Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Wertgebühren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 50 Bei einer Satzrahmengebühr, etwa der Geschäftsgebühr nach VV 2300, findet das Haftungsrisiko des Anwalts regelmäßig bereits über den Gegenstandswert Eingang in die Bemessung der Gebührenhöhe. Eine haftungsbedingte Anhebung des Gebührensatzes kommt daher nur in Betracht, wenn für den Anwalt im Einzelfall ein besonderes Haftungsrisiko hinzutritt, das über den eigentlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Nicht ausdrücklich genannte Angelegenheiten

Rz. 72 Ist der Partei "für das Hauptverfahren" Prozesskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet worden, lässt Abs. 5 S. 1 jede Art von Erstreckung der Beiordnung durch das erkennende Gericht zu, ohne dass es zudem einer Erweiterung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfte. Die Aufzählung von verschiedenen Möglichkeiten in Abs. 5 S. 2 ist nur beispielhaft und ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gerichtsstandsbestimmungsverfahren (Nr. 3a)

Rz. 13 Nach der ursprünglichen Fassung des RVG war strittig, in welchen Verfahrenskonstellationen ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren mit zur Hauptsache zählte und wann es eine gesonderte Angelegenheit und damit eine gesonderte Vergütung auslöste. Rz. 14 Mit der zum 1.8.2013 eingefügten Nr. 3a ist klargestellt worden, dass ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren immer zum R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundzüge

Rz. 15 Die Bewilligung einer Pauschvergütung kommt nach Abs. 1 S. 1 nur dann in Betracht, wenn das Verfahren einen besonderen Umfang oder eine besondere Schwierigkeit aufweist. Bis zur Änderung der Vorschrift des § 99 BRAGO durch das KostRÄndG 1975 mussten die Verfahren "außergewöhnlich" schwierig oder umfangreich gewesen sein. Diese hohen Anforderungen sollten durch die Änd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 145 Eine vereinbarte Vergütung ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Im Falle des Obsiegens sind der Gegner oder im Falle des Freispruchs die Staatskasse nach § 91 Abs. 2 ZPO grundsätzlich lediglich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der fiktiven gesetzlichen Gebühren, die der Anwalt hätte beanspruchen können, zu erstatten.[236] Abs. 1 S. 3 statuier...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Bindung an die Wertfestsetzung nach dem GKG, FamGKG, GNotKG, KostO

Rz. 139 Ist der Wert für die Gerichtsgebühren nach den Gerichtskostengesetzen (GKG, FamGKG, GNotKG, KostO [48]) festgesetzt worden, so ist die Festsetzung nach Abs. 1 auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. Abs. 1 bestimmt in Ergänzung zu § 23 Abs. 1 S. 1 den Grundsatz, dass der Anwalt im gerichtlichen Verfahren den Wert für seine Tätigkeit nicht vorrangig aus dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 254 Ist der Anwalt von mehreren Auftraggebern in verschiedenen Angelegenheiten beauftragt worden, ergeben sich keine Probleme. Die Vergütung gegen einen jeden von ihnen wird getrennt festgesetzt. Rz. 255 Ist der Anwalt dagegen in derselben Angelegenheit von mehreren Auftraggebern beauftragt worden, so ergeben sich insoweit Probleme, als zwar jeder die volle Vergütung hins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kostenfestsetzung

Rz. 142 Zuständig für die Kostenfestsetzung ist nach § 197 Abs. 1 S. 1 SGG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs. Nach § 197 Abs. 1 S. 2 SGG ist neben § 104 Abs. 2 ZPO auch § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO entsprechend anzuwenden. Mithin sind die festgesetzten Kosten auf Antrag vom Eingang des Festsetzungsantrages an mit 5 Prozentpunkten über dem Basi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorlage der Einwilligung und der Abtretungsunterlagen

Rz. 29 Auf ein Einverständnis bzw. die Einwilligung der Staatskasse in die Abtretung kommt es nicht an, sondern auf die ausdrückliche Einwilligung des Mandanten in die Abtretung des gegen die Staatskasse gerichteten Vergütungsanspruchs.[52] Aus der Abtretung muss sich aber ergeben, dass der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsanspruch durch den beigeordneten oder best...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / III. Anwaltsvergütung für Testamentsentwurf

1. Gesetzliche Regelung Neben der von den Klägern für richtig gehaltenen Vergütung für eine Beratung nach § 34 Abs. 1 RVG war hier die Berechnung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV denkbar, die der beklagte Rechtsanwalt für zutreffend angesehen hat. Nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV entsteht die Geschäftsgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenentscheidung (Abs. 1 S. 2, 1. Var.)

