Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 3.3 Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld

Erhalten Personen Pflegeunterstützungsgeld aus der sozialen Pflegeversicherung, werden die daraus resultierenden Beiträge zur Krankenversicherung von den Pflegekassen gezahlt.[1] Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, werden diese zu zahlenden Beiträge einschließlich des Zusatzbeitrags direkt über die Monatsabrechnung GSV der Krankenkasse, bei der die Pfle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Führungszeugnis / 3.2 Einträge

Das erweiterte Führungszeugnis wurde ursprünglich im Hinblick auf den Kinderschutz eingeführt und enthält unabhängig vom Strafmaß Auskunft über alle Sexualstraftaten und kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen.[1] Dazu gehören u. a.: Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht[2], sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen[3], sexueller Missbrauch von Gefangenen, be...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.2 Die unbedingt unpfändbaren Einkommensteile

Nach § 850a ZPO sind folgende Bezüge unbedingt unpfändbar: Die Hälfte der Gesamtvergütung für Mehrarbeitsstunden (Überstunden, Überschichten). Zu berücksichtigen ist das gesamte, für die geleistete Mehrarbeit zu zahlende Entgelt – nicht nur der eventuelle Überstundenzuschlag. Mehrarbeitsstundenvergütung fällt bei Tätigkeit über die normale (gewöhnliche) Arbeitszeit hinaus an,...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.6 Wahlgrundsätze

Vertrauenspersonen und Stellvertreter werden in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.[1] Werden Stimmen offen abgegeben, kann dies zur Anfechtbarkeit der Wahl führen, und zwar auch dann, wenn der Wähler selbst die offene Stimmabgabe veranlasst hat. Nach der Rechtsprechung des BAG[2] ist der Grundsatz der geheimen Wahl nicht nur ein s...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Sinn und Zweck des § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX

Rz. 283 Vor Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber nicht nur den BR des Betriebes anzuhören und die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen, sondern auch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu beteiligen. Seit den Änderungen des Schwerbehindertenrechts zum 1.1.2018 durch das Bundesteilhabegesetz ist jede Kündigung e...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 20 Die Leistungen nach dem SGB XII umfassen die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27–40 SGB XII), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41–46b SGB XII) sowie die sogenannten Hilfen in speziellen Lebenslagen (§§ 47–74 SGB XII). Bei den Leistungen zum Lebensunterhalt wird der Gesamtbedarf, bestehend aus Regelbedarf (§§ 27a ff. SGB XII), Mehrbedarf (§ 30 SGB ...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX

Rz. 28 Das SGB IX umfasst drei Teile. Der 1. Teil dient dazu, Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken (§ 1 S. 1 SGB IX). Nach § 5 SGB IX umfasst der 1. Teil Leistungen zur m...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Anspruch auf Leistungen nach SGB II (Bürgergeld)

Rz. 7 Nach § 7 Abs. 1 SGB II sind Personen leistungsberechtigt, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Wer die Altersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, erhält keine Leistungen des SGB II, sond...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Schwerbehinderte Menschen (SGB IX)

Rz. 16 Der Arbeitgeber hat, was die Alltagspraxis mitunter ignoriert, im Vorfeld einer Stellenausschreibung vielfältige Prüfungspflichten und Beteiligungsrechte aus §§ 164, 166 SGB IX zu beachten. Diese Förderpflichten betreffen allerdings nur Arbeitgeber, die die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen (§ 164 Abs. 1 S. 7 SGB IX).[50] Denn die S. 7–9 des § 164 Abs. 1 SGB IX st...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 33 SGB II

Rz. 13 § 33 SGB II ordnet zugunsten der SGB II-Leistungsträger den Übergang von Ansprüchen (cessio legis) von SGB II-Leistungsbeziehern gegen Dritte an und dient damit der Sicherung des Nachranggrundsatzes nach §§ 3 Abs. 3, 9 Abs. 1 SGB II. Der Anspruchsübergang ist Ausgleich dafür, dass der Anspruch gegen den Dritten im Zeitpunkt der Bedürftigkeit für den Hilfebedürftigen n...mehr

