Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 09/2008, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Der Mangel der Unterschrift in einem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz kann durch eine gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift dieses Schriftsatzes behoben werden, auf der der Beglaubigungsvermerk von dem Prozessbevollmächtigten handschriftlich vollzogen worden ist (BGH, Beschl. v. 2.4.2008 – XII ZB 120/06, FamRZ 2008, 1243 = FuR 2008, 344). Die Rechtsb...mehr

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FF 09/2009, Die Reform des ... / 3. Zusammenlegung der Stichtage, § 1378 Abs. 2 und § 1384 BGB

§ 1378 Abs. 2 BGB lautet: "Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens des Ausgleichspflichtigen begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstandes vorhanden ist. Die sich nach Satz 1 ergebende Begrenzung der Ausgleichsforderung erhöht sich in den Fällen des § 1375 Abs. 2 um den im Endvermögen hinzuzurechnenden Betrag." § 1384...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / I. Sachlicher Anwendungsbereich der EuEheVO

Schon in der EheVO I,[5] die am 1.3.2001 in Kraft getreten ist, war in Artikel 14 vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten die Ehescheidungen von anderen Mitgliedsstaaten ohne besonderes Verfahren anzuerkennen haben. Diese Verordnung wurde zum 1.3.2005 abgelöst durch die jetzt gültige EuEheVO[6] (auch als EheVO II oder VO Brüssel IIa bezeichnet). Die Verordnung ist nach ihrem A...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / II. Zeitlicher Anwendungsbereich der EuEheVO

Die EuEheVO ist für alle gerichtlichen Verfahren, öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen anwendbar, die nach Beginn der Anwendung der Verordnung eingeleitet wurden. Nach Art. 72 EuEheVO ist diese am 1.8.2004 in Kraft getreten und seit dem 1.3.2005 anzuwenden, sodass ein Anerkennungsverfahren für alle Ausgangsverfahren gilt, die gem. Art 64 Abs. 1 EuEheVO nach diesem Zeitpu...mehr

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AGS 07/2011, Keine Kostenen... / 1 Sachverhalt

Am 30.7.2007 reichte der Antragsteller einen Antrag auf Ehescheidung ein und beantragte gleichzeitig, ihm Prozesskostenhilfe zu bewilligen. In der Begründung des PKH-Antrags ist die Rede vom "beabsichtigten Rechtsstreit" und der "beabsichtigten Rechtsverteidigung" – (gemeint ist wohl: "Rechtsverfolgung"). Der Schriftsatz wurde formlos an die Antragsgegnerin zur Stellungnahme ...mehr

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AGS 09/2011, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist nach § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG zulässig. Wie der Antragsgegner zu Recht geltend macht, besteht die grundsätzliche Möglichkeit seiner Inanspruchnahme als Zweitschuldner nach § 26 Abs. 2 FamGKG; außerdem ist die Festsetzung der Gerichtsgebühren maßgeblich für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren (§ 32 Abs. 1 RVG). Die Beschwerde hat indes lediglich geringen E...mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / I. Auf dem Weg zu einem "Recht der Paarbeziehungen"?

Die rechtlichen Regelungen für Paarbeziehungen in Europa sind heute von einer großen Vielfalt und zudem einem dauernden Wandel unterworfen. Daher fällt es manchmal schon schwer, sich überhaupt einen Überblick zu bewahren. Nachfolgend soll es darum gehen, die wichtigsten Entwicklungen und Wertungen der nationalen Rechte deutlich zu machen. Dazu soll ein Blick auf die maßgebli...mehr

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FF 06/2009, Bemessung des n... / 2 Anmerkung

1. Der Senat referiert die jüngste Entwicklung seiner Rechtsprechung zu den ehelichen Lebensverhältnissen, als sei sie etwas Folgerichtiges und insofern Überzeugendes. Was dabei deutlich wird, ist jedoch, dass die Rechtsprechung sich mit jedem Schritt schwieriger nachvollziehen lässt. Das beginnt damit, dass die real mit der Scheidung beendeten ehelichen Lebensverhältnisse i...mehr