Rz. 64 Mit dem Erlass einer Kostenentscheidung wird die Vergütung fällig. Unter Kostenentscheidung ist jegliche Entscheidung zu verstehen, die darüber befindet, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, unabhängig davon, ob nur über die außergerichtlichen Kosten oder nur über die Gerichtskosten entschieden wird.[53] Insoweit reicht der deklaratorische Ausspruch, wenn die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Quotientenrechtsprechung

Rz. 109 Die Rechtsprechung zu der Beurteilung der Angemessenheit ist uneinheitlich und bei näherer Betrachtung inkonsequent. Methodisch basiert die Judikatur weitgehend auf der Ermittlung des Quotienten zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Gebührensatz[166] bzw. zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Streitwert[167] für die Gebührenberechnung. Modifiziert w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kondiktion nach §§ 812 ff. BGB

Rz. 17 Satz 2 lässt die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung unberührt. Diese Vorschrift ist überflüssig; sie hat lediglich deklaratorischen Charakter. Mit der Einfügung des S. 2 wollte der Gesetzgeber lediglich verdeutlichen, dass seit dem 1.7.2008 die §§ 812 ff. BGB an Stelle der bisherigen vergütungsrechtlichen Kondiktionsregel des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Von Erstreckung auf Mehrvergleich umfasste Differenzgebühren

Rz. 24 Soweit eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch gerichtliche Entscheidung auf einen Mehrvergleich erstreckt wird, ist in der Rechtsprechung außerhalb des Anwendungsbereichs von Abs. 3 (Ehesachen und bestimmte Lebenspartnerschaftssachen) insbesondere in Familienstreitsachen und FamFG-Familiensachen sehr umstritten, ob gegen die Staatskasse die Verfahrensdifferenzg...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Unbefriedigende gesetzliche Regelung Die Regelung in Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV, wonach der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr ungeachtet einer Vertretung nach außen nur für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags erhält, ist unbefriedigend. Dies zeigt sich gerade an dem vom IX. ZS des BGH in seinen Urteilen vom 22.2.2018 und 15.4.2021 entschiedenen Fällen, in denen es u...mehr

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / II. Nur eine Angelegenheit

1. Keine Rechtsfehler des Berufungsgerichts Das Berufungsgericht hat unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Grundsätze in tatrichterlicher Würdigung angenommen, dass die Tätigkeit des Klägers betreffend den Gesamtschuldnerausgleich in derselben Angelegenheit erfolgte wie seine Tätigkeit bezüglich der übrigen finanziellen Auswirkungen der Trennung und der Scheidung. Re...mehr

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AGS 06/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Die kostenrechtliche Behandlung, wenn der Titelgläubiger zugleich Rechtsanwalt ist, FoVo 2020, 187 Goebel befasst sich anhand eines praktischen Falles mit der in der Überschrift seines Beitrags angegebenen Problematik. In jenem Falle hatte ein registrierter Inkassodienstleister einen Vollstreckungstitel erwirkt, aufgrund dessen er einen Pfändungs-...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Umgangsbegleiter

Rz. 312 Die Umgangsbegleitung ist in § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB vorgesehen. § 1684 Abs. 3 S. 6 BGB, § 277 Abs. 5 S. 2 FamFG gewähren nur dem Umgangspfleger, nicht aber dem Umgangsbegleiter bzw. dem Umgangspfleger, der eine Umgangsbegleitung durchführt, einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[552] Das Gesetz hält aber nur für den "mitwirkungsbereiten Dritten", der einen b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rechtsbehelfe in verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Rz. 299 Entscheidet im verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle über den Festsetzungsantrag, so ist gemäß §§ 165, 151 VwGO binnen einer Frist von zwei Wochen die Stellung eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerung) möglich. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Beschlusses. Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung, so ist die Anfech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Anrechnung der Mindestgebühr

Rz. 28 Probleme können sich bei der Anrechnung der Mindestgebühr ergeben. Beispiel: Nachdem der Gläubiger den Schuldner selbst mehrfach zur Zahlung aufgefordert hat, beauftragt er einen Anwalt, in einem einfachen Schreiben den Schuldner letztmalig zur Zahlung eines Betrages i.H.v. 250 EUR aufzufordern und für den Fall, dass keine Zahlung erfolge, Klage zu erheben. Für die auß...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Der Betragsrahmen erhöht sich

