Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nichtanwendungserlass

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Mit einem Nichtanwendungserlass wird die FinVerw angewiesen, eine Entscheidung des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die Berechtigung derartiger NAE ist umstritten: Einerseits wird die Auffassung vertreten, NAE seien rechtswidrig, weil die FinVerw an höchstrichterliche Urteile generell gebunden ist (vgl Lange, DB 2005, ...mehr

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Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage

Leitsatz Der sog. KWK-Bonus nach § 8 Abs. 3 EEG 2004, den der Betreiber einer Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk von seinem Stromnetzbetreiber (zusätzlich) erhält, ist (ebenfalls) Entgelt für die Lieferung von Strom an den Stromnetzbetreiber. Er ist kein Entgelt des Stromnetzbetreibers für die (kostenlose) Lieferung von Wärme des Stromerzeugers an Dritte. Normenkette § 3 Abs...mehr

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Hausgeld: Folgen der Ungültigerklärung

Leitsatz Klagt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Hausgeld aufgrund eines Beschlusses ein, der später für ungültig erklärt wird, kann sie bis zur Ungültigerklärung Zinsen verlangen. Normenkette WEG § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG Das Problem Nach der Gemeinschaftsordnung ist der Verwalter berechtigt und bevollmächtigt, Beschlüsse der Wohnungseigentümer zu vollziehen und Rechte und...mehr

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Scheidungskosten sind nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Leitsatz Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner l...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handels-, zivil- und strafrechtlich

Rn. 5 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Die Aufbewahrung erfüllt Dokumentationszwecke. Durch sie werden spätere Nachprüfungen erst möglich. Als Ergebnis der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Buchführungspflicht nehmen die Handelsbücher (i. w. S.) unter den Beweismitteln eine herausragende Stellung ein und haben besondere Beweiskraft. Ihre Aufbewahrung dient deshalb in besonderem ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrechtlich

Rn. 103 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Vor Fristablauf dürfen Unterlagen im Original vernichtet werden, soweit ihre Aufbewahrung im Surrogat zulässig ist und dieses existiert. Nach Fristablauf dürfen die Unterlagen vernichtet werden, es sei denn, eine Aufbewahrung ist nach anderen (steuerrechtlichen) Vorschriften oder aus anderen Gründen weiterhin erforderlich oder ratsam (vgl. H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Veräußerung des Handelsgeschäfts im Ganzen

Rn. 28 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Steuerrechtlich wird einhellig davon ausgegangen, dass die Aufbewahrungspflicht hinsichtlich vor der Veräußerung entstandener Unterlagen nicht auf den Erwerber übergeht, sondern beim Veräußerer verbleibt (vgl. Drüen 2015, § 147 AO, Rn. 32). Für nach der Veräußerung entstehende Unterlagen ist der Erwerber zur Aufbewahrung verpflichtet. Soweit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vernichtung der Originalunterlagen

Rn. 82 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Die Originale dürfen vernichtet werden, wenn der Bildträger bzw. ein anderer Datenträger ordnungsgemäß hergestellt worden ist und sie für Verständnis und Prüfbarkeit des Surrogats nicht mehr erforderlich sind (vgl. Biener, H. 1977, S. 531; weiterführend: IDW RS FAIT 3, Rn. 81ff.; BMF 2014, Rn. 140). Die Aufbewahrung kann sich aber aus anderen...mehr

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Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters

Leitsatz Die Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters sind Kosten der internen Verwaltung und zählen nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, und zwar unabhängig davon, ob der Ersatzzustellungsvertreter durch Beschluss der Wohnungseigentümer oder durch das Gericht bestellt worden ist. Die Kosten der Unterrichtung der beklagten Wohnungseigentü...mehr

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AGS 5/2017, Vergleich über "Kosten des Rechtsstreits" bei bereits vorliegender rechtskräftiger Entscheidung über die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens

ZPO §§ 98 S. 2, 103 Abs. 1; BGB § 779 Leitsatz Einigen sich die Parteien in einem Prozessvergleich über die "Kosten des Rechtsstreits", so werden hiervon nur diejenigen Kosten erfasst, über die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist. Soweit bereits eine rechtskräftige Entscheidung über die Kosten vorliegt (hier: über Kosten eines zwischenzeitlichen Rechtsmittelverfahr...mehr

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AGS 5/2017, Vergleich über ... / Leitsatz

Einigen sich die Parteien in einem Prozessvergleich über die "Kosten des Rechtsstreits", so werden hiervon nur diejenigen Kosten erfasst, über die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist. Soweit bereits eine rechtskräftige Entscheidung über die Kosten vorliegt (hier: über Kosten eines zwischenzeitlichen Rechtsmittelverfahrens), werden diese nicht ohne Weiteres von der...mehr

