Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 5. Einzelfälle

Rz. 79 Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB wegen Pflichtverletzung trotz ansonsten mangelfreier Hauptleistung können entstehen, wenn der Gläubiger Schaden erleidet, weil der Schuldner leistungsbezogene Nebenpflichten, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Aufklärung, Beratung, Verpackung, Lieferung verletzt.[205] Ferner besteht – wie oben ausgeführt (Rdn 72) – die Pflicht, si...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Rechtsnatur, Voraussetzungen

Rz. 92 Die Haftung aus Vertrag einerseits und aus unerlaubter Handlung andererseits wurde als unzureichend empfunden, insbesondere für den Bereich fahrlässig verursachter Vermögensschäden.[249] Die Rechtsprechung hatte einen Weg gefunden, diese Haftungslücke für bestimmte Fallkonstellationen zu schließen. Bereits mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder eines diesen g...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 4. Vorzüge der Haftung aus Pflichtverletzung

Rz. 78 Kann der Verletzte sich auf einen Schadensersatzanspruch berufen, der auf vertraglicher Grundlage fußt, so ist seine Stellung in mehreren Beziehungen günstiger, als wenn ihm lediglich ein deliktischer Anspruch zusteht: Es gilt § 278 BGB statt § 831 BGB; dem Schädiger ist jede Exkulpationsmöglichkeit für fremdes Verschulden abgeschnitten. Während für die Haftung aus De...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / c) Eigenhaftung Dritter

Rz. 109 Nach Vertragsgrundsätzen haften nur die jeweiligen (zukünftigen) Vertragspartner. Eine Haftung eines Dritten persönlich, insbesondere eines Vertreters oder Verhandlungsgehilfen aus culpa in contrahendo wird in Rechtsprechung dann bejaht, wenn er am Vertragsschluss ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse hat oder wenn er ein besonderes persönliches Vertra...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / b) § 521 BGB (Schenkung)

Rz. 9 § 521 BGB: Haftung des Schenkers Der Schenker hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rz. 10 Dieselbe Problematik ergibt sich bei einer Schenkung. Verletzt der Schenker eine Schutzpflicht, haftet er für jeden Grad der Fahrlässigkeit.[13] Die Haftungsmilderung des § 521 BGB greift nicht ein, wenn es um die Verletzung von Schutzpflichten geht, die nicht im ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Schmerzensgeld

Rz. 46 § 253 Abs. 2 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002[101] hat mit Wirkung zum 1.8.2002 die Vorschrift des § 847 BGB ersetzt. Die Neuregelung fasst den Anwendungsbereich der Ersatzpflicht für immaterielle Schäden erheblich weiter. Sie sieht sowohl bei der Vertragshaftung als auch bei der Gefährdungshaftu...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / I. Überblick

Rz. 111 Ein Unfallgeschehen kann unter Umständen vertragliche Schadensersatzansprüche auslösen, die mit Ansprüchen aus deliktischer Haftung konkurrieren können. Im vorliegenden Rahmen können nur einige wenige Hinweise auf die möglichen gesetzlichen Vertragshaftungsgrundlagen und einige ihrer wesentlichen Voraussetzungen gegeben werden. Im Übrigen ist auf die zu den jeweilige...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / b) Verschulden und Entlastung

Rz. 75 Der Schuldner ist zur Leistung von Schadensersatz nicht verpflichtet, wenn er nachweisen kann, dass ihn an der Pflichtverletzung kein Verschulden trifft und dass er sie auch sonst nicht zu vertreten hat, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB. Diese Vorschrift macht die früher für Unmöglichkeit (§ 282 BGB a.F.) und Verzug (§ 285 BGB a.F.) gültige Regelung zu einem für alle Pflichtverl...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 3. Rechtsfolgen

Rz. 77 Aus einer schuldhaften Pflichtverletzung erwächst dem anderen Teil ein Schadensersatzanspruch. Dieser erstreckt sich auf sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Nachteile, die Folgen des schädigenden Verhaltens sind. Der Schadensersatzanspruch tritt neben den Erfüllungsanspruch und nicht wie Ansprüche aus §§ 281 ff. BGB an Stelle des Erfüllungsanspruchs. Wenn eines de...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 4. Beweislast

