Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 2 Urheberrecht / I. Dreistufentest, faktische Schranke und Geschäftsmodelle

Rz. 303 Nach Feststellung der Schutzbereiche des Urheber- und Leistungsschutzrechts ergeben sich zugunsten der Allgemeinheit (Rezipienten) und der Werkvermittler (Kultur- und Medienwirtschaft) zahlreiche Schranken (§§ 44a–63a, §§ 64–69 und § 83 UrhG). Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Repräsentanten der Kultur- und Medienwirtschaft nicht selten selbst Träger urhebe...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Durchsetzung gesetzlicher Schrankenbestimmungen

Rz. 450 § 95b UrhG dient der Durchsetzung der gesetzlichen Schrankenbestimmungen desmehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / d) Weitere Beteiligung des Urhebers

Rz. 172 Neben dem Anspruch auf angemessene Vergütung steht noch die Regelung über die weitere Beteiligung des Urhebers ( § 32a UrhG), die zunächst den bis zum 30.6.2002 geltenden "Bestsellerparagrafen" (§ 36 UrhG a.F.) ersetzt.[230] Im Unterschied zur entsprechenden früheren Regelung wurde kein grobes Missverhältnis, sondern lediglich zunächst ein auffälliges Missverhältnis z...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 6. Konzertbesuchervertrag

Rz. 438 Die Rechte der Konzertbesucher gegenüber dem Konzertveranstalter sollen die besondere Stellung der Veranstalter abrunden. Der Konzertbesuchervertrag ist nach ganz überwiegender Auffassung als Werkvertrag zu sehen.[586] Für den Fall der Absage eines Konzertes kommt es gem. § 633 BGB darauf an, ob der Veranstaltung eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Wenn dies so ist,...mehr

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§ 4 Medienrecht / e) Werbung und Einfügung von Werbung

Rz. 218 Die Neuregelungen zur Werbung[218] behandeln zunächst das Verbot der Irreführung und erweitern dies auf das Teleshopping. Es dürfen keine Verhaltensweisen gefördert werden, die die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt gefährden (§ 8 Abs. 1 MStV, § 7 Abs. 1 RStV). Rz. 219 Weiter gilt das Verbot der Programmbeeinflussung (§ 8 Abs. 2 MSt...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Steuerrecht

Rz. 59 Schließlich knüpft das Steuerrecht an die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe auf unterschiedlichsten Gebieten rechtliche Konsequenzen.[103] Mit der Beurteilung als Gewerbe geht die Erhebung von Gewerbesteuern einher (§ 2 Abs. 1 GewStG), die bei künstlerischer Tätigkeit nicht anfällt. Für den Bereich der Einkommensteuer ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG deshalb von Bed...mehr

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§ 2 Urheberrecht / IV. Zwangsvollstreckung

Rz. 541 Im Dritten Abschnitt dieses Vierten Teils ist die Zwangsvollstreckung geregelt (§§ 112–119 UrhG). Diese Vorschriften bezwecken den Schutz des Urhebers vor einer durch Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen verursachten Beeinträchtigung der aus dem Urheberrecht erwachsenden Persönlichkeitsrechte. Dabei ist das Urheberrecht selbst als nicht übertragbare Rechtspositi...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Schutz des ausübenden Künstlers

Rz. 277 Eine besondere Stellung nehmen die verwandten Schutzrechte ausübender Künstler ein. Gegenstand des Rechtsschutzes der ausübenden Künstler gem. § 73 UrhG ist die Darbietung (zur Abgrenzung gegenüber der Bearbeitung siehe Rdn 229) von Werken oder die künstlerische Mitwirkung bei ihrer Darbietung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um geschützte oder ungeschützt...mehr

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§ 4 Medienrecht / f) Wegerechte, Informationen über Infrastruktur und Netzausbau, Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze und Universaldienstleistungen

