Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Die 7 Teile des Vergütungsverzeichnisses

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Systematik der Wertberechnung

Rz. 319 Es bleibt bei der bisher bekannten Systematik der Streitwertberechnung von Anwaltsgebühren. Findet sich im RVG keine spezielle Wertvorschrift für die Berechnung der Anwaltsgebühren, so gilt über § 23 Abs. 1 RVG, dass zur Wertberechnung die für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften heranzuziehen sind, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts gerichtlich ist oder sei...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 7. Vorverfahren – Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 245 Die Gebühren für das vorbereitende Verfahren sind in Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Rz. 246 Nach dem RVG wird für die Vorverfahrensgebühr, die in Nr. 4104 nur "Verfahrensgebühr" genannt wird, nicht mehr nach der Ordnung des Gerichts unterschieden. Zur besseren Unterscheidung der Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfa...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Dokumentenpauschale

Rz. 209 Der Rechtsanwalt hat Anspruch auf eine Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten für jede erste Seite in Höhe von 0,50 EUR, und für jede weitere Seite in Höhe von 0,15 EUR. Die Dokumentenpauschale ist in Nr. 7000 VV RVG geregelt. Rz. 210 Der Rechtsanwalt erhält die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVGmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VII. Vorschuss

Rz. 28 Bereits vor Fälligkeit kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss verlangen (§ 9 RVG). Reicht der Rechtsanwalt beispielsweise Klage für seinen Auftraggeber ein, könnte er – im Hinblick darauf, dass eine mündliche Verhandlung zu erwarten ist – eine 1,3 Verfahr...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Einigung über nicht rechtshängige Ansprüche

Rz. 131 Um die Prozesskosten gering zu halten, wird häufig zunächst nur ein Teilbetrag eingeklagt. Schließen die Parteien im gerichtlichen Verfahren einen Vergleich, bei dem nicht rechtshängige Ansprüche mit in die Einigung aufgenommen werden, so entstehen zwei Einigungsgebühren, und zwar eine 1,0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG aus dem Wert der gerichtlich anhängigen A...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VII. Zwangsvollstreckung

Rz. 201 Die 0,3 Verfahrensgebühr für die Tätigkeit des Anwalts im Vollstreckungsverfahren richtet sich nach Nr. 3309 VV RVG. Nach Nr. 3310 VV RVG kann der Rechtsanwalt, der an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft oder einem gerichtlichen Termin teilnimmt, eine 0,3 Terminsgebühr verdienen. Zu beachten ist, dass die Erhöhung für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV R...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Abgeltungsbereich der Gebühren

1. Auftrag ist entscheidend Rz. 54 Grundsätzlich ist der erteilte Auftrag dafür entscheidend, welche Gebühren anfallen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG oder vorzeitige Beendigung bei unbedingtem Klageauftrag Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG). Die Frage nach dem erteilten Auftrag ist daher für den Ansatz der richtigen Gebühr maßgeblich. Rz. 55 Bitte beachten Sie: Zum 1.8.2013 hat der...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Beratung/Gutachten/Mediation

1. Beratung Rz. 81 Gem. § 34 RVG soll der Rechtsanwalt für die hier in Absatz 1 aufgelisteten Tätigkeiten eine Gebührenvereinbarung treffen. Diese Tätigkeiten sind: Rz. 82 Wenn der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen hat, wozu ihn der Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ausdrücklich auffo...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IX. Tätigkeit in Strafsachen

1. Hinweis und Aufbau Rz. 222 Die Abrechnung von Straf- und Bußgeldsachen ist in der seit dem 1.8.2013 geltenden neuen ReNoPat-Ausbildungsverordnung nicht mehr vorgesehen und wird auch nicht mehr unterrichtet. Da diese daher auch nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung ist, wird das Lesen dieses Kapitels nur denjenigen empfohlen, die das Thema für die Praxis benötigen. Es ist...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / B. Grundlagen des Kostenrechts

