Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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AGS 09/2022, Dauer der Pfli... / I. Sachverhalt

Das AG hat gegen den Angeklagten am 26.4.2022 einen Strafbefehl wegen Bedrohung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, erlassen. Mit Beschl. v. 12.4.2022 war bereits "für das Strafbefehlsverfahren gem. § 408b StPO" der Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beste...mehr

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zfs 09/2022, Zeitpunkt des ... / 1 Aus den Gründen:

1. Die Kl. hat aus dem seinerzeit noch zwischen den Parteien bestehenden Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung keinen Anspruch auf Freistellung von der Gebührenforderung der Steuerberatungsgesellschaft. a) Allerdings war als versicherte Leistungsart unstreitig der Verwaltungsrechtsschutz vereinbart. b) Es fehlt aber an dem Eintritt des Versicherungsfalls in versicherter Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Aufstockung nur, "soweit Steuer entrichtet" worden ist

Tz. 191 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die St-Entrichtung auf den Einbringungsgewinn I durch den Einbringenden ist materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung des § 23 Abs 2 UmwStG. Der Tatbestand der St-Entrichtung geht allerdings in dem weiteren Tatbestandsmerkmal der Bescheinigungsvorlage iSd § 22 Abs 5 UmwStG (s Tz 122) auf, dh idS, dass die Bescheinigung die St-Entrichtun...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung. [2] Antragstellerin und Antragsgegner sind Eheleute. Sie heirateten am … 1993 und trennten sich am … 2016. Das Scheidungsverfahren ist beim Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht – anhängig. Es dauert aufgrund streitiger Folgesachen an, nach den Ausführungen des Familiengerichts im angegr...mehr

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Die Anforderung einer Siche... / a) Gefährdung der Vollstreckung der Steuerschuld

Eine Sicherheitsleistung wird i.d.R. anzuordnen sein, wenn durch die Aussetzung der Vollziehung die spätere Durchsetzung des Steueranspruchs gefährdet erscheint. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zum Zeitpunkt der Antragstellung erkennen lassen, dass eine spätere Vollstreckung des Anspruchs erheblich ersc...mehr

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Die Anforderung einer Siche... / b) Wahrscheinlich günstiger Prozessausgang für den Steuerpflichtigen

Trotz Gefährdung der späteren Einziehung oder Vollstreckung darf die Aussetzung der Vollziehung nicht von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn mit einem Obsiegen des Steuerpflichtigen in der Hauptsache mit großer Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist. Das ist der Fall, wenn die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes so bedeutsam sind, dass mit groß...mehr

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Die Anforderung einer Siche... / 4. Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung von Grundlagenbescheiden, insb. Gewerbesteuermessbescheiden

Im Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid (insb.: Gewerbesteuermessbescheid und Gewerbesteuerbescheid) ist eine Aussetzung des Grundlagenbescheides für die Folgebehörde bindend, § 361 Abs. 3 S. 1 AO. Gemäß § 361 Abs. 3 S. 3 AO (und § 69 Abs. 2 S. 6 FGO) entscheidet über die Sicherheitsleistung jedoch die für den Erlass der Folgebescheide zuständige Behörde (im Gewerbest...mehr

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Die Anforderung einer Siche... / 1. Voraussetzungen

Gefährdung des Steueranspruchs: Die Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherheitsleistung sind nicht gesetzlich normiert. Nach ihrem Sinn und Zweck – Vermeidung von Steuerausfällen infolge der Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung – ergibt sich gleichwohl, dass der Steueranspruch gefährdet erscheinen muss. Das ist wiederum der Fall, wenn beispielsweise die Begleichung d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung eines nach dem 31.12.2018 ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich das für die Annahme eines Einzweck-Gutscheins bestehende Erfordernis, dass der Ort der Leistung feststehen muss (§ 3 Abs. 14 Satz 1 UStG und Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL) nur auf die Ausgabe ("Verkauf eines Gutscheins an Kunden" i.S. des Abschn. 3.17 Abs. 1 Satz 11 UStAE) oder auch auf eine vorausgehende Übertragung ("Verkauf eines G...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.1 Pfändung