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AGS 5/2017, Vergleich über ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Reichweite eines Vergleichs über die "Kosten des Rechtsstreits" bei bereits vorliegender rechtskräftiger Entscheidung über die Kosten der Rechtsmittelzüge. Die Klägerinnen nahmen die Beklagten wegen eines Brandschadens in Anspruch. Mit Grund- und Teilschlussurteil erklärte das LG die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt. Die von den Beklagte...mehr

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AGS 5/2017, Vergleich über ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Maßgeblich für die Verteilung der Kosten des Rechtsmittelzuges sei die Kostenentscheidung des BGH v. 1.10.2013 und nicht die im Prozessvergleich vom 17.2.2015 ...mehr

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AGS 5/2017, Zustellung des ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat sich mit seiner Klage gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gewandt. Der Rechtsstreit wurde durch gerichtlich festgestellten Vergleich beigelegt. Das ArbG hat auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit durch Beschl. v. 2.12.2016 festgesetzt. Der Beschluss wurde dem Kläger am 8.12.2016 zugest...mehr

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zfs 5/2017, Streitwert bei ... / Leitsatz

Bei einem Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers zur Zahlung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum ist der Streitwert regelmäßig ausgehend von der vom VR geschuldeten Leistung unter Zugrundelegung einer halbjährigen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegelds, ggf. abzüglich eines Feststellungsabschlags, zu ermitteln. Die Vorschrif...mehr

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AGS 5/2017, Mutwilligkeit e... / 1 Sachverhalt

Die Parteien führen vor dem ArbG einen Rechtsstreit, in dem es um den Bestand des Arbeitsverhältnisses geht. Später hat die Klägerin eine weitere Klage gegen den Arbeitgeber erhoben und beantragt, ihn zu verurteilen, bestimmte rufschädigende Äußerungen zu unterlassen, Nachweise zu den von ihr erbrachten Sozialversicherungsbeiträgen zu erbringen sowie ein qualifiziertes Zwisch...mehr

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zfs 5/2017, Spontane Anzeig... / 3 Anmerkung:

Ob einen VN eine "spontane", von ausdrücklichen Antragsfragen des VR, also den Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 VVG, unabhängige Anzeigeobliegenheit trifft, war lange Zeit umstritten. Nachdem der BGH in seiner Entscheidung v. 25.11.2015 (zfs 2016, 92) darauf aufmerksam gemacht hat, dass sich das Regime der Arglistanfechtung nach § 22 VVG ausschließlich nach dem BGB richtet un...mehr

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AGS 5/2017, Keine Erstrecku... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da die von der Antragstellerin geltend gemachte Terminsgebühr in dem Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen war. 1. Eine Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen fällt gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3104 VV für die ...mehr

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zfs 5/2017, Streitwert bei ... / 2 Aus den Gründen:

[3] "… II. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer den Betrag von 20.000 EUR nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO); er beträgt lediglich 18.688 EUR." [4] 1. Der Wert des Feststellungsantrags zu Ziff. 2 beläuft sich auf 14.950,40 EUR. [5] Insoweit hat schon das BG – das lediglich rechnerisch zu einem geringfüg...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / 2. Die VW-, BMW- und Mercedes-Urteile

Am 20.10.2009 setzte der BGH seine mit der Porsche-Entscheidung eingeleitete Rechtsprechung fort und hatte jetzt die Gelegenheit, die seit dem 29.4.2003 streitigen Fragen zu beantworten, was "günstigere Reparaturmöglichkeiten" sind, unter welchen Umständen eine Verweisung wirksam ist, an welche Werkstätten verwiesen werden darf und welche Rechtsgrundlage anwendbar ist.[27] Zu...mehr

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zfs 5/2017, Mitteilung der ... / 2 Aus den Gründen:

[29] "… das Gericht [hat] nach § 279 Abs. 3 ZPO in der Neufassung durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses v. 27.7.2001 (BGBl I S. 1887) im Anschluss an die Beweisaufnahme nicht nur den Sach- und Streitstand, sondern – soweit möglich – auch das Ergebnis der Beweisaufnahme mit den Parteien zu erörtern. Ob das Gericht den Parteien nicht nur Gelegenheit zur Erörterung des...mehr

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zfs 5/2017, 1,8 Geschäftsge... / 3 Anmerkung:

I. Gesetzliche Grundlagen für die Bestimmung der Geschäftsgebühr Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren – wie hier bei der in Nr. 2300 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5 ausgewiesenen Geschäftsgebühr – die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, von denen § 14 Abs. 1 S. 1 RVG einige in nicht abschließender Aufzä...mehr

