Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 3/2016, Der Restwert in... / V. Keine Nachfrageverpflichtung vor Veräußerung der Restwerte

In einer neueren Entscheidung vom 30.7.2015[25] hat das OLG Köln unter Abkehr von der älteren Beschlussentscheidung aus dem Jahre 2012 entschieden, dass den Geschädigten keine Nachfrageobliegenheit vor Veräußerung der Restwerte trifft. Der Senat hat ausgeführt, dass ein Geschädigter nicht verpflichtet ist, die beklagte Versicherung über die beabsichtigte Veräußerung zu infor...mehr

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zfs 3/2016, Nutzungsausfallentschädigung ohne Nachweis einer Ersatzbeschaffung bei Totalschaden

Hinweis Sehr geehrte Damen und Herren, bislang haben Sie den geltend gemachten Nutzungsausfall mit der Begründung des Fehlens einer Ersatzbeschaffung noch nicht ersetzt. Dies steht nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH. Denn Nutzungsausfallentschädigung ist nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urt. v. 10.6.2008 – VI ZR 248/07, S. 5, 6) im Falle des Totalschadens au...mehr

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zfs 3/2016, Organisatorisch... / II. Schlussbemerkung

Überlegungen und Versuche, den Zivilprozess zu beschleunigen, hat es viele gegeben, denkt man an zahlreiche Publikationen oder Symposien[15] zu diesem Thema. Insofern sind die hier dargestellten Vorschläge keinesfalls neu. Sie sollen lediglich verdeutlichen, dass sich im Zivil(verkehrs)prozess mit verhältnismäßig einfachen Mitteln zeitliche Optimierungen auch im Rahmen der g...mehr

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zfs 2/2016, Unfallrekonstru... / IV. Beweisanträge im Zivilprozess

Die prozessuale Grundlage, um das Auslesen von Fahrzeugdaten als Bestandteil der Unfallrekonstruktion zu ermöglichen, findet sich in den §§ 142, 144 ZPO. Das Gericht kann beispielsweise gem. § 142 Abs. 1 ZPO anordnen, dass eine Partei oder ein Dritter die in ihrem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich eine Partei bezogen hat, vorlegt. Zu Recht w...mehr

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zfs 2/2016, Die Entwicklung... / F. Steuerrecht

Der EuGH entschied mit Urteil vom 23.12.2015,[53] dass Flugscheine, die nicht benutzt wurden und für die keine Erstattung erfolgt, mehrwertsteuerpflichtig sind.[54] Streitgegenständlich waren in Frankreich durchgeführte Inlandsflüge, welche dort einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % unterliegen. Der EuGH präzisiert, dass bereits das bloße Ausstellen von Flugscheinen ...mehr

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zfs 2/2016, Unzulässige Klage aufgrund der Angabe eines falschen gesetzlichen Vertreters

Hinweis "Die Klage ist bereits unzulässig. Als gesetzlicher Vertreter der beklagten XY-AG wird der Aufsichtsratsvorsitzende genannt. Eine Aktiengesellschaft wird jedoch gem. § 78 Abs. 1 AktG durch den Vorstand vertreten. In dieser Konstellation liegt auch keine irrtümliche Falschbezeichnung vor, sondern der Kläger hat den Aufsichtsratsvorsitzenden, wenn auch unrichtigerweise...mehr

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zfs 2/2016, Jahnke/Burmann: Handbuch des Personenschadensrechts, C.H. Beck, 1. Auflage 2016, 1.701 Seiten, 199 EUR, ISBN 978-3-406-67625-3

Wenn man einen Blick auf die zum Schadensrecht in den letzten Jahren erschienenen Bücher wirft, verwundert es nicht, dass das Personenschadensrecht in den Fokus gerückt wurde. Man könnte fast sagen, dass das nun vorliegende Handbuch den Gipfel dieser Entwicklung darstellt. Jedenfalls werden es Folgewerke schwer haben, dieses Handbuch qualitativ zu übertreffen. Woran liegt da...mehr