Rz. 5 Die Regelungen des § 54 betreffen den Pfändungsschutz für sozialrechtliche Ansprüche des Sozialleistungsempfängers. Über die Voraussetzungen der Pfändbarkeit als grundsätzlich zivilrechtliches Mittel der Zwangsvollstreckung haben demzufolge auch die Zivilgerichte als Vollstreckungsgerichte (§ 828 ZPO) zu entscheiden. Die Begrenzungen der Pfändbarkeit in § 54 und/oder a...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.2 Unpfändbare Dienst- und Sachleistungen (Abs. 1)

Rz. 10 Dienst- und Sachleistungen sind von der Pfändung ausgeschlossen und können auch nicht verpfändet oder abgetreten werden (§ 53 Abs. 1). Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse des Berechtigten zugeschnitten und würden ihren Zweck verfehlen, wenn sie an Dritte erbracht würden (BT-Drs. 7/868 S. 32). Mit dem Pfändungsausschluss wird letztlich die Regelung des § 399 BGB ...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.6 Beschränkte Pfändbarkeit kinderbezogener Leistungen (Abs. 5)

Rz. 61 Die nunmehr ausdrücklich geregelte Frage der Pfändbarkeit von Geldleistungen für Kinder, für die ausdrücklich auf § 48 Abs. 1 Satz 2 verwiesen wird (vgl. dazu Komm. zu § 48), war früher weitgehend umstritten. Mit dem 1. SGBÄndG v. 20.7.1988 ist diese Frage mit der Regelung in (zunächst Abs. 4, jetzt) Abs. 5 klargestellt (vgl. dazu O.E. Krasney, NJW 1988 S. 2644). Dana...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.1 Pfändung nach ZPO

Rz. 41 Nur Ansprüche auf laufende Sozialleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Laufende Geldleistungen sind Sozialleistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden; dies gilt auch dann, wenn sie wegen verspäteter oder zusammenfassender Zahlung für mehrere Zeitabschnitte in einer Summe ausgezahlt werden (BT-Drs. 7/868 S. 33...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.3 Pfändung einmaliger Geldleistungen bei Billigkeit (Abs. 2)

Rz. 13 Die Pfändung einmaliger Sozialleistungen in Geld wird einer Billigkeitsprüfung unterzogen und ist auch nicht an bestimmte Beträge wie Pfändungsfreigrenzen gebunden. § 850b Abs. 2 ZPO enthält über § 54 hinausgehend eine Regelung für die Pfändbarkeit an sich unpfändbarer Forderungen aus Gründen der Billigkeit bei sonst erfolglosen Versuchen der Vollstreckung in das sons...mehr

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ZErb 08/2022, Erteilung ein... / 1 Gründe

I. Am 16.9.2020 hat der Rechtspfleger des Nachlassgerichts einen durch am 18.8.2021 erlassenen Beschluss berichtigten gemeinschaftlichen Erbschein nach dem am xx.xx.2020 verstorbenen A B (im Folgenden: Erblasser) nach gesetzlicher Erbfolge erlassen (Bl. 31a f. d. A.). Danach sind Erben des Erblassers die Beteiligten zu 1) bis 4) und die mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in ...mehr

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AGS 08/2022, Pflichtverteid... / I. Sachverhalt

Das AG hat gegen den Angeklagten am 26.4.2022 einen Strafbefehl wegen Bedrohung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, erlassen. Mit Beschl. v. 12.4.2022 war bereits der Rechtsanwalt K "für das Strafbefehlsverfahren gem. § 408b StPO" als Pflichtverteidiger bes...mehr

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ZErb 08/2022, Zu einer Verz... / 1 Gründe

I. Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird zunächst gem. § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf den Tatbestand des Urteils des LG Bezug genommen. Der Senat hat folgende ergänzende Feststellungen getroffen: Der Bruder der Parteien, Herr H … P … , ist zwischenzeitlich verstorben. Das LG hat den Beklagten zur Erteilung der begehrten Auskunft und Erstellung eines notariellen Nachlass...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 3. Vollstreckung und Aussetzung der Vollstreckung (§§ 53, 55 FamFG)

