Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Angelegenheit und Gegenstand

Rz. 56 Ein wichtiger Grundsatz bei der Abrechnung der Anwaltsgebühren ist darüber hinaus die Unterscheidung zwischen Angelegenheit und Gegenstand sowie zwischen einer und mehreren Angelegenheiten, um korrekt abrechnen zu können. Die Definition bereitet in der Praxis manchmal Schwierigkeiten. Rz. 57 Von einer Angelegenheit spricht man auch, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Kindschaftssachen im Verbund und isoliert

Rz. 349 Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren, § 44 Abs. 1 FamGKG. Rz. 350 Sofern im Verbund das Sorgerecht, Umgangsrecht oder die Kindesherausgabe Folgesachen werden, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 FamGKG für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 3.000,00 EUR; eine Kindschaftssache ist auch dann als ein Gegenstand zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / X. Gebühren in Bußgeldsachen

Rz. 266 Die Gebühren in Bußgeldverfahren sind in Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG geregelt. Für die Vergütung in Bußgeldsachen gilt hinsichtlich der Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten das unter Rdn 222 Gesagte. Rz. 267 Mit Geldbußen bedrohte Handlungen werden Ordnungswidrigkeiten genannt. Das OWiG nennt in den §§ 111 ff. einzelne Ordnungswidrigkeiten,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Verfahren vor dem Amtsgericht

Rz. 276 Nach Abs. 1 der Vorbemerkung 5.1.3 entsteht die Terminsgebühr in den Verfahren vor dem Amtsgericht auch für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung. Rz. 277 Ebenso entstehen die Gebühren des Teils 5, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 für das Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung gesondert; die Verfahrensgebühr entsteht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Die Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO

Rz. 292 Wie bereits erwähnt, erfolgt die betragsmäßige Aufschlüsselung in Zivilsachen auf Antrag im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren durch den Rechtspfleger des Gerichts der 1. Instanz – auch wegen der Kosten in höheren Instanzen – gem. §§ 103 ff. ZPO. In den Antrag auf Kostenfestsetzung sollte gem. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO auch aufgenommen werden, dass die festgesetzt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / XI. Zwangsvollstreckung

Rz. 336 Der Gegenstandswert für die Tätigkeit des Anwalts im Zwangsvollstreckungsverfahren ist in § 25 RVG geregelt: (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswertmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Gebühren des Verteidigers

Rz. 268 Bei den Gebühren des Verteidigers in Bußgeldsachen handelt es sich ebenfalls um Pauschgebühren , die die gesamte Tätigkeit als Verteidiger entgelten, Abs. 1 der Vorbemerkung 5.1 VV RVG. Rz. 269 Hängt die Höhe der Gebühren von der Höhe der Geldbuße ab, ist die zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebühr zuletzt festgesetzte Geldbuße maßgebend . Mit der Formulierung "zuletzt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Unterhaltsansprüche

Rz. 357 Bei Ansprüchen auf Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung der Klage oder des Antrags geforderte Betrag maßgeblich, höchstens jedoch der Gesamtbetrag der geforderten Leistung (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Rz. 358 Beispiel Frau Rosen beantragt, Herrn Rosen zu verpflichten, monatlich 500,00 EUR Unterhalt an sich a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Mediation

Rz. 88 Die Mediation ist in § 34 RVG geregelt. Auch bei Mediationen soll der Rechtsanwalt auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken. Ist eine Vereinbarung nicht getroffen worden, bestimmt sich die Gebühr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Anwendbar ist § 612 Abs. 2 BGB. In Ermangelung einer Taxe wird der Rechtsanwalt hier die "übliche Gebühr" berechnen können. Rz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Abgrenzung Kostengrund- und Kostenhöheentscheidungen

Rz. 286 Man muss die gerichtliche Kostengrundentscheidung von der gerichtlichen Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO (sowie von der Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG) trennen. Wenn ein Gericht einen Prozess entscheidet, muss es grundsätzlich von Amts wegen auch immer über die Frage entscheiden, wer (und ggf. zu welchem Bruchteil) die Prozesskosten trägt. Dies ist für Zivilsac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Anfechtung der Kostenentscheidung und der Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO

Rz. 297 Die Frage des richtigen Rechtsmittels im Kostenrecht hängt zunächst davon ab, gegen welche Entscheidung man sich wenden möchte. Rz. 298 Anfechtung der Kostengrundentscheidung Sofern die gerichtliche Kostenentscheidung gem. §§ 308 Abs. 2, 91 ff. ZPO angefochten werden soll, man sich also gegen die grundsätzliche Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits bzw. die Kostenqu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Zahlungsklagen

