Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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Berücksichtigung fiktiven Einkommens des Unterhaltsberechtigten aus Billigkeitsgründen bei sehr kurzer Ehedauer bei der Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts wegen Kindesbetreuung

Leitsatz Die Parteien stritten sich um die Abänderung eines Urteils über nachehelichen Ehegattenunterhalt. Nach ihrer Eheschließung am 5.4.1991 lebten sie lediglich wenige Tage zusammen und trennten sich sodann. Sachverhalt Die Parteien hatten am 5.4.1991 geheiratet. Die Ehewohnung war seinerzeit noch nicht fertiggestellt. Die Ehefrau wohnte daher mit ihrem vorehelich geboren...mehr

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Teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungsdauer

Leitsatz Die Parteien dieses Verfahrens hatten im Jahre 1966 geheiratet und lebten seit Mai 1993 voneinander getrennt. Nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens im August 2004 wurde die Ehe im Januar 2005 geschieden. Der Versorgungsausgleich war aus dem Verbundverfahren abgetrennt worden. Hierüber wurde durch Beschluss vom 28.2.2005 entschieden. Gegen diesen Beschluss legt...mehr

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Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergarten stellen keinen Mehrbedarf des Kindes dar; sie sind von den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle umfasst

Leitsatz Die Parteien stritten sich im Rahmen eines Unterhaltsprozesses um die Frage, ob die Kindergartenkosten bei Zahlung des Mindestunterhalts in Höhe von 100 % des Regelbetrages im Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind oder Unterhaltsmehrbedarf des Kindes darstellen. Sachverhalt Der Beklagte ist der nichteheliche Vater der am 21.8.2001 geborenen Klägerin....mehr

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Grundsätze für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Zahlung von Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Grundsätze für die Errechnung des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens des Unterhaltsschuldners

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich über den von dem Ehemann zu zahlenden Kindesunterhalt für zwei minderjährige Kinder sowie den Trennungsunterhalt an die Ehefrau, die für die von ihr beabsichtigten Anträge Prozesskostenhilfe betragt hatte. Ihr wurde Prozesskostenhilfe nur für einen Teil der von ihr geltend gemachten Ansprüche bewilligt. Gegen den Prozesskosten...mehr

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Streitwert einer Unterhaltsabänderungsklage bei Klageerweiterung und teilweiser Klagerücknahme

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich über die Höhe des von dem Ehemann zu zahlenden Kindesunterhalts für die beiden gemeinsamen minderjährigen Kinder sowie über die Höhe des von ihm zu leistenden Trennungsunterhalts. Titulierung war zuletzt durch einen im November 2003 vor dem FamG protokollierten Vergleich erfolgt. Bereits kurze Zeit später - im Januar 2004 - beg...mehr

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Abänderungsklage zum nachehelichen Unterhalt bei konkreter Bedarfsberechnung

Leitsatz Die zum Zeitpunkt der Ehescheidung bestehende rechnerische Grundlage des nachehelichen Unterhalts bleibt von nachträglichen Änderungen der Verhältnisse grundsätzlich unberührt (vgl. BGH v. 16.01.1985 - IVb ZR 62/83, MDR 1985, 561 = FamRZ 1985, 582). Die Feststellung einzelner Bedarfsposten beruht auf der Lebensführung während der bestehenden Ehe. Entwickeln sich nac...mehr

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Stellungnahme zum Prozesskostenhilfegesuch

Leitsatz Im Rahmen eines dem streitigen Verfahren auf Zahlung von Trennungsunterhalt vorgeschalteten Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren hatte der Beklagte eine Stellungnahme zu dem PKH-Gesuch der Klägerin nicht abgegeben. Nach Klageerhebung beantragte er für seine Rechtsverteidigung selbst Prozesskostenhilfe, die ihm vom AG wegen Mutwilligkeit versagt wurde. Gegen den ablehn...mehr

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Zum Unterhaltsanspruch bei fiktiver Anrechnung von Erwerbseinkünften

Leitsatz Die seit dem Jahre 1977 verheirateten Parteien lebten seit Ende 1992 voneinander getrennt. Der im Mai 1982 aus der Ehe hervorgegangene volljährige Sohn hat nach der Trennung seiner Eltern im Haushalt seiner Mutter gelebt und seit Juli 2001 eine Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert. Er ist zwischenzeitlich wirtschaftlich selbständig. Die Parteien stritten darüb...mehr

