Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 2/2017, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist statthaft nach § 33 Abs. 3 RVG und auch im Übrigen zulässig. Sie ist aber unbegründet. Das LG hat den Gegenstandswert für das dortige Beschwerdeverfahren zutreffend angegeben. Der Gegenstandswert bestimmt sich nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung, höchstens jedoch dem Wert des gepfändeten Gegenstands. Unter einem "b...mehr

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AGS 2/2017, Mehrere Gericht... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwar prinzipiell der Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Jedoch entscheidet wegen grundsätzlicher Bedeutung der hier vorliegenden Angelegenheit gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat als Gesamtspruchkörper. Zur Anwendung kommen im vorliegende...mehr

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AGS 2/2017, Aufrechnung mit... / 2 Aus den Gründen

I. Die zulässige Klage ist unbegründet. Die streitgegenständlichen Bescheide sind rechtmäßig und verletzen die Klägerin nicht in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. 1. Die Klage ist zulässig. (wird ausgeführt) 2. Die Klage ist aber unbegründet. a) Zunächst ist festzustellen, dass die Verhandlung nicht nach § 74 FGO auszusetzen ist. Das wäre nur dann erforderlich, wenn eine re...mehr

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AGS 2/2017, Gebührenbemessu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat teilweise Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall die Regelungen des RVG in der ab 1.8.2013 geltenden Fassung gem. dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) v. 23.7.2013 (BGBl...mehr

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AGS 2/2017, Sittenwidrigkei... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Die Revision ist unzulässig, soweit die Kläger Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung des Anwaltsvertrags geltend machen. Insoweit fehlt es bereits an einer Berufung gegen das landgerichtliche Urteil. Zwar haben die Kläger in erster Instanz auch geltend gemacht, der Beklagte habe sie über die Möglichkeiten, das Anwaltshono...mehr

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AGS 2/2017, Neue Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG), über die der Senat gern. § 568 S. 2 ZPO in der im GVG vorgeschriebenen Besetzung entscheidet, hat in der Sache keinen Erfolg. Die Vorschrift des § 15 Abs. 5 S. 1 RVG steht der Gebührenfestsetzung nicht entgegen. Bei der Vertretung der Antragstellerin in dem Scheidungs...mehr

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AGS 2/2017, Anfall einer Ei... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft, da das LG als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat. Die weitere Beschwerde ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden, § 56 Abs. 2 S. 1 i. V m. § 33 Abs. 6 S. 4, Abs. 3 S. 3 RVG. Sie ist aber unbegründet. Di...mehr

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zfs 2/2017, Berücksichtigun... / 3 Anmerkung:

Mit seiner Entscheidung hat der BGH zwar eine in der Praxis umstrittene Rechtsfrage geklärt. Er ist dabei jedoch ohne Not (s. nachfolgend unter II.) von dem bisherigen Grundsatz des Erstattungsrechts abgewichen, dass die erstattungsberechtigte Partei nur die ihr selbst erwachsenen notwendigen Kosten erstattet verlangen kann. Damit gibt der BGH Anlass, in anderen Bereichen de...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 1. Vergütung aus der Staatskasse

Mit der Beiordnung erlangt der PKH-Anwalt einen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Zugleich bestimmt § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, dass der Anwalt seine Vergütungsansprüche nicht gegenüber seinem PKH-Mandaten geltend machen darf. Diese Wirkung entfällt erst mit Aufhebung der PKH. Der Umfang des Vergütungsanspruchs, der gegenüber der Staatskasse besteht,...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 2.3 Klageerhebung nur für die von der PKH-Teilbewilligung erfassten Gegenstände

Wurde der Anwalt beauftragt, für sämtliche Gegenstände PKH zu beantragen, und erfolgt im PKH-Prüfungsverfahren nur die Bewilligung von Teil-PKH und wird das Klageverfahren deshalb auch nur für die von der PKH-Bewilligung erfassten Gegenstände betrieben, kann der Anwalt wegen der von der PKH-Bewilligung erfassten Gegenstände vom Mandanten keine Vergütung fordern (§ 122 Abs. 1...mehr

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AGS 2/2017, Keine neue Ange... / Leitsatz

§ 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist nur dann anwendbar, wenn einem Rechtsanwalt nach Erledigung eines früheren Auftrags ein weiterer Auftrag erteilt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 30.3. 2006 – VII ZB 69/05, NJW 2006, 1525 zur Vorgängerregelung § 13 Abs. 5 S. 2 BRAGO). Eine analoge Anwendung von § 15 Abs. 5 S. 2 RVG auf den Fall, dass gegen ein Versäumnisurteil nach mehr als zwei Kalen...mehr