Rz. 21 Erhöht sich der Betragsrahmen infolge einer Verweisung an ein anderes Gericht, so war bislang umstritten, nach welchem Rahmen sich die Gebühren des gerichtlichen Verfahrens richten. Nach einer Auffassung waren sämtliche Gebühren des gerichtlichen Verfahrens dem höchsten Rahmen zu entnehmen.[6] Nach anderer Ansicht galt der höhere Gebührenrahmen dagegen nur für diejeni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Begriff der Angelegenheit

Rz. 19 Der Begriff der Angelegenheit hat für die Geschäftsbesorgung des Anwalts zentrale Bedeutung, weil hierdurch der mit dem Auftrag individuell festgelegte Rahmen der Interessenvertretung beschrieben wird (vgl. § 15 Rdn 23 ff.). Er braucht nicht von vornherein bestimmt zu werden, sondern unterliegt einer zeitnahen nachträglichen Erweiterung. Gem. § 15 Abs. 5 S. 2 gilt die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 58 Nach der Feststellung der vorstehend dargestellten Kriterien hat der Anwalt in einem zweiten Schritt abzuwägen, welche Gebühr im konkreten Fall angemessen ist. Rz. 59 Zu beachten ist, dass eine Vorbefassung in Anrechnungsfällen nicht mindernd berücksichtigt werden darf (siehe Rdn 100). Dieses bisher nur in VV Vorb. 2.3 Abs. 4 S. 3, VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 und VV Vorb. 6...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anderweitige Vereinbarung

Rz. 133 Die nach Abs. 2 vorgesehene Anrechnung ist dispositiv. Sie kann durch Parteivereinbarung abbedungen werden. Ob diese Vereinbarung der Formvorschrift des § 3a Abs. 1 S. 1 unterliegt, ist ungeklärt.[171] Dem Grunde nach fällt der Anrechnungsausschluss zunächst unter § 3a Abs. 1 S. 1, weil mit ihm die gesetzlich vorgesehene Anrechnung nach § 34 Abs. 2 abbedungen und dam...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 8 Die Vorschrift des § 31b trägt dem Umstand Rechnung, dass bei einer Vereinbarung über eine unstreitige Forderung die Einigung nur über die Zahlungsmodalitäten getroffen wird, sich das Interesse der Parteien also nicht nach dem Wert der Forderung richtet, sondern nach dem Fälligkeits- bzw. Stundungsinteresse. Dieses Interesse ist grundsätzlich geringer als das Hauptsach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Auftrag; Abgrenzung zur Beratung

Rz. 47 Bei der Übernahme des Mandats sollte sich der Anwalt unbedingt versichern, dass der Auftrag des Mandanten auf die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens gerichtet ist. Die Unterscheidung zwischen gutachtlicher und beratender Tätigkeit ist bereits mit Blick auf die Anrechnungsvorschrift des Abs. 2 von großer Bedeutung. Sie gilt nur für die Beratung, nicht aber für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Kostenerstattung

Rz. 99 Soweit der Anwalt Personen beauftragt, die in den Anwendungsbereich des § 5 fallen, ist seine Vergütung ebenso zu erstatten, wie sie bei unmittelbarer Tätigkeit des Anwalts erstattungsfähig gewesen wäre (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, der gemäß § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO auch in Straf- und Bußgeldsachen gilt). Rz. 100 Lässt sich der Anwalt durch Personen vertreten, die nicht zu d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Strafrechtliches Ermittlungsverfahren und nachfolgendes gerichtliches Verfahren

Rz. 42 In der Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur war mangels einer eindeutigen Regelung bei Einführung des RVG strittig, ob das vorbereitende Verfahren und das nachfolgende erstinstanzliche gerichtliche Verfahren in Strafsachen eine gemeinsame Angelegenheit darstellen oder ob es sich um verschiedene Angelegenheiten handeln sollte. Der Gesetzgeber hat diese Frage mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Die bürgenähnliche Stellung der Staatskasse

Rz. 26 Durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird die Staatskasse von Gesetzes wegen verpflichtet, die Entlohnung des beigeordneten Anwalts bis zur Höhe der Grundvergütung (§ 49) sicherzustellen und notfalls aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Es handelt sich um eine selbstständige Verbindlichkeit, die als (gesetzliche) "Hilfsschuld" neben die (vertragliche) Hauptschul...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtsmittelgefüge