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zfs 2/2016, Pelzmantel als ... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht gegen die Bekl. ein Anspruch auf Zahlung von 6.400 EUR aus dem Hausratsversicherungsvertrag zu." Gem. § 18 Abs. 2 S. 1 GKA VHB 95.1 hat der Kl. gegen die Bekl. einem Anspruch auf Erstattung des Wiederbeschaffungspreises in neuwertigem Zustand. Der Versicherungsfall und die Leistungspflicht der Bekl. sind unstreitig. Das Gericht ist nicht davon überzeugt, das...mehr

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zfs 1/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Gießen-Kleinlinden/Bürgerhaus Datum: Freitag, 4. März 2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referenten: Cordula Schah Sedi,...mehr

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AGS 1/2016, Kein Restwertab... / 2 Hinweis der Schriftleitung

Ebenso wie hier haben entschieden: Gegenteilig haben entschieden: AGS 1/2016, S. 16 - 17mehr

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zfs 1/2016, Im besten Alter

Mit zunehmendem Alter wird man auch attraktiver. Da diese Behauptung regelmäßig von Personen aufgestellt wird, die jedenfalls nicht mehr als jugendlich bezeichnet werden können, kann die Richtigkeit der Aussage durchaus in Zweifel gezogen werden. Etwas anderes gilt aber sicherlich für den Deutschen Verkehrsgerichtstag. Er wird vom 27.–29.1.2016 zum 54. Mal in der Weltkulture...mehr

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zfs 1/2016, Der VW-Abgasska... / C. Fazit

VW scheint die Folgen der Manipulationen durch Umrüstung beseitigen zu wollen, ohne im Einzelfall zu prüfen, ob überhaupt (noch) eine Rechtspflicht hierzu besteht. VW ist zurzeit daran gelegen, den Imageschaden zu minimieren. Auch etwaige Steuernachforderungen will der Konzern ausgleichen. Eine genaue Prüfung der Rechte des Käufers ist aber gleichwohl nicht lediglich akademi...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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zfs 1/2016, Verkehrsunfall ... / 3 Anmerkung:

1. Wegrollende Einkaufswagen, die außerhalb des Geschäftslokals verwendet werden dürfen, können zu Beschädigungen von Kfz im öffentlichen Verkehrsraum führen. Einkaufswagen, die ein Kaufmarkt Kunden zur Verfügung stellt, können zum einen beim Be- oder Entladen Schäden an anderen Kfz herbeiführen, zum anderen können abgestellte Einkaufswagen bei unzureichenden Sicherungsmaßna...mehr

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zfs 1/2016, Alleinverschuld... / 3 Anmerkung:

1. Bei der Haftungsabwägung der Anteile an dem Eintritt des Unfalls kann die den Fahrer und Halter des Kfz treffende Gefährdungshaftung dann zurücktreten, wenn die im Vordergrund stehende Schadensursache durch ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten geprägt ist. Das entspricht nach st. Rspr. der Wertung der §§ 9 StVG, 254 Abs. 1 BGB (vgl. BGH VersR 1956, 238; BG...mehr

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zfs 1/2016, Aufforderung zur Vornahme der Verrechnung

Hinweis "Die bisher geleisteten Zahlungen erfolgten ausdrücklich unter von ihnen erklärtem Verrechnungsvorbehalt. Wir fordern Sie binnen der unten genannten Frist auf, diese Verrechnung durch Erklärung uns gegenüber nunmehr auszuüben. In der bisherigen Form hatte Ihre Zahlung nämlich keine Tilgungswirkung:" Bestehen – wie bei einem Unfall zwangsläufig – mehrere Forderungen ei...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Allgemeines [Rdn 318]

Rdn 319 Literaturhinweise: Burhoff, Die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, ZAP Fach 22, S. 530 ders., StRR 2010, 444 ff. Hackner/Trautmann, Die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Europäischen Geldsanktionsgesetz, DAR 2010, 71 Hering, Die Halterhaftung in Europa, SVR 2010, 17 ff. Krumm/Lempp/Trautmann...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Fahrerlaubnisfragen, Abrechnung [Rdn 63]

