Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO enthält keine eigenen Vorschriften über die Protokollierung von mündlichen Verhandlungen (auch Erörterungsterminen, § 159 Abs. 2 ZPO) und Beweisterminen, sondern verweist auf die §§ 159 bis 165 ZPO. § 159 ZPO Protokollaufnahme (1) Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. Für die Protokollführung k...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Revision ist das gegen Urteile oder – sofern nach § 90a Abs. 2 Satz 2 FGO zugelassen – Gerichtsbescheide der FG gegebene Rechtsmittel (zum Begriff des Rechtsmittels s. Vor §§ 115 bis 134 FGO). Sie findet grundsätzlich gegen alle Urteile des FG, also nicht nur gegen Endurteile, sondern auch gegen Zwischen-, Teil- und Grundurteile (§§ ...mehr

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AGS 10/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 437 ff.) mit den Verfahrens- und Gegenstandswerten in Verfahren betreffend die Ehewohnung. Hier werden die Werte häufig immer noch unzutreffend festgesetzt. So wird insbesondere nicht beachtet, dass auch Verfahren auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit der Trennung mit dem Regelwert zu bewerten sind. Umstritten ist d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Zulässigkeitsvoraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH als Rechtsmittelgericht hat die Voraussetzungen der Zulässigkeit des Rechtsmittels von Amts wegen zu prüfen (s. § 124 FGO). I. Statthaftigkeit Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Rechtsmittel ist statthaft, wenn es gegen die angegriffene Entscheidung überhaupt stattfindet (s. § 124 FGO Rz. 1) und wenn es von einer Person eing...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Revisionsanträge

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Begründung der Revision gehört die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten und dessen Aufhebung beantragt wird, die sog. Revisionsanträge (§ 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO): Mit dem Antragserfordernis ist keine unnötige Formalisierung verknüpft; sondern sichergestellt, dass das Entscheidungsprogramm des Revisionsverfahrens klar bestimmt ist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 78 Akteneinsicht

Schrifttum Paetsch, Persönliche Akteneinsicht durch die Beteiligten im Revisionsverfahren?, DStZ 2007, 79; Bartone, Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess – Eine Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2011, 179. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten. Es ist Ausfluss des grundrechts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 129 Einlegung der Beschwerde

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 129 Abs. 1 FGO bestimmt die formellen Anforderungen an die Beschwerde. Sie ist – anders als Revision und NZB – bei FG einzulegen. Grundsätzlich ist Schriftform erforderlich (zum Schriftformerfordernis s. § 116 FGO Rz. 6). Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs kann die Beschwerde nach Maßgabe des § 52a FGO in elektronisch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Entscheidung bei unzulässiger Revision

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unzulässig ist die Revision, wenn entweder dieses Rechtsmittel gegen die angefochtene Entscheidung nicht stattfindet, sie also nicht statthaft ist, oder die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (s. § 124 FGO), oder sie von einer Person eingelegt wird, die am Verfahren über die angefochtene Entscheidung nicht beteiligt war (§ 5...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 35 Zuständigkeit der Finanzgerichte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 35 FGO begründet die sachliche Zuständigkeit des FG für alle erstinstanzlichen Streitigkeiten, für die nach § 33 FGO der Finanzrechtsweg eröffnet ist. Die sachliche Zuständigkeit betrifft zum einen die Frage, welchem Gericht der Rechtsstreit der Art nach übertragen ist und welches Gericht instanziell zuständig ist (Brandis in Tipke/Kru...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 72 Zurücknahme der Klage

Schrifttum Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 72 FGO regelt die Klagerücknahme, die sich als Ausdruck der Dispositionsmaxime darstellt (s. Vor FGO Rz. 50). Ihrer Rechtsnatur nach ist sie eine prozessuale Willenserklärung, also eine Prozesshandlung, die einen eindeutigen Inhalt haben muss und bedingun...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / VI. Rechtsmittelbeschränkung auf Anordnung der Einziehung