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FF 10/2009, Dauer des nache... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Unterhaltsrecht konnten nur Unterhaltsansprüche nach § 1573 Abs. 1 bis Abs. 4 BGB, nicht aber Unterhaltsansprüche nach §§ 1570 bis 1572 BGB, zeitlich begrenzt werden. Bei allen Unterhaltstatbeständen bestand allerdings nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB die Möglichkeit, die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensve...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... / I. Die Genese der Unterhaltsrechtsreform

Die gesellschaftliche Realität von Ehe und Familie hat sich in den vergangenen Jahren, vor allem in den urbanen Ballungsräumen, erheblich verändert. Vor diesem Hintergrund haben sich neue Herausforderungen und Zielsetzungen für den Gesetzgeber ergeben. Das Unterhaltsrecht ist als Teil des Familienrechts seit 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Seit den späten 1960er Ja...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 1. Überblick

Anders verhält es sich dagegen in Verbundverfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, wenn hier die Folgesache Versorgungsausgleich bereits vor dem 1.9.2009 abgetrennt wurde oder danach abgetrennt worden ist oder noch abgetrennt wird. Es gilt dann Art. 11 Abs. 4 FGG-ReformG: Praxis-Beispiel Art. 111 FGG-ReformG ... (4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 sind auf Verfah...mehr

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FF 05/2008, Fortgeltung des... / Sachverhalt

Tatbestand: Der Kläger begehrt eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass er der Beklagten keinen nachehelichen Ehegattenunterhalt mehr schuldet. Die Parteien waren miteinander verheiratet. Die Eheschließung fand am … statt. Aus der Ehe sind vier minderjährige Kinder hervorgegangen, die bei der Beklagten leben. Die Parteien sind auf Grund Scheidungsurteil des AG Garmisch-Pa...mehr

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FF 04/2008, Der richtige Trennungszeitpunkt in familien- und steuerrechtlicher Hinsicht

Nach § 1567 BGB leben Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Leben die Eheleute räumlich voneinander getrenn...mehr

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FF 02/2011, Aktuelles zum FamFG – Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder? – Befristung nach § 1578bb BGB

Interview mit Gerold Möller, Vizepräsident am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Gerold Möller FF/Schnitzler: Sie sind Vizepräsident des Oberlandesgerichts Hamburg und leiten einen Familiensenat. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Hamburg eingesetzt? Möller: An den acht Hamburger Amtsgerichten sind 63 Richterinnen und Richter mit unterschiedlichen Anteilen ...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 4. Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004

War der Scheidungsantrag zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004 eingereicht worden, gilt für das Scheidungsverfahren nach § 61 RVG noch die BRAGO. Praxis-Beispiel Beispiel 5 Wie Beispiel 3; jedoch war das Scheidungsverfahren bereits in 2003 eingeleitet worden. Hinsichtlich des Versorgungsausgleichsverfahrens hatte das Gericht den Streitwert gem. dem damals geltenden § 49 GKG ...mehr

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FF 06/2008, Bitte nicht weitersagen!

Dr. Mathias Grandel Ich bin in großer Not! Meine Glaskugel ist defekt. Angesichts der zahlreichen ungeklärten Probleme im neuen Unterhaltsrecht war mir meine Glaskugel ein unentbehrlicher Helfer bei der unterhaltsrechtlichen Beratung geworden. Neulich – als meine Glaskugel noch funktionierte – hat sie mir folgende Eingebung vermittelt: Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH...mehr

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FF 06/2011, Albtraum Schwiegerelternzuwendung

