Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist in den Abs. 1 bis 4 chronologisch nach unterschiedlichen Altersstufen aufgebaut: Abs. 1 trifft Regelungen für zu betreuende Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abs. 2 sieht einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege für Kinder ab dem ersten Lebensjahr vor. Abs. 3 sieht für K...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.1.3 Kostenbeiträge

Rz. 10 Mit Abs. 1 ist eine unmittelbare Regelung für die Erhebung von Kostenbeiträgen geschaffen, einer landesgesetzlichen Regelung bedarf es nicht. Kostenbeiträge stellen eine sozialrechtliche Abgabe eigener Art dar (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 5.9.2018, 12 A 181/17 Rz. 65). Rz. 11 § 90 Abs. 1 ermöglicht aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine pauschalierte Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2.2 Passivlegitimation

Rz. 13 Verpflichtet wird durch Abs. 2 der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gegenüber diesem, und nicht etwa gegenüber dem Einrichtungsträger (vgl. Gerlach/Hinrichs, SRa 2013 S. 234, 239), ist der Anspruch geltend zu machen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird nach dem infolge der Föderalismusreform durch Art. 1 Nr. 13 KiföG (BGBl. I 2008 S. 2403) eingef...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.4 Vorhaltepflicht für Kinder im schulpflichtigen Alter (Abs. 4)

Rz. 38 Abs. 4 regelt für die Gruppe der Grundschulkinder die Verpflichtung, ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und bei besonderem Bedarf oder ergänzend in Kindertagespflege vorzuhalten (BT-Drs. 16/9299 S. 15). Die Vorhaltepflicht für die Altersgruppe der Kinder im schulpflichtigen Alter war zuvor in Abs. 2 a. F. geregelt. Nach allgemeiner Ansicht h...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Achte Kapitel regelt den Bereich der Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe. Folgende beiden Formen der Kostentragung sind im Gesetz vorgesehen: eine pauschalierte Kostenbeteiligung in Form der Erhebung von Kostenbeiträgen (§ 90), die Festsetzung eines Kostenbeitrages (§§ 92 bis 94) und die Anzeige der Überleitung von Ansprüchen des nach § 91 Kostenpflichtigen geg...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.1 Grundlagen der Förderung

Rz. 4 Abs. 1 legt den Umfang der Förderung in der Kindertagespflege fest und nimmt dabei Bezug auf § 24 Abs. 1, der in den Abs. 2 und 3 Ansprüche auf Betreuung in Kindertagespflege regelt. Rz. 5 Abs. 1 nennt als Grundlagen der Förderung in Kindertagespflege: die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson (soweit nicht bereits durch die Erziehungsberecht...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2.3.4 Wunsch- und Wahlrecht

Rz. 20 Das in § 5 verankerte Wunsch- und Wahlrecht findet auch im Rahmen des Abs. 2 Anwendung. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe ist hiernach verpflichtet, den Leistungsberechtigten ihren Wünschen entsprechende Betreuungsformen zu vermitteln. Steht sowohl ein Platz in einer Einrichtung als auch in Tagespflege zur Verfügung, besteht ein Wahlrecht auch im Hinblick auf die...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.1 Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson (Abs. 1, 3)

Rz. 7 Absatz 1 beschreibt die Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson als subsidiäre Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für den Fall, dass diese nicht von den Erziehungsberechtigten nachgewiesen wird. Damit wird den Wünschen der Erziehungsberechtigten insoweit der Vorrang eingeräumt, als diese die Möglichkeit haben, eine geeignete Person ausz...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zunächst durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder v. 27.12.2004 (Tagesbetreuungsausbaugesetz-TAG) mit Wirkung zum 1.1.2005 (BGBl. I S. 3852) vollständig überarbeitet und neu gefasst und durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwick...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.3 Verpflichtung zur Staffelung in Fällen des Abs. 1 Nr. 3 (Abs. 3)

Rz. 18 Mit der ab 1.8.2019 geltenden Fassung wird eine bundesweite Pflicht zur Staffelung von Kostenbeiträgen eingeführt (Abs. 3). Gesetzgeberischer Anlass für die Verpflichtung zur Staffelung war der Befund, dass zwischen den Ländern aber auch innerhalb der Länder zum Teil stark voneinander abweichende Kostenbeiträge zu ungleichwertigen Lebensverhältnissen führten und die W...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 4 Muster Tagespflegevertrag