Rdn 64 Literaturhinweise: Breyer, Die Vergütung des Verteidigers bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot, RVG-B 2005, 72 Krause, Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG, auch bei Entziehung einer Fahrerlaubnis, JurBüro 2006, 118 N. Schneider, Kostenrechtliche Besonderheiten bei Verteidigung gegen den Vorwurf der Verkehrsunfallflucht, DAR 2014, 764 Pießkalla, Die Streit...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Rechtsschutzversicherung [Rdn 211]

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zfs 12/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Oldenburg / City Club Hotel Datum: Freit...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / A. Grundlagen

Wie in jedem Prozess muss die darlegungs- und beweisbelastete Partei die ihr günstigen Tatsachen beweisen. Nicht immer helfen die Zeugenaussagen und die unfallanalytischen Gutachten dem Gericht dabei, dass es sich i.S.d. § 286 ZPO von der "einen" Wahrheit überzeugen kann. In diesen Fällen müsste es daher eine Beweislastentscheidung geben. Die Rechtsprechung hat aber bereits ...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / 1

Der Anscheinsbeweis-Klassiker schlechthin im Verkehrsrecht ist der Grundsatz "Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld." In diesen Fällen spricht nämlich die Typizität des Auffahrunfallgeschehens dafür, dass der Hintermann entweder nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand gem. § 4 Abs. 1 StVO zu seinem Vordermann eingehalten hat oder dem Verkehr vor ihm nicht die erforde...mehr

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zfs 12/2015, Wellner: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, Deutscher Anwaltverlag, 3. Auflage 2015, 480 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1410-1

Das vorliegende Werk von Wellner erscheint in der 3. Auflage im Deutschen Anwaltverlag. Zum Autor selber müssen nicht viele Worte verloren werden. Wellner ist Richter am Bundesgerichtshof und dort langjähriges Mitglied des (u.a.) für das Verkehrsrecht zuständigen VI. Zivilsenats. Darüber hinaus dürfte er vielen aus Fortbildungsveranstaltungen bekannt sein. Er ist ein ausgewi...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / E. Fazit

Wie die Verkehrsgerichtstage in Goslar im Januar 2015 belegt haben, ist das Interesse an dem Institut des Anscheinsbeweises weiterhin groß. Die Entscheidungen der Instanzgerichte werden weiterhin für reichlich Diskussionsstoff sorgen bis ggf. erneut eine Entscheidung des BGH zu diesem Thema ergeht. Trotz der bisher deutlichen Worte des BGH gewinnt man in der Praxis den Eindr...mehr

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zfs 12/2015, Abstandsverstö... / D. Fazit

Der Verkehrsanwalt muss bei Abstandsverstößen ständig auf der Hut sein. Zum einen greifen die rechtlichen Grundlagen, Gebote und Verbote wechselseitig in die zivilrechtliche und bußgeldrechtliche Betrachtung mit ein, gerade wenn es um Verkehrsunfälle geht. Darüber hinaus sind prozessuale Kniffe, aber auch Fallstricke in großer Zahl vorhanden, so dass die Kenntnis "nur" des m...mehr

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zfs 12/2015, Quirmbach/Gräfenstein/Deller: Kapitalisierungstabellen. Ersatzansprüche bei Personenschäden richtig berechnen, Deutscher Anwaltverlag, 1. Aufl. 2015, 188 Seiten, 29 EUR, ISBN 978-3-8240-1401-9

Ein Geschädigter hat nur im Ausnahmefall einen Anspruch auf die kapitalisierte Abfindung seines Personenschadens. Entsprechend ist die Rechtsprechung dazu spärlich, die Bedeutung des Themas jedoch aufgrund der vielfachen außergerichtlichen Abfindungsvergleiche, die in der Regel auch eine Kapitalisierung des Zukunftsschadens enthalten, erheblich (siehe dazu und zu der vorhand...mehr

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zfs 12/2015, Mithaftung aus Betriebsgefahr

