Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.1 Mietschulden/Mietrückstände

Rz. 390 Die materiellen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages müssen für die Übernahme von Mietschulden schon vorliegen (LSG Hessen, Beschluss v. 17.5.2013, L 9 AS 247/13 B ER). Rz. 390a Das LSG Sachsen sieht es als erforderlich an, dass die Möglichkeit fehlt, eine angemessene Ersatzwohnung anzumieten (LSG Sachsen, Beschluss v. 17.2.2016, L 4 AS 345/1...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6.1 Selbsthilfe

Rz. 397 Voraussetzung für Leistungen nach Abs. 8 ist ferner, dass der Leistungsberechtigte nach dem Nachranggrundsatz die Notlage nicht selbst beseitigen kann. Zu den Selbsthilfemöglichkeiten gehört das Bemühen um eine Zahlungsvereinbarung z. B. mit dem Vermieter oder Stromversorger. Ein Jobcenter darf insoweit auf präsente Hilfsmöglichkeiten verweisen, die geeignet und zumu...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.9 Sonstiges

Rz. 401 Ein Ablehnungsbescheid auf den Antrag eines Darlehens zur Tilgung von Mietschulden erledigt sich durch den Auszug aus der Wohnung auf sonstige Weise (§ 39 Abs. 2 SGB X). Der Erledigung könne der Betroffene nur durch Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz oder einem Darlehen eines Dritten entgegenwirken (Bay. LSG, Urteil v. 18.3.2013, L 7 AS 141/12).mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.4 Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund verwertbaren Vermögens

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2 Nr. 1, 1a) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn Vermögensgegenstände auch nach Prüfung der Abs. 3 und 2 noch ganz ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.8 Sonstiges

Rz. 148b Ist der Antragsteller Erbe einer Immobilie, die als Vermögen zu berücksichtigen ist, hat er zum Nachweis seiner Hilfebedürftigkeit den Beweis zu erbringen, dass ihm innerhalb des nach § 41 Abs. 3 Satz 1 maßgeblichen Zeitraums von einem Jahr trotz aller zumutbaren Bemühungen eine Veräußerung des Grundstücks nicht gelungen ist (SG Neuruppin, Gerichtsbescheid v. 6.9.20...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 3 Literatur

Rz. 50 Blüggel, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Hammel, Keine Gewährung einer Erstausstattungsbeihilfe nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II im Fall der wiederholt auftretenden Obdachlosigkeit?, ZfF 2019, 82. Mester, Der unabweisbare Bedarf nach § 24 Abs. 1 SGB II und der ergänzende Bedarf nach § 37 Abs. 1 SGB XII – Rechtsprechungsübersicht zur Darlehensgewährung, ZfF 2015, ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 97 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Fehlende Arbeitsanreize beim Bürgergeld und Wohngeld –Interdependenzen der sozialen Transfersysteme, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 20/6058. ders., Grundrente (Respektrente) – Sachstand und Zahlbeträge (Antwort der Bundesregierung auf die Klein...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.7 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 399 Die Fachgerichte müssen nach der Rechtsprechung des BVerfG vorläufigen Rechtsschutz gewähren, wenn Antragstellern sonst eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung ihrer Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann. Je schwerer die Belastungen wiegen, die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 102 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. ders., Grundrente (Respektrente) – Sachstand und Zahlbeträge (Antwort der Bundesre...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.3 Freibetrag nach Abs. 2

Rz. 105 D Abs. 2 enthält den gebündelten, bis 31.12.2022 in Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 bzw. Nr. 1a und Nr. 4 geregelten Freibetrag vom Vermögen. Er umfasst 15.000,00 EUR, der für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft von dem zu berücksichtigenden Vermögen abzusetzen ist. In der Gesetzesbegründung zum Bürgergeld-Gesetz wird dargestellt, dass damit eine deutliche Erhö...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 407 Anders, Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft am Beispiel der Stadt Dresden, SGb 2015, 434. Banafsche/Klenk, Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel der kommunalen Jobcenter, ZfR 2020, 151. Becker, Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II – aktueller Stand der Rechtsprechung des BSG,...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.12 Gerichtspflichten bei Räumungsklagen (Abs. 9)

Rz. 402 Abs. 9 soll das Jobcenter des zugelassenen kommunalen Trägers bzw. der gemeinsamen Einrichtung in die Lage versetzen, auf eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Leistungsberechtigten beruhende Räumungsklage zu reagieren und eintretende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Die Regelungen gewährleisten eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XI...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.9 Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG)