Rz. 52 Tagespflegevertrag zwischen den Personensorgeberechtigten ... Anschrift ... und der Tagespflegeperson ... Anschrift ... zur Betreuung von ... geb. ... ... geb. ... 1. Betreuungsort Die Tagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeeltern/Personensorgeberechtigten stattfinden. 2. Betreuungszeit Die Betreuung beginnt am ... Als Betreuungszeit werden vereinbart:mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.5 Höhe der Geldleistung (Abs. 2a)

Rz. 33 Der Gesetzgeber hat in dem neuen Abs. 2a konkretisiert, wie der Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung zu gestalten ist. Der Begriff des "angemessenen Beitrags" in Nr. 2 des Abs. 2 a. F. konnte damit entfallen (vgl. BT-Drs. 16/9299 S. 14). Der Betrag, der für die Anerkennung der Förderungsleistung der Kindertagespflegeperson bezahlt wird, bedurfte nach Auffass...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.1.2 Persönlichkeit, Kooperationsbereitschaft und kindgerechte Räumlichkeiten

Rz. 17 Welche Anforderungen an die Persönlichkeit der Kindertagespflegeperson zu stellen sind, beantwortet der Gesetzeswortlaut nicht. Gleiches gilt für die erforderliche Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen sowie die zur Verfügung stehenden kindgerechten Räumlichkeiten. Hier besteht erneut Raum für landesrechtliche Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.5.2 Anspruch auf Aufwendungsersatz

Rz. 41 Nachdem in Rechtsprechung und Literatur in der Vergangenheit verschiedene Anspruchsgrundlagen für einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für selbstbeschaffte Leistungen bemüht wurden (etwa ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, ein Folgenbeseitigungsanspruch oder ein Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag, vgl. z. B. den Überblick b...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.2 Räumliche Entfernung zum Wohnort

Rz. 25 Der Anspruch nach Abs. 3 Satz 1 beschränkt sich nicht auf die in Wohnnähe bestehenden Einrichtungen. Vielmehr kann auch eine Einrichtung im Bereich eines anderen örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gewählt werden, etwa weil diese sich in Arbeitsplatznähe des Erziehungsberechtigten befindet oder ein besonderes pädagogisches Konzept verfolgt (OVG Sc...mehr

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Jung, SGB VIII § 91 Anwendu... / 2.1.1 Vollstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen

Rz. 4 Zu folgenden vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnahmen der Jugendhilfe werden nach Abs. 1 Kostenbeiträge erhoben: nach Nr. 1: Kosten der Unterkunft eines Kindes oder Jugendlichen in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Abs. 3) während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung; nach Nr. 2...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2 Rechtsanspruch auf frühkindliche Folgerung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 gewährleistet seit dem 1.8.2013 einen subjektiven Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Hinsichtlich der Begriffsbestimmungen Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vgl. die Kommentierung zu § 22 Rz. 5 ff. und Rz. 16 ff. Auf der Tatbestandsseite enthält die Vorschrift lediglich die Voraussetzung, dass ...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.5.3 Amtshaftungsanspruch

Rz. 43 Ein Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG , der die vorherige gerichtliche Geltendmachung der Gewährung eines Platzes in einer Tageseinrichtung voraussetzt (§ 839 Abs. 3 BGB), ist gerichtet auf Geldersatz (Georgii, NJW 1996 S. 686, 689 f.). Zuständig für einen solchen Anspruch ist das Landgericht, § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG, Art. 34 Satz 3 GG. Aufgrund de...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.3 Anspruchsverwirklichung durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 32 Dem gesetzlich normierten Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung entspricht die Verpflichtung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten (VG Braunschweig, Urteil v. 18.1.2007, 3 A 79/06; OVG Saarland, Beschluss v. 16.12.1997, 8 W 6/97). Aufgabe der Länder ist es gemäß § 82 Abs. 2, auf ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.1.1 Teilnahme- oder Kostenbeiträge