I. Änderungen im Kostenrecht Rz. 2 Am 1.8.2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten.[1] Mit diesem Gesetz erfolgten einige sprachliche Anpassungen, Änderungen und eine Anhebung der Gebühren. Für die Praxis ist es daher wichtig zu wissen, dass noch in vielen sog. Altfällen (vgl. dazu § 60 RVG) die alte Gebührentabelle anzuwenden ist. Denn häufig dauer...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / F. Die gerichtliche Kostenentscheidung

I. Abgrenzung Kostengrund- und Kostenhöheentscheidungen Rz. 286 Man muss die gerichtliche Kostengrundentscheidung von der gerichtlichen Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO (sowie von der Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG) trennen. Wenn ein Gericht einen Prozess entscheidet, muss es grundsätzlich von Amts wegen auch immer über die Frage entscheiden, wer (und ggf. zu welchem Br...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Zivilgerichtliche Tätigkeit 1. Instanz

1. Verfahrensgebühr Rz. 141 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information in Höhe von 1,3 Vorbemerkung 3 Abs. 2 RVG. Rz. 142 Die Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten (Prozessauftrag) und entsteht in voller Höhe (1,3) z.B. für folgende Tätigkeiten:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / H. Familiensachen

I. Grundsatz der Abrechnung Rz. 346 Familiensachen werden im Rahmenlehrplan nur noch rudimentär erwähnt; da aber immer noch in einigen Kammerbezirken Familiensachen geprüft werden, werden sie auch in dieser Auflage weiter – wenn auch nur in geringem Umfang – behandelt. Gebührenmäßig fallen hier dieselben Gebühren an, wie in anderen Zivilsachen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 V...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / D. Einzelne Gebührentatbestände

I. Beratung/Gutachten/Mediation 1. Beratung Rz. 81 Gem. § 34 RVG soll der Rechtsanwalt für die hier in Absatz 1 aufgelisteten Tätigkeiten eine Gebührenvereinbarung treffen. Diese Tätigkeiten sind: Rz. 82 Wenn der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen hat, wozu ihn der Gesetzgeber in § 34 Abs...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Außergerichtliche Vertretung

1. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG Rz. 92 Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Rechtsanwalt nach Nr. 2300 VV RVG eine Geschäftsgebühr von 0,5 bis 2,5. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 berechnet sich nach dem Gegenstandswert, § 13 RVG), und ist eine (Satz-) Rahmengebühr (§ 14 RVG). Die Mittelgebühr bestimmt sich aus der Addition der Mindest- und der Höchstgebühr ge...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / G. Wertberechnung

I. Wertvorschriften im RVG Rz. 314 Bestimmungen zur Berechnung des Gegenstandswertes und der Wertfestsetzung finden sich in den §§ 22–33 RVG. Damit sind alle Wertvorschriften, die im RVG zu finden sind, bis auf eine Ausnahme, in diesem Abschnitt des RVG geregelt. Dies ist sehr anwenderfreundlich. II. Wertgrenze Rz. 315 In § 22 Abs. 2 RVG ist eine Begrenzung des Gegenstandswerts...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Grundsatz der Abrechnung

Rz. 346 Familiensachen werden im Rahmenlehrplan nur noch rudimentär erwähnt; da aber immer noch in einigen Kammerbezirken Familiensachen geprüft werden, werden sie auch in dieser Auflage weiter – wenn auch nur in geringem Umfang – behandelt. Gebührenmäßig fallen hier dieselben Gebühren an, wie in anderen Zivilsachen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG; Verfahrensgebühr Nr....mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Grundgebühr

Rz. 270 In Teil 5, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 ist auch für die Bußgeldverfahren geregelt, dass der Rechtsanwalt für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall einmal und zwar unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt die Einarbeitung erfolgt, eine Grundgebühr i.H.v. 30,00–170,00 EUR für den Wahlverteidiger und i.H.v. 80,00 EUR für den gerichtlich bestellten oder...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Gebühren des Verteidigers

