Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2011, Anwendung der D... / 2 Tatbestand und Gründe:

I. Der am 25.9.1952 geborene Kläger und die am 22.3.1958 geborene Beklagte, beide Deutsche, heirateten am 29.9.1978. Aus der Ehe gingen die Kinder P, geboren am 19.9.1982, und D, geboren am 17.1.1986, hervor, die nicht mehr unterhaltsbedürftig sind. Nach Trennung der Parteien im Dezember 2000 wurde die Ehe auf der Grundlage eines im Jahr 2001 zugestellten Scheidungsantrags d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2011, Eigenverantwort... / V. Freie Rollenverteilung in der Ehe

Ein weiterer problematischer Punkt ist das Vertrauen in die freie Rollenverteilung bei bestehender Ehe. Im Urteil vom 18.11.2009 geht der BGH[59] (insofern nicht anders als früher) im Rahmen der Unterhaltsbemessung davon aus, dass der Unterhaltsbedarf des neuen Ehepartners so zu berechnen ist, wie er sich im Fall der hypothetischen Scheidung berechnen würde. Nach dieser Ents...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2008, Interessenvertr... / a) Vorschlag der Bundesregierung

Im Vorschlag der Bundesregierung[13] fehlt eine klare Entscheidung zugunsten der Funktion des Verfahrensbeistands als Anwalt des Kindes. Schon der Wortlaut von § 158 Abs. 4 Satz 1 FamFG, wonach der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zum Ausdruck zu bringen hat, lässt offen, was unter "Interesse" zu verstehen ist. Der Ausd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2009, Ehesachen (und ... / IX. Abtrennung

Die Auflösung des Verbundes ist in § 140 FamFG neu geregelt. Die im alten Recht bestehenden Abtrennungsmöglichkeiten der §§ 623 Abs. 2 S. 2, 627, 628 ZPO sind nunmehr in einer Bestimmung zusammengefasst.[93] Wenn in einer Unterhalts- oder Güterrechtsfolgesache außer den Eheleuten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens ist, muss diese Folgesache abgetrennt werden, § 14...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2011, Die einstweilig... / a) Ehegattenunterhalt

Die materiell-rechtlichen Grundlagen für den Ehegattenunterhalt (§ 231 Abs. 1 Nr. 2 FamFG) ergeben sich aus §§ 1360 ff., 1361 ff., 1569 ff. BGB. Der Anspruch auf Familienunterhalt, insbesondere auf das Haushalts- bzw. Wirtschaftsgeld[4] und das sich an der Höhe des Familieneinkommens orientierende Taschengeld[5] für einen Ehegatten ergibt sich bei bestehender Lebensgemeinscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2011, Eigenverantwort... / VI. Rahmenbedingungen

Die Reform ist des Weiteren vor allem aus strukturellen Gründen keinesfalls am Ziel: Zwar wurden – das ist der positive Aspekt – die gesellschaftspolitischen Fragen immerhin aufgegriffen. Die sozialen "Rahmenbedingungen" sind aber nicht auf das reformierte Unterhaltsrecht abgestimmt. Dadurch wird die reibungslose Umsetzung der Reform verhindert. Die Neuregelungen müssen desh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2008, Darlegungs- und... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist im Wesentlichen zuzustimmen. 1. Die Beklagte konnte nicht geltend machen, sie habe gem. § 1573 Abs. 1 BGB keine angemessene Erwerbstätigkeit finden können. Dass die bloße Meldung beim Arbeitsamt dazu nicht genügt, hat der BGH nochmals bestätigt (so schon BGH FamRZ 1982, 255, 257). Sie muss vielmehr im Einzelnen darlegen, ohne dass ihr die Beweiserleichter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2008, Die Rechtsprech... / IV. Abschließende Würdigung

Mit der Rechtsprechung zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen, die der BGH aus der Einschränkung der sog. Lebensstandardgarantie ableitet, sollen die Unterhaltserwartungen des geschiedenen Ehegatten begrenzt werden. Billigkeitsausnahmen von der strikten Bedarfsbemessung der früheren Rechtsprechung durch Berücksichtigung von Einkommensminderungen, etwa infolge Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / 6. Schluss