Rz. 59 Der Bund ist befugt, Verkehrswege für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen, soweit dadurch nicht der Widmungszweck dauernd beschränkt wird (Nutzungsberechtigung). Als Verkehrswege gelten öffentliche Wege, Plätze und Brücken sowie öffentliche Gewässer (§ 125 TKG). Der Bund überträgt die Nutzungsberechtigung nach § 125 Ab...mehr

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Der besonders schwere Fall ... / II. Bandenmäßige Umsatzsteuer- oder Verbrauchsteuer-Hinterziehung

Nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 AO wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach § 370 Abs. 1 AO (also Steuerhinterziehungstaten) verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchsteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchsteuervorteile erlangt. Bande: Eine Bande...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / IV. Pflichten des Verlegers

Rz. 272 Der Verleger hat die Pflicht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes (§ 1 S. 2 VerlG). Vervielfältigung im verlagsrechtlichen Sinne ist zu verstehen als körperliche Wiedergabe im Druckverfahren oder einem ähnlichen Reproduktionsverfahren.[382] Zur Vervielfältigung zählen daher nicht die Wiederaufzeichnung, die Verfilmung, die Einspeicherung in elektronischen ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / e) Gesetzlich erlaubte Nutzung

Rz. 420 § 60g Abs. 1 UrhG regelt zum Schutz der Kulturerbe-Einrichtungen, dass solche Vereinbarungen, die erlaubte Nutzungen nach den §§ 60a-60f UrhG zum Nachteil der Nutzungsberechtigten beschränken oder untersagen, unzulässig sind.mehr

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§ 2 Urheberrecht / d) Bibliotheken, Archive, Museen und Bildungseinrichtungen

Rz. 414 § 60e Abs. 1 UrhG erlaubt es öffentlich zugänglichen Bibliotheken, die keine unmittelbaren oder mittelbaren kommerziellen Zwecke verfolgen, ein Werk aus ihrem Bestand oder ihrer Ausstellung für Zwecke der Zugänglichmachung, Indexierung, Katalogisierung, Erhaltung und Restaurierung zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. Dies kann auch mehrfach geschehen und...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / II. Verfügungen über urheberrechtliche Befugnisse – gebundene Rechtsübertragung

Rz. 80 Im Zusammenhang mit der Unübertragbarkeit des Urheberrechts als Ganzes (vgl. § 29 Abs. 1 UrhG) steht die Feststellung, dass auch die Verwertungsrechte des § 15 UrhG davon erfasst sind. Eine translative Übertragung des Urheberrechts ist daher auch nicht im Hinblick auf einzelne Bestandteile möglich, der Urheber kann nur einzelne Nutzungsrechte von seinem an ihn gebunde...mehr

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§ 2 Urheberrecht / d) Pekinger Abkommen zum Schutz audiovisueller Medien

Rz. 647 Im Jahre 2012 wurde in Peking ein internationales Abkommen zum Schutz audiovisueller Medien abgeschlossen. Es handelt sich dabei ebenfalls um ein Sonderabkommen der RBÜ, das in besonderem Maße die Urheberrechte der Schauspieler, Musiker und sonstiger Akteure an audiovisuellen Produkten schützt (www.wipo.int/treaties/en/ip/beijing/beijing_treaty.html). Das deutsche Ur...mehr

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§ 2 Urheberrecht / c) Genfer Tonträgerabkommen (GTA)

Rz. 645 Das Genfer Tonträgerabkommen (GTA)[833] wurde als separate Vereinbarung zum ROM-Abkommen am 29.10.1971 zur Eindämmung der Produktpiraterie gerade im Hinblick auf die unerlaubte Vervielfältigung von Tonträgern abgeschlossen. Zu den Vertragsstaaten zählen 55 Länder einschließlich der USA. Anknüpfungspunkt ist die Staatsangehörigkeit des Tonträgerherstellers (Art. 2 GTA...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Auskunftsrecht

