Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 555f, der gem. § 578 Abs. 2 entsprechend auch auf Geschäftsräume anwendbar ist, betrifft lediglich solche Vereinbarungen, die nach Abschluss des Mietvertrages (LG Leipzig, Urteil v. 20.2.2009, 8 O 3429/08, WuM 2010, 243) aus Anlass von konkreten Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen getroffen werden; ausreichend ist, dass die Modernisierungsvereinbarung dem Mietve...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 555f Vereinbarungen über Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

1 Allgemeines Rz. 1 § 555f, der gem. § 578 Abs. 2 entsprechend auch auf Geschäftsräume anwendbar ist, betrifft lediglich solche Vereinbarungen, die nach Abschluss des Mietvertrages (LG Leipzig, Urteil v. 20.2.2009, 8 O 3429/08, WuM 2010, 243) aus Anlass von konkreten Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen getroffen werden; ausreichend ist, dass die Modernisierungsvereinbaru...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsatz

Rz. 11 Da die Aufzählung des Gegenstandes der Vereinbarungen nicht abschließend ist, können auch Vereinbarungen über mieterfinanzierte Modernisierungen getroffen werden (RegEntw- BT-Drucks. 17/10485 Seite 22). Das gilt sowohl für Vereinbarungen über die finanzielle Beteiligung des Mieters an den vom Vermieter konkret beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen als auch für vom M...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Mitwirkungspflichten

Rz. 8a Denkbar ist auch, den Mieter individualvertraglich zu verpflichten, Möbel zu entfernen oder zu verrücken bzw. Maßnahmen im Rahmen von Kleinreparaturen durchzuführen. Weitergehende Arbeiten können auf den Wohnraummieter nicht abgewälzt werden. Formularvertraglich zulässig wäre nur eine Beteiligung des Mieters an den Kosten der Kleinreparaturmaßnahmen (Schmidt-Futterer/...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Aufwendungsersatzansprüche

Rz. 8 Wirksam wären auch Vereinbarungen über die Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555f Rn. 18). Die vergleichsweise Festlegung der Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs des Mieters (z. B. Erlass einer oder mehrerer Monatsmieten) ist zulässig (LG Berlin, Urteil v. 23.2.2001, 63 S 204/00, MM 2002, 52). Haben die Parteien (wirksam) eine einvern...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Besonderheiten bei Mietermodernisierung

Rz. 13 Da der Mieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen (BGH, Urteil v. 14.9.2011, VIII ZR 10/11, GE 2012, 57) und die Rechtsprechung nur in Einzelfällen einen solchen Anspruch bejaht, ist eine Vereinbarung darüber...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Gewährleistungsansprüche

Rz. 7 Die Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben von seiner Pflicht zu Duldung der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen unberührt. Der Mieter kann also vom Vermieter sowohl die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes – unter Berücksichtigung der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme – verlangen als auch mindern. Die Mietvertragsparteien können aber gem....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Finanzielle Beteiligung des Mieters an der Vermietermodernisierung

Rz. 12 Da der Mieter auch ein Interesse an der Durchführung der Modernisierungsmaßnahme haben kann z. B. weil sich infolge der geplanten Energieeinsparmaßnahme seine Betriebskosten verringern), können auch Vereinbarungen über eine finanzielle Beteiligung des Mieters an den Modernisierungskosten des Vermieters getroffen werden. Haben sich die Mietvertragsparteien auf einen ver...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Muster einer Modernisierungsvereinbarung

Rz. 23 Zwischen Frau/Herrn … (Vor- und Zuname/n des Mieters/der Mieter) … (Anschrift) und Frau/Herrn …. (Vor – und Zuname des Vermieters/der Vermieter) wird anlässlich der geplanten Modernisierungsmaßnahmen für die Wohnung … (genaue Lage im Gebäude) folgendes vereinbart: A. Der Mieter duldet folgende Modernisierungsmaßnahmen:mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Betrag der zu erwartenden Miet- und Betriebskostenerhöhung