Spätestens mit Abschluss des diagnostischen Erkenntnisprozesses werden nach den hier dargelegten Vorstellungen modifikationsorientierte Strategien und Interventionen mit den Klienten erarbeitet und zur Diskussion gestellt. Sie umfassen beispielsweise unter Zuhilfenahme des gesamten diagnostischen Erkenntnisprozesses gemeinsame, lösungsorientierte Gespräche mit den Eltern im st...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2009, Aus der aktuell... / IV. Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts (Senatsurteile vom 12. April 2006 – XII ZR 240/03 – FamRZ 2006, 1006; 25. Oktober 2006 – XII ZR 190/03 – FamRZ 2007, 200; vom 28. Februar 2007 – XII ZR 37/05 – FamRZ 2007, 793; vom 26. September 2007 – XII ZR 11/05 – FamRZ 2007, 2049 und – XII ZR 15/05 – FamRZ 2007, 2052; vom 23. Mai 2007 – XII ZR 245/04 – FamRZ 2007, 1232; vom 14. November 2007 – XII ZR 16/07 – FamRZ 2008, 134; vom 16. April 2008 – XII ZR 107/06 – FamRZ 2008, 1325; vom 26. November 2008 – XII ZR 131/07 – FamRZ 2009, 406)

1. Nach § 1573 Abs. 2 a.F. BGB konnte ein geschiedener Ehegatte, auch wenn er wieder voll berufstätig war, Aufstockungsunterhalt in Höhe der Differenz seiner eigenen Einkünfte zu dem Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 a.F. BGB) verlangen. Dieser Unterhaltsanspruch konnte allerdings nach dem 1986 eingeführten § 1573 Abs. 5 a.F. BGB zeitlich begren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2009, Die Reform des ... / 5. Neuregelung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs

§ 1385 BGB in der geplanten Neufassung lautet: Der ausgleichspflichtige Ehegatte kann vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Ausschluss des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von ihnen getroffenen Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Die Parteien schlossen am 15.8.1992 die Ehe, aus der ein am 28.10.1992 geborener Sohn hervorgegangen ist. Am 14.8.1992 – einen Tag vor der Eheschließung – hatten die Parteien einen notariellen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, in dem sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2011, Ehegattenunterh... / III. Beschränkung nach Billigkeit (§ 1578b BGB)

Die Möglichkeit der Unterhaltsbegrenzung nach § 1578b BGB wird, wie es in dem Beschluss des BVerfG heißt, nicht vom Hinzutreten weiterer Unterhaltsberechtigter abhängig gemacht. Vielmehr orientiert sich die Herabsetzung auf den angemessenen Bedarf an den ehelichen Lebensverhältnissen, indem sie daran geknüpft wird, ob durch die Ehe für den Unterhaltsberechtigten Nachteile ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2011, Die Entzauberun... / a) Surrogat-Rechtsprechung

Durch eine vom BVerfG[22] bestätigte Grundsatzentscheidung hat der BGH[23] klargestellt, dass in den Fällen, in denen der in der Ehe haushaltsführende Ehegatte nach der Scheidung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder erweitert, das daraus erzielte (oder erzielbare) Einkommen die ehelichen Lebensverhältnisse ebenfalls prägt, weil dieses Einkommen als Surrogat des wirtschaftlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2009, Nachträgliche G... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Kammergericht. I. Das Berufungsgericht lässt die Hingabe der angeblichen Darlehen dahinstehen. Rückzahlungsansprüche seien nämlich schon deshalb ausgeschlossen, weil die Klägerin es versäumt habe, sie in das durch Vergleich beendete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2008, Die Rechtsprech... / b) Surrogateinkommen

Surrogateinkommen wird stets als in der Ehe angelegt angesehen, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt, in dem es anfällt. Dies gilt für das Erwerbseinkommen des früher haushaltsführenden Ehegatten[24] ebenso wie für Zinsen aus der Anlage des Verkaufserlöses der Ehewohnung.[25] Eine Folge der Surrogat-Rechtsprechung ist, dass der Lebensstandard sich scheidungsbedingt erhöhen[26] u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2009, Alles wird gut?