Rz. 3 Der Gesetzgeber lässt die Erhebung von Kostenbeiträgen für alle in Nr. 1–3 aufgezählten Angebote zu. Das Abgaben- und Beitragsrecht definiert den Beitrag als eine Geldleistung, die der Deckung oder Verringerung der Kosten einer öffentlichen Einrichtung dient, wenn die Einrichtung dem Pflichtigen besondere Vorteile gewährt. Anders als im Kommunalabgabenrecht, bei dem ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.1.1 Sachkompetenz

Rz. 10 In Abs. 3 Satz 1 werden die Anforderungen an die Sachkompetenz der Kindertagespflegeperson weiter konkretisiert. Danach sollen vertiefte Kenntnisse über die Anforderungen der Kindertagespflege vorliegen, die entweder durch absolvierte qualifizierte Lehrgänge oder in anderer Weise nachgewiesen werden. Rz. 11 Ziel dieser Neuregelung ist es, eine qualitative Angleichung d...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2.3.3 Anspruchsumfang

Rz. 18 Abs. 2 benennt keinen konkreten zeitlichen Umfang des Anspruchs. Durch den Verweis in Satz 2 auf Abs. 1 Satz 3 wird allerdings klargestellt, dass sich der Umfang der täglichen Förderung nach dem individuellen Bedarf richtet. Teilweise wird zur Bestimmung des zeitlichen Umfangs des Anspruchs auf den Rechtsanspruch der über dreijährigen Kinder (§ 24 Abs. 3) zurückgegrif...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.8 Sozialmanagement

Wohnungsunternehmen haben sich häufig damit auseinanderzusetzen, dass Mieter Mietschulden anhäufen und dann die Räumung droht oder dass Mieter durch Verstoß gegen die Hausordnung (Lärm, Schmutz) den Hausfrieden stören. Teilweise beschäftigen Wohnungsunternehmen Sozialarbeiter, die im Rahmen des Mietvertrags auch eingesetzt werden, wenn der Mieter durch Nichtzahlung das Vertr...mehr

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Beschäftigtendatenschutz / 3.2 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Bis zum 30.6.2022 hatten Arbeitnehmer im Krankheitsfall spätestens nach dem 3. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit diese gegenüber dem Arbeitgeber durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes (in Papierform) nachzuweisen (§ 5 EntgFG). Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) wurden Bestandteil der Personalakte. Auch wenn in der AU der Krankheitsgrund nicht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Inhalt

Rz. 31 Dem Betriebsrat sind zunächst die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen. Dies gilt auch im Fall von Massenentlassungen (BAG, Urteil v. 16.9.1993, 2 AZR 267/93 [1]). In Großbetrieben sind u. U. ergänzende Informationen zur Identifikation erforderlich (z. B. Personalnummer, Arbeitsbereich, Abteilung etc.). Rz. 32 Sind bei der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.2 Inhalt des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 131 Der Arbeitnehmer erwirbt einen Anspruch auf tatsächliche Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses, nicht nur einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung (h. M.; BAG, Urteil v. 26.5.1977, 2 AZR 632/76 [1]). Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird das Arbeitsverhältnis mit seinem bisherigen Inhalt weitergeführt. Der Arbeitnehmer kann also dieselben Rechte (Ve...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Kündigung

Rz. 8 Keinen Einfluss auf die Anwendung des § 102 BetrVG hat die mögliche Erklärung des Arbeitnehmers, die Kündigung hinnehmen zu wollen oder sein ausdrücklicher Wunsch, den Betriebsrat nicht zu beteiligen. Im letzteren Fall wäre aber eine Berufung des Arbeitnehmers auf die fehlende Anhörung des Betriebsrats rechtsmissbräuchlich gem. § 242 BGB (venire contra factum proprium)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 850i Abs. 3 ZPO bleiben die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art unberührt. Für die Praxis relevant sind hierbei insbes. die Leistungen der Sozialversicherung, geregelt in dem seit dem 1.1.1976 wirksamen Sozialgesetzbuch Erstes Buch (I) – Allgemeiner Teil (SGB I). Rz...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Pfändbarkeit

Rz. 32 Laufende Geldleistungen nach dem SGB (soweit sie nicht gesetzlich unpfändbar oder nur bedingt pfändbar sind) können uneingeschränkt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (§ 54 Abs. 4 SGB I). Sie unterliegen den pauschalierten Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO ohne Abschläge für Minderbedarf.[17] Rz. 33 Zu den typischen laufenden Geldleistungen gehören z.B.:mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / II. Einmalige Geldleistungen