Rz. 42 Der Vermieter hat gem. § 555c Abs. 1 Nr. 3 ferner – ausgenommen bei Verzicht des Vermieters auf den Modernisierungszuschlag (so schon früher: BayObLG, NJW-RR 2001, 300 = NZM 2001, 89 f. = GE 2001, 55) – den Betrag der zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 oder § 559c mitzuteilen. Nicht ausreichend ist die Angabe einer Mietspanne (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555c R...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.6 Ankündigung durch den Vermieter

Rz. 10 Die geplante Maßnahme muss vom Vermieter angekündigt werden (LG Berlin, Urteil v. 17.5.1985, 64 S 115/84, GE 1986, 33). Wer Vermieter ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Mietvertrag (vgl. dazu § 535 Rn. 8 ff.). Rz. 11 Miterben (§ 2032 Abs. 1) können nur zusammen die Maßnahme ankündigen; entweder werden die Erben dann namentlich in der Ankündigung aufgeführt oder die...mehr

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§ 10 Der Verwalter / II. Der Abschluss des Vertrags

1. Vertragsabschluss bei der Erstverwalterbestellung Rz. 86 Der erste Verwalter wird normalerweise vom teilenden Eigentümer (Bauträger) bestellt, der in diesem Zuge auch einen Verwaltervertrag abschließen kann (Muster (→ § 1 Rdn 14).[142] Und da er ggf. sich selbst zum Verwalter bestellen kann (→ § 10 Rdn 82), kann er auch mit sich selbst einen Verwaltervertrag abschließen. D...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags

Rz. 90 Die Unterzeichnung eines Verwaltervertrags durch die Mehrheit der Eigentümer kann die Beschlussfassung (über Bestellung und Vertrag) nicht ersetzen. Ein Beschluss ist nur entbehrlich, wenn alle Wohnungseigentümer den Vertrag unterzeichnen.[146] Abgesehen von diesem Sonderfall stellt sich die Frage, welche Bedeutung der Unterzeichnung des Vertrags überhaupt zukommt. Hä...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / I. Die Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Vereinbarung

Rz. 85 Die Änderung der Gemeinschaftsordnung erfordert im Ausgangspunkt eine Vereinbarung aller Miteigentümer. Beschlüsse zur Änderung der Gemeinschaftsordnung sind nur möglich, soweit das Gesetz dafür eine Beschlusskompetenz vorsieht oder eine Öffnungsklausel besteht. Schweigen bedeutet keine Zustimmung zu einer Vereinbarung, sondern ist grundsätzlich rechtlich unerheblich....mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / B. Die Vereinbarung

I. Grundlagen Rz. 75 Durch eine Vereinbarung regeln die Wohnungseigentümer "ihr Verhältnis untereinander in Ergänzung oder Abweichung von Vorschriften des Gesetzes" (§ 10 Abs. 3 S. 1 WEG). Ihrer Rechtsnatur nach ist die Vereinbarung ein Vertrag aller Miteigentümer, ihrem Zweck nach ist sie darauf gerichtet, die Innenbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander zu regeln u...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 22 Gem. § 555d Abs. 7 sind zum Nachteil des Mieters von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Vereinbarungen unwirksam. Dies gilt nur für Mietverhältnisse über Wohnraum. Vereinbarungen, die eine Berücksichtigung seiner Aufwendungen bei seinen – mit Zustimmung des Vermieters erfolgten – Modernisierungsmaßnahmen bei späteren vermieterseitigen Modernisierungsmaßnahmen a...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der Gemeinschaft: Beschlüsse und Vereinbarungen

A. Der Beschluss I. Grundlagen 1. Beschlusskompetenz Rz. 1 Für die Willensbildung der Gemeinschaft stehen nur zwei Regelungsinstrumente zur Verfügung: Beschluss und Vereinbarung. Der Beschluss entspricht grundsätzlich dem Mehrheitsprinzip und ist, vereinfacht gesagt, das Mittel der Entscheidungsfindung im "laufenden Geschäft". Die Vereinbarung entspricht dem Einstimmigkeitsprin...mehr