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Scheidungsvoraussetzungen bei einseitig erklärter Aussöhnungsbereitschaft

Leitsatz Eine einseitig erklärte Aussöhnungsbereitschaft und die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte stehen der Annahme des Getrenntlebens der Eheleute jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die fortbestehenden Kontakte nicht mit Blick auf eine Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgten. Sachverhalt Die seit dem Jahre 1977 verheirateten Parteien lebten seit Ende ...mehr

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Fehlen eines zuvor noch vorhandenen größeren Geldbetrages in der Bilanz des Endvermögens

Leitsatz Wenn in zeitlicher Nähe zum Stichtag für das Endvermögen ein größerer Geldbetrag vorhanden war, der in dem Bestandsverzeichnis des Endvermögens nicht enthalten ist, obliegt es dem an sich insoweit nicht beweisbelasteten Ausgleichsschuldner, den Verbleib dieses Betrages nachvollziehbar und plausibel zu erklären. Sachverhalt Durch Verbundurteil wurde die Ehe der Partei...mehr

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Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung von krankheitsbedingtem Mehrbedarf durch den Unterhaltsschuldner; Eigenbedarf eines in der Türkei lebenden Unterhaltsverpflichteten

Leitsatz Die seit dem Jahre 1962 verheirateten und inzwischen rechtskräftig geschiedene Parteien stritten sich um die Höhe des der Ehefrau zustehenden Trennungsunterhalts. Im Rahmen des Verfahrens machte der geschiedene Ehemann, der inzwischen in der Türkei lebte, krankheitsbedingten Mehrbedarf einkommensmindernd geltend. Sachverhalt Die Parteien waren seit dem Jahre 1962 ver...mehr

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Ein Feststellungsinteresse ist bei einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrages zu verneinen, solange ein Scheidungsverfahren noch nicht eingeleitet und im Übrigen offen ist, ob ein solches überhaupt betrieben werden wird.

Leitsatz Miteinander verheiratete Parteien hatten kurz vor der Eheschließung in einem notariellen Ehevertrag die rechtlichen Folgen der bevorstehenden Eheschließung geregelt und für den Fall der Ehescheidung den Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Auch zum nachehelichen Unterhalt hatten sie eine Regelung getroffen. Sie trennten sich noch vor der Geburt des gemeinsamen Kindes. ...mehr

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Trennungsunterhalt; Ausbruch aus der intakten Ehe, Karrieresprung des Unterhaltspflichtigen

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten um den von der Ehefrau geltend gemachten Trennungsunterhalt. In dem zwischen ihnen geführten Rechtsstreit ging es primär um die Frage, ob die unterhaltsberechtigte Ehefrau durch Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung aus der intakten Ehe ausgebrochen war und den Unterhaltsanspruch dadurch verwirkt hatte. Ferner berief sich der ...mehr

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Die Behandlung des Wohnwertvorteils beim Trennungsunterhalt und die Berücksichtigung des Veräußerungserlöses bei Veräußerung des Miteigentumsanteils am Familienheim an den unterhaltsverpflichteten Ehegatten

Leitsatz Die Parteien waren seit Februar 1998 getrennt lebende Eheleute. Sie hatten zwei in den Jahren 1980 und 1982 geborene Kinder. Beide gingen einem Studium nach. Durch einstweilige Anordnung des AG aus dem Monat Juni 1999 war dem Ehemann aufgegeben worden, Trennungsunterhalt i.H.v. 2.467,00 DM ab Mai 1999 an die Ehefrau zu zahlen. In dem Verfahren zur Geschäftsnummer 13 U...mehr

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Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren: Beginn des Laufs der Begründungsfrist mit Zustellung des Prozesskostenhilfebewilligungsbeschlusses

Leitsatz Die Klägerin begehrte vom Beklagten Trennungsunterhalt. Ihre Klage war mit der Begründung, der Beklagte sei nicht leistungsfähig, abgewiesen worden. Das klageabweisende Urteil wurde dem Bevollmächtigten der Klägerin am 11.11.2003 zugestellt. Sie beabsichtigte, hiergegen Berufung einzulegen. Mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 10.12.2003 beantragte sie die Bewi...mehr