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§ 1 Grundlagen / I. Art und Umfang des sozialrechtlichen Kostenersatzanspruchs aus § 102 SGB XII

Rz. 49 Die selbstständige Erbenhaftung aus § 102 SGB XII begründet eine unmittelbare Verpflichtung der Erben des verstorbenen Sozialhilfeempfängers auf Kostenersatz. Sie ist nicht von einem originären Anspruch gegen den Verstorbenen selbst abhängig. In §§ 103, 104 SGB XII finden sich ebenfalls sozialrechtliche Regelungen zur Erbenhaftung, welche allerdings unselbstständigen ...mehr

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§ 24 Sozialrecht / V. Selbstständige Erbenhaftung, § 102 SGB XII

Rz. 37 § 102 SBG XII begründet eine sog. selbstständige Erbenhaftung, d.h. eine von der Haftung des Hilfeempfängers völlig unabhängige Ersatzpflicht der Erben des Hilfeempfängers. Abzugrenzen ist sie von der unselbstständigen Erbenhaftung nach § 103 SGB XII. Die unselbstständige Erbenhaftung greift etwa, wenn zusätzlich bereits zu Lebzeiten ein Kostenersatzanspruch gegen den...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Reduzierung der Arbeitszeit, § 164 Abs. 5 SGB IX

A. Allgemeines Rz. 1 § 164 Abs. 5 SGB IX hat mit Wirkung zum 1.1.2018 die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 81 Abs. 5 SGB IX abgelöst, der seinerseits mit Wirkung zum 1.7.2001 den wortgleichen § 14 Abs. 4 SchwbG abgelöst hatte.[1] Die tatbestandlich sehr kurz gehaltene Norm vermittelt dem geschützten Personenkreis einen echten Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, der...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 93 SGB XII

Rz. 24 § 93 SGB XII bezweckt den sozialhilferechtlichen Nachrang i.S.d. § 2 SGB XII wiederherzustellen, indem auf den Sozialhilfeträger kraft Übergangsanzeige die Ansprüche übergehen, die dem Leistungsberechtigten bzw. seinen Eltern, dem Ehe- oder Lebenspartner (bei Leistungen nach dem 5.–9. Kapitel des SGB XII) gegen einen anderen zustehen. Der Übergang erfolgt durch Verwal...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX

Rz. 346 Nach § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Der Anspruch besteht dann nicht, wenn die Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre. § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX ist der weite...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / XVI. Einführung zu § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX

1. Sinn und Zweck des § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX Rz. 283 Vor Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber nicht nur den BR des Betriebes anzuhören und die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen, sondern auch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu beteiligen. Seit den Änderungen des Schwerbehindertenrechts zum 1.1.2018 durch...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 141 SGB IX

Rz. 34 Auch § 141 SGB IX hat durch das BTHG einen neuen Regelungsgehalt erhalten. Die Vorschrift entspricht nun dem § 93 SGB XII. Hat die leistungsberechtigte Person einen Anspruch gegen einen oder mehrere Dritte, so muss der Eingliederungshilfeträger dennoch Leistungen erbringen, sofern der Anspruch zunächst nicht realisierbar ist. Anschließend ist aber trotzdem der Nachrang...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) § 22 SGB VII

Rz. 592 In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates Sicherheitsbeauftragte [1566] unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Zu berücksichtigen ist die zeitliche und fachliche Nähe der zuständigen Sic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Überwachungspflicht des Betriebsrats gem. § 167 Abs. 2 S. 7 SGB IX i.V.m. § 80 Abs. 1, 2 BetrVG

Rz. 509 Gemäß § 170 Abs. 2 S. 7 SGB IX ist der Betriebsrat als Interessenvertretung gem. § 176 SGB IX dafür zuständig,[1469] den Arbeitgeber bei der Einhaltung ihm obliegender Verpflichtungen gem. § 167 SGB IX zu überwachen. Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob ein Betriebsrat im Zusammenhang mit dieser Pflicht verlangen kann, dass ihm der Arbeitgeber sämtliche Namen bek...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / 5. § 74 SGB XII

