Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Belgien / aa) Scheidungsausspruch

Rz. 114 Gelingt es dem Antragsteller, die unheilbare Zerrüttung schon bei der einleitenden Gerichtssitzung zu beweisen, so verkündet der Richter die Ehescheidung in dieser Sitzung. Dies ist der Fallmehr

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Kroatien / c) Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Rz. 88 Im Rahmen des Sorgeplanes sollen die Eltern anlässlich der Trennung auch den Umgang regeln. Eine Umgangsregelung kann auch separat getroffen werden. Nach Art. 122 Abs. 2 FamG muss eine Umgangsregelung schriftlich abgefasst sein; sie muss den Umgang detailliert regeln (Ort, Zeit, Beteiligung Dritter, Kostentragung). Zur Vollstreckbarkeit ist eine gerichtliche Genehmigu...mehr

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Ungarn / 1. Ehescheidungsprozess aufgrund gleichlautender Willenserklärungen der Parteien

Rz. 118 Liegen gleichlautende Willenserklärungen der Ehegatten vor, untersucht das Gericht den Zerrüttungshergang nicht, denn die Vereinbarung zeigt, dass die Parteien die Ehe nicht wiederherstellen wollen.[107] Die Auflösung des Ehebandes beruht auf dem endgültigen und unwiederherstellbaren Scheitern der Ehe, aber zum Beweis dessen reicht – wegen der allumfassenden Vereinba...mehr

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Deutschland / b) Ehewohnung und Haushaltsgegenstände

Rz. 118 Für eine einvernehmliche Scheidung können die Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung etwa durch eine vollstreckbare Räumungsverpflichtung vertraglich geregelt werden, ebenso die Eigentumszuordnung hinsichtlich der Haushaltsgegenstände.[122]mehr

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Slowakische Republik / c) Zeitpunkt der Entstehung der Gütergemeinschaft

Rz. 29 Die Gütergemeinschaft kann durch Vereinbarung erst zum Zeitpunkt der Eheauflösung entstehen. In diesem Fall erwirbt jeder Ehegatte während der Ehe das Vermögen als ausschließliches Eigentum, über das er beliebig verfügen darf. Lediglich solche Vermögenswerte, die im Zeitpunkt der Eheauflösung im Eigentum der Ehegatten sind, werden zum Gegenstand der Auseinandersetzung...mehr

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Österreich / 2. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 128 Streben die Ehegatten eine einvernehmliche Scheidung an, haben sie einen gemeinsamen Scheidungsantrag (zu den Voraussetzungen siehe Rdn 112) beim Bezirksgericht einzubringen; die örtliche Zuständigkeit richtet sich, wie bei der streitigen Scheidung, nach § 76 Abs. 1 JN (§§ 104a, 114a Abs. 1 JN); siehe dazu Rdn 115. Eine Gerichtsstandvereinbarung ist zulässig.[199] Rz...mehr

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Russland / 1. Ehewille und Ehefähigkeitsalter

Rz. 1 Materielle Voraussetzungen für die Eheschließung sind die freiwillige Übereinkunft von Mann und Frau und das Ehefähigkeitsalter beider (Art. 12 Abs. 1 FGB). Am Ehewillen mangelt es, wenn einer der Eheschließenden gezwungen oder arglistig getäuscht wurde, sich im Irrtum befindet oder infolge seines Zustands während der standesamtlichen Trauung die Bedeutung seines Hande...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Zuständigkeit der Behörden des Heimatstaates des Minderjährigen

Rz. 373 Auch die Behörden des Heimatstaates des Minderjährigen (sofern dieser Vertragsstaat ist, vgl. Art. 13 Abs. 2 MSA) sind nach Art. 4 Abs. 1 MSA international zuständig, Maßregeln zu ergreifen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie die Behörden des Aufenthaltsstaates darüber vorher verständigt haben. Die Behörden des Heimatstaates wenden dabei ihr eigenes materielles...mehr

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Spanien / b) Einvernehmliche Scheidung

Rz. 72 Das Verfahren der einvernehmlichen Scheidung richtet sich nach der abschließenden Regelung in Art. 777 LEC 2000 i.d.F. des Scheidungsreformgesetzes von 2005. Unverzichtbare Verfahrensvoraussetzung ist hier, dass Einvernehmen zwischen den Parteien herrscht und der Inhalt des einvernehmlichen Vorschlags über das Regelungsabkommen zu den Scheidungsfolgen gesetzeskonform,...mehr