Rz. 31 Die gesetzliche Formulierung entspricht der Vorschrift des § 929 Abs. 1 ZPO, wonach eine Vollstreckungsklausel nur dann als notwendig erachtet wird, wenn die Vollstreckung für oder gegen einen anderen als den im Beschluss bezeichneten Beteiligten erfolgen soll. Rz. 32 Für Gewaltschutzsachen finden sich in § 53 Abs. 2 FamFG Sonderregelungen, wonach die Vollstreckung sch...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Rechtsbehelfe und Vollstreckung

Rz. 148 Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[154] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil wi...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vollstreckung

Rz. 483 Auch bei Verhinderung eines angeordneten Umgangs ist die Vollstreckung gem. §§ 88 ff. FamFG mit der Folge der Verhängung eines Ordnungsgeldes möglich. Dies bedeutet gleichzeitig, dass nur gerichtliche Entscheidungen vollstreckbar sind. Im Verbundverfahren ist dies der Fall. Hinweis Vereinbarungen der Parteien sind nur vollstreckbar, wenn sie vom Gericht "genehmigt" wer...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / B. Die Grundstruktur des FamFG

Rz. 11 Im Buch 1 sind Verfahrensgrundsätze "vor die Klammer gezogen", die für alle nach dem FamFG abzuwickelnden Verfahren gelten, soweit in den folgenden Büchern nichts anderes geregelt ist. Sie betreffen allgemeine prozessuale Regeln, Regelungen zum Verfahren, zur Entscheidung und zur Vollstreckung. Buch 1 beinhaltet insbesondere in Abschnitt 4 eine Regelung der einstweilige...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / cc) Arrestanspruch und Arrestgrund

Rz. 114 Der nach § 920 ZPO vorgeschriebene Antrag muss den Arrestanspruch und Grund, nicht aber den Arrestgegenstand bezeichnen, es sei denn, dass hiermit ausdrücklich die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (z.B. Arrest bei belegener Sache, § 919 ZPO) begründet werden soll. Bei der Darlegung des Arrestanspruchs hat der Antragsteller den materiell-rechtlichen Zahlungsanspr...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / d) Ge- und Verbote

Rz. 167 Mit der einstweiligen Anordnung können beantragt und erlassen werden. Da insgesamt keine Familienstreitsachen vorliegen, greifen für den einstweiligen Rechtschutz die § 49 ff. FamFG, da keine Spezialregelu...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Ansprüche aus Vollstreckungsrecht

Rz. 529 Eine Schadenersatzverpflichtung kann auch entstehen, wenn aus einem Beschluss nach § 116 Abs. 3 S. 2 und 3 FamFG vollstreckt wird, der im Rechtsmittelverfahren abgeändert wurde. Schadenersatz wird jedoch nur dann geschuldet, wenn der Schaden durch die Vollstreckung des Beschlusses oder durch Zahlung, die der Schuldner zur Abwendung der Vollstreckung geleistet hat, en...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen bei fehlender Erwerbspflicht

Rz. 64 Ist das Kind nicht erwerbspflichtig, weil es entweder nicht erwerbstätig sein darf oder zwar erwerbstätig sein kann, jedoch wegen vollzeitlicher schulischer Ausbildung nicht arbeiten muss, wird regelmäßig die Unterhaltspflicht der Eltern im vollen gesetzlichen Umfang einsetzen. Leben Eltern zusammen, wird der Unterhalt durch Naturalleistung und ggf. Taschengeld gewähr...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / e) Einstweilige Anordnung auf Regelung hinsichtlich der Ehewohnung

Rz. 169 Muster 5.10: Einstweilige Anordnung auf Regelung hinsichtlich der Ehewohnung Muster 5.10: Einstweilige Anordnung auf Regelung hinsichtlich der Ehewohnung An das Amtsgericht – Familiengericht – Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte: _________________________ gegen Herrn...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Ausländisches Recht

