Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 325 Auch bei der Kontrollbevollmächtigung ist das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Kontrollbevollmächtigtem zu regeln. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Unterstützungsbevollmächtigung/Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [510] – Unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Auswahl des Bevollmächtigten unter dem Aspekt des Erforderlichkeitsgrundsatzes nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB

a) Ungeeignete Personen Rz. 56 Der Bevollmächtigte muss als solcher geeignet sein, den Vollmachtgeber zu vertreten. Denn nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist die Betreuung nur dann subsidiär, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können. Ist der Bevollmächtigte zu einer Regelung der Angelegenheiten ungeeignet, kann eine Betreuung aus d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / III. Rechtsfolgen

Rz. 223 Bei Erteilung der entsprechenden Bescheinigung nach § 1358 Abs. 4 BGB wird eine Vertretung durch den Ehegatten ermöglicht, obwohl weder eine entsprechende Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung vorliegt oder eine Betreuung eingerichtet worden ist. 1. Entscheidungsbefugnis über Untersuchungen, Behandlungen und ärztliche Eingriffe (§ 1358 Abs. 1 Nr. 1 BGB) Rz. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. General- und Spezialvollmacht

Rz. 76 Eine Vollmacht kann entweder für bestimmte Rechtsgeschäfte als Spezialvollmacht oder aber auch als alle Rechtsgeschäfte umfassende Generalvollmacht erteilt werden. Lediglich im Rahmen der rechtsgeschäftlichen Vollmachten erscheint eine Einzelvollmacht, bspw. eine Kontovollmacht, sinnvoll. Wird dagegen eine Vorsorge dahingehend angestrebt, eine Betreuerbestellung zu ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 7. Widerruf

Rz. 45 Eine Vorsorgevollmacht, welche ausschließlich im Interesse des Vollmachtgebers liegt, darf nicht unwiderruflich erteilt werden und kann jederzeit widerrufen werden (ausführlich zum Widerruf vgl. Rdn 296 ff.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Auswahl des Bevollmächtigten

1. Auswahl des Bevollmächtigten unter dem Aspekt des Erforderlichkeitsgrundsatzes nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB a) Ungeeignete Personen Rz. 56 Der Bevollmächtigte muss als solcher geeignet sein, den Vollmachtgeber zu vertreten. Denn nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist die Betreuung nur dann subsidiär, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 11. Besonderheiten im Erbscheinsverfahren

Rz. 130 Beim Antrag zur Erteilung eines Erbscheins nach § 2353 BGB kann sich der Antragsteller vertreten lassen, allerdings nur von einer in § 10 FamFG genannten Person. Nach § 352 Abs. 3 S. 3 FamFG ist dabei die Richtigkeit einiger Angaben an Eides statt zu versichern. Damit stellt sich die Frage, wer die eidesstattliche Versicherung abgeben kann, wenn der Vollmachtgeber da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 4. Dauer der Wirksamkeit

Rz. 38 Eine Vollmacht gilt grundsätzlich weiter, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird oder verstirbt. Da dies nicht ausnahmslos gilt, sollte im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich klargestellt werden, ob die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers enden soll oder nicht. Eine insoweit unklare Vollmacht bedarf der Auslegung des Auftragsverhältnisses. Die §§ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 10. Vollmacht und Erbausschlagung

Rz. 129 Das Recht zur Ausschlagung einer Erbschaft ist höchstpersönlicher Natur[228] und nach § 1952 BGB zwar vererblich, aber nicht pfändbar,[229] nicht auf den Sozialhilfeträger überleitbar[230] und weder isoliert noch zusammen mit dem Nachlass oder einem Erbteil durch Rechtsgeschäft übertragbar.[231] Hieraus leitete das OLG Zweibrücken[232] ab, dass die Ausübung des Aussch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Gesetzliche Formvorschriften

Rz. 46 Zunächst gilt auch hier, dass die Vorsorgevollmacht formlos erteilt werden kann, § 167 Abs. 2 BGB.[78] Das Gesetz verlangt keine spezifische Form für die Vollmacht. Grundsätzlich würde danach jede Vollmacht genügen, die erkennen lässt, dass die persönlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten besorgt werden sollen. Gemäß § 1814 Abs. 3 S. 2 B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Ausgestaltung des Innenverhältnisses

1. Grundsätzliches zur Ausgestaltung des Innenverhältnisses Rz. 249 Um seine Interessen optimal berücksichtigt zu wissen und der Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht entgegenzuwirken, bedarf auch das zugrunde liegende Innenverhältnis – auch Grundverhältnis genannt – zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem einer sorgfältigen Regelung. Wenngleich Vollmacht (Außenverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / III. Widerruf der Vollmacht