Rz. 324 Bei Zahlungsklagen bestimmt sich der Gegenstandswert nach der mit dem Klageantrag geltend gemachten Forderung. Kosten und Zinsen, die als Nebenforderungen mit eingeklagt werden, bleiben insoweit unberücksichtigt, § 43 Abs. 1 GKG. Rz. 325 Beantragt der Kläger also beispielsweisemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VIII. Arbeitsgerichtssachen

Rz. 332 Bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, einer Dienstpflicht oder einer Tätigkeit, die anstelle einer gesetzlichen Dienstpflicht geleistet werden kann, bei Ansprüchen von Arbeitnehmern auf wiederkehrende Leistungen sowie in Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen Ansprüche auf wiede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / XII. Klage und Widerklage

Rz. 337 Sofern in demselben Prozess über Klage und Widerklage entschieden wird, werden die jeweils geltend gemachten Ansprüche für den Gegenstandswert addiert (anders beim "Zulässigkeits- oder auch Zuständigkeitswert" gem. § 5 ZPO). Etwas anderes gilt allerdings, falls Klage und Widerklage denselben Gegenstand betreffen. In diesen Fällen gilt nur der jeweils höhere Anspruch (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / XIV. Hilfsweise Aufrechnung

Rz. 342 Es ist zwischen der sog. Primäraufrechnung und der Eventualaufrechnung (auch Hilfsaufrechnung genannt) zu unterscheiden. Bei der Primäraufrechnung bestreitet der Beklagte die Klageforderung als solche nicht, beantragt vielmehr nur deshalb Klageabweisung, weil ihm ebenfalls eine Forderung (in Höhe der Klageforderung) gegen den Kläger zustehe, mit der er gegen die Klag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Die Kostenausgleichung

Rz. 295 Sofern die Prozesskosten nicht nur von einer Partei, sondern von beiden Parteien nach Quoten (Bruchteilen) zu tragen sind, mithin grundsätzlich jede der Parteien gegenüber der anderen einen teilweisen Kostenerstattungsanspruch hat, erfolgt eine sog. gerichtliche Kostenausgleichung gem. § 106 ZPO. Dadurch soll erreicht werden, dass einheitlich abgerechnet wird, also n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Kostengrundentscheidungen in FamFG-Sachen

Rz. 307 Nach § 80 FamFG sind Kosten Rz. 308 § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO gilt entsprechend. Rz. 309 § 81 FamFG regelt den Grundsatz der Kostenpflicht in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Gericht kann die Kosten des Verfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Ehesachen

Rz. 347 Der Wert in Ehesachen bestimmt sich nach § 43 FamGKG: § 43 FamGKG (1) 1In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. 2Der Wert darf nicht unter 3.000 EUR und nicht über eine Million E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Versorgungsausgleichsachen

Rz. 353 In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten (§ 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Der Wert nach Satz 1 beträgt insgesamt mindestens 1.000 EUR (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Rz. 354 In Verfahren über einen Aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Hinweispflicht des RA zum Gegenstandswert

Rz. 24 Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt den Auftraggeber vor Auftragsannahme hierauf hinzuweisen, § 49b Abs. 5 BRAO. Der Rechtsanwalt muss daher in vielen Fällen, bevor er einen Auftrag annimmt, den Mandanten darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Auf die konkrete Höhe muss er nicht hin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / II. Beispiele für die Entstehung von RA-Kosten in der ZV

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / E. Tabelle: Wichtige Vergütungsverzeichnis-Nummern

Rz. 285 Wichtige Vergütungsverzeichnis-Nummern, die in der Praxis häufig vorkommen, werden nachfolgend tabellarisch aufgeführt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / I. Gebührenanfall

Rz. 1 Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung grundsätzlich eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Bei entsprechender Tätigkeit in einem Termin kann er auch eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG verdienen. Die Verfahrensgebühr fällt für jede gesondert beauftragte Vollstreckungsmaßnahme i.S.d. § 18 Abs. 1 RVG an. Wird z.B. zunächs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Gerichtskosten

Rz. 361 Gerichtskostenvorschuss In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll die Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 GKG). Dies bedeutet, dass für eine Klage nach Nr. 1210 KV GKG (Kostenverzeichnis als Anlage 1 zu § 3 GKG) 3,0 Gerichtsgebühren einzuzahlen sind. Wird der Klageantrag erweitert, soll vor Zahlung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Grundlagen der Kostenentscheidung in Zivilprozessen