4.1.2010 Das neue Jahr scheint für Rechtsanwalt B gut zu beginnen. Ehefrau A kommt mit ihren Eltern (Eheleute D sen.) in seine Praxis. Sie will sich scheiden lassen. Ihr Ehemann ist Alleineigentümer einer lastenfreien Immobilie im Werte von 240.000 EUR. Kurz nach der Eheschließung (2002) haben die Schwiegereltern ihm einen Betrag von 150.000 EUR zur Verfügung gestellt. Sonsti...mehr

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FF 07_08/2011, Allgemeine E... / Versorgungsausgleich

Im Rahmen der Anpassung einer laufenden Versorgung wegen Unterhalts nach den §§ 33 f. VersAusglG ist es geboten, den konkreten Betrag für die Aussetzung der Kürzung zu titulieren (OLG Hamm, Beschl. v. 24.9.2010 – 2 UF 76/10, FamRZ 2011, 814 m. Anm. Borth, S. 815). Besteht bereits ein vollstreckbarer Unterhaltstitel, der den gesetzlich geschuldeten Unterhalt konkretisiert, so ...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / 3 Anmerkung

Mit dem am 30.4.2009 veröffentlichten Urt. v. 26.11.2008 hat der BGH seine Rechtsprechung zu den Kindergartenkosten erneut geändert. Manche Formulierung in der Entscheidung lässt eine Übertragung der Argumentation auf weitere Betreuungskosten zu, was für betreuende Elternteile, deren Unterhaltsanspruch – sei es im Hinblick auf ihre frühere Erwerbsobliegenheit, sei es auf Gru...mehr

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FF 12/2010, Handlungsbedarf... / 3.

a) Nach § 1570 Abs. 2 BGB verlängert sich der Unterhaltsanspruch außerdem, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht. Nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses soll hierdurch im Einzelfall eine aus Gründen der nachehelichen Solidarität gerechtfertigte weitere ...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Für Ehewohnungssachen, die die Überlassung der Ehewohnung oder eines Teils der Ehewohnung für die Zeit der Trennung betreffen, gilt gemäß § 48 Abs. 1 Hs. 1 FamGKG ein Regelwert in Höhe von 3.000,00 EUR, vorbehaltlich der Möglichkeit, hiervon aus Billigkeitsgesichtspunkten nach § 48 Abs. 3 FamGKG nach oben oder nach unten abweichen können. Wird nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB ein...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / VII. Einkommensermittlung

In Abgrenzung zu § 43 Abs. 1 FamGKG, der bestimmt, dass in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen ist, ist für die Berechnung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ausschließlic...mehr

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AGS 03/2009, Streitwert ein... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 68 Abs. 1 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Gem. § 48 Abs. 2, 3 S. 1 GKG sind für die Bemessung des Streitwerts insbesondere die Einkommensverhältnisse, und zwar das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute maßgeblich. Das Familiengericht hat den Streitwert hier im Ergebnis zu Recht mit b...mehr

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AGS 12/2010, Das Versorgung... / Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel des Beteiligten hat in der Sache keinen Erfolg. Das AG ist mit Recht davon ausgegangen, dass es sich bei der Tätigkeit des Beschwerdeführers in der wiederaufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich nicht um eine neue Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG handelt. Zwar trifft es zu, dass das Scheidungsverfahren seit mehr als zwei Kalenderjahren...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / c) Steuervorteile

Schon vor Jahren hatte sich das BVerfG[80] dagegen ausgesprochen, den durch Wiederverheiratung entstehenden Steuervorteil als in der früheren Ehe "angelegt" – und damit als prägend – anzusehen. Auch wenn in den letzten Jahrzehnten die Scheidungsrate und damit die Zahl der Wiederverheiratungen zugenommen habe, sei es – schon wegen der eine Ehe auszeichnenden Dauerhaftigkeit –...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / bb) Interesse des Erblassers an schneller Auszahlung an den Dritten