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zfs 5/2017, Mitteilung der ... / 3 Anmerkung:

1. Ob sich Gericht und Parteien nach Durchführung der Beweisaufnahme in einem prozessualen Niemandsland oder auch nicht befinden (vgl. hierzu Greger, MDR 2016, 1057), richtet sich nach §§ 285, 279 Abs. 3 ZPO. Die Erörterungspflicht des Gerichts nach § 279 Abs. 3 ZPO und die Verhandlungspflicht der Parteien nach § 285 ZPO beziehen sich auf das Ergebnis der Beweisaufnahme und ...mehr

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AGS 5/2017, Terminsgebühr f... / 1 Aus den Gründen

Es besteht zwischen den Beteiligten des Kostenfestsetzungsverfahrens Streit über die Entstehung der Terminsgebühr. Vorliegend hat die Beklagte ein Vergleichsangebot mit Schriftsatz vom 11.11.2015 u.a. mit dem Inhalt der Erledigung des Rechtsstreits abgegeben, dass die Gegenseite ohne gerichtliche Mitwirkung i.S.v. § 278 Abs. 6 ZPO mit Schriftsatz vom 7.12.2015 angenommen hat....mehr

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zerb 5/2017, Kein Schmerzen... / Aus den Gründen

Die Berufung der Klägerin, die sich nur auf die Abweisung des Zahlungsantrags und nicht zugleich auf die für sie teilweise nachteilige Entscheidung über den Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten bezieht, bleibt erfolglos. Zwar hat das Amtsgericht rechtsfehlerhaft Vortrag übergangen und aus Sicht der Kammer zugleich einen Gesichtspunkt iSv § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ...mehr

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AGS 5/2017, Bestellung in U... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das OLG. 1. Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 85 FamFG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Ihrer Statthaftigkeit steht nicht entgegen, dass dem angefochtenen Beschluss ein Verfahren auf Erlass ...mehr

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AGS 5/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 209 ff.) befasst sich Volpert mit der Anwaltsvergütung und den Gerichtskosten in Verfahren nach der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVODG), die zum 18.1.2017 in Kraft getreten ist. Für die Familienrechtler von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des OLG Brandenburg (S. 214). Das OLG Brandenburg bestätigt die Rechtsprechung des BGH, dass e...mehr

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Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG – Keine Berücksichtigung fiktiver Veräußerungsverluste

Leitsatz § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG ist auch nach den Modifikationen durch das SEStEG dahin auszulegen, dass er nur für die Fälle auf § 17 EStG verweist, in denen der gemeine Wert der Anteile zu dem für die Besteuerung maßgebenden Zeitpunkt die Anschaffungskosten übersteigt (Anschluss an das Senatsurteil vom 28. Februar 1990, I R 43/86, BFHE 160, 180, BStBl II 1990, 615). Normen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Vierten Kapitel Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 bis 45)

Rz. 1 Das Vierte Kapitel enthält die Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften. Ein eigener Abschnitt ist Vorschriften gewidmet, die das gemeinsame Vorgehen der kreisfreien Städte und Kreise sowie der Agenturen für Arbeit regeln. Rz. 1a Eine gesetzlich vermutete Bevollmächtigung erfasst alle Verfahrenshandlungen, die mit der Antragstellung für die Mitglieder der Bedarfsgemei...mehr

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AGS 4/2017, Anrechnung mehr... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger hatte die Beklagte vorprozessual mit drei gesonderten Schreiben seiner späteren Prozessbevollmächtigten wegen verschiedener wettbewerbswidriger Handlungen vergeblich abgemahnt. Er erwirkte im späteren Rechtsstreit beim LG ein Versäumnisurteil, mit dem die Beklagte zur Unterlassung der mit den Abmahnungen beanstandeten Handlungen und zur Zahlung einer Vertragsst...mehr

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zfs 4/2017, Anspruch des PK... / Sachverhalt

Der Kl. hatte als Insolvenzverwalter einer Gesellschaft in dem vor dem AG München geführten Rechtsstreit einen Rückgewährsanspruch wegen insolvenzrechtlicher Anfechtung i.H.v. 1.200 EUR zzgl. Zinsen geltend gemacht und vorweg die Bewilligung von PKH beantragt. Das AG München hat diesen Antrag zurückgewiesen. Auf die Beschwerde des Kl. hat das LG München I dem Kl. antragsgemä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Hinzuziehung und Beiladung

