Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGkompakt 06/2011, Uneinges... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung ist zutreffend. Schon zu BRAGO-Zeiten war eine entsprechende Einschränkung zu den Bedingungen eines gerichtsortansässigen Anwalts nicht zulässig. Deren bedurfte es damals auch nicht, da nach § 126 Abs. 1 S. 2 BRAGO die Mehrkosten, die dadurch entstanden, dass der Anwalt seine Kanzlei nicht am Ort des Gerichts hatte, aus der Landeskasse nicht zu erstatten war...mehr

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AGS 01/2009, Erfolgshonorar

Erfolgshonorar. Von Dr. Hans-Jochem Mayer und Klaus Winkler. Grundlagen, Erläuterungen, Muster. Nomos-Verlag Baden-Baden. 1. Aufl. 2008, 139 S. 32,00 EUR. Zum 1.7.2008 sind aufgrund der Entscheidung des BVerfG das bisherige strikte Verbot des Erfolgshonorars aufgehoben und in engen Grenzen erfolgsabhängige Vergütungen zugelassen worden. Gleichzeitig ist der frühere § 4 RVG du...mehr

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AGS 04/2011, Der Verfahrens... / c) Gerichts- und Anwaltsgebühren

Der Wert für die Gerichtsgebühren ergibt sich aus § 51 Abs. 3 FamGKG. Die bisherige Gerichtsgebührenfreiheit dieser Verfahren ist aufgegeben worden.[6] § 23 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt, dass der für die Gerichtsgebühren geltende Wert auch für den Gegenstandswert der Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren maßgeblich ist. Dies gilt für die außergerichtliche Tätigkeit des Rech...mehr

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AGkompakt 09/2011, Verfahre... / IV. Gebührenhöhe

Einigungsgebühr entsteht auch aus nicht anhängigem Zahlungsanspruch Eine andere Frage ist es aber, ob sich nicht der Gebührensatz teilweise erhöht, weil auch der nicht anhängige Zahlungsanspruch mit verglichen worden ist. Dass wirtschaftliche Identität besteht, führt lediglich zu einem Additionsverbot, nicht aber dazu, dass keine Gebühren anfallen können. So ist z.B. anerkann...mehr

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AGkompakt 06/2009, Gebühren... / III. Schuldenbereinigungsplan

Erhöhte Verfahrensgebühr Wird der Anwalt zusätzlich zu seiner Tätigkeit im Eröffnungsverfahren auch im Zusammenhang mit der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans (§ 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO) für den Schuldner tätig, so erhält er nach Nr. 3315 VV RVG eine erhöhte Verfahrensgebühr von 1,5. Auch bei Vertretung eines Gläubigers kann es eine Tätigkeit im Hinblick auf den Insolve...mehr

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AGS 08/2011, Verfahrensgebü... / 3 Anmerkung

Im Gegensatz zu anderen Wertfestsetzungverfahren ist im Verfahren nach § 33 RVG nur das Verfahren über den Antrag (gerichts-)gebührenfrei (§ 33 Abs. 9 S. 1 RVG). Für das Beschwerdeverfahren werden dagegen Gebühren nach dem GKG (§ 1 Abs. 4 GKG), dem FamGKG (§ 1 S. 2 FamGKG) oder der KostO (§ 1 Abs. 1 S. 2 KostO) erhoben. Im Beschwerdeverfahren wird in Zivilsachen und in Familie...mehr

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AGkompakt 11/2011, Anwaltsv... / IV. Gegenstandswert der Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV

Der Höchstwert für die Auskunft beträgt 1.500,00 EUR Der Gegenstandswert der durch die Einholung der Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis entstehenden 0,3-Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV kann nicht höher sein als der Gegenstandswert im Verfahren auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Der Gegenstandswert für die Gebühr für die Einholung der Auskunft beträgt daher entspre...mehr

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AGS 08/2009, Einigungsgebüh... / 2 Aus den Gründen