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 296 Vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten wirksam selbst überwachen und einem etwaigen Missbrauch der Vollmacht entgegentreten, indem er die Vollmacht widerruft. Rz. 297 Bei einer Doppelbevollmächtigung, wenn also dieselben Aufgaben an zwei Vertreter übertragen werden (mehrere Bevollmächtigte mit Einzelv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / VI. Kontrollbevollmächtigung

1. Grundsätzliches Rz. 321 Der Vollmachtgeber kann im Versorgungsfall seine Vertretung durch den Bevollmächtigten in der Regel nicht mehr überwachen. Dies kann die Notwendigkeit einer Betreuung begründen (vgl. Rdn 309 f.). Im Übrigen besteht auch ein Vakuum in der Kontrolle, bis das Betreuungsgericht einen konkreten Überwachungsbedarf bei Missbrauchsverdacht feststellt, tätig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / b) Schenkungen des Bevollmächtigten

aa) Grundprobleme bei Schenkungen des Bevollmächtigten nach § 181 BGB Rz. 271 Zu den Klassikern aus dem Bereich Vorsorgevollmacht gehört die Frage, inwieweit der Bevollmächtigte Schenkungen aus dem Vermögen des Vollmachtgebers an sich oder an Dritte vornehmen darf. Haben Vollmachtgeber und Bevollmächtigter einen formwirksamen Schenkungsvertrag geschlossen, kann der Bevollmächt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / A. Betreuungsrechtsänderungsgesetze

Rz. 1 Die für die kautelarjuristische Praxis bedeutende Vorschrift des § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. (nunmehr § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB) ist mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 erstmals in den Blickpunkt geraten: § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. ermöglichte für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßer Hilfsbedürftigkeit, eine dritte Person au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Zeitpunkt des Wirksamwerdens

Rz. 30 Grundsätzlich wird eine Vollmacht mit Erstellung und Zugang wirksam. Da eine Vorsorgevollmacht an sich erst eine in der Zukunft eintretende Versorgungsbedürftigkeit regeln will, ist zu überlegen, ob die Vollmacht erst mit Eintritt einer aufschiebenden Bedingung Wirksamkeit erlangen soll.[55] Rz. 31 Verschiedene Modelle sind denkbar:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / II. Notargebühren

Rz. 7 Da der Notar seine Tätigkeit nach dem GNotKG abzurechnen hat, kommt eine Vergütungsvereinbarung – wie bei der Anwaltstätigkeit dringend empfohlen – schon von vornherein nicht in Betracht. Bei der reinen Unterschriftsbeglaubigung des Notars ohne vorherigen Entwurf fällt eine Gebühr gem. KV 25100 GNotKG an. Für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift auf einer privat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 296 Vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten wirksam selbst überwachen und einem etwaigen Missbrauch der Vollmacht entgegentreten, indem er die Vollmacht widerruft. Rz. 297 Bei einer Doppelbevollmächtigung, wenn also dieselben Aufgaben an zwei Vertreter übertragen werden (mehrere Bevollmächtigte mit Einzelvertretungsbefugnis), kön...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / H. Haftung des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers

Rz. 332 Bei der Frage der Haftung eines Bevollmächtigten muss zwischen der Haftung gegenüber dem Vollmachtgeber und gegenüber einem Dritten unterschieden werden. Gegenüber dem Vollmachtgeber haftet der Bevollmächtigte nach Maßgabe des der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrages. Vgl. dazu Rdn 256 ff. Ist der Bevollmächtigte –was bei Vorsorgevollmachten regelmäßig der Fall sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten

A. Betreuungsrechtsänderungsgesetze[Autor] Rz. 1 Die für die kautelarjuristische Praxis bedeutende Vorschrift des § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. (nunmehr § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB) ist mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 erstmals in den Blickpunkt geraten: § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. ermöglichte für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Widerrufsrecht hinsichtlich der erteilten Vollmacht

Rz. 44 Darüber hinaus hat er das Recht, Schadenersatzansprüche (§§ 280 Abs. 1, 823 BGB) gegen den Bevollmächtigten anzumelden, die der Vollmacht zugrunde liegende causa zu kündigen, und letztlich als ultima ratio die Vollmacht zu widerrufen (§ 671 BGB). Rz. 45 Das stärkste Recht des Vollmachtsüberwachungsbetreuers ist die Möglichkeit, die erteilte Vollmacht zu widerrufen.[92]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 9. Vollmacht und Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testamentes

