dienstleistungen unmittelbar an den Verbraucher. Hier reicht die Palette von der Ve...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / H. Tarifliche Regelbarkeit und Streikbarkeit

Rz. 46 Das BVerfG sieht in Arbeitskampfmaßnahmen eine koalitionsgemäße Betätigung und bezieht sie auf den Paritätsgrundsatz. Dies wiederum wird angenommen, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen (BVerfG v. 26.6.1991, AP Nr. 117 zu § 9 GG Arbeitskampf; ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 70). Offen geblieben ist damit in dieser Rspr. die Bewertung, ob der nicht ta...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Übertragung der Versorgungsverbindlichkeiten auf den Betriebserwerber

Rz. 643 Mit erfolgtem Betriebsübergang tritt der neue Betriebsinhaber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis ein, d.h. er erhält die volle Arbeitgeberstellung. Konsequenz hieraus ist auch die Fortgeltung der beim bisherigen Betriebsinhaber zurückgelegten Dienstzeiten. Den Betriebserwerber treffen mithin alle Pflichten, d...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Rechtsfolgen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung

Rz. 561 Das BAG unterscheidet allerdings zwischen der Kündbarkeit einer Betriebsvereinbarung und den Rechtsfolgen einer Kündigung (BAG v. 10.3.1992 – ABR 54/91, NZA 1993, 234; BAG v. 11.5.1999 – 3 AZR 21/98, BB 2000, 517). Rz. 562 Betriebsvereinbarungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterscheiden sich nämlich von den Betriebsvereinbarungen über andere fre...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Feststellung des Endes der Amtszeit

Rz. 66 Aus § 21 S. 1 BetrVG ergibt sich auch, dass Betriebsräte – gemeint: das Betriebsratsgremium, nicht aber Gesamt- oder Konzernbetriebsrat – eine feste Amtszeit haben. Sie haben Anspruch auf Ableistung ihrer vollen 4 Jahre. Dies gilt aber nur, wenn sie im "Wahlkorridor" gewählt sind, also im Zeitraum 1.3. bis 31.5. im Wahljahr (2018, 2014, 2010 usw.). Auch wenn der Betri...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Anwendbarkeit der AGB-Kontrolle

Rz. 1016 Hinsichtlich der Anwendbarkeit des AGB-Rechts ist zwischen der Rahmenvereinbarung und der Einzelvereinbarung zu unterscheiden. Rahmenvereinbarungen sind im Regelfall für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert und unterfallen somit der gerichtlichen Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. I.d.R. werden Zielvereinbarungen zwischen dem Arbeitneh...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Geschützter Personenkreis

Rz. 1112 Der besondere Kündigungsschutz erstreckt sich auf schwerbehinderte Menschen i.S.d. § 151 Abs. 1 SGB IX. Er gilt gem. § 2 Abs. 3 SGB IX auch für gleichgestellte behinderte Menschen. Nach § 2 Abs. 2 SGB IX sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Bes...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 9. Prozessuale Besonderheiten

Rz. 441 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die das Ruhestandsverhältnis betreffen, sind die ArbGe zuständig (so bereits: BAG v. 27.10.1967 – 5 AZR 578/59, DB 1961, 71). Dies gilt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG auch für Streitigkeiten mit dem PSV in seiner Funktion als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Einzige Ausnahme sind Rechtsstreitigkeiten mit solchen Sozialeinri...mehr

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§ 59 Allgemeines

Rz. 1 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat grds. keinen Einfluss auf bestehende Arbeitsverhältnisse. Vielmehr bestehen Dienst- und Arbeitsverhältnisse nach Verfahrenseröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 S. 1 InsO. Der vorläufige ("starke") Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 22 Abs. 1 S. 1 InsO) und der Insolvenzverwa...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Arbeitslohn

Rz. 580 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Wohnräumen (wenn weniger als zwei Dritteln des ortsüblichen Mietwerts) durch den Arbeitgeber führt bei dem Arbeitnehmer zu einer Einnahme aus nicht selbstständiger Arbeit, wenn ein Veranlassungszusammenhang mit dem Dienstverhältnis besteht. Gehaltszulagen wegen erhöhten Wohnungsaufwandes infolge einer Versetzung des...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen

Rz. 747 Ausgenommen vom Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB sind Tarifverträge, Betriebs- sowie Dienstvereinbarungen. Dies ist ausdrücklich in § 310 Abs. 4 S. 1 BGB so bestimmt. Tarifverträge unterliegen damit einer reinen Rechtskontrolle anhand des zwingenden Gesetzesrechtes, Richterrechtes oder den Grundrechten, denn man geht von einem gesicherten Verhandlungsgleichgewich...mehr

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AGS 08/2023, Ingerl/Rohnke/Nordemann, MarkenG - Kommentar