Rz. 34 Bestehen Zweifel darüber, ob ausländisches Recht zur Anwendung kommt, soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies vermerken. Zur Belehrung über den Inhalt ausländischer Rechtsordnung ist er allerdings nicht verpflichtet (§ 17 Abs. 3 BeurkG). Tut er dies gleichwohl, muss die Belehrung richtig sein; sonst haftet er. Das im Einführungsgesetz zum BGB geregelte...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Unternehmensbeteiligungen

Rz. 98 Der Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. Rz. 99 So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weiter vererbt werden soll, die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtli...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zur Haftung der Großeltern

Rz. 206 Nach § 1606 Abs. 2 BGB haften unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linien die näheren vor den entfernteren. Dies bedeutet, dass im Falle einer Haftung der Eltern eine Eintrittspflicht der Großeltern gerade nicht gegeben ist.[212] Rz. 207 Sollen Großeltern haften, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Großeltern haften nur dann, wenn ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / II. Auslandsbezug

Rz. 43 Für alle Scheidungsverfahren, die nach dem 21.6.2012 eingeleitet werden, gilt für Ehescheidungen mit Auslandsbezug hinsichtlich des anzuwendenden Rechts die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III-VO). Diese verdrängt Art. 17 Abs. 1 EGBGB für Ehescheidungen und Trennungen ohne Auflösung des Ehebandes in denjenigen Fällen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Sta...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 153 Gemäß Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtsverhältnisses in Verb...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Einschränkung der Rechtsbehelfe

Rz. 88 Im Hinblick auf den mit der Unterhaltsanordnung verfolgten Zweck einer schnellen vorläufigen Unterhaltssicherung des Antragstellers sind Rechtsbehelfe gesetzlich eingeschränkt. Ist die einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann der Antragsgegner zunächst den Antrag stellen, aufgrund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden (§ 54 Abs. 2 FamFG),...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / bb) EG-Bereich

Rz. 156 Gem. der EG-Verordnung Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 (EheVO II) über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (unter Aufhebung der Verordnung EG Nr. 1347/2000) sind für die Rechtsbeziehungen zwischen EU-Mitgliedstaaten zwischenzeitlich die Regelungen in Ar...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Antrag auf Aufhebung oder Änderung nach § 54 Abs. 1 FamFG

Rz. 90 Dem Beteiligten der erlassenen einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt stehen des Weiteren die Rechte nach § 54 Abs. 1 S. 1 und 2 FamFG zu, wonach (entsprechend der früheren Regelung in § 620b ZPO für Ehescheidungssachen) für alle einstweilige Anordnungen die Möglichkeit eröffnet ist, einen Antrag bei Gericht auf Aufhebung und Änderung der einstweiligen Anor...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / aa) Notwendigkeit der Befristung

Rz. 93 Wegen der fehlenden Abhängigkeit gelten die früheren in § 620f ZPO a.F. erfolgten Anknüpfungen an das Bestehen der Hauptsache bzw. des Ehescheidungsverfahren nicht mehr. Das einstweilige Anordnungsverfahren, bleibt losgelöst von einer möglichen Rücknahme, Abweisung oder Erledigung einer zwischen den Parteien geführten Ehesache weiterhin in Kraft.[75] Gerade hier zeigt ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / VII. Die Herausgabe eines Kindes

Rz. 381 Ist die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen, gibt aber der andere Elternteil das Kind nicht heraus, muss die Herausgabe gerichtlich beantragt werden. Nach § 1632 Abs. 1 BGB kann die Herausgabe des Kindes vom Inhaber der elterlichen Sorge verlangt werden. Zur Herausgabe verpflichtet ist der andere Elternteil, der das Kind dem Berechtigten widerre...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Die Berücksichtigung des vollen Kindergeldes

