Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 3 Frage b)

Hier bringt die Vorlage des Scheidungsantrages beim italienischen Gericht nichts, weil in Italien nach dem dortigen Kollisionsrecht italienisches Recht angewendet würde. Der Scheidungsantrag würde in Italien einfach abgewiesen werden, weil dort die dreijährige gerichtliche Trennung der Ehegatten Scheidungsvoraussetzung ist. Wie sieht es mit einem in Deutschland gestellten Sch...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / bb) Interesse des Erblassers an schneller Auszahlung an den Dritten

Verstieße eine analoge Anwendung des § 2077 BGB auf die Begünstigungserklärung somit nicht gegen schutzwürdige Interessen des Lebensversicherers,[47] so gilt anderes für die Interessen des Erblassers. Dieser hat die Zuwendung des Anspruchs an den Dritten nach den §§ 328 Abs. 1, 331 Abs. 1 BGB, d. h. die Zuwendung des Anspruchs durch einen Vertrag zugunsten Dritter auf den To...mehr

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AGkompakt 04/2009, Die Werte im Verbundverfahren nach dem FamGKG

Gerichtskosten in Familiensachen berechnen sich künftig nach dem FamGKG Die Gerichtskosten in Familiensachen berechnen sich künftig nicht mehr nach dem GKG, sondern ausschließlich nach dem FamGKG, ausgenommen die Gerichtsgebühr im Mahnverfahren, das weiterhin vor dem Mahngericht stattfindet und für das folglich das GKG gilt (§ 1 S. 3 FamGKG). Daher werden auch die Wertvorschr...mehr

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FF 07/2009, Eilverfahren im... / II. Die bisherigen Regelungen der einstweiligen Anordnung

Um die Unterschiede zur bisherigen Rechtslage deutlich zu machen, sollen zusammengefasst die Grundsätze des bisherigen einstweiligen Rechtsschutzes dargestellt werden. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil auch noch über den 1.9.2009 hinaus das bisherige Recht in den Verfahren Anwendung findet, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen wurden (Art. 111 F...mehr

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AGS 10/2011, Gebühren des f... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass Scheidungs- und Folgesachen nach § 16 Nr. 4 RVG als eine Angelegenheit gelten. Des Weiteren handelt es sich bei dem Verfahren auf Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe und dem zugehörigen Verfahren, für das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt wird, ebenfalls um dieselbe Angele...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / 5. Art. 111 Abs. 4 FGG-RG

Die Vorschrift des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG bezieht sich auf vom Entscheidungsverbund abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren. Hat das Amtsgericht über abgetrennte VA-Verfahren bis zum 31.8.2009 nach altem Recht bereits entschieden, sind im Beschwerdeverfahren auch nach dem 1.9.2009 weiterhin die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften über den VA in der...mehr

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FF 06/2009, Kein Interesse am Berufsrecht?

Dr. Eva Niebergall-Walter Auch 22 Jahre nach den Bastille-Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987, mit denen die anwaltlichen Standesrichtlinien für verfassungswidrig erklärt wurden, stehen anwaltliches Berufsrecht und Berufsethik auf dem Prüfstand. Auf dem gerade zu Ende gegangenen Anwaltstag in Braunschweig diskutierte der Berufsrechtsausschuss des DAV in...mehr

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FF 10/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

Bei der Bemessung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist zu beachten, ob der ihm neben oder nach der Erziehung und Betreuung in staatlichen Einrichtungen verbleibende Anteil an der Betreuung und Erziehung des Kindes i.V.m. einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen würde (BGH, Urt. v. 16.7.2008 – XII ZR 109/05, Fa...mehr

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FF 09/2011, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2011

Thema: Risiken und Nebenwirkungen – Folgen der Reformen 24. bis 26. November 2011 in Darmstadt Programm Donnerstag, 24. November 2011mehr

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FF 11/2008, Begrenzung und ... / Sachverhalt

