Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.12.2 Patent

Rz. 76 Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 PatG). Das Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger (§ 6 PatG). Das – erteilte – Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu nutzen. Demgegenüber ist es jedem Drit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Inhalt der Vermögensauskunft

Rz. 21 Die Vermögensauskunft muss so beschaffen sein, dass der Gläubiger sämtliche Auskünfte erhält, die er üblicherweise benötigt, um Maßnahmen zur Befriedigung treffen zu können (AG Bremen, JurBüro 2018, 275). Der Schuldner muss daher sein gesamtes gegenwärtiges Aktivvermögen im In- und Ausland (Heß, Rpfleger 1996, 89; LG Stade, Rpfleger 1984, 423) darlegen. Anzugeben sind...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Allgemeines

Rz. 18 Zunächst hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner gem. § 59 Abs. 2 GVGA zur freiwilligen Leistung aufzufordern. Sodann erfolgt die Pfändung durch Inbesitznahme (Abs. 1; AG Reinbek, DGVZ 2011, 55 = FoVo 2011, 158) oder Belassen der Sache beim Schuldner (Abs. 2). Der Gerichtsvollzieher eröffnet dem Schuldner oder in dessen Abwesenheit den Familienangehörigen bzw. beim Sc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Pfändung der Auflassungsanwartschaft

Rz. 11 Der Anspruch des Schuldners auf eine Auflassungsanwartschaft, d. h. die tatsächliche Aussicht auf einen künftigen Rechtserwerb, ist gem. §§ 829, 857 Abs. 2 ZPO bereits vor Grundbucheintragung pfändbar und zwar gemeinsam in einem Beschluss mit der Pfändung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Eigentumsverschaffung (OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1997, 1309). Voraussetzung is...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Fälle von Lohnverschleierung

Rz. 13 ein Angehöriger arbeitet im familiären Betrieb und erhält lediglich Kost und Logis und ggf. Taschengeld unterhalb der Pfändungsgrenze (Menken, DB 1993, 163 m. w. N.); die familienrechtlichen Beziehungen können Auswirkungen auf die Höhe der angemessenen Vergütung haben und können diese schmälern (BAG, NJW 1978, 343; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 390; LAG Rheinland-Pfalz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Addition mehrerer Arbeitseinkommen (Nr. 2)

Rz. 24 Arbeitseinkommen im Sinne von § 850e Nr. 2 und 2a ZPO sind Bezüge, die unter § 850 ZPO fallen (BGH, Vollstreckung effektiv 2014, 203 = WM 2014, 2094 = ZInsO 2014, 2223 = ZIP 2014, 2194 = NZI 2014, 957 = MDR 2014, 1413 = DB 2014, 2529; Stein/Jonas/Brehm, § 850e Rn. 21; Zöller/Herget, § 850e Rn. 3). Hierzu gehören in Geld zahlbare Bezüge oder Vergütungen, deren Rechtsgr...mehr

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Digitale Plattform für E2E-... / 1.2 Ganzheitliches Zielbild als Erfolgsfaktor

Viele Unternehmen kommen bei der Einführung von E2E-Prozessen und der zugehörigen Plattform zu dem Schluss, dass ein Neuaufsatz ("greenfield"-Ansatz) erforderlich ist: Die historisch gewachsene Prozess- und Systemlandschaft lässt sich nicht (mehr) durch punktuelle Weiterentwicklungen optimieren. Vielmehr stellt sich der grundlegende Neuaufbau als die langfristig sinnvolle Op...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10.4 Arbeitsvertrag

Sofort fremdes Personal einzustellen ist aus Sicht des Existenzgründers immer mit Risiken verbunden, z. B. Ärger bei Kündigungen eines unzuverlässigen Mitarbeiters etc. Um ein Vertragsverhältnis zwischen Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oder zwischen freundschaftlich verbundene fremden Dritten grundsätzlich steuerlich infrage zu stellen, müssen besondere und ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Begriff des Arbeitseinkommens (Abs. 2)

