Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / II. Verfahren nach Teil 3 VV (außer Scheidungsverfahren)

Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist es das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zurück, so dass dies über die Sache neu entscheiden muss, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor. Zu den einzelnen Anwendungsfällen des § 21 Abs. 1 RVG siehe AnwK-RVG/N. Schneider, § 21 Rn 24 ff. Alle Gebühren und Auslagen entstehen erneut Das Verfahren n...mehr

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zfs 4/2015, Erneuter Gebühr... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Der gem. § 165 S. 1 und 2 i.V.m. § 151 S. 1 VwGO statthafte und auch sonst zulässige (§ 151 S. 2 und 3 i.V.m. §§ 147–149 VwGO) Antrag auf gerichtliche Entscheidung (sog. Erinnerung) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss hat in der Sache keinen Erfolg." Der UdG des VGH hat die nach § 162 VwGO zu erstattenden notwendigen Aufwendungen der AG gem. § 164 VwGO, §§ 103 ff. Z...mehr

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zfs 4/2015, Anrechenbarkeit... / 3 Anmerkung:

Das OLG Hamburg hat richtig entschieden, der Begründung kann ich jedoch nicht in allen Punkten folgen. I. Keine Anrechnung einer vereinbarten Vergütung Die Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG setzt voraus, dass eine Geschäftsgebühr entstanden ist. Folglich kommt eine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits dann auch nicht in Betra...mehr

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AGS 4/2015, Pflichtverteidi... / 2 Aus den Gründen

Auf seinen nach § 51 Abs. 1 RVG statthaften und auch im Übrigen zulässigen Antrag ist dem Antragsteller eine Pauschgebühr von 9.700,00 EUR zu gewähren. … a) Dem Antragsteller stehen für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger gesetzliche Gebühren in Höhe von 6.132,00 EUR zu. Für die Frage der anwendbaren Gebührensätze der Pflichtverteidigervergütung ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG...mehr

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zfs 4/2015, Erneuter Gebühr... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BayVGH, die praktische Bedeutung für die Anwaltstätigkeit in allen Gerichtsbarkeiten hat, entspricht der seit einigen Jahren im Vordringen befindlichen Auffassung in Rspr. und Literatur. I. Erledigung des früheren Auftrags Früher war die Auffassung weit verbreitet, den Auftrag dann als erledigt anzusehen, wenn die Anwaltsvergütung fällig i.S.v. § 8 Abs. 1 ...mehr

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zfs 4/2015, Anrechenbarkeit... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die sofortige Beschwerde der Kl. ist zulässig und begründet." Nach der Rspr. des BGH sind vorgerichtliche Kosten, die eine Partei ihrem Rechtsanwalt aufgrund einer Vergütungsvereinbarung schuldet, nicht gem. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG wie eine Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen; damit kann sich auch kein Dritter auf die Anrechnung gem. § 15a Abs. 2...mehr

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AGkompakt 4/2015, Pflichtve... / 2 II. Die Entscheidung

Für die Pflichtverteidigervergütung ist der Tag der Bestellung maßgebend Für die Frage der anwendbaren Gebührensätze der Pflichtverteidigervergütung ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der Stichtag der Bestellung maßgeblich (vgl. auch BVerfG AGS 2009, 66). Die Bestellung des Antragstellers erfolgte am 17.10.2013, also nach Inkrafttreten des 2. KostRMoG am 1.8.2013 (vgl. dort Art. 5...mehr

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zfs 4/2015, Kein Anfall der... / 3 Anmerkung:

Nach dem Wortlaut von Abs. 1 Nr. 3 der Anm. zu Nr. 4141 VV RVG entsteht die zusätzliche Gebühr, wenn sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl erledigt und durch die anwaltliche Mitwirkung des Verteidigers die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Die Gesetzesfassung spricht somit gegen den Anfall der zusätzlichen Gebühr für den hier v...mehr

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FoVo 4/2015, Erste Zahlungsaufforderung nach Titulierung

Zahlungsfrist zwei Wochen Nach der Titulierung muss dem Schuldner eine angemessene Frist zum Ausgleich der titulierten Forderung gegeben werden. Der BGH geht davon aus, dass eine Frist von zwei Wochen angemessen und ausreichend ist (BGH NJW 2012, 3789 = FoVo 2013, 78; BGH NJW-RR 2003, 1581 = InVo 2004, 35). Der Bevollmächtigte sollte deshalb auf eine schnelle Zustellung der E...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / III. Zurückverweisung bei Aufhebung des abgewiesenen Scheidungsantrags