Der Kläger und die Beklagte haben am 14.5.1976 die Ehe geschlossen. Aus dieser ist die am 31.12.1977 geborene Tochter N. hervorgegangen, die bis zu ihrer Volljährigkeit im Haushalt der Beklagten gelebt hat und von dieser betreut und versorgt worden ist. Die Trennung der Parteien erfolgte Ende 1981, spätestens jedoch im Jahr 1982, die Scheidung wurde am 2.3.1984 rechtskräftig...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / 3 Anmerkung

Die Herabsetzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b BGB ist in der unterhaltsrechtlichen Praxis seit dem 1. 1. 2008 zu dem zentralen Thema geworden. Dabei betrifft die überwiegende Zahl der Fälle den Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB. Während insoweit die geänderte Rspr. des BGH die Unterhaltsrechtsreform weitgehend vorweggenommen und die Pra...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB sind Eltern gegenüber minderjährigen Kindern, die ihren Unterhalt nicht aus dem Stamm ihres Vermögens decken können, verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem Unterhalt und zum Unterhalt der Kinder zu verwenden. Durch § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Leistungsfähigkeit der Eltern nach der Rechtsprechung des BGH[1] über...mehr

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FF 09/2011, BGH: Altersunterhalt – nachträgliche Begrenzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel

Urt. v. 29.6.2011 – XII ZR 157/09 (AG Hamburg, Urt. v. 13.7.2007 – 285 F 258/06, OLG Hamburg, Urt. v. 3.9.2009 – 2 UF 90/07) Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich be...mehr

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AGS 03/2011, Vereinbarungen zum neuen Versorgungsausgleich. Von Dr. Christof Münch. Mit CD-ROM. Verlag C. H. Beck, München, 1. Aufl. 2010. XVIV, 235 S., 29,50 EUR.

Die Änderungen des FGG-Reformgesetzes haben auch eine grundlegende Neugewichtung des Versorgungsausgleichs mit sich gebracht und vielfältige Möglichkeiten zum Abschluss individueller Vereinbarungen über die Verteilung von ehezeitlichen Versorgungsanrechten sowohl vorsorgend als Ehevertrag oder auch in einem laufenden Scheidungsverfahren eröffnet. Unabdingbar für den Abschlus...mehr

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AGS 10/2009, Editorial

Do it yourself oder: Wie man aus Beratungshilfeempfängern Heimwerker macht Deutschland hat gewählt! Sofort machen sich die Siegerparteien Schwarz/Gelb an die wichtigste Aufgaben, denen man sich angesichts der Probleme dieses Landes stellen kann, mit anderen Worten: Das Gerangel um Ministerien (vgl. SZ vom 5.10.2009) ist in vollem Gange. Besonderes Augenmerk verdient bei derart...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / 2. Kostenvorschuss

Der Regelungsbereich des § 246 Abs. 1 2. Alt. FamFG umfasst nach überwiegender Auffassung[22] alle Unterhaltssachen i.S.d. § 231 Abs. 1 und 2 FamFG, mithin auch solche, die nicht Familienstreitsachen gemäß § 112 Nr. 1 FamFG sind. Beim Verwandtenunterhalt gilt der Anspruch auf Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf i.S.d. § 1613 Abs. ...mehr

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FF 03/2008, Übersicht über aktuelle Beiträge und Aufsätze zur Unterhaltsrechtsreform1 Die Zusammenstellung ist eine Auswahl des Verfassers; sie ergänzt die Übersicht in FF 2006, 309, 310.

Born, Das neue Unterhaltsrecht, NJW 2008, 1 ff. Borth, Der Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten und die Erwerbsobliegenheit nach neuem Recht, FamRZ 2008, 2–15 Bosch, Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht (mit Synopse) FF 2007, 293 Brudermüller, Editorial: "Das Baby" Unterhaltsrechtsreform – eine schwere Geburt!, FF 2007, 121 Büttner, Die Härteklauseln (§§ 1578b, ...mehr

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FF 01/2008, Unsere FF: im n... / Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie haben es bemerkt? Unsere Zeitschrift hat ein neues Kleid erhalten. Auch das "Futter" des Kleides ist neu, übersichtlicher und moderner gestaltet. Anlass zu diesen Neuerungen ist die Werbekampagne der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, die sich zur Aufgabe macht, "Familienanwälte" gezielt gegenüber der Öffentlichkeit (dem Verbraucher, der Politik und der Presse) besser dar...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / 3 Anmerkung