Rz. 6 Die zwangsvollstreckungsrechtlichen Begrifflichkeiten des Einkommens und der Einkünfte sind autonom und nicht nach dem Einkommenssteuerrecht auszulegen (LG Stuttgart, Beschluss v. 24.7.2012, 19 T 78/12 – Juris; Musielak/Voit/Becker, § 850i Rn. 1 m. Hinw. a. BT-Drucks. 16/7615 S. 18). Der Begriff ist weit auszulegen (LArbG Berlin-Brandenburg, NZI 2014, 463). Arbeitseink...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Dem Arbeitseinkommen gleichgestellte Bezüge

Rz. 17 Gem. Abs. 3 lit. a sind Bezüge, die ein Arbeitnehmer zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann, dem Arbeitseinkommen gleichgestellt (vgl. OLG Rostock, NJW-RR 1995, 173; Karenzentschädigungen), z. B. gem. §§ 74, 82a, 89b, 90a HGB; § 133 GewO. Wird diese Entschädigung allerdings nicht in fortlau...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.9 Internet-Domain

Rz. 70 Eine Internet-Domain stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar (BGH, Vollstreckung effektiv 2019, 29 = WM 2018, 2286 = BB 2018, 2882; BGH, Vollstreckung effektiv 2005, 178 = EWiR 2005, 811 = VuR 2005, 398 = ITRB 2005, 270 = ZAP EN-Nr 845/2005 = JuS 2006, 86 = WM 2005, 1849 = K&R 2005, 464 = MMR 2005, 685 = NJW 2005, 3353 = BGHReport 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Pfändung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 6 Die Pfändung erfolgt auf Antrag des Gläubigers. Über den Antrag entscheidet der Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts (§ 828 Abs. 2 ZPO, § 20 Nr. 17 RPflG). Rz. 7 Nach Abs. 1 ist der Pflichtteilsanspruch der Pfändung nur unterworfen, wenn er durch Vertrag anerkannt worden oder rechtshängig geworden ist. Trotz dieses Wortlauts ist nach der BGH-Rechtsprechung ein Zugri...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 9.2 Unfallversicherung/Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Unfallversicherung reguliert mit einer Geldentschädigung (Kapital und/oder Invaliditätsrente), wenn Versicherte bedingt durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden. Der Unfallbegriff im Versicherungssinn umfasst nahezu alle Tätigkeiten, die Versicherte ausüben. Ganz gleich, ob Versicherte einen Schaden bei der Arbeit, beim Sport oder im Haushalt erl...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 9.3 Krankenversicherung

Dem Gründer stehen i. d. R. 2 Möglichkeiten offen, sich für den Krankheitsfall abzusichern: Zum einen als freiwilliges Mitglied in seiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse (§ 9 SGB V) oder mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Berücksichtigen sollte man bei der Wahl der Krankenversicherung die Familienplanung/-situation, d. h. ob Kinder mitversichert sind....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Pfändung des Übereignungsanspruchs vor Entstehung einer Auflassungsanwartschaft

Rz. 6 Ist hingegen der Anspruch auf Übertragung des Eigentums (der sich z. B. aus Kaufvertrag, §§ 433 Abs. 2, 311b BGB, ergeben kann) gepfändet und diese Pfändung wirksam (§ 829 Abs. 3 ZPO), hat die Auflassung (§§ 873, 925 BGB) an den Sequester als Vertreter des Schuldners zu erfolgen (Abs. 2 Satz 1). Die Einigung hat dahin gehend zu erfolgen, dass der Schuldner Eigentümer w...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Der Umfang der Pfändung

Rz. 107 Die Pfändung umfasst die Forderung in ihrem tatsächlichen Bestand zum Zeitpunkt der Zustellung des Arrestatoriums (vgl. Rz. 58 f.) an den Drittschuldner. Rz. 108 Ein im Streit zwischen Schuldner und Drittschuldner ergehendes Urteil wirkt gem. § 325 ZPO grds. auch für und gegen den Gläubiger, der die streitige Forderung nach Rechtshängigkeit des Rechtsstreits gepfändet...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gläubigergefährdung (Abs. 2)

Rz. 32 Wird die – künftige – Befriedigung des Gläubigers durch das Belassen der Gegenstände im Gewahrsam des Schuldners gefährdet, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner vom Gewahrsam auszuschließen. Ob eine solche Gefährdung vorliegt oder nach der Pfändung einzutreten droht, beurteilt der Gerichtsvollzieher nach Prüfung aller Umstände selbstständig (AG Neubrandenburg, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.10 Jagdpachtrecht