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AGS 2/2017, Umfang der zu z... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe die Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren zu gewähren ist, wenn lediglich einem von mehreren Klägern bzw. Streitgenossen Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt worden ist. Der Erinnerungsführer und Beschwerdegegner wurde im Klageverfahren dem dortigen Kläger zu 1. als Prozessbevollmächtigter beigeordnet, nach...mehr

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AGS 2/2017, Aufrechnung mit... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, ob die Klägerin mit Rechtsanwaltsvergütungsforderungen gem. § 55 RVG, für deren Festsetzung der Beklagte nicht zuständig ist, gegen Umsatzsteuerforderungen des Beklagten aufrechnen durfte und ob in diesem Zusammenhang Säumniszuschläge entstanden sind. Die Klägerin hat gegen zahlreiche Forderungen wegen Umsatzsteuervorauszahl...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 3. PKH-Bewilligung für einzelne Streitgenossen

Vertritt der Anwalt mehrere Streitgenossen und wird nur einem von ihnen PKH bewilligt, so erhält der PKH-Anwalt aus der Staatskasse sämtliche durch die Tätigkeit entstandenen Gebühren und muss sich nicht auf den nach Nr. 1008 VV erhöhten Gebührenbetrag beschränken.[14] Beispiel Der Anwalt vertritt die Beklagten A und B wegen einer gesamtschuldnerischen Forderung von 25.000,00...mehr

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AGS 2/2017, Kein Verlust de... / 2 Anmerkung

Bis zum 31.7.2013 galt nach § 42 Abs. 1 GKG a.F. der Fünfjahreswert. Bei Einreichung der Klage fällige Beträge waren hinzuzurechnen (§ 42 Abs. 4 GKG a.F.). Seit dem 1.8.2013 enthält das GKG keine spezielle Regelung mehr. Es gilt nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 9 ZPO der dreieinhalbfache Jahreswert. Bei Einreichung der Klage fällige Beträge werden nach wie vor hinzugerechne...mehr

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AGS 2/2017, Neue Angelegenh... / 1 Sachverhalt

Die im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Antragstellervertreterin macht in dem hiesigen Scheidungsverfahren die Festsetzung einer aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG geltend. Bereits im Jahr 2014 hatte die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin in einem Verfahren gleichen Rubrums (5d F 108/14) für ihre Mandantin mit Schreiben ...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 2.2 Klage wird trotz Teil-PKH in vollem Umfang erhoben

Ist PKH nur teilweise bewilligt, wird die Klage aber gleichwohl für sämtliche Gegenstände erhoben, besteht die Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO für die von der PKH-Bewilligung erfassten Gegenstände. Der Anwalt erhält deshalb aus der Staatskasse die Vergütung nach dem Wert der von der PKH-Bewilligung erfassten Gegenstände. Von dem Mandanten, der dem Anwalt für sämtl...mehr

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AGS 2/2017, Keine neue Ange... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte die Beklagte auf Feststellung der Unwirksamkeit eines notariellen Grundstückskaufvertrages in Anspruch genommen. Durch Versäumnisurteil v. 2.6.2008 hat das LG der Klage stattgegeben. Den Gebührenstreitwert hat das LG auf 1.605.763,28 EUR festgesetzt. Das im schriftlichen Verfahren ergangene Versäumnisurteil ist der Beklagten am 2.6.2008 öffentlich zugestel...mehr

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AGS 2/2017, Vorverfahrensge... / 2 Anmerkung

1. Zur Abrechnung Die Entscheidung ist hinsichtlich der Verfahrensgebühr der Nr. 4104 VV zutreffend. Mit Rücknahme der Anklage endet das gerichtliche Verfahren. Das gilt auch dann, wenn das gerichtliche Verfahren nicht durch eine Anklage, sondern durch einen Strafbefehl eingeleitet worden ist und der Angeschuldigte hiergegen Einspruch eingelegt hat. War der Verteidiger bereits...mehr

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AGS 2/2017, Mitwirkung an E... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Dem Verteidiger wurde in der angefochtenen Entscheidung zu Unrecht die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4141 VV für eine Einstellung i.H.v. 132,00 EUR versagt. Nach der Anm. Abs. 2 zu Nr. 4141 VV soll der Verteidiger die Zusatzgebühr dann nicht erhalten, wenn ein Beitrag zur Förderung des Verfahrens nicht ersichtlich ist. Dem Erinnerungsführer...mehr