Hinweis "Zumindest ergibt sich eine Mithaftung der Beklagten aus der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs. Denn der streitgegenständliche Verkehrsunfall war für den Fahrer des Beklagtenfahrzeugs kein unabwendbares Ereignis." Unabwendbar ist ein Ereignis, das bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handel...mehr

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zfs 12/2015, Skiunfall aufg... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung befasst sich mit der rechtlichen Bewältigung eines Skiunfalls, der am Anfang der Karriere eines Skiläufers steht: das Erlernen des Skilaufens in einem Skikurs. Aufgrund der Buchung der Unterrichtsstunde durch die Kl. schuldete der Bekl. als Betreiber der Skischule, die Teilnehmer an dem Skikurs vor Gefahren der Befahrung der Skipiste soweit als möglich zu be...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / D. Exkurs: Anscheinsbeweis beim Auslandsunfall

Aufgrund der Möglichkeiten der Art. 11, 9 Abs. 1 Nr. 1a EuGVVO = Brüssel I-VO (nunmehr Art. 13, 11 Abs. 1 Nr. 1a Brüssel Ia VO) ist bei einem Auslandsunfall auch eine Klage am deutschen Wohngerichtsstand möglich. Dies ist für die deutschen Gerichte undankbar. Denn der Tatrichter muss ausländisches Recht von Amts wegen ermitteln. Dabei darf er sich nicht auf die Heranziehung ...mehr

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zfs 12/2015, Verunsicherung bei jedem Personenschaden – Stichwort Schweigeverzichtserklärung

Aktuell tauchen in der Schadensregulierung von Personenschäden immer wieder Schreiben mit Schweigeverzichtserklärungen von Versicherern auf, welche zu erheblichen Verunsicherungen bei den Anwälten und den Mandanten führen. Betroffen sind nicht nur mittlere und große Personenschäden, sondern alle Personenschäden, auch schon jede HWS-Verletzung. In diesen Schreiben der Versich...mehr

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zfs 11/2015, Verneinter Ans... / 3 Anmerkung:

Zu den Fallgruppen des Anscheinsbeweises im Verkehrsrecht vgl. Janecek, zfs 2015, 244. 1. Die Entscheidung macht die Grenzen der Heranziehung des Anscheinsbeweises im Verkehrsrecht deutlich. Die häufig vorkommende Unfallkonstellation der Kollision eines linksabbiegenden Kfz mit einem sich rückwärts in Geradeausfahrt befindlichen Fahrzeug wird unter Prüfung der Mitverantwortun...mehr

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zfs 11/2015, Schadenmanagement – Fluch oder Segen für den Geschädigten?

Kein anderes Thema wird zwischen den Kfz-Versicherern und der Anwaltschaft kontroverser diskutiert als das Schadenmanagement. Nach Mitteilung des GDV regulieren die deutschen Kfz-Versicherer pro Jahr 10 Millionen Schäden, wobei die Entschädigungsleistung bei ca. 20 Mrd. EUR pro Jahr – Tendenz steigend – liegt. Der Begriff des Schadenmanagements ist gleichbedeutend mit der st...mehr

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zfs 11/2015, van Bühren: Das versicherungsrechtliche Mandat, Deutscher Anwaltverlag, 5. Auflage 2015, 728 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-82401384-5

Frisch auf dem Markt erscheint die Neuauflage von "Das versicherungsrechtliche Mandat", herausgegeben von van Bühren, einem absoluten Experten für das Versicherungsrecht. Knapp drei Jahre sind seit der Vorauflage vergangen, in denen sich das VVG weiter in der Praxis bewährt hat. Weit überwiegend hatte die Rechtsprechung sich mit Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsneh...mehr

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zfs 11/2015, Der Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen

Hinweis "Hiermit zeige ich die Vertretung des Betroffenen an. Unter Verweis auf die im Anhang befindliche und von mir unterzeichnete schriftliche Vertretungsvollmacht beantrage ich, den Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen zu entbinden. Der Betroffene gesteht ein, das Tatfahrzeug zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt geführt zu haben. Darüber hinaus nimmt d...mehr