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Berücksichtigung der vom Arbeitgeber übernommenen Beiträge zur einer Direktversicherung beim Trennungsunterhalt; Bemessung des angemessenen Wohnwerts der Ehewohnung

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich über die Höhe des von dem Ehemann zu zahlenden Trennungsunterhalts. Der Anspruch dem Grunde nach war zwischen den Parteien unstreitig. Kernpunkte der Auseinandersetzung zwischen ihnen waren die bei dem Ehemann nach der Trennung zu berücksichtigende Steuerklasse sowie die von seinem Arbeitgeber übernommenen Beiträge für eine Di...mehr

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Berücksichtigung der Tilgung eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung durch den Unterhaltsgläubiger beim Trennungsunterhalt

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich um den Trennungsunterhalt. Dabei ging es primär um die Frage, ob und inwieweit die von der unterhaltsberechtigten Ehefrau gezahlten Darlehensraten zur Finanzierung einer in ihrem Eigentum stehenden Eigentumswohnung bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen waren, obgleich sie die Raten wegen bei ihr aufgetretener finanzi...mehr

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Anrechnung fiktiver Einkünfte aus einer Teilzeittätigkeit für einen in den Vorruhestand versetzten Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn beim Trennungsunterhalt; Behandlung der Eigenheimzulage

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich um die Höhe des von dem Ehemann zu zahlenden Trennungsunterhalts. Erstinstanzlich war eine Verurteilung zur Zahlung von Trennungsunterhalt in geringerem Umfang als von der Ehefrau beantragt erfolgt. Beide Parteien legten gegen das Rechtsmittel Berufung ein. Die Berufung des Ehemannes war teilweise erfolgreich, die Berufung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III § 194 Zu ber... / 2.5.1.2 Erhöhungsbetrag gem. Abs. 1 Satz 3

Rz. 26 Der Freibetrag erhöht sich um Unterhaltsleistungen, die der Ehegatte, der Lebenspartner des Arbeitslosen oder der Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft unterhaltsrechtlich schuldet. In Betracht kommen der Kindesunterhalt (§§ 1615a ff. BGB), der Scheidungsunterhalt (§§ 1569 ff. BGB), der Trennungsunterhalt (beim Partner des Arbeitslosen in eheähnlicher Gemeinschaf...mehr

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Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt bei kurzer Ehedauer und Bedürftigkeit infolge Umzugs nach Polen

Leitsatz Das OLG Köln hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob § 1579 Nr. 1 BGB auch auf den Anspruch auf Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB anzuwenden ist. Ferner ging es um die Frage der Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs. Sachverhalt Die Parteien hatten im April 1992 geheiratet. Ihre Ehe war kinderlos geblieben. Das Ehescheidungsverfahr...mehr

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Zivilprozeß: außergewöhnliche Belastung?

Kommentar Die Kosten eines Zivilprozesses sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn es sich um Kosten einer Ehescheidung und bestimmter Scheidungsfolgesachen handelt, die zusammen mit der Scheidungssache vom Gericht zu entscheiden sind ( Ehescheidung ). Sie stehen mit der Scheidung in einem unlösbaren prozessualen Zusammenhang. Prozeßkosten sind nicht als außerg...mehr

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Anrechnung einer Vergütung für Versorgungsleistungen für einen neuen Partner beim Trennungsunterhalt

Leitsatz Die Annahme der Unzumutbarkeit für Versorgungsleistungen, die ein getrennt lebender Ehegatte neben einer Vollzeitbeschäftigung einem neuen Partner erbringt, ist nach anderen Maßstäben zu beurteilen, als eine Erwerbstätigkeit, die etwa wegen Kindesbetreuung oder Alters unzumutbar wäre. Eine anzusetzende Vergütung für Versorgungsleistungen für einen neuen Partner ist ...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / 1. Trennungsunterhalt

a) Karrieresprung In einem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (FamRZ 2020, 93) waren die für die Höhe des Unterhalts maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse zu prüfen. Vorliegend erfuhr der unterhaltspflichtige Ehemann nach Trennung eine mit einem Wohnungswechsel in die Schweiz verbundene Beförderung und eine Einkommenssteigerung neben einer Aufwandsentschädigung von monat...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / a) Trennungsunterhalt