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AGS 2/2017, Vorverfahrensge... / 1 Aus den Gründen

Gegen die Mandantin war ein Strafbefehl ergangen. Daraufhin beauftragte die Beschludigte ihren Verteidiger, der gegen den Strafbefehl Einspruch einlegte und zu den Tatvorwürfen Stellung nahm. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft nach weiteren Ermittlungen die Anklage zurück und stellte das Verfahren gegen die Mandantin gem. § 170 Abs. 2 StPO ein. Das AG beschloss daraufhin,...mehr

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AGS 2/2017, Keine fiktive T... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 11 Abs. 3 S. 2 RVG i.V.m. §§ 165, 151, 148 Abs. 1 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist unbegründet. Der Urkundsbeamte hat zu Recht in jenem Beschluss keine (fiktive) Terminsgebühr als Vergütungsbestandteil festgesetzt. Nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV entsteht die T...mehr

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AGS 2/2017, Mehrere Gericht... / 1 Sachverhalt

Im Klageverfahren vor dem SG, Az.: S 53 AS 1915/10, ging es um die Anrechnung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit auf den Anspruch des Klägers auf Arbeitslosengeld II für mehr als einen Bewilligungszeitraum, verfahrensrechtlich eingekleidet teilweise durch eine endgültige Festsetzung, teilweise durch eine Aufhebungs- und Erstattungsverfügung. Am 12.7.2010 erhob der K...mehr

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AGS 2/2017, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Die angefochtene Entscheidung ist nicht zu beanstanden. Wie bereits der Bezirksrevisor und ihm folgend das AG zutreffend und eingehend dargestellt haben, nimmt der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin bei seiner Beschwerde insbesondere Bezug auf eine Entscheidung des BGH (Beschl. v. 2.11.2011 – XII ZB 458/10, FamRZ 2012, 110 [= AGS 2012, 10]), welche indes für das v...mehr

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AGS 2/2017, Gebührenbemessu... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von PKH aus der Staatskasse zusteht. Streitig sind die Höhe der Verfahrensgebühr sowie die Einigungs- und Terminsgebühr dem Grunde nach. In dem Antragsverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes des SG, in dem der Beschwerdeführer im...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / 1. Verfahrensgebühr gem. VV 3311 Nr. 1 RVG

Rz. 201 Die 0,4-Gebühr für das Verfahren (ohne Verteilungsverfahren) deckt sämtliche Tätigkeiten im Verfahren ab, nicht jedoch ein besonderes Einstellungsverfahren gem. § 765a ZPO (§ 18 Nr. 8 RVG). Wird das Versteigerungsverfahren nicht durchgeführt ermäßigt sich die Gebühr nicht. Eine außergerichtlich verdiente Gebühr gem. VV 2300 bis 2303 ist nach Vorbem. 3 Abs. 4 RVG anzure...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / 2. Verfahrensgebühr gem. VV 3311 Nr. 6 RVG

Rz. 202 Die 0,4-Gebühr gilt für die Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung und einstweilige Einstellung des Verfahrens sowie für Verhandlungen zwischen Antragsteller und Antragsgegner mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens.[120] Neben der Verfahrensgebühr gem. VV 3311 Nr. 6 RVG entsteht keine Terminsgebühr...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 7. Vereinbarung eines Erfolgshonorars nach § 4a RVG

Rz. 42 Nach § 4a RVG ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars im Einzelfall möglich.[44] § 4a RVG verweist zunächst für die Begriffsbestimmung "Erfolgshonorar" auf § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO: Zitat (…) (2) Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt ...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 1. Grundsätze der Gegenstandswertbestimmung nach dem RVG

Rz. 114 Das häufigste Problem bei der Erstellung der Kostennote in Erbsachen ist die richtige Bestimmung des Gegenstandswertes. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens bestimmt grundsätzlich der Antrag im Rahmen der Klage den Gegenstands- bzw. Streitwert, nach dem der Rechtsanwalt abrechnen kann. Bei außergerichtlichen Tätigkeiten ist mangels bestimmten Klageantrags, der Auf...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 8. Vergütung für die Beratung und Gutachtenerstellung nach § 34 Abs. 1 RVG

Rz. 47 Zu beachten ist die Vorgabe des § 34 Abs. 1 RVG, der folgenden Inhalt hat: Zitat § 34 Beratung, Gutachten und Mediation (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rech...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / I. Erstellung von Testamenten nach dem RVG