Bereits aus der gesetzlichen Regelung in § 48 Abs. 3 RVG ergibt sich mittelbar die Möglichkeit, dass der als Verfahrensbevollmächtigter beigeordnete Rechtsanwalt die Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV auch in einem Verfahren wegen Regelung des Umgangs des Kindes mit den Eltern (§ 1684 BGB) verdienen kann. Dabei reicht es nach der Rspr. des BGH (NJW 2007, 2187) für die Fe...mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angelegenheiten in der Beratungshilfe

RVG §§ 15, 33, 56 Leitsatz Wenn Beratungshilfe für die Angelegenheiten "Unterhalt, Scheidung oder Personensorge" gewährt wird, ist für die Frage, ob "dieselbe Angelegenheit" vorliegt, zwischen der Scheidung und den zugehörigen Folgesachen sowie den Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung zu differenzieren und insgesamt vier Komplexe, nämlich 1. Scheidung als solche, ...mehr

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AGS 03/2011, Aktuelle Recht... / Einführung

Auch in der jüngsten Zeit hat der BGH zur Problematik der Anrechnung der Geschäftsgebühr zahlreiche Entscheidungen getroffen. Dabei hat er sich zumeist der überwiegenden Auffassungen der OLG-Rspr. zu § 15a RVG angeschlossen. Es wurde dabei zugleich ältere Rspr. aufgegeben und durch inzwischen mehrere Zivilsenate festgestellt, dass auch in den so genannten Altfällen eine Anre...mehr

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FoVo 03/2009, Folgen der Fi... / I. Umwelt-(Abwrack-)prämie pfänden

Hier erhält der Schuldner Geld! Im Vorgriff und auf der Grundlage des "Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland", welches der Bundesrat am 20.2.2009 beschlossen hat und das nun zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ansteht, sowie der hierin enthaltenen Regelungen zum Investitions- und Tilgungsfond (Art. 6 des Gesetzes) hat die Bundesregierung...mehr

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AGS 11/2011, Glaubhaftmachu... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend. Da – wie der BGH und die Vorinstanz zutreffend ausführen – die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten sowohl im Namen der Partei als auch im Namen des Anwalts erfolgen kann, ergibt sich aus dem Tätigwerden des Unterbevollmächtigten nicht zwangsläufig, welche Kosten bei diesem angefallen sind.[1]mehr

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AGS 07/2009, Die Vertretung... / Leitsatz

Macht ein Nebenklagevertreter in einem Strafverfahren für mehrere Auftraggeber Schadensersatz-/Schmerzensgeldforderungen im Wege des Adhäsionsverfahrens geltend, wird er in derselben Angelegenheit tätig und erhält die insoweit entstandenen Gebühren nur einmal (§§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 1 S. 1 RVG). Handelt es sich bei den insoweit geltend gemachten Ansprüchen um verschiedene Gegen...mehr

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zfs 12/2008, Übersetzungskosten des Pflichtverteidigers

RVG § 46 Leitsatz Verlangt der Rechtsanwalt Ersatz von Aufwendungen (hier: Kosten einer Übersetzung der schriftlichen Einlassung des angeklagten Mandanten), muss er deren Notwendigkeit darlegen. KG, Beschl. v. 18.7.2008 – 1 Ws 93/07 Sachverhalt Die Rechtsanwältin war dem albanisch sprechenden Angeklagten, dem Beihilfe zur Geldfälschung vorgeworfen wurde, zur Pflichtverteidigerin ...mehr

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AGS 06/2011, Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Erbscheinverfahren

RVG § 33 KostO §§ 30, 42 Leitsatz Vertritt der Anwalt in einem Erbscheinverfahren mehrere Erbprätendenten, die jeweils nur einen bestimmten Erbteil beanspruchen, so richtet sich der Wert der anwaltlichen Tätigkeit nicht nach dem Geschäftswert des Erbscheinverfahrens, sondern für jeden Auftraggeber nach der Quote, die dieser Auftraggeber für sich beansprucht. Dieser Wert ist au...mehr

