Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Polen / 1. Altersversorgung

Rz. 58 Das polnische Versicherungssystem ist durch die Reform im Jahre 1999 neu gestaltet worden. Es besteht aus der Sozialversicherung (Altersrentenversicherung, Rentenversicherung, Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit sowie die Unfallversicherung), dem Arbeitslosenfonds sowie der Krankenversicherung. Zentraler Versicherungsträger ist die Sozialversicherungsanstalt (Zakład...mehr

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Belgien / aa) Einleitung

Rz. 50 Im Rahmen der Reform von 2018 hat der Gesetzgeber dem bis dahin rein vertraglich zu organisierenden Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der aus der Praxis heraus entwickelt worden ist, einen gesetzlichen Rahmen gegeben. Die Zugewinnklausel gilt dabei als nicht obligatorische Modalität der einfachen Gütertrennung, die die Auflösung dieses Güterstandes betrifft. Bei de...mehr

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Belgien / c) Zustimmung der Ehegatten

Rz. 6 Die Eheschließung ist nur mit Einwilligung beider Ehegatten möglich.[12] Die Einwilligung muss persönlich,[13] aktuell,[14] wirklich und freiwillig erfolgen, d.h., dass die Zustimmung zur Eheschließung tatsächlich vorhanden sein muss und dass diese Zustimmung nicht mit einem Willensmangel (Gewalt oder Irrtum) behaftet sein darf. Personen, die durch das Gericht unter Sc...mehr

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Großbritannien: England und... / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Rz. 106 Nichteheliche Partner haben in England grundsätzlich keine speziellen Rechte und Pflichten untereinander. Sofern dies nicht aus den allgemeinen Eigentumsregeln ableitbar ist (siehe Rdn 19 ff.), hat ein nichtehelicher Partner im Fall der Trennung damit weder Anspruch auf Beteiligung am Vermögensaufbau des anderen noch auf laufende finanzielle Unterstützung. Im Fall de...mehr

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Litauen / Literaturtipps

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§ 2 Deutsches International... / 4. Übergangsregelung für vor dem 1.9.1986 geschlossene Ehen

Rz. 216 Durch Urteil, bekanntgemacht am 9.4.1983, hatte das BVerfG festgestellt, dass die Anknüpfung des Güterstatuts an die Staatsangehörigkeit des Ehemannes in Art. 15 EGBGB a.F. gegen Art. 3 Abs. 2 GG verstößt und daher für ab dem 1.4.1953 geschlossene Ehen unwirksam war. Der Gesetzgeber hat in der IPR-Reform 1986 eine hochkomplexe Übergangsnorm geschaffen, die – ihrersei...mehr

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Finnland / 2. Güterrechtsstatut

Rz. 28 Die EU-Güterrechtsverordnung (EUGüVO, siehe dazu näher im Allgemeinen Teil § 1 Rdn 87 ff.) findet in Finnland Anwendung. Dies betrifft Eheschließungen nach dem 29.1.2019 oder die nach dem 29.1.2019 vorgenommene Rechtswahl. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen den Zeitraum davor. Rz. 29 Das Gesetz zur Reform von internationalen privatrechtlichen Vorschriften des Ehe...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / a) Grundsätze des ehelichen Zusammenlebens

Rz. 90 Die beherrschende Stellung des Mannes nach der Eheschließung wurde durch das alte Ehegesetzbuch (giftermålsbalken) 1920 grundsätzlich zugunsten des Grundsatzes der Gleichstellung der Ehefrau verändert.[51] Die Ehe wird außerdem spätestens seit der Reform des Jahres 1973 als eine Form des freiwilligen Zusammenlebens von selbstständigen Personen angesehen.[52] Rz. 91 Das...mehr

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Deutschland / 3. Durchführung des Versorgungsausgleichs

Rz. 92 Auszugleichen sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (§ 1 Abs. 1 VersAusglG). Sämtliche Anrechte werden seit der Reform des Versorgungsausgleichs 2009 jeweils hälftig zwischen den Eheleuten geteilt. Dem jeweils ausgleichsberechtigten Ehegatten steht die Hälfte des Wertes des jeweiligen Ehezeitanteiles (Ausgleichswert) zu. Rz. 93 Sind Versorgungsanrech...mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Brüssel II-VO und Brüssel IIa-VO