Rz. 86 In den Vorbemerkungen zur Geschäftsgebühr in dem VV RVG heißt es: Zitat Abschnitt 3 Vertretung Vorbemerkung 2.3: (1) Im Verwaltungszwangsverfahren ist Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 entsprechend anzuwenden. (2) Dieser Abschnitt gilt nicht für die in Abschnitt 5 genannten Angelegenheiten. (3) Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 2. Vergütung nach dem RVG

a) Hinweispflichten und Gegenstandswert Rz. 5 Auch wenn für die Bearbeitung des Mandates, also in den Fällen der Vertretung des Mandanten im Rahmen des erbrechtlichen Mandates, eine Abrechnung auf der Grundlage des RVG und daher nach Gegenstandswert erfolgt, muss der Rechtsanwalt nach § 49b Abs. 5 BRAO den Mandanten hierauf bereits vor der Mandatsübernahme ausdrücklich hinwei...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / 4. Verteilungsverfahrensgebühr gem. VV 3311 Nr. 2 RVG

Rz. 204 Die 0,4-Gebühr gilt für das Verteilungsverfahren. Hierbei muss der Rechtsanwalt eine Tätigkeit entwickeln, die mit der Verteilung zusammenhängt. Anwesenheit im Termin ist hierbei nicht nötig. Die Entgegennahme der Terminsladung genügt nicht, wohl aber die Prüfung des Teilungsplans. Vertritt der Rechtsanwalt nur im Verteilungsverfahren, fällt die Verfahrensgebühr nicht...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / 3. Versteigerungsterminsgebühr gem. VV 3312 RVG

Rz. 203 Die 0,4-Gebühr gilt für die Wahrnehmung des Versteigerungstermins, nicht jedoch eines Vortermins. Hierbei spielt es keine Rolle ob ein- oder mehrere Termine stattfinden. Ist der Rechtsanwalt nur mit der Vertretung im Termin beauftragt, erhält er dennoch auch die Verfahrensgebühr.mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / a) Geschäftsgebühr der VV 2300 RVG

aa) Aus der amtlichen Begründung Rz. 19 Die Regelung der VV 2300 RVG bzw. zunächst VV 2400 RVG gehört systematisch und entsprechend ihrer praktischen Bedeutung für die außergerichtliche Rechtsbesorgung vor die Vorschriften, die die Gebühren in gerichtlichen Verfahren regeln sollen. Für alle in einer Angelegenheit anfallenden Tätigkeiten fällt eine Gebühr an. Vorgesehen ist ein...mehr

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AGkompakt 12/2016, Aktuelle... / 3. Keine Anrechnung gegenüber Dritten (§ 15a Abs. 2 RVG)

Keine Anrechnung im Rahmen der Kostenfestsetzung Wird die vorgerichtlich entstandene vereinbarte Vergütung in Höhe der gesetzlichen Vergütung (Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV nebst Auslagen) als Schadensersatz eingeklagt und zugesprochen, wird diese Vergütung nicht im Rahmen der Kostenerstattung nach § 15 Abs. 2 RVG angerechnet, da vereinbarte Vergütungen schon tatbestandlic...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 1. Auftragsvereinbarung

Rz. 3 Unabhängig davon, ob die Abrechnung der Vergütung des Rechtsanwaltes auf der Grundlage des RVG oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung vereinbart wird, ist im Hinblick auf das Vorliegen eines Vertragsverhältnisses zunächst anzuraten, in einer gesonderten Auftragsvereinbarung festzulegen, wer Auftraggeber und Schuldner der Vergütung des Rechtsanwaltes ist und mit wel...mehr

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AGS 1/2017, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 RVG, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Die Beschwerde ist zulässig und im tenorierten Umfang begründet. Im Übrigen ist sie unbegründet. Der Tenor des Beschlusses des SG v. 2.3.2016 ist dahingehend auszulegen, dass das SG die Vergütungsforderu...mehr

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AGS 1/2017, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Beklagten hat Erfolg und führt zur beantragten Abänderung des landgerichtlichen Urteils. 1. Die Vergütung der Klägerin ist dem Grunde nach entstanden. Die Vergütung der Klägerin ist nach §§ 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV in Form einer Geschäftsgebühr entstanden. Nach dem übereinstimmenden Verständnis der Parteien war die Tätigkeit der Klägerin nicht a...mehr

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AGkompakt 12/2016, Aktuelle... / XI. Auslagen