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Spanien / 5. Vorläufige Maßnahmen

Rz. 80 Des Weiteren entscheidet das Gericht nach Zulassung der Klage gem. Art. 773 LEC 2000 über die vorläufigen Maßnahmen (Medidas provisionales), die bei Einreichung der Klage – wie in Art. 103 CC vorgesehen – beantragt wurden, oder es trifft bei Fehlen eines gerichtlich genehmigten Übereinkommens der Ehegatten die in Art. 103 CC genannten vorläufigen Maßnahmen. Zuvor sind...mehr

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Spanien / 2. Verfahren und Wirkungen

Rz. 132 Primäre Voraussetzung für die Einleitung des Adoptionsverfahrens ist ein positives Votum über die Eignung des oder der Adoptierenden für die Ausübung der elterlichen Gewalt. Dieser Eignungsvorschlag muss von der öffentlichen Einrichtung ausgestellt sein (Art. 176 Abs. 2 CC). Die Adoption selbst erfolgt durch gerichtliche Entscheidung unter steter Berücksichtigung des...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / VIII. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung

Rz. 97 Im italienischen Recht wird grundsätzlich zwischen zwei Arten von Ehevereinbarungen unterschieden, nämlich nicht formbedürftigen Vereinbarungen über die allgemeinen Ehewirkungen (accordi sull’indirizzo della vita familiare) und güterrechtlichen, gemäß Art. 162 Abs. 1, Art. 2699 c.c. in öffentlicher Urkunde[129] zu errichtenden Vereinbarungen (convenzioni matrimoniali)...mehr

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Schweiz / 1. Ehevertrag

Rz. 54 Innerhalb der gesetzlichen Schranken können Brautleute[88] oder Ehegatten ihren Güterstand wählen, aufheben oder ändern, indem sie einen öffentlich beurkundeten Ehevertrag abschließen (Art. 182–184 ZGB). Zum Inhalt des Ehevertrages kann nur werden, was gesetzlich vorgesehen ist (Art. 182 Abs. 2 ZGB). Damit wird insbesondere der Grundsatz der Typengebundenheit zum Ausd...mehr

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Belgien / 5. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 152 Die Scheidung hat Auswirkungen auf die sog. ehelichen Vorteile, d.h. die unentgeltlichen Zuwendungen und Vergünstigungen, welche die Ehegatten sich entweder im Ehevertrag oder während der Ehe gewährten: Schenkungen, Testamente, vertragliche Erbeinsetzungen, Vereinbarungen zwecks ungleicher Aufteilung, Vorausanteilsklauseln.[202] Die Ehegatten verlieren aufgrund Art. ...mehr

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Türkei / V. Morgengabe

Rz. 152 Morgengabe (Mehr = Mehir), "Brautgeld" (Başlık), Mitgift (Ceyiz) Es gibt in der Türkei und im türkischen Recht mehrere Begrifflichkeiten für die Leistungen (ob Geld oder Wertgegenstand), die von der Bräutigamseite an die Brautseite im Hinblick auf die Heirat erbracht werden. Die Begriffe hierfür sind zahlreich: Mehr: Der Wertgegenstand, den der Mann der Frau nach dem i...mehr

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Österreich / 2. Bei Gütergemeinschaft

Rz. 158 Wurde zwischen den Ehegatten eine Gütergemeinschaft geschlossen und kommt es zu einer Vermögensaufteilung, gehen nach h.L. die soeben besprochenen Bestimmungen (§§ 81 ff. EheG) als leges speciales den Bestimmungen des § 1266 ABGB (Rechtsfolgen bei Auflösung der Gütergemeinschaft) vor.[248] Die Ehegatten können aber im Zusammenhang mit der Gütergemeinschaftsvereinbaru...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Rz. 240 Die elterliche Sorge steht grundsätzlich beiden Ehegatten zu und unterliegt nicht deren Dispositionsfreiheit. Auch über den affidamento, d.h. welchem Ehegatten das Kind anvertraut wird, und das Umgangsrecht entscheidet das Gericht. Es gilt der Grundsatz der affidamento condiviso und des Fortbestehens eines "rapporto equilibrato e continuativo" mit beiden Elternteilen...mehr