Rz. 72 Damit der Gläubiger ggf. im Wege der Zwangsvollstreckung zugreifen kann, ist Folgendes zu beachten: Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden (§ 1 Abs. 1 BJagdG). Da...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 4.3 Übernahme eines GmbH-Anteils einer aktiven GmbH

Aufgabe des Steuerberaters ist es hierbei v. a., die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen. Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und muss den Gründer bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen, und kann dann auch eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.2 Überschussbeteiligung

Rz. 209 Dem Versicherungsnehmer steht gem. § 153 VVG eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu, es sei denn, die Überschussbeteiligung ist durch ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen.mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 4.4 Kauf eines Einzelunternehmens

Folgendes muss der Steuerberater auf jeden Fall mit dem Gründer besprechen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist daran interessiert, die den Kunden und Geschäftspartnern bekannte Firma fortzuführen. Dies ist zulässig, wenn der Verkäufer es ausdrücklich erlaubt (§ 22 Abs. 1 HGB).[1]"Firma" heißt im Handelsrecht nicht das Unternehmen selbst, sondern es ist "der Name, u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.4.1 Guthaben auf Kontokorrent- und Girokonten

Rz. 130 Die in das Kontokorrent eingestellten Einzelforderungen sind unpfändbar (BGH, NJW 1982, 1150 = WM 1982, 233 = BB 1982, 399 = ZIP 1982, 292 = DB 1982, 1002 = JurBüro 1982, 853 = MDR 1982, 574 = JuS 1982, 626). Die Kontokorrentabrede beinhaltet, dass diese Einzelforderung nicht abgetreten werden dürfen. Zwar würde bei der Vereinbarung eines Abtretungsverbots gem. §§ 39...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.18 Notaranderkonto

Rz. 101 Verkauft ein Vollstreckungsschuldner seine Immobilie und vereinbart im Kaufvertrag, dass der Notar den Kaufpreis zur Verwahrung und Abwicklung auf einem eigens dafür eingerichteten Anderkonto überwiesen erhält, kann der Gläubiger hierauf zugreifen. Die Rechtsposition des Berechtigten, den Notar zur Auszahlung eines auf dem Notaranderkonto zu seinen Gunsten hinterlegt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.13 Rückauflassung

Rz. 94 Hat der Schuldner ein Grundstück unentgeltlich auf seinen Ehegatten übertragen, sich jedoch das Recht vorbehalten, es jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzuverlangen, kann ein Gläubiger dieses Recht des Schuldners jedenfalls zusammen mit dem künftigen oder aufschiebend bedingten und durch eine Vormerkung gesicherten Rückauflassungsanspruch pfänden und sich zur Ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift gilt für alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach § 802a Abs. 2 ZPO , mithin von der Beantragung der Abnahme der Vermögensauskunft bis zur Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis (§ 882c ZPO), sodass die Vereinbarung einer Ratenzahlung vor – nicht nach (LG Karlsruhe, DGVZ 2013, 211) – einer Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Einräumen einer Zahlungsfrist bzw. Gestattung von Ratenzahlungen

Rz. 4 Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner auf der Grundlage einer positiven Erfüllungsprognose (BGH, NJW 2016, 876 = MDR 2016, 354 = WM 2016, 649 = Rpfleger 2016, 360-363) eine Zahlungsfrist einräumen (Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 ZPO). Dies beinhaltet das Zugeständnis an den Schuldner einerseits den vollen vollstreckbaren Betrag zu zahlen oder aber auch Teilleistungen in Form...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Als vertretbare Handlungen kommen i. d. R. Werk- oder Dienstleistungen (soweit letztere nicht unter § 888 ZPO fallen) vor (ausführlich hierzu Goebel/Goebel, § 11 Rn. 10), so z. B.: Abnahme einer Kaufsache (OLG Köln, MDR 1975, 586), der Anspruch auf Vernichtung von Fotomaterial, das sich im Besitz des Schuldners befindet (OLGR Frankfurt, 2006, 935; ausgeschlossen wäre ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.11 Leasing