Rz. 433 Damit ist klargestellt, dass im Rahmen der Festsetzung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe einheitlich vor sämtlichen Gerichten aller Gerichtsbarkeiten folgendes Rechtsmittelgefüge gegeben ist:[765] Rz. 434 (1) Gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten nach § 55 ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 die Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist unbefristet (siehe § 56 Rdn 11, zur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 15 bildet die wesentliche Grundlage für das Gebührensystem des RVG. Das Gesetz teilt die einzelnen anwaltlichen Tätigkeiten in gebührenrechtliche Angelegenheiten auf, in denen dann die jeweiligen Gebühren entstehen. Von der Einordnung in eine bestimmte Angelegenheit hängt es ab, welche Gebühren der Anwalt erhält. Die Bestimmung der Angelegenheit is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verlust des Vergütungsanspruchs

Rz. 32 Weil mit der Beiordnung oder Bestellung zwischen dem Anwalt und der öffentlich-rechtlichen Körperschaft "verfahrensrechtliche, standesrechtliche und gebührenrechtliche Beziehungen"[41] entstehen, genießen sie den Schutz der Rechtsordnung, der nicht willkürlich beseitigt werden kann. Einerseits ist es dem Anwalt verwehrt, sich den mit der Beiordnung oder Bestellung ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Angemessenheit; Dumpingpreise (S. 2)

Rz. 15 Abs. 1 S. 2 statuiert für untertarifliche Vergütungen im außerforensischen Bereich eine Angemessenheitskontrolle. Danach muss eine vereinbarte Vergütung, die für die anwaltliche Tätigkeit in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vorsieht, in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nachweis der Abtretung

Rz. 31 Weitere Voraussetzung nach S. 2 ist, dass zum Zeitpunkt der Aufrechnung (gemeint also der Aufrechnungserklärung) in den Akten vorliegen muss. Wird eine nur vom Mandanten unterschriebene Abtretungserklärung vorgelegt, ist dies zwar keine "Urkunde über die Abtretung", aber auch dann ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Art und Weise der Glaubhaftmachung

Rz. 41 Zur Berücksichtigung eines Ansatzes genügt dessen Glaubhaftmachung. Ein Ansatz ist glaubhaft dargelegt, wenn der Erklärungsempfänger bei objektivierender Betrachtung und freier und verständiger Würdigung des gesamten Vorbringens die Einschätzung gewinnt, dass der anspruchsauslösende Tatbestand höchstwahrscheinlich zutreffend vorgetragen worden ist. Hierfür reicht es a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Begrenzung auf das Doppelte der Pflichtgebühren (Abs. 3 S. 3)

Rz. 73 Nach Abs. 3 S. 3 hat die Anrechnung der Vorschüsse oder Zahlungen zu unterbleiben, soweit der Rechtsanwalt infolge der Anrechnung weniger als das Doppelte der ihm nach den VV 4100 ff. zustehenden Gebühren erhalten würde. Mit dieser neuen Formulierung ist jetzt die bisherige Streitfrage geklärt, ob die Anrechnung schon zu unterbleiben hat, wenn er das Doppelte erhält, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vergütung aus der Landeskasse

Rz. 16 Der beigeordnete Rechtsanwalt kann seine Vergütung aus der Landeskasse verlangen (§ 45 Abs. 2). Dies setzt jedoch wie bisher voraus, dass der Antragsgegner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist (§ 45 Abs. 2). Ist der Antragsgegner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, steht dem Anwalt gegen die Landeskasse allerdings nur ein Anspruch auf Vergütung eines Proze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. § 4a InsO

Rz. 23 Im Insolvenzverfahren wird einem Schuldner nicht Prozesskostenhilfe bewilligt, sondern ihm werden gem. § 4a InsO die Kosten des Insolvenzverfahrens gestundet. Dies beruht darauf, dass der Schuldner nur einstweilen (bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung) von den Kosten des Insolvenzverfahrens freigestellt wird (§ 4a Abs. 1 InsO). Werden dem Schuldner die Verfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einreichung einer Schutzschrift (Nr. 1a)

Rz. 20 Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[21] vom 20.11.2015 ist § 19 Abs. 1 S. 2 um eine Nr. 1a ergänzt worden. Die Einreichung der Schutzschrift gehört zu demjenigen künftigen Gerichtsverfahren, zu dem sie eingereicht werden soll.[22] Der Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütung

Rz. 82 Lässt sich der Pflichtverteidiger vertreten, so muss er, um über § 5 einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu erwerben, zuvor die Zustimmung des Gerichts einholen; anderenfalls steht ihm keine Vergütung zu,[76] auch nicht für die in § 5 genannten Personen.[77] Das ergibt sich letztlich daraus, dass der Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wird und es – im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Anwaltswechsel in Anrechnungsfällen