Rz. 265 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist im Rechtsbehelfsverfahren jeder Feststellungsbeteiligte oder sonst Betroffene, der rechtsbehelfsbefugt ist, aber keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, zum Rechtsbehelfsverfahren notwendig hinzuzuziehen bzw. beizuladen. Denn die Entscheidung über den Rechtsbehelf kann allen Anfechtungsberechtigten gegenüber nur einheitlich erfolgen. Rechts...mehr

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AGS 4/2017, Begrenzung des ... / 1 Aus den Gründen

Das Erstgericht erläutert in seinem Nichtabhilfebeschluss ausführlich die Gesichtspunkte, die zur Festsetzung des Streitwerts i.H.v. 5.000,00 EUR nach § 52 Abs. 2 GKG (Fehlen genügender Anhaltspunkte für die Streitwertfestsetzung) geführt haben. Im Ergebnis ist hiergegen nichts zu erinnern. Der Kläger stellt darauf ab, dass in dem rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren,...mehr

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AGS 4/2017, Keine Kostenfes... / 1 Sachverhalt

Mit der sofortigen Beschwerde wendet sich die Beklagte zu 2) gegen die Ablehnung der von ihr beantragten Kostenfestsetzung gegen ihren Streitgenossen, den Beklagte zu 1), auf Grundlage eines zwischen den Parteien geschlossenen Prozessvergleichs. Dieser enthält folgende Kostenregelung: Hinweis "4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 1) 79 % und die Beklagte...mehr

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zfs 4/2017, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg." [13] II. … Ein Leistungsanspruch des Kl. ist derzeit jedenfalls noch nicht fällig, weil die Bekl. notwendige Erhebungen zur Prüfung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheitsverletzungen des Kl. aufgrund dessen unzureichender Mitwirkung nicht hat abschließen können. [14] 1. Die Fälligkeit des Leistungsanspruchs hängt nach § 14 Abs. 1 VVG ...mehr

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zfs 4/2017, Anspruch des PK... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG München ist zuzustimmen. Sie entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rspr. und Literatur (OLG Hamburg RVGreport 2013, 348 [Hansens] = AGS 2013, 428 mit Anm. N. Schneider; LAG Mainz JurBüro 1997, 29; AnwK-RVG/Volpert/N. Schneider, 7. Aufl., § 55 Rn 19 und Nr. 7008 VV RVG, Rn 71, 74; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 22. Aufl., § 46 Rn 77). Gegentei...mehr

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AGS 4/2017, Anrechnung mehr... / 3 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung werden wir uns in den nächsten Heften noch ausführlich zu befassen haben. Zunächst einmal soll verdeutlicht werden, wie sich die Entscheidung des BGH im konkreten Fall ausgewirkt hat. Außergerichtlich war der Anwalt mit drei verschiedenen Angelegenheiten befasst, denen Gegenstandswerte i.H.v. 45.000,00 EUR, 20.000,00 EUR und 45.000,00 EUR zugrunde lagen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 254 [Autor/Stand] Befugt, einen Rechtsbehelf einzulegen, ist nur, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein. Beschwert wird durch einen Feststellungsbescheid derjenige, für den der Feststellungsbescheid bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Wegen der dinglichen Wirkung der Feststellungsbescheide über Einheitswerte wi...mehr

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zfs 4/2017, Der Fahrzeug- u... / e)2. Exkurs: Nachweisbarkeit von Einbruchspuren im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Versicherungsfall

aa) Auch dieser Fall[38] betrifft nicht einen Fahrzeugdiebstahl, sondern einen Einbruchdiebstahl; er ist hier aber ebenfalls interessant. Die Klägerin, die als Versicherungsnehmerin bei einem Versicherungskonsortium Sachversicherungsschutz u.a. gegen Einbruchdiebstahl auch für ihre 100 %ige Tochter, eine Edelstahlrohr GmbH, hält, verklagte den führenden Versicherer auf Ersta...mehr

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AGS 4/2017, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Die angefochtenen Bescheide des Beklagten sind rechtmäßig und verletzen den Kläger nicht in seinen Rechten nach § 54 Abs. 2 SGG. Die Ablehnung der Erstattung der streitgegenständlichen Gebühr gem. Nr. 3106 VV i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV durch den Beklagten ist formell und materiell rechtmäßig. Eine Terminsgebühr in ihrer Ausprägung als "Be...mehr

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AGS 4/2017, Anrechnung mehr... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Die Beurteilung des Beschwerdegerichts hält der rechtlichen Nachprüfung stand. 1. Nach der Regelung in der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV wird die wegen desselben Gegenstands entstandene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet...mehr

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zerb 4/2017, Zur Pflichttei... / Sachverhalt

