Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Wiedersehen macht Freude (vom 29.9. bis 1.10.2022 in Leipzig)

Inge Saathoff Bereits zwei Jahre in Folge haben uns die äußeren Umstände dazu gezwungen, unsere Herbsttagung und Mitgliederversammlung im reinen Onlineformat durchzuführen. Für viele "Wiederholungstäter" unter Ihnen, die schon fast unabhängig vom Veranstaltungsort oder den Themen der Tagung diese als Pflichttermin im Kalender stehen haben, fehlte hierdurch naturgemäß das bewä...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.2 Zivilrechtliche Gesichtspunkte, Aufsichtsrecht

Rz. 156 Da das BGB das Konzept der "gemeinwohlkonformen Allzweckstiftung" verfolgt, ist eine Familienstiftung, wie vorstehend beschrieben, nach ganz h. M. ohne Weiteres eine zulässige Stiftungsform (vgl. Staudinger/Hüttemann/Rawert, BGB, Vor §§ 80 ff. Rn. 266; Richter in Richter StiftungsR-HdB § 11 Rn. 29; Richter/Gollan in Hüttemann/Richter/Weitemeyer, Landesstiftungsrecht,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen zu Gunsten Dritter

Rn. 131 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei Aufwendungen zu Gunsten dritter Personen, zB Zahlung von Krankheitskosten, ist zu berücksichtigen, ob die betreffende Person nicht selbst in der Lage gewesen wäre, die Aufwendungen aus eigenem Einkommen oder eigenem Vermögen zu bestreiten. Der Gedanke kehrt für Unterhaltsaufwendungen in § 33a Abs 1 EStG wieder. Er gilt auch für Anwendun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.2 Schulden, die mit dem Erbfall entstehen

Rz. 190 Berücksichtigungsfähig sind auch Schulden, die erst mit dem Erbfall entstehen, in ihrer Grundlage aber noch vom Erblasser herrühren. Rz. 191 Dazu gehört z. B. auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten, falls dieser nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden ist (s. § 1371 Abs. 2 BGB). Zwar ist diese nicht zu Lebzeiten des Erblassers entstanden, a...mehr

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FoVo 06/2022, Nutzung von K... / 1 Der Fall

Schuldner nutzt die Konten seiner Ehefrau und von deren Unternehmen Die Klägerin nimmt als Gläubigerin die Beklagte aus der Pfändung eines Auszahlungsanspruchs des Schuldners in Anspruch. Die Beklagte ist die Ehefrau des Schuldners. Sie ist gewerblich tätig und unterhält unter der Firma … geschäftliche Konten. Ferner unterhält die Beklagte ein privates Konto. Der Schuldner ist...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.3.2.1 Ertragsteuerliche Folgen

Rz. 143 Die Errichtung selbst löst für das "Körperschaftsteuersubjekt Stiftung" (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) keine Steuerfolgen aus, da die Errichtung nur die Vermögenssphäre und noch nicht die Einkommenssphäre berührt. Gem. § 7 KStG muss eine Unternehmensträgerstiftung eine Eröffnungsbilanz vorlegen. Die meisten Stiftungsgesetze der Länder (z. B. § 6 Abs. 1 Niedersächsische...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 146 Die Befreiungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG ist in Zusammenhang mit dem grundsätzlich steuerpflichtigen Erwerb des § 10 Abs. 3 ErbStG (s. § 10 Rn. 120) zu sehen. Zivilrechtlich geht bei einer Vereinigung von Rechten und Pflichten die jeweilige Schuld bzw. die jeweilige Forderung unter (sog. Konfusion). Praxis-Beispiel Der Vater gewährt seinem Sohn ein Darleh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.3 Ausnahmen von der "Fußstapfentheorie"

Rz. 25 Eindeutig nicht übergangsfähig sind jedoch höchstpersönliche Rechte. Hierzu zählen der Name (anders jedoch die Firma), persönliche Gestaltungsrechte, der Nießbrauch (s. § 1061 BGB), beschränkt persönliche Dienstbarkeiten (s. § 1090 Abs. 2 BGB), Mitgliedschaften in Vereinen, Unterhalts- und sonstige familienrechtliche Ansprüche.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Maßgeblicher Stichtag

Rz. 30 Maßgeblich ist die Inländereigenschaft am Stichtag der Steuerentstehung gem. § 9 ErbStG. Bei Erwerben von Todes wegen entsteht die Steuer grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers, bei Schenkungen unter Lebenden mit Ausführung der Zuwendung. Hierbei sind insbesondere die Fälle von § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis j ErbStG zu beachten, in denen die Steuer zu einem spätere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfälle

Rn. 152 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wegen der Zwangsläufigkeit eigener Berufsausbildungskosten s Rn 138. Unter dem Gesichtspunkt tatsächlicher unausweichbarer Gründe war insbesondere auch die Frage der ag Belastung bei auswärtiger Ausbildung von Kindern zu beurteilen. Wegen Einzelheiten s Erläut zu § 33a (Pust). Rn. 153 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das Einspringen für einen Drit...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Umkehrung des § 1 Abs. 2 ErbStG?