I. Sachverhalt Der Sozialhilfeträger, der die Kosten für die in einem Pflegeheim untergebrachte Mutter des unterhaltspflichtigen Kindes trägt, verlangt von diesem aus übergegangenem Recht Unterhalt für die Zeit bis April 2008 in Höhe von 21.030 EUR, danach gestaffelt 674 EUR und 701 EUR monatlich (§§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. §§ 1601 ff. BGB). Die Mutter leidet bereits ...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / a) Lösung des Falles nur nach neuem Recht

Unterstellt man, dass die jetzt geltende Rechtslage bereits vor Jahren eingetreten wäre und der Fall insgesamt (nur) neuem Recht unterläge, müsste der Beispielsfall wie folgt gelöst werden: § 1384 BGB hatte bislang für den Fall der Scheidung alleine den Berechnungszeitpunkt auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages zurückverlegt. Dies ist nun anders. Jetzt wird auch für...mehr

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AGS 01/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist auch überwiegend begründet. Gem. § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG ist der Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich mit dem Mindestwert von 1.000,00 EUR festzusetzen. Dies gilt in Fällen wie dem vorliegenden, in denen wegen der Kürze der Ehezeit nach § 3 Abs. 3 VersAusglG der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird und auch die Eheleute selbst ein...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit vom 1.5.2001 bis zu der (am 11.3.2003 rechtskräftig gewordenen) Scheidung ihrer Ehe. Die am 14.8.1953 geborene Klägerin und der am 8.12.1953 geborene Beklagte haben am 5.4.1975 die Ehe geschlossen. Sie haben fünf gemeinsame Kinder, die in den Jahren 1973, 1975, 1981, 1984 und 1990 geboren wurden. Am 7.2.2000...mehr

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FF 11/2009, Ausgleichsanspr... / 4. Zuwendungen, insbesondere im Hinblick auf die gemeinsam genutzte Immobilie

Analog zur Rechtsprechung zur unbenannten bzw. ehebedingten Zuwendung unter Ehegatten kann sich ein Ausgleichsanspruch auch bei Zuwendungen zwischen nichtehelichen Lebensgefährten ergeben. Es handelt sich bei diesbezüglichen Zuwendungen um keine echten Schenkungen, sondern um Leistungen, die ihren Rechtsgrund im Bestehen der Lebensgemeinschaft haben. Zugrunde liegt ein (stil...mehr

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FF 04/2011, Anwendung der D... / 2 Tatbestand und Gründe:

I. Der am 25.9.1952 geborene Kläger und die am 22.3.1958 geborene Beklagte, beide Deutsche, heirateten am 29.9.1978. Aus der Ehe gingen die Kinder P, geboren am 19.9.1982, und D, geboren am 17.1.1986, hervor, die nicht mehr unterhaltsbedürftig sind. Nach Trennung der Parteien im Dezember 2000 wurde die Ehe auf der Grundlage eines im Jahr 2001 zugestellten Scheidungsantrags d...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / V. Freie Rollenverteilung in der Ehe

Ein weiterer problematischer Punkt ist das Vertrauen in die freie Rollenverteilung bei bestehender Ehe. Im Urteil vom 18.11.2009 geht der BGH[59] (insofern nicht anders als früher) im Rahmen der Unterhaltsbemessung davon aus, dass der Unterhaltsbedarf des neuen Ehepartners so zu berechnen ist, wie er sich im Fall der hypothetischen Scheidung berechnen würde. Nach dieser Ents...mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / VI. Gleichgeschlechtliche und geschlechtsneutrale Ehe

Die volle Ehe von Personen des gleichen Geschlechts ist wohl eine der radikalsten Neuerungen für das Recht der Paarbeziehungen. Zugrunde liegt das Konzept, dass der Ehebegriff geschlechtsneutral gefasst wird und der Zugang zur Ehe auch Personen des gleichen Geschlechts ermöglicht wird.[95] Rechtstechnisch lässt sich das verhältnismäßig einfach bewerkstelligen. "Mann" und "Fr...mehr

