Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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AGS 2/2015, Kosten der Akte... / 2 Aus den Gründen

Unstreitig haftet die Beklagte dem Grunde nach in vollem Umfang für die durch den Verkehrsunfall entstandenen Schäden des Klägers. Zu den grundsätzlich gern. § 249 BGB erstattungsfähigen Kosten gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung, mithin insbesondere die Rechtsanwaltskosten. Zu diesen wiederum gehören in Verkehrsunfallsachen regelmäßig auch die Kosten, die durch die...mehr

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zfs 2/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2015 Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Gießen-Kleinlinden / Bürgerhaus Datum: Freitag, 6. März 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/F...mehr

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AGS 08/09/2015, Bloßes Berufen auf das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ist unerheblich; unstreitiger Erfüllungsweinwand

Leitsatz Ein unstreitiger Erfüllungsweinwand ist zu berücksichtigen, auch wenn es sich um einen nicht gebührenrechtlichen Einwand handelt. Der bloße Einwand, der Anwalt solle mit dem Rechtsschutzversicherer abrechnen, ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren unerheblich. LAG Frankfurt, Beschl. v. 14.10.2014 – 13 Ta 481/14 1 Sachverhalt Nach Ende des vorliegenden Rechtsstreits durch...mehr

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AGS 08/09/2015, Bloßes Beru... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat der Rechtspfleger der sofortigen Beschwerde der Beklagten i.H.v. 500,00 EUR abgeholfen. Im Übrigen, also i.H.v. 935,07 EUR nebst Zinsen, hat er der sofortigen Beschwerde der Beklagten zu Unrecht abgeholfen. Soweit die Beklagte die Gebührenforderung unstreitig am 30.12.2013 i.H.v. 500,00 EUR erfüllt hat, entfällt der Anspruch des Beklagtenvertreters auf Festsetzun...mehr

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AGS 12/2014, Festlegung der... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, dass der Zahlung der Beklagten keine Erfüllungswirkung zukomme. Der Kläger sei gem. § 15 Abs. 2 S. 1 ARB aktivlegitimiert. Ihm stehe aus § 44 Abs. 1 VVG das materielle Verfügungsrecht über die Forderung zu. § 44 Abs. 2 VVG sei durch § 15 ARB abbedungen. Zwar habe der Versicherungsnehmer nach § 45 VVG das formelle Verfügungsrecht, das n...mehr

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AGS 08/09/2015, Bloßes Beru... / 1 Sachverhalt

Nach Ende des vorliegenden Rechtsstreits durch Abschluss eines Vergleichs vor dem ArbG beantragte der Beklagtenvertreter die Festsetzung seiner Vergütung nebst Zinsen gegen die Beklagte wie folgt: Praxis-Beispiel Gegenstandswert: 5.150,47 EURmehr

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zfs 1/2015, Auslösung des R... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Die Bekl. muss den Kl. aus der bereits 2006 beendeten Rechtsschutzversicherung keinen Rechtsschutz für die erst seit dem Jahre 2010 beabsichtigte Einziehungsklage gegen den Berufshaftpflichtversicherer des Wirtschaftsprüfers gewähren, weil dieser Rechtsschutzfall nicht mehr in versicherter Zeit eingetreten ist." [12] 1. Eine Eintrittspflicht der Bekl. ergibt sich nich...mehr

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zfs 1/2015, Auslösung des R... / Sachverhalt

Die Kl. begehren für eine Einziehungsklage gegen einen Haftpflichtversicherer Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung, welche sie bei der Bekl. von 1987 bis zur Vertragsbeendigung durch Kündigung im Jahre 2006 hielten und der die ARB 75 zugrunde lagen. Die Parteien streiten im Revisionsverfahren insb. darüber, ob der Rechtsschutzfall in versicherter Zeit eingetrete...mehr

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AGS 08/09/2015, Baumgärtel/Brunner/Bugarin, Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder. Kanzleiorganisation – Mandatsbetreuung – Sachbearbeitung