Rz. 6 Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (Brüssel II-VO)[2] brach als erster Gesetzgebungsakt der EU gezielt in das Familienrecht ein. Sie trat am 1.3.2001 in Kraft. Die Brüssel II-VO wurde zum 1.3...mehr

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Portugal / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 49 Die allgemeinen Ehewirkungen – ohne das Ehegüterrecht (siehe Rdn 50) – richten sich aus der Sicht des autonomen portugiesischen Internationalen Privatrechts nach der Kollisionsnorm des Art. 52 CC. Bei der Anknüpfung wird im Zuge der Reform des Código Civil von 1977 – basierend auf dem Gleichheitsgrundsatz der neuen Verfassung von 1976 – jede Diskriminierung zwischen M...mehr

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Spanien / a) Allgemeines

Rz. 71 Als Prozessgrundsatz ist in familienrechtlichen Verfahren nach Art. 754 LEC 2000 der Ausschluss der Öffentlichkeit vorgesehen, was auf Antrag der Verfahrensbeteiligten oder von Amts wegen vom Gericht angeordnet wird.[85] Nach den 2005 neugefassten Bestimmungen zu Trennung (Art. 81 CC) und Scheidung (Art. 86 i.V.m. Art. 81 CC) ist auch weiterhin zu unterscheiden zwisch...mehr

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Frankreich / c) Laufende Unterhaltszahlung, Leibrente

Rz. 189 Nur in Ausnahmefällen, insbesondere wenn das Alter oder der Gesundheitszustand des Schuldners dies verlangt, kann der Richter gem. Art. 276 CC die Entschädigung in Form von laufenden Unterhaltszahlungen (rente viagère) gewähren. Die Unterhaltszahlung läuft seit der Reform vom 26.5.2004 zwingend auf Lebenszeit. Auch eine Wiederheirat des Unterhaltsberechtigten ändert ...mehr

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Spanien / 1. Grundlagen

Rz. 18 Die Eheschließung in ziviler Form kann allgemein vor einem (Friedens-)Richter, einem Bürgermeister sowie seit 30.6.2017 auch vor einem Justizsekretär oder Notar erfolgen (Art. 49 Abs. 1 i.V.m. Art. 51 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 CC). Im Einzelnen ist zunächst der mit der Führung des Standesregisters betraute Friedensrichter sowie der Bürgermeister der Gemeinde, in der die ...mehr

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Dänemark / 1. Die allgemeine Gütergemeinschaft

Rz. 16 Vorbemerkung: Zum 1.1.2018 wurde das in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 1925 stammende Gesetz über die Ehewirkungen (lov om ægteskabets retsvirkninger; im Folgenden ÆRL)[12] durch das Gesetz über die Vermögensverhältnisse der Ehegatten (lov om ægtefællers økonomiske forhold, im Folgenden ÆFL)[13] ersetzt. Ziel der Reform ist eine Modernisierung der Bestimm...mehr

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Rumänien / I. Allgemeines

Rz. 57 In Rumänien war die Scheidung auch in der Vergangenheit nicht Gegenstand eines Verbotes, nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass die Orthodoxe Kirche die Ehe nicht als unauflöslich betrachtet. Allerdings waren unter dem kommunistischen Regime die Voraussetzungen sehr streng geregelt, so dass das Gericht nur im Falle eines offensichtlichen Scheiterns der Ehe die Sc...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 4. Ehewohnung und Hausrat

Rz. 62 Es gibt im luxemburgischen Eherecht keine Sonderbestimmung über die Teilung des Hausrats. Dieser fällt somit unter die allgemeine Teilungsmasse. Die Ehewohnung, sofern sie Alleineigentum eines Ehegatten ist, fällt diesem zu. Wenn die Ehewohnung ein Gemeingut beider Ehegatten ist, gibt es zwei Möglichkeiten: Die geschiedenen Ehepartner einigen sich, die Wohnung einem v...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Qualifikation der materiellen Voraussetzungen

Rz. 117 Dem Eheschließungsstatut unterliegen die Ehemündigkeit und das Erfordernis von Zustimmungen Dritter, der erforderliche Wille, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen (vgl. § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB), und die Auswirkungen von Willensmängeln wie Irrtum, Täuschung oder Zwang. Desgleichen ergeben sich aus ihm die Ehehindernisse, wie Verwandtschaft, Adoption oder Schw...mehr