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DRK-TV / 2.12.11 Vereinbarung einer Rahmenzeit

Durch Betriebsvereinbarung kann in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine tägliche Rahmenzeit von bis zu zwölf Stunden eingeführt werden. Die Rahmenzeit bietet sich an, wenn die Arbeitsleistung täglich zu von vornherein feststehenden Zeiten erbracht werden muss, hinsichtlich des individuellen Beginns und Endes der Arbeitszeit aber Schwankungen möglich sein sollen. Praxis-Beispiel Es i...mehr

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§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

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§ 12 Verschiedenes / II. Die Vereinbarung separater Verwaltung und Kostentragung; Untergemeinschaften

Rz. 90 Die meisten Gemeinschaftsordnungen sehen eine getrennte Verwaltung und Abrechnung der einzelnen Häuser der Mehrhausanlage vor, wodurch mehr oder weniger verselbstständigte Untergemeinschaften entstehen.[121] Eine typische Regelung lautet so: Rz. 91 Beispiel: Regelung zur separaten Verwaltung in einer Mehrhausanlage Die Häuser Heinestraße 12 und Heinestraße 14 sollen so...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 3. Erläuterung häufiger Vertragsklauseln

Rz. 113 Vorbemerkung: In diesem Abschnitt werden gebräuchliche Klauseln erörtert, insbesondere vor dem Hintergrund der Frage nach ihrer Wirksamkeit. Sondervergütungsregelungen werden gesondert behandelt (→ § 10 Rdn 139). In der Rspr. wurde bislang meistens nicht zwischen der Unwirksamkeit (Nichtigkeit) einer Klausel (insbesondere nach AGB-Recht, also gem. § 307 Abs. 1 BGB) u...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 1. Zeitraum vor dem Erstbezug: Die Ein-Personen-Gemeinschaft

Rz. 12 Die Wohnungseigentümergemeinschaft (im Folgenden: "Gemeinschaft" oder "WEG" genannt) entsteht gem. § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Im Normalfall (Entstehung durch Teilungserklärung) handelt es sich zunächst um eine Ein-Personen-Gemeinschaft mit dem Bauträger als einzigem Mitglied. Mit dieser Regelung vollzog die WEG-Reform 2020 einen f...mehr

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§ 10 Der Verwalter / I. Allgemeines

Rz. 83 Hinweis Ein Musterverwaltervertrag findet sich im Anhang (→ § 14 Rdn 1). Nach hier vertretener Auffassung (Einheitstheorie → § 10 Rdn 18) formt der Verwaltervertrag das Bestellungsrechtsverhältnis aus; der von der herrschenden Trennungstheorie konstruierte Gegensatz zwischen Bestellung und Vertrag besteht nicht. Vielmehr sind alle Vereinbarungen zwischen der Gemeinscha...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / I. Grundlagen

Rz. 75 Durch eine Vereinbarung regeln die Wohnungseigentümer "ihr Verhältnis untereinander in Ergänzung oder Abweichung von Vorschriften des Gesetzes" (§ 10 Abs. 3 S. 1 WEG). Ihrer Rechtsnatur nach ist die Vereinbarung ein Vertrag aller Miteigentümer, ihrem Zweck nach ist sie darauf gerichtet, die Innenbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander zu regeln und ähnlich ei...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Beschlussfassung zur Laufzeit