Leben die Ehegatten mehr als zehn Jahre getrennt, ist der Trennungsunterhalt gem. § 1579 Nr. 8 BGB zu versagen, weil angesichts der langen Dauer der Trennung der Gesichtspunkt der ehelichen Solidarität nicht mehr eingreift (OLG Bamberg FamRZ 2014, 1707).mehr

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ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / IV. Trennungsunterhalt

1. Bedarfsprägung a) Unbestimmte Nebeneinkünfte Der Unterhaltsbedarf bestimmt sich gem. § 1361 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Sie werden in erster Linie durch das jeweilige Einkommen der Eheleute geprägt, wobei abzustellen ist auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute, an deren Entwicklung sie bis zum Zeitpunkt der Trennung gemeinschaftlich teilnahmen. Da...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / 1. Trennungsunterhalt

a) Verfahrenskostenvorschuss Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere Ehegatte gem. § 1360a Abs. 4 BGB verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Das OLG Celle (Beschl. v. 25.10.2023 – 21 UF 105/23, FamRZ 2024, 698) erörtert ausführlich d...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / V. Trennungsunterhalt

1. Bedarf Der Unterhaltsbedarfs des getrennt lebenden Ehegatten richtet sich gem. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen, die sich primär nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bestimmen. a) Bestimmung bei überdurchschnittlich hohem Einkommen Im Anschluss an die aktuelle Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 2018, 269; 2020, 21) betont das OLG H...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / 1. Trennungsunterhalt und Karrieresprung

Die für die Bemessung des trennungsunterhaltsrechtlichen Bedarfs bestimmenden Lebensverhältnisse (§ 1361 Abs. 1 S. 1 BGB) bemessen sich primär nach den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und werden grds. durch die Umstände bestimmt, die nachhaltig bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eintreten (vgl. BGH FamRZ 2012, 281). Nach allgemeiner Auffassung prägen jedo...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 8.2 Trennungsunterhalt: Nutzungsüberlassung von Wohnraum stellt Naturalunterhalt dar

BFH, Urteil v. 29.6.2022, X R 33/20 Wer seinen Unterhalt als Sonderausgaben geltend machen möchte, braucht dazu die Zustimmung seiner früheren Partnerin bzw. seines früheren Partners. Zu versteuern sind die Leistungen in diesem Fall beim Empfänger. Unterhaltsleistungen können bis zum Höchstbetrag von 13.805 EUR als Sonderausgaben abgesetzt werden.mehr

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ZAP 1/2020, Basiswissen 1: ... / 3. Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB)

Bei Unterhaltsstreitigkeiten getrennt lebender Ehegatten geht es in der Praxis meist um die Frage, ob, ab wann und in welchem Umfang der Unterhalt beanspruchende Ehegatte einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen muss. Dabei neigt die Rechtsprechung dazu, das Trennungsjahr als Orientierungsphase anzusehen mit der Folge, dass danach vielfach eine vollschichtige Erwerbsobliegen...mehr

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FF 07+08/2024, Wohnwert und... / aa) Trennungsunterhalt

Während des Getrenntlebens der Beteiligten hat der aus der Wohnung ausgezogene Ehegatte einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung aus § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB, und zwar auch bei einem freiwilligen Auszug aus der Ehewohnung.[29] Diese Vorschrift gilt, wenn der ausgezogene Ehegatte allein oder gemeinsam mit einem Dritten Eigentümer der Immobilie ist, aber auch bei Miteigentum de...mehr

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ZAP 17/2017, Der Unterhalt ... / 2. Fortgeltung des Titels nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes

Entscheidend für die weitere Vorgehensweise ist, ob der Titel nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes weiter gilt. Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: für den Unterhaltspflichtigen, der gegen eine weitere Vollstreckung vorgehen will und für den Unterhaltsberechtigten, der weiterhin Unterhalt erlangen und ggf. auch...mehr

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ZAP 23/2022, Der Unterhalt ... / 1. Auskunftsansprüche zwischen den am Unterhaltsrechtsverhältnis unmittelbar beteiligten Personen

§ 1605 BGB regelt den Auskunftsanspruch für den Verwandtenunterhalt. Voraussetzung des Anspruchs aus § 1605 BGB ist, dass Anspruchsteller und Anspruchsgegner in gerader Linie miteinander verwandt sind (§ 1589 BGB). Ein Anspruch gegen Dritte besteht auch dann nicht, wenn von deren Leistungsfähigkeit die Höhe der eigenen Verpflichtungen abhängt (BGH, Urt. v. 7.5.2003 – XII ZR ...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / b) Keine Herabsetzung nach § 1578b BGB