Rz. 226 Der Gebührenanspruch des Pflichtverteidigers ergibt sich aus der vierten Spalte des VV zu Teil 4, der des Wahlverteidigers aus der Spalte 3. Ist der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, so erhält er anstelle der in der Spalte 3 vorgesehenen Betragsrahmengebühr des Wahlanwalts die in Spalte 4 des Vergütungsverzeichnisses enthaltene Festgebühr. Der Pflic...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Ortstermin/Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 159 Auch für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins kann der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 gemäß Nr. 3104 VV RVG erhalten. Die Terminsgebühr kann somit auch in selbstständigen Beweisverfahren entstehen, in denen kein Gerichtstermin, sondern ein Ortstermin mit einem von Gericht bestellten Sachverständi...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Grundgebühr

Rz. 234 In Nr. 4100 VV RVG ist eine Grundgebühr aufgenommen worden, die für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall einmal entsteht und zwar unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt die Einarbeitung erfolgt. Rz. 235 Die Grundgebühr beträgt für den Wahlverteidiger 40,00–360,00 EUR (Mittelgebühr: 200,00 EUR) und für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Re...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 9. Verfahrensgebühren im gerichtlichen Verfahren

Rz. 251 Die Verfahrensgebühren im ersten Rechtszug richten sich nach der Ordnung des Gerichts. Rz. 252 Dabei wird unterschieden zwischen Verfahrenmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Erhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 136 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er die Gebühren nur einmal, § 7 Abs. 1 RVG. Jeder dieser Auftraggeber schuldet dem Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre; ferner schuldet er die Dokumentenpauschale, soweit diese durch die ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Einigungsgebühr

Rz. 122 Die Einigungsgebühr ist in Teil 1 "Allgemeine Gebühren" unter Nr. 1000 VV RVG geregelt. Diese Gebühren des Teils 1 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG erhält der Rechtsanwalt laut Vorbemerkung 1 neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren. Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Gutachten

Rz. 86 Erstellt der RA ein Gutachten, mit dem er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüft (nicht gemeint ist also ein anderes Gutachten z.B. über eine andere Rechtsfrage, das unter § 34 RVG fällt), so erhält er hierfür nach Nr. 2101 VV RVG eine Gebühr in Höhe von 1,3; bei Betragsrahmengebühren eine solche nach Nr. 2103 in Höhe von 50,00 bis 550,00 EUR. Wie sich aus de...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VII. Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse

Rz. 327 Streit über Bestehen oder Dauer eines Mietverhältnisses/Räumung In § 41 GKG sind die Streitwerte für Miet- und Pachtsachen geregelt. Ist danach das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses streitig , ist der Betrag des auf die streitige Zeit entfallenden Entgelts und, wenn das einjährige Entgelt geringer ist, dieser Betrag für di...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Schriftliches Verfahren

Rz. 164 Auch im schriftlichen Verfahren, d.h. in Verfahren, in denen eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, die aber im Einverständnis mit den Parteien nicht stattfindet, oder in den Fällen des § 307 ZPO (Anerkenntnis), § 495a ZPO (Entscheidung des Gerichts, bei einem Streitwert bis 600,00 EUR das schriftliche Verfahren durchzuführen) oder bei Gerichtsbescheid nach §...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 10. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 184 Der Gesetzgeber führte zum 1.8.2013 mit dem 2. KostRMoG folgende neue Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen ein. Rz. 185 Die Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG beträgt 0,3 in allen Instanzen. Sie entsteht für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 richten und mindestens drei gerichtliche Termi...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Beratung

Rz. 81 Gem. § 34 RVG soll der Rechtsanwalt für die hier in Absatz 1 aufgelisteten Tätigkeiten eine Gebührenvereinbarung treffen. Diese Tätigkeiten sind: Rz. 82 Wenn der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen hat, wozu ihn der Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ausdrücklich auffordert, kann...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 229 Auch in Strafsachen bedient man sich der Begriffe Verfahrens - und Terminsgebühr . Nach Abs. 2 der Vorbemerkung 4 erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Rz. 230 Während die Vorverfahrensgebühr sich nicht mehr nach der Ordnung des Gerichts bestimmt, bleibt diese Unterscheidung für die Verfahrensgebühr ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Terminsgebühr