Rz. 49 Der Beginn der Bestellungszeit sollte selbstverständlich so bestimmt werden, dass die neue Bestellungszeit an eine etwaige bereits laufende lückenlos anschließt. Wird der Beginn nicht ausdrücklich festgelegt, beginnt die Amtszeit sofort. Wenn der bisherige Verwalter während laufender Bestellung mit sofortiger Wirkung wiedergewählt wird, ist eine etwaige Restlaufzeit s...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 98 Der Inhalt des Verwaltervertrags ist gesetzlich nicht vorgegeben; im Rahmen der Gesetze besteht Vertragsfreiheit. Wie jeder Vertrag sollte auch der Verwaltervertrag die wechselseitigen Rechte und Pflichten regeln, also zum einen den Anspruch des Verwalters auf eine Vergütung, zum anderen die Ansprüche der Gemeinschaft auf Leistung, also die Pflichten (Aufgaben und Bef...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / I. Allgemeines zum Bauträgervertrag

Rz. 1 Der Neubau durch einen Bauträger ist der "Normalfall" der Entstehung einer Eigentümergemeinschaft. Dabei kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Erwerbern und dem Bauträger. Geht es anfangs vielfach um das Problem einer Verzögerung der Fertigstellung, steht in den ersten Jahren nach dem Bezug des Hauses das Thema "Baumängel" immer wieder auf der Tagesordnu...mehr

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§ 10 Der Verwalter / I. Grundlagen: Bestellung und Verwaltervertrag

Rz. 17 Das Gesetz nennt den Vorgang, durch den eine (natürliche oder juristische) Person Verwalter wird, "Bestellung". Der Terminus "Bestellung" stammt aus dem Gesellschaftsrecht, denn die Verpflichtung der Geschäftsleiter wird im Gesellschaftsrecht gewissermaßen "traditionell" als Bestellung bezeichnet. Der Verwaltervertrag wird im Gesetz nicht geregelt; vielmehr wird seine...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Das Verbraucher-Widerrufsrecht der Gemeinschaft

Rz. 95 Gemäß § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 312g Abs. 1 BGB, § 355 BGB steht einem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Die Gemeinschaft ist Verbraucher i.S.v. § 13 BGB (→ § 1 Rdn 26). Folglich kann die Gemeinschaft, wenn der Verwaltervertrag außerhalb der Geschäftsräume des gewählten Verwalters, aber in seiner Anwesenheit ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 87 Der Verwaltervertrag kommt (wie jeder Vertrag) durch übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zustande. Die zum Vertragsabschluss führende Willenserklärung der Gemeinschaft erfordert einen Beschluss der Eigentümerversammlung, für den die allgemeinen Regelungen hinsichtlich Ankündigung, Information über die Entscheidungsgrundlagen, Abstimmungsverfahr...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Mängel des Verwaltervertrags als Grund für die Anfechtung der Bestellung?

Rz. 65 Der Abschluss eines Verwaltervertrags oder zumindest die Vereinbarung der essentialia negotii ("Eckpunkte" Laufzeit, Vergütung) gehören zwingend zu einer ordnungsmäßigen Bestellung (→ § 10 Rdn 40). Das Fehlen eines Verwaltervertrags bzw. der "Eckpunkte" macht einen Beschluss der Verwalterbestellung also anfechtbar. Der Beschluss nachteiliger Regelungen im Verwalterver...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 3. Delegation des Vertragsabschlusses

Rz. 97 Ein Bestellungsbeschluss entspricht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn zugleich über einen Verwaltervertrag – zumindest aber über die "Eckdaten" (Laufzeit und Vergütung) Beschluss gefasst wird (→ § 10 Rdn 40). Nach wohl h.M. ist es aber nicht zu beanstanden, wenn eine bestimmte Person oder ein Gremium – üblicherweise (aber nicht zwingend) der Verwaltungsbeirat ...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / IV. Der Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung

Rz. 106 Eine Vereinbarung, die für eine Änderung der Gemeinschaftsordnung (vorbehaltlich einer Öffnungsklausel) erforderlich ist, kann grundsätzlich nur freiwillig zustande kommen. Als Vertrag beruht sie auf Privatautonomie, was mit einem Abschlusszwang nicht zu vereinbaren ist. Deshalb ist ein Miteigentümer nur ausnahmsweise verpflichtet, einer Änderung der Gemeinschaftsord...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Einzelne Vergütungsregelungen