Begründet und bis zur 3. Aufl. bearbeitet von Prof. Dr. Reinhard Ingerl und Prof. Dr. Christian Rohnke; herausgegeben von Prof. Dr. Axel Nordemann und Dr. Anke Nordemann-Schiffel. 4. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. 2.799 S., 269,00 EUR Seit der Vorauflage (2010) sind einige für das Werk bedeutsame Änderungen, nicht nur in rechtlicher Hinsicht, eingetreten. In personel...mehr

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ZErb 08/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Abele/Klinger/Maulbetsch Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden Handbuch 3. Auflage 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77995-4, 99 EUR Mit der 3. A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Maßgeblichkeit der tatsächlichen Durchführung

Rz. 895 Grundlage für die Beurteilung der Selbstständigkeit oder Unselbstständigkeit sind in erster Linie nicht die Bezeichnung als freier Mitarbeiter im Vertrag oder die Vertragsgestaltung, die die Parteien gewählt haben, oder die im Vertrag möglicherweise bezeichnete und gewünschte Rechtsfolge, sondern die tatsächlichen Umstände der Leistungserbringung (§ 611a Abs. 1 S. 6 ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Probearbeitsverhältnis

Rz. 134 Eine Probezeit trägt dem praktischen Bedürfnis der Arbeitsvertragsparteien Rechnung, in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses, während der der Arbeitnehmer ohnehin noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber zu erproben, um bei "Nichtgefallen" das Arbeitsv...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Vorrang der Individualabrede

Rz. 96 Gem. § 305b BGB haben individuelle Vereinbarungen Vorrang vor AGB. Von einer individuellen Vereinbarung kann aber nur gesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den gesetzesfremden Kern der Klausel ernsthaft zur Disposition des Arbeitnehmers gestellt und diesem die Möglichkeit eingeräumt hat, den Inhalt der Klausel zu beeinflussen (BAG, 27.7.2005 – 7 AZR 486/04, NZA 2006...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zeitlicher Umfang der Bindung; Änderung oder Aufhebung der Anrufungsauskunft

Rn. 74 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Da die Anrufungsauskunft ein feststellender VA ist, entfaltet sie Bindungswirkung bis zu ihrer Aufhebung (Rücknahme und Widerruf, vgl BMF vom 12.12.2017, BStBl I 2017, 1656 Tz 15) oder Änderung, Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42e EStG Rz 38 (Mai 2022). Auch kann die Anrufungsauskunft befristet erteilt werden, BMF vom 12.12.2017, BStBl I 2...mehr

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§ 73 Sanktionsklauseln

Rz. 1 Viele Compliance-Regelungen enthalten den Hinweis, dass im Falle pflichtwidrigen Verhaltens arbeitsrechtliche Sanktionen drohen. Insoweit kommen grundsätzlich Ermahnungen, Abmahnungen oder Kündigungen in Betracht. Überdies kann bei der Feststellung von Compliance-Verstößen aber auch an eine mögliche Versetzung des Arbeitnehmers zu denken sein oder an einen Verlust frei...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Beweislastmodifikationen

Rz. 838 Der Prüfungsmaßstab für Beweislastmodifikationen in Arbeitsverträgen ergibt sich aus § 309 Nr. 12 BGB hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 173 ff.). Ohne Wertungsmöglichkeit sind danach Bestimmungen unwirksam, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteiles ändert, insb. in dem er diesen die Beweislast für Umstände auferleg...mehr

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§ 14 Aufbewahrung der erfassten Daten, Datenschutz und Vernichtung

Rz. 1 Datenschutz im weiteren Sinne ist allgemeiner Ausdruck des Persönlichkeitsschutzes des Arbeitnehmers. Trotz vielfältiger politischer Bemühungen gibt es noch immer kein einheitliches Arbeitnehmerdatenschutzrecht. Insofern muss wie bisher auf das BDSG zurückgegriffen werden, das den Einzelnen davor schützen will, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Date...mehr

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zfs 08/2023, Regress des Ha... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Haftpflichtversicherer nimmt die Beklagten auf Gesamtschuldnerausgleich in Anspruch. Am 8.3.2017 kam es zu einem Verkehrsunfall, an dem ein bei der Klägerin versicherter Klein-Lkw und der vom Beklagten zu 2 geführte und von der Beklagten zu 1 gehaltene Pkw beteiligt waren. Hierbei wurde der Pkw beschädigt. Der Pkw stand im Eigentum der S. Leasing SE, von der...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (f) Koppelungsklauseln

Rz. 258 Nur dann beendet die Abberufung des Geschäftsführers – quasi automatisch – auch den Anstellungsvertrag, wenn der Bestand des Anstellungsvertrages mit der Organstellung wirksam vertraglich verknüpft ist (sog. Koppelungsklausel oder Gleichlaufklausel) bzw. wenn in der Abberufungserklärung zugleich die Erklärung der fristgemäßen oder außerordentlichen Kündigung des Gesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Subjektiver Tatbestand