Verstieße eine analoge Anwendung des § 2077 BGB auf die Begünstigungserklärung somit nicht gegen schutzwürdige Interessen des Lebensversicherers,[47] so gilt anderes für die Interessen des Erblassers. Dieser hat die Zuwendung des Anspruchs an den Dritten nach den §§ 328 Abs. 1, 331 Abs. 1 BGB, d. h. die Zuwendung des Anspruchs durch einen Vertrag zugunsten Dritter auf den To...mehr

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AGkompakt 04/2009, Die Werte im Verbundverfahren nach dem FamGKG

Gerichtskosten in Familiensachen berechnen sich künftig nach dem FamGKG Die Gerichtskosten in Familiensachen berechnen sich künftig nicht mehr nach dem GKG, sondern ausschließlich nach dem FamGKG, ausgenommen die Gerichtsgebühr im Mahnverfahren, das weiterhin vor dem Mahngericht stattfindet und für das folglich das GKG gilt (§ 1 S. 3 FamGKG). Daher werden auch die Wertvorschr...mehr

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FF 07/2009, Eilverfahren im... / II. Die bisherigen Regelungen der einstweiligen Anordnung

Um die Unterschiede zur bisherigen Rechtslage deutlich zu machen, sollen zusammengefasst die Grundsätze des bisherigen einstweiligen Rechtsschutzes dargestellt werden. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil auch noch über den 1.9.2009 hinaus das bisherige Recht in den Verfahren Anwendung findet, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen wurden (Art. 111 F...mehr

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FF 03/2011, Gemeinsame elte... / I. Geschichtlicher Rückblick

Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder waren, wurden bis vor kurzem nichteheliche Kinder genannt, bei Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes im Jahre 1949 hießen sie uneheliche Kinder. Für diese Kinder waren die Eltern zu keiner Zeit in gleicher Weise rechtlich zuständig: 1. Bei Inkrafttreten des ersten allgemeinen deutschen Zivilrechts am 1.1.1900, des B...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / 5. Art. 111 Abs. 4 FGG-RG

Die Vorschrift des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG bezieht sich auf vom Entscheidungsverbund abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren. Hat das Amtsgericht über abgetrennte VA-Verfahren bis zum 31.8.2009 nach altem Recht bereits entschieden, sind im Beschwerdeverfahren auch nach dem 1.9.2009 weiterhin die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften über den VA in der...mehr

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FF 06/2009, Kein Interesse am Berufsrecht?

Dr. Eva Niebergall-Walter Auch 22 Jahre nach den Bastille-Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987, mit denen die anwaltlichen Standesrichtlinien für verfassungswidrig erklärt wurden, stehen anwaltliches Berufsrecht und Berufsethik auf dem Prüfstand. Auf dem gerade zu Ende gegangenen Anwaltstag in Braunschweig diskutierte der Berufsrechtsausschuss des DAV in...mehr

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FF 10/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

Bei der Bemessung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist zu beachten, ob der ihm neben oder nach der Erziehung und Betreuung in staatlichen Einrichtungen verbleibende Anteil an der Betreuung und Erziehung des Kindes i.V.m. einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen würde (BGH, Urt. v. 16.7.2008 – XII ZR 109/05, Fa...mehr

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FF 02/2008, Gestern ist nicht heute

Jörg Kleinwegener Wie stellen wir uns den späten Abend des 21. Dezember 2007 in Berlin vor? Es steht dort ein großes, herrschaftliches Gebäude. Verschiedene Fenster sind erleuchtet. Hinter einem dieser Fenster, mit dicken Vorhängen versehen, sitzt ein Herr in den besten Jahren in gehobener Freizeitkleidung hinter seinem Schreibtisch. In der rechten Hand hält er ein sehr teure...mehr

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AGS 07/2011, Keine Kostenen... / 2 Aus den Gründen

Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung des Antragstellers ist zulässig (§§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO, § 11 Abs. 1 RpflG) und begründet. Mit Beschl. v. 3.7.2009 wurden dem Antragsteller nach Antragsrücknahme vor Zustellung gem. § 269 Abs. 2 S. 2 ZPO auf den entsprechenden Antrag der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens auferlegt. Gegen ...mehr