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AGS 12/2009, Toleranzbereich von 30 % bei Gebührenbestimmung

RVG § 14 Leitsatz Eine Abweichung von 20 % bis 30 % bei der Bestimmung der angemessenen Gebühr ist nicht unbillig und mithin für die Staatskasse verbindlich. Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das anschließende gerichtliche Verfahren sind eine Angelegenheit. LG Potsdam, Beschl. v. 16.12.2008–24 Qs 113/08 1 Sachverhalt Das Amt für Forstwirtschaft hatte gegen den Betroff...mehr

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zfs 12/2009, Vergütung des ... / Sachverhalt

Im Laufe der Hauptverhandlung vor dem LG Duisburg ordnete der Vorsitzende der Strafkammer zwei Zeugen, die vernommen wurden, RA E. gem. § 68b StPO als Zeugenbeistand bei. Nach Beendigung seiner Tätigkeit hat RA die Festsetzung von 2 × 980,79 EUR beantragt. Nach Erinnerungen des RA und des Bezirksrevisors gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle hat der Ei...mehr

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AGS 05/2011, Kosten in Verf... / b) Vergütungsanspruch im Anordnungsverfahren

Der nach § 7 Abs. 1 ThUG beigeordnete Anwalt erwirbt einen Vergütungsanspruch gegenüber der Landeskasse (§ 45 Abs. 3 RVG). Er kann ihr gegenüber im Anordnungsverfahren die Verfahrensgebühr (Nr. 6300 VV) i.H.v. 172,00 EUR sowie gegebenenfalls die Terminsgebühr (Nr. 6301 VV) i.H.v. 172,00 EUR geltend machen. Hinzu kommen die Auslagen, soweit sie als notwendig anzusehen sind (§...mehr

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zfs 08/2008, Zulässigkeit d... / Sachverhalt

Der Kläger hatte sich in einem Arzthaftungsprozess durch die Rechtsanwälte Q u.a. vertreten lassen. Ob für dieses Mandat die BRAGO oder das RVG anwendbar ist, war zwischen dem Kläger und seiner hier verklagten Rechtsschutzversicherung streitig. Die Rechtsschutzversicherung hatte die damit niedrigere Vergütung nach dem RVG berechnet und gezahlt. Hinsichtlich des sich bei Abre...mehr

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AGS 05/2009, Keine Verbindl... / Leitsatz

Die Unbilligkeitsregelung des § 14 Abs. 1 S. 4 RVG ist auch dann anwendbar, wenn der Rechtsanwalt seinem eigenen Mandanten eine zu geringe Gebühr in der Absicht berechnet, dadurch eine höhere Kostenerstattung vom im Rechtsstreit unterlegenen Prozessgegner zu erlangen. § 14 Abs. 2 S. 1 RVG ist im Kostenfestsetzungsverfahren gegen den Prozessgegner des Auftraggebers des Anwalts...mehr

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AGS 05/2011, Unzulässigkeit... / Leitsatz

Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG ist unzulässig, wenn das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464b StPO abgeschlossen ist. Dies gilt auch, wenn das Bestimmungsrecht des Rechtsanwalts nach § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt wurde (u.a. Anschluss an OLG Celle StraFo 2008, 398 = DAR 2008, 730 f. = NStZ-RR 2009, 31 f. [= AGS 2008, 546] und OLG Je...mehr

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AGS 03/2011, Burandt/Rojahn, Erbrecht, Querschnittskommentar zu den erbrechtlichen Vorschriften des BGB und erbrechtlichen Nebengesetzen. Herausgegeben von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt und Vorsitzender Richter am OLG Dieter Rojahn. Beck´sche Kurzkommentare Bd. 65. 1. Aufl. 2011, Verlag C. H. Beck. XXII, 1666 S. 158,00 EUR

