Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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ZErb 03/2020, Keine gefährl... / 2. Der Erbe

Zwar unterliegt der Erbe durch die Testamentsvollstreckung Beschränkungen (vgl. insbesondere §§ 2205, 2211 Abs. 1 BGB). Gänzlich schutzlos ist er aber, wie im Hinblick auf seine Auskunftsansprüche ausgeführt, nicht. Es besteht kein "normatives Vertrauendürfen" (Fikentscher) dahingehend, dass der Erbe sich darauf verlassen dürfte, dass der Testamentsvollstrecker ihm in jedem ...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 5. Mannigfache Intransparenz

Der Vollzug des Versorgungsausgleichs ist durch ein hohes Maß an Intransparenz gekennzeichnet. a) In den gerichtlichen Versorgungsausgleichsentscheidungen werden regelmäßig Anrechte in Höhe von Euro-Beträgen oder Anrechte in Höhe von Entgeltpunkten, jeweils bezogen auf einen u.U. weit zurückliegenden Zeitpunkt, übertragen. Um welche aktuellen Euro-Beträge es geht, können alle...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von dem beklagten Land Schadensersatz aufgrund einer behaupteten Amtspflichtverletzung eines Notars im Zusammenhang mit der Errichtung eines notariellen Testaments. Die Erblasserin A hatte am 22.8.1995 ein handschriftliches Testament errichtet, in dem sie ihre drei Schwestern als Erben einsetzte. Nachdem sie, so der Kläger, einen vom Kläger für sie vere...mehr

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ZErb 03/2020, Betreuungsrec... / Leitsatz

1. Das von einem Betreuer abgegebene Schenkungsversprechen unterliegt dem Schenkungsverbot der §§ 1908i Abs. 2 S. 1, 1804 BGB, wenn dadurch eine unter Betreuung stehende Person ihren gesamten zum Todestag bestehenden Nachlass einer Stiftung verspricht. 2. Zur Abgrenzung der Schenkung unter Lebenden von der Schenkung von Todes wegen. BGH, Beschl. v. 02.10.2019 – XII ZB 164/19mehr

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ZErb 03/2020, Sockelvermäch... / I. Kein Verstoß gegen § 2065 Abs. 2 BGB

§ 2065 BGB regelt die materielle Höchstpersönlichkeit letztwilliger Verfügungen und ergänzt damit die in § 2064 BGB enthaltene formelle Höchstpersönlichkeit.[8] § 2065 Abs. 2 BGB bezweckt sicherzustellen, dass die Entscheidung über das Schicksal des Nachlasses nicht von Personen getroffen wird, die sich der Verantwortung für die Verwendung dieses Vermögens gar nicht als Inha...mehr

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ZErb 03/2020, Keine gefährl... / 1

Schmidl vertritt die Auffassung, dass es dem Nachlassgericht verwehrt sei, letztwillige Verfügungen zu eröffnen und diese umgehend den Erben bekanntzugeben und damit die Ausschlagungsfrist in Gang zu setzen, ohne Rücksicht darauf, ob der Testamentsvollstrecker das Amt angetreten habe. Der Testamentsvollstrecker solle versuchen, das Nachlassgericht dazu zu bewegen, so lange m...mehr

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ZErb 03/2020, Fristbeginn d... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin war verheiratet, hinterließ aber keine Kinder. Nach dem Tod des Erblassers schlugen zahlreiche Verwandte der Erblasserin die Erbschaft aus. Allein der Antragsteller beantragte am 12.5.2017 einen Alleinerbschein zu seinen Gunsten, den das Nachlassgericht, da niemand widersprach, am gleichen Tag auf der Grundlage eines entsprechenden Feststellungsbeschlusses...mehr

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Tod des Alleingesellschafter-Geschäftsführers – Wie geht es weiter?