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FF 09/2011, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2011

Thema: Risiken und Nebenwirkungen – Folgen der Reformen 24. bis 26. November 2011 in Darmstadt Programm Donnerstag, 24. November 2011mehr

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FF 11/2008, Begrenzung und ... / Sachverhalt

Der Kläger und die Beklagte haben am 14.5.1976 die Ehe geschlossen. Aus dieser ist die am 31.12.1977 geborene Tochter N. hervorgegangen, die bis zu ihrer Volljährigkeit im Haushalt der Beklagten gelebt hat und von dieser betreut und versorgt worden ist. Die Trennung der Parteien erfolgte Ende 1981, spätestens jedoch im Jahr 1982, die Scheidung wurde am 2.3.1984 rechtskräftig...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / 3 Anmerkung

Die Herabsetzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b BGB ist in der unterhaltsrechtlichen Praxis seit dem 1. 1. 2008 zu dem zentralen Thema geworden. Dabei betrifft die überwiegende Zahl der Fälle den Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB. Während insoweit die geänderte Rspr. des BGH die Unterhaltsrechtsreform weitgehend vorweggenommen und die Pra...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB sind Eltern gegenüber minderjährigen Kindern, die ihren Unterhalt nicht aus dem Stamm ihres Vermögens decken können, verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem Unterhalt und zum Unterhalt der Kinder zu verwenden. Durch § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Leistungsfähigkeit der Eltern nach der Rechtsprechung des BGH[1] über...mehr

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AGS 10/2011, Terminsgebühr bei vorbereitetem Scheidungsfolgenvergleich?

Im Scheidungsverfahren (Wert Ehesache 10.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 4.000,00 EUR) korrespondieren die Rechtsanwälte der Eheleute zum Zwecke des Abschlusses einer Scheidungsfolgenvereinbarung über den Zugewinn (Wert: 20.000,00 EUR). Nach mehreren gewechselten Schriftsätzen steht die Endfassung des Vergleichs fest, mit der beide Eheleute einverstanden sind. Diese Fassung...mehr

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FF 09/2011, BGH: Altersunterhalt – nachträgliche Begrenzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel

Urt. v. 29.6.2011 – XII ZR 157/09 (AG Hamburg, Urt. v. 13.7.2007 – 285 F 258/06, OLG Hamburg, Urt. v. 3.9.2009 – 2 UF 90/07) Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich be...mehr

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AGS 10/2009, Editorial

Do it yourself oder: Wie man aus Beratungshilfeempfängern Heimwerker macht Deutschland hat gewählt! Sofort machen sich die Siegerparteien Schwarz/Gelb an die wichtigste Aufgaben, denen man sich angesichts der Probleme dieses Landes stellen kann, mit anderen Worten: Das Gerangel um Ministerien (vgl. SZ vom 5.10.2009) ist in vollem Gange. Besonderes Augenmerk verdient bei derart...mehr

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FF 01/2008, Unsere FF: im n... / Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie haben es bemerkt? Unsere Zeitschrift hat ein neues Kleid erhalten. Auch das "Futter" des Kleides ist neu, übersichtlicher und moderner gestaltet. Anlass zu diesen Neuerungen ist die Werbekampagne der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, die sich zur Aufgabe macht, "Familienanwälte" gezielt gegenüber der Öffentlichkeit (dem Verbraucher, der Politik und der Presse) besser dar...mehr

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FF 03/2008, Übersicht über aktuelle Beiträge und Aufsätze zur Unterhaltsrechtsreform1 Die Zusammenstellung ist eine Auswahl des Verfassers; sie ergänzt die Übersicht in FF 2006, 309, 310.

