Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung der Rentenkürzung wegen Unterhaltsleistungen

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Aussetzung der Kürzung der Renteneinkünfte im Hinblick auf § 33 Abs. 1 VersAusglG zu erfolgen hat. Sachverhalt Die Beteiligten stritten um die Aussetzung der Kürzung der laufenden Versorgung des Antragstellers nach § 33 VersAusglG. Antragsteller und Antragsgegnerin waren ve...mehr

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Umfang der Prüfungspflicht des Anwalts zur Wahrung der Beschwerdefrist

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Fristenprüfungspflicht des Anwalts auseinandergesetzt und seine bisherige Rechtsprechung fortgesetzt. Sachverhalt Die Beteiligten stritten um Kindesunterhalt. Der dem Antrag des Antragstellers teilweise stattgebende Beschluss des AG wurde den Antragsgegnerinnen am 23.2.2011 zugestellt. Am 21.3.2011 haben sie hiergegen b...mehr

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zfs 11/2011, Umfang der Bel... / 2 Aus den Gründen:

[3] “Die Revision hat keinen Erfolg. [4] I. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt: [5] Das AG habe verfahrensfehlerfrei auf Antrag der Kl. gegen die in der mündlichen Verhandlung nicht vertretene Bekl. ein zweites Versäumnisurt. (§ 345 ZPO) erlassen. Die Bekl. sei – wie in § 335 Abs. 1 Nr. 2 Z...mehr

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FF 10/2011, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Die Gesamtdauer eines Umgangsverfahrens kann eine angemessene Verfahrensdauer gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK auch dann überschreiten, wenn keine übermäßigen Phasen gerichtlicher Untätigkeit festzustellen sind. Dabei können die besonderen Umstände des Falles eine spezifische Verpflichtung des FamG begründen, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um jegliche unnötige Verzögerun...mehr

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zfs 11/2011, Austausch von ... / 2 Anmerkung:

Die wohl h.A. ist großzügiger als das OLG Koblenz hier. So kann nach der Gegenauffassung eine angefallene, aber nicht zur Festsetzung angemeldete Gebühr des Prozessbevollmächtigten gegen eine nicht entstandene oder nicht erstattungsfähige Gebühr des Prozessbevollmächtigen ausgetauscht werden, so etwa KG, Beschl. v. 26.4.2004 – 1 W 48/04, juris: Erörterungsgebühr statt Gebühr...mehr

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FF 10/2011, Beiordnung eine... / 1 Gründe:

[1] I. Die Parteien haben vor dem Amtsgericht um Kindesunterhalt gestritten und sich schließlich in der Hauptsache geeinigt. Die Antragstellerin hat neben ihrem Unterhaltsantrag einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt und hierfür Verfahrenskostenhilfe beantragt. Das Amtsgericht hat ihr Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Die Beiordnung ihrer Rechtsanwältin hat es aber ...mehr

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zfs 11/2011, Rüge der Proze... / 2 Anmerkung:

Häufig wird die Rüge der Prozessvollmacht allein zwecks Verzögerung des Verfahrens erhoben. Deshalb sollten die Prozessbevollmächtigten die hierzu ergangene Rechtsprechung kennen, um im Interesse ihrer Partei angemessen reagieren zu können. Unter welchen Voraussetzungen eine Rüge der Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren zu beachten ist, richtet sich nach der jeweiligen V...mehr

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FF 11/2011, Abänderung eine... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind seit Mai 2008 getrennt lebende Eheleute. Beim AG Bad Salzungen ist derzeit ein Ehescheidungsverfahren anhängig. [2] Im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens schlossen die Eheleute am 22.10.2009 einen Vergleich: Zitat [3] 1. In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Bad Salzungen vom 24.3.2005 (Az. 1 F 99/05) v...mehr

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zfs 11/2011, Umfang der Bel... / Sachverhalt

Die Kl. erwirkte gegen die damals noch u.a. Namen firmierende Bekl. zunächst einen Mahnbescheid und auf dessen Grundlage am 9.9.2008 einen Vollstreckungsbescheid über 1.201,87 EUR nebst Zinsen und Kosten. Den gegen den Mahnbescheid verspätet erhobenen Widerspruch der Bekl. wertete das Mahngericht als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Nach Abgabe der Sache an das AG...mehr