Ergeht in einem Strafverfahren neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe die Anordnung der Einziehung, so darf das Rechtsmittel nicht auf die Anordnung der Einziehung bzw. unterbliebenen oder fehlerhaften Einziehungsentscheidung beschränkt werden. Anders als bei der Anordnung der Einziehung von Taterträgen gem. § 73c ff. StGB[33] handelt es sich bei der Einziehung gem. § 74 StG...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sunder-Plassmann in HHSp, Einf. FGO, Rz. 8 ff.; Lüke, Grundsätze des Verwaltungsprozesses, JuS 1961, 41; Tipke, Die Steuerrechtsordnung Band I, 2. Aufl. 2000; Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung, Bielefeld 2001; Brandt, Steuerrechtsschutz durch den EuGH, AO-StB 2002, 236 (Teil 1) und 281 (Teil 2); Brandt, Steuerrechtsschutz durch Verfassungsbeschwerde, AO-StB 2002, 123 (Teil...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 57 Am Verfahren Beteiligte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich nur mit der Beteiligteneigenschaft im finanzgerichtlichen Verfahren erster Instanz und zählt abschließend die Beteiligten auf. Sie gilt über § 121 Satz 1 FGO auch für das Revisionsverfahren. Dort kann Beteiligter aber nur sein, wer bereits am Verfahren über die Klage beteiligt war (BFH v. 20.12.2013, IX R 33/1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzungen (§ 56 Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zu gewähren, wenn ein Beteiligter eine gesetzliche Frist versäumt hat, dies ohne sein Verschulden geschehen ist, er einen entsprechenden Antrag binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses durch die entsprechenden Tatsachen glaubhaft macht und die versäumte Rechtshandlung innerhalb der Antrag...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Umfang

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollmacht berechtigt ihrem Umfang nach zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen mit Wirkung für und gegen den vertretenen Verfahrensbeteiligten einschließlich der Einlegung eines Rechtsmittels und eines Wiederaufnahmeverfahrens (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 81 ZPO). Sie umfasst die Vollmacht für Nebenverfahren (§ 155 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Statthaftigkeit

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Rechtsmittel ist statthaft, wenn es gegen die angegriffene Entscheidung überhaupt stattfindet (s. § 124 FGO Rz. 1) und wenn es von einer Person eingelegt wird, die von ihm im konkreten Fall Gebrauch machen darf. In persönlicher Hinsicht beschränkt § 115 Abs. 1 FGO den Personenkreis derjenigen, die zur Einlegung der Revision abstrakt ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Erklärungsfiktion gem. § 138 Abs. 3 FGO

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gibt der Beklagte auf die Erledigungserklärung des Klägers hin keine Erledigungserklärung ab, so wird diese nach Maßgabe des § 138 Abs. 3 FGO fingiert, sodass wie bei übereinstimmender Erledigungserklärung nach § 138 Abs. 1 FGO über die Kosten zu entscheiden ist. Zu den Wirkungen s. Rz. 9. Das setzt jedoch nach Auffassung des BFH voraus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 73 Verbindung/Trennung mehrerer Verfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 73 FGO geregelte Verbindung und die Trennung von Verfahren ist eine Maßnahme der Prozessleitung, die grundsätzlich im pflichtmäßigen Ermessen des Gerichtes steht (BFH v. 06.02.1957, II 186/55 S, BStBl III 1957, 118; BFH v. 21.01.2009, X B 125/08, juris; aber s. Rz. 2). Die Verbindung oder Trennung wird grundsätzlich durch Beschl...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / 1. Vorab zum Aspekt Rechtsschutz

Noch im Sommer 2016 sprach sich das Oberlandesgericht München[8] dafür aus, ein Wechselmodell als sorgerechtliche Regelung anzusehen. In einem Verfahren der einstweiligen Anordnung führt das OLG aus: Zitat "Der Senat folgt der Ansicht, die – sofern überhaupt die Zulässigkeit der Anordnung des Wechselmodells bejaht wird, was hier nicht entschieden werden muss – diese Anordnung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines, Bedeutung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 105 FGO ist die maßgebliche Vorschrift für das Abfassen des Urteils. Zur sinngemäßen Anwendung der Vorschrift für Gerichtsbescheide s. § 106 FGO. Im Grundsatz gilt für Beschlüsse (§ 113 FGO) der gleiche Aufbau. Dasselbe gilt für Entscheidungen des BFH. Neben den rein formalen Angaben (§ 105 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO) sind vor al...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zuständigkeit des Vorsitzenden bzw. Berichterstatters

