Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 33 Möglicher Regress gegen die Rechtsschutzversicherung

A. Haftung bei Leistungsverzug I. Fälligkeit des Anspruches auf Bestätigung der Rechtsschutzdeckung Rz. 1 Der Anspruch auf Bestätigung des Versicherungsschutzes wird nach vollständiger Unterrichtung des Versicherers fällig, wenn dieser die Rechtsschutzdeckung nicht innerhalb angemessener Frist bestätigt. Angemessen dürfte eine Frist von 10 Tagen sein. Die früher angenommene Fr...mehr

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§ 31 Sonstige Pflichten der Rechtsschutzversicherung

A. Feststellung des Rechtsschutzfalles I. Vorgehen zur Klärung der Rechtsschutzdeckung Rz. 1 Aus dem Versicherungsverhältnis entspringt die allgemeine Vertragspflicht für den Rechtsschutzversicherer, den gemeldeten Rechtsschutzfall unverzüglich zu bearbeiten. Hierzu zählt insbesondere die Feststellung des Rechtsschutzfalles. Rz. 2 In Betracht kommt die Verpflichtung, die für di...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / 3. Die "Sorgeleistung" der Rechtsschutzversicherung

Rz. 6 Während in § 1 ARB 94/2000 (und ebenso auch im § 1 ARB 75) festgelegt ist, dass die Rechtsschutzversicherung dafür "sorgt", dass der VN seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, wird gem. § 1 ARB 2008/2010 diese Sorgeleistung umfasst und eingeschlossen. Dies folgt daraus, dass gem. § 1 ARB 2008/2010 der Versicherer Leistungen "erbringt". Zum Leistungsumfang ist dara...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.2.2 II. Übersicht über die wichtigsten Entwicklungspunkte der Rechtsschutzversicherung

Rz. 23 Als wichtige Entwicklungspunkte der Rechtscchutzversicherung sind zu erwähnen: 1949 wurde der Betrieb einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung genehmigt. 1952 wurde ein so genannter aktiver Schadenersatzrechtsschutz versicherbar und der Strafrechtsschutz eingeführt. 1954 wurden zusätzlich die Verfolgung und die Abwehr von Ansprüchen aus Arbeits- und Dienstverträgen ver...mehr

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§ 28 Gebührenfragen und Ver... / I. Die Gebührenabrechnung mit der Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Zur Versicherungsleistung der Rechtsschutzversicherung gehört es, den Versicherungsnehmer von angefallenen, fälligen Gebührenansprüchen des Versicherungsnehmers bzw. des Mandanten freizustellen oder bereits gezahlte Gebühren zu erstatten. Rz. 2 Die direkte Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, auch wenn an sich der Rechtsschutzversicherer seinem Vers...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtsschutzversicherung

1 § 1 Entwicklung der Rechtsschutzversicherung 1.1 A. Der Rechtsschutzgedanke 1.1.1 I. Die Idee der Gewährung von Rechtsschutz 1.1.1.1 1. Ursprünge der Rechtsschutzversicherung Rz. 1 Während die Rechtsschutzversicherung ein noch junger Zweig der Privatversicherung ist, kennt man aus dem Mittelalter schon genossenschaftliche Rechtsverfolgung durch Gilden und ähnliche Zusammenschl...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / 4. Die Erwartungen der Rechtsschutzversicherung

Rz. 13 Das Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtsschutzversicherungen ist zunächst geprägt durch rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Diese ergeben sich in erster Linie aus dem VVG und den ARB. Für die Anwaltstätigkeit sind wichtigste Grundlagen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie die Berufsordnung (BerufsO) und da...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / II. Keine "Besorgung von Rechtsangelegenheiten" durch die Rechtsschutzversicherung

Rz. 3 Auch nach Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes[3] ist den Rechtsschutzversicherungen selbst Rechtsberatung nicht gestattet. Der Gesetzgeber sah den Grund hierfür in der potenziellen Interessenkollision. Nach den Versicherungsbedingungen ist regelmäßig nur die aussichtsreiche Rechtsverfolgung versichert. Wäre den Rechtsschutzversicherungen die Beratung erlaub...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / I. Unterschiedlicher Stellenwert der Rechtsschutzversicherung