Zusammenfassung Sind der alleinige Geschäftsführer einer GmbH und alle in die Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter verstorben, kann ein Notgeschäftsführer zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der GmbH bestellt werden. Hintergrund: Tod des alleinigen Geschäftsführers und aller Gesellschafter Eine GmbH hatte zwei Gesellschafter, von denen einer gleichzeitig d...mehr

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Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse als Arbeitslohn

Leitsatz 1. Bei den von einem österreichischen Arbeitgeber nach österreichischem Recht für seinen Arbeitnehmer geleisteten Beiträgen an eine betriebliche Vorsorgekasse handelt es sich nach deutschem Recht um zugeflossenen Arbeitslohn. 2. Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG sind über die in § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 LStDV aufgezählten Leistungen hinaus auch Lei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblicke über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4 Betroffene Personen

Unter den betroffenen Personenkreis fällt nicht nur der den Anspruch erarbeitete Arbeitnehmer (Ruhegehaltsempfänger) selbst, sondern auch andere Begünstigte wie z. B. Witwen, Lebenspartner und Waisen. Mit dieser Frage beschäftigt sich z. B. die Konsultationsvereinbarung mit Österreich.[1] Ausgangspunkt: Nach Artikel 19 Abs. 2 DBA Österreich dürfen "Ruhegehälter, die von einem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Todesfall

s "Beerdigungskosten" u s "Nachlassverbindlichkeit"mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verhältnis zu BA und WK

Rn. 219 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Versicherungsbeiträge können nach dem Einleitungssatz des § 10 Abs 1 S 1 EStG nur dann als SA abgezogen werden, wenn sie weder BA noch WK sind. BA oder WK liegen vor, wenn die Aufwendungen für Versicherungen mit einer Einkunftsart zusammenhängen. Entscheidend ist, ob durch den Versicherungsvertrag ein betriebliches bzw ein berufliches oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verbot der Übertragung, Beleihung und Kapitalisierung (§ 10 Abs 1 Nr 2 S 2–4 EStG)

Rn. 256 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Für die Anerkennung als Beiträge zur eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung und zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG müssen die Ansprüche aus dem Vertrag nach § 10 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG folgende weitere Voraussetzungen erfüllen: Nichtvererblichkeit:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich und Übergangsregelungen (§ 52 Abs 18 S 1, 2 EStG)

Rn. 613 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Neuregelung ist auf alle Versorgungsleistungen anzuwenden, die auf Vermögensübertragungen beruhen, die nach dem 31.12.2007 vereinbart worden sind (s § 52 Abs 18 S 1 EStG). Über den Wortlaut hinaus gilt dies nach hM auch für bis zum 31.12.2007 erfolgte Vermögensübertragungen durch Verfügung von Todes wegen (vgl Krüger in Schmidt, § 10 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fischer, Mehr Schatten als Licht im Steuerrecht der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge, BB 2003, 873; Söhn Altersvorsorgeaufwendungen als vorwegentstandene (vorweggenommene) WK, StuW 2003, 332; Weber-Grellet, Das AlterseinkünfteG, DStR 2004, 1721; Risthaus, Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das AlterseinkünfteG (Teil I und Teil II), DB 2004, 1329, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Beiträge zu sonstigen Versicherungen (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG)

Rn. 283 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 1 Nr 3a EStG regelt den Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen als SA. In der Mehrzahl der Fälle dürften sich allerdings Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3a EStG wegen des Höchstbetrags für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 4 EStG), der vorrangig durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen iSd § 10 Abs 1 Nr 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Eigene Beiträge

Rn. 251 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Eigene Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung liegen vor, wenn Personenidentität zwischen dem Beitragszahler, der versicherten Person und dem Leistungsempfänger besteht (BMF v 24.05.2017, BStBl I 2017, 820 Tz 11). Bei Ehegatten, die gemäß § 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, kommt es allerdings nicht da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sozialversicherungsträger

Rn. 693 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Beiträge iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 u 3a EStG können nicht nur an einen inländischen, sondern auch an einen ausländischen Sozialversicherungsträger geleistet werden, zB wenn der StPfl als Grenzgänger im Ausland Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt und seine Sozialversicherungsbeiträge im Ausland geleistet hat (BFH BFH/NV 1992, 382)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Begünstigte Empfänger der Versorgungsleistungen

Rn. 566 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Im Gegensatz zum Vermögensübernehmer ist der Kreis der begünstigten Empfänger der Versorgungsleistungen kleiner. Hierzu gehören grundsätzlich nur Personen, die dem sog Generationennachfolgeverbund angehören (kritisch hierzu Kulosa in H/H/R, § 10 EStG Rz 252). Neben dem Vermögensübergeber selbst zählt die FinVerw gesetzlich erb- und pflichtt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Beerdigungskosten