Rz. 110 Grundsätzlich muss derjenige, der Ansprüche aus culpa in contrahendo geltend macht, deren Voraussetzungen darlegen und beweisen. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB gilt auch für Ansprüche aus culpa in contrahendo. Beweiserleichterungen bestehen bei der Fallgruppe der Verletzung von Aufklärungspflichten. Nach feststehender Rechtsprechung ist derjenige, der vertragliche oder vorver...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) § 599 BGB (Leihe)

Rz. 7 § 599 BGB: Haftung des Verleihers Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rz. 8 Diese Vorschrift ist nur für Pflichtverletzungen des Verleihers anwendbar, die das Erfüllungsinteresse des Entleihers an der Gebrauchsgestattung betreffen. Bei Verletzung von Schutz- und Verkehrssicherungspflichten, die zu Schäden des Entleihers an seinen sonstig...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / V. Leasing

Rz. 140 Durch einen Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasinggeber eine Sache dem Leasingnehmer gegen ein in Leasingraten zu zahlendes Entgelt zum Gebrauch zu überlassen. Zu unterscheiden sind einerseits der Kaufvertrag zwischen Leasinggeber und Lieferanten der Sache und andererseits der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Diese Dreiecksstruktur des Le...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / IX. Vereinbarung der Pauschalierung (§ 116 Abs. 9 SGB X)

Rz. 337 Die Vereinbarung einer Pauschalierung der Ersatzansprüche ist zulässig (Abs. 9). Erstmals sanktioniert das Gesetz den im Regresswesen weit verbreiteten Abschluss von Teilungsabkommen zwischen Leistungsträgern und Haftpflichtversicherern. Zur Vereinfachung der Schadensregulierung können sowohl einzelne Schadensersatzansprüche als auch ein prozentualer Schadensausgleic...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / II. Schadensersatz statt der Leistung

Rz. 112 § 281 BGB: Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung ode...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 2. Der persönliche Haftungsmaßstab (§ 277 BGB)

Rz. 21 § 277 BGB: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. Rz. 22 Die Vorschrift des § 277 BGB ist im Kontext zu § 276 BGB zu sehen. Nach § 276 BGB hat der Schuldner grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertre...mehr

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§ 1 Einführung / F. Internationale Aspekte des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 34 Zahlreiche Unfallhaftpflichttatbestände – etwa aus den Bereichen des Straßen-, Luft- oder Schiffsverkehrs oder der Produkthaftung – sind nicht auf den deutschen Bereich beschränkt, sondern weisen Auslandsbezüge auf, sei es durch den Ort des Geschehens oder die Nationalität von Beteiligten oder durch die Zulassung eines beteiligten Fahrzeugs in einem vom Unfallstaat ab...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / I. Einleitung und Anwendungsbereich

Rz. 83 Zweck des Atomgesetzes ist unter anderem der Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen sowie der Ausgleich von durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen verursachten Schäden, § 1 Nr. 2 AtomG. Diese Norm umschreibt zugleich den besonderen Schutzzweck der Haftungsbestimmungen des At...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Pflichtverletzung und Beweislast

Rz. 72 Der Tatbestand der Pflichtverletzung ist der zentrale Ausgangspunkt für die Schadensersatzverpflichtung. Das jeweilige "Pflichtenprogramm" ergibt sich aus den für das jeweilige Schuldverhältnis maßgebenden Normen. Von Bedeutung sind Leistungspflichten, Nebenleistungspflichten und Verhaltenspflichten. Nach der Art der Leistungsstörung werden drei Typen von Pflichtverle...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / d) Haftungsbeschränkung innerhalb von Arbeitsverhältnissen/gefahrgeneigter Arbeit

Rz. 13 Dass entgegen der Vorschrift des § 276 BGB ein Arbeitnehmer nicht für jede Form des Verschuldens haftet, sondern hier eine Differenzierung nach dem Grad des Verschuldens vorzunehmen ist, ist eine Auffassung, die die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, entwickelt hat.[22] Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat infolge der lückenhaften Regelung durch d...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / b) Aufwendungs- und Schadensersatz bei Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 36 § 677 BGB: Pflichten des Geschäftsführers Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert. § 680 BGB: Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr Bezweckt die Geschäft...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / c) § 680 BGB (GoA)