Rz. 80 Entsprechend den verschiedenen nationalen Traditionen hat sich auch die Sparte Rechtsschutzversicherung in den verschiedenen europäischen Ländern zum Teil sehr unterschiedlich entwickelt. In Deutschland hat die Rechtsschutzversicherung einen vergleichsweise hohen Stellenwert. In den Niederlanden, Belgien, aber auch in Spanien und Österreich nimmt die Bedeutung der Rec...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Beratungsgebühr und Rechtsschutzversicherung

Rz. 119 Die Neufassung des § 34 RVG sieht grundsätzlich, wie bereits ausgeführt, keine gesetzlichen Gebühren mehr vor. Vielmehr ist die vereinbarte Gebühr keine gesetzliche, sondern eine vertragliche. Rz. 120 Die Rechtsschutzversicherer haben auf die Gesetzesänderung des § 34 RVG n.F. unterschiedlich reagiert.[81] Die Rechtsschutzversicherungen haben ihre ARB dahin gehend geän...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / II. Die Hauptunterschiede zwischen Rechtsschutzversicherung und Prozessfinanzierung, Übersichten

Rz. 38 Die nachfolgenden Übersichten verdeutlichen die Unterschiede zwischen Prozessfinanzierung und Rechtsschutzversicherung. 1. Kriterien der Prozessfinanzierung Rz. 39mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung

A. Die Regelung zur Kostenübernahme I. Allgemeines 1. Die Regelung zum Leistungsumfang in ARB 2010 Rz. 1 Die Regelung zum Leistungsumfang in der Rechtsschutzversicherung gem. § 5 ARB 2010 ist im weiten Umfang identisch mit der Regelung in ARB 2008. Als Änderung ist hervorzuheben die Regelung in § 5 Abs. 1 lit. a S. 4 ARB 2010. Hiernach ist die Kostentragungspflicht des Versiche...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Rechtsschutzversicherung gegen Rechtsanwalt und Versicherungsnehmer

A. Thematik und Übersicht zum Anspruch der Rechtsschutzversicherung auf Auskunft und Erstattung gegen Rechtsanwalt und Versicherungsnehmer I. Die Thematik Rz. 1 Für die Rechtsschutzversicherung, die Leistungen, und zwar Geldzahlungen, erbracht hat, können sich aus verschiedensten Tatbeständen Rückforderungsansprüche ergeben. Zu denken ist hierbei an den Tatbestand nachträglich...mehr

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AGS 08/09/2015, Bloßes Berufen auf das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ist unerheblich; unstreitiger Erfüllungsweinwand

Leitsatz Ein unstreitiger Erfüllungsweinwand ist zu berücksichtigen, auch wenn es sich um einen nicht gebührenrechtlichen Einwand handelt. Der bloße Einwand, der Anwalt solle mit dem Rechtsschutzversicherer abrechnen, ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren unerheblich. LAG Frankfurt, Beschl. v. 14.10.2014 – 13 Ta 481/14 1 Sachverhalt Nach Ende des vorliegenden Rechtsstreits durch...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / A. Thematik und Übersicht zum Anspruch der Rechtsschutzversicherung auf Auskunft und Erstattung gegen Rechtsanwalt und Versicherungsnehmer

I. Die Thematik Rz. 1 Für die Rechtsschutzversicherung, die Leistungen, und zwar Geldzahlungen, erbracht hat, können sich aus verschiedensten Tatbeständen Rückforderungsansprüche ergeben. Zu denken ist hierbei an den Tatbestand nachträglich festgestellter Leistungsfreiheit oder überhöhter Vorschusszahlungen sowie Überschüsse, etwa bei den Gerichtskosten oder eine Rückforderun...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtsschutzversicherung und Versicherungsnehmer, speziell auch Datenschutz