Von Gundel Baumgärtel, Michael Brunner und Ivana Bugarin. 3. Aufl. 2015, ZAP-Verlag, Bonn, in Zusammenarbeit mit RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. XLV, 1104 S., 79,00 EUR Auf über 1.000 Seiten vermitteln die Autoren ihre langjährige Erfahrung als Kanzleimitarbeiter und Bürovorsteher. Sämtliche Fragen rund um den Praxisbetrieb werden b...mehr

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AGS 12/2014, Festlegung der... / 1 Sachverhalt

Der Kläger ist ehemaliger Geschäftsführer einer GmbH, die bei der Beklagten einen Rechtsschutzversicherungsvertrag unterhielt. Er begehrt als mitversicherte Person Versicherungsleistungen. Die vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) sehen in § 15 Abs. 2 vor, dass für mitversicherte Personen die den Versicherungsnehmer betreffenden Bestimmun...mehr

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AGS 12/2014, Materiell-rech... / Leitsatz

Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten können wie bereits angefallene Sachverständigenkosten oder geschätzte Reparaturkosten im Schadensersatzprozess geltend gemacht werden. Der Geschädigte muss sich nicht mit der Argumentation, der Schadensersatzgläubiger habe mangels entsprechender Rechnungsstellung die Anwaltsgebühren nicht zu entrichten und es fehle deshalb an einem ers...mehr

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AGS 12/2014, Materiell-rech... / 1 Aus den Gründen

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. I. Das LG hat zu Unrecht einen Anspruch des Klägers auf vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 337,33 EUR nebst Zinsen verneint. 1. Die Rechtsanwaltskosten können wie bereits angefallene Sachverständigenkosten oder geschätzte Reparaturkosten im ...mehr

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zfs 1/2015, Das moderne Mandat

Noch in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrtausends vergaben wir Anwälte keine Termine, sondern "Audienzen". Jeder Mandant traute jedem Rechtsanwalt die volle Kompetenz für seinen Fall zu. Bewertet wurde die anwaltliche Leistung am Ergebnis. Heute sind Mandanten anders aufgestellt. Nicht das Ergebnis, sondern die Form der Leistung gewinnt immer mehr Bedeutung für Mandan...mehr

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zfs 12/2014, Anrechnung der... / Sachverhalt

Der Kl. hatte die beklagte Rechtsschutzversicherung (RSV) aus dem mit diesen geschlossen Versicherungsvertrag vor dem AG H auf Freistellung von anwaltlichen Vergütungsansprüchen in Anspruch genommen. Die RSV hatte Deckungsschutz für die außergerichtliche und die gerichtliche Tätigkeit der (damaligen) Prozessbevollmächtigten des Kl. gewährt. Die Anwälte hatten – nach entsprec...mehr

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zfs 12/2014, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… I. Das BG hat ausgeführt, die vor dem LG S nach der Prozesstrennung neu entstandene Verfahrensgebühr sei mit der in dem Rechtsstreit gegen alle vier Bekl. vor dem LG D bis dahin erwachsenen Gebühr nicht identisch. Die in der vorgerichtlichen Tätigkeit gegen sämtliche Bekl. gemeinschaftlich begründete Geschäftsgebühr sei allein auf letztere anrechenbar." [8] II. Dies hä...mehr

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zfs 11/2014, Festlegung des... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das LG hat den Bekl. Zur Zahlung der vom Kl. Begehrten Teilsumme aus der Honorarforderung seines Verteidigers verurteilt. Die Revision bleibt ohne Erfolg. …" [9] II. Das Berufungsurteil hält rechtlicher Nachprüfung im Ergebnis stand. … [10] 1. a) Im Ansatz zutreffend geht das BG davon aus, dass sich allein durch die Insolvenz des VN an der materiellen Rechtsposition des...mehr