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zfs 11/2011, Rüge der Proze... / Leitsatz

Hat das Prozessgericht auf die Rüge des Gegners einen Mangel der Vollmacht verneint, kann die Wirksamkeit der Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit derselben Begründung erneut infrage gestellt werden. BGH, Beschl. v. 14.7.2011 – V ZB 237/10 Der Kl. und die Bekl. des vor dem AG Heidelberg geführten Rechtsstreits sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft....mehr

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FF 10/2011, Beiordnung eine... / Leitsatz

a) Das Rechtsmittel gegen eine (teilweise) Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags in Familienstreitsachen bestimmt sich nach den §§ 127 Abs. 2, 567 bis 572 ZPO. b) Wird die Beiordnung eines Rechtsanwalts vom Gericht abgelehnt, ist dagegen die sofortige Beschwerde statthaft, auch wenn die Entscheidung im zugehörigen Hauptsacheverfahren (hier: einstweilige Anordnung ü...mehr

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zfs 11/2011, Verneinter gut... / 2 Aus den Gründen:

“Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des angefochtenen Urt. und zum Zuspruch der Klage. Entgegen der Auffassung des LG hat der Kl. das Eigentum an dem streitigen Fahrzeug nicht an die Bekl. verloren, sodass ihm ein in § 985 BGB begründeter Herausgabeanspruch zusteht. 1. Die erstinstanzliche Entscheidung begegnet bereits in ihrem rechtlichen Ansatz, einen Eigentumserwerb der ...mehr

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zfs 11/2011, Urteil ohne Gr... / 2 Aus den Gründen:

“ … II. … 1. Die Rechtsbeschwerde war nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zuzulassen, weil es geboten war, die Nachprüfung des Urt. zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. zu ermöglichen. Es galt, den im Folgenden dargestellten Rechtsfehlern entgegenzuwirken. § 80 Abs. 5 OWiG stand der Zulassung dabei nicht entgegen, da zum Einen die Zulassung der Rechtsbeschwerde auch wegen eines R...mehr

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FF 11/2011, Rechtsanwaltsversorgung Rheinland-Pfalz und vorzeitiger Rentenbezug

BGB a.F. § 1587a Abs. 2 Nr. 4 b Leitsatz 1. Die Rechtsanwaltsversorgung der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern unterfällt der Regelung des § 1587a Abs. 2 Nr. 4b BGB. 2. Wählt der ausgleichspflichtige Ehegatte nach dem Ende der Ehezeit den vorzeitigen Rentenbezug unter Inkaufnahme eines Versorgungsabschlags, errechnet sich der für den Versorgungsausgleich maßgebliche Au...mehr

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Beschwer bei Verurteilung zur Auskunftserteilung über Einkommen eines Dritten

Leitsatz Der hier vom BGH entschiedene Fall wies die Besonderheit auf, dass der zur Auskunft Verpflichtete gehalten war, zu den Einkommensverhältnissen eines Dritten Auskunft zu erteilen, der seinerseits zur Auskunftserteilung nicht bereit war. In dieser Entscheidung hat sich der BGH primär mir dem Wert des Beschwerdegegenstandes bei dieser Fallkonstellation auseinandergesetz...mehr

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Mängel der Mietsache: Anforderungen an die Darlegungslast

Leitsatz Bei der Geltendmachung von Sachmängeln genügt es, wenn der Mieter konkrete Tatsachen vorträgt, aus denen sich ergibt, dass die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt ist. Es reicht aus, wenn der mangelhafte Zustand hinreichend genau beschrieben wird. Der Mieter muss weder zur Ursache der Mängel noch zum Ausmaß der Beeinträchtigung ode...mehr

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Scheidungsverbundverfahren: Zulässigkeit einer Teilentscheidung

Leitsatz Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob und wie die Entscheidung über die Abtrennung einer Folgesache angefochten werden kann. Nach Inkrafttreten des FamFG stellt sich dieses Problem häufig im Hinblick auf die Fristenregelung des § 137 Abs. 2 FamFG, wonach eine Folgesache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung anhängig geworden sein muss. Sachver...mehr