Rz. 11 § 680 BGB: Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr Bezweckt die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Geschäftsführer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rz. 12 Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis.[16] Soll die Geschäftsführung von dem Geschäftsherrn eine dringend...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Aufwendungs- und Schadensersatz beim Auftrag

Rz. 29 § 670 BGB: Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatze verpflichtet. Rz. 30 Erleidet ein Beauftragter einen Schaden, den der Auftraggeber durch eine von diesem verursachte Pflichtverletzung herbeigeführt hat, so haftet er de...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / A. Anerkenntnisformen

Rz. 1 § 780 BGB: Schuldversprechen Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbstständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. Die Erteilung des Versprechens in elektronischer Form ist ...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / I. Grundsätze

Rz. 5 Für Vertragsbedingungen, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden, sondern "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) sind, galt das AGBG vom 9.12.1976.[7] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[8] wurden die materiell-rechtlichen Vorschriften des AGBG als §§ 305–319 BGB in das BGB integriert, während die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des AGBG in das ...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / A. Gesetzliche Grundlagen (Auszug)

Rz. 1 § 3 BinSchG[1] (1) Der Schiffseigner ist für den Schaden verantwortlich, den eine Person der Schiffsbesatzung oder ein an Bord tätiger Lotse einem Dritten in Ausführung von Dienstverrichtungen schuldhaft zufügt. (2) Zur Schiffsbesatzung gehören der Schiffer, die Schiffsmannschaft (§ 21) und alle übrigen auf dem Schiffe angestellten Personen. § 4 BinSchG (1) Der Schiffsei...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / B. Deutsche Gerichtsbarkeit

Rz. 8 Da die Ausübung der gerichtlichen Gewalt Ausdruck der staatlichen Souveränität ist, ist die Entscheidungsbefugnis deutscher (Zivil-)Gerichte räumlich und persönlich begrenzt. Rz. 9 Räumlich beschränkt sich die deutsche Gerichtsbarkeit auf das Inland. Im Ausland können deutsche Gerichte grundsätzlich keine Prozesshandlungen vornehmen, sondern müssen die dortigen Behörden...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / II. Gemeinschaftsrecht

Rz. 13 Die vorstehende allgemeine Regel wird indes durch zahlreiche vorrangige Bestimmungen verdrängt.[35] Für Klagen gegen Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) haben, ergab sich die internationale Zuständigkeit – ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Parteien – seit dem 1.3.2002 aus der zum sekundären Gemein...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IX. Haftung des Tierhüters gemäß § 834 BGB

Rz. 799 Der Tierhüter oder Tieraufseher haftet nach § 834 S. 1 BGB in gleicher Weise wie der Haustierhalter nach § 833 S. 2 BGB. Seine Haftung setzt ebenfalls voraus, dass sich in dem eingetretenen Schaden das Risiko eines der tierischen Natur entsprechenden selbsttätigen und willkürlichen Verhaltens des Tieres realisiert hat.[2420] Die Vorschrift unterscheidet – anders als ...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / IV. Gerichtsstandsvereinbarung

Rz. 46 Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten auch nach dem Gemeinschaftsrecht (zum nationalen Recht siehe §§ 38, 40 ZPO, dazu auch § 25 Rdn 69, zum – gegebenenfalls vorrangigen – Haager Gerichtsstandsvereinbarungsübereinkommen siehe oben Rdn 25) nur unter bestimmten Umständen zuständigkeitsbegründende Wirkung (siehe Rdn 47). Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart hab...mehr

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§ 24 Vergleich / N. Prozessvergleich

Rz. 51 Rechtstatsächlichen Berichten zufolge,[129] liegt der ganz überwiegende Schwerpunkt der Vergleichstätigkeit in Haftpflichtfällen, in denen Versicherer beteiligt sind, im außergerichtlichen Bereich. Die Frage, ob vor Gericht ein Vergleich abgeschlossen werden soll, stellt sich demnach also nur in den im Verhältnis zur Gesamtzahl der Geschäftsanfälle wenigen Fällen, in ...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Nicht berücksichtigungsfähige Einkünfte