Der neue Querschnittskommentar des Verlags zum Erbrecht bietet "Erbrecht aus einer Hand" für den Praktiker. 26 Autoren – erfahrene und renommierte Praktiker ihrer jeweiligen Fachgebiete – erläutern nicht nur die erbrechtlichen Vorschriften des BGB, sondern auch die erbrechtlichen Nebengesetze. Ein weiterer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Verfahrensrecht sowie dem Erbschafts-...mehr

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AGS 11/2009, Vergütung für angefertigte Audiodateien

RVG VV Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. a) Leitsatz Die Kosten für eine zu Verteidigungszwecken angefertigte DVD mit Audiodateien läßt – in entsprechender Anwendung – die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. a) VV entstehen. Die Kosten sind jedoch der Höhe nach auf die für die Herstellung der DVD-Kopie tatsächlich entstandenen Aufwendungen beschränkt. Eine Vergütung nach den ...mehr

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AGS 06/2011, Neue Gebühr bei Folgeauftrag

BGB §§ 675, 611 RVG § 15 Leitsatz Beauftragt der Mandant den Rechtsanwalt zunächst mit der Prüfung der Erfolgsaussicht einer bereits anderweitig erhobenen Klage und nimmt er dann, dem anwaltlichen Rat folgend, die Klage zurück, so handelt es sich um eine neue Angelegenheit, wenn der Rechtsanwalt anschließend auftragsgemäß außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit dem früh...mehr

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AGS 04/2011, Geschäftsgebühr für Akteneinsicht

BerhG § 1;RVG VV Nr. 2503 Leitsatz Die Vornahme der Akteneinsicht im Rahmen der Gewährung von Beratungshilfe rechtfertigt grundsätzlich die Festsetzung der Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV, auch wenn der eingelegte Widerspruch gegen eine verwaltungs- bzw. sozialrechtliche Entscheidung nicht begründet wird. AG Rostock, Beschl. v. 4.3.2011 – 41 II B 1434 1 Aus den Gründen Die zuläs...mehr

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AGS 07/2009, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Der Erinnerungsführer stützt seine Auffassung, dass eine Anrechnung nicht zu erfolgen habe, im Wesentlichen auf die Entscheidung des OLG Stuttgarts v. 15.1.2008–8 WF 5/08. Insoweit ist festzustellen, dass der 8. Senat des OLG Stuttgart im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des BGH v. 22.1.2008 – VIII ZB 57/07, in der der BGH seine Auffassungen zu Anrech...mehr

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zfs 06/2011, Keine Kostenfe... / Sachverhalt

Die Anwälte hatten den Bekl. in einem Rechtsstreit vor dem LG als Prozessbevollmächtigte vertreten. Nach Beendigung des Rechtsstreits betrieben die Anwälte gegen den Bekl. das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG. In Vergütungsfestsetzungsbeschluss setzte die Rechtspflegerin die Vergütung der Anwälte, die als Antragsteller bezeichnet wurden, gegen den hier als Antra...mehr

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AGkompakt 06/2009, Kostenfe... / III. Praxishinweis

Die Entscheidung des OLG Köln ist zutreffend. In der Praxis wird diese an sich klare und eindeutige Rechtslage häufig missachtet. In der Regel meldet ein Anwalt für mehrere Erstattungsberechtigte pauschal die gesamten bei ihm angefallenen Kosten an. Ebenso pauschal und undifferenziert werden diese Kosten dann zugunsten der Erstattungsgläubiger festgesetzt. Diese Praxis ist r...mehr

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AGS 10/2009, Einwand fehlen... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Ein gebührenrechtlicher Einwand ist hier weit und breit nicht zu sehen. Ausweislich des Sachverhalts hat der Auftraggeber nicht nur bestritten, dem Anwalt eine Vollmacht erteilt zu haben, sondern ihm einen Auftrag erteilt zu haben. Dies ist ein nichtgebührenrechtlicher Einwand. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die "Vollmacht" bestre...mehr