Rz. 150 Die Terminsgebühr ist in Nr. 3104 VV RVG geregelt und beträgt 1,2. Rz. 151 Lesenswert ist die Vorbemerkung 3 Abs. 3 zu Teil 3 VV RVG: Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrneh...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Wertgrenze

Rz. 315 In § 22 Abs. 2 RVG ist eine Begrenzung des Gegenstandswerts auf 30 Mio. EUR aufgenommen worden, die gilt, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, beträgt der Wert für jede Person höchstens 30 Mio. EUR, insgesamt jedoch nicht mehr als 100 Mio. EUR. Rz. 316 Die Wertbegrenzung in § 22 Abs. 2 RVG entsp...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Grundsatz – Addition der Werte

Rz. 321 In § 39 GKG ist in Abs. 1 der Grundsatz geregelt, dass in demselben Verfahren und in demselben Rechtszug die Werte mehrerer Streitgegenstände zusammengerechnet werden. Rz. 322 § 22 Abs. 1 RVG behandelt auch für die Anwaltsgebühren den Grundsatz, dass in derselben Angelegenheit mehrere Gegenstände zusammengerechnet werden. Eine ähnliche Regelung gibt es in § 33 Abs. 1 ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 10. Terminsgebühren im gerichtlichen Verfahren

Rz. 254 Den jeweiligen Verfahrensgebühren sind Terminsgebühren zugeordnet. Damit richtet sich die Höhe der Terminsgebühren ebenfalls nach der Ordnung des jeweiligen Gerichts . Eine Unterscheidung zwischen ersten Hauptverhandlungs- und Fortsetzungsverhandlungsterminen ist nicht vorgesehen. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch dann, wenn der Termin aus Gründen, die de...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Prämie für Haftpflichtversicherung

Rz. 220 Es besteht die Möglichkeit, dass eine gezahlte Prämie für eine Einzelfall-Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden, soweit die Prämie auf Haftungsbeträge über den sich aus § 22 Abs. 2 RVG ergebenden Höchstbetrag entfällt, dem Mandanten in Rechnung gestellt werden kann (Nr. 7007 VV RVG). Mit Rücksicht auf die Höhe mancher Prämien, insbesondere bei hohen Streitwe...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Erste und weitere Beratung eines Verbrauchers

Rz. 84 § 34 Abs. 1 S. 3 BGB schränkt den Vergütungsanspruch des Anwalts sogar noch weiter ein, wenn der Auftraggeber Verbraucher (siehe dazu § 13 BGB) ist und es sich um ein erstes Beratungsgespräch oder eine mehrfache Beratung handelte. Für das erste Beratungsgespräch beträgt die Vergütung bei einem Verbraucher maximal 190,00 EUR und für sonstige Beratungen (schriftlich und...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde

Rz. 272 Nach Abs. 1 der Vorbemerkung 5.1.2 VV gehört zum Verfahren vor der Verwaltungsbehörde auch das Verwarnungsverfahren und das Zwischenverfahren nach § 69 OWiG bis zum Eingang der Akten bei Gericht. Rz. 273 Die Terminsgebühren , die in Unterabschnitt 2, Abschnitt 1, Teil 5 VV RVG geregelt sind, entstehen auch für die Teilnahme an Vernehmungen vor der Polizei oder der Verw...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Hinweis und Aufbau

Rz. 222 Die Abrechnung von Straf- und Bußgeldsachen ist in der seit dem 1.8.2013 geltenden neuen ReNoPat-Ausbildungsverordnung nicht mehr vorgesehen und wird auch nicht mehr unterrichtet. Da diese daher auch nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung ist, wird das Lesen dieses Kapitels nur denjenigen empfohlen, die das Thema für die Praxis benötigen. Es ist davon auszugehen, da...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 85 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0; die Mittelgebühr beträgt 0,75. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der RA anschließend als Prozessbevollmächtigter im Rechtsmittelverfahren tätig wird. Diese Gebühr erhält der Rec...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Änderungen im Kostenrecht