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Reicht der Nachlass zur Bestreitung der Beerdigungskosten nicht aus (FG Köln EFG 2011, 242; s auch FG Münster EFG 2014, 44), kann ag Belastung nicht aus rechtlichen – so BFH (BFH BStBl III 1958, 290; BStBl II 1986, 745; 1987, 715) –, sondern allenfalls aus sittlichen Gründen in Betracht kommen, wobei nach Ansicht des BFH BStBl III 1952, 298 d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zahlungen eines Dritten

Rn. 213 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zahlt ein Dritter für den StPfl, der Vertragspartner des Versicherungsvertrags ist, Versicherungsbeiträge an das Versicherungsunternehmen, kann der StPfl die Zahlungen des Dritten nicht als SA abziehen, da er die Aufwendungen nicht selbst erbringt. Zudem kann auch der Dritte die Zahlungen nicht als SA abziehen, der er sie nicht als Versiche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Abzug beim Gesamtrechtsnachfolger

Rn. 13 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Frage, ob der Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, der dessen SA leistet, sie seinerseits als SA geltend machen kann, ist nicht allg zu beantworten. Vielmehr ist für den SA-Abzug von Zahlungen, die beim Erblasser als SA zu berücksichtigen gewesen wären, die aber der Erbe leistet, nach hM jeder SA-Tatbestand des § 10 EStG gesondert zu p...mehr

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Tod des Mieters – Erbenhaftung bei verzögerter Räumung

Sonderkündigungsrecht Treten beim Tod des Mieters weder der Ehegatte noch Angehörige in das Mietverhältnis ein und wird es auch nicht mit den überlebenden Mietern fortgesetzt, wird das Mietverhältnis kraft Gesetz (§ 564 Satz 1 BGB) mit dem bzw. den Erben fortgesetzt. Dieser kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Dreimonatsfrist kün...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Antragsberechtigung

Rz. 20 Antragsberechtigt ist derjenige, dessen Geheimnis offenbart oder verwertet wurde. Gehörte das Geheimnis zum persönlichen Lebensbereich des Verletzten, geht nach dessen Tod das Antragsrecht auf die Angehörigen über. In anderen Fällen geht das Antragsrecht auf die Erben über.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Voraussetzungen

Rz. 14 Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass ein Mitglied des BR oder einer der in § 79 Abs. 2 bezeichneten Stellen das Geheimnis gegen den Willen des betroffenen Arbeitnehmers weitergibt. Hinsichtlich des Offenbarens und der fehlenden Befugnis hierzu gelten die Ausführungen zu Abs. 1 entsprechend[1]. Anders als für die Strafbarkeit nach Abs. 1 bedarf es für die Straf...mehr

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Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteils­verpflichteten

Leitsatz 1. Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachung d...mehr

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Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteils­verpflichteten

Leitsatz 1. Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachu...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 9.4 Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung bietet zu relativ günstigen Beiträgen umfassenden Versicherungsschutz vom ersten Beitrag an. Sie dient der Versorgung von Hinterbliebenen und zur Absicherung z. B. von Darlehen. Im Fall des Todes des Gründers können durch diese preisgünstige Vorsorge die Fixkosten des täglichen Lebens der Familie gedeckt werden und etwaige Schulden aus dem Untern...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.1 Zahlung der Versicherungssumme

Rz. 208 Die Versicherungssumme gibt an, welche Versicherungsleistung durch die Versicherung bei einem Versicherungsfall zu erbringen ist. Die Höhe des Betrages wird bei Vertragsschluss zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer festgelegt. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung wird die Versicherungssumme auch als Ablaufleistung bezeichnet, die dem Versi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.4 Widerrufsrecht

Rz. 209c Gem. § 159 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers widerruflich einen Dritten als Bezugsberechtigten bezeichnen sowie an die Stelle des so bezeichneten Dritten einen anderen setzen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Auszahlung einer Lebensversicherung und des Rechts zur Erklärung des Widerrufs einer Bezugsberechtigung enth...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.15.1 Todesfalllebensversicherung/Sterbegeldversicherung