Rz. 40 Wechselt der Erstattungsberechtigte den Anwalt zwischen zwei gerichtlichen Verfahren, bei denen die Gebühren jedoch aufeinander angerechnet werden, so sind die Mehrkosten, die sich aus der Nichtanrechnung ergeben, nach der Rspr. des BGH nicht erstattungsfähig. Solche Konstellationen können auftreten bei einem Rechtsstreit nach einem selbstständigen Beweisverfahren,[25...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Arglisteinrede

Rz. 14 Beruft sich der Mandant auf den Formmangel der Vergütungsvereinbarung (§ 4b i.V.m. § 3a Abs. 1 S. 1), kann sich der Anwalt auf die Einrede nach § 242 BGB berufen, um die vereinbarte Vergütung zu "retten".[15] Dies dürfte jedoch nur in Ausnahmefällen zum Erfolg führen, denn arglistiges Verhalten seines Auftraggebers wird der Anwalt regelmäßig nicht darlegen und beweise...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 52 gewährt dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt (insbesondere dem Pflichtverteidiger) einen Vergütungsanspruch gegen den Beschuldigten, soweit dieser nicht ohnehin bereits aufgrund einer Vergütungsvereinbarung oder aufgrund eines vorangegangenen Wahlanwaltsvertrags unmittelbar in Anspruch genommen werden kann.[1] Rz. 2 Die Regelung des § 52 ist e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Weitere nicht geregelte Anwendungsfälle

Rz. 123 Über den Wortlaut hinaus ist Abs. 2 auch dann anzuwenden, wenn es sich bei der anzurechnenden Gebühr nicht um eine Rahmengebühr handelt. Dass auch ein solcher Fall vorkommen kann, hat der Gesetzgeber offenbar nicht bedacht. Rz. 124 Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einer sozialrechtlichen Angelegenheit beauftragt, gegen den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die Vergütung

Rz. 92 Die Vergütung für Erinnerungen, Anträge auf gerichtliche Entscheidung, Beschwerden und sofortige Beschwerden im Kostenfestsetzungsverfahren sowie im Verfahren gegen den Kostenansatz sind in VV Teil 3 Abschnitt 5 geregelt (VV 3500 ff.). Das gilt auch in den Verfahren, in denen Beschwerden ansonsten durch die Gebühren in der Hauptsache abgegolten werden, z.B. in Straf- ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Rechtsfolgen

Rz. 46 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) vor, so ist die von der Staatskasse erklärte Aufrechnung insoweit unwirksam, als sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln würde. Rz. 47 Die Aufrechnung ist nicht ohne weiteres insgesamt unwirksam. Es ist vielmehr im Einzelfall zu prüfen, in welcher Höhe eine Beeinträchtigung vorliegt. Nur insoweit ist die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 normiert den Grundsatz, dass sich die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Wert seiner Tätigkeit berechnen (Gegenstandswert), soweit nichts anderes bestimmt ist. In Abs. 1 wird in Ergänzung hierzu angeordnet, dass die Werte mehrerer Gegenstände in derselben Angelegenheit (§ 15) zusammenzurechnen sind. Das muss letztlich auch so sein, da nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gütliche Erledigung

Rz. 78 Der Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft umfasst gemäß § 802a Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO für den Gerichtsvollzieher die Befugnis, die gütliche Erledigung zu versuchen. Die gütliche Erledigung bildet keine besondere Angelegenheit (vgl. dazu VV 3309 Rdn 214 ff., 217).[117] Deshalb ist der Gegenstandswert auch hier insgesamt auf den Höchstwert nach Nr. 4 i.H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütungsanspruch

Rz. 228 Der Berufsvormund i.S.d. § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB, § 1 VBVG erhält für seine Tätigkeit eine Stundenvergütung nach Zeitaufwand (zur erforderlichen Feststellung der berufsmäßigen Führung der Vormundschaft vgl. Rdn 166 ff.). Nach § 3 Abs. 1 VBVG erhält der anwaltliche Berufsvormund für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerdeverfahren (Abs. 2)

Rz. 29 Im GKG ist eine Reihe von Sachverhalten geregelt, in denen keine Gerichtsgebühren oder nur Festgebühren erhoben werden, vor allem in Beschwerdeverfahren. In Erinnerungsverfahren sind überhaupt keine Gerichtsgebühren vorgesehen. Manchmal hängt der Anfall einer Gerichtsgebühr auch vom Ausgang des Verfahrens ab. Beispiel: Eine nach § 321a ZPO erhobene Gehörsrüge hat ganz...mehr