1. Das Zustandekommen des Vertrages Rz. 73 Der Rechtsschutzvertrag kommt zwischen dem Rechtsschutzversicherer und dem Versicherungsnehmer zustande. Dieser Vertrag begründet grundsätzlich Rechte und Pflichten nur für die Vertragsparteien, also zwischen der Rechtsschutzversicherung und dem Versicherungsnehmer. Jedoch kommt auch eine Rechtsstellung mitversicherter Personen gem. ...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / C. Keine Rechtsbeziehungen zwischen Rechtsschutzversicherung und Anwalt

I. Rechtsschutzversicherung als Vermittler Rz. 19 Vermittelt die Rechtsschutzversicherung die Einschaltung des Rechtsanwaltes, so tritt sie lediglich als nach ARB beauftragter Vermittler auf. In § 17 Abs. 2 S. 1 ARB 94/2000 ist ausdrücklich klargestellt, dass der Rechtsanwalt, wenn der Versicherungsnehmer den Anwalt nicht selbst bereits beauftragt hat, von der Rechtsschutzver...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / A. Die Regelungen des VVG zur Rechtsschutzversicherung

I. Die Regelungen der §§ 125 bis 129 VVG Rz. 1 Regelungen zur Rechtsschutzversicherung enthält das VVG in den §§ 125–129 VVG n.F. (früher §§ 158l bis 158o VVG a.F.). Aus der Regelung zum Schadenabwicklungsunternehmen in § 126 VVG ergibt sich, dass die Rechtsschutzversicherung als Schadenversicherung zu qualifizieren ist. Die nationalen Regelungen zur Rechtsschutzversicherung, a...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / I. Verpflichtung der Rechtsschutzversicherung

1. Pflicht zur Deckungsprüfung a) Allgemeines Rz. 1 In § 1 ARB 2010 ist statuiert, dass der Rechtsschutzversicherer die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang erbringt. Eine Regelung über das Verfahren bei der Prüfung der Voraussetzungen für das Erbringen der Leistung enthal...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / A. Die Leistung der Rechtsschutzversicherung

I. Der Inhalt der Versicherungsleistung Rz. 1 In § 1 Abs. 1 ARB 2010 ist quasi als Generalklausel die Leistung der Rechtsschutzversicherung definiert. Hiernach sorgt die Rechtsschutzversicherung nach Eintritt eines Versicherungsfalles, also eines Rechtsschutzfalles, für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und trägt die dem Versicherungsnehmer h...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / B. Der Rechtsschutzvertrag – Rechtsbegriffe, der Vertrag sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)

I. Rechtsbegriffe in der Rechtsschutzversicherung Rz. 15 Begriffe in Allgemeinen Versicherungsbedingungen können zunächst eindeutige Fachbegriffe der Rechtssprache sein. Auch können sie in spezifisch-rechtlicher Bedeutung in der allgemeinen Umgangssprache verwendet werden. Die Terminologie eines Rechtsbegriffes kann jedoch zu Auslegungsproblemen führen, auch speziell in der R...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / B. Die Rechtsgrundlage der Rückforderung durch die Rechtsschutzversicherung

I. Der Erstattungsanspruch aufgrund Anspruchsübergangs 1. Die gesetzliche Regelung und Regelung in ARB a) Gegen Versicherungsnehmer Rz. 12 Es ist allgemein anerkannt, dass der Rechtsschutzversicherer Schadenversicherer i.S.d. §§ 74 ff. VVG (§§ 49, 80 VVG a.F.) ist mit der Folge, dass auch die Vorschrift des § 86 Abs. 1 VVG (§ 67 Abs. 1 VVG a.F.) zur Anwendung kommt. Regelungsin...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / 2. Das Risiko/Wagnis in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 5 In den ARB 2010 ist in § 1 ARB 2010 (wie auch schon in § 1 ARB 2008) unter dem Titel Aufgaben der Rechtsschutzversicherung abweichend von der früheren Definition nunmehr formuliert: "Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz)."...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / III. Anwaltsberuf und Anstellung bei Rechtsschutzversicherung