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Slowenien / I. Scheidungsgründe

Rz. 45 Eine Ehe kann aufgrund Unzumutbarkeit der Ehe [59] (Art. 98) oder einer Vereinbarung der Ehegatten gerichtlich geschieden werden. Eine Scheidung wegen Unzumutbarkeit der Ehe basiert auf einem Antrag eines Ehegatten. Hingegen sind die Voraussetzungen einer einvernehmlichen gerichtlichen Scheidung (Art. 96 Abs. 1):mehr

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Frankreich / d) Die Gütertrennung

Rz. 112 Wollen die Ehegatten keinen Güterstand mit Gesamtgut vereinbaren, so steht ihnen zunächst gem. Art. 1536–1543 CC die Gütertrennung (séparation de biens) zur Verfügung.[68] Bei dieser behält jeder Partner Eigentum, Verfügungsbefugnis, Verwaltung und Nutznießung seines Vermögens. Lediglich Hausrat und Ehewohnung sind gem. Art. 215 Abs. 3 CC der Alleinverfügung entzogen...mehr

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Litauen / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 70 Den Eltern steht bis zur Volljährigkeit der Kinder die elterliche Sorge zu (Art. 3.155 ZGB). Dabei gelten für den Vater und die Mutter dieselben Rechte und Pflichten. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein eheliches oder uneheliches Kind handelt. Die Scheidung der Eltern ändert nichts am gemeinsamen Sorgerecht (Art. 3.156 Abs. 2 ZGB). Rz. 71 Das Kind hat gem. Art...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / a) Trennungsvereinbarungen

Rz. 142 Grundsätzlich können die Ehegatten durch Trennungsvereinbarungen die Trennungsfolgen autonom gestalten. Häufig werden Übertragungen von Immobilien als Unterhaltsleistungen vorgenommen.[188] Strittig bleibt die Gültigkeit von "vorsorgenden" Trennungs- und auch Scheidungsvereinbarungen, die vor der Ehe geschlossen werden.[189] Rz. 143 Das Gericht nimmt eine inhaltliche ...mehr

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Frankreich / d) Besonderheiten der einvernehmlichen Scheidung

Rz. 192 Bei der einvernehmlichen Scheidung wird die Abfindungsleistung gem. Art. 278 CC in der abzuschließenden Scheidungsvereinbarung geregelt, die jedoch nicht genehmigt wird, wenn sie einseitig die Interessen eines Ehegatten verletzt. Für die Scheidungsvereinbarung besteht über die vorstehend aufgeführten gesetzlichen Schranken hinaus Vertragsfreiheit, so dass einvernehml...mehr

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Kroatien / d) Erb- und Pflichtteilsverzicht; Aufhebung letztwilliger Verfügungen

Rz. 90 Nach Art. 67 ErbG werden letztwillige Verfügungen zugunsten des überlebenden Ehegatten als widerrufen vermutet, wenn die Ehe durch rechtskräftiges Urteil beendet worden ist, nachdem die letztwillige Verfügung verfasst worden war. Dies gilt nicht, wenn der Erblasser etwas anderes bestimmt hat. Nach Art. 134 Abs. 2 ErbG können Ehegatten auf das Erbe am anderen Ehegatten...mehr

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Frankreich / 9. Kindesunterhalt

Rz. 203 Nach Art. 373–2–2 CC ist bei getrenntlebenden Ehegatten der Ehegatte, bei dem das Kind nicht lebt, barunterhaltspflichtig, wobei der Unterhalt zu Händen des betreuenden Ehegatten zu zahlen ist. Die Höhe und die Modalitäten der Unterhaltszahlung können von den Ehegatten einvernehmlich vertraglich festgesetzt werden, wobei diese Vereinbarung gerichtlich zu genehmigen i...mehr

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Slowakische Republik / 1. Sorgerecht

Rz. 62 Das Scheidungsurteil muss auch die Regelung der Ausübung der Elternrechte und -pflichten zu den minderjährigen Kindern für die Zeit nach der Scheidung beinhalten. Das Gericht hat zu bestimmen, welcher Elternteil die Personensorge erwirbt, welcher die Kinder vertreten und deren Vermögen verwalten wird. Gleichzeitig muss es festlegen, wie der Elternteil ohne die Persone...mehr