Der Kläger macht Pflichtteilsansprüche am Nachlass des am 25.10.2011 verstorbenen Horst Werner L, nachfolgend Erblasser genannt, geltend. Die Beklagte zu 1) ist die vormalige Lebensgefährtin des Erblassers, der Beklagte zu 2) dessen Bruder. Der Erblasser hatte zwei Söhne, zum einen den am 9.1.1962 geborenen und 1990 kinderlos vorverstorbenen Herrn L3, zum anderen den am 2.4.1...mehr

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zfs 4/2017, Unanfechtbarkei... / Sachverhalt

Ein Grund- und Teilurteil des LG wurde nach Erlass der Revisionsentscheidung rechtskräftig. Der Kl. beantragte schon vor Erlass des Nichtzulassungsbeschlusses des BGH am 15.7.2014 bei dem LG die Fortsetzung des Rechtsstreites mit dem Betragsverfahren. Nach Eingang der Akten von dem BGH bei dem LG am 11.2.2016 terminierte der Einzelrichter am 6.4.2016 auf den 21.1.2017. Gegen...mehr

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FF 4/2017, Abänderung einer... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten um die Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt. [2] Der im Februar 1995 geborene Antragsteller ist Student ohne eigenes Einkommen und wohnt im Haushalt seiner Mutter, die unstreitig ein monatliches Nettoeinkommen von 3.270 EUR bezieht. Der Antragsgegner ist sein Vater. Erstmals im Jahr 1995 hat sich der Antragsgegner mit einer J...mehr

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zerb 4/2017, Zur Pflichttei... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist auf der Leistungsstufe größtenteils begründet und nur zu einem geringfügigen Teil unbegründet. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner ein ordentlicher Pflichtteilsanspruch in Höhe von 916.946,16 EUR aus den §§ 2303 Abs. 1, 2309 BGB zu. Der Kläger ist Abkömmling des Erblassers iSv § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB, denn er ist sein Enkel. Insowe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Einkünfte aus Finanzierungstätigkeit – Abs. 1 Nr. 7 (ausschließlich Einkünfte aus aktivem Erwerb ohne Ausnahmevorschrift)

Rz. 241 [Autor/Stand] Finanzierungstätigkeit und Einkünfte aus Kapitalvermögen. § 8 Abs. 1 Nr. 7 ist funktional als Ausschnitt aus den Einkünften aus Kapitalvermögen zu verstehen, woraus im Umkehrschluss gefolgert werden kann, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft aus Kapitalvermögen generell passiv i.S. der Hinzurechnungsbesteuerung sind, soweit die Einkünfte nich...mehr

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zfs 4/2017, Unanfechtbarkei... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Die sofortige Beschwerde gegen die Terminsverfügung vom 6.4.2016 ist unzulässig." a) Die Terminierung wird vom Kl. mit der Überlegung angegriffen, dass darin eine unzumutbare Verzögerung des seit dem Jahr 2011 geführten Rechtsstreits liege. Dem Kl. ist zuzugestehen, dass das Betragsverfahren von der Kammer nach Erlass des Berufungsurteils möglicherweise nicht zügig bet...mehr

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AGS 4/2017, Entschädigung b... / 2 Aus den Gründen

Die Entschädigungsklage ist zulässig, insbesondere sind die Fristen des § 198 GVG eingehalten. Die erforderliche Verzögerungsrüge nach § 188 Abs. 3 GVG liegt jedenfalls in der zweiten Rüge von Dezember 2015. Die Klage ist jedoch nur teilweise begründet. Nach Auffassung des Senats entspricht eine Entschädigung i.H.v. insgesamt 250,00 EUR einer angemessenen Entschädigung i.S.d....mehr

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AGS 4/2017, Unwirksamkeit e... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere frist- und formgerecht eingelegte und begründete Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. Für die Berufung ist allein noch entscheidungserheblich, in welcher Höhe der Kläger Anspruch auf Erstattung der für das Kündigungsschutzverfahren geleisteten Vorschüsse von 5.474,00 EUR verlangen kann, weil dem kein Honoraranspruch der Beklagten gegenüberst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Vorläufigkeitsvermerk

Rz. 65 Der Vermerk der Vorläufigkeit nach § 165 AO ist eine unselbstständige Nebenbestimmung i. S. d. § 120 AO. Er ist daher unselbstständiger Teil der Steuerfestsetzung und kann in seinem Schicksal nicht von dem der Steuerfestsetzung getrennt werden. Er bezieht sich unmittelbar auf den Regelungsgehalt des Steuerbescheids, indem er eine Aussage über die Endgültigkeit der Ste...mehr