Rz. 604 § 19 UrhDaG setzt Art. 17 Abs. 8 DSM-RL um und gewährt dem Lizenzgeber gegenüber dem Diensteanbieter ein Auskunftsrecht über die Nutzung des lizenzierten Repertoires. Unberührt bleiben zwischen den Diensteanbietern und Rechteinhabern getroffene Vereinbarungen über den Umfang der vom Diensteanbieter bereitzustellenden Informationen (§ 19 Abs. 1 UrhDaG).[786] Rechtsinh...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 6. Rechtsverletzungen; ergänzende Schutzbestimmungen und Vertragsrecht

Rz. 241 Nach § 69f Abs. 1 UrhG hat der Rechtsinhaber gegenüber dem Eigentümer oder Besitzer einen Anspruch auf Vernichtung der rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke.[344] In entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 3 und 4 UrhG kann der Verletzte verlangen, dass ihm die Vervielfältigungsstücke, die im Eigentum des Verl...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Begriffe und Grundlagen

Rz. 442 Nach Art. 3b des Rom-Abkommens (Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen, abgekürzt RA)[590] ist Tonträger "jede ausschließlich auf den Ton beschränkte Festlegung der Töne einer Darbietung oder anderer Töne". Rz. 443 Einerseits ist es nicht notwendig, nur ein urheberrechtlich geschütztes W...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Ersteller und Verbreiter digitaler Angebote

Rz. 150 Zunächst wurde der Rundfunkbegriff um das Erfordernis des journalistisch-redaktionellen Angebots als positives Merkmal erweitert (§ 2 Abs. 1 S. 1 MStV). Das sind solche Beiträge, die aufgrund der inhaltlichen Bearbeitung sowie deren Auswahl zur öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung beitragen. Ein weiteres Merkmal ist die organisatorische "Verfestigung", wobe...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Miturheber

Rz. 140 Die Miturheberschaft ist in § 8 UrhG ausdrücklich anerkannt. Sie bezieht sich auf die gemeinsame Arbeit an einem einheitlichen Werk.[228] Abzugrenzen ist sie von der Werkverbindung gem. § 9 UrhG und der Bearbeitung gem. §§ 3, 23 UrhG. Gemeinsame Werke sind solche, deren Anteile sich nicht gesondert bewerten lassen. Dabei muss der einzelne Beitrag des Miturhebers im H...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / bb) Vergütungsansprüche des Urheber-Arbeitnehmers

Rz. 31 Im Hinblick auf die Vergütungsansprüche bezweckt § 43 UrhG, dem Arbeitgeber alle Nutzungsrechte, auf die er nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages Anspruch hat, zu sichern, ohne dass er eine besondere Vergütung zu zahlen braucht.[60] Nach der bis zum 30.6.2002 geltenden Fassung lag die Grenze dort, wo ein "grobes Missverhältnis" zwischen Nutzungseinräumung und Vergütung...mehr

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Der besonders schwere Fall ... / III. Fortgesetzte Steuerhinterziehung mittels einer Drittstaat-Gesellschaft

Tatbestand: Nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 6 AO wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer eine Drittstaat-Gesellschaft, auf die er allein oder zusammen mit nahestehenden Personen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, zur Verschleierung steuerlich erheblicher Tatsachen nutzt und auf diese Weise f...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Unterricht, Wissenschaft und Institutionen

Rz. 393 Für den Bereich Unterricht, Wissenschaft[593] und zum Teil auch für Institutionen (etwa öffentliche Archive)[594] waren die Regelungen bis zum Erlass des Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) vom 1.9.2017, in Kraft getreten am 1.3.2018, über zahlreiche Reglungen an unterschiedlichen Stellen der Sc...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Rechtsverschaffungspflicht des Urhebers

Rz. 138 Den Urheber trifft zunächst die Rechtsverschaffungspflicht, namentlich die Pflicht, dem Nutzer bestimmte Nutzungsrechte an seinem Werk einzuräumen. In dem Falle, dass der Urheber dazu nicht in der Lage ist, galten bis zur Schuldrechtsreform (zum 1.1.2002) die Regeln über die Rechtsmängelhaftung gem. §§ 445, 437, 440 Abs. 1, 325 BGB a.F., wobei das Unvermögen des Urhe...mehr