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Nachehelicher Unterhalt, Altersunterhalt, Aufstockungsunterhalt, besonders gute Einkommensverhältnisse, Begrenzung, Befristung

Leitsatz Gegenstand dieser Entscheidung war u.a. die Frage, ab wann ein Anspruch auf Altersunterhalt besteht und ab welchem Alter eine Erwerbsobliegenheit des unterhaltsbegehrenden Ehegatten von vornherein ausscheidet. Sachverhalt Die Parteien stritten über die Verpflichtung des Antragsgegners zur Zahlung nachehelichen Unterhalts. Sie waren seit September 2011 rechtskräftig g...mehr

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Rückführung eines Kindes zu seinen Eltern nach längerer Familienpflege

Leitsatz Das OLG Saarbrücken hat sich in dieser Entscheidung mit der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG zu den Voraussetzungen für die Rückführung eines Pflegekindes zu seinen leiblichen Eltern auseinandergesetzt. Sachverhalt Den nicht miteinander verheirateten Eltern war durch "vorläufige Anordnung" vom 25.6.2008 die elterliche Sorge für ihren am 25.5.2004 geborenen Soh...mehr

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zfs 10/2011, Besonderheiten... / IV. Prozessführungsbefugnis des Haftpflichtversicherers

Für die Haftpflichtversicherung bestimmen die AKB 2008, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den Versicherer innerhalb von einer Woche zu informieren, wenn Ansprüche geltend gemacht werden und bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. In E.2.4 AKB 2008 wird die Prozessführungsbefugnis des Haftpflichtversicherers gereg...mehr

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Jansen, SGB X § 64 Kostenfr... / 2.4 Verfahren

Rz. 11 Eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde über die Anforderung von Kosten stellt einen Verwaltungsakt dar. Dieser kann mit dem zulässigen Rechtsbehelf angefochten werden, wenn die Behörde trotz Kostenfreiheit Kosten verlangt.mehr

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Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für die Gemeinschaft durch Verwalter

Leitsatz Berechtigung und Verpflichtung des WEG-Verwalters, die eidesstattliche Versicherung für die Wohnungseigentümergemeinschaft abzugeben Normenkette § 27 Abs. 3 Nr. 2 WEG; §§ 568, 899 ff., 900 Abs. 4 ZPO; Art. 19 Abs. 4, 101 Abs. 1 Satz 2 GG Kommentar Hat der Verwalter als Rechtsbeschwerdeführer der vollstreckungsrechtlichen Forderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versi...mehr

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Kindesunterhalt: Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind; Pflicht zum Abbruch des Studiums des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils

Leitsatz In der Praxis taucht beim Minderjährigenunterhalt häufig die Frage auf, was der Unterhaltsverpflichtete im Rahmen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit alles unternehmen muss, um seine Leistungsfähigkeit zur Leistung des Kindesunterhalts zu gewährleisten. In dieser Entscheidung hat sich das OLG mit einer Konstellation auseinandergesetzt, in der der Unterhaltspflic...mehr

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Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht

Leitsatz Die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern sich i.S.d. § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG, wenn sich der Steuerpflichtige während des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit der gleichbleibenden Verwendungsumsätze gem. Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-RL beruft. Normenkette § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG 1993/1999, Art. 13 Teil B Buchst. f der...mehr

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Berücksichtigung von Renteneinkünften aus dem Versorgungsausgleich beim Ehegattenunterhalt

Leitsatz Das OLG Koblenz hat sich in dieser Entscheidung damit auseinandergesetzt, wie beim nachehelichen Unterhalt mit erhöhten Versorgungsbezügen der unterhaltsberechtigten Ehefrau aufgrund der Durchführung des Versorgungsausgleichs umzugehen ist. Sachverhalt Das AG hatte die Ehe der Beteiligten geschieden, den Versorgungsausgleich geregelt und den Antrag der Ehefrau auf Za...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Umfang der Erwerbstätigkeit bei Betreuung von vier schulpflichtigen Kindern; Bemessung der unterhaltsrechtlichen Halbteilung nach Abzug des Erwerbstätigenbonus