Rz. 25 § 1 Abs. 2 ErbStG sieht zwar eine Angleichung der Steuerfolgen der Schenkungen unter Lebenden an die des Erwerbs von Todes wegen vor. Eine Regelung, wonach die Steuerfolgen des Erwerbs von Todes wegen den Schenkungen unter Lebenden angeglichen werden, enthält das Gesetz jedoch nicht. Es stellt sich daher die Frage der umgekehrten Anwendbarkeit von § 1 Abs. 2 ErbStG. Z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2 Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

Rz. 160 Zu berücksichtigen sind gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG alle vom Erblasser herrührenden Schulden (sog. Erblasserschulden). Rz. 161 Schulden, die im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Einheit (Gewerbebetrieb, Freiberufler-Praxis oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) stehen, sind allerdings grundsätzlich schon bei der Bewertung des Gewerbebetriebs bzw. des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 133 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Rechtliche Gründe können auf Gesetz (zB gesetzliche Unterhalts- oder Schadensersatzansprüche), auf VA (zB Anordnung einer Altlastenbeseitigung) oder auf Vertrag beruhen (vgl Arndt in K/S/M, § 33 EStG Rz C 3; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 34, 40. Aufl; Mellinghoff in Kirchhof/Seer, § 33 EStG Rz 34, 20. Aufl). Solche rechtlichen Gründe ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.3 Familienstiftung und Asset Protection

Rz. 160 Unter dem Stichwort Asset Protection fasst die Gestaltungspraxis Strategien zusammen, die Vermögenswerte durch Übertragung vom Inhaber auf eine ihm nahestehende Person langfristig vor Haftungsrisiken beim (ehemaligen) Inhaber abschirmen sollen, sodass ein Gläubiger des Inhabers nicht beim Inhaber in diese Vermögenswerte vollstrecken kann. Hierzu kommt auch die rechts...mehr

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FF 06/2022, Die Scheidung a... / f) Folgefrage: Nachträgliche Überprüfung der Scheidung im Anerkennungsstaat?

Hoch umstritten ist die sich anschließende Frage, ob in dem um Anerkennung ersuchten Staat dennoch eine nachträgliche Überprüfung der Scheidung erfolgen darf oder muss. In Bezug auf die internationale Zuständigkeit ist man sich weitgehend einig, dass eine solche nachträgliche Überprüfungsmöglichkeit ausscheidet. Das folgt bereits aus Art. 69 Brüssel IIb-VO, welcher die Nachpr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.4.5 Kosten für die Erlangung des Erwerbs

Rz. 244 Abzugsfähig sind auch die weiteren Kosten zur Erlangung des Erwerbs. Hierzu zählen folgende Kosten: Rz. 245 Prozesskosten für einen Rechtsstreit, den der Erwerber führen muss, um als Erbe anerkannt zu werden, oder einzelne Nachlassgegenstände zu erlangen, sind als Erwerbskosten zu berücksichtigen (s. Hannes/Holtz in M/H/H, § 10 Rn. 61). Schwieriger ist die Beurteilung...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.1.1 Einkünftequalifikation

Rz. 117 Die rechtsfähige Stiftung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG (und die nicht rechtsfähige Stiftung nach Nr. 5) erfüllen im Gegensatz zu den KapG nicht ausschließlich den Tatbestand der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Fiktion aller Einkünfte als gewerbliche Einkünfte, die § 8 Abs. 2 KStG für Körperschaften vorsieht, findet auf Stiftungen keine Anwendung (vgl. Demuth, KÖSDI 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Verweis auf § 7 UmwStG