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Frankreich / I. Vorbemerkung

Rz. 146 Eine Scheidung konnte bis 2017 in Frankreich nur gerichtlich ausgesprochen werden. Seit 1.1.2017 gibt es in Frankreich nach Art. 229–1 ff. CC die Möglichkeit der einvernehmlichen außergerichtlichen Scheidung (siehe Rdn 152 ff.), die in der Praxis sehr schnell von vielen Scheidungswilligen auch wahrgenommen wurde. Rz. 147 Bis zur Scheidungsreform im Jahre 1975 galt in ...mehr

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Österreich / VI. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 144 Die Brüssel IIa-VO verdrängt in ihrem Anwendungsbereich des Art. 21 die nationalen Anerkennungsvorschriften (§ 100 AußStrG).[225] Rz. 145 Soweit nicht völkerrechtliche Abkommen oder die Brüssel IIa-VO zur Anwendung kommen (§ 100 AußStrG), richtet sich die Anerkennung ausländischer Entscheidungen über den Bestand einer Ehe nach §§ 97–99 AußStrG. Nach § 97 Abs. 1 AußStr...mehr

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Türkei / Literaturtipps

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Anwaltsunterstützte Vereinbarung

Rz. 182 Das erste Verfahren bildet die von Rechtsanwälten assistierte einvernehmliche außergerichtliche Trennung/Scheidung (Art. 6 des Gesetzes vom 10.11.2014, Nr. 162). Jede Partei muss einen eigenen Rechtanwalt zuziehen. Die Anwälte haben das Verfahren zu betreuen und die Vereinbarung schriftlich festzuhalten. Sie sind dazu verpflichtet, die Ehegatten über eine mögliche Fa...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 70 Die luxemburgische Gesetzgebung kannte keinen Versorgungsausgleich über Anwartschaften auf eine Pension der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit der Reform von 2018 (Art. 252 CC und Art. 1007–31 NCPC) besteht jedoch für den Ehepartner, der noch nicht das Alter von 65 Jahren erreicht hat und der während der Ehe seine berufliche Tätigkeit aufgegeben oder reduziert hat,...mehr

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Spanien / I. Grundlagen

Rz. 102 Das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft[116] zeigt in Spanien ein uneinheitliches Bild. Eine in ganz Spanien geltende Regelung fehlt. In keinem zentralstaatlichen Recht – weder im Código Civil noch in einem eigenen Gesetz – ist dieses "Rechtskonstrukt" positiv geregelt – anders dagegen in den Partikular- bzw. Foralrechten. Die meisten Autonomen Gemeinschaften...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 5. Besonderheiten bei Geburt des Kindes vor dem 1.7.1998

Rz. 409 Für vor dem 1.7.1998 geborene Kinder ist nicht Art. 19 EGBGB in der aktuellen Fassung anwendbar, sondern es gelten die Art. 19 und 20 EGBGB in der bis dahin geltenden Fassung (Art. 224 § 1 Abs. 1 EGBGB).[493] Gemäß Art. 19 Abs. 1 EGBGB a.F. unterlag die eheliche Abstammung eines Kinder dem Recht, das bei Geburt des Kindes nach Art. 14 Abs. 1 EGBGB für die allgemeinen...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 4. Bestimmung des anwendbaren Rechts durch Rechtswahl

Rz. 91 Die Möglichkeit der Bestimmung des anwendbaren Rechts durch Rechtswahl (Parteiautonomie) findet sich insbesondere in solchen Verhältnissen, in denen es um vertragliche Rechtsverhältnisse geht. Dies betrifft schon traditionell das Schuldvertragsrecht (Art. 3 Rom I-VO). Seit der IPR-Reform 1986 gilt dies aber auch in eingeschränktem Maße bei den Allgemeinen Ehewirkungen...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Höhe des assegno di divorzio

Rz. 211 Die Kriterien zur Feststellung der Höhe des assegno di divorzio sind in Art. 5 Abs. 6 l. div. aufgeführt. Der Gesetzgeber hat auf die Festlegung einer bestimmten Höhe bzw. eines bestimmten Prozentsatzes verzichtet, sondern nur allgemeine Kriterien zur Bestimmung der Höhe des assegno di divorzio genannt. Es gelten in Italien weder der Halbteilungsgrundsatz noch bestim...mehr

