Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des ­Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit

Leitsatz 1. Die Beschränkung der energiesteuerrechtlichen Förderung von Biokraftstoffen auf reine Biokraftstoffe und die ab 1.1.2007 vorzunehmende Besteuerung mit Dieselkraftstoff vermischter Pflanzenöle durch die Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen die unionsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. 2. Ein umsichtiger und be...mehr

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Jansen, SGG § 200 Vollstrec... / 2.6 Rechtsbehelfe

Rz. 17 Auch hinsichtlich der Rechtsbehelfe ist zwischen der Vollstreckung von Geldforderungen und sonstiger Zwangsvollstreckung (Handlungsvollstreckung) zu differenzieren. 2.6.1 Geldvollstreckung Rz. 18 Für die Verteidigung gegen die Geldvollstreckung sind dem Schuldner zunächst die Rechtsmittel der Abgabenordnung eröffnet, sofern die Bundesfinanzverwaltung über die Hauptzollä...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.4 Bezeichnung des Rechtsbehelfs

2.4.1 Art der Entscheidung Rz. 7 Die Belehrung muss von der Art der Entscheidung her richtig sein (Zeihe, SGG, § 66 Rn. 13c). Zu einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung gehört, dass der oder die möglichen (statthaften) Rechtsbehelfe ausdrücklich bezeichnet werden (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 66 Anm. 3a). Ob sie tatsächlich statthaft sind, ist unerheblich. Wenn mehrere M...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 3 Überblick über die Rechtsbehelfe im sozialgerichtlichen Verfahren

3.1 Klage- und Antragsarten (Überblick) Rz. 3 Ebenso wie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, wird auch im Sozialrechtsweg Rechtsschutz im Rahmen bestimmter Klagearten gewährt, die in den §§ 54, 55 geregelt sind. Einstweiliger Rechtsschutz wird nach Maßgabe von § 86b gewährleistet. Im Einzelnen kommen in Betracht: die Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1), die Verpflichtungsklage (§...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.4 Rechtsbehelfe mit aufschiebender Wirkung

2.1.4.1 Zulässige Rechtsbehelfe Rz. 22 Aufschiebende Wirkung tritt nur infolge von Widerspruch und Anfechtungsklage ein (§ 86a Abs. 1 Satz 1). Keine aufschiebende Wirkung ist mit einer Feststellungsklage bzw. kombinierten Anfechtungs- und Leistungs- oder Verpflichtungsklage verbunden, weil sie (nur) auf die Gewährung einer Leistung oder Erlass eines Verwaltungsaktes nicht abe...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.4.2 Unzulässige Rechtsbehelfe

Rz. 24 Ob ein Rechtsbehelf zulässig und/oder begründet ist, ist nach überwiegender Meinung grundsätzlich unerheblich (vgl. LSG NRW, Beschluss v. 7.4.2011, L 5 KR 107/11 B ER, SGb 2011 S. 384). Die aufschiebende Wirkung entfällt allenfalls bei offensichtlicher Unzulässigkeit, was z. B. dann der Fall ist, wenn durch den angefochtenen Verwaltungsakt offensichtlich und eindeutig...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.4.1 Zulässige Rechtsbehelfe

Rz. 22 Aufschiebende Wirkung tritt nur infolge von Widerspruch und Anfechtungsklage ein (§ 86a Abs. 1 Satz 1). Keine aufschiebende Wirkung ist mit einer Feststellungsklage bzw. kombinierten Anfechtungs- und Leistungs- oder Verpflichtungsklage verbunden, weil sie (nur) auf die Gewährung einer Leistung oder Erlass eines Verwaltungsaktes nicht aber auf die Abwehr eines Eingriff...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.5.4 Rechtsbehelf

Rz. 88 Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 kann der Betroffene gemäß § 86b Abs. 1 Nr. 2 die Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch das Gericht beantragen (vgl. Kommentierung zu § 86b).mehr

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Jansen, SGG § 157a Präklusi... / 2.3 Rechtsbehelfe

Rz. 18 Weist das LSG neues Vorbringen zurück, kann dies nur mit der Hauptsache angefochten, ggf. mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss v. 26.2.1991, XI ZR 163/90, NJW 1991 S. 1897). Weist das SG neues Vorbringen fehlerhaft zurück, kann der Beteiligte dies in Fällen, in denen die Berufung nicht statthaft ist (§ 144), gleichermaßen mittels Nich...mehr