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AGS 11/2014, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte aus der bei ihr gehaltenen Rechtsschutzversicherung auf Freistellung von anwaltlichen Vergütungsansprüchen in Anspruch. Mit ihrer Deckungszusage erhob der Kläger – vertreten durch seine damaligen Prozessbevollmächtigten (nachfolgend: Prozessbevollmächtigte) – im Jahr 2011 Klage gegen insgesamt vier Beklagte vor dem LG Dortmund. Dieses verwies den...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / 2 Aus den Gründen

Dem Prozessbevollmächtigten des Klägers steht gegen die Staatskasse nur eine 1,0-fache Einigungsgebühr nach Nr. 1003 Abs. 1 S. 1 Hs. 2, 2. Alt. VV und keine 1,5-fache Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV aus dem Vergleichsmehrwert zu. 1. Nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 VV entsteht die 1,5-fache Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder ...mehr

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AGS 11/2014, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die vor dem LG Stade nach der Prozesstrennung neu entstandene Verfahrensgebühr sei mit der in dem Rechtsstreit gegen alle vier Beklagten vor dem LG Dortmund bis dahin erwachsenen Gebühr nicht identisch. Die in der vorgerichtlichen Tätigkeit gegen sämtliche Beklagten gemeinschaftlich begründete Geschäftsgebühr sei allein auf letztere an...mehr

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zfs 10/2014, Rechtsschutzfa... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… Die Kl. hat aus ihrer Rechtsschutzversicherung Anspruch auf Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften. Das BG … hat im Ergebnis zutreffend den vorvertraglichen Eintritt des Versicherungsfalles verneint (nachfolgend zu I.) und die Einwände der Bekl. aus § 18 (1) ARB 94 (fehlende Erfolgsaussicht und Mutwi...mehr

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zfs 10/2014, Homburger Tage 2014 – Der (Schloss-)Berg ruft noch immer!

Wie hat Herr Kollege Funk sein Editorial zu den Homburger Tagen 2013 in zfs 9/13 im vergangenen Jahr so schön begonnen: "33 Jahre und aus dem Fortbildungskalender der Verkehrsjuristen nicht wegzudenken". Na dann: Auf ein Neues! So finden die Homburger Tage vom 17.–19.10.2014 also wie gewohnt im Schlossberg-Hotel in Homburg statt. Die Veranstaltung wird am Freitag mit dem trad...mehr

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zfs 10/2014, Bestimmung der... / 3 Anmerkung:

Die Umstände des Einzelfalls sprechen hier wohl in der Tat gegen den Ansatz der Mittelgebühren (vgl. hierzu auch Burhoff, RVG in Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl. 2014, Vorbem. 5 VV RVG Rn 58 ff.; AnwKomm-RVG/N. Schneider, 7. Aufl. 2013, Vorbem. 5 VV RVG Rn 64 ff.; Gerold/Schmidt/Burhoff, Einl. Teil 5 VV RVG Rn 19; Burhoff, RVGreport 2005, 361 und RVGreport 2007, 252 sowie ...mehr

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zfs 7/2014, Rechtsschutzdec... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… I. Das BG stützt die Abweisung der Klage auf eine Leistungsfreiheit der Bekl. nach § 28 Abs. 2 VVG infolge einer vorsätzlichen Verletzung der Auskunftsobliegenheit aus § 17 (3) ARB-RU 2000. Die Kl. habe der Bekl. die mit der X getroffenen Vereinbarungen, insb. die Sicherungsabtretung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag, verschwiegen. Zudem habe sie mit d...mehr

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zfs 7/2014, Rechtsschutzdec... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt die Feststellung, der beklagte Rechtsschutzversicherer müsse ihr für eine Auseinandersetzung mit ihrem früheren Lebensversicherer um die Rückzahlung von Versicherungsprämien Deckungsschutz gewähren. Die Kl. ist Mitversicherte eines bei der Bekl. abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages, dem die ARB-RU 2000 zugrunde liegen. Sie enthalten in ihrem § 17...mehr

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AGS 6/2014, Bedürftigkeit b... / 2 Aus den Gründen