Jörg Kleinwegener Die Beratungshilfe, deren Voraussetzungen und deren Abrechnung ist ein Thema, welches die Anwaltschaft, gerade aber auch die im Familienrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen, intensiv beschäftigt. Hatte man Anfang der 1980-Jahre mit bundesweiten Kosten von 14 bis 18 Mio. Mark für die Beratungshilfe gerechnet, war man im Jahre 2006 dann doch etwas erstaunt, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07_08/2008, Deutscher Juristentag vom 23.–26.9.2008 in Erfurt

Veranstaltung der Abteilung Zivilrecht: Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich – Sind unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme noch zeitgemäß? Vorsitzende: Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer, LL.M., Basel Stv. Vorsitzender: Präsident des LG Michael Lotz, Heidelberg Schriftführer: Referendar Pascal Hachem, Basel Gutachter: Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M., Bonn Referenten: Vors. Ri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2011, Der ehebedingte Nachteil – allein ein Nachteil des Unterhaltspflichtigen?

§ 1578 BGB bestimmt, dass sich der nacheheliche Unterhalt der Höhe nach grundsätzlich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist aber gemäß § 1578b Abs. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhalts auch unter Wahrung der Bel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2011, Die einstweilig... / 2. Kostenvorschuss

Der Regelungsbereich des § 246 Abs. 1 2. Alt. FamFG umfasst nach überwiegender Auffassung[22] alle Unterhaltssachen i.S.d. § 231 Abs. 1 und 2 FamFG, mithin auch solche, die nicht Familienstreitsachen gemäß § 112 Nr. 1 FamFG sind. Beim Verwandtenunterhalt gilt der Anspruch auf Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf i.S.d. § 1613 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2010, Wie viel Eltern braucht das Kind?

Eva Becker In 18 Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft ist man der Meinung, dass Kindern grundsätzlich mit ihrer Geburt Mutter und Vater gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden sollen, diese deshalb die gemeinsame elterliche Sorge kraft Gesetzes erlangen, ob sie verheiratet sind oder nicht. Nun muss der Vergleich mit anderen Rechtsordnungen nicht gleich dazu führen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2011, Expressio unius exclusio alterius!

Aussprechen des einen ist Ausschluss des anderen.[1] Endlich hat der BGH[2] noch einmal das ausgesprochen, was bereits seit dem 1.9.2009 eindeutig im Gesetz steht. Nichts anderes. Schlimm genug, dass erst eine höchstrichterliche Entscheidung erforderlich ist, um viele Gerichte an das Lesen bereits eineinhalb Jahre alter Gesetzesvorschriften zu erinnern. Nichtsdestotrotz: Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2008, Fortgeltung des... / Aus den Gründen

Gründe: Die zulässige Klage ist nicht begründet. Der Beklagten steht gegen den Kläger weiterhin der durch Vergleich vom 13.11.2003 vereinbarte Unterhaltsanspruch zu. Eine Abänderung des Vergleiches käme nur nach den Grundsätzen eines Wegfalls oder einer Änderung der Geschäftsgrundlage infrage (§ 313 BGB). Eine solche Änderung der Geschäftsgrundlage läge vor, wenn das seit 1.1....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2008, Immer noch mehr... / 5. Eingrenzung durch das Gegenseitigkeitsprinzip

Erfolgt die Internatsunterbringung oder der Besuch der Privatschule im Wesentlichen mit dem Ziel, den jeweiligen Ausbildungsabschnitt zu erreichen, weil dies auf einer öffentlichen Schule etwa wegen zweimaligen Wiederholens einer Klasse in einer Jahrgangsstufe nicht mehr möglich ist,[43] stellt sich die Frage nach der Geeignetheit für diese Ausbildung und einem Verstoß gegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2011, Bewertung von V... / 2 Anmerkung