Born, Das neue Unterhaltsrecht, NJW 2008, 1 ff. Borth, Der Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten und die Erwerbsobliegenheit nach neuem Recht, FamRZ 2008, 2–15 Bosch, Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht (mit Synopse) FF 2007, 293 Brudermüller, Editorial: "Das Baby" Unterhaltsrechtsreform – eine schwere Geburt!, FF 2007, 121 Büttner, Die Härteklauseln (§§ 1578b, ...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / 1. Prozessstandschaft gem. § 1629 Abs. 3 BGB

Wird während der Trennungszeit Kindesunterhalt geltend gemacht, vertritt derjenige Elternteil das Kind, der es in seiner Obhut hat (§ 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB).[16] Solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist, besteht also eine gesetzliche Prozessstandschaft für die Geltendmachung des Minderjährigenunterhaltes (§ 1629 Abs. 3 BGB). Folglich ...mehr

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AGS 01/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist auch überwiegend begründet. Gem. § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG ist der Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich mit dem Mindestwert von 1.000,00 EUR festzusetzen. Dies gilt in Fällen wie dem vorliegenden, in denen wegen der Kürze der Ehezeit nach § 3 Abs. 3 VersAusglG der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird und auch die Eheleute selbst ein...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / a) Lösung des Falles nur nach neuem Recht

Unterstellt man, dass die jetzt geltende Rechtslage bereits vor Jahren eingetreten wäre und der Fall insgesamt (nur) neuem Recht unterläge, müsste der Beispielsfall wie folgt gelöst werden: § 1384 BGB hatte bislang für den Fall der Scheidung alleine den Berechnungszeitpunkt auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages zurückverlegt. Dies ist nun anders. Jetzt wird auch für...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit vom 1.5.2001 bis zu der (am 11.3.2003 rechtskräftig gewordenen) Scheidung ihrer Ehe. Die am 14.8.1953 geborene Klägerin und der am 8.12.1953 geborene Beklagte haben am 5.4.1975 die Ehe geschlossen. Sie haben fünf gemeinsame Kinder, die in den Jahren 1973, 1975, 1981, 1984 und 1990 geboren wurden. Am 7.2.2000...mehr

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AGS 03/2011, Vereinbarungen zum neuen Versorgungsausgleich. Von Dr. Christof Münch. Mit CD-ROM. Verlag C. H. Beck, München, 1. Aufl. 2010. XVIV, 235 S., 29,50 EUR.

Die Änderungen des FGG-Reformgesetzes haben auch eine grundlegende Neugewichtung des Versorgungsausgleichs mit sich gebracht und vielfältige Möglichkeiten zum Abschluss individueller Vereinbarungen über die Verteilung von ehezeitlichen Versorgungsanrechten sowohl vorsorgend als Ehevertrag oder auch in einem laufenden Scheidungsverfahren eröffnet. Unabdingbar für den Abschlus...mehr

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FF 11/2009, Ausgleichsanspr... / 4. Zuwendungen, insbesondere im Hinblick auf die gemeinsam genutzte Immobilie

Analog zur Rechtsprechung zur unbenannten bzw. ehebedingten Zuwendung unter Ehegatten kann sich ein Ausgleichsanspruch auch bei Zuwendungen zwischen nichtehelichen Lebensgefährten ergeben. Es handelt sich bei diesbezüglichen Zuwendungen um keine echten Schenkungen, sondern um Leistungen, die ihren Rechtsgrund im Bestehen der Lebensgemeinschaft haben. Zugrunde liegt ein (stil...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 3 Frage b)

Hier bringt die Vorlage des Scheidungsantrages beim italienischen Gericht nichts, weil in Italien nach dem dortigen Kollisionsrecht italienisches Recht angewendet würde. Der Scheidungsantrag würde in Italien einfach abgewiesen werden, weil dort die dreijährige gerichtliche Trennung der Ehegatten Scheidungsvoraussetzung ist. Wie sieht es mit einem in Deutschland gestellten Sch...mehr