Besonderheit im Scheidungsverfahren Eine Besonderheit gilt in Verbundverfahren nach § 21 Abs. 2 RVG im Falle einer Zurückverweisung gem. § 146 FamG, also wenn Ob...mehr

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zfs 4/2015, Anrechenbarkeit vorgerichtlicher Anwaltskosten aus einer Vergütungsvereinbarung auf die Verfahrensgebühr bei Anerkenntnis

VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1; VV RVG Nr. 3100 2300; RVG § 15 a Leitsatz 1. Eine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG kommt nicht in Betracht, wenn im Verhältnis zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten für dessen vorgerichtliche Tätigkeit keine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entstanden ist, sondern die...mehr

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zfs 4/2015, Anrechenbarkeit... / Leitsatz

1. Eine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG kommt nicht in Betracht, wenn im Verhältnis zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten für dessen vorgerichtliche Tätigkeit keine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entstanden ist, sondern die Partei mit ihrem Prozessbevollmächtigten eine Vergütungsvereinbarung ...mehr

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zfs 4/2015, Kein Anfall der... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage ist unbegründet." zDer Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von 196,35 EUR nebst Zinsen aus dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertragsverhältnis. Die Bekl. ist nicht verpflichtet, dem Kl. für die Tätigkeit seines Bevollmächtigten in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren vor dem AG eine Erledigungsgebühr i.S.v...mehr

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zfs 4/2015, Anrechenbarkeit... / Sachverhalt

Die Kl. hatte den Bekl. vor dem LG Hamburg auf Unterlassung von Äußerungen über sie im Internet und auf Feststellung seiner Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen. Außerdem hat sie den Antrag gestellt, den Bekl. zur Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten i.H.v. 857 EUR zu verurteilen. Hierzu hat die Kl. in der Klagebegründung vorgetragen, aufgrund der zwischen ihr und ih...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Für die Ausstellung der Bestätigung fehlt eine ausdrückliche Regelung im RVG. Es ist jedoch wie bei Bestätigungen nach § 1079 ZPO davon auszugehen, dass die Tätigkeit dem Erkenntnisverfahren zuzuordnen ist, da sie ähnlich wie die Erteilung der Vollstreckungsklausel notwendige Voraussetzung für die Vollstreckung ist. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9a Buchst. a) RVG wird deshalb wohl an...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / IV. Zurückverweisung in Strafsachen

Keine Anrechnung in Strafsachen Wird ein Strafurteil auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so gilt das weitere Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren erneut, m...mehr

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zfs 4/2015, Kein Anfall der... / Sachverhalt

Der Kl. hat die beklagte Rechtsschutzversicherung auf Zahlung einer zusätzlichen Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG in Anspruch genommen. Damit hatte es folgende Bewandnis: Gegen den Kl. war beim AG Osterholz-Scharmbeck ein Strafverfahren anhängig gewesen, in dessen Verlauf das Gericht einen Strafbefehl erlassen hatte. Der Verteidiger riet dem Kl., hiergegen keinen Einspr...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / I. Überblick

Verfahren nach Zurückverweisung ist grundsätzlich neue Angelegenheit Wird ein Rechtsstreit von einem Rechtsmittelgericht an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen (sog. Vertikalverweisung), so gilt das Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Hier können also drei Angelegenheiten vorliegen, nämlichmehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 2. Anwaltskosten

Das Verfahren nach Art. 20 EU-MahnVO gehört gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Buchst. d) RVG zum Mahnverfahren, so dass Gebühren und auch die Postpauschale (Nr. 7002 VV) nicht gesondert geltend gemacht werden können.mehr

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AGS 4/2015, Pflicht zur Protokollierung eines Mehrwertvergleichs

