Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.1 Versicherungs-, Beitrags- und Umlagepflichten (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 37 Keine aufschiebende Wirkung haben Widerspruch und Klage bei Entscheidungen über Versicherungs-, Beitrags- und Umlagepflichten oder der Anforderung von Beiträgen, Umlagen und sonstigen öffentlichen Abgaben. Der Gesetzgeber hat hiermit das Vollzugsrisiko bei Abgabebescheiden bewusst auf den Adressaten verlagert. Diese gesetzliche Risikoverteilung würde unterlaufen, wenn...mehr

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Jansen, SGG § 143 Berufung ... / 2.1.3 Beigeladener

Rz. 5 Bei Beigeladenen oder bei am Verfahren bislang nicht beteiligten Dritten ist die Zulässigkeit des Rechtsmittels davon abhängig, ob sie durch die angefochtene Entscheidung materiell beschwert, d. h. in ihren rechtlichen Interessen nachteilig berührt sind (vgl. BSG, Urteil v. 5.6.1991, 7 RAr 26/89, BSGE 69 S. 25; ebenso BVerwG, Urteil v. 31.1.1969, IV C 83.66, BVerwGE 31...mehr

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Jansen, SGG § 145 Beschwerd... / 2.2.2 Indifferentes Begehren

Rz. 8 Ein bestimmter Antrag muss nicht gestellt werden (anders § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, hierzu VGH Mannheim, Beschluss v. 1.7.2002, 11 S 1293/02, NJW 2003 S. 80). Welcher Rechtsbehelf (Nichtzulassungsbeschwerde oder Berufung) eingelegt worden ist, muss ggf. durch Auslegung ermittelt werden (LSG NRW, Beschluss v. 8.12.2010, L 12 SO 484/10; vgl. hierzu die Vorbemerkungen zu §...mehr

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Jansen, SGG § 178 Beschwerd... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 573 Abs. 1 ZPO ist eine vergleichbare Regelung enthalten. Dort ist die Erinnerung allerdings binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen; zur VwGO vgl. § 151. Im Gegensatz zur Beschwerde ist die Erinnerung nicht mit Devolutiveffekt ausgestattet. Sie ist deswegen kein Rechtsmittel, wohl aber ein Rechtsbehelf (vgl. hierzu Kommentierung vor § 143 Rz. 1 ff.). Die...mehr

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Jansen, SGG § 71 Prozessfäh... / 2.3.1 Minderjährige (§ 71 Abs. 2)

Rz. 7 Ein Beteiligter ist nach § 71 Abs. 1 prozessfähig, wenn er sich durch Verträge verpflichten kann. Minderjährige sind gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 in eigenen Sachen prozessfähig, soweit sie durch Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts für den Gegenstand des Verfahrens als geschäftsfähig anerkannt sind. § 71 Abs. 2 erweitert insofern die Prozessfähigkeit für ...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.2.2 Gegenvorstellungsverfahren

Rz. 9 Wird die Gegenvorstellung als außergerichtlicher Rechtsbehelf anerkannt, besagt dies nichts über Frist, Form und Bescheidung. Ob und inwieweit eine Gegenvorstellung fristgebunden ist, wird unterschiedlich beurteilt. Als Frist für die Einlegung der Gegenvorstellung wurde zunächst entsprechend § 93 Abs. 1 BVerfGG ein Monat angenommen. Nach Ablauf der Monatsfrist sollte Re...mehr

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Jansen, SGG § 153 Verfahren... / 2.1 Anzuwendende Verfahrensvorschriften (Abs. 1)

Rz. 3 Für den Berufungsrechtszug gelten nach § 153 Abs. 1 die Vorschriften des ersten Rechtszugs, nämlich §§ 87 bis 122 SGG. Hiervon ausgenommen sind ausdrücklich § 91 SGG und § 105 SGG. Demzufolge ist die Berufungsfrist nur gewahrt, wenn die Berufung den Anforderungen des § 151 Abs. 1 genügt. Gerichtsbescheide (§ 105 SGG) können im Berufungsrechtszug nicht erlassen werden. ...mehr

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Jansen, SGG § 154 Aufschieb... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.2.2.3 Prozessvoraussetzungen