Andere als die genannten Herabsetzungsgründe, etwa wie beim nachehelichen Unterhalt nach § 1578b BGB, gibt es beim Trennungsunterhalt nicht. Der Gesetzgeber hat nach der Begründung zum Regierungsentwurf des Unterhaltsänderungsgesetzes ausdrücklich von der Anwendung des § 1578b BGB im Rahmen des Trennungsunterhalts abgesehen. Dies spricht nach Auffassung des OLG Saarbrücken (...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / 2. Beschränkung

Der nacheheliche Unterhalt kann nach § 1579 BGB bei den dort aufgeführten Voraussetzungen wegen grober Unbilligkeit versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Er ist mit seinen Nr. 2-8 gem. § 1361 Abs. 3 BGB auf den Trennungsunterhalt entsprechend anzuwenden. Nach § 1579 Nr. 8 BGB sind die Einschränkungen vorzunehmen, wenn ein anderer Grund vorliegt, der ebenso sch...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / b) Kein Zusammenleben erforderlich

Der BGH (FamRZ 2020, 918 m. Anm. Witt = NJW 2020, 1674 m. Anm. Borth = MDR 2020, 607 = FamRB 2020, 213 m. Hinw. Roessink) hat seine umstrittene Auffassung (vgl. BGH FamRZ, 1994, 558; so auch OLG Frankfurt FamRZ 2020, 753; a.A. OLG Celle FamRZ 1990, 519; OLG Hamburg 2002, 753) bestätigt, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt weder voraussetzt, dass die Beteiligten vor der ...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / b) Karrieresprung

Bei steigenden Einkünften während der Trennungszeit sind nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 2012, 281) grds. die bis zum Eintritt der Rechtskraft der Scheidung bestehenden tatsächlichen Einkommensverhältnisse maßgeblich. Dies gilt jedoch nicht für einen nach Trennung eingetretenen sog. Karrieresprung (BGH FamR 2016, 199). Soweit ein ungewöhnlicher Einkommensverl...mehr

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FF 07+08/2024, Wohnwert und... / (2) Beispiel

A und B trennen sich – A hat ein bereinigtes Einkommen in Höhe von 3.500 EUR, B ein solches in Höhe von 2.000 EUR. A zahlt für die in seinem Eigentum stehende Ehewohnung (Mietwert: 1.000 EUR) – 300 EUR Zinsen und 100 EUR Tilgung. Eine angemessene kleinere Wohnung für eine Person zwei Zimmer beläuft sich auf 700 EUR. A und B haben eine Tochter C, 3 Jahre alt, die bei B lebt. a...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / b) Unterhaltsverzicht

Nach § 1361 Abs. 4 S. 4, § 1360a Abs. 3 BGB i.V.m. § 1614 BGB ist ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Das OLG Hamm (Beschl. v. 20.9.2023 – 13 UF 104/23, FamRZ 2024, 273) stellt klar, dass dies auch für einen Vertrag gilt, in dem der Berechtigte sich verpflichtet, seinen Anspruch nicht geltend zu machen. In einem solchen p...mehr

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FF 07+08/2024, Bedeutsame E... / 4. Verfahrenskostenvorschuss in der Trennungszeit

Dem Anspruch auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses kommt im Zusammenhang mit der Verfahrenskostenhilfe Bedeutung zu; ein alsbald realisierbarer Verfahrenskostenvorschussanspruch ist grundsätzlich vorrangig gegenüber der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe.[65] Der Anspruch auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses gem. § 1360a Abs. 4 BGB ist ein selbstständig nebe...mehr

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ZAP 1/2020, Basiswissen 1: ... / 2. Nacheheliche Solidarität

Im Rahmen der allgemeinen Billigkeitsabwägung können – unabhängig davon – unter dem Gesichtspunkt der nachehelichen Solidarität zahlreiche Gründe für oder gegen eine Beschränkung des Unterhaltsanspruchs eine Rolle spielen (ausführlich Viefhues FuR 2011, 505 [Teil 1] und FuR 2011, 551 [Teil 2]). Hier kommt es auf umfassenden anwaltlichen Sachvortrag an! Von Bedeutung für diese...mehr