Rz. 2 Am 1.8.2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten.[1] Mit diesem Gesetz erfolgten einige sprachliche Anpassungen, Änderungen und eine Anhebung der Gebühren. Für die Praxis ist es daher wichtig zu wissen, dass noch in vielen sog. Altfällen (vgl. dazu § 60 RVG) die alte Gebührentabelle anzuwenden ist. Denn häufig dauern Gerichtsverfahren doch ein...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 141 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information in Höhe von 1,3 Vorbemerkung 3 Abs. 2 RVG. Rz. 142 Die Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten (Prozessauftrag) und entsteht in voller Höhe (1,3) z.B. für folgende Tätigkeiten:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / X. Auffangwert für Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 335 In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen (§ 52 Abs. 1 GKG). Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, ist ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 8. Verfahren im ersten Rechtszug

Rz. 250 Der RA erhält im ersten Rechtszug als Verteidiger in der Hauptverhandlung die Gebühren des Unterabschnitts 3 zu Abschnitt 1, Teil 4 VV. Der Anspruch auf die Gebühren des Unterabschnitts 3 entsteht, wenn der RA den Beschuldigten im gerichtlichen Verfahren als Wahlverteidiger oder gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt vertritt.mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Einstweilige Anordnungen

Rz. 356 Im Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen (§ 41 S. 1 FamGKG). Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen.mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 12. Berufung – Revision

Rz. 262 Die Gebühren des Wahlverteidigers und des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts im Berufungs- und Revisionsverfahren ergeben sich aus Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3. Weder für das Berufungs- noch für das Revisionsverfahren wird auf die Ordnung des Gerichts abgestellt. Es entstehen sowohl im Berufungs- als auch im Revisionsverfahren jeweils ei...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Gebühr mit Zuschlag bei inhaftiertem Beschuldigten

Rz. 233 In Abs. 4 der Vorbemerkung 4 ist geregelt, dass die Gebühr mit Zuschlag (Zuschlagsgebühr) entsteht, wenn sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befindet. Bei der Gebühr mit Zuschlag ist die Höchstgebühr um 25 % angehoben worden. In welcher Art von Haft sich der Beschuldigte befindet (Untersuchungs- oder Strafhaft, Sicherungsverwahrung, Auslieferungs- oder Abschie...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 323 In § 40 GKG ist geregelt, dass für die Wertberechnung auf den Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung, die den Rechtszug einleitet, abzustellen ist. Für das FamGKG findet sich diese Regelung in § 34 FamGKG mit der Ergänzung, dass für Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden, der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren maßgebend...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / XIII. Haupt- und Hilfsantrag

Rz. 341 Nur wenn vom Gericht über den Hilfsantrag entschieden wird (das ist nur bei einer Zurückweisung des Hauptsacheantrags der Fall), wird er für die Berechnung des Gegenstandswerts gem. § 45 Abs. 1 S. 2 GKG (inhaltsgleich: § 39 Abs. 1 S. 2 FamGKG) zu dem Hauptanspruch hinzuaddiert, ansonsten bleibt der Hilfsantrag insoweit unberücksichtigt. Sofern über den Hilfsantrag en...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / C. Grundlagen der anwaltlichen Vergütungsrechnung

I. Gegenstandswert/Wertgebühren Rz. 49 Die Wertgebühren sind in § 13 RVG geregelt. Das RVG erhält zu § 13 Abs. 1 RVG eine Anlage 2 , aus der sich in einer Tabelle die Gebühren entnehmen lassen. Bestimmungen zur Berechnung des Gegenstandswertes und der Wertfestsetzung finden sich in den §§ 22 bis 31 RVG. Ausführungen hierzu finden Sie in Rdn 314. § 22 Abs. 1 RVG behandelt den G...mehr