Rz. 73 Ansprüche auf Nutzung aus einem Leasingvertrag sind als unveräußerliche Rechte pfändbar gem. Abs. 1, 3, wenn der Schuldner als Leasingnehmer nach dem Leasingvertrag oder einer nachträglichen Vereinbarung den Gebrauch des Leasingobjektes einem Dritten überlassen darf (OLG Düsseldorf, NJW 1988, 1676; OLG Schleswig, SchlHA 1990, 55; AG Neuwied, DGVZ 1996, 142). Darüber h...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Androhung des Ordnungsmittels (Absatz 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2 muss der Verhängung eines Ordnungsmittels nach Abs. 1 eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie nicht in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil enthalten ist, auf Antrag vom Prozessgericht des ersten Rechtszugs erlassen wird. Erfolgt diese nicht schon in dem Unterlassungstitel, sondern durch gesonderten Beschluss, stellt bereits die Andr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Teilzahlungen und Insolvenz

Rz. 10 Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der InsO und nach dem AnfG" ist am 5.4.2017 in Kraft getreten (BGBl 2017, 654). Nach Art. 103j Abs. 1 EGInsO gilt die Reform für alle Insolvenzverfahren, die ab diesem Stichtag eröffnet werden. Kernpunkte der Novellierungen sind eine Verkürzung der Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre sowie di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 4 Es muss sich um nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder um sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, handeln. Insofern fallen Vergütungen, die ein Unternehmer für die durch abhängig beschäftigte Arbeitnehmer erbrachten Leistungen erhält, nicht unter den Anwendungsbereich der Norm. Die Norm ist anzuwenden be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Kosten – Gebühren

Rz. 226 An Gerichtskosten entsteht eine Festgebühr von 20 EUR gem. Nr. 2111 KV GKG. Hierfür besteht Vorschusspflicht gem. § 12 Abs. 6 GKG. Dies gilt nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829a ZPO. Die Vorschusspflicht entfällt ebenso bei arbeitsgerichtlichen Titeln (vgl. § 11 GKG). Innerhalb des Rechtszuges gelten mehre...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 2 Zuständig für die gerichtlichen Handlungen, die die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte zum Gegenstand haben, ist ausschließlich (§ 802 ZPO) das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht (§ 764 Abs. 1 und 2 ZPO). Das gilt auch für die Pfändung aufgrund einstweiliger Verfügungen und dann, wenn ein Titel eines Familiengerichts oder Arbeitsgerichts v...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Allgemeines

Rz. 79 Die Pfändung einer bereits entstandenen Forderung ist zu dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem der Pfändungsbeschluss dem Drittschuldner zugestellt wird, weil damit ihre rechtlichen Wirkungen gemäß § 829 Abs. 3 ZPO eintreten (BGH, WM 2008, 1460 = ZIP 2008, 1488 = NZI 2008, 563 = ZVI 2008, 392 = NJW-RR 2008, 1441 = MDR 2008, 1239 = BGHReport 2008, 1202 = UV-Recht Aktuell 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 8 Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Vollstreckungsschuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13 bis 19 ZPO) hat (Abs. 2 Halbs. 1). § 764 Abs. 2 ZPO, wonach das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die Vollstreckungsmaßnahme stattfinden soll, ist wegen der speziellen Bestimmung des Abs. 2 nicht einschlägig (OLG Jena 2001, 62 = InVo 2001, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen bei Abtretung

Rz. 32 Nach Ansicht des BGH (BGH, MDR 2004, 323 = WM 2003, 2483 = NZA 2004, 119 = BGHReport 2004, 184 = Rpfleger 2004, 170 = NJW-RR 2004, 494 = InVo 2004, 194 = BGHR ZPO § 850e Nr. 2 Abtretung 1 = DB 2004, 650 = ZAP EN-Nr 160/2004 = ProzRB 2004, 92; a. A. BAG, BAGE 101, 130 = AP Nr 5 zu § 850e ZPO = ZVI 2002, 212 = BB 2002, 1546 = NZI 2002, 451 = NZA 2002, 868 = NJW 2002, 3...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Sonstige Vergütungen für Dienstleistungen aller Art

Rz. 14 Wenn die Dienste vollständig oder zu einem wesentlichen Teil die Erwerbstätigkeit des Schuldners darstellen, ohne dass eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit des Schuldners vorliegen muss, sind es Arbeitseinkommen. Die zu zahlende Vergütung muss – nicht notwendig in gleichen Abständen – wiederkehrend sein (bei nicht wiederkehrend zahlbaren vgl. § 850i Abs....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsfolgen bei Vorliegen der Voraussetzungen