Rz. 21 Problematisch kann sein, ob Einkünfte Berücksichtigung finden dürfen, die auf rechtlich oder sittlich missbilligten Tätigkeiten beruhen. Grundsätzlich kann ein unsittlicher oder verbotener Erwerb keinen Schadensersatzanspruch begründen.[30] Entgegen einem gesetzlichen Verbot sind Einkünfte dann erzielt, wenn das einschlägige Verbotsgesetz nicht nur die Vornahme des Re...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Vergleiche und vollstreckbare Urkunden (§ 323a Abs. 1 S. 1 ZPO)

Rz. 234 Erfasst werden von der Abänderungsklage ferner gerichtliche Vergleiche (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche (§ 796a ZPO) oder andere vollstreckbare Urkunden (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) über zukünftige wiederkehrende Leistungen (§ 323a Abs. 1 S. 1 ZPO).[616] Rz. 235 Sind durch eine der vorstehend genannten Urkunden wiederkehrende Leistung...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / VI. Besondere Zuständigkeit am Erfüllungsort

Rz. 61 Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann zunächst in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden, vor dem Gericht des Ortes, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre (Art. 7 Nr. 1 lit. a) EuGVVO; Art. 5 Nr. 1 lit. a) L...mehr

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§ 14 Sachschaden / 1. Sachverständigenkosten

Rz. 157 Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist, bzw. zu dem erforderlichen Herstellungsaufwand, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführ...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 1. Definition und Abgrenzung zum Verwaltungsrechtsweg

Rz. 26 Ob eine Streitigkeit bürgerlich-rechtlich ist und deshalb vor die Zivilgerichte gehört (§ 13 GVG), richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird.[41] Entscheidend ist die wahre Natur des Anspruchs, wie dieser sich nach dem maßgeblichen Sachvortrag (sie...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / D. Anspruchskonkurrenz

Rz. 35 Die Ausgestaltung des haftpflichtrechtlichen Schadensersatzrechtes in §§ 823 ff. BGB einerseits und in zahlreichen Sondergesetzen andererseits, teilweise mit verschiedenen Regelungen zur Höhe der Schadensersatzverpflichtung, lässt sich systematisch als Bereich gesetzlicher Ansprüche umschreiben. Dem wird üblicherweise gegenübergestellt die Gruppe von Ansprüchen aus Ve...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Vertragliche Haftungsprivilegien

Rz. 1158 Vertragliche Haftungsfreistellungen können vor oder nach der Entstehung der Gesamtschuld vereinbart werden. Hat der Geschädigte mit einem der Gesamtschuldner eine Haftungsprivilegierung vereinbart, bleibt dieser im Ausgleichsverhältnis grundsätzlich voll verpflichtet. Solche Vereinbarungen hätten andernfalls die Wirkung eines unzulässigen Vertrages zu Lasten Dritter...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Grundlagen

Rz. 347 Die zwischen Sozialversicherungsträger und Haftpflichtversicherern in zahlreichen Fällen abgeschlossenen Teilungsabkommen sind Rahmenverträge, in denen sich die Vertragspartner (einerseits Haftpflichtversicherer, andererseits Sozialversicherungsträger, vor allem Unfallversicherungsträger und Krankenkassen) verpflichten, alle zukünftigen Schadensfälle, soweit sie die ...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 1. Unerlaubte und eine dieser gleichgestellte Handlung

Rz. 73 Der Begriff der unerlaubten und einer dieser gleichgestellten Handlung (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II) ist weit – sowie autonom (siehe oben Rdn 62) und unter Berücksichtigung der Systematik und der Zielsetzungen der Verordnung[275] – auszulegen, weil zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / I. Schadensbegriff/Schadenszuständigkeit/Schadensarten