Rz. 51b Abs. 6 regelt seit dem 1.8.2016 die Art und den Umfang der Berücksichtigung des Überbrückungsgeldes an Strafgefangene nach § 51 StVollzG. Das Überbrückungsgeld wird dem Gefangenen bei seiner Entlassung in die Freiheit ausgezahlt. Es soll den notwendigen Lebensunterhalt des Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Zahlung an Dritte

Rz. 377 Abs. 7 soll die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährleisten. Dazu werden die kommunalen Träger bei der Aufgabenerledigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. die Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b) aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr als Geldleistung an den Hilfebedürftigen, sondern an den Vermieter bzw. ander...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 21 Träger / 2.1 Rechtlicher Status der Träger

Rz. 3 § 21 erkennt natürliche und juristische Personen des privaten wie des öffentlichen Rechts als Träger an (rechtsfähige Personen). Eine natürliche Person ist der Mensch von der Geburt bis zu seinem Tod. Er ist als Rechtssubjekt Träger von Rechten und Pflichten. § 21 stellt keine weiteren Bedingungen, die einschlägigen Qualitätsanforderungen müssen jedoch erfüllt werden. Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Befreiung von Schulden/Sicherheitsleistung

Rz. 878 Nach dem Gesetz sind die übrigen Gesellschafter verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von gemeinschaftlichen Schulden zu befreien oder hinsichtlich noch nicht fälliger Schulden Sicherheit zu leisten (§§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB, § 728 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BGB). Diese Ansprüche werden i.d.R. im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / g) Verbindlichkeiten

Rz. 147 Der Begriff des Vermögensgegenstandes umfasst nicht Schulden (vgl. §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1 HGB). Aus § 247 Abs. 1 HGB ergibt sich die Zusammensetzung der Passivseite der Bilanz: Eigenkapital, Schulden und transitorische (passive) RAP (§ 250 Abs. 2 HGB). Schulden wiederum können Verbindlichkeiten und Rückstellungen sein. Rz. 148 Die Verbindlichkeit ist vom Rückstellu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Von der Haftung des Kommanditisten erfasste Verbindlichkeiten

Rz. 296 Der Insolvenzverwalter ist nur berechtigt, einen Kommanditisten wegen Rückzahlung seiner Kommanditeinlage (bis zu deren Höhe) für solche Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen, für die der Kommanditist nach §§ 128, 171, 172 HGB persönlich haftet.[522] In der Insolvenz der Gesellschaft ist die Haftung des Kommanditisten teleologisch reduziert, mit der Fo...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Übernahme einer fremden Verbindlichkeit (§ 1854 Nr. 4 BGB)

Rz. 18 Gem. § 1854 Nr. 4 BGB bedarf der Betreuer einer Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einem Rechtsgeschäft, das auf die Übernahme einer fremden Verbindlichkeit gerichtet ist. Anders als unter der Vorgängernorm des § 1822 Nr. 10 BGB a.F. wird der Genehmigungstatbestand nicht ausgelöst, wenn die Übernahme der Verbindlichkeit die bloße gesetzliche Nebenfolge des Rechtsge...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH bzw. AG

Rz. 313 Der Wunsch der Gläubiger, den Gesellschafter der GmbH für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich in Anspruch zu nehmen,[570] ist so alt wie die Rechtsform selbst.[571] Als Haftungstatbestände werden diskutiert: Unterkapitalisierung, Durchgriffshaftung, sittenwidrige vorsätzliche Gläubigerschädigung und Existenzvernichtung.[572] 1. Unterkapitalisierung Rz. 314 Ma...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Umwandlung von Verbindlichkeiten in Stammkapital (Debt-Equity-Swap, DES)

aa) Sachverhaltsgestaltungen des DES Rz. 101 Die Überschuldung der Gesellschaft kann auch dadurch beseitigt werden, dass ein Gläubiger seine Forderung gegen die Gesellschaft ganz oder teilweise in eine Kapitalbeteiligung umwandelt.[247] Die Umwandlung (Swap) von Schulden der Gesellschaft (Debt) in Gesellschaftsanteile (Equity) des Gläubigers hat als Transaktions- und Sanierun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Haftung der Partner für die allgemeinen Verbindlichkeiten der Gesellschaft