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§ 5 Muster / K. Muster: Einfache Engagementvereinbarung

Rz. 11 Muster 5.11: Einfache Engagementvereinbarung Muster 5.11: Einfache Engagementvereinbarung Engagement-Vereinbarung zwischen Herrn/Frau _________________________ (Künstler) – Partner I) – und _________________________ (Veranstalter) – Partner II) – (1) Partner I stellt unter Versicherung der ausreichenden Vollmacht für Partner II, die Band "_________________________" (nachfolge...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Verbreitungsrecht

Rz. 227 Nach § 69c Nr. 3 UrhG ist jede Form der Verbreitung (entsprechend § 17 UrhG Anbieten gegenüber der Öffentlichkeit oder das Inverkehrbringen) zustimmungsbedürftig, wozu insbesondere das Vermieten[315] und das Verleihen gehört. Letzteres ist im Gegensatz zum Vermietrecht nicht von der Erschöpfung ausgenommen. Erschöpfung tritt ein, wenn ein Vervielfältigungsstück zuläs...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Vergütungspflicht und Recht auf Vergünstigung

Rz. 414 Die Verwertungsgesellschaften können die Vergütungen gegenüber den Veranstaltern aufgrund von Gesamtverträgen oder Tarifen erheben (§§ 35 oder 39 VGG). Gesamtverträge können mit so genannten Dachorganisationen (erwähnt sei hier der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband) dann abgeschlossen werden, wenn diese über eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern verfügen. Der ...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Zugangsregulierung

Rz. 30 Als Unterfall der Marktregulierung ist die Zugangsregulierung zu beachten (§§ 20 bis 36 TKG). Es handelt sich um die Regulierung des Zugangs von Nutzern und Anbietern zu Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationsdiensten. Der Begriff des Zugangs ist neu und inhaltlich deutlich weiter gefasst als nach dem TKG 1996/2004 (§ 3 Nr. 74 TKG 2021). Danach ist Zugang die ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / V. Prozessuale Geltendmachung der Werkeigenschaft

Rz. 125 Die Werkeigenschaft gem. § 2 Abs. 2 UrhG als unbestimmter Rechtsbegriff unterliegt im Hinblick auf ihre Rechtsanwendung (Prüfung der Schutzfähigkeit) dem Amtsermittlungsprinzip und ist somit der Parteidisposition entzogen. Deshalb ist es unwirksam, die Anforderungen an die einzelnen Elemente des Werkbegriffs, wie etwa der Gestaltungshöhe, vertraglich zu vereinbaren.[...mehr

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Leb wohl nicht steuerbare V... / IV. Konsequenzen

Änderungen für eine Vielzahl von Strafzahlungen: Die Folgen, die diese Rechtsprechung mit sich bringt, beschränken sich nicht auf "Kontrollgebühren" auf Parkplätzen.[31] Diese Rechtsprechung dürfte Änderungen für die mehrwertsteuerliche Beurteilung sämtlicher Schadensersatzzahlungen mit sich bringen.[32] Zumindest für alle Arten von Vertragsstrafen. Immer dann, wenn der Leis...mehr

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Leb wohl nicht steuerbare V... / I. Fall Apcoa: "Erhöhte Parkentgelte" sind Leistungsentgelt

EuGH folgt Generalanwalt: Jetzt ist es amtlich. Bereits der Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen zum vorliegenden Fall festgestellt, dass Geldbußen, die Parkplatznutzer zu zahlen haben – z.B. wenn sie ein zu niedriges Parkentgelt entrichtet, den Parkschein nicht sichtbar am Wagen angebracht oder an nicht zulässiger Stelle geparkt haben – als Entgelt für die Parkleis...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / 3. Möglichkeit der nachträglichen Anpassung der Option "nach oben"

Der BFH hat in seiner aktuellen Entscheidung erneut bekräftigt, dass die Umsatzsteueroption bei Grundstücksumsätzen nur in dem notariellen Grundstückskaufvertrag ausgeübt werden kann, also in dem Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben (vgl. § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB), welcher also der Auflassung und ...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / B. Problemaufriss