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob der Einwand des unterhaltspflichtigen Vaters, er könne die betreuende Mutter in der Beaufsichtigung der Kinder entlasten, unterhaltsrechtlich von Belang ist. Ferner ging es um den vorab vorzunehmenden Abzug des Erwerbstätigenbonus bei Erwerbseinkünften. Sachverhalt Der Kläger begehrte die Abänderung zweier Titel...mehr

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Ordnungsgeldfestsetzung in einer Umgangssache: Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdefrist nach fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

Leitsatz Das AG hatte in einer Umgangssache durch Beschluss vom 15.7.2011 nach § 89 FamFG gegen die Kindesmutter und Antragstellerin ein Ordnungsgeld i.H.v. 500,00 EUR festgesetzt. Der Beschluss enthielt eine Rechtsmittelbelehrung, die im maßgeblichen Teil wie folgt lautete: "Gegen diese Entscheidung findet gemäß §§ 58 bis 69 FamFG die Beschwerde statt. Die Beschwerde ist in...mehr

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Jansen, SGB X § 62 Rechtsbe... / 2.1 Förmlicher Rechtsbehelf

Rz. 3 Die Norm bezieht sich nur auf förmliche Rechtsbehelfe. Dies ist das Rechtsmittel gegenüber Verwaltungsakten, also der Widerspruch. Die formlosen Rechtsbehelfe sind nicht gesetzlich geregelt (Gegenvorstellung, Aufsichts- oder Dienstaufsichtsbeschwerde sowie Petition). Die in den Prozessordnungen geregelte Anhörungsrüge (§ 178 a SGG, § 153 a VwGO) wird von § 62 ebenfalls...mehr

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Jansen, SGB X § 62 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.1.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) bekanntgemacht worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift des § 62 verweist gru...mehr

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Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs

Leitsatz Hatte ein Rechtsbehelf in vollem Umfang Erfolg, können auch dann keine Aussetzungszinsen gem. § 237 AO festgesetzt werden, wenn das FA rechtsirrig einen zu hohen Betrag von der Vollziehung ausgesetzt hatte. Normenkette § 237 AO Sachverhalt Das FA hatte im Einspruchsverfahren gegen Feststellungsbescheide (Grundlagenbescheide) antragsgemäß die Aussetzung der Vollziehung...mehr

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Jansen, SGB X § 62 Rechtsbe... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 13 Jansen, SGG, Kommentar, 4. Aufl. 2012. Lüke, Der Verwaltungsrechtsweg, JuS 1980 S. 644. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 11. Aufl. 2014. Nix, Das Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V vor den neuen Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen, MedR 2006 S. 152. Pickel, Rechtsbehelfe und ihre Kostenerstattung im Verwaltungsverfahren, SGb 1994 S...mehr

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Jansen, SGB X § 62 Rechtsbe... / 2.2 Vorrang anderer gesetzlicher Bestimmungen

Rz. 4 Aus dem Wortlaut des § 62 ergibt sich, dass auf förmliche Rechtsbehelfe folgende Vorschriften in der angegebenen Reihenfolge anzuwenden sind: Gesetze, die etwas anderes bestimmen als das SGG oder die VwGO. Dazu zählen auch die anderen Bücher des SGB (z. B. § 36 SGB I – Handlungsfähigkeit). Das sind weiter allgemeine oder spezielle Rechtswegeregelungen (z. B. in Wiedergu...mehr

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Jansen, SGB X § 62 Rechtsbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.1.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) bekanntgemacht worden.mehr

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Jansen, SGB X § 62 Rechtsbe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Förmlicher Rechtsbehelf Rz. 3 Die Norm bezieht sich nur auf förmliche Rechtsbehelfe. Dies ist das Rechtsmittel gegenüber Verwaltungsakten, also der Widerspruch. Die formlosen Rechtsbehelfe sind nicht gesetzlich geregelt (Gegenvorstellung, Aufsichts- oder Dienstaufsichtsbeschwerde sowie Petition). Die in den Prozessordnungen geregelte Anhörungsrüge (§ 178 a SGG, § 153 a Vw...mehr