Tz. 15 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Regelung des § 7 UmwStG ist durch das SEStEG auf alle AE ausgedehnt worden. Dh § 7 UmwStG ist sowohl auf die AE anzuwenden, für die ein Übernahmegewinn/-verlust zu ermitteln ist, als auch auf die AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist. Wegen Einzelheiten s § 7 UmwStG Tz 1ff. Tz. 16 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 In den Fälle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unbeschränkt und beschränkt StPfl, die in den persönlichen Anwendungsbereich der Vorschrift fallen (s Rn 13–15), können die Tarifbegünstigung des § 34a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG für nicht entnommene Gewinne iSd Abs 2 aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) sowie selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) auf Antrag beanspruch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 6 § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG erfasst unmittelbar qua Aufzählung die AG, KGaA, GmbH (wegen § 5a GmbHG inklusive UG; vgl. Eisele in R/T, § 97 Rz. 5 m. w. N.) und SE. Unter § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG fallen wie bei der KSt (vgl. H 1.1 KStR "Beginn der Steuerpflicht") auch bereits die Vor-Gesellschaften (die nach wirksamer Beurkundung der Gründung entstehen), wenn es im weiteren Ver...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.3 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 99 Nach § 121 Nr. 4 BewG zählt zum Inlandsvermögen eine Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft, wenn der Anteilseigner mindestens zu 10 % beteiligt ist. Maßgeblich ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG die Beteiligung am Grund- oder Stammkapital zur Zeit des Todes des Erblassers oder zum Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Eine Kapitalgesellschaft gi...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.2 Verhältnis zur Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 193 Eine weitere Steuerbegünstigung bringt die Gemeinnützigkeit bei der Erbschaftbesteuerung der Errichtung und der späteren Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung mit sich (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG). Das ErbStG befreit sämtliche "Zuwendungen" an gemeinnützige Rechtsträger und damit sowohl die Dotation der Stiftung bei ihrer Errichtung als auch die Zustiftun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Rz. 15 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist folgendes Vermögen begünstigungsfähig: der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens i. S. d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG mit Ausnahme der Stückländereien § 160 Abs. 7 BewG selbst bewirtschaftete Grundstücke nach § 159 BewG sowie entsprechendes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das einer Betriebsstät...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.6.2 Betriebsstättendefinition, insbesondere bei ausländischen Personengesellschaften

Rz. 49 Definiert ist die Betriebsstätte sowohl im nationalen Steuerrecht (s. § 12 AO) als auch in den DBA (s. Art. 5 OECD-MA 2017). Wegen der vorrangigen Geltung der DBA gegenüber nationalem Recht sind die Begriffsbestimmungen des jeweiligen DBA zu beachten. Inhaltlich stimmt der abkommensrechtliche Betriebsstättenbegriff mit dem des § 12 AO allerdings weitgehend überein. Na...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2 Übertragung eines Gewerbebetriebes

Rz. 26 Die Übertragung eines ganzen Gewerbebetriebes ist nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG begünstigt. Die Begriffe Gewerbebetrieb oder Teilbetrieb sind nach ertragsteuerlichen Grundsätzen abzugrenzen (R E 13b.5 Abs. 2 S. 2 ErbStR). Erfasst sind damit alle Teile eines Gewerbebetriebs nach § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören, ebenso ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 3.1 Unternehmensverbundene Stiftung bzw. Unternehmensstiftung

Rz. 85 Die Zahl der Stiftungen, zu deren Vermögen Unternehmen bzw. Unternehmensanteile gehören oder die nach ihrem Stiftungszweck ein Unternehmen führen sollen ("unternehmensverbundene Stiftungen"), ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Zu unterscheiden sind dabei unternehmensverbundene Stiftungen im engeren Sinne, bei denen die Stiftung tatsächlich in der Rechtsf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. BA-Abzugsverbot im Zusammenhang mit "umgekehrt hybriden" Strukturen (§ 4k Abs 3 EStG)

Rn. 96 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4k Abs 3 EStG dient der Umsetzung von Art 9 Abs 2 Buchst a ATAD iVm Art 2 Abs 9 Unterabs 1 Buchst b, c und d ATAD. Gemäß § 4k Abs 3 S 1 EStG sind Aufwendungen für steuerliche Zwecke nicht als BA abzugsfähig, sofern Zitat "die den Aufwendungen entsprechenden Erträgen auf Grund deren vom deutschen Recht abweichender steuerlicher Zuordnung oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Treuwidrigkeit... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt von dem Bekl. Rentenzahlungen aus einer Unfallversicherung. Die Kl. unterhält bei dem Bekl. eine Unfallversicherung, bei der der Ehemann der Kl., A, versicherte Person ist. Nach dem Versicherungsvertrag zahlt der Bekl. ab einem Invaliditätsgrad von 50 % eine monatliche Unfallrente in Höhe von 500 EUR, sofern die in Ziff. 2.1.1.1 AUB 2005 festgelegten Vorausse...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug einer öffentlichen Kureinrichtung (zu § 15 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Januar 2021[1] unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH[2] zur Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung einer Gemeinde für Kureinrichtungen Stellung genommen. Wichtig Eine Gemeinde kann keine Vorsteuern aus Herstellung und Unterhalt von Einrichtungen geltend machen, die zwar durch die Gemeinde als Teil der öffentlichen Kureinrichtung...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sauerstoff / Zusammenfassung