Rz. 98 Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung, die lebenslänglich abgeschlossen wurde und im Todesfall an einen bei Abschluss benannten Begünstigten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme ist meistens gering, da sie bezweckt, den Hinterbliebenen die Beerdigungskosten zu ersparen. Diese werden von der Sterbegeldversicherung im Todesf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkasse (Nr. 4)

Rz. 17 Der Gesetzgeber will mit der Pfändungsschutzbestimmung der Nr. 4 solche Versicherungen erfassen, die dazu dienen, beim Tode des Versicherungsnehmers anfallende Ausgaben, vor allem Bestattungskosten, abzudecken (sog. Todesfallversicherungen; vgl. auch Rz. 20). Damit erfasst die Vorschrift insbesondere sogenannte Sterbegeldversicherungen, welche die eigenen Beerdigungsk...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.5 Kündigungsrecht

Rz. 209e Die wirksame Pfändung beinhaltet auch "das Recht zur Kündigung des Lebens-/Rentenversicherungsvertrages" (vgl. die Formulierung im amtlichen Pfändungsformular unter E Ziffer 3). Gem. § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dadurch kann der Gläubiger den Rückkaufs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift erklärt die Regelungen über die Zwangsvollstreckung in Forderungen gem. §§ 829 ff. ZPO für entsprechend anwendbar, soweit es sich um andere Vermögenswerte handelt. Insofern greift die Norm nicht bei der Vollstreckung in bewegliche Sachen (§§ 808 ff. ZPO), bei der Pfändung von Geldforderungen (§§ 829 ff. ZPO), bei der Pfändung von Herausgabeansprüchen (§§...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.2.1.1 Billigkeitsprüfung

Rz. 186 Nach § 54 Abs. 2 SGB I ist die Pfändung einmaliger Geldleistungen möglich, wenn und soweit sie nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der Höhe und Zweckbestimmung der Geldleistung der Billigkeit entspricht. Dies muss das Vollstreckungsgericht im Einzelfall vor Erlass des Pfändungsbeschlus...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Der Zweck der Regelung schützt in Abs. 1 die Entscheidungsfreiheit des Pflichtteilsberechtigten und entfällt mit dessen Tod. In der Sache wertet die Vorschrift regelmäßig innerfamiliäre Bindungen höher als die Interessen außerfamiliärer Gläubiger. Sie beabsichtigt indessen keine Privilegierung des Erben des Pflichtteilsberechtigten zulasten dessen Abkömmlinge, die der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Ein weitgehendes Pfändungsverbot für Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, birgt die Gefahr, dass der Schuldner Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger dadurch entzieht, dass er wertvolle Tiere erwirbt, zu denen er keine engen emotionalen Beziehungen hat. In solchen Fällen besteht kein schutzwürdiges Interesse des Schuldners. Hi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Hinterbliebenenbezüge

Rz. 13 Zu den Hinterbliebenenbezügen gehören nach dem Tod des Arbeitsnehmers bzw. Dienstverpflichteten durch den Arbeitgeber oder an dessen Stelle tretende Versorgungseinrichtung an den/die Hinterbliebenen gewährten Leistungen. Nicht hierzu zählen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu derartigen Ansprüchen zählen auch Witwenrenten, soweit sie den jeweils pfändun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.2.1.2 Zweckbestimmung

Rz. 187 Hat die einmalige Sozialleistung jedoch einen bestimmten Zweck zu erfüllen, unterliegt sie regelmäßig ohne Billigkeitsprüfung der Pfändung. Versterben z. B. gesetzlich Versicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld i. H. v. einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße (§ 64 SGB ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Änderungen der Verhältnisse

Rz. 5 Als geänderte "Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens" i. S. d. § 850g Satz 1 ZPO kommen in erster Linie tatsächliche Veränderungen in Betracht. Beispiele hierfür sind die Geburt (KG Berlin, FamRZ 2018, 687) oder der Tod eines Unterhaltsberechtigten, der Wegfall der Unterhaltsbedürftigkeit eines Anspruchsberechtigten oder Erhöhun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.11 Steuern und Abgaben