Mehrwertvergleiche dienen allen Beteiligten. Ein solcher Vergleich dient insbesondere dem Mandanten, da er in einem Verfahren weitere nicht anhängige Gegenstände erledigen kann und damit oftmals eine Gesamtbereinigung seiner rechtlichen Probleme mit dem jeweiligen Gegner erreichen kann, was letztlich auch dem Rechtsfrieden dient. Zudem ist diese Gesamtbereinigung aufgrund der...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Das Verfahren nach Art. 19 EU-UnterhaltsVO, § 70 AUG und ein danach fortgesetztes Verfahren gehört gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Buchst. e) RVG zum Ursprungsverfahren, so dass weder gesonderte Gebühren noch die Postpauschale (Nr. 7002 VV) gesondert anfallen.mehr

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AGS 4/2015, Pflichtverteidi... / Leitsatz

Erfolgte die Bestellung zum Pflichtverteidiger nach einer gesetzlichen Änderung der Gebührensätze, so richtet sich dessen Vergütung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG auch dann nach neuem Recht, wenn er bereits vor der Gesetzesänderung als Wahlverteidiger tätig war. OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.12.2014 – 2 AR 36/14mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Das Verfahren nach § 31 AUG gilt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 6 AUG als besondere Angelegenheit. Es entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV und gegebenenfalls eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV.[17]mehr

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zfs 4/2015, Kein Anfall der zusätzlichen Verfahrensgebühr bei Rat zum Rechtsmittelverzicht

VV RVG Nr. 4141; StPO § 410 Abs. 1 § 411 Abs. 1 Leitsatz Dem Verteidiger fällt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG nicht an, wenn er dem Mandanten rät, den erlassenen Strafbefehl hinzunehmen und hiergegen keinen Einspruch einzulegen und dieser dem Rat folgt. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 21.11.2014 – 911 C 348/14 Sachverhalt Der Kl. ...mehr

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AGkompakt 4/2015, Pflichtve... / Leitsatz

Ist der Pflichtverteidiger nach Inkrafttreten des 2. KostRMoG beauftragt worden, so richtet sich seine Vergütung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG auch dann nach den neuen Gebührenbeträgen, wenn er bereits vor Inkrafttreten des 2. KostRMoG als Wahlverteidiger beauftragt war. OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.12.2014 – 2 AR 36/14mehr

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zfs 4/2015, Kein Anfall der... / Leitsatz

Dem Verteidiger fällt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG nicht an, wenn er dem Mandanten rät, den erlassenen Strafbefehl hinzunehmen und hiergegen keinen Einspruch einzulegen und dieser dem Rat folgt. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 21.11.2014 – 911 C 348/14mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Bei dem Verfahren nach § 1096 ZPO handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG). Es entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV und gegebenenfalls eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV.mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 2. Anwaltskosten

Gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Buchst. c) RVG gehört das Verfahren nach Art. 18 EU-BagatellVO zum Erkenntnisverfahren. Gebühren und auch die Postpauschale (Nr. 7002 VV) können deshalb nicht gesondert geltend gemacht werden.mehr

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zfs 4/2015, Erneuter Gebührenanspruch des Rechtsanwalts nach zweijähriger Verfahrensunterbrechung

RVG § 8 Abs. 1 § 15 Abs. 5 Leitsatz Mangels "Erledigung des Auftrags" i.S.v. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG entsteht für den Rechtsanwalt kein erneuter Gebührenanspruch, wenn ein gerichtliches Verfahren fortgeführt wird, das seit mehr als zwei Kalenderjahren geruht hat und/oder seitens des Gerichts statistisch erledigt wurde. BayVGH, Beschl. v. 8.12.2014 – 15 M 14.2529 Sachverhalt Die ASt....mehr

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zfs 4/2015, Erneuter Gebühr... / Leitsatz

Mangels "Erledigung des Auftrags" i.S.v. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG entsteht für den Rechtsanwalt kein erneuter Gebührenanspruch, wenn ein gerichtliches Verfahren fortgeführt wird, das seit mehr als zwei Kalenderjahren geruht hat und/oder seitens des Gerichts statistisch erledigt wurde. BayVGH, Beschl. v. 8.12.2014 – 15 M 14.2529mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Bei dem Verfahren nach § 1109 ZPO handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG). Es entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV und gegebenenfalls eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV.mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / d) Anwaltskosten