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ZAP 13/2021, Basiswissen: D... / a) Richtige Beratung bei der Trennung

Das Trennungsdatum ist relevant für den Beginn des Trennungsjahres als Voraussetzung für die spätere Scheidung, markiert aber auch den Beginn des Anspruches auf Trennungsunterhalt, denn dieser auf Zahlung gerichtete Anspruch aus § 1361 BGB ist nicht identisch mit dem lediglich als Teilhabe gerichteten Anspruch auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB (OLG Brandenburg, Beschl. v...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / 1. Bedarf

Der Unterhaltsbedarfs des getrennt lebenden Ehegatten richtet sich gem. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen, die sich primär nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bestimmen. a) Bestimmung bei überdurchschnittlich hohem Einkommen Im Anschluss an die aktuelle Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 2018, 269; 2020, 21) betont das OLG Hamm (FamR...mehr

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ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / 1. Bedarfsprägung

a) Unbestimmte Nebeneinkünfte Der Unterhaltsbedarf bestimmt sich gem. § 1361 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Sie werden in erster Linie durch das jeweilige Einkommen der Eheleute geprägt, wobei abzustellen ist auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute, an deren Entwicklung sie bis zum Zeitpunkt der Trennung gemeinschaftlich teilnahmen. Da das Eheband währ...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / a) Verfestigte Lebensgemeinschaft

Die Voraussetzungen für eine Beschränkung nach § 1579 Nr. 2 BGB (weil der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt), können nach allgemeint Auffassung (seit BGH FamRZ 1999, 487) regelmäßig erst nach einer Dauer von zwei bis drei Jahren angenommen werden. Das OLG Brandenburg (FuR 2020, 641 m. Hinw. Viefhues) stellt klar, dass gemeinsame Reisen allein noch kei...mehr

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ZAP 22/2023, Unterhaltsbere... / XV. Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt

Ungeklärt sind auch noch die Auswirkungen auf einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt (Born, NZFam 2023, 433; Viefhues, FuR 2019, 62; Viefhues, FuR 2021, 386; Bruske, NZFam 2020, 865; FA-FamR/Fuchs, Kap. 6 Rn 358 f.). Fraglich ist bereits, ob ein auf die Kinderbetreuung gestützter Anspruch auf § 1570 BGB aufgrund der jetzt geänderten Betreuungssituation beim Wechselmodell überh...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / a) Karrieresprung

In einem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (FamRZ 2020, 93) waren die für die Höhe des Unterhalts maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse zu prüfen. Vorliegend erfuhr der unterhaltspflichtige Ehemann nach Trennung eine mit einem Wohnungswechsel in die Schweiz verbundene Beförderung und eine Einkommenssteigerung neben einer Aufwandsentschädigung von monatlich brutto 9.000...mehr

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ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / 3. Änderung einer Unterhaltsvereinbarung

Einer Entscheidung des OLG Brandenburg (FamRZ 2023, 519) über die Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Jahr vor Zustellung des Antrags auf Scheidung einer nur wenige Jahre bestehenden Ehe hatten die Ehegatten einen gerichtlichen Vergleich über den Trennungsunterhalt geschlossen. Das Scheidungsverfahren verzögerte sich erheblich, wei...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 6.2 Maurer, Der Ehevertrag in der anwaltlichen Praxis, 2. Aufl. 2018, 432 S. (mit CD-ROM), Deutscher Anwaltverlag, 44 EUR

Eheverträge werden in aller Regel notariell beurkundet, aber die wesentlichen Vorarbeiten leistet der anwaltliche Berater. Für diesen nicht immer sehr leichten Aufgabenbereich mit all seinen unterschiedlichen Facetten bietet das Buch von Maurer – Fachanwalt für Familienrecht und Kommentator im juris-Praxiskommentar – eine praxisgerechte Unterstützung. Es werden zuerst die Gr...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / a) Verfahrenskostenvorschuss

Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere Ehegatte gem. § 1360a Abs. 4 BGB verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Das OLG Celle (Beschl. v. 25.10.2023 – 21 UF 105/23, FamRZ 2024, 698) erörtert ausführlich die Bedeutung und Voraussetzu...mehr