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Jansen, SGB X § 62 Rechtsbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 62 verweist grundsätzlich für das Rechtsbehelfsverfahren auf das SGG und die VwGO sowie deren Ausführungsbestimmungen. Sie schafft damit den Übergang vom Verwaltungs- zum Gerichtsverfahren und ist gleichsam das Bindeglied zwischen SGB und SGG bzw. VwGO. Die Vorschrift ist im Wesentlichen § 79 VwVfG nachgebildet (BT-Drs. 8/2034 S. 36). Sie ist gener...mehr

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Jansen, SGB X § 62 Rechtsbe... / 2.6 Subsidiäre Geltung des SGB X

Rz. 11 Durch die Vorschriften des SGG und VwGO wird die ergänzende Geltung der Vorschriften über das Verwaltungsverfahren nach dem SGB X grundsätzlich nicht ausgeschlossen. SGG und VwGO regeln das Vorverfahren nämlich nur im Hinblick auf seine Bedeutung für das gerichtliche Verfahren, sie betreffen indessen nicht das verwaltungsinterne Vorverfahren. Anwendbar sind die Vorschr...mehr

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Jansen, SGB X § 62 Rechtsbe... / 2.3 Anwendbarkeit von SGG oder VwGO

Rz. 5 Die Frage der Anwendbarkeit von SGG oder VwGO ist Folge der unterschiedlichen Anwendungsbereiche des SGB X und letztlich nach der Rechtswegezuweisung im SGG (§ 51 SGG) und in der VwGO (§ 40 VwGO) zu entscheiden. Danach sind auch im Widerspruchsverfahren gemäß § 63 die Vorschriften der VwGO anzuwenden, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 62 Rechtsbe... / 2.5 Verfahren nach der VwGO

Rz. 10 Die VwGO findet im sozialrechtlichen Verfahren im Bereich der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27 BVG), des Wohngeldrechts und der Ausbildungsförderung Anwendung. Insoweit wird auf die einschlägigen Kommentare zur VwGO verwiesen. Seit 2005 sind die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit für Angelegenheiten der Sozialhilfe nicht mehr zuständig.mehr

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Jansen, SGB X § 62 Rechtsbe... / 2.4 Widerspruchsverfahren nach dem SGG

Rz. 6 Der Schwerpunkt der insoweit nach § 62 auf förmliche Rechtsbehelfe anwendbaren Vorschriften liegt in der Regelung des Vorverfahrens nach den §§ 77ff. SGG. Grundsätzlich sieht § 78 SGG vor Klageerhebung die Nachprüfung von Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes im Widerspruchsverfahren vor. Es gibt nur sehr begrenzte enumerativ genannte Ausnahmen. Durch d...mehr

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Verklagter Eigentümer kann auf Klägerseite wechseln

Leitsatz Im Beschlussanfechtungsverfahren kann ein zunächst mitverklagter Eigentümer grundsätzlich auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist dem Streit auf Klägerseite als Nebenintervenient beitreten Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für Instandhaltungen und Instandsetzungen kann nicht allgemein über eine Einzelfallregelung hinaus beschlossen werden (insoweit besteht keine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 7.1 Allgemeines

Rz. 100 § 62 Abs. 4 FGO ersetzt den außer Kraft getretenen § 62a FGO a. F., der wiederum seine Grundlage im früheren Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG hatte. Der hier angeordnete Vertretungszwang soll die Überlastung des BFH insoweit verhindern, als sie darauf zurückzuführen ist, dass die Beteiligten nach ihrer Vorbildung häufig nicht in der Lage sind, die Aussichten eines Rechtsbehelfs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 7.4 Wirkung des Vertretungszwangs

Rz. 123 Der Vertretungszwang vor dem BFH führt zum Verlust der Postulationsfähigkeit für den Beteiligten [1]. Beteiligten, die nicht zum Kreis der vor dem BFH Vertretungsberechtigten gehören, können mangels dieser Prozesshandlungsvoraussetzung (Rz. 112) vor dem BFH keine rechtserheblichen Erklärungen abgeben[2]. Die eingelegten Rechtsmittel oder gestellten Anträge sind unzulä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 7.3.2.1 Allgemeines