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die zur Vorbereitung erforderlichen prozessleitenden Anordnungen überträgt das Gesetz dem Vorsitzenden oder dem Berichterstatter (§ 65 Abs. 2 Satz 1 FGO); ist die Sache nach § 6 FGO dem Einzelrichter übertragen, sind auch die vorbereitenden Maßnahmen durch ihn zu treffen. Das gilt auch für den konsentierten Einzelrichter (§ 79a Abs. 3 un...mehr

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AGS 10/2018, Verbot der Meh... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist bereits unzulässig, hätte jedoch auch in der Sache keinen Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft und fristgerecht innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 464b S. 4 StPO erhoben worden. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR gem. § 304 Abs. 3 StPO ist überschritten. Allerdings ist der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Vermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 105 Abs. 6 Satz 1 FGO bezieht sich auf die bei den Gerichtsakten verbleibende Urteilsurschrift. Zuzustellen ist jedem Beteiligten eine Ausfertigung des vollständigen Urteils. Vor der Zustellung beginnt die Revisionsfrist nicht zu laufen (§ 120 Abs. 1 FGO). Zu vermerken und zu unterschreiben ist der Tag der erstmaligen Zustellung und b...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Bedingungsfeindlichkeit

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Prozesshandlungen müssen klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden und dürfen nicht unter einer Bedingung (i. S. von § 158 BGB) stehen (st. Rspr., z. B. BFH 23.082017, X R 9/15, BFH/NV 2018, 42; BFH v. 12.10.2017, III B 32/17, BFH/NV 2018, 211). Dies gilt z. B. auch für einen Antrag auf Ergänzung des Protokolls nach § 94 FGO i. V. ...mehr

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FF 10/2018, Sorgerechtsentz... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter der betroffenen minderjährigen K 1, geboren am XX.XX.2017. Der Kindesvater ist mutmaßlich Herr B, der die Vaterschaft allerdings bislang nicht anerkannt hat. Mit Herrn B hat die Kindesmutter zwei weitere Töchter, K 2, geboren am XX.XX.200X, und K 3, geboren am XX.XX.200Y. Auch für die beiden älteren Töchter hat die Beschwerdeführe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kruse, Über Vollverzinsung, FR 1988, 1; Siegert, Einzelfragen zur Vollverzinsung nach § 233a AO, DStR 2000, 46; Heuermann, Verzinsung nach § 233a AO 1977 bei Verlustrücktrag, StBp 2006, 384; Prinz, Der Erstattungsbetrag nach § 11 Abs. 2 AStG ist nicht zu verzinsen, StR 2006, 600; Maunz/Zugmaier, Erstattungszinsen für Steuervergütungsanspruch, DStR 2008, 2165; Bretz, Nichtabziehba...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 50 Klageverzicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gem. § 50 FGO kann nach Erlass des Verwaltungsaktes auf die Klageerhebung verzichtet werden. Die Möglichkeit, auf die Erhebung der Klage zu verzichten, besteht bei allen Verwaltungsakten. Sie ist Ausdruck der auch im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Dispositionsmaxime (s. Vor FGO Rz. 51). Der Verzicht begründet eine (negative) Sac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zulassung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Unterscheidung zwischen Statthaftigkeit und sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen (abgesehen von der Rechtzeitigkeit) kommt für den Eintritt der formellen Rechtskraft Bedeutung zu (s. GmSOBG 24.10.1983, GmS-OBG 1/83, HFR 1984, 591). Soweit ein Rechtsmittel der Zulassung bedarf (für Revisionen s. § 115 Abs. 1 FGO, für Beschwerden gege...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Einführung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerverwaltungsakte werden mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist formell bestandskräftig, wenn kein Rechtsmittel eingelegt worden ist (s. § 118 AO Rz. 35). Im Unterschied zu Urteilen, die in Rechtskraft erwachsen und nach ihrem Wirksamwerden mit Ausnahme des Falles der Wiederaufnahme nicht mehr geändert werden können, sind Steuerverwaltung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Statthaftigkeit der Beschwerde