Rz. 2 §§ 249 ff. BGB beinhalten keine Anspruchsgrundlagen sondern bestimmen Art, Inhalt und Umfang von Schadensersatzleitungen. Sie betreffen damit nicht die Haftungsbegründung sondern die Haftungsausfüllung.[1] Das Recht der unerlaubten Handlungen enthält ebenso wenig wie die Sondergesetze eine eigene Begriffsbestimmung dessen, was unter Schadensersatz zu verstehen ist; gru...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / VI. Eigene Leistungen/Privatversicherungen

Rz. 21 Nicht auszugleichen sind Einnahmen, die lediglich durch eine normalerweise dem Verletzten nicht zuzumutende besondere Anstrengung erzielt werden.[50] Zu den nicht anzurechnenden Vorteilen, die zwar infolge des Unfalles entstehen bzw. fällig werden, aber auf eigenen Leistungen des Verletzten beruhen, ­zählen solche, die dem Verletzten nach dem Unfall in Erfüllung von V...mehr

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§ 11 Arzthaftung / B. Rechtsgrundlagen der Arzthaftung

Rz. 6 Der Beziehung zwischen Patient und Arzt oder Krankenhausträger liegt im Regelfall ein Vertrag zugrunde: Vorrangige Anspruchsgrundlage der Haftung von Arzt und/oder Krankenhausträger ist daher der Behandlungsvertrag mit dem Patienten. Kann ein Vertrag nicht abgeschlossen werden (insbesondere in Notsituationen), ist auf das quasivertragliche Rechtsverhältnis der Geschäft...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) § 56 LuftVG

Rz. 108 Für Klagen, die die Haftpflicht nach dem Luftverkehrsgesetz betreffen (siehe oben § 6), ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Unfall eingetreten ist (§ 56 Abs. 1 LuftVG). Soweit die Haftung für Personenschäden (§ 45 LuftVG), bei verspäteter Personenbeförderung (§ 46 LuftVG) oder für Gepäckschäden (§ 47 LuftVG) mit der Klage geltend gemacht wird, ist au...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / A. Allgemeines

Rz. 1 Es gibt gesetzliche Haftungsausschlussregeln wie z.B. in §§ 105 ff. SGB VII, § 46 BeamtVG, § 80 SVG, § 81 BVG. Daneben besteht die Möglichkeit, die Haftung durch Vertrag auszuschließen oder sie zu begrenzen. Manche Gesetze verbieten indessen für bestimmte Bereiche vertragliche Haftungsausschluss- oder Haftungsbeschränkungsvereinbarungen mit der Folge ihrer Nichtigkeit ...mehr

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§ 11 Arzthaftung / II. Besonderheiten der stationären Krankenhausbetreuung

Rz. 11 Komplexere Vertragsgestaltungen und Haftungszurechnungen finden sich bei der stationären Krankenhausbetreuung, die durch das Patientenrechtegesetz nicht kodifiziert wurde. Auch hier liegt dem Behandlungsverhältnis in der Regel ein schuldrechtlicher Behandlungsvertrag zwischen Patient und Behandlungsträger zugrunde, unabhängig davon, ob der Krankenhausträger – der bei ...mehr

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§ 24 Vergleich / M. Kostenregelung

Rz. 47 Durch den Abschluss eines Vergleichs, an dem ein Rechtsanwalt beteiligt ist, sogar bei Abschluss eines Vertrages, durch den – ohne dass ein gegenseitiges Nachgeben vorliegt,[123] der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht – fällt für den Rech...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / XII. Widerklage

Rz. 134 Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann schließlich im Wege einer Widerklage, die auf denselben Vertrag oder Sachverhalt wie die Klage selbst gestützt wird, vor dem Gericht verklagt werden, bei dem die Klage anhängig ist (Art. 8 Nr. 3 EuGVVO; Art. 6 Nr. 3 LugÜ II). Sowohl der Begriff der Widerklage wie der der Konnexität ("auf ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 2. Einigungsgebühr

Rz. 93 Nach Abs. 1 S. 1 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch denmehr

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§ 31 Kostenrecht / c) Kein Anerkenntnis und kein Verzicht

Rz. 124 Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG fällt auch im gerichtlichen Verfahren nicht an, wenn sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt. Der von den Beteiligten geschlossene Vertrag darf deshalb nicht das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch a...mehr