Rz. 71 Voraussetzung ist ferner das Vorliegen der allgemeinen Prozessvoraussetzungen wie Beteiligtenfähigkeit (vgl. dazu die Kommentierung zu § 70) und Rechtsschutzbedürfnis (LSG NRW, Beschluss v. 17.6.2010, L 8 R 451/10 B ER). Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn dem Antragsteller ein einfacherer Weg zu Gebote steht, das Rechtsschutzziel zu erreichen (vgl. Kopp/Schenke, Vw...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.3.1 Einführung

Rz. 17 Die aufschiebende Wirkung hat zur Folge, dass ein Verwaltungsakt, gegen den ein Rechtsbehelf eingelegt wurde, nicht vollzogen werden darf (Suspensiveffekt). Ob und inwieweit sein Wirksamkeit (§ 39 Abs. 1 SGB X) davon berührt wird, ist umstritten (vgl. Rz. 18). Im Ergebnis darf die Verwaltung nichts unternehmen, was der Verwirklichung des Regelungsgehalts des Verwaltun...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.4.3 Sonstiges

Rz. 11 Die Belehrung über Prozesskostenhilfe (§ 73a SGG) ist nicht Teil der Belehrung (Zeihe, SGG, § 66 Rn. 13h). Bei mehreren selbständigen materiellrechtlichen Ansprüchen ist zu beachten, dass für jeden Anspruch die Zulässigkeit des Anspruchs geprüft werden muss, mithin die Rechtsbehelfsbelehrung dem entspricht (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 66 Anm. 3a).mehr

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Jansen, SGG § 177 Keine Bes... / 2.1 Beschwerdefähigkeit

Rz. 2 Lediglich Rechtswegbeschlüsse des LSG (§ 17a Abs. 4 Satz 4 GVG), Beschwerden wegen eines Ordnungsgeldes gegen einen ehrenamtlichen Richter (§ 21 Satz 4 i. V. m. § 35 Abs. 2) sowie die Nichtzulassungsentscheidung des LSG (§ 160a) sind beschwerdefähig. Nicht statthaft ist die Beschwerde gegen die Entscheidung des LSG (gemeint ist damit der Senat in voller Besetzung), sei...mehr

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Jansen, SGG § 71 Prozessfäh... / 2.4 Folgen der Prozessunfähigkeit

Rz. 17 Prozesshandlungen Prozessunfähiger sind unwirksam. Das gilt auch für eine Prozesshandlung, die während einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit i. S. d. § 105 Abs. 2 BGB vorgenommen wird (BSG, Beschluss v. 15.11.2000, B 13 RJ 53/00 B, SozR 3-1500 § 160a Nr. 32). Rz. 18 Erfolgt die Abweisung des Rechtsbehelfs eines Beteiligten als unzulässig wegen mangelnder P...mehr

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Jansen, SGG § 67 Wiedereins... / 2.1.3.1 Bevollmächtigte

Rz. 6 Das Verschulden des gesetzlichen Vertreters oder des Prozessbevollmächtigten steht dem Verschulden des Beteiligten gleich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 SGG i. V. m. §§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 ZPO). Besondere Anforderungen werden an die persönliche Sorgfalt und die Büroorganisation von Rechtsanwälten gestellt. Sie sind verpflichtet, durch organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.4 Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Beschwer

Rz. 14 Die Beschwer muss grundsätzlich bei Einlegung des Rechtsmittels vorliegen und kann nicht durch Klageerweiterung im Berufungsverfahren begründet werden (BSG, Urteil v. 29.9.1999, B 6 KA 30/98 R, SozR 3-1500 § 54 Nr. 40; BSG, Urteil v. 25.7.1985, 7 RAr 33/84, SozR 1500 § 144 Nr. 30; LSG NRW, Beschluss v. 17.11.2010, L 19 AS 1275/10; Leitherer, SGG, vor § 143 Rn. 10), de...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.4 Abänderungsverfahren (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 52 Die eine jederzeitige Änderung oder Aufhebung auf Antrag vorsehende Regelung des § 86b Abs. 1 Satz 4 gilt unmittelbar nur für Entscheidungen im Sinne des § 86b Abs. 1 und nur im Falle einer vorherigen stattgebenden Entscheidung ("Maßnahmen") des Gerichts. Jederzeit bedeutet, dass das Gericht nach seiner Entscheidung keinen zeitlichen Grenzen mehr unterworfen ist (Zeih...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.3 Antragstellung vor Klageerhebung (Abs. 3)