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Jansen, SGG § 178 Beschwerd... / 2.4 Rechtsmittel

2.4.1 Unanfechtbarkeit Rz. 15 Der auf eine Erinnerung ergangene Beschluss des SG ist unanfechtbar (§ 178 Satz 1). Als Vorabentscheidung im ersten Rechtszug unterliegt er allerdings der Beurteilung durch das Berufungsgericht (§ 202 SGG i. V. m. § 512 ZPO). Für das Revisionsverfahren gilt dies nach Maßgabe des § 202 SGG i. V. m. § 557 Abs. 2 ZPO. Spezialregelungen sind § 189 Ab...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.7 Das indifferente Rechtsmittel

Rz. 22 Bezeichnet der Kläger das Rechtsmittel indifferent, ist durch Auslegung zu ermitteln, welches Rechtsmittel eingelegt worden ist (zur Auslegung von Prozesshandlungen vgl. BSG, Beschluss v. 16.4.2002, B 9 VG 1/01 R,SozR 3-3800 § 1 Nr. 21; VGH Mannheim, Beschluss v. 1.7.2002, 11 S 1293/02, NJW 2003 S. 80). Die falsche Bezeichnung eines richtigen Rechtsmittels ist unschäd...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.5 Entscheidung über das Rechtsmittel

Rz. 18 Ist das Rechtsmittel nicht zulässig, wird es durch Prozessurteil als unzulässig verworfen, sofern der Mangel nicht dadurch geheilt werden kann, dass die fehlende Prozessvoraussetzung nachgeholt wird (hierzu BSG, Urteil v. 15.8.1996, 9 RVs 10/94, SozR 3-3870 § 4 Nr. 13; BSG, Urteil v. 30.1.1980, 9 RV 40/79, SozR1500 § 78 Nr. 16; Aussetzung des Verfahrens bis zur Widers...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Zweiten Abschnitt werden die Rechtsmittel Berufung, Revision und Beschwerde abgehandelt. Daneben gibt es "andere Rechtsbehelfe" (§ 66 Abs. 1 SGG). Das sind alle verfahrensrechtlichen Mittel zur Verwirklichung eines Rechts (Zeihe, SGG, 8. Aufl. 11/2010, vor § 143 Rn. 2). Rechtsmittel ist ein Rechtsbehelf hingegen, wenn hierdurch eine Entscheidung vor ihrer Rechtskraf...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.6 Das Rechtsmittel auf eine inkorrekte Entscheidung

Rz. 19 Problematisch ist es, welches Rechtsmittel einzulegen ist, wenn die anzufechtende Entscheidung der Art nach falsch bezeichnet ist (sog. inkorrekte Entscheidung). Im Prozessrecht ist allgemein anerkannt, dass die inkorrekte Form einer Entscheidung nicht zum Ausschluss eines sonst zulässigen Rechtsmittels führen darf; es gilt der Grundsatz der Meistbegünstigung (BVerwG,...mehr

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Jansen, SGG § 158 Verwerfun... / 2.3 Satz 3 – Rechtsmittel

Rz. 22 er Verwerfungsbeschluss steht einer Entscheidung durch Urteil gleich, sog. "urteilsersetzender Beschluss". Er kann durch dasselbe Rechtsmittel angegriffen werden, mit dem das entsprechende Urteil angegriffen werden könnte (Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision). Verwirft das LSG die Berufung zu Unrecht als unzulässig, ist das ein im Verfahren der Nichtzulassungsbesc...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.2 Eintritt/Ende der aufschiebenden Wirkung

Rz. 9 § 86a Abs. 1 knüpft die aufschiebende Wirkung als Regelfall des einstweiligen Rechtsschutzes in Anfechtungssachen an die mit dieser Wirkung ausgestatteten Rechtsbehelfe des Widerspruchs und der Anfechtungsklage (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 86a Rn. 7). Es reicht aus, wenn der Adressat oder Drittbetroffene von einem dieser Rechtsbehelfe Gebrauch macht. Eine Entscheidung...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3220) mit Wirkung ab 1.1.2005 in das SGG eingefügt worden. Die anderen Verfahrensordnungen sind gleichermaßen betroffen (§§ 33a, 356a StPO; § 55 Abs. 4 JGG; § 29a GBO; § 78a ArbGG; § 152a VwGO, § 133a FGO; § 69a GKG; § 157a KostO; § 4a JVEG u. a.). Eine Sondersituation ergab sich für die Zivilprozessordnung, weil...mehr