Begriff Sauerstoff ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das in Wasser nur wenig löslich ist. Sauerstoff ist nicht brennbar, unterhält und fördert jedoch die Verbrennung. Der natürliche Sauerstoffgehalt beträgt ca. 21 %, durch eine geringe Anreicherung werden Verbrennungsgeschwindigkeit und -temperatur erhöht, Flammpunkt und Zündtemperatur hingegen verringern sich. ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 2 – Inhaltsverzeichnis

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der Anhang 2 enthält – in alphabetischer Reihenfolge – ausgewählte, für die tägliche Praxis bedeutsame Regelungen der obersten Finanzbehörden unterhalb der Regelungsebene der LStR. Erlasse zu folgenden Themen: Anrufungsauskunft Arbeitszimmer Auslandstätigkeitserlass Betriebliche Altersversorgung Betriebsveranstaltungen Doppelbesteuerung/Aufteilung des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Ausreichend Ertrag bringende Wirtschaftseinheit

Rz. 52 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Übergabe existenzsichernder Wirtschaftseinheiten ohne ausreichende Nettoerträge, aus denen die wiederkehrenden Versorgungsleistungen geleistet werden können, sind nicht geeignet, um den SA-Abzug zu begründen (vgl BFH 202, 464 = BStBl 2004 II, 95 [GrS 1/00]; Brandenberg, DB 2005, 1812; Kempermann, DStR 2003, 1736). Rz. 53 Stand: EL 130 – E...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Besonderer Verpflichtungsgrund (Übergabevertrag, letztwillige Anordnung)

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die wiederkehrenden Leistungen müssen auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen, der sie von normalem Unterhalt unterscheidet (> Rz 91). Bei der unentgeltlichen Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ergibt sich die besondere Verpflichtung des Stpfl zivilrechtlich idR aus einem Übertragungs- oder Versorgungsvertrag. Das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Nachträgliche Umschichtung

Rz. 60 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 War zunächst eine begünstigte unentgeltliche Vermögensübergabe gegeben, so endet grundsätzlich der sachliche Zusammenhang der wiederkehrenden Leistungen mit der Vermögensübergabe, wenn der Stpfl zu einem späteren Zeitpunkt das übernommene Vermögen veräußert. Die vereinbarten wiederkehrenden Leistungen des Stpfl dürfen ab diesem Zeitpunkt nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Abänderbarkeit der Leistungen

Rz. 66 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Im Übertragungsvertrag müssen der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung vereinbart sein. Nach den allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen über Verträge mit nahen Angehörigen müssen die Leistungen wie vereinbart erbracht werden. Andererseits liegt es in der Rechtsnatur des Ve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von Familienangehörigen im EU-/EWR-Bereich (§ 1a Abs 1 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Vergünstigungen gewährt, mit denen die persönlichen und familiären Verhältnisse des Stpfl berücksichtigt werden (> Rz 32 ff). Für diese Regelung kommt ein Stpfl in Betracht, wenn er Angehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union Rz 1 oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Abgrenzung zwischen Fallgestaltungen und Hinweise auf weitere Anwendungsfälle

Rz. 100 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Mit den Renten haben die lebenslangen Versorgungsleistungen in Form einer dauernden Last die "Wiederkehr" der Leistung über einen längeren Zeitraum gemeinsam, unterscheiden sich aber von diesen durch die für Renten typische wertmäßige Gleichmäßigkeit der einzelnen Leistungen (> Renten; zu den Unterschieden > Rz 90 ff). Von einem entgeltlich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Anwendung der Freibeträge für Versorgungsbezüge durch Arbeitgeber und Finanzamt

Rz. 5 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Freibeträge des § 19 Abs 2 EStG werden grundsätzlich nur bei den Versorgungsbezügen von ArbN berücksichtigt; zu Ausnahmen für Abgeordnete > Rz 2. Bezieht zB ein früher bei einem Unternehmen rechtsberatend tätiger Freiberufler (> Rechtsanwälte) eine Rente, steht ihm der Versorgungsfreibetrag nicht zu (vgl BFH/NV 2007, 880). Zur Berechnung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dänemark