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zfs 10/2105, Gebhardt: Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 1, Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Deutscher Anwaltverlag, 8. Auflage 2015, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1383-8

Schon nach kurzen zwei Jahren, in denen wie immer reichlich neue Rechtsprechung im Verkehrsrecht, aber auch das neue Fahreignungsregister zu verarbeiten waren, ist das Handbuch von Gebhardt zur Verteidigung in Verkehrssachen neu aufgelegt worden. Auf inzwischen mehr als 900 Seiten inklusive Verzeichnissen kann sich der Rechtsanwender in den entsprechenden Bereichen des Straf...mehr

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zfs 10/2015, Nur ausnahmswe... / 3 Anmerkung:

Der Leitsatz 1. der Entscheidung des BGH darf nicht den Blick darauf verstellen, dass für den Bereich des Straßenverkehrs bei Beteiligung von Kfz im Rahmen der Haftungsabwägung nach § 17 StVO zahlreiche Fallgruppen einer alleinigen Haftung eines Unfallbeteiligten anzunehmen sind. Dass sich der Unfall auf öffentlichem Straßengrund ereignet hat, der Bekl. damit dem Sorgfaltsma...mehr

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zfs 10/2015, van Bühren/Naumann: AnwaltFormulare Versicherungsrecht, Deutscher Anwaltverlag, 1. Auflage 2015, 564 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1344-9

Ich bin ein großer Freund der Reihe "AnwaltFormulare" aus dem Deutschen Anwaltverlag. Mit dieser Erwartungshaltung bin ich dann auch an das vorliegende Werk herangegangen. Nachdem ich mir regelmäßig die "AnwaltFormulare Verkehrszivilrecht" zugelegt habe, habe ich deshalb ganz gespannt die neu erschienen "AnwaltFormulare Versicherungsrecht" bestellt. Die Herausgeber van Bühren...mehr

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zfs 10/2015, Gesteigerte Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren (§ 9 Abs. 5 StVO)

Hinweis Der Fahrzeugführer muss sich vor der Rückwärtsfahrt vergewissern, dass der Verkehrsraum hinter seinem Fahrzeug frei ist. Dies gilt auch für die Bereiche, die er im Rückspiegel nicht einsehen kann (OLG Nürnberg NZV 1991, 67; OLG Oldenburg NZV 2001, 377). Während des Rückwärtsfahrens muss er darauf achten, dass kein anderer von der Seite oder von hinten in den Gefahren...mehr

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zfs 10/2015, Europäische Verkehrsrechtstage

Nachdem sie viele Jahre in Luxemburg beheimatet waren, haben die Europäischen Verkehrsrechtstage dieses Jahr eine Ortsveränderung erfahren. Die 16. Ausgabe der internationalen Tagung ist in Richtung Osten Europas gewandert und wird in Budapest stattfinden. Eines der zentralen Themen der diesjährigen Tagung ist der wichtigen Frage gewidmet, ob wir eine Aktualisierung der kodif...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG kommt nicht in Betracht, wenn das Fahrzeug in einem - ertragsteuerrechtlichen - Gewerbebetrieb eingesetzt wird

Leitsatz Streitig war in vorliegendem Falle, die Gewährung einer Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG für einen Traktor Fendt 926 Vario mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von 14.000 kg. Hierbei handelt es sich um ein Fahrzeug der Klasse T - Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen - vgl. hierzu Klasse T, Abschnitt A Teil A 1 A Nr. 8 des Verzeichnis z...mehr

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zfs 9/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Rostock / Steigenberger Hotel Sonne Datum: Freitag, 30.10.2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Them...mehr

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zfs 9/2015, Homburger Tage 2015

Auch im Jahre 2015 freut sich die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Kollegen aus ganz Deutschland zu den Homburger Tagen begrüßen zu dürfen. Die Homburger Tage, welche nunmehr bereits zum 35. Male von dem ehemaligen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Herrn Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt, organisiert werden, haben sich bundesweit einen Namen gemacht. In den ve...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / F. Ausblick