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FF 12/2008, Interessenvertr... / a) Vorschlag der Bundesregierung

Im Vorschlag der Bundesregierung[13] fehlt eine klare Entscheidung zugunsten der Funktion des Verfahrensbeistands als Anwalt des Kindes. Schon der Wortlaut von § 158 Abs. 4 Satz 1 FamFG, wonach der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zum Ausdruck zu bringen hat, lässt offen, was unter "Interesse" zu verstehen ist. Der Ausd...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / IX. Abtrennung

Die Auflösung des Verbundes ist in § 140 FamFG neu geregelt. Die im alten Recht bestehenden Abtrennungsmöglichkeiten der §§ 623 Abs. 2 S. 2, 627, 628 ZPO sind nunmehr in einer Bestimmung zusammengefasst.[93] Wenn in einer Unterhalts- oder Güterrechtsfolgesache außer den Eheleuten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens ist, muss diese Folgesache abgetrennt werden, § 14...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / a) Ehegattenunterhalt

Die materiell-rechtlichen Grundlagen für den Ehegattenunterhalt (§ 231 Abs. 1 Nr. 2 FamFG) ergeben sich aus §§ 1360 ff., 1361 ff., 1569 ff. BGB. Der Anspruch auf Familienunterhalt, insbesondere auf das Haushalts- bzw. Wirtschaftsgeld[4] und das sich an der Höhe des Familieneinkommens orientierende Taschengeld[5] für einen Ehegatten ergibt sich bei bestehender Lebensgemeinscha...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist im Wesentlichen zuzustimmen. 1. Die Beklagte konnte nicht geltend machen, sie habe gem. § 1573 Abs. 1 BGB keine angemessene Erwerbstätigkeit finden können. Dass die bloße Meldung beim Arbeitsamt dazu nicht genügt, hat der BGH nochmals bestätigt (so schon BGH FamRZ 1982, 255, 257). Sie muss vielmehr im Einzelnen darlegen, ohne dass ihr die Beweiserleichter...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / VI. Rahmenbedingungen

Die Reform ist des Weiteren vor allem aus strukturellen Gründen keinesfalls am Ziel: Zwar wurden – das ist der positive Aspekt – die gesellschaftspolitischen Fragen immerhin aufgegriffen. Die sozialen "Rahmenbedingungen" sind aber nicht auf das reformierte Unterhaltsrecht abgestimmt. Dadurch wird die reibungslose Umsetzung der Reform verhindert. Die Neuregelungen müssen desh...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / IV. Abschließende Würdigung

Mit der Rechtsprechung zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen, die der BGH aus der Einschränkung der sog. Lebensstandardgarantie ableitet, sollen die Unterhaltserwartungen des geschiedenen Ehegatten begrenzt werden. Billigkeitsausnahmen von der strikten Bedarfsbemessung der früheren Rechtsprechung durch Berücksichtigung von Einkommensminderungen, etwa infolge Arbei...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / IV. Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts (Senatsurteile vom 12. April 2006 – XII ZR 240/03 – FamRZ 2006, 1006; 25. Oktober 2006 – XII ZR 190/03 – FamRZ 2007, 200; vom 28. Februar 2007 – XII ZR 37/05 – FamRZ 2007, 793; vom 26. September 2007 – XII ZR 11/05 – FamRZ 2007, 2049 und – XII ZR 15/05 – FamRZ 2007, 2052; vom 23. Mai 2007 – XII ZR 245/04 – FamRZ 2007, 1232; vom 14. November 2007 – XII ZR 16/07 – FamRZ 2008, 134; vom 16. April 2008 – XII ZR 107/06 – FamRZ 2008, 1325; vom 26. November 2008 – XII ZR 131/07 – FamRZ 2009, 406)

1. Nach § 1573 Abs. 2 a.F. BGB konnte ein geschiedener Ehegatte, auch wenn er wieder voll berufstätig war, Aufstockungsunterhalt in Höhe der Differenz seiner eigenen Einkünfte zu dem Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 a.F. BGB) verlangen. Dieser Unterhaltsanspruch konnte allerdings nach dem 1986 eingeführten § 1573 Abs. 5 a.F. BGB zeitlich begren...mehr