Rn. 14 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Subjektiv setzten die Tatbestände des § 50f Abs 1 EStG (bzw bis zum 25.11.2019 § 50f Abs 1 Nr 1 und 2 EStG) vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln des Täters voraus. Die Norm selbst regelt nicht, wann ein derartiges Handeln vorliegt. Die Tatbestandsmerkmale "Vorsatz" und "Leichtfertigkeit" stammen aus dem Bereich der Straf- und Ordnungswi...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 8. Wettbewerbsverbot

Rz. 55 Ein vertragliches Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer ergibt sich bei kaufmännischen Angestellten aus § 60 HGB und für alle anderen Arbeitnehmer aus der ihnen obliegenden allgemeinen Treuepflicht (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, juris; BAG v. 16.8.1990 – 2 AZR 113/90, NZA 1991, 141 = DB 1991, 1682, vgl. allgemein zum Wettbewerbsverbot § 21 Rdn 1847 ff.). Der Anspruch...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / 1. Ursprünglicher Normzweck und Bedeutungswandel

Als Ausgangspunkt für das Verständnis von § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB kann die historische Entwicklung der Norm dienen. Im Laufe der Zeit hat sich der Normzweck der Vorschrift vor allem durch Impulse aus der Rechtsprechung stark verändert. § 2057a BGB mit seinen unterschiedlichen Ausgleichungstatbeständen wurde ursprünglich im Jahr 1969 geschaffen, um eine erbrechtliche Benachte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Rechtsmittel

Rn. 27 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Rentenbezugsmitteilungen gemäß § 50f EStG stellen Steuerordnungswidrigkeiten dar (§ 377 Abs 1 AO, s Krumm in Tipke/Kruse, § 377 AO Rz 9). Erlässt die zentrale Stelle (§ 81 EStG) einen Bußgeldbescheid (§ 410 Abs 1 AO, § 65 OWiG), kann der Betroffene dagegen binnen 2 Wochen nach Zustellung schriftlich ode...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / B. Bedeutung

Rz. 8 Die Bedeutung der Sprecherausschüsse in der Praxis ist – von Ausnahmen abgesehen – gering. Soweit Sprecherausschüsse überhaupt gebildet werden, werden die ihnen durch das SprAuG eingeräumten Rechte vielfach nicht, nicht mit Nachdruck oder nur dann wahrgenommen, wenn deren Nichtbeachtung auch ohne Intervention des Sprecherausschusses für den Arbeitgeber mit unmittelbare...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / C. Abgrenzung zur Teilkündigung

Rz. 17 Mit der Teilkündigung bezweckt der Arbeitgeber, ebenso wie mit dem Widerrufsvorbehalt, die einseitige Änderung einzelner Vertragsbestandteile zulasten des Arbeitnehmers. Sie lässt den Bestand des Arbeitsverhältnisses als solchen unberührt, soll aber einzelne Vertragsbestimmungen beenden. Rz. 18 Die Teilkündigung ist grds. unzulässig (BAG v. 23.3.2011 – 10 AZR 562/09, N...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Abgrenzung nach der Beschränkung der Grundfreiheiten des § 84 Abs. 1 S. 2 HGB

Rz. 1447 Für die Statusfeststellung bei Personen, die ständig damit betraut sind, Geschäfte im Namen eines anderen Unternehmers zu vermitteln, ist allein darauf abzustellen, ob die Vertriebsperson nach dem Vertrag oder der praktischen Handhabung der Parteien Rechte wahrnehmen kann, die den beiden Grundfreiheiten i.S.d. § 84 Abs. 1 S. 2 HGB entsprechen, die Arbeitszeit und di...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / VIII. Urlaubsregelung

Rz. 657 Die nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 NachwG geforderte Angabe der Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes muss wegen der Wartefrist des § 4 BUrlG und des Teilurlaubes gem. § 5 BUrlG nicht auf die im Zeitpunkt der Aushändigung der Niederschrift bestehenden Rechte und Pflichten konkretisiert werden. Es genügt die Angabe der Modalitäten der Gewährung und der Festlegung der Höh...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Sonderregelungen für Computerprogramme

Rz. 1106 Die §§ 69a ff. UrhG sehen Sonderregeln für den Urheberschutz von Computerprogrammen vor. Diese Vorschriften wurden zunächst in Umsetzung der EG-Richtlinie v. 14.5.1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen durch das 2. Gesetz zur Änderung des UrhG v. 9.6.1993 (BGBl I 1993, 910) neu geregelt. Am 4.6.2021 wurden sie mit dem Gesetz zur Anpassung des Urheberrecht...mehr