Rz. 5 Die Anstellung bei einer Rechtsschutzversicherung im Vertriebsteam kann die Gefahr einer Interessenkollision bei gleichzeitiger Ausübung des Anwaltsberufes begründen, sodass die Anwaltszulassung zu versagen ist.[5] Im entschiedenen Fall oblag dem Antragsteller nach der Stellenbeschreibung, über die Annahme und Ablehnung von Versicherungsanträgen und Vertragskündigungen...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / V. Keine Rechtsbeziehungen zwischen Rechtsschutzversicherung und Anwalt

Rz. 89 Der Rechtsschutzvertrag kommt, wie ausgeführt, zwischen der Rechtsschutzversicherung und dem Versicherungsnehmer zustande. Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers ist an diesem Vertrag nicht beteiligt und er kann aus ihm auch keinen Gebührenanspruch herleiten.[43] Dies gilt sogar dann, wenn der Rechtsschutzversicherer dem Anwalt gegenüber die Deckungszusage abgegebe...mehr

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§ 28 Gebührenfragen und Ver... / 2. Gebührenregelungen mit Rechtsschutzversicherung im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung

Rz. 19 In der Praxis werden insbesondere auch seitens der Rechtsschutzversicherungen Gebührenregelungen mit Anwälten angestrebt. Rz. 20 Um möglichst alle sich ergebenden Regelungspunkte zu erfassen, ist es empfehlenswert, eine Vergütungsvereinbarung nach einem übersichtlichen Schema zu erstellen, das möglichst alle Tatbestände enthält. Rz. 21 Nachfolgend wird ein Schema gebote...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzvertrag, Versicherungsverhältnis und das versicherte Risiko

A. Die Regelungen des VVG zur Rechtsschutzversicherung I. Die Regelungen der §§ 125 bis 129 VVG Rz. 1 Regelungen zur Rechtsschutzversicherung enthält das VVG in den §§ 125–129 VVG n.F. (früher §§ 158l bis 158o VVG a.F.). Aus der Regelung zum Schadenabwicklungsunternehmen in § 126 VVG ergibt sich, dass die Rechtsschutzversicherung als Schadenversicherung zu qualifizieren ist. Die...mehr

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§ 28 Gebührenfragen und Ver... / II. Vorschlag und Muster für Vergütungsvereinbarungen mit Mandant und bei Kooperationsvereinbarung mit Rechtsschutzversicherung

1. Vorschlag und Muster Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant Rz. 15 Für die Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten. Auch sind die unterschiedlichen Vereinbarungen miteinander zu kombinieren, etwa in Bezug auf Gebührensätze des RVG, zur Höhe des Streitwertes oder evtl. auch in Bezug auf...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / C. Die Systematik der Versicherungsdeckung in der Rechtsschutzversicherung

I. Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Rechtsschutzdeckung Rz. 25 Voraussetzungen des Anspruchs des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person im Rahmen des versicherten Risikos:mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / III. Mitteilung an die Rechtsschutzversicherung über Weiterung in laufender Sache

1. Muster: Klageeinreichung nach außergerichtlicher Kostendeckung Rz. 19 Muster: Klage nach außergerichtlicher Kostendeckung Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben in oben bezeichneter Angelegenheit für die außergerichtliche Tätigkeit bereits eine Deckungszusage erteilt. Die Angelegenheit konnte außergericht...mehr

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§ 39 Das Konzept standardis... / II. Auf Seiten der Rechtsschutzversicherung

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.1.2.1 1. Allgemeines

Rz. 12 Inhalt und Zweck der Rechtsschutzversicherung ist es, das Kostenrisiko zu tragen. Hierbei muss auch gesehen werden, dass sie also dem Rechtsuchenden und somit auch dem sozial Schwachen nach Eintritt des Rechtsschutzfalles die Möglichkeit einräumt, sein Recht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durchzusetzen oder zu verteidigen. Dies rechtfertigt es, worauf Mathy ...mehr

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§ 31 Sonstige Pflichten der... / I. Zahlung angeforderter Gerichtskosten