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FF 07/2009, Ausschluss des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von ihnen getroffenen Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Die Parteien schlossen am 15.8.1992 die Ehe, aus der ein am 28.10.1992 geborener Sohn hervorgegangen ist. Am 14.8.1992 – einen Tag vor der Eheschließung – hatten die Parteien einen notariellen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, in dem sie...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / III. Beschränkung nach Billigkeit (§ 1578b BGB)

Die Möglichkeit der Unterhaltsbegrenzung nach § 1578b BGB wird, wie es in dem Beschluss des BVerfG heißt, nicht vom Hinzutreten weiterer Unterhaltsberechtigter abhängig gemacht. Vielmehr orientiert sich die Herabsetzung auf den angemessenen Bedarf an den ehelichen Lebensverhältnissen, indem sie daran geknüpft wird, ob durch die Ehe für den Unterhaltsberechtigten Nachteile ei...mehr

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FF 04/2009, Nachträgliche G... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Kammergericht. I. Das Berufungsgericht lässt die Hingabe der angeblichen Darlehen dahinstehen. Rückzahlungsansprüche seien nämlich schon deshalb ausgeschlossen, weil die Klägerin es versäumt habe, sie in das durch Vergleich beendete...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / a) Surrogat-Rechtsprechung

Durch eine vom BVerfG[22] bestätigte Grundsatzentscheidung hat der BGH[23] klargestellt, dass in den Fällen, in denen der in der Ehe haushaltsführende Ehegatte nach der Scheidung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder erweitert, das daraus erzielte (oder erzielbare) Einkommen die ehelichen Lebensverhältnisse ebenfalls prägt, weil dieses Einkommen als Surrogat des wirtschaftlich...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / b) Surrogateinkommen

Surrogateinkommen wird stets als in der Ehe angelegt angesehen, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt, in dem es anfällt. Dies gilt für das Erwerbseinkommen des früher haushaltsführenden Ehegatten[24] ebenso wie für Zinsen aus der Anlage des Verkaufserlöses der Ehewohnung.[25] Eine Folge der Surrogat-Rechtsprechung ist, dass der Lebensstandard sich scheidungsbedingt erhöhen[26] u...mehr

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FF 05/2009, Alles wird gut?

Jörg Kleinwegener Die Beratungshilfe, deren Voraussetzungen und deren Abrechnung ist ein Thema, welches die Anwaltschaft, gerade aber auch die im Familienrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen, intensiv beschäftigt. Hatte man Anfang der 1980-Jahre mit bundesweiten Kosten von 14 bis 18 Mio. Mark für die Beratungshilfe gerechnet, war man im Jahre 2006 dann doch etwas erstaunt, ...mehr

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AGS 05/2011, Beiordnung für... / 2 Aus den Gründen

Gem. Art. 111 FGG-ReformG richtet sich die vorliegende Entscheidung nach dem FamFG, weil das Verfahren nach dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist. Nach den somit anwendbaren §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO hat über die Beschwerde die Einzelrichterin zu entscheiden. Das Rechtsmittel ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt, und führt auch in der Sache zum Erf...mehr

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FF 07_08/2008, Deutscher Juristentag vom 23.–26.9.2008 in Erfurt

Veranstaltung der Abteilung Zivilrecht: Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich – Sind unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme noch zeitgemäß? Vorsitzende: Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer, LL.M., Basel Stv. Vorsitzender: Präsident des LG Michael Lotz, Heidelberg Schriftführer: Referendar Pascal Hachem, Basel Gutachter: Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M., Bonn Referenten: Vors. Ri...mehr

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FF 06/2011, Der ehebedingte Nachteil – allein ein Nachteil des Unterhaltspflichtigen?

§ 1578 BGB bestimmt, dass sich der nacheheliche Unterhalt der Höhe nach grundsätzlich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist aber gemäß § 1578b Abs. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhalts auch unter Wahrung der Bel...mehr

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FF 12/2010, Wie viel Eltern braucht das Kind?