Rz. 125 Zweifelhaft war nach der vor Inkrafttreten des 6. SGG-ÄndG maßgebenden Rechtslage, ob Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung schon vor der Klageerhebung statthaft waren (dafür Meyer/Ladewig, SGG, 7. Aufl. 2002, § 97 Rn. 14 m. w. N.; dagegen Zeihe, SGG, 5/2004, § 97 Rn. 20b; vgl. auch LSG NRW, Entscheidung v. 11.12.1996, L 11 SKa 81/96, Breithaupt 1997 S. 48...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.9.2.1 Höhere Gewalt

Rz. 33 Der Begriff "höhere Gewalt" deckt sich mit dem des unabwendbaren Zufalles und setzt das Fehlen jeglichen Eigenverschuldens voraus. Wurde der Kläger von einem rechtskundigen Bevollmächtigten vertreten, muss er sich dessen Verschulden anrechnen lassen (LSG Saarland, Beschluss v. 16.12.2002, L 2 U 88/02). Höhere Gewalt meint ein von außen kommendes Ereignis. Beispiele hi...mehr

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Jansen, SGG § 206 Übergangs... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die jetzige Fassung des § 206 geht auf einen Vorschlag des Bundesrates zurück und dient der Klarstellung des Gewollten. Es verbleibt hierdurch auch für die "Altfälle" bei den Verwaltungsgerichten in den genannten Sachgebieten bei der Gerichtskostenfreiheit (BT-Drs. 15/ 3867 S. 5). Dies war erforderlich, da § 188 VwGO i. d. F. des Art. 2 des 7. SGGÄndG die Angelegenheit...mehr

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Jansen, SGG § 54 Klagearten / 2.1.7 Allgemeine Leistungsklage

Rz. 18 Die allgemeine oder "echte" Leistungsklage ist in § 54 Abs. 5 geregelt. Diese Klageart kommt in Betracht, wenn der Kläger ausschließlich die Verurteilung des Beklagten zur Leistung anstrebt. Im Wortlaut wird klargestellt, dass diese Klageart nur dann statthaft ist, wenn die Leistung vom Beklagten ohne Verwaltungsakt zu erbringen ist. Ansonsten muss zunächst das Vorver...mehr

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Jansen, SGG § 77 Bindung de... / 2 Formelle Bestandskraft

Rz. 2 Ein Verwaltungsakt ist formell bestandskräftig, wenn er mit Rechtsbehelfen nicht mehr angegriffen werden kann, weil die Rechtsbehelfsfrist verstrichen oder ein anschließendes sozialgerichtliches Verfahren rechtskräftig durch Urteil oder anderweitig durch Rücknahme, Vergleich oder Anerkenntnis beendet worden ist. Eine Beschränkung des Klagegegenstandes im sozialgerichtl...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.3.3 Genehmigungsversagung

Rz. 21 Aus dem Wesen der aufschiebenden Wirkung folgt ferner, dass Widerspruch und Klage gegen die Ablehnung einer Genehmigung keine aufschiebende Wirkung haben. Die mit einer Genehmigung angestrebte Erweiterung der Rechtsposition kann nur im Wege der Verpflichtungsklage und dementsprechend im Eilverfahren nur mittels eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung er...mehr

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Jansen, SGG § 90 Erhebung d... / 2.6 Klageverzicht

Rz. 20 Ein Beteiligter kann grundsätzlich auf den Rechtsbehelf der Klage verzichten. In einem solchen Falle muss aber geprüft werden, ob der Verzicht wirksam ist. Ein solcher ist z. B. unwirksam, wenn der Betroffene den Verzicht vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens abgibt, eine Blankoerklärung abgibt oder unter massivem Druck der Verwaltung handelt. Liegt ein wirksamer Ver...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.4 Bundesrechtliche Sondernormen (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 56 Nach § 86a Abs. 2 Nr. 4 entfällt die aufschiebende Wirkung aufgrund folgender vorrangiger bundesgesetzlicher Fälle von Widerspruch und Klage gegen einen Verwaltungsakt, der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft, die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbe...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 3.2 Besondere Verfahrensarten (Gehörsrüge – Gegenvorstellung; Beweissicherungsverfahren)