Rz. 7 Für die rechtzeitige Zahlung fristgebundener Gebühren- und Auslagenvorschüsse ist grundsätzlich der Versicherungsnehmer gegenüber der anfordernden Stelle, also z.B. gegenüber dem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde, selbst verantwortlich. Wünscht der Versicherungsnehmer Zahlung durch die Rechtsschutzversicherung und ist die Zahlung fristgebunden und eilbedürftig, so ...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.2 B. Die wichtigsten Entwicklungspunkte

1.2.1 I. Wissenswertes und Aktuelles über die Rechtsschutzversicherung Rz. 18 In der Rechtsschutzversicherung ergab sich bis zum Jahresende 2009 ein geringes Beitragswachstum auf rund 3,2 Milliarden EUR.[16] Bei den Vertragsstückzahlen ergab sich ebenfalls ein leichtes Wachstum. Auch der Schadenaufwand ist nur leicht gestiegen (Statistik vgl. § 4 Rn 5). Nach dem Mitte 2008 in Kr...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Der Repräsentant des Versicherungsnehmers

1. Repräsentant des Versicherungsnehmers Rz. 158 Repräsentant ist derjenige, der vom Versicherungsnehmer mit der tatsächlichen Risikoverwaltung betraut ist und an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist.[82] Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbstständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln, und wer dami...mehr

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§ 31 Sonstige Pflichten der... / II. Fristüberwachung

1. Allgemeines Rz. 11 Die ARB sehen keine Pflicht der Rechtsschutzversicherung zur Überwachung von Fristen, speziell Verjährungs- und Anzeigefristen, vor. Die Prüfung und Beachtung von Fristen, speziell der Verjährung, dient der Sicherung und Durchsetzung von Rechten und gehört damit zu den elementaren Pflichten des Anwaltes aus dem Anwaltsvertrag.[12] In einem Fall, in dem g...mehr

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§ 31 Sonstige Pflichten der... / IV. Der Rechtsschutzfall im Ausland

1. Allgemeines Rz. 16 Über die den Rechtsschutzversicherer generell treffenden Fürsorgepflichten hinaus kann dieser gleichwohl dem Versicherungsnehmer gegenüber und ggf. seinem Rechtsanwalt verpflichtet sein, für die Betreuung notwendige und geeignete Maßnahmen zu gewähren. Insbesondere ist beim Rechtsschutzfall im Ausland zu berücksichtigen, dass das ausländische Recht und d...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / IV. Vorläufige Deckung

1. Allgemeines Rz. 65 Die vorläufige Deckungszusage begründet einen rechtlich selbstständigen Vertrag. Hierdurch vereinbaren die Vertragspartner, den materiellen Versicherungsbeginn sofort wirksam werden zu lassen. Der eigentliche vorgesehene Versicherungsvertrag wird erst später geschlossen. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass dem Versicherungsnehmer schon ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / II. Einzelfragen zu Rechtsschutzdeckung und Kostenhilfe

1. Der Anspruch auf Rechtsschutzdeckung Rz. 185 Für den Anspruch auf Rechtsschutzdeckung ist der in Betracht kommende Anspruch auf Beratungs- und Kostenhilfe unerheblich. Der Anspruch auf Rechtsschutzdeckung leitet sich aus dem Versicherungsvertrag ab und wird nicht beeinflusst durch die möglicherweise gegebenen Voraussetzungen der Bewilligung von Beratungs- und Kostenhilfe. ...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.1 A. Der Rechtsschutzgedanke

1.1.1 I. Die Idee der Gewährung von Rechtsschutz 1.1.1.1 1. Ursprünge der Rechtsschutzversicherung Rz. 1 Während die Rechtsschutzversicherung ein noch junger Zweig der Privatversicherung ist, kennt man aus dem Mittelalter schon genossenschaftliche Rechtsverfolgung durch Gilden und ähnliche Zusammenschlüsse. Im 19. Jahrhundert entstanden dann Interessenverbände und Schutzverein...mehr