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das als parlamentarische Monarchie geführte Königreich Dänemark (Hauptstadt: Kopenhagen, Amtssprache: Dänisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der Halbinsel Jütland und insbesondere den Inseln Seeland und Fünen. Es grenzt im Süden an Deutschland und es ist durch eine Brücke mit > Schweden verbunden. Zum Königreich Dänemark gehören auch die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Schuldner führt missbräuchlich mehrere P-Konten (Abs. 4)

Rz. 23 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – ..., Az. … M …/… per beA In der Zwangsvollstreckungsangelegenheit Gläubiger ./. Schuldner vertrete ich die Interessen des Gläubigers. Namens und im Auftrag des Gläubigers wird beantragt, dass nur das durch den Gläubiger durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG … vom …, Az. ... M …/…, gepfändete Girokonto dem Schuldner ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Berechtigung nur für ein P-Konto (Abs. 3 )

Rz. 17 Jede natürliche – nicht juristische – Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto führen (Abs. 3 Satz 1), um zu vermeiden, dass eine nicht gerechtfertigte Vervielfältigung des automatischen Kontopfändungsschutzes eintritt. Denn nur bei natürlichen Personen taucht das Problem der Sicherstellung ihres notwendigen Lebensunterhalts durch Pfändungsschutzbestimmungen auf. Bei e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.6 Bestimmungsrecht des Gläubigers in Missbrauchsfällen (Abs. 4)

Rz. 18 Abs. 4 regelt die Fälle, in denen der Schuldner missbräuchlich mehrere Zahlungskonten als P-Konten unterhält. Die Wirkungen weiterer P-Konten können dabei durch den Gläubiger beseitigt werden. In der Praxis kommt die Regelung allerdings kaum zur Anwendung. Rz. 19 Abs. 4 Satz 1 räumt dem Gläubiger ein Bestimmungsrecht ein. Das Bestimmungsrecht ist ggü. dem Vollstreckung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Ermittlung des pfändbaren Betrags bei bevorrechtigten (Unterhalts-) Gläubigern

Rz. 23 Vollstreckt ein Unterhaltsgläubiger wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche, ist er – nur auf Antrag – nach dem Gesetz privilegiert (§ 850d Abs. 1 ZPO; vgl. F. David, Vollstreckung effektiv 2000, 8). Die in § 850a Nrn. 1, 2 und 4 ZPO genannten Bezüge verbleiben dem Schuldner nur in einem geschmälerten Umfang. Nach § 850d Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 ZPO ist ihm aber mindeste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.5 Sonderfälle der Ausfuhr

Rz. 360 Vor dem 1.1.1997 wurden in einem Reihengeschäft, an dem mehrere ausländische Abnehmer beteiligt waren, mit der Versendung oder Beförderung des Gegenstands in das Drittlandsgebiet durch den ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer in der Reihe zugleich mehrere Ausfuhrlieferungen bewirkt. Das galt auch, wenn der letzte von mehreren ausländischen Abnehmern den Gegenstand...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Organschaft, Betriebsstätte, Zweigniederlassung

Rz. 90 Leistungsaustausch verlangt einen Leistenden und einen Leistungsempfänger. Leistungen innerhalb eines Unternehmens genügen nicht dem Leistungsbegriff von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Dies gilt insbesondere von Organschaften. Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Nur diese Unternehmensteile sind...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Ausländische Zweigniederlassungen (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 2 UStG)

Rz. 200 Hat ein im Inland und in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten ansässiger Unternehmer Zweigniederlassungen im Ausland[1], so sind diese Zweigniederlassungen ausländische Abnehmer, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abschließen.[2] Dagegen sind Zweigniederlassungen im Inland und in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten eines im Ausland ansässig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befreiungstatbestand privat... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA/FASt / Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar[*] Der BFH hat im anhängigen Verfahren unter dem Az. IX R 28/21 vorwiegend zu klären, ob der Befreiungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG einer an die Kinder überlassenen Immobilie nicht (mehr) erfüllt ist, wenn zwei der dort lebenden Kinder weit vor der betreffenden Veräußerung aus ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 3 Abgrenzung zur Privatsphäre

Rz. 21 Nach § 12 Nr. 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Haushalt des Stpfl. und für den Unterhalt seiner Familie nicht abziehbar. Diese Vorschrift hat lediglich klarstellende Bedeutung. Sie stellt spiegelbildlich noch einmal fest, was bereits aus § 4 Abs. 4 EStG folgt. Sind Aufwendungen nicht wesentlich betrieblich veranlasst, kommt ein Abzug nicht in Betracht, da die V...mehr