Rz. 50 Im Rahmen der Diskussion um gestörte Familienverhältnisse findet sich häufig ein Verweis auf Ansprüche nach § 74 SGB XII: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen." Aber auch sonst kommt ein Anspruch nach § 74 SGB XII in Betracht, wenn eine Person z.B. bestattungsp...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / XIV. Antrag nach §§ 170 ff. SGB IX: Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

1. Allgemeines a) Zweck der Regelung Rz. 210 Die §§ 168 ff. SGB IX sollen auch im Falle einer Kündigung den besonderen Schutzinteressen schwerbehinderter Arbeitnehmer Rechnung tragen. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes gemäß § 168 SGB IX wirksam kündigen. Diese Zustimmungserte...mehr

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§ 24 Sozialrecht / III. SGB XII

1. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII Rz. 20 Die Leistungen nach dem SGB XII umfassen die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27–40 SGB XII), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41–46b SGB XII) sowie die sogenannten Hilfen in speziellen Lebenslagen (§§ 47–74 SGB XII). Bei den Leistungen zum Lebensunterhalt wird der Gesamtbedarf, bestehend aus Regelbedarf ...mehr

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§ 24 Sozialrecht / IV. SGB IX

1. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX Rz. 28 Das SGB IX umfasst drei Teile. Der 1. Teil dient dazu, Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken (§ 1 S. 1 SGB IX). Nach § 5 S...mehr

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§ 1 Grundlagen / III. Gestaltungsüberlegungen zu § 102 SGB XII

Rz. 71 Die selbstständige Haftung der Erben (auch der Erben des vorverstorbenen Ehe- bzw. Lebenspartners) bietet Anlass für Gestaltungsüberlegungen, wie etwaiges Vermögen, das zu Lebzeiten des Hilfeempfängers als Schonvermögen galt – regelmäßig eine Immobilie –, der Einsatzgemeinschaft bestmöglich erhalten und einem Regress des Sozialhilfeträgers entzogen werden kann. Rz. 72...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Unfallverhütungsvorschriften gem. § 15 SGB VII

Rz. 573 Die Unfallversicherungsträger können als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erlassen, soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen. Die Zahl der UVV hat sich deutlic...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Einschränkung der Ermessensentscheidung

Rz. 222 Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem letzten Tag der Vergütungszahlung mindestens drei Monate liegen, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Insoweit besteht der besondere Kündigungsschutz faktisch nur in einer besonderen Lohnsicherung, wenn ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX)

Rz. 572 Siehe § 2 Rdn 484 ff. Ausfüllungsbedürftig ist die Regelung des Verfahrens des betrieblichen Eingliederungsmanagements.[1543]mehr

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§ 24 Sozialrecht / I. Systematik des Sozialrechts

Rz. 1 Das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG gebietet es dem Gesetzgeber, den sozialen Rechten und Bedürfnissen der Bürger zu entsprechen. Diese Rechte sind im Wesentlichen in den Sozialgesetzbüchern I bis XII und XIV kodifiziert worden. Dabei bildet das SGB I den allgemeinen Teil dieses Regelungskomplexes und legt die Grundsätze der folgenden Bücher des SGB fest. Nac...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1408 Versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird.[3270] Der Begriff der Beschäftigung erfasst gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist daher stets auch ein sozialversicherungspflichtiges Bes...mehr

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§ 21 Krankenversicherung / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Rz. 2 Der Kreis der versicherungspflichtigen Beschäftigten ergibt sich aus § 5 SGB V. Hiernach sind insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte pflichtversichert, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Auch teilzeitbeschäftigte Arbe...mehr

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§ 22 Pflegeversicherung

Rz. 1 Die Pflegeversicherung ist seit 1995 die jüngste Säule der Sozialversicherung. Sie ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) geregelt. Die Pflegeversicherung deckt das Risiko ab, ambulant oder stationär pflegebedürftig zu werden. Besonderheiten für Teilzeitbeschäftigte bestehen, abgesehen von der geringfügigen Beschäftigung, nicht. Rz. 2 Hinsichtlich der beitrag...mehr

