Schadensersatz
Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht, wenn Rechte (z. B. Eigentum), Leben oder Gesundheit eines anderen schuldhaft verletzt werden und diesem oder einem Dritten dadurch ein Schaden entsteht.
Schadensersatz, zum Teil auch als Schadenersatz bezeichnet, ist regelmäßig in finanzieller Form zu leisten, wenn jemand geschädigt wird, indem seine Rechte vorwerfbar, vorsätzlich oder fahrlässig verletzt werden. Die schuldhafte Handlung muss kausal, also ursächlich, für den entstandenen Nachteil sein. Durch den Schadensersatz ist der Geschädigte entweder so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis unterblieben (z. B. bei einem Anlagebetrug) oder er ist mit Geld für die Folgen zu entschädigen, etwa bei der Zerstörung einer Sache. Bei Schädigung durch Schlecht- oder Nichterfüllung eines Vertrags ist der Gläubiger zu stellen, als wäre ordnungsgemäß geleistet worden. Mitverschulden und Schadensminderungspflicht des Geschädigten sind zu beachten.
Auslöser von Schadensersatzansprüchen
Typische Fälle des Schadensersatzes sind vertragliche Schadensersatzansprüche bei Verletzung einer Haupt- oder Nebenleistungspflicht sowie gesetzliche Schadensersatzansprüche, wenn fahrlässig oder vorsätzlich fremdes Vermögen oder Eigentum beschädigt wurde.
Zu einer Schadensersatzpflicht können insbesondere führen: Sach- oder Personenschäden, etwa durch Unfall oder Angriff, Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, des Eigentums, Wettbewerbsverstöße oder unerlaubte Handlungen.
Schmerzensgeld: Schadensersatz für Nichtvermögensschaden
Schmerzensgeld ist eine Variante des Schadensersatzes. Es soll bei einem schuldhaft verursachten Nichtvermögensschaden (Körperverletzung, Gesundheitsschaden oder sonstiger persönlicher Beeinträchtigungen) die erlittenen Nachteile ausgleichen. Schmerzensgeld spielt besonders bei Körperverletzungen durch Straftaten oder Verkehrsunfälle eine Rolle.