Rz. 1291 § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG bestimmt, dass die Partner als Gesamtschuldner neben dem Vermögen der Partnerschaft für deren Verbindlichkeiten haften. Die Norm entspricht § 721 BGB. § 8 Abs. 1 Satz 2 PartGG in der durch das MoPeG geänderten Fassung erklärt seit dem 1.1.2024 überdies die §§ 721a und 721b BGB für entsprechend anwendbar. Mit dem Verweis auf die wortlautident...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Übertragung von Verträgen und Verbindlichkeiten

Rz. 496 Insb. bei der Einbringung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen sind häufig nicht nur Aktiva zu übertragen, sondern auch bestehende Verbindlichkeiten. Außerdem soll die aufnehmende Gesellschaft häufig neuer Vertragspartner von bereits abgeschlossenen Verträgen wie z.B. von Mietverträgen oder anderen Dauerschuldverhältnissen oder von sonstigen laufenden Vertragsverh...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Abschreibungen und Verbindlichkeiten

Rz. 309 Sofern Abschreibungen unterhaltsrechtlich anerkannt werden, sind die entsprechenden Tilgungsleistungen für Kreditfinanzierungen der abzuschreibenden Wirtschaftsgüter grds. nicht noch zusätzlich abzusetzen.[733] Wird die Verbindlichkeit aber anerkannt, so hat eine zusätzliche Abschreibung zu unterbleiben.[734] Auch im Bereich von Immobilien, wo Abschreibungen grds. ni...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Haftung nur für eigene Verbindlichkeiten

Rz. 5 Weitere Folge der Vermögenstrennung im Rahmen der Zugewinngemeinschaft ist die grds. Haftung jedes Ehegatten nur für eigene Verbindlichkeiten.[2] In der Gestaltungsberatung gilt es, diesen Grundsatz besonders zu betonen, damit die Ehegatten ihre Vermögensorganisation entsprechend ausrichten können. Für Verbindlichkeiten des anderen haftet ein Ehegatte nur dann, wenn fü...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Bilanzbegriff

Rz. 4 Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände (Aktiva bzw. Aktivposten) eines Unternehmens und der zur Finanzierung eingesetzten Mittel (Passiva bzw. Passivposten), letztere getrennt nach der Mittelherkunft der Unternehmenseigentümer (Eigenkapital) und der Gläubiger (Fremdkapital bzw. Schulden). Für den formalen Aufbau wird üblicherwe...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Verpflichtungen

Rz. 277 Nach § 1581 BGB sind die Verbindlichkeiten des Unterhaltsverpflichteten für die Frage der Leistungsfähigkeit zu beachten. Dafür ist eine umfassende Abwägung der Interessen von Unterhaltsverpflichtetem, -berechtigtem und Drittgläubiger erforderlich.[675] Der Unterhalt darf gem. § 1581 BGB nicht dazu führen, dass dem Unterhaltsberechtigten ein höherer Betrag zum Leben ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Wesentlicher Teil der bei Fälligkeit nicht bezahlbaren Verbindlichkeiten

Rz. 62 Im Jahr 2005 hat der BGH [144] in einem Haftungsfall nach § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. entschieden: Beträgt die innerhalb von 3 Wochen (s.u. Rdn 64) nicht zu beseitigende Liquiditätslücke weniger als 10 %, ist regelmäßig nicht von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10 % betragen wird.[145] Beträgt die Liquid...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / j) Exkurs: Steuerabgrenzungen (Latente Steuern)

Rz. 169 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG erfährt für die steuerbilanzrechtliche Gewinnermittlung eine Vielzahl von Durchbrechungen (dazu u. Rdn 233 ff.). Deshalb können die Bilanzansätze in der Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen, sodass das handelsrechtliche Ergebnis und der steuerrechtliche Gewinn unterschiedlich hoch ausfallen. Dies hat seinen ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Zivilrecht

Rz. 234 Für Zeiträume nach Inkrafttreten des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO in der Fassung des MoMiG (s. § 28 Rdn 153 ff.)[455] ist Voraussetzung für den Nichtansatz einer Verbindlichkeit im Überschuldungsstatus, dass ein Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist. Unklar war unter anderem, ob ein Rangrücktritt im Sinne der Regelung wie nach der Rechtslage zuvor auch eine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Verbot der Doppelverwertung in Zugewinnausgleich und Unterhalt