Rz. 111 Die Vertretungsgefugnis vor dem BFH ist eingeschränkt. Sie besteht – abgesehen vom "Behördenprivileg" (Rz. 119) nach § 62 Abs. 4 S. 3 FGO – nur für den in § 62 Abs. 2 S. 1 FGO genannten (Rz. 114) Personenkreis [1]. Personen, die nicht zu dem Kreis der vor dem BFH Vertretungsberechtigten gehören, fehlt die Postulationsfähigkeit (Rz. 123). Die Vertretungsbefugnis des Bev...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.4.5.3 Kosten des Verfahrens bei Fehlen des Nachweises

Rz. 81 Die Kosten des unzulässigen Verfahrens sind nach dem Rechtsgedanken der §§ 135, 136 FGO demjenigen aufzuerlegen, der die Veranlassung zu dem erfolglosen Verfahren gegeben hat. Die Kosten der erfolglosen Rechtsmitteleinlegung sind nach § 135 Abs. 2 FGO demjenigen aufzuerlegen, der das Rechtsmittel eingelegt hat. Dies ist der angeblich Bevollmächtigte, der seine Vollmac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 7.6.2 Ausnahmen durch die BFH-Rechtsprechung

Rz. 129 Von dem Vertretungszwang hat der BFH verschiedene Ausnahmen zugelassen. Ob diese Rechtsprechungsausnahmen nach der Neufassung des § 62 Abs. 4 FGO alle noch fortgelten, erscheint zweifelhaft. Der Gesetzeswortlaut bestimmt in S. 2, dass der Vertretungszwang auch für Prozesshandlungen gilt, durch die ein Verfahren vor dem BFH eingeleitet wird, und enthält, anders als § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 7.5 Inhalt des Vertretungszwangs

Rz. 125 Der Zweck des Vertretungszwangs, die Sicherung der sachgerechten Verfahrensdurchführung (Rz. 5), erfordert das tatsächliche Eingreifen des postulationsfähigen Bevollmächtigten in das Verfahren (Rz. 126). Die Benennung eines postulationsfähigen Bevollmächtigten, der nicht in das Verfahren eingreift, kann den Mangel der ordnungsgemäßen Vertretung nicht heilen[1]. Es is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 7.6.1 Grundsatz

Rz. 127 Der Vertretungszwang gilt nach seinem Zweck grundsätzlich für alle Verfahren vor dem BFH [1], nach § 62 Abs. 4 S. 2 FGO für deren Einleitung[2] und für deren Durchführung über die gesamte Dauer. Er besteht also für alle direkt beim BFH einzulegenden Rechtsmittel. Er besteht also für die Einlegung der Revision unabhängig davon, ob sie statthaft ist[3]; Beschwerde unabhän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.3.2.1 Grundsatz

Rz. 49 Der Umfang der dem Bevollmächtigten eingeräumten Vertretungsbefugnis wird durch den Inhalt der Vollmacht bestimmt (Rz. 22). Soweit sich aus dem Inhalt der Vollmachtserteilung keine zulässigen Einschränkungen ergeben (Rz. 24, 51), ist die Prozessvollmacht gem. § 155 FGO i. V. m. § 81 ZPO grundsätzlich allumfassend (Rz. 23). Sie berechtigt zur Vornahme aller den Rechtsst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.4.5.1 Grundlagen

Rz. 74 Nach § 62 Abs. 6 S. 2 FGO kann die schriftliche Vollmacht nachgereicht werden, wenn der Bevollmächtigte sich nicht schon bei seiner ersten Verfahrenshandlung legitimiert hat (Rz. 64). Gemäß § 62 Abs. 6 S. 3 FGO hat das Gericht den Mangel der Vollmacht, der in der Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde liegt (Rz. 26), grundsätzlich[1] von Amts wegen zu berücksichtigen (Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 7.3.1 Grundlage

Rz. 104 Für das Verfahren vor dem BFH hat die Bestellung eines Bevollmächtigten (Rz. 2, 29) zu erfolgen. Hierfür gelten, abgesehen von dem durch den Vertretungszwang ausgeschlossenen Wahlrecht (Rz. 8), keine Besonderheiten. Rz. 105 Durch die Beschränkung der Vertretungsfähigkeit vor dem BFH (Rz. 111) ist dieser der grundsätzlichen Verpflichtung enthoben, die Rechtswirksamkeit...mehr