Das Adhäsionsverfahren ist ständig Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Seine Feinheiten und vor allem die Verzahnungen zwischen Straf- und Zivilrecht nicht zu kennen, wäre grob fahrlässig, wenn man als Verteidiger oder als Geschädigtenvertreter eine vollumfängliche Rechtsberatung erteilen möchte. Zu guter Letzt kann man auch im Hinterkopf behalten, dass sich e...mehr

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zfs 9/2015, Ludovisy/Eggert/Burhoff: Praxis des Straßenverkehrsrechts, ZAP Verlag, 6. Auflage 2015, 2.088 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-89655-737-7

Mit über 2.000 Seiten inklusive Verzeichnissen ist die Neuauflage des Kompendiums zum Straßenverkehrsrecht schon optisch und physisch ein echtes Schwergewicht. Aber auch dem Inhalt kann dieses Prädikat problemlos verliehen werden: Das Handbuch hinterlässt einen sehr positiven Eindruck. Dies sogar, obwohl es eine große Herausforderung ist, das Verkehrsrecht im Ganzen erfassen...mehr

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zfs 9/2015, Voraussetzungen... / 3 Anmerkung

Die Kl. ist wohl nicht – wie in den Gründen festgehalten – als Zeugin vernommen, was unzulässig gewesen wäre (zur Verwertbarkeit der Aussage vgl. aber BGH LM Nr. 3 zu § 373 ZPO), sondern nach § 287 Abs. 1 S. 3 ZPO angehört worden. Ob ein gesetzlich krankenversicherter Geschädigter die Mehrkosten einer privatärztlichen Behandlung ersetzt verlangen kann oder auf die Inanspruch...mehr

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zfs 9/2015, Keine Gefährdun... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung fasst die Grundsätze zusammen, die der BGH für etwaige Ansprüche geschädigter Dritter bei dem Einsatz des Kfz als Arbeitsmaschine, sei es kombiniert mit dem Einsatz des Kfz als Fortbewegungsmittel oder ausschließlich als nicht bewegte Arbeitsmaschine entwickelt hat. 1. Die Vielzahl der Fälle, in denen ein Kfz auch oder ausschließlich als Arbeitsmaschine verwe...mehr

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zfs 9/2015, Rückabwicklung Kaufvertrag – Berechnung gezogener Nutzungen des Käufers (Wertersatz)

Hinweis "Mit Schreiben vom … wurde der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Zudem wurde der Beklagte aufgefordert, folgende Beträge an den Kläger zu erstatten:" Beweis: Schreiben vom … in Kopie (Anl. K) Es ergibt sich somit ein zu erstattender Betrag in Höhe von … EUR. Unter ...mehr

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zfs 9/2015, Fromm: Verteidigung in Straßenverkehrs-OWi-Verfahren, de Gruyter, 2. Auflage 2015, 644 Seiten, 139,95 EUR, ISBN 978-3-11-035900-8

Gut drei Jahre nach Erscheinen der ersten Auflage erscheint endlich eine Neuauflage des Werkes von Fromm. Endlich deshalb, weil die erste Auflage mir sehr gut gefallen hat. Nicht nur optisch wurde das Werk überarbeitet. Es fällt sofort auf, dass es auch inhaltlich ausgefeilt, vor allem aber erheblich erweitert wurde. Im Vergleich zur Vorauflage hat es an Umfang zugenommen, u...mehr

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zfs 8/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referent: Cordula Schah Sedi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Mediatorin (Hochschule Darmstadt, University of Applied Sciences), Rostock; alternativ: Michel Schah Sedi, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator (Hochschule Darmst...mehr

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zfs 8/2015, Der elektronische Verkehrsanwalt

Der Verkehrsanwalt muss heute mehr denn je Dienstleister des Geschädigten sein. Er muss für eine schnelle Abwicklung sorgen und dabei nicht nur den Geschädigten zufriedenstellen, sondern auch seine Multiplikatoren. Zuallererst hat er jedoch die Aufgabe, überhaupt den Auftrag des Geschädigten zu akquirieren. Hier steht der Anwalt besonders im Wettbewerb mit der Versicherung de...mehr