Rz. 4 Als besondere Verfahrensart ist das Beweissicherungsverfahren in § 76 geregelt. Zur vorsorglichen Tatsachenfeststellung können Zeugen und Sachverständige gehört und Augenscheinsbeweis erhoben werden. An die Stelle der Gegenvorstellung ist das mit Wirkung zum 1.1.2005 in § 178a geregelte Anhörungsrügeverfahren getreten. Es bietet einem Beteiligten die Möglichkeit, bei V...mehr

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Jansen, SGG § 85 Abhilfe, W... / 4.4 Kosten

Rz. 14 Im Widerspruchsbescheid muss auch über die Kosten des Vorverfahrens entschieden werden, § 63 SGB X. Danach sind bei erfolgreichem Widerspruch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Erfolgreich ist ein Widerspruch nur dann, wenn zwischen Rechtsbehelf und begünstigender Entscheidung der Behörde eine ur...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 2.1.2 Beschwerde gegen künftige Entscheidungen?

Rz. 6 Die beschwerdefähige Entscheidung muss zugestellt oder verkündet sein, ggf. reicht auch eine sonstige Verlautbarung aus, wenn sie also den internen Bereich des Gerichts verlassen hat. Die Beschwerde kann sich grundsätzlich nur gegen existente Entscheidung des SG richten. Liegt eine Entscheidung (Beschluss) nicht oder noch nicht vor, ist die Beschwerde nicht statthaft; ...mehr

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Jansen, SGG § 202 Anwendung... / 2.2.7 Zu § 198 Abs. 6 GVG

Rz. 24 Nr. 1 regelt, dass ein Verfahren i. S. d. Gesetzes den gesamten Zeitraum von der Einleitung in der ersten Instanz bis zum endgültigen rechtskräftigen Abschluss umfasst. Ausdrücklich erfasst werden auch Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe gerichtete Verfahren. Der Zeitraum für das behördliche Vorverfahren ist nicht er...mehr

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Jansen, SGG § 67 Wiedereins... / 2.1.3.4.1 Krankheit

Rz. 32 Krankheit entschuldigt nur dann, wenn die Willens- und Handlungsfähigkeit eines Beteiligten derart beeinträchtigt ist, dass er auch die Einlegung eines Rechtsbehelfs durch einen Dritten nicht veranlassen konnte (vgl. auch BVerfG, NJW-RR 2007 S. 1717; LSG Hamburg, Urteil v. 11.5.2010, L 3 R 88/09 KN). Bettlägerigkeit steht einem Verschulden nicht entgegen; es kommt auf...mehr

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Jansen, SGG § 200 Vollstrec... / 2.6.2 Handlungsvollstreckung

Rz. 25 Für die Handlungsvollstreckung ist nach dem hier vertretenen Konzept das Sozialgericht zuständig, § 200 i. V. m. § 7 VwVG in entsprechender Anwendung. Die Entscheidungen des Sozialgerichts als Vollstreckungsgericht sind mit der Beschwerde nach § 172 anfechtbar. Die Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsmittels hat aufschiebende Wirkung, § 175 Satz 1. Im Übrigen...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 3.1 Klage- und Antragsarten (Überblick)

Rz. 3 Ebenso wie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, wird auch im Sozialrechtsweg Rechtsschutz im Rahmen bestimmter Klagearten gewährt, die in den §§ 54, 55 geregelt sind. Einstweiliger Rechtsschutz wird nach Maßgabe von § 86b gewährleistet. Im Einzelnen kommen in Betracht: die Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1), die Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1), die Aufsichtsklage als Sond...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.1.2.4 Antragsberechtigung