Das Verfahren nach § 71 Abs. 1 AUG gehört zum Rechtszug, in dem der Unterhaltstitel erlassen wurde (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9a Buchst. e) RVG). Gebühren und auch die Postpauschale (Nr. 7002 VV) fallen nicht gesondert an.mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Zu dem Rechtszug des Ausgangsverfahrens gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 RVG auch das Verfahren nach § 245 FamFG, so dass hierfür keine gesonderten Gebühren und auch keine gesonderte Postpauschale nach Nr. 7000 VV entstehen. Das Erinnerungsverfahren (§ 732 ZPO) oder das Verfahren über die sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO) sind jedoch besondere Angelegenheiten, für die geson...mehr

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AGS 4/2015, Pflicht zur Pro... / 1 Sachverhalt

Das FamG hat der Antragsgegnerin für das vorliegende Scheidungsverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und einen Verfahrensbevollmächtigten beigeordnet. Weitere Folgesachen neben dem im Zwangsverbund stehenden Versorgungsausgleich sind nicht anhängig. Mit Schriftsatz vom 16.12.2014 legt der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin nunmehr einen ausgearbeitet...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel (§ 732 ZPO)

Gerichtsgebühren entstehen für das Erinnerungsverfahren nicht, jedoch sind Auslagen nach Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz. anzusetzen. Dabei ist Vorbem. 2 Abs. 1 FamGKG-KostVerz. analog anzuwenden. Der Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV und gegebenenfalls eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV. Bei dem Erinnerungsverfahren nach § 732 ZPO handelt es sich um eine be...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 2. Gerichtskosten

Für die Vollstreckungsabwehrklage entstehen Gerichtsgebühren nach Nrn. 1210, 1211 GKG-KostVerz. Es besteht Vorauszahlungspflicht für die Gebühren nach § 12 Abs. 1 GKG. Der Streitwert bestimmt sich nach dem angestrebten Umfang des Ausschlusses der Zwangsvollstreckung, so dass es bei Zahlungstiteln auf den Betrag der Hauptforderung ankommt (§ 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO).[11] Das gi...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Bei dem Vollstreckungsabwehrantrag nach § 66 AUG handelt es sich um eine Familienstreitsache.[19] Für die Gerichtskosten gilt daher das FamGKG. Es entstehen Gerichtsgebühren nach Nr. 1220, 1221 FamGKG-KostVerz. Es besteht Vorauszahlungspflicht für die Gebühren nach § 14 Abs. 1 FamGKG. Der Verfahrenswert richtet sich nach dem angestrebten Umfang des Ausschlusses der Zwangsvoll...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO)

Es entsteht eine Gebühr nach Nr. 1812 GKG-KostVerz., da nur das Verfahren über die Erteilung der Bestätigung selbst gebührenfrei ist. Es handelt sich um eine Fest- und Verfahrensgebühr, die 60 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht jedoch nur dann, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Das Gericht kann die Gebühr bei Teilverwerfung oder Teilzurückweisung nach bil...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltsvergütung

Es gelten die Nrn. 3100 ff VV. Hinsichtlich der Terminsgebühr ist jedoch zu beachten, dass in dem Verfahren eine mündliche Verhandlung nicht zwingend vorgeschrieben ist (§ 38 Abs. 1 AUG), so dass die Gebühr nicht nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entstehen kann. Für die Rechtsmittelverfahren gelten wegen Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. a VV die Nrn. 3200 ff. VV. Der Gegenstand...mehr

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AGkompakt 4/2015, Pflichtve... / 1 I. Der Fall

Der Antragsteller war zunächst aufgrund Vollmacht vom 4.3.2013 als Wahlverteidiger des Angeklagten in einem gegen diesen geführten Ermittlungsverfahren beauftragt. Der Antragsteller ist sodann für den Angeklagten auch noch als Wahlverteidiger in der am 16.7.2013 begonnenen und sogleich wieder ausgesetzten Hauptverhandlung aufgetreten. Am 17.10.2013 wurde der Antragsteller de...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / V. Zurückverweisung in Bußgeldsachen

Keine Anrechnung in Bußgeldsachen Wird ein erstinstanzliches Urteil auf die Rechtsbeschwerde hin aufgehoben, so gilt auch hier das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren und Auslagen ern...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO)