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Schweiz / XIV. Auswirkungen der Ehe auf die Einkommenssteuer

Rz. 80 Gemäß Art. 9 DBG werden die Einkommen der rechtlich und tatsächlich ungetrennten Ehegatten ungeachtet des Güterstandes zusammengerechnet (Faktorenaddition). Konkubinatspaare werden demgegenüber stets individuell veranlagt. Im Bund und in verschiedenen Kantonen führen die Heirat und die dadurch bedingte Addition der Faktoren bei Doppelverdienerehen zu einer Erhöhung de...mehr

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Polen / Literaturtipps

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Frankreich / Literaturtipps

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Portugal / 2. Verfahren und Wirkungen

Rz. 123 Die wesentliche Neuerung der Reform des Adoptionsrechts 2015 besteht in der ersatzlosen Streichung der "eingeschränkte Adoption" (der auch sogenannten schwachen oder hinkenden Adoption). Somit kennt das portugiesische Recht nun allein (noch) die Volladoption. Begrifflich wird diese – mangels erforderlicher Abgrenzung – daher nurmehr als "Adoption" bezeichnet; es gibt...mehr

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Österreich / Literaturtipps

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Spanien / VIII. Bleiberecht und Staatsangehörigkeit

Rz. 50 Bei ausländischen Ehegatten von Spaniern stellt sich die Frage nach einem Bleiberecht nur, wenn nicht etwa auf die Eheschließung folgend die spanische Staatsangehörigkeit erworben wird. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den durch EU-Recht privilegierten EU-Bürgern, Ausländern von Drittstaaten, die Schutz als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention beans...mehr

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Türkei / II. Adoption

Rz. 181 Haben die Parteien unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, müssen sie i.d.R. die Adoptionsvoraussetzungen nach dem jeweiligen nationalen Recht erfüllen. Es müssen also die Voraussetzungen beider Rechtssysteme erfüllt sein. Dies ist in Fällen von deutsch-türkischen Adoptionen relevant. Die Türkei hat bereits im Jahre 2004 das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert....mehr

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Deutschland / 3. Trennungsunterhalt

Rz. 22 Leben die Ehegatten getrennt (zum Begriff siehe Rdn 55), wird die eheliche Unterhaltsverpflichtung grundlegend umgestaltet. An die Stelle der gegenseitigen Verpflichtung beider Ehegatten, die Familie mit ihrer Arbeit und ihrem Vermögen zu unterhalten, tritt ein einseitiger Individualanspruch eines Ehegatten gegen den anderen. Dieser Anspruch ist nicht mehr auf die Sic...mehr

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Kroatien / III. Fälle mit Kroatienbezug vor deutschen Gerichten

Rz. 43 In diesem Zusammenhang[44] ist darauf hinzuweisen, dass sich in Deutschland bei Ehen zwischen Ausländern die materiellen Scheidungsvoraussetzungen ausnahmsweise nach der gemeinsamen Staatsangehörigkeit der Eheleute bestimmen können (z.B. im Falle einer Rechtswahl nach Art. 5 EuScheidungsVO oder falls nach Art. 8c EuScheidungsVO das Recht des Heimatstaates zur Anwendun...mehr

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§ 2 Deutsches International... / d) Autonomes (Gesetzes-)Recht

Rz. 20 Der Rest des autonomen internationalen Familienrechts in Deutschland ist überwiegend im EGBGB enthalten. Insbesondere die Art. 13–24 EGBGB decken nahezu alle Bereiche des Familienrechts ab. Hinzu kommen Art. 10 EGBGB (Name) und Art. 11 EGBGB (Form) sowie die allgemeinen Lehren des Kollisionsrechts in den Art. 3–6 EGBGB. Die jetzige Fassung des internationalen Familien...mehr

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§ 2 Deutsches International... / b) Multilaterale Übereinkommen

Rz. 13 Daneben gilt mittlerweile aber auch eine Reihe von internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet des Familienrechts. Für Deutschland von besonderer Bedeutung sind folgende internationalen Abkommen:mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Historie: Vom Brüssel II-Abkommen über die Brüssel II-Verordnung zur Brüssel IIa-Verordnung