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Deutschland / d) Erb- und Pflichtteilsverzicht; Aufhebung letztwilliger Verfügungen

Rz. 120 Häufig wollen die Ehegatten bereits bei einer endgültigen Trennung das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht und etwaige letztwillige Zuwendungen endgültig beseitigen. Hierfür kommen ein wechselseitiger, notariell zu beurkundender Erb- und Pflichtteilsverzicht (§§ 2346, 2348 BGB) sowie die Aufhebung der entsprechenden letztwilligen Verfügungen in Betracht.[124]mehr

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Spanien / 6. Endgültige Maßnahmen

Rz. 87 Wie bereits angedeutet (siehe Rdn 86), kommt es letztlich auf die endgültigen Maßnahmen (Medidas definitivas) und Regelungen über die Trennungs- und Scheidungsfolgen (Folgesachen) an; dies ist in Art. 774 LEC 2000 geregelt. In der Verhandlung können die Parteien, wenn sie nicht zuvor bereits vorläufige Maßnahmen gem. Art. 771 oder 773 LEC 2000 (siehe Rdn 80 bzw. Rdn 8...mehr

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Rumänien / X. Internationale Zuständigkeit in Folgesachen der Scheidung

Rz. 133 Die rumänischen Gerichte sind ausschließlich international zuständig für Sachen mit Auslandsbezug betreffend die Scheidung, Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der Ehe sowie für sonstige Rechtsstreitigkeiten zwischen Ehegatten, mit Ausnahme jener betreffend Immobilien aus dem Ausland, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung beide Ehegatten ihren Wohnsitz in Rumänien haben ...mehr

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Niederlande / 1. Gütergemeinschaft

Rz. 86 Durch die Auflösung der Gütergemeinschaft (bzw. durch das Anliegen der Eintragung der Entscheidung in die Register) entfallen deren Rechtsfolgen. Die Auflösung des Ehegüterrechtssystems hat zur Folge, dass keine weitere Vereinigung der Vermögenswerte der Ehegatten mehr stattfindet. Erst nach Auflösung der Gütergemeinschaft können die Vermögenswerte verteilt werden.[89...mehr

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Österreich / 3. Nachehelicher Unterhalt

a) Im Zuge eines Verfahrens auf Auflösung der Ehe Rz. 219 Der Scheidungsunterhalt kann durch Vereinbarung festgelegt werden (§ 80 EheG). Eine Vereinbarung über die unterhaltsrechtlichen Beziehungen der Ehegatten ist bei einer einvernehmlichen Scheidung sogar Voraussetzung für eine Scheidung (§ 55a Abs. 2 EheG). Zu den Einzelheiten und Grenzen solcher Vereinbarungen im Zuge ei...mehr

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Ukraine / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 48 Das Kollisionsrecht der Ehefolgen, einschließlich ihrer vertraglichen Gestaltung, regeln die Art. 60–62 IPRG. Gesetzliches Ehestatut ist das gemeinsame Personalstatut der Ehegatten (zum Personalstatut vgl. Rdn 17). Hilfsweise ist das Recht des Staates anwendbar, in dem die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten, sofern mindestens einer der Ehegatten seine...mehr

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Slowenien / I. Definition

Rz. 87 Das FamGB regelt, wie bereits das EheFamG, neben der Ehe das Rechtsinstitut der "länger dauernden Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die keine Ehe geschlossen haben" (Art. 4 Abs. 1).[120] Gleichgeschlechtliche faktische Lebensgemeinschaften werden nicht erfasst. Das FamGB bestimmt weder eine Mindestdauer noch Kriterien für das Vorliegen einer Lebensgemein...mehr

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Russland / VI. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen

Rz. 85 Das russische Kollisionsrecht sieht keine besonderen Anknüpfungen für die Regelung der Scheidungsfolgen vor. Auf diese findet das nach Art. 161 FGB für die Ehewirkungen maßgebliche Recht Anwendung (vgl. Rdn 41), da es sich bei den Scheidungsfolgen um Rechte und Pflichten der (geschiedenen) Ehegatten handelt, die durch die Ehe begründet wurden, und das russische Recht ...mehr

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Österreich / 2. Ehelicher Unterhalt