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§ 1 Grundlagen / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 55 Im Sozialrecht gilt der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe. Demnach sind Sozialhilfeleistungen von staatlicher Seite stets subsidiär und erst nach Ausschöpfung aller sonstigen Möglichkeiten statthaft (vgl. § 2 Abs. 1 SGB XII) und sie sollen letztlich nur dem Hilfsbedürftigen höchstselbst zuwachsen.[108] Die Vorschrift des § 102 SGB XII wurde geschaffen mit der Er...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Schutzbereich

Rz. 211 Der Zustimmung des Integrationsamtes bedürfen alle arbeitgeberseitigen Kündigungen von Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX), auch außerordentliche und Änderungskündigungen.[360] Rz. 212 Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung länger als sechs M...mehr

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§ 1 Grundlagen / 2. Erbrechtliche Aspekte

Rz. 63 Nach bürgerlich-rechtlichen Gesichtspunkten werden alle Nachlassverbindlichkeiten im Grundsatz gleichberechtigt behandelt, sofern diese vom Nachlass vollständig befriedigt werden können, ohne dass eine Unterscheidung nach dem Entstehungsgrund der einzelnen Vermögenspositionen erfolgt.[125] Allerdings ist, wenn der Kostenersatzanspruch aus § 102 Abs. 1 S. 1 SGB XII im ...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 31 Nach § 92 SGB IX ist nach Maßgabe des 9. Kapitels des SGB IX ein Beitrag aufzubringen. Dieser Beitrag bestimmt sich nach den Vorschriften über das Einkommen und das Vermögen gemäß §§ 135 ff. SGB IX. Der Einkommensbegriff weicht von denen des SGB II und SGB XII ab. § 135 Abs. 1 SGB IX definiert das Einkommen als die Summe der Einkünfte des Vorvorjahres nach § 2 Abs. 2 ...mehr

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§ 25 Unfallversicherung / D. Beitragshöhe

Rz. 11 Anders als in den übrigen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist die Beitragshöhe für die gesetzliche Unfallversicherung nicht im Voraus festgelegt. Die Beiträge werden vielmehr nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragsansprüche dem Grunde nach entstanden sind, im Wege der Umlage festgesetzt, § 152 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Rz. 12 Die gesetzliche Unfallve...mehr

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§ 23 Rentenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 3 Der Kreis der Versicherungspflichtigen ergibt sich aus §§ 1 ff. SGB VI. Rz. 4 Insbesondere sind Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 SGB VI. Das gilt auch im Midi-Job, also bei einer Vergütung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (vormals: Gleitzone) i.S.v. § 20 Ab...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / I. Begünstigter Personenkreis

Rz. 5 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX steht schwerbehinderten Arbeitnehmern zu. Nach § 2 Abs. 2 SGB IX ist ein Mensch schwerbehindert, wenn bei ihm ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und er seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i.S.d. § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX hat. Di...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / II. Beitragsschuldner im Innenverhältnis

Rz. 27 Zwar ist der Arbeitgeber im Außenverhältnis gegenüber dem Sozialversicherungsträger der einzige Beitragsschuldner, doch soll er nach dem gesetzlichen Konzept die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur etwa zur Hälfte tragen. Der Ausgleich erfolgt durch einen Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, der sich auf den ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Besondere Fälle

Rz. 1014 Möglich ist sowohl der Abschluss eines Sozialplans im Hinblick auf eine bestimmte Betriebsänderung als auch der Abschluss eines Rahmensozialplans für mögliche, aber noch nicht geplante Betriebsänderungen.[2508] Rz. 1015 Ein Sozialplan muss nicht zwingend eine Abfindung für die Arbeitnehmer vorsehen. Abfindungen sind lediglich dann erforderlich, wenn Entlassungen droh...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Rz. 74 Mit Ausnahme von Beschäftigungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung, nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz besteht für geringfügig Beschäftigte Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung, § 7 Abs. 1 S. 1 SGB V. Daraus folgt eine Versicherungsfreiheit auch in der sozialen Pflegeversicherung, § 20 Abs...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 2. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