Rz. 3 Am 28.5.1998 war das EU-Übereinkommen über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen (sog. Brüssel II-Abkommen)[4] unterzeichnet worden. Dieses wurde jedoch aufgrund des Inkrafttretens der Brüssel II-Verordnung (siehe Rdn 4) nie ratifiziert. Rz. 4 Ihm folgte die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates über die Zuständigkeit ...mehr

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Belgien / 4. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 151 Die Scheidung hat keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis und dessen Folgen, insbesondere die elterliche Sorge[199] und die Verpflichtungen in Bezug auf den Unterhalt, die Erziehung und die Ausbildung der Kinder. Das Prinzip der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge bleibt auch nach erfolgter Scheidung anwendbar, es sei denn, außergewöhnliche Umstände ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Aufgrund der vielfältigen Unterschiede der Rechtsordnungen im Hinblick auf das nationale Familienrecht hat es die Staatengemeinschaft unternommen, durch die Schaffung internationaler Verträge[1] eine Kooperation und Koordination in Bezug auf entsprechende grenzüberschreitende Sachverhalte zu schaffen, die in nicht wenigen Fällen auch in den Nationalstaaten vielfältige ...mehr

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Frankreich / A. Vorbemerkung, Entwicklung

Rz. 1 Das französische Ehe- und Ehegüterrecht war seit Inkrafttreten des Code Civil am 21.3.1804 zahlreichen Reformen unterworfen.[1] Diese waren insbesondere darauf gerichtet, die Gleichberechtigung der Ehefrau und nichtehelicher Kinder herzustellen. Rz. 2 Bis zum Jahr 1938 war die Ehefrau z.B. kraft Gesetzes nicht voll geschäftsfähig und musste bedingungslos den Aufenthalt ...mehr

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Ukraine / Literaturtipps

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Österreich / III. Kollisionsrecht der Eheschließung

Rz. 16 Es ist zwischen der Form der Eheschließung und den materiellen Eheschließungsvoraussetzungen zu unterscheiden. Rz. 17 In welcher Form eine Eheschließung zu erfolgen hat, um für den österreichischen Rechtsbereich wirksam zu sein, richtet sich nach § 16 IPRG, der zwischen einer Trauung im Inland (Abs. 1) und einer Eheschließung im Ausland (Abs. 2) unterscheidet. Unter Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 5 Rechtsfolgen einer Benachteiligung

Rz. 13 § 5 TzBfG enthält keine konkreten Abwägungskriterien. Liegen seine Voraussetzungen vor, dann ist eine rechtsgeschäftliche Maßnahme des Arbeitgebers als gesetzwidrige Reaktion auf eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer nach § 134 BGB nichtig (so bereits für § 612a BGB BAG, Urteil v. 2.4.1987, 2 AZR 287/96).[1] Hinweis Ungeachtet der aus § 134 BGB resultier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 52 Abs 1 S 1 EStG idF Einigungsvertragsgesetz v 23.09.1990 (BGBl II 1990, 885) iVm § 56 Nr 2 EStG idF Einigungsvertragsgesetz gilt das EStG im Bereich der ehemaligen DDR erst mit Wirkung ab 1991, kommt dann aber im Grundsatz uneingeschränkt zum Zuge. § 57 EStG bringt Einschränkungen und Verdeutlichungen dieser grundsätzlichen Konzeptio...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Beratung während des Mandats

Auch während des laufenden Mandats – z. B. bei Rechtsformwechsel oder Eheschließung des Mandanten bzw. Übergabe des Unternehmens an einen Nachfolger –, sind sinngemäß obige Beratungsempfehlungen auszusprechen. BWA als Basis[1] Entscheidend ist auch hier, dass die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen jedes Mandanten analysiert werden. Der Berater sollte sein Person...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65a Bonus f... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft getreten. Sie wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wi...mehr

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AGS 10/2020, Staudinger, Kommentar zum BGB - Familienrecht: §§ 1616-1625 (Kindesname, Eltern-Kind-Verhältnis)

Bearbeitet von Katharina Lugani. Otto Schmidt Verlag/Gruyter Verlag, Köln, Berlin. Neubearbeitung 2020. 292 S., 109,95 EUR In den letzten Jahren war eine stetige Entwicklung im Namensrecht allgemein und im Kindesnamensrecht zu beobachten. Diese Entwicklung wurde im Rahmen der Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie -änderung deutlich. Auch internationale Bezüge haben stark zuge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999, 1505; Sch...mehr