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AGkompakt 07/2011, Die Anwa... / III. Gegenstandswert

Gegenstandswert richtet sich nach § 26 Nr. 2 RVG Der Gegenstandwert bei der Tätigkeit in der Teilungsversteigerung richtet sich nach § 26 Nr. 2 RVG. Danach ist bei der Vertretung eines Miteigentümers der Anteil des Miteigentümers am Wert des Gegenstands der Zwangsversteigerung oder an dem Verteilungserlös maßgebend (LG Düsseldorf RVGreport 2007, 155). Das ist entweder der vom...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 1. Überblick

Der Verfahrenswert in Wohnungszuweisungsverfahren richtet sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG. Für Zahlungsanträge, etwa auf Nutzungsentschädigung, gilt § 35 FamGKG. Diese Werte gelten auch für die anwaltliche Vergütung (§ 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG). Wird hinsichtlich der Ehewohnung vollstreckt, gilt für die Anwaltsgebühren § 25 RVG. Vorgesehen sind feste Regelwerte, je nachdem, welch...mehr

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zfs 08/2011, Anwaltsvergütu... / Sachverhalt

In dem notariellen Vertrag vom 25.4.2001 hatte der Kl., der zu diesem Zeitpunkt noch mit der Bekl. verheiratet war, die Erklärung abgegeben, dieser (umgerechnet) 70.046,98 EUR als Darlehen zu schulden. Wegen dieses Anspruchs unterwarf er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde. Ein Jahr später verkaufte er der Bekl. seinen ideellen Miteigentumsant...mehr

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AGS 08/2009, Wertfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 RVG. Bei der von ihm hiernach nach billigem Ermessen vorzunehmenden Bestimmung des Gegenstandswerts hat der Senat die in den Entscheidungen des BVerfG vom 28.2.1989 (BVerfGE 79, 357 [361 f.] sowie 365 [366 ff.]) entwickelten Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Senat ist bei der Festsetzung des ...mehr

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AGS 10/2009, Abrechnung in ... / 2 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel hat aus den Gründen des gerichtlichen Schreibens vom 19.2.2009 Erfolg. Es heißt dort: Zu Unrecht wird dem Beschluss des Senats v. 22.6.1978–1 W 144/78, teilweise veröffentlicht in JurBüro 1979, 543, entnommen, dass die im Anordnungsverfahren nach §§ 916, 935 ZPO erwachsene und festgesetzte Verfahrensgebühr aufgrund der Kostenentscheidung des Aufhebu...mehr

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AGS 01/2011, Kosten in Urku... / 3. Zurückverweisung

Wird ein Verfahren durch das Rechtsmittelgericht zurückverwiesen, gilt § 21 Abs. 1 RVG, sodass das weitere Verfahren als ein neuer Rechtszug gilt, was grundsätzlich auch für die Urkunden- und Wechselprozesse gilt. Wurde das Vorbehaltsurteil aber durch das Rechtsmittelgericht bereits bestätigt, findet nach der Zurückverweisung vor dem erstinstanzlichen Gericht nur noch das Na...mehr

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AGkompakt 11/2011, Einwand ... / 1 I. Der Fall

Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG hatte der Antragsgegner eingewandt, dass ihm ein Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt zustehe, da dieser das Mahnverfahren betrieben habe, obwohl eine Verjährungsunterbrechung auch auf andere Weise kostengünstiger hätte erreicht werden können. Es läge damit eine schuldhafte Verletzung des Anwaltsvertrages vor, die den Vergü...mehr

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AGS 12/2010, Beratung in Sc... / Leitsatz