I. 1. Ein 10-jähriges Kind verunglückt und erleidet schwerste Verletzungen. Nach monatelangem Krankenhausaufenthalt wird es entlassen. Mit erheblichen Folgebehandlungen ist zu rechnen. Seine Eltern klagen gegen den Schädiger ein Schmerzensgeld ein. Zusätzlich machen sie einen bezifferten, abgezinsten Zahlungsanspruch wegen aller denkbaren, späteren Behandlungskosten geltend....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Die Berufung eines Oberarztes zum Chefarzt eines Krankenhauses während der Trennungszeit, jedoch fünf Jahre nach der Trennung der Eheleute, kann einen sog. Karrieresprung darstellen (OLG Celle, Urt. v. 7.11.2007 – 15 UF 56/07, FamRZ 2008, 1853). Sagt der Ehemann seiner aus Peru stammenden Ehefrau im Zuge der Eheschließung zu, ihr eine Ausbildung zu ermöglichen, so ist er hier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2009, Münsterische Sozialrechtstagung

„Die Reform des Versorgungsausgleichs – Herausforderung und Chancen für die Praxis“ am 4.12.2009 in Münster Veranstaltungsort: Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Gartenstraße 194, 48125 Münster Eine der zentralen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Auflösung einer Ehe ist die Beantwortung der Frage, wie beiden früheren Ehegatten ein selbständiges Leben ermöglicht we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07_08/2008, Das Altersph... / 2. Oberlandesgerichte in Nordrhein-Westfalen

17. Erwerbsobliegenheit 17.1 bei Kindesbetreuung Bei der Beurteilung der Frage, ob und inwieweit der betreuende Ehegatte nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bei einer bestehenden Betreuungsmöglichkeit auf eine eigene Erwerbstätigkeit verwiesen werden kann, kommt es auf die Verhältnisse des Einzelfalls an. Bei besonderer Betreuungsbedürftigkeit des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2009, Europäisierung ... / Einleitung

Meine sehr verehrten Damen und sehr geehrten Herren, Zunächst möchte ich dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht – namentlich diesen stellvertretend Ihnen, liebe Frau Rakete-Dombek – herzlich dafür danken, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben und das Vertrauen geschenkt haben, heute nach den Herren Professoren Brudermüller und Schwab zu Ihnen zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2009, Reformen im Familienrecht – eine Tour d’Horizon

Interview mit Brigitte Zypries (SPD), Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries FF/Schnitzler: Als ich Sie vor knapp sechs Jahren interviewt habe, ging es zunächst um die damals schon erörterte Möglichkeit, ein großes Familiengericht zu schaffen. Dies ist inzwischen auf dem Weg. Am 1.9.2009 soll die große Reform des familiengerichtlichen Verfahrens in Kraft treten. Das Gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2009, Umfang der Ausk... / Aus den Gründen

Gründe: Die zulässige – insbesondere form- und fristgerecht eingelegte – Berufung der Beklagten hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Familiengerichts ist der Zugewinn nicht vorzeitig auszugleichen. Die Klage auf Durchführung des vorzeitigen Zugewinns ist zulässig, auch wenn mittlerweile die Scheidungsklage rechtshängig ist. Ihr fehlt wegen der Regelung in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2011, Festsetzung ei... / 2 Aus den Gründen

Das AG hat das wiederaufgenommene Versorgungsausgleichsverfahren zutreffend nach Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG als selbstständige Familiensache unter Anwendung des ab dem 1.9.2009 geltenden Rechts fortgeführt (vgl. auch Keidel/Engelhardt, FamFG, Art. 111 FGG-ReformG, Rn 8). Nach § 48 Abs. 2 VersAusglG gilt für "ausgesetzte" Versorgungsausgleichsverfahren unabhängig davon, ob di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2011, Europäische Vie... / VI. Gleichgeschlechtliche und geschlechtsneutrale Ehe

Die volle Ehe von Personen des gleichen Geschlechts ist wohl eine der radikalsten Neuerungen für das Recht der Paarbeziehungen. Zugrunde liegt das Konzept, dass der Ehebegriff geschlechtsneutral gefasst wird und der Zugang zur Ehe auch Personen des gleichen Geschlechts ermöglicht wird.[95] Rechtstechnisch lässt sich das verhältnismäßig einfach bewerkstelligen. "Mann" und "Fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07_08/2008, Der Betreuun... / a) Unterschiedliche Struktur der Betreuungsunterhaltsansprüche