Rz. 200 Bei der Frage der Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Erstattung von Steuern und Abgaben muss zunächst danach unterschieden werden, ob der Anspruch sich, wie regelmäßig, gegen die Finanzbehörden oder ausnahmsweise gegen eine Privatperson (z. B. Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG) richtet. Soweit die Privatperson erstattungspflichtig ist, hand...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Wirkungen

Rz. 9 Das Abänderungsverfahren nach § 850g Satz 1 ZPO leitet kein neues Vollstreckungsverfahren ein, sondern setzt das alte Verfahren fort (BGH, NJW 2005, 830 = FamRZ 2005, 198 = NJW-RR 2005, 222 = BGHReport 2005, 333 = Rpfleger 2005, 149 = JurBüro 2005, 161 = MDR 2005, 413 = FuR 2005, 180 = KKZ 2005, 260 = ProzRB 2005, 124; BGH, Rpfleger 1990, 308; OLGR Köln 1994, 267; LG V...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / V. Anpassung wegen Tod des Ausgleichsberechtigten

Der Versorgungsausgleich geht ins Leere, wenn die ausgleichberechtigte Person stirbt, ohne Rente zu beziehen. In dieser Situation wird der Versorgungsausgleich zu Lasten des Ausgleichspflichtigen – beschränkt auf die Anrechte nach § 32 VersAusglG und beschränkt auf den Zeitraum nach Antragstellung – letztlich dauerhaft ausgesetzt, § 37 VersAusglG. Der Gesetzgeber hat sich hie...mehr

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ZErb 02/2020, Die Ausschlag... / b) Rechtslage seit dem 17.8.2015

Für Sterbefälle seit dem 17.8.2015 gilt die EU-ErbVO. Die Art. 4 ff. EU-ErbVO regeln seither vorrangig gegenüber § 105 FamFG für die Gegenstände, die in den Anwendungsbereich der EU-ErbVO fallen, die internationale Zuständigkeit des Nachlassgerichts.[9] Ob dieser Vorrang auch für alle nachlassgerichtliche Verfahren gilt, ist umstritten. Die in Art. 4 ff. EU-ErbVO geregelten g...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / F. Verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld (§§ 253 BGB, 11 Abs. 2 StVG)

Die wohl am meisten beachtete Neuerung im Jahre 2002 war die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schmerzensgeldes u.a. in §§ 11 Abs. 2 StVG, 253 BGB, also schon bei Vorliegen einer Gefährdungshaftung.[100] Damit erfolgte eine Angleichung an viele andere europäische Staaten.[101] Ihrem Ziel entsprechend brachte die Reform eine Reduktion der gerichtlichen Verfahren und s...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 1. Allgemeines

Das deutsche Erbrecht begrenzt die Zahl der Erbordnungen nicht (§ 1929 BGB), es geht bis zu Adam und Eva zurück; anders als teilweise im Ausland (Österreich z.B. begrenzt das gesetzliche Erbrecht auf vier Linien;[35] die Schweiz auf drei Parentel[36]). Theoretisch gibt es also immer einen Verwandten, der gesetzlicher Erbe ist; rein praktisch kann er oft nicht festgestellt we...mehr

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ZErb 02/2020, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Erblasser ist der in Waldow geborene A. Er verstarb zwischen dem 12.3.2016, 8:00 Uhr, und dem 13.3.2016, 20:41 Uhr in Wuppertal, wo er auch seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Erblasser war zuletzt in zweiter Ehe mit B verheiratet, welche am 6.4.2008 vorverstarb. Der Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau hinterließen Abkömmlinge, jedoch keine gemeinsamen. Der Beteilig...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 3. Anpassung mit Wirkung für die Zukunft

Ein Anpassungsantrag wirkt seit der Reform im Jahr 2009 nicht mehr bis in die Vergangenheit zurück, sondern immer nur in die Zukunft ab Antragstellung. Das schließt die ganz herrschende Meinung aus der Formulierung in § 34 Abs. 3 VersAusglG bzw. § 37 Abs. 1 S. 1 VersAusglG, wonach die Versorgung "nicht länger gekürzt" wird.[10] Vor allem in den Aussetzungsverfahren wegen Tod...mehr