Das ArbG hat den auf die Fahrkosten und das Abwesenheitsgeld des Prozessbevollmächtigten der Klägerin beschränkten Prozesskostenhilfeantrag zu Unrecht zurückgewiesen. a) Nach den § 114 ZPO i.V.m. § 11a Abs. 3 ArbGG in der hier noch maßgeblichen bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten de...mehr

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AGS 6/2014, Versicherungssc... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht stützt die Abweisung der Klage auf eine Leistungsfreiheit der Beklagten nach § 28 Abs. 2 VVG infolge einer vorsätzlichen Verletzung der Auskunftsobliegenheit aus § 17 (3) ARB-RU 2000. Die Klägerin habe der Beklagten die mit der …getroffenen Vereinbarungen, insbesondere die Sicherungsabtretung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag, verschwie...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Die Klage sei zulässig; die Klägerin könne nicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG verwiesen werden, weil sich diese Regelung nur auf die Anwaltsvergütung, nicht aber auf die Vorschussforderung nach § 9 RVG beziehe. Die Klage sei jedoch unbegründet, weil es sich bei den 17 Berufungen um eine einheitliche Angelegenhe...mehr

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AGS 6/2014, Bedürftigkeit b... / Leitsatz

Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung schließt die Bedürftigkeit einer Partei nur aus, soweit die Kosten der Rechtsverfolgung von der Versicherung gedeckt sind. Hat die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage erteilt, reicht die Deckungssumme nicht aus oder wird ein Teil der Kosten durch eine Selbstbeteiligung oder aus sonstigen Gründen durch die Versicherung nic...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsanwaltssozietät, vertritt die rechtsschutzversicherte Beklagte in einem Schadensersatzprozess wegen Prospekthaftung im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer BGB-Gesellschaft gegen die Initiatorin des Projekts. Die Klage wurde als Sammelklage im Namen der Beklagten und weiterer 36 Gesellschafter, die jeweils eigene Sch...mehr

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AGS 6/2014, Versicherungssc... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt die Feststellung, der beklagte Rechtsschutzversicherer müsse ihr für eine Auseinandersetzung mit ihrem früheren Lebensversicherer für die Rückzahlung von Versicherungsprämien Deckungsschutz gewähren. Die Klägerin ist Mitversicherte eines bei der Beklagten abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages, dem Rechtsschutzversicherungsbedingungen der Bekl...mehr

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AGS 5/2014, Offensichtlich ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Die Entscheidung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, den dem Erinnerungsgegner gegen die Erinnerungsführerin zustehenden Vergütungsanspruch festzusetzen, ist rechtmäßig und sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht zu beanstanden, da dem Erinnerungsgegner (mindestens) der festgesetzte Betrag zusteht. Rechtsgrundlage des Vergüt...mehr

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AGS 5/2014, Offensichtlich ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten des Erinnerungsverfahrens streiten um den Anspruch des Erinnerungsgegners auf Vergütung seiner Tätigkeiten für die Erinnerungsführerin im Zusammenhang mit dem unter dem Aktenzeichen 5 K 1/10 (vormals: 4 K 1/10] geführten finanzgerichtlichen Rechtsstreit. Die Erinnerungsführerin erhob mit dem von dem Erinnerungsgegner verfassten und von ihm an das Gericht übers...mehr

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AGS 5/2014, Keine Kosteners... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der wohl einhelligen Rechtsprechung. In Straf- und Bußgeldsachen kann ein Anwalt nicht Verteidiger in eigener Sache sein, sodass ein entsprechender Erstattungsanspruch nicht in Betracht kommt. Möglich ist ein solcher lediglich dann, wenn er sich als Neben-, Privat oder Adhäsionskläger vertritt. Der Ausschluss der Selbstvertretung...mehr

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AGS 4/2014, Gesamtes Kostenhilferecht. Handkommentar zu Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 2. Aufl. 2014. 1080 S. 98,00 EUR