Rz. 25 Kommt es dazu, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer geringfügig oder im Bereich des sozialversicherungspflichtigen Einstiegsbereichs beschäftigt, ohne hierbei Kenntnis über eine Zweitbeschäftigung zu haben, werden unter den Voraussetzungen der Zusammenrechnung beide Beschäftigungsverhältnisse voll sozialversicherungspflichtig. In der Konsequenz führt der Arbeitgebe...mehr

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§ 24 Sozialrecht / II. Anspruch auf Sozialhilfeleistungen

Rz. 6 Nach § 9 Abs. 1 SGB I kann Sozialhilfe beanspruchen, wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich nicht mit eigenen Mitteln selbst zu helfen und auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhält. Dabei müssen diese Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen[1] und nicht ausdrücklich "norm...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Verfahren vor dem Integrationsamt

Rz. 218 Auf den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen hin prüft das Integrationsamt nicht deren arbeitsrechtliche Zulässigkeit, sondern ausschließlich die Notwendigkeit der Gewährung von Sonderkündigungsschutz.[371] Rz. 219 Der an das Amt zu stellende Antrag muss gemäß § 170 Abs. 1 S. 1 SGB IX schriftlich oder elektronisch erfol...mehr

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§ 21 Krankenversicherung / D. Beitragstragung und -zahlung

Rz. 27 Für die gesetzliche Krankenversicherung war der sonst geltende Grundsatz der paritätischen (hälftigen) Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zeitweilig aufgegeben, um die Kosten der Versicherung von den Kosten der Arbeit ein wenig abzukoppeln. Konkret wurde seit dem 1.7.2005 für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ein zusät...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 2. Ausnahme: Rentenversicherung

Rz. 77 Unterschiede zwischen den Typen geringfügiger Beschäftigung bestehen in der gesetzlichen Rentenversicherung: Denn auch insoweit besteht für zeitgeringfügig Beschäftigte i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV keine Versicherungspflicht, § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI. Rz. 78 Dagegen sind geringfügig entlohnte Beschäftigte seit dem 1.1.2013 in der Rentenversicherung grundsätzlich ...mehr

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§ 24 Arbeitslosenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 2 Gem. § 24 Abs. 1 SGB III sind vor allem Beschäftigte versicherungspflichtig. § 25 SGB III enthält nähere Angaben zur versicherungspflichtigen Beschäftigung. Daraus ergibt sich auch, dass die Beschäftigung zur Berufsausbildung ebenfalls die Versicherungspflicht auslöst. Für Beschäftigte beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverh...mehr

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§ 23 Rentenversicherung / C. Beitragssatz und Bemessungsgrundlage

Rz. 14 Die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung werden von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates für das jeweils nachfolgende Kalenderjahr festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt durch eine Verordnung. Die Verordnungsermächtigung findet sich in § 160 Nr. 1 SGB VI. Seit dem 1.1.2018 beträgt der allgemeine Beitragssatz 18,6 %, in der knappschaftlichen...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 164 Abs. 5 SGB IX hat mit Wirkung zum 1.1.2018 die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 81 Abs. 5 SGB IX abgelöst, der seinerseits mit Wirkung zum 1.7.2001 den wortgleichen § 14 Abs. 4 SchwbG abgelöst hatte.[1] Die tatbestandlich sehr kurz gehaltene Norm vermittelt dem geschützten Personenkreis einen echten Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, der keiner weiter...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / jj) Versicherungen, § 10

Rz. 686 Zur Bestimmung des Bedarfs an zusätzlichen Versicherungen für den entsandten Arbeitnehmer ist vor allem entscheidend, ob für die Dauer des Auslandseinsatzes der Arbeitnehmer in die deutsche Sozialversicherung einbezogen bleibt oder nicht.[1462] Grds. gelten die Vorschriften über die Versicherungspflicht und -berechtigung in der deutschen Sozialversicherung aufgrund d...mehr