Rz. 6 Das wirksame Pfandrecht erstreckt sich automatisch auf alle künftig fällig werdenden Raten, die gegen denselben Drittschuldner bestehen (BGH, NJW 2003, 1457 = ZVI 2003, 110 = ZInsO 2003, 330 = MDR 2003, 525 = InVo 2003, 192 = BGHReport 2003, 519 = Rpfleger 2003, 305 = KKZ 2003, 121 = FamRZ 2003, 1010 = DGVZ 2003, 118 = JurBüro 2003, 438 = KTS 2003, 398 = ZAP EN-Nr ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Arbeitgeberdarlehn

Rz. 19 Ein Arbeitgeberdarlehen ist dann anzunehmen, wenn dieses als solches ausdrücklich bezeichnet wurde oder aber aus den Umständen des Einzelfalles erkennbar ist, dass es als solches gewollt ist. Indizien hierfür können vereinbarte Zinsleistungen oder aber die Darlehnshingabe auf längere Zeit sein. Der Arbeitgeber kann dann u. U. mit dem Darlehn gegen den Lohnanspruch des...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11.1 Ordnungsgeld

Rz. 31 Das Ordnungsgeld muss mindestens 5 EUR (Art. 6 EGStGB), darf aber höchstens 250.000, EUR (Abs. 1) betragen. Bei Ausübung des Ermessens zur Bestimmung der Höhe des gebotenen Ordnungsgeldes ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen (OLG Brandenburg, Magazindienst 2009, 325). Zu berücksichtigen sind insb. Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Vermögensauskunft an Eides statt (Abs. 3)

Rz. 36 Um zu gewährleisten, dass die vom Schuldner abgegebene Vermögensauskunft vollständig und richtig ist, bestimmt Abs. 3 entsprechend der alten Rechtslage nach § 807 Abs. 3 ZPO die Bekräftigung der Vermögensauskunft an Eides statt. Über die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner zuvor in angemessener Weise zu belehren (Satz 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste (Abs. 1 Satz 1 Fall 1)

Rz. 6 Insbesondere, aber nicht unbedingt allein, fallen hierunter die Einkünfte Selbstständiger. Im Vordergrung steht die Verknüpfung der Einkünfte mit der Arbeitskraft des Schuldners (BGH, DB 2014, 1737 = WM 2014, 1485 = ZIP 2014, 1542 = ZInsO 2014, 1609 = NZI 2014, 772 = MDR 2014, 1173 = NJW-RR 2014, 1197 = DZWIR 2014, 555 = ZVI 2014, 416 = Rpfleger 2014, 687 = JurBüro 201...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Angemessener Zeitraum

Rz. 16 Die Belassung des dem Schuldner für sich und seine Familie zu belassenden notwendigen Unterhalts hat nach dem Gesetz für einen "angemessenen Zeitraum" zu erfolgen. Wie dieser zu bemessen ist, ist str. Eine aufgrund einer Altersteilzeit-Vereinbarung als Einmalzahlung zu leistende Abfindung unterfällt dabei dem Anwendungsbereich des § 850i ZPO in der seit dem 1.7.2010 g...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.8 Nießbrauch

Rz. 60 Der Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache oder einem Recht. Derjenige, zu dessen Gunsten ein Nießbrauch bestellt wurde (= Nießbraucher) kann die Früchte, Nutzungen oder Gebrauchsvorteile aus der Sache ziehen. Hierunter fallen etwa Miet- oder Pachteinnahmen. Rz. 61 Der Nießbrauch an einem Grundstück erstreckt sich dar...mehr

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zfs 02/2020, Wirksamkeit vo... / 1 Aus den Gründen:

"… 1. Den Kl. stehen die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche auf Zahlung eines Betrages in Höhe der von März 2015 bis Dezember 2017 geleisteten Darlehensraten sowie auf Freistellung von der Zahlungspflicht ab Januar 2018 nicht zu. Sie ergeben sich insb. nicht aus dem zwischen den Parteien unstreitig bestehenden Versicherungsvertrag." Dies ergibt sich, ohne dass es auf d...mehr