Um es vorwegzunehmen: Viel besser geht es nicht! Wer als Anwalt Mandate bearbeitet, bei denen die Vergütung über eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse erfolgt – dies dürften, bezogen auf die Gesamtanwaltschaft, immer noch die meisten Kolleginnen und Kollegen sein –, kann auf den in der 2. Aufl. erschienenen Poller/Teubel eigentlich nicht verzichten. Der ambitioni...mehr

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AGS 4/2014, Beweislastverte... / 1 Sachverhalt

Der bei der LWC als Stadtbahnfahrer beschäftigte Beklagte suchte am 19.9.2011 den Kläger auf und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einer strafrechtlichen Angelegenheit. Gegenstand der Beauftragung war die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beklagten wegen des Verdachtes der Trunkenheit im Straßenverkehr. Der Beklagte war am 18.9.2011 gege...mehr

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AGS 4/2014, Beweislastverte... / 2 Aus den Gründen

Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil zulässig. Er hat in der Sache aber überwiegend keinen Erfolg, die Klage ist überwiegend begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Honoraranspruch aus einem anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag i.V.m. § 611 BGB in Höhe von 603,93 EUR für die Wahrnehmung der Interessen des Beklagten in der arbeitsrechtlichen An...mehr

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zfs 4/2014, Beweislastverte... / 2 Aus den Gründen:

" … I. Der Kl. hat gegen den Bekl. einen Honoraranspruch aus einem anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag i.V.m. § 611 BGB i.H.v. 603,93 EUR für die Wahrnehmung der Interessen des Bekl. in der arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Dass die Beauftragung des Kl. und seine Tätigkeit unter der aufschiebende Bedingung der Erteilung einer Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversiche...mehr

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zfs 4/2014, Beweislastverte... / 3 Anmerkung:

Eine sachgerechte Entscheidung, die die möglichen Probleme mit rechtsschutzversicherten Mandanten belegt. Als der Bekl. hier am 19.9.2011 die zweite Vollmacht zur Vertretung in der arbeitsrechtlichen Angelegenheit unterschrieben hatte und – was wohl zu unterstellen ist – mit dem Anwalt auch einen entsprechender Anwaltsvertrag geschlossen hatte, konnte der Bekl. mit Deckungssc...mehr

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zfs 4/2014, Beweislastverte... / Sachverhalt

Der Kl., ein Rechtsanwalt, hat den Bekl. vor dem AG auf Zahlung von Rechtsanwaltshonorar in Anspruch genommen. Der als Stadtbahnfahrer beschäftigte Bekl. suchte am 19.9.2011 den Kl. auf und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einer strafrechtlichen Angelegenheit. Gegenstand der Beauftragung war die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Bekl. we...mehr

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zfs 4/2014, Beweislastverte... / Leitsatz

1. Aufgrund der Verbreitung von Rechtsschutzversicherungen ist die Erteilung der Deckungszusage eine übliche Bedingung für den Abschluss eines Anwaltsvertrags. Deshalb liegt die Beweislast dafür, dass der anwaltliche Geschäftsbesorgungsvertrag unbedingt abgeschlossen worden ist, regelmäßig beim Rechtsanwalt, wenn sich der Mandant darauf beruft, der Anwalt habe erst nach Erte...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / III. Abtretung des Freistellungsanspruchs in der Rechtsschutzversicherung

Die Abtretung des Freistellungsanspruchs an den beauftragten Rechtsanwalt ist für den Rechtsschutzversicherer ebenso vorteilhaft wie für den Versicherungsnehmer und den beauftragten Rechtsanwalt. 1. Schutz des Rechtsschutzversicherers Wenn der Versicherungsnehmer mit Genehmigung seines Rechtsschutzversicherers seinen Freistellungsanspruch an den beauftragten Rechtsanwalt abtri...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsverbot in der Rechtsschutzversicherung

1 Obgleich regelmäßig Rechtsanwälte unmittelbar mit Rechtsschutzversicherern abrechnen, bestehen zwischen Rechtsschutzversicherern und den beauftragten Rechtsanwälten keinerlei Rechtsbeziehungen. 2 Rechtsschutzversicherer legen in ihren Bedingungen auch stets Wert darauf, dass sie für die Tätigkeit des beauftragten Rechtsanwalts, selbst wenn dieser empfohlen worden ist, kei...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / B. Das Abtretungsverbot in der Rechtsschutzversicherung