Rz. 143 Außerordentliche bzw. weitere Eigentümerversammlung. Seit jeher ist es unbestritten, dass die Vereinbarung einer Sondervergütung für die Durchführung einer weiteren ("außerordentlichen") Versammlung prinzipiell ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Üblich sind Pauschalsätze zwischen 150 EUR und 300 EUR, was aber nicht bedeutet, dass eine höhere Vergütung nicht auch ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG)

Rz. 238 Die Maßnahmen, die der Verwalter gem. § 27 Abs. 1 WEG ohne (besonderen) Beschluss durchführen darf, müssen kumulativ beide in der Bestimmung genannten Kriterien erfüllen: sie müssen untergeordnete Bedeutung haben und dürfen nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Worin allerdings der sachliche Unterschied bestehen soll, ist die Frage; beides wird stets zusammenf...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 6. Die wiederholte Bestellung des Verwalters

Rz. 57 Die wiederholte Bestellung eines Verwalters ist selbstverständlich möglich (§ 26 Abs. 2 S. 2 WEG). Sie ist die Regel, nicht die Ausnahme. Erfahrungsgemäß trennt sich eine Gemeinschaft ungern von dem einmal bestellten Verwalter, wofür freilich oft nur eine gewisse Trägheit ursächlich ist. In vielen Fällen wird die Wiederbestellung quasi durchgewunken, weil ohnehin nur ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Muss zugleich der Beschluss des Verwaltervertrags anfochten werden?

Rz. 64 Der Verwaltervertrag kann Gegenstand des Bestellungsbeschluss sein (Bestellung und Vertragsabschluss uno actu) oder separat beschlossen werden. Im ersten Fall beinhaltet die Anfechtung des Bestellungsbeschlusses zwangsläufig die Anfechtung des auf den Abschluss des Verwaltervertrags bezogenen Beschlusses. Bei der Begründung der Anfechtungsklage muss der Verwaltervertr...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 2. Der Vergütungsanspruch des abberufenen Verwalters

Rz. 159 Gem. § 26 Abs. 3 S. 2 WEG endet ein Vertrag mit dem Verwalter spätestens sechs Monate nach der Abberufung voraussetzungslos; einer Kündigung bedarf es nicht. Die Regelung gilt mit Inkrafttreten der WEG-Reform am 1.12.2020 und somit auch für die zu diesem Zeitpunkt bereits laufenden Verwalterverträge; die damit verbundene ("unechte") Rückwirkung ist hinzunehmen.[246] ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Die AGB-Inhaltskontrolle

Rz. 110 Im Normalfall (und nur dieser wird nachfolgend erörtert) liegt dem Vertrag ein Vorschlag bzw. Entwurf des Verwalters zugrunde. Der Verwalter ist – wiederum im Normalfall – Unternehmer, während die Wohnungseigentümergemeinschaft Verbraucherin i.S.v. § 13 BGB ist (→ § 1 Rdn 26); das gilt auch im Begründungsstadium (str., → § 1 Rdn 17). Die Verbrauchereigenschaft der Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / I. Der Verwalter ohne Verwaltervertrag

Rz. 224 Es kann aus den verschiedensten Gründen dazu kommen, dass ein Verwalter zwar wirksam bestellt wurde, es aber an einem (besonderen) Verwaltervertrag fehlt. Der Verwalter hat in solchen Fällen (selbstverständlich) die gesetzlichen Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem WEG und dem BGB ergeben; es fehlt lediglich an vereinbarten ergänzenden Regelungen. Konkret stell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 1. Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 141 Obwohl die Gesetzesbegründung von "allen Forderungen" spricht, muss vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlauts ("wesentliches Gemeinschaftsvermögen") nicht jede "Kleinforderung" angegeben werden. Im Übrigen bestehen bei den "Forderungen" die größten Unsicherheiten und Spielräume des Vermögensberichts.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 3 Praxisfragen

Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, dass ein Inlandsbezug, der zu inländischen Einkünften und damit zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug führt, schon gegeben ist, wenn das Recht in ein inländisches Register eingetragen worden ist. Eine Nutzung im Inland ist nach dem Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Nr. 6 EStG nicht erforderlich. Das kann zu Probl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Kauf vom Bauträger / I. Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 11 Gem. § 640 Abs. 1 BGB ist der Besteller (Auftraggeber) eines Werkvertrags verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen; wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Man spricht insoweit von Abnahmereife. Ein Mangel ist dann unwesentlich bzw. das Werk ohne wesentliche Mängel, wenn dem Besteller zugemutet werden kann, die Leistun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / IV. Delegation von Aufgaben

Rz. 14 Nachdem der BGH geklärt hat, dass die Verwalterstellung im Falle einer Umwandlung (oder eines Rechtsformwechsels) regelmäßig auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht, ist der früher herrschende Auffassung von der Höchstpersönlichkeit des Amtes und die daraus abgeleitete Konsequenz, dass der Verwalter die geschuldete Tätigkeit in eigener Person erbringen müsse, über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 277 Der Verwalter muss grundsätzlich ein Bankkonto für die Gemeinschaft anlegen und führen. Soweit bislang allgemein angenommen wurde, es müsse prinzipiell sogar mindestens zwei Bankkonten geben (ein Girokonto für die laufende Verwaltung und ein Konto zur gewinnbringenden Anlage der Erhaltungsrücklage, auf die erst mittel- oder langfristig zugegriffen werden muss), ist d...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 2. Vertragsabschluss durch Beschluss der Wohnungseigentümer

a) Allgemeines Rz. 87 Der Verwaltervertrag kommt (wie jeder Vertrag) durch übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zustande. Die zum Vertragsabschluss führende Willenserklärung der Gemeinschaft erfordert einen Beschluss der Eigentümerversammlung, für den die allgemeinen Regelungen hinsichtlich Ankündigung, Information über die Entscheidungsgrundlagen, Abst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 2 Inhalt

Lizenzgebühren, die an einen beschränkt Stpfl. gezahlt werden, sind nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Steuerabzug zu unterwerfen. Erfasst werden Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten. Der Steuerabzug betrifft damit den ges...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Inhalt und Wirkung des Bestellungsbeschlusses

Rz. 40 Ein ordnungsmäßiger Bestellungsbeschluss muss als Mindestinhalt ("essentialia negotii") die Person des Verwalters, die Laufzeit der Bestellung und die Höhe der Vergütung enthalten. Wenn ein Verwalter "isoliert" bestellt wird, ohne weitere Regelungen zu treffen, ist der Beschluss zwar nicht unwirksam, entspricht aber nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, außer wenn noch in...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 1. Allgemeines

Rz. 24 Gem. § 633 Abs. 1 BGB hat der Bauträger den Erwerbern das Werk frei von Sachmängeln zu verschaffen. Der Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an der gekauften Wohnung (Auflassung) wurde oben (→ § 5 Rdn 4) schon erörtert. In diesem Abschnitt geht es um die Mängel. Was unter einem (Sach- bzw. Bau-)Mangel zu verstehen ist, ergibt sich aus § 633 Abs. 2 BGB: "Das Werk is...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Vertragsabschluss bei der Erstverwalterbestellung

Rz. 86 Der erste Verwalter wird normalerweise vom teilenden Eigentümer (Bauträger) bestellt, der in diesem Zuge auch einen Verwaltervertrag abschließen kann (Muster (→ § 1 Rdn 14).[142] Und da er ggf. sich selbst zum Verwalter bestellen kann (→ § 10 Rdn 82), kann er auch mit sich selbst einen Verwaltervertrag abschließen. Das Stimmrechtsverbot des § 25 Abs. 4 WEG gilt insowe...mehr