Rz. 104 Die Rspr. und Literatur[224] verdeutlichen das Thema der Doppelberücksichtigung von Vermögenspositionen und Schulden bei Unterhalt und Zugewinn: Nach st. Rspr. des BGH ist ein güterrechtlicher Ausgleich eines vorhandenen Vermögenswerts nicht zulässig, soweit diese Vermögensposition bereits auf andere Weise, sei es unterhaltsrechtlich oder im Wege des Versorgungsausgl...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Aufnahme auf eine andere GmbH)

Rz. 240 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.25: Spaltungsvertrag (mit Kapitalerhöhung bei aufnehmender und Kapitalherabsetzung bei übertragender Gesellschaft) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ A. Urkundseingang Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden ________________________...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 2. Anmerkung

Rz. 19 Voraussetzungen des Freistellungsanspruchs Der selbstständige Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB entsteht nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern von vorneherein zugleich mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses. Der mithaftende Gesamtschuldner kann daher schon vor seiner eigenen Leistung an den Gläubiger von den anderen Gesamtschuldnern ve...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Körperschaft-, Gewerbe-, pauschalierte Lohn- und USt

Rz. 723 Für nicht abgeführte Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaft- und pauschalierte Lohnsteuer haftet der Geschäftsführer nach § 69 AO persönlich, wenn die Gesellschaft zur Zeit der Voranmeldung bzw. im Zeitpunkt der Fälligkeit der unterlassenen (Voraus-)Zahlung noch genügend Liquidität hatte.[1444] Erforderlichenfalls muss der Geschäftsführer bei Liquiditätsproblemen bereits vo...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 268 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.30: Spaltungsplan UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschien: Herr _________________________ (Name, Geburtsdatum, Adr...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Bürgschaft

Rz. 205 Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge ggü. dem Gläubiger eines Dritten (des sog. Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.[150] Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft im Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Die Bürgschaft sichert damit als eigene Leistungsverpflichtu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Kodifizierte GoB

Rz. 93 Die Buchführung muss nach § 239 Abs. 2 HGB dokumentationstechnisch und inhaltlich richtig sein. Darin spiegelt sich der Grundsatz der Bilanzwahrheit wider. Gemeint ist nicht eine objektive Richtigkeit, da viele Normen vom Bilanzierenden ein bewusstes Abweichen von den tatsächlichen Verhältnissen gestatten. Entscheidend ist allein die sachliche Übereinstimmung mit dem ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Nettobetrachtung

Rz. 27 Begünstigt ist nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG nur der Teil des begünstigungsfähigen Vermögens, der den um das unschädliche Verwaltungsvermögen gekürzten Teil des Nettowerts des Verwaltungsvermögens übersteigt. Der weitergehende Wertanteil, also der verbleibende Nettowert des Verwaltungsvermögens unterliegt als sog. (schädliches) Verwaltungsvermögen der Regelbesteueru...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen

Rz. 15 Unternehmerisches Vermögen wird zum Bewertungsstichtag (im Todesfall der Todestag bzw. bei Schenkung im Zeitpunkt deren Ausführung) mit dem sog. gemeinen Wert (§ 9 BewG), der den Verkehrswert abbilden soll, bewertet. Die Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen richtet sich nach § 12 Abs. 5 ErbStG. Der Umfang des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben u...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / e) Geschäfts- bzw. Firmenwert

Rz. 144 Der Geschäftswert ist – vereinfacht ausgedrückt – die Differenz zwischen dem Ertragswert eines Unternehmens und dem Substanzwert (= Zeitwert sämtlicher Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden). Liegt ein Mehrwert (= positiver Geschäftswert) vor, spiegeln sich darin die nicht aktivierungsfähigen wirtschaftlichen Vorteile wider. Beispiele Kundenstamm, Qualität der ...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 3.1 Tilgungsreihenfolge bei Beitragsrückständen

Gelegentlich sind Arbeitgeber nicht nur Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, sondern auch Schuldner von Auslagen der Einzugsstelle, Säumniszuschlägen, Zinsen, Geldbußen usw. Der Arbeitgeber kann bei der Zahlung bestimmen, in welcher Reihenfolge die Schuld getilgt werden soll[1]. Achtung Tilgungsreihenfolge kann vom Arbeitgeber bestimmt werden Der Arbeitgeber kann b...mehr