TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezeichnet mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Kommunen, die am 1.10.2005 in Kraft getreten sind. Durch den TVöD wurde der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT, BAT-O) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber abgelöst.
Der TVöD ist in zwei Teile gegliedert: Der Allgemeiner Teil enthält Regelungen für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, wie z.B. zu allgemeinen Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Ausschlussfristen. Der Besondere Teil (BT) enthält Bestimmungen nur für bestimmte Sparten bspw. für die Verwaltung (BT-V), für Krankenhäuser (BT-K), für Sparkassen (BT-S), für Flughäfen (BT-F) und für Entsorgung (BT-E).
Für wen gilt der TVöD?
Der TVöD gilt für alle Beschäftigten bei Bund und Kommunen, die Mitglied in einem kommunalen Arbeitgeberverband sind. Ausgenommen sind die kommunalen Bereiche für Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V), der Tarifvertrag Wasserwirtschaft NW (TV-WW NW) oder dem Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) gültig ist.
Beschäftigte werden nach TVöD-Entgelttabelle bezahlt
Die TVöD-Beschäftigten werden nach der Entgelttabelle des TVöD bezahlt. Es gibt 15 Entgeltgruppen mit in der Regel 6 Stufen. In welche Entgeltgruppe die Beschäftigten eingruppiert werden, richtet sich nach den sogenannten Entgeltordnungen. Es gibt eine Entgeltordnung für Beschäftigte des Bundes (Entgeltordnung Bund) und eine Entgeltordnung für Beschäftigte der Kommunen (Entgeltordnung TVöD VKA).
Die Verhandlungen zur Entgeltordnung des Bundes wurden am 5.9.2013 abgeschlossen. Für die in den Geltungsbereich der von der VKA verhandelten Tarifverträge einbezogenen Arbeitgeber wurde mit dem Tarifabschluss am 29.4.2016 eine Entgeltordnung vereinbart, welche seit dem 1.1.2017 gilt.
Die Entgeltstufen müssen von den Beschäftigten durchlaufen werden und sollen die Berufserfahrung honorieren. Zum Beispiel erhält ein Beschäftigter der Entgeltgruppe 8 (Bund) im ersten Jahr (Stufe 1) ein monatliches Tabellenentgelt von 2.910,37 Euro und mit der Stufe 6 (nach 15 Jahren) ein monatliches Tabellenentgelt von 3.587,54 Euro.