Es fällt eine Gerichtsgebühr nach Nr. 1723 FamGKG-KostVerz. an. Es handelt sich um eine Fest- und Verfahrensgebühr, die 60,00 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht jedoch nur dann, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Auslagen sind nach Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz. anzusetzen. Zustellungskosten sind von der ersten Zustellung an in Ansatz zu bringen, da es sic...mehr

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AGS 4/2015, Pflichtverteidi... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller war zunächst aufgrund Vollmacht v. 4.3.2013 als Wahlverteidiger des Angeklagten tätig. Das LG hat mit Beschl. v. 8.7.2013 die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Antragsteller trat für den Angeklagten zunächst als Wahlverteidiger in der am 16.7.2013 begonnenen und sogleich wieder ausgesetzten Hauptverhandlung auf. Am 17.10.2013 wurde er dem Angeklagt...mehr

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zfs 4/2015, Erneuter Gebühr... / Sachverhalt

Die ASt. hatte am 18.3.2009 beim BayVGH einen Normenkontrollantrag gestellt. Durch Beschl. v. 24.11.2009 ordnete das Gericht auf Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens gem. § 173 S. 1 VwGO i.V.m. § 251 S. 1 ZPO an. Am selben Tage wurde das Verfahren statistisch für erledigt erklärt und die Gerichtsakte weggelegt. Am 14.2.2012 beantragte die ASt. die Fortsetzung des ...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Für die Vollstreckungsabwehrklage entstehen Gerichtsgebühren nach Nr. 1210, 1211 GKG-KostVerz. Es besteht Vorauszahlungspflicht für die Gebühren nach § 12 Abs. 1 GKG. Der Streitwert bestimmt sich nach dem angestrebten Umfang des Ausschlusses der Zwangsvollstreckung, so dass es bei Zahlungstiteln auf den Betrag der Hauptforderung ankommt (§ 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO).[6] Wegen § ...mehr

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AGS 4/2015, Rechtsmittel de... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Streithelferin des Beklagten ist zulässig und begründet. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Rückgabe an das LG zum Zwecke der erneuten Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers hinsichtlich des Berufungsrechtszuges. 1. Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567...mehr

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AGS 4/2015, Pflicht zur Pro... / 2 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel hat in der Sache weitgehend Erfolg. Das FamG durfte die Protokollierung des beabsichtigten Vergleichs nicht mit den genannten Gründen ablehnen. Verfahrenskostenhilfe hätte es der Antragsgegnerin ebenfalls weit überwiegend nicht versagen dürfen. 1. Zutreffend zitiert das FamG allerdings die Rspr. des BGH, wonach ein Anspruch auf Protokollierung eines...mehr

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zfs 3/2015, Gebührenberechnung und Anrechnung beim Übergang von der BRAGO zum RVG; Berechnung bei mehreren Anrechnungen nacheinander

BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2 § 31 Abs. 1 § 48; RVG § 61 Abs. 1; VV RVG Nr. 3100 3305 1008 Vorbem. 3 Abs. 5 Leitsatz 1. Ist dem Rechtsanwalt der Auftrag für das selbstständige Beweisverfahren vor dem 1.7.2004 und hinsichtlich desselben Gegenstands der Auftrag für den Hauptsacherechtsstreit nach diesem Stichtag erteilt worden, berechnet sich die Vergütung für das selbstständige Beweisv...mehr

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AGS 3/2015, Sonstige Verein... / 2 Aus den Gründen

A. Das geltend gemachte Verlangen ist zulässig; insbesondere hat das LG – auf dessen Ausführungen insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird – zu Recht erkannt, dass die Klage im Urkundenprozess statthaft ist. B. Der Klage kann jedoch deshalb nicht entsprochen werden, weil der Klägerin gegen die Beklagte – bezogen auf die Zeitspanne vom 1.8. – 30.9.2013 – weder...mehr

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zfs 3/2015, Gebührenberechn... / 3 Anmerkung:

Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung nicht alle Probleme angesprochen. I. Anwendbares Gebührenrecht Das OLG Hamm ist ohne nähere Erörterung davon ausgegangen, dass dem Rechtsanwalt der Kl. die Vergütung für das selbstständige Beweisverfahren wegen des vor dem 1.7.2004 erteilten Auftrags nach der BRAGO, die Vergütung für das Mahnverfahren und den Hauptsacherechtssteit aufgru...mehr