Rz. 69 Bei den gesetzlichen Unterhaltsbestimmungen handelt es sich weitgehend um dispositives Recht. Die gesetzliche Unterhaltspflicht kann durch Vereinbarungen modifiziert werden, wobei es grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob die Ehegatten noch im gemeinsamen Haushalt oder bereits getrennt leben. Eine Einschränkung für derartige Vereinbarungen ist allerdings zu beacht...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 3. Bestimmung des Güterstatuts durch Rechtswahl

Rz. 209 Vorrangig vor der objektiven Anknüpfungsleiter ist eine nach Art. 15 Abs. 2 EGBGB a.F. getroffene Rechtswahl zu beachten.[277] Folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl, wobei die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausübung der Rechtswahl gegeben sein müssen. Ein späterer Wegfall berührt die Wirksamkeit der Wahl nicht mehr:mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / b) Erb- und Pflichtteilsverzicht, Aufhebung letztwilliger Verfügungen

Rz. 85 Der geschiedene Ehegatte ist von Rechts wegen von der gesetzlichen Erbschaft seines Ehepartners ausgeschlossen. Vor der Reform von 2018 verlor der Ehegatte, gegen den die Scheidung ausgesprochen wurde, das Anrecht auf die ihm gemachten Schenkungen und Vorteile seitens seines Ehepartners. Schenkungen zugunsten des unschuldig geschiedenen Ehepartners wurden nicht berühr...mehr

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Dänemark / I. Trennung von Tisch und Bett

Rz. 98 Nach § 29 ÆL haben die Ehegatten im Falle des Einvernehmens gemeinsam und nach § 30 ÆL hat ein Ehegatte auch allein immer ein Recht auf Getrenntleben (separation), wodurch die meisten Rechtswirkungen der Ehe unterbrochen werden. Die Gütergemeinschaft, die eheliche Unterhaltspflicht sowie das Erbrecht entfallen.[60] Wünschen die Ehegatten einvernehmlich die Scheidung, ...mehr

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Katalonien / IV. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung

Rz. 15 Das katalanische Recht gewährt den Eheleuten oder zukünftigen Eheleuten ein großes Maß an Privatautonomie bei der Regelung der wirtschaftlichen Wirkungen der Ehe. Die Eheleute dürfen in Eheverträgen (capítols matrimonials) ihren Güterstand bestimmen, Erbverträge abschließen, Schenkungen aussprechen sowie andere zulässige Vereinbarungen festsetzen, einschließlich solch...mehr

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Russland / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 29 Die Ehegatten sind verpflichtet, sich gegenseitig materiell zu unterstützen (Art. 89 Abs. 1 FGB). Auch während der Ehe kann auf Unterhalt in Form gerichtlich festzusetzender, monatlich fester Geldleistungen geklagt werden, wenn der andere Ehegatte diese materielle Unterstützung trotz seiner Leistungsfähigkeit verweigert und die Ehegatten keine Vereinbarung über Unterh...mehr

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Tschechische Republik / VIII. Scheidungsverfahren

Rz. 101 Die Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge für die Zeit nach der Scheidung nebst Kindesunterhalt sowie etwaiger weiterer, hiermit zusammenhängender Fragen, wie z.B. Umgangs- und Besuchsrecht, ist Gegenstand eines eigenständigen gerichtlichen Verfahrens nach § 452 des Gesetzes Nr. 292/2013 GBl., das dem Scheidungsverfahren vorgeschaltet sein muss (siehe Rdn 55). ...mehr

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Slowenien / 5. Aufteilung des Gesamtgutes während der Ehe

Rz. 30 Während der Ehe kann das Gesamtgut einvernehmlich in Form eines Notariatsaktes[37] oder auf Antrag eines Ehegatten aufgeteilt werden (Art. 71 Abs. 1). Eine weitere Möglichkeit ist ein Antrag des Gläubigers eines Ehegatten (Art. 83 Abs. 1, vgl. Rdn 29). Teil der Vereinbarung gem. Art. 71 Abs. 1 ist eine Einigung über den Umfang des Gesamtgutes (Art. 71 Abs. 2). Haben d...mehr

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Ungarn / b) Rechtswahl

Rz. 101 Ein wichtiges Novum des neuen IPR-Gesetzes ist die Einführung der Möglichkeit der eingeschränkten Rechtswahl im Gebiet des Ehegüterrechts. Im Sinne des § 28 IPRG können die Ehegatten (oder Eheschließenden[94]) für ihre güterrechtlichen Verhältnisse eines der folgenden Rechte wählen:mehr