Rz. 181 Bei volljährigen Kindern, also sowohl bei privilegiert volljährigen Kindern im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB als auch bei anderen volljährigen Kindern wird das Kindergeld, sofern es gezahlt wird, in voller Höhe vom Bedarf abgezogen, § 1612b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB.[196] Dies betrifft im Übrigen auch solche minderjährigen Kinder, die entweder verheiratet sind oder die...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 382 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO. Mit ihm wird au...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Die Reform des Verfahrens in Familiensachen – FamFG

Rz. 10 Das Gesetz vom 17.12.2008 zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit[14] – FGG-ReformG – beinhaltete schließlich eine grundlegende Reform des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des familiengerichtlichen Verfahrens durch Einführung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelege...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Inhalt des Antrages

Rz. 139 Die einstweilige Anordnung kann enthalten. Rz. 140 Dem Umgangsberechtigten können im Zuge einer Anordnung bestimmte Weisungen im Umgang mit dem Kin...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 752 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es bei dem Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag wi...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Vereinbarungen zum Bestimmungsrecht

Rz. 57 In vielen Fällen einer Unterhaltsbestimmung wird zweifelhaft sein, ob die Abwägung einer gerichtlichen Nachprüfung standhalten wird. Es kann daher sinnvoll sein, Rechtssicherheit für alle Beteiligten herbeizuführen und eine Vereinbarung über die Unterhaltsbestimmung zu schließen. Rz. 58 Will ein Kind, das während seiner Minderjährigkeit mit Billigung seiner Eltern berei...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zur Sorgeerklärung

Rz. 351 Eine solche Sorgeerklärung kann natürlich eingebettet werden in weitere Vereinbarungen betreffend das Kind, namentlich in Unterhaltsvereinbarungen. Die Kernformulierung zur gemeinsamen elterlichen Sorge lautet: Rz. 352 Muster 2.35: Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge Muster 2.35: Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge Wir erklären, dass wir die elterliche Sor...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 370 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[298] Rz. 371 Muster 7.97: Vereinbarung Unterhaltsverzicht gegen Abfindung Muster 7.97: Vereinbarung Unterha...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / c) Aussetzung der Kürzung wegen Unterhalt durch das Familiengericht, §§ 33, 34 VersAusglG

Rz. 118 Der in der anwaltlichen Praxis wichtigste Fall der Anpassung von Versorgungskürzungen ist die Anpassung wegen Unterhalt nach §§ 33, 34 VersAusglG, d.h. die Aussetzung der Kürzung einer durch den Versorgungsausgleich verminderten Versorgung, weil der ausgleichsberechtigte Ehegatte noch nicht in den Genuss der Versorgung kommt und noch unterhaltsberechtigt ist. Gegenübe...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Rz. 112 Mit der Trennung werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst. Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelungen betreffend Trennungsunterhalt tragen daher der ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zwischen Großeltern

Rz. 213 Es kann deshalb sinnvoll sein, wenn Großeltern sich darüber verständigen, wie sie notwendige Unterhaltsbeträge untereinander verteilen. Eine Vereinbarung könnte wie folgt gefasst werden: Muster 2.25: Vereinbarung zum Enkelunterhalt zwischen Großeltern Muster 2.25: Vereinbarung zum Enkelunterhalt zwischen Großeltern Verhandelt am … Zu _________________________ Vor mir, de...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Rz. 521 Schadenersatzansprüche, die einen Rückforderungsanspruch auslösen, sind möglich, wenn der Berechtigte im Unterhaltsverfahren einen Betrug begangen hat. Ein Prozessbetrug wird etwa durch vorsätzlich falsche Angaben über Einkünfte oder Verschweigen unterhaltsrelevanter Fakten begangen. Solches Verhalten löst Schadenersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StG...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / II. Zuständigkeit

Rz. 5 Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts ist in § 50 FamFG geregelt.[8] Weitere Zuständigkeitsregelungen für besondere Verfahren finden sich in § 98 ff. FamFG (internationale Zuständigkeit)[9] und § 122 FamFG (Scheidungssachen und Verbund). Für den zu stellenden Antrag ist demnach das Gericht zuständig, welches für die Hauptsache im ersten Rech...mehr