Die neuere Rechtsprechung des BGH,[110] wonach es sich auch auf den Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten auswirken muss, wenn (vorrangige oder) gleichrangige weitere Unterhaltsberechtigte hinzutreten, stößt spätestens da an ihre Grenzen, wo ein ehelicher Betreuungsunterhaltsanspruch, namentlich aus § 1570 BGB, und ein Betreuungsunterhaltsanspruch aus § 1615l BGB mitei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2010, Erfahrungen mit dem FamFG

Interview mit Margarethe Bergmann, Ltd. Richterin des Familiengerichts Köln Margarethe Bergmann FF/Schnitzler: Sie sind Leiterin des Familiengerichts Köln, wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Köln eingesetzt? Bergmann: Beim Familiengericht Köln arbeiten derzeit 24 Familienrichter und -richterinnen, davon acht in Teilzeit. Dem Familiengericht sind 20 volle Richter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2009, Verfassungswid... / II. Beschluss des BVerfG vom 23.8.2005–1 BvR 46/05

Erstmals hatte die 3. Kammer des ersten Senats des BVerfG in ihrem Beschl. v. 23.8.2005–1 BvR 46/05 [3] – zur Streitwertfestsetzung bei beidseits bewilligter Prozesskostenhilfe entschieden: "Es verstößt gegen die Berufsausübungsfreiheit der Rechtsanwälte, den Streitwert für Scheidungen, bei denen beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, unabhängig von ihren Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2008, Die Rechtsprech... / c) Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 BGB und Unterhalt für den neuen Ehegatten

Nach der Formulierung im Urt. v. 6.2.2008 sind auch andere Einkommensänderungen bei der Bedarfsbestimmung zu beachten. Dies umfasst auch die nach der Scheidung begründete Unterhaltspflicht für den ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteil (§ 1615l Abs. 2 BGB) und für einen neuen Ehegatten, im letzten Fall Familienunterhalt (§ 1360 BGB), Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2011, Kosten und Ver... / 2. Berechnung der Gebühren

Bei dem wiederaufgenommenen Verfahren handelt es sich um eine selbstständige Versorgungsausgleichssache, sodass gem. Vorbem. 1.3.2 Abs. 1 Nr. 5 FamGKG-KostVerz die Nr. 1320 ff. FamGKG-KostVerz. gelten. Die Gebühren der Nr. 1110 ff. FamGKG-KostVerz. gelten nicht. Zu erheben ist eine 2,0-Verfahrensgebühr, die bereits mit der Wiederaufnahme des Verfahrens entsteht, aber erst zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2011, Welche Auswir... / aa) Lebensversicherer als Erklärungsempfänger

Die Begünstigungserklärung bestimmt darüber, an wen der Lebensversicherer die Versicherungssumme im Todesfall auszuzahlen hat.[36] Anders als bei einem Rechtsgeschäft von Todes wegen gibt es folglich mit dem Lebensversicherer einen Erklärungsempfänger, der in die Wirksamkeit der Begünstigungserklärung vertraut.[37] Würde man § 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB analog auf die Begünstigu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2009, Das selbständig... / a) Zunächst aus Sicht des Mandanten

Ein reines Privatgutachten erhält der Mandant nicht über die Prozesskostenhilfe erstattet. Eine Kostenerstattung über Prozesskostenvorschuss durch den u.U. vermögenden Ehepartner scheitert. Es ist kein Rechtsstreit anhängig. Dies ist aber Voraussetzung für § 1360a Abs. 4 BGB. Gerade hierin liegt der Vorteil des selbständigen Beweisverfahrens. Auch ein solches Verfahren ist e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04_Sonderheft/2009, Fami... / 2. Begriff der Familienstreitsachen