Unabhängig von der Zahl der Berechtigungsscheine richtet sich die Vergütung für Beratungshilfe danach, ob eine oder mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten vorliegen (Anschluss an OLG Köln, Beschl. v. 9.2.2009–16 Wx 252/08, AGS 2009, 422 und OLG Stuttgart, Beschl. v. 4.10.2006–8 W 360/06, AGS 2007, 97). Für die Bewertung der Rechtsanwaltstätigkeit sind die zu § 15 Abs. 2 ...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhung in der Beratungshilfe

RVG VV Nrn. 2503, 1008 Leitsatz Es liegen auch dann mehrere Auftraggeber i.S.d. Nr. 1008 VV vor, wenn der Anwalt von der noch nicht geschiedenen Ehefrau sowie ihren Kindern mit der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beauftragt wird. Die Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV erhöht sich dann um 30 % je weiterem Auftraggeber. AG Heidenheim, Beschl. v. 24.3.2009 – GR 952/08 B 1 Sach...mehr

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AGS 02/2009, Editorial

Erhöhung des Gegenstandswertes für Asylsachen Kurz vor Weihnachten erreichte den Deutschen Anwaltverein (DAV) eine erfreuliche Nachricht: Der Deutsche Caritasverband unterstützt mit seinem Schreiben an verschiedene Politiker (Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Staatsministerin im Bundeskanzleramt Dr. Maria Böhmer, an die Frakti...mehr

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AGS 10/2009, Einwand fehlender Prozessvollmacht

RVG § 11 Leitsatz Bei dem Einwand, den Rechtsanwälten keine Prozessvollmacht erteilt zu haben, handelt es sich um eine doppeltrelevante Tatsache, die auch in Gebührenrecht ihren Grund hat, so dass hierüber im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden werden kann. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 12.3.2009–9 WF 33/09 1 Sachverhalt Mit Schriftsatz vom 26.2.2007 bestellten sich die Recht...mehr

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FF 05/2008, Rechtsprechung ... / Gebührenrecht

Wird ein Rechtsanwalt für den Abschluss eines Vergleichs mit Mehrwert im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet oder erstreckt sich die bewilligte Prozesskostenhilfe nach § 48 Abs. 3 RVG auf die Einigung über nicht anhängige Folgesachen, so erhält der beigeordnete Rechtsanwalt nicht nur die Einigungsgebühr, sondern auch die Terminsgebühr aus dem Mehrwert, wenn die Einigun...mehr

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AGS 07/2011, Mehrere Postentgeltpauschalen im Bußgeldverfahren

VV RVG Nrn. 7002, 5100 ff. Leitsatz Das behördliche Bußgeldverfahren sowie das gerichtliche Verfahren in Bußgeldsachen stellen zwei verschiedenen Angelegenheiten i.S.d. RVG dar, so dass der beauftragte Anwalt zwei Auslagenpauschalen beanspruchen kann. Das behördliche Bußgeldverfahren stellt insoweit ein verselbstständigtes Verfahren dar, das – anders als das staatsanwaltschaf...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / a) Einreichung des Scheidungsantrags und Erlass der Aussetzungsentscheidung nach dem 1.1.2007

Sowohl für das Alt-Verbundverfahren als auch für die selbstständige Familiensache gilt das RVG. Praxis-Beispiel Der Scheidungsantrag wurde 2007 gestellt. Im Jahr 2008 wird über die Scheidung entschieden und der Versorgungsausgleich ausgesetzt. Der Wert beträgt 9.500,00 EUR für die Scheidung und 1.000,00 EUR für den Versorgungsausgleich. Nach dem 1.9.2009 wird der Versorgungsa...mehr

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AGS 07/2011, Eine Angelegen... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht legt die "Beschwerde" so aus, dass nicht Erinnerung gem. § 6 Abs. 2 BerHG gegen die Versagung eines zweiten Beratungshilfescheins namens und in Vollmacht des rechtsuchenden Bürgers eingelegt werden soll. Vielmehr ist die Erinnerung so auszulegen, dass der Rechtsanwalt im eigenen Namen Erinnerung gegen die teilweise Zurückweisung seines Vergütungsfestsetzungsantra...mehr