Rz. 287 Kostentragungspflicht In Zivilsachen hat gem. § 91 Abs. 1 ZPO die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, also der Kläger bei Klageabweisung und der Beklagte bei erfolgreicher Klage. Sofern der Kläger nur teilweise obsiegt, wird die Klage im Übrigen abgewiesen. Dann erfolgt gem. § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO entweder eine Kostenquotelung (z.B. ¼ Kläger; ¾ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 42 Fragen und Antworten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / III. Wertberechnung

Rz. 7 Der Wert in Vollstreckungsverfahren bestimmt sich für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 25 RVG : § 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswert 1. nach dem Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsmittel / 8. Kosten des Berufungsverfahrens

Rz. 13 Gerichtskosten An Gerichtskosten fallen im Berufungsverfahren gem. Anlage 1 zu § 11 GKG (Kostenverzeichnis), Teil 1, Abschnitt 2, Nr. 1220 eine 4,0 Verfahrensgebühr an Diese Gebühr beinhaltet auch die Kosten für ein Urteil. Wird die Klage in der Berufungsinstanz zurückgenommen oder die Berufung als solche zurückgenommen, ermäßigt sich die gerichtliche Verfahrensgebühr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / IV. Kosten für Zahlungsvereinbarungen

Rz. 9 Nr. 1000 VV RVG: (1) Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den 1. der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird oder 2. die Erfüllung des Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung und, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, bei gleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Zwangsvollstreckung we... / C. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Vornahme von Handlungen

Rz. 16 Das Gesetz unterscheidet bei der Zwangsvollstreckung zwischen vertretbaren (§ 887 ZPO) und unvertretbaren (§ 888 ZPO) Handlungen. Unter vertretbaren Handlungen versteht man solche, die nicht ausschließlich der Schuldner vornehmen kann, sondern auch ein fachkundiger Dritter; dementsprechend ist z.B. die Durchführung einer Autoreparatur eine vertretbare Handlung. Insbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Zwangsvollstreckung in... / B. Eintragung einer (Zwangs-)Sicherungshypothek

Rz. 3 Die Eintragung einer Sicherungshypothek führt nicht zur Verwertung, sondern lediglich zur Sicherung der Forderung. Die Sicherungshypothek als solche bringt dem Gläubiger also kein Geld. Die Sicherungshypothek verfolgt einen anderen Zweck. Sie will eine Rangposition am Grundstück sichern, so z.B. für den Fall einer Zwangsversteigerung. Aber auch wenn z.B. ein Hausgrunds...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / III. Anwaltskosten in Finnland

Rz. 112 Eine dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entsprechende Gebührenordnung gibt es in Finnland nicht. Üblicherweise rechnen finnische Anwälte ihre Honorare auf Stundenbasis ab, wobei von einem Stundensatz von etwa 200–350 EUR zzgl. 24 % MwSt. ausgegangen werden kann. Erbrechtliche Mandate werden oft auch nach zu vereinbarenden Pauschalen abgerechnet. Anwälte in der H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 18 R

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Vergleich / IV. Anwaltliche Gebühren

Rz. 19 Der Anwalt erhält neben der Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr von 1,5 gem. Nr. 1000 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Zwangsvollstreckung we... / D. Zwangsvollstreckung von Unterlassungsansprüchen

Rz. 41 Unterlassungsansprüche, z.B. es zu unterlassen, wahrheitswidrige ehrenrührige Behauptungen aufzustellen, werden gem. § 890 ZPO in ähnlicher Weise wie Ansprüche auf unvertretbare Handlungen vollstreckt. Auf Antrag des Gläubigers wird von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR festg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Zwangsvollstreckung in... / D Zwangsverwaltung

Rz. 23 Auf die Anordnung der Zwangsverwaltung finden gem. § 146 Abs. 1 ZVG grundsätzlich die Vorschriften über die Zwangsversteigerung entsprechende Anwendung. Allerdings sind in §§ 147–151 ZVG einige Besonderheiten enthalten. So umfasst insbesondere die Beschlagnahme gem. § 148 ZVG im Unterschied zur Zwangsversteigerung (§ 21 ZVG) auch die Miet- und Pachtforderungen des Gru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 5 E

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Zwangsvollstreckung in... / C. Zwangsversteigerung

Rz. 9 Das Verfahren der Zwangsversteigerung von Grundstücken richtet sich gem. § 869 ZPO nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Rz. 10 Antrag und Antragsunterlagen Der Antrag auf Zwangsversteigerung ist beim Vollstreckungsgericht (§ 15 ZVG) zu stellen. Vollstreckungsgericht ist gem. § 1 ZVG das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück lieg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsmittel / 9. Kosten der Revision