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Jansen, SGG § 159 Zurückver... / 2.1.5.3 Rechtsmittel

Rz. 44 Das zurückverweisende Urteil ist ein Endurteil . Die Aufhebung und Zurückverweisung kann auch in Form eines Teilurteils erfolgen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn zusätzlicher Aufklärungsbedarf nur hinsichtlich eines abtrennbaren Teils einer Entscheidung besteht oder sich der Verfahrensfehler nur in einem solchen abtrennbaren Teil der Rechtssache ausgewirkt hat (Meßl...mehr

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Jansen, SGG § 99 Klageänderung / 2.7 Rechtsmittel

Rz. 30 Weist das Gericht die geänderte Klage als unzulässig ab, ist hiergegen die Berufung gegeben. Die Beurteilung des Gerichts hinsichtlich der Sachdienlichkeit der Klageänderung kann das Rechtsmittelgericht nur eingeschränkt überprüfen. Entscheidet das Gericht dagegen, es liege keine Klageänderung vor oder die Änderung sei zulässig, so ist hiergegen nach § 99 Abs. 4 kein ...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.3.1 Statthaftigkeit

Rz. 13 Die Rüge ist gegenüber ordentlichen Rechtsbehelfen subsidiär. Sie ist nur statthaft, wenn ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist (zu den Begriffen "Rechtsmittel" und "Rechtsbehelf" vgl. die Erläuterungen vor §§ 143 ff.). Mit "Rechtsbehelfen" sind nur ordentliche Rechtsbehelfe gemeint (vgl. § 66). Ist die Beschwerde gege...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung hat im Hinblick auf die fristgerechte Rechtsbehelfseinlegung entscheidende Bedeutung. Die Frist beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Stelle, bei der der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz dieser Stelle, die einzuhaltende Frist und die erforderliche Form belehrt worden ist. Die Rechtsbehelfs...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.4.1 Art der Entscheidung

Rz. 7 Die Belehrung muss von der Art der Entscheidung her richtig sein (Zeihe, SGG, § 66 Rn. 13c). Zu einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung gehört, dass der oder die möglichen (statthaften) Rechtsbehelfe ausdrücklich bezeichnet werden (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 66 Anm. 3a). Ob sie tatsächlich statthaft sind, ist unerheblich. Wenn mehrere Möglichkeiten eröffnet sind...mehr

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Jansen, SGG § 98 Zuständigkeit / 2.3 Rechtsmittel

Rz. 22 Die Entscheidung über die sachliche und örtliche Zuständigkeit ist nach § 98 Satz 2 unanfechtbar. Auch im Rechtsmittelverfahren wird die Entscheidung über die Zuständigkeit nicht mehr geprüft, § 98 Satz 1 SGG i. V. m. § 17a Abs. 5 GVG. In extremen Ausnahmefällen wird aber ein Beschwerderecht angenommen, so in den Fällen, in denen auch von der Unverbindlichkeit des Besc...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 2.1.4 Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

Rz. 11 Ist eine Entscheidung nicht beschwerdefähig, wurde teilweise angenommen, dass sie u. U. dennoch mit der außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit angegriffen werden kann (str. hierzu die Nachweise bei Lipp, NJW 2002 S. 1700, Fn. 2 und 3). Das sei dann zulässig, wenn die Entscheidung nach Meinung des an sich unstatthaft angerufenen Beschwerdegeri...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.1 Abgrenzung zu Erinnerung/Gegenvorstellung/Dienstaufsichtsbeschwerde

Rz. 3 Die Erinnerung (§ 178) ist mangels Devolutiveffekts kein Rechtsmittel und damit auch keine Beschwerde. Die Gegenvorstellung ist ein formloser Rechtsbehelf, auf eine Änderung der Entscheidung durch dieselbe Instanz gerichtet und damit auch kein Rechtsmittel (hierzu BSG, Beschluss v. 29.5.1991, 4 RA 12/91, SozR 3-1750 § 318 ZPO Nr. 1; BSG, Beschluss v. 16.8.2000, B 6 SF ...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.9.2.2 Negative schriftliche Belehrung