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwerde an den BFH ist das gegen Entscheidungen der FG, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide (§ 90a FGO) sind, gegebene Rechtsmittel, über das durch Beschluss im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Jedoch ist es dem BFH unverwehrt, seine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung zu erlassen (§ 90 Abs. 1 Satz 2 FGO). G...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrenskost... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des AG, mit dem ihr Antrag auf Erstreckung der bereits bewilligten Verfahrenskostenhilfe auf die Durchführung des Güterrichterverfahrens abgelehnt wurde, hat in der Sache keinen Erfolg und ist daher zurückzuweisen. Die Verweisung an den Güterichter in rechtshängigen Güterrechtsverfahren gem. § 113 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand obliegt dem Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden hat (§ 56 Abs. 4 FGO), und zwar in der hierfür erforderlichen Besetzung (BFH v. 11.05.2009, VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447). Die Entscheidung ergeht in Verbindung mit der Entsch...mehr

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AGS 10/2018, Entfallen der ... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel gegen den die Kosten des erstinstanzlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens betreffenden Kostenfestsetzungsbeschluss des LG vom 27.10.2017 ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO) statthaft und auch i.Ü. zulässig. Soweit die Kostenerstattungspflicht des Antragstellers zu 1 betroffen ist, kann eine Sachentscheidung nicht ergehen. gem. § 10...mehr

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zfs 10/2018, Umfang der pas... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1. Der erstmals im Revisionsrechtszug gestellte Antrag auf Feststellung einer Verpflichtung der Bekl., das Schadenabwicklungsunternehmen anzuweisen, dem Kl. tarifgemäßen Deckungsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Energieunternehmen zu gewähren, ist (…) unzulässig." a) Im Allgemeinen ist es nicht gestattet, im Revisionsrechtszug die Klage zu ändern (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94a Verfahren nach billigem Ermessen

Schrifttum Loschelder, Das vereinfachte FG-Verfahren ohne mündliche Verhandlung, AO-StB 2003, 310; Bartone, Das neue Gerichtskostengesetz in der Beratungspraxis, AO-StB 2005, 22; Loschelder, Kein Urteil im vereinfachten Verfahren nach § 94a FGO ohne vorherigen richterlichen Hinweis, AO-StB 2009, 272. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 94a FGO erlaubt es dem Gericht, das Ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 54 Beginn des Laufs von Fristen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 54 FGO bestimmt den Beginn des Fristlaufs (§ 54 Abs. 1 FGO) und die Fristberechnung unter Verweis auf die entsprechenden Vorschriften der ZPO (§ 54 Abs. 2 FGO). Die Vorschrift gilt ausschließlich für prozessuale Fristen, während für die Fristen im Verwaltungsverfahren die §§ 108ff., 355 AO gelten (BFH v. 18.01.1974, VI R 252/70, BStBl ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verfahren der Streitwertfestsetzung

Tz. 92 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 63 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GKG wird der Streitwert für die Bestimmung der vorfälligen Gebühr (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG; s. Rz. 29 vorläufig nach § 52 Abs. 5 GKG, in den meisten Fällen nach dem Mindeststreitwert in Höhe von 1500 Euro bestimmt (§ 52 Abs. 4 Nr. 1 GKG). Allerdings ist in Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer (§ 155 Sat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 95 Urteil

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Urteil ist die "klassische" Entscheidung des Gerichts. Deshalb stellt § 95 FGO die Entscheidung durch Urteil als Grundsatz dar. In der Praxis kommt es jedoch in der Mehrzahl der Fälle nicht zu einer Entscheidung durch Urteil. Dem trägt die Vorschrift durch die Öffnungsklausel für andere Entscheidungen Rechnung. "Etwas anderes bestimm...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 132 Entscheidung über die Beschwerde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Entscheidung im Beschlussverfahren s. allgemein die Erläuterungen zu s. § 113 FGO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Entscheidungsform für den BFH sieht das Gesetz die Beschlussform vor. Der BFH entscheidet also grundsätzlich im schriftlichen Verfahren in der Besetzung von drei Berufsrichtern (§ 10 Abs. 3 FGO). Mündliche Verha...mehr