Rz. 25 Der Antragsteller muss entsprechend § 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 SGG antragsberechtigt sein. Das ist derjenige, der im Hauptsacheverfahren anfechtungsberechtigt (zum Unterschied von Anfechtungsberechtigung und Anfechtungsbefugnis vgl. LSG NRW, Beschluss v. 13.4.2011, L 11 KA 109/10 B ER, NZS 2011 S. 790; BSG, Urteil v. 17.8.2011, B 6 KA 26/10 R) und damit klagebefugt, m...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 85 Abhilfe, W... / 4.2 Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 12 Zum notwendigen Inhalt des Widerspruchsbescheides gehört auch die Rechtsbehelfsbelehrung nach § 66, die die einzuhaltende Frist und das zuständige Sozialgericht anzugeben hat (vgl. BSGE 69 S. 9). Erfolgt die Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides mit einfachem Brief, so ist der Empfänger über den Rechtsbehelf hinreichend mit dem Hinweis belehrt, dass die Klage innerha...mehr

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Jansen, SGG § 202 Anwendung... / 2.2.4 Zu § 198 Abs. 3 GVG

Rz. 19 Absatz 3 normiert das Erfordernis der Verzögerungsrüge. Es handelt sich nicht um einen Rechtsbehelf, sondern um eine bloße Obliegenheit. Ziel der Rüge ist, die Kommunikation zwischen Gericht und dem Verfahrensbeteiligten zu eröffnen; eine förmliche Entscheidung über die Rüge ist nicht erforderlich. Die Rüge ist nicht notwendigerweise zu begründen. Werden dem befassten...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.1 Statthaftigkeit und Zulässigkeit

Rz. 3 Für jedes Rechtsmittel ist zwischen Zulässigkeit und Statthaftigkeit zu unterscheiden. Statthaft ist ein Rechtsmittel, wenn die angefochtene Entscheidung das eingelegte Rechtsmittel vorsieht, es mithin gegen Entscheidungen einer bestimmten Art überhaupt vorgesehen ist (Zeihe, SGG, vor § 143 Rn. 3a). So ist die Beschwerde gegen einen Beschluss des SG grundsätzlich statt...mehr

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Jansen, SGG § 158 Verwerfun... / 2.1.3 formelle Voraussetzungen der Berufung

Rz. 4 Zwingend vor der Sachprüfung muss das LSG klären, ob die Berufung statthaft und im Übrigen zulässig ist. Kommt das LSG zum Ergebnis, dass eine oder mehrere nachfolgender Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist die Berufung unzulässig (vgl. Rohwer-Kahlmann, SGG, VI/2005, § 158 Rn. 2): Rz. 5 a) Statthaftigkeit der Berufung. Statthaft ist ein Rechtsmittel dann, wenn es geg...mehr

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Jansen, SGG § 154 Aufschieb... / 2.2.1 Begriffliches

Rz. 9 Wird das Rechtsmittel von einem Versicherungsträger oder in der sog. Kriegsopferversorgung von einem Land eingelegt, hemmt dies die Vollstreckbarkeit des Urteils bzw. Gerichtsbescheids. § 154 Abs. 2 gilt nach seinem Wortlaut nur für Rechtsmittel eines Versicherungsträgers oder (in der Kriegsopferversorgung) eines Landes. Der Begriff "Versicherungsträger" ist weit zu ve...mehr

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Jansen, SGG § 158 Verwerfun... / 2.2 Satz 2 – Form der Verwerfung

Rz. 17 Die unzulässige Berufung kann durch Urteil oder durch Beschluss verworfen werden. Eine mündliche Verhandlung ist fakultativ. Das Urteil wird auf Grund mündlicher Verhandlung (§§ 153 Abs. 1, 124 Abs. 1 SGG) oder mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung (§§ 153 Abs. 1, 124 Abs. 2 SGG); durch den vollbesetzten Senat mit drei Berufsrichtern und zwei e...mehr

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Jansen, SGG § 90 Erhebung d... / 2.1 Klageerhebung

Rz. 3 § 90 regelt an sich nur, in welcher Form die Klage zu erheben ist und bei welchem Gericht. Es wird nicht definiert, was unter einer Klage zu verstehen ist. Darunter wird eine Prozesshandlung verstanden, mit welcher der Kläger zum Ausdruck bringt, er wolle eine konkrete Angelegenheit gerichtlich überprüfen lassen (vgl. LSG NRW, Beschluss v. 28.2.2008, L 9 AS 7/08 ER, ju...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.2 Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrecht und der Bundesagentur für Arbeit (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 43 Keine aufschiebende Wirkung haben Rechtsbehelfe weiterhin in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrecht und der Bundesagentur für Arbeit in Fällen der eine laufende Leistung entziehenden oder herabsetzenden Verwaltungsakte. Mit § 86a Abs. 2 Nr. 2 sollte eine dem früheren Recht entsprechende Regelung getroffen werden (vgl. die Begründung der Bundesregierung im En...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.5.3 Verwaltungsakte mit Drittwirkung