Rz. 34 Diese Variante setzt im Gegensatz zur Variante "höhere Gewalt" voraus, dass die Gericht bzw. die Behörde aktiv darüber belehren, dass kein Rechtsbehelf gegeben ist. Ein finales Handeln etwa in dem Sinn, dem Betroffenen bewusst den Rechtsweg abzuschneiden, ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die Tatsache der negativen Belehrung, gleichgültig, ob sie von einer besti...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.1 Einführung

Rz. 3 Die Rechtsbehelfsbelehrung muss abgesehen vom Fall des § 173 Satz 3 SGG (Beschwerde gegen verkündeten Beschluss) grundsätzlich schriftlich erfolgen, seit dem Inkrafttreten des Justizkommunikationsgesetzes v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) ist auch die elektronische Form möglich. Die entsprechenden Ergänzungen in Abs. 1 und Abs. 2 bestimmen, dass in Fällen, in denen der Ver...mehr

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Jansen, SGG § 145 Beschwerd... / 2.1.2 Frist

Rz. 3 Die Nichtzulassungsbeschwerde muss innerhalb einer einmonatigen Frist nach Zustellung des angefochtenen Urteils beim LSG schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt werden. Bei Auslandszustellung gilt entsprechend § 87 Abs. 1 SGG eine Frist von drei Monaten (Zeihe, SGG, 10/2010, § 145 Rn. 7b; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/L...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.1.1.3 Feststellung der aufschiebenden Wirkung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 analog)

Rz. 10 In den Fällen, in denen die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels umstritten ist oder in denen eine Vollziehung durch die Behörde trotz der aufschiebenden Wirkung zu erwarten ist (sog. faktischer Vollzug), kann das Gericht, bei dem die Klage oder die Berufung anhängig ist, die aufschiebende Wirkung analog § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 deklaratorisch feststellen (LSG B...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.2.1 Abgrenzung: Gegenvorstellung/Anhörungsrüge

Rz. 6 Infolge der Schaffung des Rechtsinstituts der Anhörungsrüge ist eine außerordentliche Beschwerde, sofern sie zuvor überhaupt als statthaft angesehen wurde, nicht mehr gegeben (s. oben Rz. 2). Höchst umstritten ist allerdings (hierzu E. Schneider, MDR 2006, S. 969, 972 "heilloses Durcheinander"), ob und inwieweit der außergerichtliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung s...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 2.1.3.2 Rechtslage ab 1.1.2012

Rz. 9 Ab dem 1.1.2011 ist eine Untätigkeitsbeschwerde als außergerichtlicher Rechtsbehelf nicht statthaft. Dem liegt zugrunde: Ein dringender Regelungsbedarf zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren in Zivilsachen sowie in Verwaltungsstreitsachen und verfassungsgerichtlichen Verfahren war entstanden, weil der EGMR die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, inne...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.5.2 Feststellende Verwaltungsakte

Rz. 28 Ein feststellender Verwaltungsakt ist ein solcher, der eine bestehende Rechtslage wiedergibt und gegebenenfalls klarstellt (VGH Bayern, Urteil v. 5.12.2011, 11 B 11.2338; Urteil v. 26.10.2011, 11 BV 11.2341). Es ist zu differenzieren in feststellende Verwaltungsakte mit konstitutivem Charakter und solche mit rein deklaratorischem Inhalt (vgl. LSG Hamburg, Beschluss v....mehr

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Jansen, SGG § 155 Vorbereit... / 2.3.2.4.2 Ausnahme Gegenvorstellung

Rz. 27 Anderes gilt für den außergerichtlichen Rechtsbehelf der Gegenvorstellung, sofern diese dem Grunde nach anerkannt wird (sehr str., vgl. § 143 Rz. 2b). Soweit hierzu die Auffassung vertreten wird, der Berichterstatter sei zuständig, wenn eine Änderung der Entscheidung möglich sei (Keller, SGG, § 155 Rn. 10; Rohwer-Kahlmann, SGG, § 153 Rn. 19), ist dem nicht zuzustimmen...mehr

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Jansen, SGG § 67 Wiedereins... / 2.1.3.3.6 Prozesskostenhilfe