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§ 4 Statistisches zum Thema... / II. Beitragseinnahmen, Schadenaufwand sowie Anzahl der Verträge und Schäden in der Rechtsschutzversicherung – inländisches Direktgeschäft des GDV

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / a) Ansprüche aus § 812 BGB

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Die Geltung der allgemeinen Vorschriften

Rz. 4 Für die Rechtsschutzversicherung gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 1–73 VVG und die allgemeinen Vorschriften der Schadenversicherung in den §§ 74–87 VVG. Festzustellen ist, dass die Rechtsschutzversicherung Schadenversicherung i.S.d. §§ 74 ff. VVG ist.[2] Dies folgt auch aus der im Rechtsschutzvertrag zu vereinbarenden Leistung. Hiernach übernimmt die Rechtssc...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / 8. Keine befreiende Zahlung durch Anwalt an Mandanten

Rz. 31 Werden Zahlungen von dritter Seite an den Anwalt geleistet und handelt es sich hierbei um Leistungen, die auf die Rechtsschutzversicherung übergegangen sind, so kann der Anwalt nicht mit befreiender Wirkung an den Mandanten zahlen, wenn er von dem Bestehen einer Rechtsschutzversicherung Kenntnis hatte.[18] Hinweis an Anwalt bei Abwicklung eines Rechtsschutzmandates Ist...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / e) Honoraranspruch und Rechnungsstellung

Rz. 36 In der Praxis ist es so, dass der vom Versicherungsnehmer beauftragte Anwalt in der Regel die Kostenrechnung unmittelbar an die Rechtsschutzversicherung richtet. Dies ist systematisch nicht richtig. Dies folgt daraus, dass einerseits der Versicherungsnehmer gegenüber der Rechtsschutzversicherung lediglich einen Freistellungsanspruch hat.[33] Dieser geht in einen Ersta...mehr

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§ 3 Anwaltschaft und Rechts... / b) Übersicht und Statistisches zur Einschätzung der Anwaltschaft gegenüber einzelnen Rechtsschutzversicherungen

Rz. 12 Der Anwalt ist Interessenvertreter des rechtsuchenden Bürgers. In vielen Mandatsfällen ist eine Rechtsschutzversicherung beteiligt. In der Praxis ist es so, dass die Meldung des Rechtsschutzfalles und die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung durch den Anwalt quasi als Repräsentant des Versicherungsnehmers erfolgt. Dieser Bereich zwischen Anwalt und Rechtssch...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / b) Passivlegitimation

Rz. 19 Schuldner des auf den Versicherer übergehenden Ersatzanspruches kann jeder Dritte sein.[8] Im Übrigen gilt, dass jeder Rechtsanwalt einer Sozietät als BGB-Gesellschaft passivlegitimiert ist und für Forderungen der Gläubiger, also auch der Rechtsschutzversicherung, haftet.[9]mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / 4. Der Forderungsübergang

Rz. 22 Der Erstattungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Dritten geht mit der Entstehung auf die Rechtsschutzversicherung über, soweit diese schon für den Versicherungsnehmer geleistet hatte. Der Zeitpunkt der Entstehung des Erstattungsanspruches richtet sich nach dem Rechtsgrund.mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / a) Allgemeines

Rz. 23 Für Art und Höhe des Erstattungsanspruches sind maßgebend Art und Höhe der erbrachten Versicherungsleistung. Nach der Regelung der ARB gehen nur die Ansprüche über, die in den Leistungskatalog der Rechtsschutzversicherung fallen, also sich aus § 5 ARB 2010 ergeben.mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / 6. Rückzahlung Kaution

Rz. 29 Ist eine Kaution, auf die die Rechtsschutzversicherung Zahlungen geleistet hat, verfallen, so ist sie demjenigen zurückzuerstatten, für den sie geleistet wurde. Ist sie für den berechtigten Fahrer eines auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuges geleistet worden, so trifft die Pflicht zur Rückzahlung nicht den Versicherungsnehmer, sondern den berechtigten Fah...mehr