Zeitpunkt der Ausübung: Voraussetzung für die Ausübung der Umsatzsteueroption ist, dass der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird (§ 9 Abs. 1 UStG). Aus dem ausdrücklichen Wortlaut des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG folgt für diesen Verzicht, dass er "nur in dem gemäß § 311b Abs. 1 BGB notariell zu beurkundenden Vertrag" erfolgen kann.[15] Nach übe...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / a) BFH-Urt. v. 21.10.2015 – XI R 40/13, BStBl. II 2017, 852

Der BFH entschied zu einem Sachverhalt, der sich auf die Rechtslage nach Einführung der §§ 9 Abs. 3,13b Abs. 2 Nr. 3 UStG bezieht. In dem streitgegenständlichen Sachverhalt wurde eine Grundstückslieferung ohne Umsatzsteueroption beurkundet. Circa vier Jahre später holten die Vertragsparteien die Umsatzsteueroption in einer notariell beurkundeten "Neufassung" des Vertrages na...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / II. Vereinfachte Kaufpreisanpassung

Kompensation des Vorsteuerschadens des Verkäufers über Vertragsklauseln: Über geeignete Klauseln im notariellen Grundstückskaufvertrag kann der Kaufpreis ggf. angepasst und der Vorsteuerschaden des Verkäufers kompensiert werden. Der folgende vereinfachte und auf die umsatzsteuerlichen Effekte beschränkte Beispielsfall für die Situation einer Immobilien-Projektentwicklung sol...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 2. EuGH-Urt. v. 20.1.2021

Dienstwagenüberlassung kann unentgeltlich erfolgen: Kurz zusammengefasst antwortete der EuGH[25] im Urteil vom 20.1.2021 auf die Vorlagefrage des FG Saarland, dass die Überlassung eines Dienstwagens nicht entgeltlich erfolgt, wenn "der Mitarbeiter weder eine Zahlung leistet noch einen Teil seiner Barvergütung verwendet und auch nicht nach einer Vereinbarung zwischen den Part...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 4. BMF-Schr. v. 27.8.2004

Ungeachtet der von Nieskens aufgeworfenen Frage, ob das BFH-Urt. v. 10.6.1999 bei der Bewertung der Überlassung eines Dienstwagens vom Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung ohne besonders berechnetes Entgelt – beim Fehlen von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen über die konkrete Verknüpfung von Barlohn und Sachzuwendung – nicht zu einer Differenzierung Anla...mehr

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Leb wohl nicht steuerbare V... / V. Fazit

Das Urteil des EuGH vom 20.1.2022 ist eine Entscheidung, deren in Teilen kaum nachvollziehbare Begründung mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Die Beantwortung der Frage, ob ein steuerbarer Leistungsaustausch vorliegt oder nicht, bleibt komplex. Die Ausführungen im vorliegenden Urteil machen das systematische Verständnis auch nicht einfacher. Sie helfen aber vielleicht in d...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 1. EuGH-Vorlage des FG Saarland vom 18.3.2019

Ausgangssachverhalt: Im Jahr 2019 musste das FG Saarland[18] eine Dienstwagenüberlassung umsatzsteuerlich bewerten. Dabei überließ eine luxemburgische Gesellschaft zwei in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmern je einen Dienstwagen zur privaten Nutzung. Bei dem einen Arbeitnehmer wurde vom Lohn eine jährliche Geldsumme einbehalten, bei dem anderen Arbeitnehmer erfolgte die Übe...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / bb) Vom Arbeitgeber geleaster oder gemieteter Dienstwagen

Ausnahmsweise Lieferung gegeben? Wird der Dienstwagen vom Arbeitgeber gemietet oder geleast, gilt es in einem ersten Schritt zu prüfen, ob es sich nach neuerem Verständnis[52] ausnahmsweise um eine Lieferung handelt. Bejahendenfalls (bei vereinbartem Eigentumserwerb bzw. Vereinbarung einer Kaufoption für den Arbeitgeber) finden die oben unter Punkt aa) dargestellten Ausführu...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 3. BFH-Urt. v. 10.6.1999