§ 112 FamFG umschreibt den Begriff der sog. Familienstreitsache. Im Wesentlichen, gleichwohl mit Abweichungen, ist der Begriff identisch mit den bisherigen ZPO-Familiensachen. Familienstreitsachen sind Teilbereiche von Unterhaltssachen, Güterrechtssachen und sonstigen Familiensachen sowie den vergleichbaren Lebenspartnerschaftssachen.[5] Da nur Teilbereiche der genannten Fam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07_08/2008, Das Altersph... / III. Auseinandersetzung mit den Leitlinien

Schaut man sich die Leitlinien im Einzelnen an, fällt auf, dass sie unterschiedlicher nicht sein können: Einigkeit besteht lediglich darin, dass für den Berechtigten im 1. Jahr nach der Trennung keine Obliegenheit zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit besteht. Dies ist auch wegen der Orientierungsphase m.E. uneingeschränkt richtig.[36] Das entspricht auch der bi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04_Sonderheft/2009, Reform des familienrechtlichen Verfahrens – Synopse

Zusammengestellt: Familienrechtliches Forum Göttingen 2008mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2011, Beiordnung für... / 2 Aus den Gründen

Gem. Art. 111 FGG-ReformG richtet sich die vorliegende Entscheidung nach dem FamFG, weil das Verfahren nach dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist. Nach den somit anwendbaren §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO hat über die Beschwerde die Einzelrichterin zu entscheiden. Das Rechtsmittel ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt, und führt auch in der Sache zum Erf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2011, Gebühren des f... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass Scheidungs- und Folgesachen nach § 16 Nr. 4 RVG als eine Angelegenheit gelten. Des Weiteren handelt es sich bei dem Verfahren auf Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe und dem zugehörigen Verfahren, für das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt wird, ebenfalls um dieselbe Angele...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2011, Eigenverantwort... / II. Vertrauen im Kontext von Eigenverantwortung und Solidarität

Wie lässt sich eine gerechte Austarierung zwischen Eigenverantwortung und Solidarität erreichen? Möglicherweise unschwer dadurch, dass der Blick auf das Gegengewicht der Eigenverantwortung, nämlich das Vertrauen, gerichtet wird. Eigenverantwortung hat und braucht eine Vertrauensbasis, die sich in der gelebten Ehe entwickelt. Die Frage stellt sich also, inwieweit die eingangs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2009, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

1. Eheprägendes Kindergeld Zur Ermittlung des Ehegattenbedarfs ist ein vom Unterhaltsverpflichteten geschuldeter Minderjährigenunterhalt, wie der BGH[1] bereits zum Volljährigenunterhalt entschieden hat, nach der seit 1. Januar 2008 geltenden Rechtslage mit dem nach Abzug des (hälftigen) Kindergelds gem. § 1612b Abs. 1 BGB sich ergebenden Zahlbetrag, nicht mit dem Tabellenbet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2008, Bemessung des n... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten noch um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts, Abänderung einer Jugendamtsurkunde über den Unterhaltsanspruch der Beklagten zu 3 sowie um Rückzahlung überzahlten Unterhalts einschließlich der Kosten der Zwangsvollstreckung. Der Kläger und die Beklagte zu 1 sind geschiedene Eheleute. Aus ihrer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2011, Keine neue Ang... / 2 Aus den Gründen

Mit Recht hat das FamG die beantragte Vergütungsfestsetzung abgelehnt, weil die Tätigkeit des Beschwerdeführers im Versorgungsausgleichsverfahren gem. § 15 Abs. 1, 2 und 5 RVG durch die bereits im Jahr 2005 gezahlte Vergütung abgegolten ist. 1. Gem. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Die Scheidung und die Folgesa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Der Abänderung eines Titels auf Aufstockungsunterhalt steht die Zeitschranke des § 323 Abs. 2 ZPO entgegen, auch soweit das Abänderungsbegehren auf die Änderung der Gesetzeslage durch das Unterhaltsänderungsgesetz gestützt wird (OLG Saarbrücken, Urt. v. 4.12.2008 – 6 UF 40/08, FamRZ 2009, 783; das Aktenzeichen des BGH lautet: XII ZR 205/08). Zur Präklusion vgl. ferner OLG St...mehr