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AGS 02/2009, Gegenstandswert einer Erbausschlagung

RVG § 23 Abs. 3; KostO § 46 Abs. 4 Leitsatz Der Gegenstandswert einer anwaltlichen Tätigkeit in Zusammenhang mit einer Erbausschlagung richtet sich nach dem Wert der Forderungen, die durch die Ausschlagung abgewehrt werden sollen. Sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, entspricht es billigem Ermessen, einen Pauschalwert von 3.000,00 EUR anzusetzen. AG Ribnitz-Damgarten, Beschl...mehr

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AGS 04/2009, Abgrenzung Ber... / 2 Aus den Gründen

Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein Anspruch auf Zahlung von Honorar nach §§ 611, 675 BGB i.V.m. Nr. 2300 VV zu. Nach dem Ergebnis der ersten Beweisaufnahme steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass zwischen den Parteien ein Geschäftsversäumnisvertrag zustande gekommen ist, aufgrund dessen der Kläger eine Geschäftsgebühr verlangen kann. Abzugrenzen ist die Geschäftsgebü...mehr

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AGS 10/2011, Konkludenter A... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger hat einen Zahlungsanspruch gegen den Beklagten aus einem Dienstvertrag gem. § 611 Abs. 1 BGB in Höhe der Klageforderung. Die Aktivlegitimation des Klägers ist gegeben. Soweit der geltend gemachte Honoraranspruch gegen den Beklagten nicht in Person des Klägers entstanden sein sollte, ist er durch die Abtretung gem. Abtretungsurkunde vom 27.10.2009 auf ihn übergegang...mehr

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AGS 02/2011, Prozesskostenh... / Leitsatz

Ist einem Streitgenossen ohne Einschränkung Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet worden, der auch weitere Streitgenossen vertritt, dann hat der beigeordnete Rechtsanwalt gegen die Staatskasse einen Vergütungsanspruch in Höhe der vollen Gebühren nach § 49 RVG, jedoch ohne den Zuschlag nach Nr. 1008 VV für die Vertretung der weiteren Streitgenossen (Be...mehr

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AGS 08/2009, Familienverfahrensrecht. Handkommentar zu Buch 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Herausgegeben von Dr. Peter Friederici und Dr. Rainer Kemper. Bearbeitet von FAFamR Monika Clausius, VRiOLG Dr. Peter Friederici, Prof. Dr. Ingo Fritsche, RiOLG Frank Götsche, VRiOLG R. D. Bodo von Harbou, FAFamR Petra Harms, Dr. Rainer Kemper, VRiOLG a.D. Uwe Klußmann, RA Norbert Schneider, FAFamR Dr. Anna Simon, DirAG Roland Stockmann, RiAG Dr. Wolfram Viefhues, RiAG Mallory Völker u. FAFamR Andrea Volpp. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009. 864 S. 89,00 EUR.

In wenigen Tagen wird das FamFG in Kraft treten, die neueste Errungenschaft des derzeit recht aktiven Gesetzgebers, der das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht zu Unrecht für modifikationswürdig gehalten und dies umgesetzt hat. Damit wird das Verfahren vor den Familiengerichten grundlegend neu gestaltet. Auch das RVG w...mehr

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AGS 02/2009, Bei mehreren A... / 3 Anmerkung

Dass die Entscheidung des LSG unzutreffend ist, lässt sich an Hand eines einfachen Beispiels beweisen: Der Anwalt vertritt in einer Angelegenheit, in der sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, vier Auftraggeber. Damit beläuft sich bereits die Mindestgebühr der Nr. 2300 VV auf (0,5 + 0,3 + 0,3 + 0,3 =) 1,4. Nun kann es aber schlechterdings sein, dass die Schwellen...mehr