In den meisten AVB der Versicherer findet man eingeschränkte oder uneingeschränkte Abtretungsverbote. A.2.14.4 AKB 2008 bestimmt, dass der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf Entschädigung vor dessen endgültiger Feststellung weder abtreten noch verpfänden kann. Ein ähnliches Abtretungsverbot enthielten auch die früheren AKB: Nach § 20 Abs. 1 ARB 75 konnten Versicherungsa...mehr

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AGS 3/2014, Umfang der Deck... / Leitsatz

Die außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts im Kündigungsschutzprozess unterfällt dem Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung. Es kann offen bleiben, ob in der Rechtsschutzversicherung § 82 VVG n.F. in Anbetracht von deren Sonderstellung überhaupt anwendbar ist. Auch im Hinblick auf die kurze Kündigungsschutzklagefrist von drei Wochen ist einer außergerichtlichen Tätigk...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / 3. Schutz des Versicherungsnehmers

Durch die Abtretung des Freistellungsanspruchs ist der Versicherungsnehmer nicht mehr "Prellbock" zwischen Rechtsschutzversicherer und Rechtsanwalt, er braucht sich um die Abwicklung des Rechtsschutzfalls nicht zu kümmern, da dies dann ausschließlich Aufgabe des Rechtsanwalts als Zessionar ist.mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / 2. Schutz des beauftragten Rechtsanwalt

Durch Abtretung des Freistellungsanspruchs ist der beauftragte Rechtsanwalt dagegen geschützt, dass sein Mandant den Rechtsschutzversicherer anweist, an einen anderen Rechtsanwalt Leistungen zu erbringen. Der Rechtsanwalt kann dann auch unmittelbar gegen den Rechtsschutzversicherer vorgehen, wenn dieser – aus welchen Gründen auch immer – seine Leistung verweigert. Ohne Abtre...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / IV. Praxishinweis

Rechtsanwälte sollten in Zukunft trotz des vertraglichen Abtretungsverbots sich dem Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen seinen Versicherer abtreten lassen. Alsdann sollte der Rechtsschutzversicherer von dieser Abtretung in Kenntnis gesetzt und um Zustimmung gebeten werden. Bei einigen Rechtsschutzversicherungen soll bereits ein Umdenkungsprozess dahingehend s...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / 1. Schutz des Rechtsschutzversicherers

Wenn der Versicherungsnehmer mit Genehmigung seines Rechtsschutzversicherers seinen Freistellungsanspruch an den beauftragten Rechtsanwalt abtritt, können Rechtsschutzversicherer und Rechtsanwalt – wie bisher – miteinander unmittelbar korrespondieren und Streitfragen über die Erforderlichkeit der Verfahrenskosten klären. Rechtsschutzversicherer sehen sich nur einem einzigen ...mehr

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zfs 3/2014, Über die Bedeut... / III. Kosten des Privatgutachters

Hat der Betroffene eine Rechtsschutzversicherung,[9] ist ein Privatsachverständigengutachten von der Deckungszusage umfasst. Sofern dieses für die Verteidigung im Bußgeldverfahren erforderlich ist, trägt der Rechtsschutzversicherer – im Gegensatz zum Zivilverfahren (Unfallregulierung) – im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit auch die Kosten ein...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / I. Wirksamkeit

Eine Abtretung des Freistellungsanspruchs ist somit zunächst nicht unwirksam, dem beauftragten Rechtsanwalt obliegt es lediglich, insoweit die Zustimmung des Rechtsschutzversicherers einzuholen. Die Begründung für das vertragliche Abtretungsverbot in den meisten Versicherungsbedingungen beschränkt sich darauf, dass der Versicherer davor geschützt werden müsse, sich einer unüb...mehr