Rz. 6 Einmalige Geldleistungen unterliegen nur dann der Pfändung, wenn und soweit diese der Billigkeit entspricht (§ 54 Abs. 2 SGB I). Liegen die Voraussetzungen vor, ist die einmalige Geldleistung in vollem Umfange pfändbar. Der Anspruch gegen eine Krankenkasse auf Erstattung von Taxikosten für die Fahrt zu einer Krankenbehandlung ist allerdings nach § 54 Abs. 2 SGB I nicht ...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 4. Künftige Sozialgeldleistungsansprüche

Rz. 57 Bei der Frage, ob auch künftige Sozialgeldleistungsansprüche gepfändet werden können, ist zunächst festzuhalten, dass der Schuldner auf die Sozialleistungen einen Anspruch hat. Diese sind abtretbar und daher jederzeit pfändbar (§ 53 SGB I). Somit können auch zukünftige Ansprüche gepfändet werden, sofern bereits im Zeitpunkt des Erlasses des Pfändungsbeschlussesmehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 63 Ebenso wie § 54 SGB I wurde durch das 2. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs v. 13.6.1994 auch § 850e Nr. 2a ZPO über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialgeldleistungen geändert. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte infolge des Jahressteuergesetzes 1996 durch das Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 2. Zahlkind und Zählkind

Rz. 25 Wird die Pfändung durch ein Zahlkind erwirkt und sind lediglich weitere Zahlkinder vorhanden, bestimmt sich der pfändbare Betrag nach Kopfteilen am gesamten Kindergeldbetrag (§ 54 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 S. 1 SGB I). Rz. 26 Beispiel Der Schuldner ist verheiratet und hat vier Kinder, für die er Kindergeld erhält, und zwar 2 × 219,00 EUR (für die ersten beiden Kinder) zzgl. 22...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 3. Rückerstattungsanspruch

Rz. 52 Einige Entscheidungen sind in den letzten Jahren zur Frage der Pfändbarkeit von Beitragserstattungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 210 SGB VI (früher § 1303 RVO) ergangen. Eine Beitragserstattung kommt insbes. bei rückkehrwilligen ausländischen Arbeitnehmern zum Tragen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 219 Mehrere Arbeitseinkommen oder mehrere Sozialgeldleistungsansprüche oder Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen sind auf Antrag des Gläubigers bei der Pfändung zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 2 und Nr. 2a ZPO). Selbstverständlich kann der Gläubiger verschiedene Arbeitseinkommen bzw. Sozialgeldleistungsansprüche auch jeweils gesondert pfänden. In diesem Fall muss jedo...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / II. Verfahrensfragen

Rz. 66 Wie bei der Pfändung von Sozialgeldleistungen in § 54 SGB I ist auch bei der Zusammenrechnung klargestellt, dass Ansprüche nach dem SGB grds. der Zusammenrechnung mit Arbeitseinkommen unterliegen, Billigkeitsgesichtspunkte sind nicht mehr entscheidungsrelevant. Die Ansprüche selbst müssen nur als solche pfändbar sein.[59] Da der Anspruch des Schuldners auf Zahlung von...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / d) Höhe des Einkommens bei voller oder teilweiser Nichtberücksichtigung

Rz. 136 Anhaltspunkt für eine gänzliche Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten ist entweder der unpfändbare Grundbetrag nach der amtlichen Lohnpfändungstabelle oder der Sozialhilfebedarf. Rz. 137 Eine Orientierung am Grundfreibetrag nach § 850c ZPO kommt z.B. nicht in Betracht, wenn der Unterhaltspflichtige mit dem Schuldner in einem Haushalt lebt, weil im Grundfr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Zuständigkeiten und Modalitäten für die Erteilung der Bescheinigung

Rz. 39 Die Modalitäten über die Ausstellung der Bescheinigungen und die Zuständigkeit hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. I. d. R. ist für jeden Einrichtungsbereich eine zuständige Landesbehörde bestimmt. Über die Zuständigkeit ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden. Das bedeutet, dass i. d. R. die Behörde zuständig ist, welche ...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 2. Mutterschaftsgeld