Eva Becker In 18 Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft ist man der Meinung, dass Kindern grundsätzlich mit ihrer Geburt Mutter und Vater gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden sollen, diese deshalb die gemeinsame elterliche Sorge kraft Gesetzes erlangen, ob sie verheiratet sind oder nicht. Nun muss der Vergleich mit anderen Rechtsordnungen nicht gleich dazu führen...mehr

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AGS 03/2011, Expressio unius exclusio alterius!

Aussprechen des einen ist Ausschluss des anderen.[1] Endlich hat der BGH[2] noch einmal das ausgesprochen, was bereits seit dem 1.9.2009 eindeutig im Gesetz steht. Nichts anderes. Schlimm genug, dass erst eine höchstrichterliche Entscheidung erforderlich ist, um viele Gerichte an das Lesen bereits eineinhalb Jahre alter Gesetzesvorschriften zu erinnern. Nichtsdestotrotz: Die...mehr

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FF 05/2008, Fortgeltung des... / Aus den Gründen

Gründe: Die zulässige Klage ist nicht begründet. Der Beklagten steht gegen den Kläger weiterhin der durch Vergleich vom 13.11.2003 vereinbarte Unterhaltsanspruch zu. Eine Abänderung des Vergleiches käme nur nach den Grundsätzen eines Wegfalls oder einer Änderung der Geschäftsgrundlage infrage (§ 313 BGB). Eine solche Änderung der Geschäftsgrundlage läge vor, wenn das seit 1.1....mehr

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FF 03/2011, Bewertung von V... / 2 Anmerkung

I. 1. Ein 10-jähriges Kind verunglückt und erleidet schwerste Verletzungen. Nach monatelangem Krankenhausaufenthalt wird es entlassen. Mit erheblichen Folgebehandlungen ist zu rechnen. Seine Eltern klagen gegen den Schädiger ein Schmerzensgeld ein. Zusätzlich machen sie einen bezifferten, abgezinsten Zahlungsanspruch wegen aller denkbaren, späteren Behandlungskosten geltend....mehr

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FF 09/2008, Immer noch mehr... / 5. Eingrenzung durch das Gegenseitigkeitsprinzip

Erfolgt die Internatsunterbringung oder der Besuch der Privatschule im Wesentlichen mit dem Ziel, den jeweiligen Ausbildungsabschnitt zu erreichen, weil dies auf einer öffentlichen Schule etwa wegen zweimaligen Wiederholens einer Klasse in einer Jahrgangsstufe nicht mehr möglich ist,[43] stellt sich die Frage nach der Geeignetheit für diese Ausbildung und einem Verstoß gegen...mehr

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FF 11/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Die Berufung eines Oberarztes zum Chefarzt eines Krankenhauses während der Trennungszeit, jedoch fünf Jahre nach der Trennung der Eheleute, kann einen sog. Karrieresprung darstellen (OLG Celle, Urt. v. 7.11.2007 – 15 UF 56/07, FamRZ 2008, 1853). Sagt der Ehemann seiner aus Peru stammenden Ehefrau im Zuge der Eheschließung zu, ihr eine Ausbildung zu ermöglichen, so ist er hier...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / 2. Oberlandesgerichte in Nordrhein-Westfalen

17. Erwerbsobliegenheit 17.1 bei Kindesbetreuung Bei der Beurteilung der Frage, ob und inwieweit der betreuende Ehegatte nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bei einer bestehenden Betreuungsmöglichkeit auf eine eigene Erwerbstätigkeit verwiesen werden kann, kommt es auf die Verhältnisse des Einzelfalls an. Bei besonderer Betreuungsbedürftigkeit des ...mehr

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FF 09/2009, Münsterische Sozialrechtstagung

„Die Reform des Versorgungsausgleichs – Herausforderung und Chancen für die Praxis“ am 4.12.2009 in Münster Veranstaltungsort: Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Gartenstraße 194, 48125 Münster Eine der zentralen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Auflösung einer Ehe ist die Beantwortung der Frage, wie beiden früheren Ehegatten ein selbständiges Leben ermöglicht we...mehr