Bereits im Jahr 1999 bekam der BFH[8] dann die Gelegenheit, sich in Bezug auf die Überlassung eines Dienstwagens durch eine GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung ohne besonders berechnetes Entgelt mit der viel diskutierten Frage zu beschäftigen, ob eine solche Überlassung ein Leistungsaustausch i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG (i.V.m. § 3 Abs. ...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / III. Übersicht zu Literaturstimmen zum Widerruf einer Umsatzsteueroption

In der Literatur wird die jüngste Entscheidung des BFH vor allem wegen des neu eröffneten Gestaltungsspielraums befürwortet. [31] Da die Regelung des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG nach Auffassung des BFH nicht auch den Widerruf einer Umsatzsteueroption betreffe,[32] wird in der Literatur teilweise abgeleitet, dass die Rückgängigmachung der Umsatzsteueroption keiner notariellen Beurk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / 2. BMF-Schr. v. 11.3.1997 (und v. 30.12.1997)

Nur ein gutes Jahr später leitete das BMF[2] jedoch mit seinem Schreiben vom 11.3.1997 – ohne nähere Begründung – eine gänzliche Neubewertung ein und ging nunmehr grundsätzlich von einen Leistungsaustausch i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG aus, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung ohne besonders berechnetes Entgelt zur Verfügung s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Frage des Übergangs wirtschaftlichen Eigentums durch Einräumung von Filmverwertungsrechten

Leitsatz 1. Einem Nutzungsberechtigten kann nach Maßgabe des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise das wirtschaftliche Eigentum an Filmrechten zuzurechnen sein. Dies kommt allerdings nur in Betracht, wenn der zivilrechtliche Eigentümer infolge der vertraglichen Vereinbarungen während der gesamten voraussichtlichen Nutzungsdauer der Filmrechte von deren Substanz und Ertra...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.1 Leistung des Zuwendungsempfängers

Die Leistungen im Rahmen des Sponsorings sind häufig in vertraglichen Vereinbarungen zwischen Sponsor und Zuwendungsempfänger (Sponsoringvertrag) geregelt, in der Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers bestimmt werden.[1] I. d. R. erhofft sich der Sponsor mit seiner Zuwendung eine Werbewirkung in Bezug auf bestimmte Produkte oder eine allgemeine Imageve...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.5 Beispielsfälle

Aufhängen von Plakaten und sonstigen Werbematerialien des Sponsors: i. d. R. steuerbarer Leistungsaustausch, wenn es über reinen Hinweis hinausgeht Ausstellen von Produkten des Sponsors (Productplacement): steuerbarer Leistungsaustausch Bereitstellung von Präsentationsflächen zum Aufbau von Ständen: steuerbarer Leistungsaustausch Business Seats (Zuwendung von Eintrittskarten un...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.3 Sponsoring ohne Gegenleistung

Sofern die Prüfung ergibt, dass der Zuwendungsempfänger an den Sponsor keine Leistung erbringt, ist für die umsatzsteuerrechtliche Einordnung entscheidend, worin die Zuwendung besteht. Eine bloße Geldzahlung des Sponsors ist umsatzsteuerlich unbeachtlich, weil bloße Zahlungen keine umsatzsteuerbare Leistung darstellen.[1] Besteht die Zuwendung hingegen in einem Gegenstand, lie...mehr

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Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein Umlegungsverfahren

Leitsatz 1. Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird (s. BFH-Urteil vom 23.09.2009 – IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270). 2. Werden Grundstücke des Privat- und des Betri...mehr

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Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungs­leistungen

Leitsatz 1. Pflege- und Betreuungsleistungen i.S. von § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG sind insbesondere Maßnahmen der unmittelbaren Pflege am Menschen (betreffend Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung (wie einkaufen, kochen und reinigen der Wohnung). 2. Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz...mehr