Rz. 13 Mutterschaftsgeld wird in den letzten sechs Wochen vor der Geburt (§ 3 Abs. 1 MuSchG) und bis acht Wochen (u.U. auch 12 Wochen) nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 MuSchG) gezahlt (§ 19 Abs. 1 MuSchG). Nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB I ist das Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG [11]), soweit das Mutterschaftsgeld nicht aus einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit herrührt, bi...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Privatrechtliche Zusammenrechnung und Abtretung

Rz. 244 Der BGH[348] musste sich 1997 erstmals mit der bis dahin noch nicht entschiedenen Problematik befassen, ob mehrere Einkommen durch privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger zusammengerechnet werden können. Folgt man dieser Auffassung,[349] ist der nach der Zusammenrechnung ermittelte abgetretene Betrag dem Schuldnervermögen entzogen. Eine...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 8. Besonderer Schutz für bestimmte Leistungen wie Kindergeld und Sozialleistungen

Rz. 104 Kindergeld und Sozialleistungen – etwa nach dem SGB II – werden bei ihrer Gutschrift auf dem P-Konto besser geschützt, § 902 ZPO. Zusätzlich geschützt werden Geldleistungen gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens", Geldleistungen, die dem Schuldner selbst nach dem SGB II oder XII oder dem Asylbewerbe...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 10. Corona- und Energiehilfen

Rz. 108 Die Bundesregierung hat seit Ausbruch der Covid-19 Pandemie zahlreiche finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt. Wiederholt wurde hierbei vergessen, die Frage der Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit zu regeln. Da es sich hierbei oftmals um Einzelzahlungen handelte, ist die Rechtsprechung hierzu bereits überholt. Rz. 109 Beispiele: Bei der Corona-Soforthilfe handelt...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Höhe des notwendigen Unterhaltsbedarfs

Rz. 175 Bei der Pfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger ist dem Schuldner von seinem Arbeitseinkommen nur so viel zu belassen, wie er für seinen eigenen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem pfändenden Gläubiger vorgehenden Berechtigten und zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichsteh...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Persönliche Gründe

Rz. 271 Die Zahl der Unterhaltsberechtigten [377] führt immer dann zu einer Änderung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens, wenn der Schuldner mehr als fünf Personen gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, da die amtliche Lohnpfändungstabelle max. nur fünf Unterhaltsverpflichtete berücksichtigt. Grds. stellen freiwillig übernommene Unterhaltspflichten keinen Abänderungsgru...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 3. Bestimmtheit des Pfändungsantrags

Rz. 45 Der Gläubiger muss in seinem Pfändungsantrag die zu pfändende laufende Sozialgeldleistung konkret bezeichnen. Pauschale und zu allgemein gehaltene Bezeichnungen reichen nicht aus. Eine unzureichende Bezeichnung ist z.B.:mehr

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§ 1 Forderungspfändung / III. Pfändungsbeschluss

Rz. 116 Vor Erlass des Pfändungsbeschlusses ist der Schuldner grds. nicht zu hören (§ 834 ZPO), da er die Pfändung nicht vereiteln soll. Infolge der gesetzlichen Regelung liegt auch kein Verstoß gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG vor.[221] Rz. 117 Ausnahmen von diesem Anhörungsverbot gibt es lediglich beimehr

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§ 1 Forderungspfändung / 4. Bedingte und künftige Forderungen

Rz. 88 Jede Forderung, die auf Zahlung in Geld gerichtet ist, kann grds. gepfändet werden. Ob die Forderung betagt, bedingt, zeitbestimmt oder von einer Gegenleistung abhängig ist, bleibt hierbei unerheblich. Der eventuelle Schadensersatzanspruch eines Prozessbeteiligten gegen seinen Prozessbevollmächtigten (wegen von vornherein offensichtlich keine Erfolgsaussichten verspre...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / I. Dienst- und Sachleistungen

Rz. 5 Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen (z.B. Krankenpflege, Haushaltshilfe, Heilmittel) unterliegen nicht der Pfändung (§ 54 Abs. 1 SGB I). Es handelt sich hierbei um zweckgebundene Leistungen, die höchstpersönlich gewährt werden und somit nicht übertragbar sind.[4]mehr