Rz. 33 Auch bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung haben Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung, z. B. Zulassungen im Vertragsarztrecht. Das stellt Abs. 1 Satz 2 klar. Dabei sind indes die Interessen des begünstigten Dritten zu berücksichtigen. Die Vollzugshemmung führt dazu, dass der Dritte von dem durch den Verwaltungsakt begründeten rechtlichen Vorteil eins...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.1 Bezugsobjekt: Verwaltungsakt

Rz. 7 Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung (§ 86a Abs. 1). Das entspricht der Regelung des § 80 Abs. 1 VwGO. Über § 154 Abs. 1, § 165 gilt die aufschiebende Wirkung auch im Fall der Berufung und Revision. Die aufschiebende Wirkung bezieht sich auf alle Verwaltungsakten, auch auf rechtsgestaltende und feststellende Bescheide, wie z. B. über die Beendig...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.3.2 Aufschiebende Wirkung und Aufrechnung

Rz. 18 Fraglich ist insoweit, ob die Aufrechnung als Vollstreckungssurrogat ebenfalls vom Suspensiveffekt erfasst wird. Die Rechtsfrage ist umstritten. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass die Aufrechnung mit einer Ge­genforderung keine Vollziehung eines die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheides (Rückforderungsbesc...mehr

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Jansen, SGG § 91 Wahrung de... / 2.4 Verpflichtete Stellen

Rz. 11 Die Klageschrift kann zum Zweck der Fristwahrung bei jeder inländischen Behörde eingereicht werden. Behörden sind alle Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Der Behördenbegriff des § 91 ist nicht auf solche Stellen begrenzt, die auf dem Gebiet des Sozialrechts tätig werden. Eine Einschränkung des Begriffs lässt sich dem Wortlaut nicht entnehmen...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.3.2.4 Einlegungsfrist

Rz. 25 Die Rüge muss binnen zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben und begründet werden (BSG, Beschluss v. 18.5.2009, B 3 KR 1/09 C, SozR 4-1500 § 178a Nr. 8). Die Frist ist nach § 64 zu berechnen (LSG NRW, Beschluss v. 25.5.2009, L 11 KA 78/08, juris). Das Gesetz weicht hier von den Vorgaben des BVerfG ab. Dieses hatte bestimmt, dass der...mehr

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Jansen, SGG § 87 Frist für ... / 2.2 Fristbeginn

Rz. 6 Die Frist nach § 87 Abs. 1 Satz 1 und 2 beginnt mit der Bekanntgabe des angefochtenen Verwaltungsakts. Bekanntgabe bedeutet bewusste und gewollte Übermittlung von Informationen durch die die Angelegenheit bearbeitende Behörde. Darunter fällt folglich nicht eine zufällige Kenntniserlangung des Betroffenen; in derartigen Fällen muss aber eine Verwirkung in Betracht gezog...mehr

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Jansen, SGG § 95 Gegenstand... / 2.1 Der ursprüngliche Verwaltungsakt/Klagegegner

Rz. 4 Hat ein Vorverfahren stattgefunden, richtet sich die Klage nicht gegen den Widerspruchsbescheid, sondern gegen den ursprünglichen Verwaltungsakt, der mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs i. S. d. § 83 angefochten worden ist. Die Klage muss daher gegen die Behörde bzw. den Rechtsträger erhoben werden, welche(r) den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat. Das ist vo...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.5 Bezeichnung der zuständigen Stelle und deren Sitz

Rz. 12 Sitz ist im wörtlichen Sinn nur die politische Gemeinde, in deren Bezirk die Verwaltungsstelle eingerichtet oder das Gericht errichtet ist (Zeihe, SGG, § 66 Rn. 11). Die zuständige Behörde oder das Gericht muss mit Namen und so genauer Anschrift bezeichnet werden, dass ein Zugang gesichert ist. Nicht unbedingt erforderlich ist die Angabe von Straße und Hausnummer, sol...mehr