Rz. 26 Allein ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wahrt die Rechtsbehelfsfrist nicht. Wird gleichzeitig mit dem Prozesskostenhilfeantrag ein Schriftsatz eingereicht, der den Anforderungen an eine Rechtsmittelschrift genügt, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob neben dem Prozesskostenhilfeantrag auch Klage erhoben werden sollte. Grundsätzlich kann es sich um (1.)...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.4.2 Inhalt der Entscheidung

Rz. 10 Die Belehrung muss auch vom Inhalt der Entscheidung her richtig sein (Zeihe, SGG, § 66 Rn. 13d). Sofern das SG die Berufung für nicht statthaft hält, muss es über die Nichtzulassungsbeschwerde belehren. Hält es die Berufung für statthaft, muss es entsprechend belehren. Die Belehrung kann nicht als Berufungszulassung interpretiert werden. Eine fehlerhafte Rechtsmittelb...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.9.1 Jahresfrist

Rz. 26 Ist eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder ist sie unrichtig erteilt, läuft statt der Rechtsbehelfsfrist die Jahresfrist des § 66 Abs. 2 Satz 1 HS 1 (hierzu BSG, Beschluss v. 21.6.2011, B 4 AS 32/11 B). Innerhalb der Jahresfrist kann allerdings im Verwaltungsverfahren eine richtige Rechtsbehelfsbelehrung nachgeschoben und damit der Mechanismus des § 66 Abs. 1 i...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.9.2 Keine Frist

Rz. 32 Keine Frist läuft, wenn einer der Ausnahmetatbestände des § 66 Abs. 2 Satz 1 HS 2 greift. Die Vorschrift nennt drei Varianten, nämlich die Einlegung des Rechtsbehelfs vor Fristablauf war infolge höherer Gewalt nicht möglich oder aber es ist eine schriftliche bzw. elektronische Belehrung dergestalt erfolgt, dass kein Rechtsbehelf gegeben sei. 2.9.2.1 Höhere Gewalt Rz. 3...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.3 Verfahren

Rz. 12 Für die Zulässigkeit (i. w. S.) einer Anhörungsrüge ist erforderlich, dass ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die angegriffene Entscheidung nicht gegeben ist (§ 178a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Statthaftigkeit), die Rüge innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben wird (§ 178a Abs. 2 Satz 1) und das Vorbringen einer en...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.8 Hinweis auf elektronische Rechtsbehelfseinlegung

Rz. 23 Fraglich ist, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung auch ohne einen Hinweis auf die Möglichkeit, die Berufung mittels elektronischen Dokuments einzulegen (hierzu § 65a SGG), vollständig und richtig ist. Die Frage ist umstritten. Das LSG Hessen meint, nach dem Wortlaut des § 66 Abs. 1 sei es nicht notwendig, auch über die notwendige Form des anzubringenden Rechtsbehelfs zu be...mehr

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Jansen, SGG § 151 Einlegung... / 2.4.3 Umdeutung

Rz. 29 Wird der Beteiligte sachkundig vertreten, besteht für eine Umdeutung kein Raum (vgl. Greger, NJW 2002 S. 3049, 3053). Das kann allerdings nur dann gelten, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung eindeutig ist. Fehlt es daran, mag im Einzelfall eine nicht statthafte Berufung in eine Beschwerde umgedeutet werden können. Rz. 30 Eine Berufung kann grundsätzlich nicht in eine Nicht...mehr

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Jansen, SGG § 199 Fälle der... / 2.7 Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 199 Abs. 2 und 3)

Rz. 17 Als Ausgleich dafür, dass die Vollstreckung aus einer nicht rechtskräftigen Entscheidung betrieben werden kann, besteht nach § 199 Abs. 2 die Möglichkeit, die Vollstreckung im Rechtsmittelverfahren durch eine einstweilige Anordnung auszusetzen. Die Vorschrift des § 199 Abs. 2 ersetzt die Bestimmungen der §§ 709, 719 ZPO und stellt einen besonderen Fall der einstweilig...mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.5.2.1 Berufung

Rz. 21 Die Berufungsrücknahme bewirkt den Verlust des Rechtsmittels schlechthin (BSG, Urteil v. 26.4.1963, 2 RU 56/62, NJW 1963 S. 2047). Auch eine einseitige Erledigungserklärung z. B. dergestalt "Ich erkläre hiermit den Rechtsstreit für erledigt", ist rechtlich als Rücknahme der Berufung zu werten. Dies bewirkt gleichermaßen den Verlust des Rechtsmittels und hat zur Folge,...mehr