Rz. 27 Gerichtskosten An Gerichtskosten fallen im Revisionsverfahren gem. Anlage 1 zu § 3 GKG (Kostenverzeichnis), Teil 1, Abschnitt 3 Nr. 123 eine 5,0 Verfahrensgebühr (die das Urteil beinhaltet) an. Analog zu den Kosten in Berufungssachen gibt es Ermäßigungen, falls die Revision zurückgenommen oder die Angelegenheit vergleichsweise geregelt werden sollte (vgl. Nrn. 1231 und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Klageerhebung / 6. Büromäßige Behandlung

Rz. 35 Der Anwalt hat anlässlich der Erhebung der Klage in besonderer Weise darauf zu achten, dass die Klage bei einem sachlich und örtlich zuständigen Gericht erhoben wird, will er sich nicht gegenüber seiner eigenen Partei blamieren und hinsichtlich hierdurch verursachter Mehrkosten regresspflichtig machen. Erhebt der Anwalt die Klage bei einem örtlich nicht zuständigen La...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 2 B

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / C. Festsetzung der Vollstreckungskosten

Rz. 19 § 788 Abs. 2 ZPO regelt die Möglichkeit der Festsetzung von Vollstreckungskosten: (2) 1Auf Antrag setzt das Vollstreckungsgericht, bei dem zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Vollstreckungshandlung anhängig ist, und nach Beendigung der Zwangsvollstreckung das Gericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung erfolgt ist, die Kosten gemäß § 103 Abs. 2, den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / I. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Rz. 19 Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin gibt der Kanzlei ihr Gepräge. Erst durch ihn oder sie wird das Büro zur Anwaltskanzlei. Rechtlich sind Rechtsanwälte einerseits Interessenvertreter ihrer Mandanten, an die sie über Geschäftsbesorgungsverträge (Sonderform des Dienstvertrags, §§ 611 ff., 675 BGB) gebunden sind. Ein Rechtsanwalt hat die rechtlichen Interessen sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 7 G

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Persönliche Mandatserteilung

Rz. 258 Wird das Mandat persönlich, z.B. im Rahmen einer Besprechung, erteilt, muss der Anwalt ebenfalls entscheiden, ob er das Mandat annehmen möchte bzw. darf (siehe Rdn 254 u. Rdn 268). Ist dies nicht der Fall, muss dies dem Ratsuchenden wiederum unverzüglich mitgeteilt werden. Rz. 259 Möchte der Anwalt das Mandat übernehmen, ist es grundsätzlich sinnvoll, den Mandanten ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 22 V

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Kosten – Gebühren

Rz. 14 Die Entscheidung des Gerichts im Verfahren nach § 851b ZPO löst keine besondere Gerichtsgebühr aus. Jedes Verfahren über Anträge nach § 851b ZPO und jedes Verfahren über Anträge auf Änderung oder Aufhebung der getroffenen Anordnungen stellt für den Rechtsanwalt jeweils besondere Angelegenheit dar, sodass jeweils erneut eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 RVG VV en...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Kosten

Rz. 13 Anfallende Kosten stellen notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung nach §§ 778, 91 ZPO dar. Es fallen keine Gerichtskosten an, wohl aber Kosten des Gerichtsvollziehers (Anlage zu § 9 GvKostG): durch die Versteigerung 52 EUR gem. Nrn. 300, 301 KV; dies gilt nicht bei einer Versteigerung im Internet (vgl. Anm. zu Nr. 300 KV). Für das nochmalige Ausgebot bei einer Inter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 14 Gerichtskosten entstehen keine. Stellt der Gläubiger das Ersatzstück oder leistet den Geldbetrag, ist ihm der Wert i. R.d. Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 ZPO) gem. Abs. 2 Satz 3 vorab aus dem Versteigerungserlös zu erstatten. Für das Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht fallen keine Gerichtsvollzieherkosten an. Diese entstehen nur im Verfahren gem. § 811b ZP...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten – Gebühren

Rz. 12 Gerichtskosten entstehen keine. Stellt der Gläubiger das Ersatzstück oder leistet den Geldbetrag, ist ihm der Wert i. R.d. Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 ZPO) gem. Abs. 2 Satz 3 vorab aus dem Versteigerungserlös zu erstatten. Der Gerichtsvollzieher erhält eine Gebühr i. H. v. 26,00 EUR gem. Nr. 205 KV als Anlage zu § 9 GvKostG. Neben dieser Gebühr wird gegebene...mehr