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Frankreich / cc) Abänderungen bezüglich der Auseinandersetzung des Gesamtgutes ("avantages matrimoniaux")

Rz. 108 Die dritte Gruppe der gesetzlich vorgesehenen Abänderungsmöglichkeiten betrifft die Auseinandersetzung des Gesamtgutes. So können für den Fall der Auflösung der Gemeinschaft zugunsten eines Ehegatten Vorwegentnahmerechte gegen oder ohne Anrechnung auf das Auseinandersetzungsguthaben oder Abweichungen von der Halbteilung vereinbart werden. Diese Vereinbarungen werden ...mehr

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Deutschland / c) Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Rz. 119 Sowohl über die elterliche Sorge als auch über das Umgangsrecht entscheidet das Familiengericht im Scheidungsverfahren nur noch, wenn dies beantragt wird (§ 137 Abs. 3 FamFG). Sind sich die Ehegatten über den Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge und über den Umgang einig, genügt es für eine einverständliche Scheidung, dies in der Scheidungsvereinbarung festz...mehr

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Ukraine / II. Unterhalt

Rz. 87 Grundsätzlich ändert die Ehescheidung nichts an den Unterhaltsansprüchen, wie sie in Rdn 30 ff. beschrieben sind (Art. 76 Abs. 1 FGB). Das Familiengesetzbuch trifft lediglich Regelungen für den Fall, dass die Anspruchsvoraussetzungen auf Seiten des Berechtigten (Erwerbsunfähigkeit und Bedürftigkeit) während der Ehe noch nicht gegeben waren. In diesem Fall entsteht ein...mehr

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Slowakische Republik / a) Umfang der Gütergemeinschaft

Rz. 27 Die Ehegatten können in die Gütergemeinschaft auch solche Vermögenswerte einbeziehen, die aufgrund der gesetzlichen Regelung nur einem Ehegatten gehören würden (Ausweitung der Gütergemeinschaft), oder von der Gütergemeinschaft solche Vermögenswerte ausschließen, die aufgrund der gesetzlichen Regelung in die Gütergemeinschaft einbezogen wären (Einschränkung der Güterge...mehr

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Niederlande / IV. Auflösung

Rz. 149 Entsprechend den Bestimmungen des 2. Kapitels des 18. Titels (Art. 1:80c jo. 149 BW) wird – wie bei der Ehe – auch die Partnerschaft sowohl durch den Tod als auch durch Verschollenheit eines Partners und einer daraufffolgenden, neuen registrierten Partnerschaft oder Ehe des anderen Partners beendet. Weiterhin kann die registrierte Partnerschaft auf Antrag eines Partn...mehr

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Bosnien und Herzegowina / a) Kindesunterhalt nach der Scheidung

Rz. 84 Die Entscheidung über den Kindesunterhalt ist wesentlicher Bestandteil des Scheidungsurteils und vom Gericht von Amts wegen zu erlassen. Unterhaltsberechtigt sind minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder bis zum 26. Lebensjahr, die sich noch in einer Ausbildung befinden oder keine ausreichenden eigenen Mittel für ihren Lebensunterhalt besitzen oder arbeitsunfähig...mehr

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Dänemark / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 46 Nach § 4 Abs. 1 ÆFL sind die Ehegatten "dazu verpflichtet, einander zu versorgen". Die gegenseitige Unterhaltspflicht wird als ein grundlegendes Element der Ehe erachtet. Das ÆFL sieht ansonsten sowohl von Programmerklärungen als auch von Konkretisierungen dieser Pflicht – und i.Ü. auch von Bestimmungen über weitere Versorgungspflichten gegenüber der Familie – ab.[30]...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Vollstreckung

Rz. 193 Ein Antrag auf Vollstreckung ist bei den Behörden des Vertragsstaates, in dem der Beitragsberechtigte seinen Aufenthalt hat, bzw. in dem Staat, in dem das Urteil oder der Beschluss ergangen bzw. die schriftliche Entscheidung eingegangen ist, einzureichen. Soll die Vollstreckung in einem anderen Vertragsstaat als dem, in dem der genannte Antrag eingereicht worden ist,...mehr