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FF 10/2018, Veröffentlichun... / 1 Gründe:

Der Antragsteller und Frau … sind die geschiedenen Eltern der am … geborenen … Die Mutter ist Inhaberin des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind; im Übrigen üben die Eltern die Sorge für … gemeinsam aus. Die Mutter ist in zweiter Ehe mit dem Antragsgegner verheiratet und lebt mit der Tochter auf dessen Bauernhof, für welchen er die Internetseite www … betreibt. Der Antr...mehr

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AGS 10/2018, Kein Rechtssch... / 2 Aus den Gründen

II. Das Rechtsmittel ist unzulässig, weil der Wert der von der Beklagten mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO). Maßgeblich für diese Beschwer sind die bei Gewährung der von der Klägerin angestrebten Rechtsschutzdeckung zu erwartenden Kosten, von denen die Beklagte die Klägerin freihalten müsste. Von diesen ist wegen d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Bindung an die rechtliche Beurteilung des BFH

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung der Sache durch den BFH (§ 126 Abs. 5 FGO) soll ausschließen, dass es zu einem Hin- und Her zwischen den Instanzen kommt. Zudem wird dadurch die Funktion des Rechtsmittelgerichts gestärkt, für die einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen. Die Bindungswirkung dient auch dem Interesse des Ind...mehr

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FoVo 10/2018, Keine Ausweis... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässige weitere Beschwerde nach § 5 GvKostG Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin hat keinen Erfolg. Sie ist zwar zulässig, aber unbegründet. Die weitere Beschwerde gegen den Beschluss des LG ist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässig, weil das LG als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeut...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Inhalt und Wirkung der Aussetzung

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aussetzung der Vollziehung berührt nicht die Wirksamkeit des Verwaltungsaktes, sondern die Möglichkeit, ihn zu verwirklichen, von ihm Gebrauch zu machen. Die AdV beseitigt damit nicht die durch den Verwaltungsakt begründeten Forderungsrechte des Gläubigers und Leistungspflichten des Steuerpflichtigen. Es wird lediglich ihre Verwirkl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Notwendige Hinzuziehung (§ 360 Abs. 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, so sind sie notwendig hinzuzuziehen (§ 360 Abs. 3 Satz 1 AO). Die Entscheidung muss die steuerrechtliche Lage des Dritten unmittelbar beeinflussen, d. h. bestätigend oder gestaltend in seine Rechtssphä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Anfechtbarkeit

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Beschluss des FG ist gem. § 128 Abs. 3 Satz 1 FGO nur anfechtbar, wenn das FG die Beschwerde im Beschluss ausdrücklich zulässt (z. B. BFH v. 18.02.2014, XI B 140/13, BFH/NV 2014, 879; BFH v. 27.01.2016, IX B 6/16, BFH/NV 2016, 585). Dies gilt für die Aussetzung und die Aufhebung der Vollziehung gleichermaßen (BFH v. 02.07.1999, X B ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verwertung von Ergebnissen aus anderen Prozessen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verwertung der Ergebnisse aus anderen Prozessen gilt im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme Folgendes: Zeugenprotokolle aus anderen Verfahren können im Finanzprozess grds. als Urkundsbeweis im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind (st. Rspr., z....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 88 Weiterer Grund für Ablehnung von Sachverständigen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sachverständige muss – wie der Richter – unparteiisch sein. Daher lässt § 82 FGO i. V. m. § 406 ZPO seine Ablehnung unter denselben Voraussetzungen zu, wie sie § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 41ff. ZPO für Richter vorsehen (s. § 51 FGO Rz. 2 ff.). § 88 FGO ergänzt die Vorschriften über die Sachverständigenablehnung (auch § 51 Abs....mehr