Auslagen müssen gesondert vereinbart werden Eine Vergütungsvereinbarung kann nicht nur über die Höhe der zu zahlenden Gebühren getroffen werden, sondern auch für Auslagen. Auch dann sind die §§ 3a ff. RVG zu beachten, da Auslagen Teil der Vergütung sind (§ 1 Abs. 1 RVG). Über die vom Auftraggeber zu übernehmenden Auslagen sollte immer eine Vereinbarung getroffen werden. Zumin...mehr

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AGS 1/2017, Tätigkeit im Ad... / 2 Anmerkung

I. Erinnerungsverfahren gem. § 56 RVG In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass vermeintliche Beschwerden gem. §§ 56, 33 RVG mangels Erreichen des erforderlichen Werts des Beschwerdegenstands in Höhe von mindestens 200,01 EUR (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG) oder wegen Versäumung der zweiwöchigen Beschwerdefrist (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 3 RVG) zurückgewiese...mehr

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§ 10 Kostenrecht / 3. Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 53 Gemäß § 18 RVG sind einstweilige Anordnungen gebührenrechtlich eigenständige Angelegenheiten. In diesen Verfahren können also alle Gebühren gesondert entstehen, unabhängig davon, ob eine Hauptsache anhängig ist und dort Gebühren entstanden sind. Nach der durch das zum 1.8.2013 in Kraft getretene 2. KostRMoG[178] modifizierten Vorschrift des § 17 Nr. 4 RVG ist auch dan...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 6. Vergütungsvereinbarung

Rz. 36 Zur Vermeidung von Fragen der Vergütung sollte immer eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, um einen Nachweis für die Höhe der Vergütung zu haben. Rz. 37 Im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung sind folgende Vereinbarungen möglich: Rz. 38 Eine Vergütungsverei...mehr

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AGS 1/2017, Tätigkeit im Ad... / 1 Aus den Gründen

Zu entscheiden war nach Vorlage an die zuständige Strafkammer über die von Rechtsanwalt G. mit Schriftsatz eingelegte "Beschwerde" gegen den Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Die Eingabe ist zwar als "Beschwerde" bezeichnet worden. Tatsächlich ist jedoch die Erinnerung statthaft. Denn gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG wird die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütu...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / dd) Durchführung der Gebührenerhöhung

Rz. 16 Die Erhöhung darf einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen gem. VV 1008 Abs. 3 RVG. Seit Geltung des RVG ist die Berechnung viel einfacher geworden. Es ist lediglich die Grundgebühr um jeweils 0,3, höchstens aber um 2,0 zu erhöhen. Rz. 17 Beispiel Rechtsanwalt R vertritt 12 Parteien in einer durchschnittlichen Angelegenheit mit einem Gegenstandswert von 4.000 EUR. N...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 9. Mögliche Haftungsfalle Termingebühr

Rz. 52 Eine Termingebühr[52] ist bereits bei Besprechungen über rechtshängige Sachen angefallen, wenn diese mit dem Ziel verfolgt werden, eine nicht anhängige Sache durch Vereinbarung zu erledigen. Dies gilt auch außerhalb von gerichtlichen Verhandlungen. Nach richtiger und überwiegender Auffassung kann sogar eine Termingebühr schon anfallen, bevor eine Klage anhängig ist.[5...mehr

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AGS 1/2017, Einholung von D... / 3 Anmerkung

Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den in § 802l ZPO genannten Stellen bestimmte Daten erheben. Die Ein...mehr

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AGS 1/2017, Kein Mindeststr... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung hat Erfolg. Zu Recht geht der Erinnerungsführer davon aus, dass bei der Festsetzung der zu erstattenden Gebühren für das Vorverfahren der tatsächliche Streitwert von 292,00 EUR und nicht der für das Klageverfahren anzusetzende Mindeststreitwert von 1.500,00 EUR zugrunde zu legen ist. Da der Steuerberater für seine Tätigkeit in gerichtlichen und sonstigen Verfahr...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / Literaturtipps

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§ 10 Kosten in Erbsachen / b) Zwangsvollstreckung des Auskunftsanspruchs nach § 888 ZPO

Rz. 111 Bei einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach § 888 ZPO erhält der Rechtsanwalt eine 0,3 Gebühr nach VV 3309 RVG, und zwar für seine Mitwirkung im gesamten Verfahren. Die Regelung findet sich in § 18 Nr. 15 RVG. Bei dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt es sich um eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 RVG, so dass diese Gebühr neben weiteren Gebühren im R...mehr