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Jansen, SGG § 143 Berufung ... / 2.2 Anschlussberufung

Rz. 7 Auch eine Anschlussberufung kann statthaft sein. Sie ist im SGG nicht ausdrücklich geregelt, jedoch über § 202 SGG i. V. m. § 524 ZPO statthaft. Die Anschlussberufung hat den Zweck, diejenige Partei zu schützen, die in Unkenntnis des Rechtsmittels der Gegenpartei die Rechtsmittelfrist im Vertrauen auf den Bestand des Urteils verstreichen ließ (BGH, Beschluss v. 5.12.19...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 2.1.3.1 Rechtslage bis zum 31.12.2011

Rz. 7 An einer beschwerdefähigen Entscheidung fehlt es, wenn der Beschwerdeführer die Untätigkeit des Gerichts rügt. Dennoch wird (wurde) eine Untätigkeitsbeschwerde teilweise als statthaft angesehen (LSG NRW, Beschluss v. 20.3.2002, L 10 B 29/01 SB, SGb 2002 S. 734; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 12.4.2000, L 1 B 49/00, NZS 2000 S. 626, Meyer-Ladewig, in: Meyer-Ladewig/K...mehr

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Jansen, SGG § 178 Beschwerd... / 2.4.2 Vergütungsfestsetzungsverfahren

Rz. 16 Ob und inwieweit im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG die Entscheidung des SG mit der Beschwerde (56 RVG) angefochten werden kann, wird unterschiedlich beurteilt. So wird die Auffassung vertreten, dies sei gesetzessystematisch ausgeschlossen, da die abschließenden Regelungen des SGG für eine Anwendung der Beschwerderegelungen des RVG (§ 56 Abs. 2 Satz 1 RV...mehr

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Jansen, SGG § 200 Vollstrec... / 2.6.1 Geldvollstreckung

Rz. 18 Für die Verteidigung gegen die Geldvollstreckung sind dem Schuldner zunächst die Rechtsmittel der Abgabenordnung eröffnet, sofern die Bundesfinanzverwaltung über die Hauptzollämter als Vollstreckungsbehörde handelt. Hierbei handelt es sich insbesondere um die §§ 256 bis 258 AO (Einstellung und Beschränkung der Zwangsvollstreckung). Bedient sich die Vollstreckungsbehör...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.3.3 Vollziehungsaussetzung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 91 Diese Vorschrift entspricht § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO. Als Legitimation dieser Regelung wird dort unter anderem angesehen, dass Geldleistungen prinzipiell nachholbar sind und durch die Aussetzung typischerweise keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden (Kopp/Schenke, VwGO, § 80 Rn. 115). Soweit § 86a Abs. 3 Satz 2 regelt, dass in den Fällen des Abs. 2 Nr. 1 (Entsche...mehr

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Jansen, SGG § 83 Widerspruch

Rz. 1 Das Vorverfahren wird durch den Widerspruch eingeleitet. Bestimmungen über seinen Mindestinhalt finden sich nicht. Es sind keine strengen Anforderungen zu stellen, insbesondere ist die Bezeichnung als Widerspruch nicht erforderlich. Im Zweifel ist jedes Schriftstück, mit dem sich ein Betroffener gegen eine Verwaltungsentscheidung wendet, als Widerspruch anzusehen. Die ...mehr

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Jansen, SGG § 202 Anwendung... / 2.2.1 Überlange Verfahrensdauer

Rz. 12 § 202 wurde durch das "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" v. 29.9.2011 geändert. Das Gesetz ist am 3.12.2011 in Kraft getreten. Rz. 13 Der nunmehrige Satz 2 des § 202 erklärt die Vorschriften des 17. Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes mit der Maßgabe für entsprechend anwendbar, dass an die Stelle...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.1 Einführung

Rz. 5b § 178a soll den Vorgaben des BVerfG für das sozialgerichtliche Verfahren Rechnung tragen. Soweit nicht Besonderheiten dieses Verfahrens oder der Zusammenhang mit anderen Vorschriften des SGG Abweichungen erfordern, entspricht er § 321a ZPO. Bei der Anhörungsrüge handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf. Demzufolge ist nach § 66 für alle ordentlichen Rec...mehr