Rz. 123 Ein nach § 2265 BGB von Ehegatten errichtetes gemeinschaftliches Testament kann grundsätzlich jederzeit einseitig widerrufen werden.[213] Sind darin jedoch wechselbezügliche Verfügungen i.S.d. § 2270 BGB enthalten, so bedarf die Widerrufserklärung der notariellen Beurkundung, §§ 2271 Abs. 1, 2296 Abs. 2 BGB. Diese muss dem anderen Ehegatten in Urschrift oder Ausferti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 254 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Regelung des Innenverhältnisses bei anwaltlicher Bevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag – Bevollmächtigung [391] – Zwischen Frau _________________________, geb. _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _________________________ in _____________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / (4) Falllösung

Rz. 285 A muss also substantiiert alle Tatsachen, die für eine Schenkung sprechen, darlegen. Wenn ihm dies gelingt, obliegt es B, dies zu widerlegen.[460]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Praxisprobleme aus dem Innenverhältnis

Rz. 255 Ein in der Praxis häufig auftretendes Problem ist die Frage nach den Pflichten des Bevollmächtigten, hier insbesondere den Auskunfts-, Rechnungslegungs- und Herausgabepflichten, die jeweils abhängig von dem der Vollmacht zugrunde liegenden Innenverhältnis gegenüber dem Vollmachtgeber bzw. gegenüber dessen Rechtsnachfolgern bestehen. a) Rechtliche Qualifizierung des In...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 7. Der Erforderlichkeitsgrundsatz der §§ 1814 Abs. 3 S. 1, 1815 Abs. 1 S. 3 BGB

Rz. 29 Der Erforderlichkeitsgrundsatz zur Betreuerbestellung folgt aus §§ 1814 Abs. 3 S. 1, 1815 Abs. 1 S. 3 BGB. Er stellt eine der Leitlinien des gesamten Betreuungsrechts dar.[58] Durch ihn wird die Betreuung sowohl zeitlich als auch sachlich eingeschränkt. Die Frage, ob ein Betreuer zu bestellen ist, ist ebenso am Erforderlichkeitsprinzip zu messen wie der Umfang der Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / c) Vertretung durch einen Bevollmächtigten (§ 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. b BGB)

Rz. 209 Hat der zu vertretende Ehegatte eine Vorsorgevollmacht erteilt, geht diese gemäß § 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. b BGB dem Ehegattenvertretungsrecht immer vor, auch wenn der andere Ehegatte als Vollmachtnehmer eingesetzt wurde.[339] Sollte diese Vollmacht jedoch keine umfassende Vertretungsvollmacht sein und die in § 1358 Abs. 1 Nr. 1–4 BGB genannten Angelegenheiten nicht m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Allgemeines

Rz. 193 Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts trat zum 1.1.2023 § 1358 BGB in Kraft, welcher das Ehegattenvertretungsrecht normiert. Bei bestehender Unfähigkeit des einen Ehegatten, seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Bewusstlosigkeit zu besorgen, soll dem anderen Ehegatten gemäß § 1358 BGB die Möglichkeit gegeben werden, ihn für eine beschrän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Auswahl des Bevollmächtigten unter dem Aspekt der Missbrauchsvermeidung

Rz. 68 Dem Missbrauch der Vollmacht wird am besten durch eine sorgfältige Auswahl des Bevollmächtigten vorgebeugt. Der Bevollmächtigte muss eine absolute Vertrauensperson sein, damit die Erfüllung der Wünsche und des mutmaßlichen Willens des Vollmachtgebers gewährleistet ist. Grundvoraussetzungen für einen geeigneten Bevollmächtigten sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Vollmachtstypen zur Regelung des Umfangs der Vertretungsmacht

Rz. 75 Der Umfang der Vertretungsmacht richtet sich nach den Anordnungen des Vollmachtgebers. Die Vertretungsmacht kann nicht mehr Angelegenheiten als bei einer entsprechenden Betreuerbestellung umfassen. Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie bspw. Eheschließung, Testamentserrichtung, das Wahlrecht und häufig auch die Ausübung von vertraglichen Rückforderungsrechten sind auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 5. Vollmacht und Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz

Rz. 106 Die Nachlassverwaltung und die Nachlassinsolvenz sind gemäß § 1975 BGB Mittel der Haftungsbeschränkung des Erben auf den Nachlass. Im Nachlassinsolvenzverfahren gelten die allgemeinen Grundsätze der Insolvenzordnung. § 117 Abs. 1 InsO normiert, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine vom Schuldner erteilte Vollmacht, die sich auf das zur Insolvenzmasse gehören...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Besonderheit: Vollmacht mit Entscheidungsbefugnissen für ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB, Unterbringung nach § 1831 BGB und ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB

Rz. 50 Umfasst die Vollmacht auch die Entscheidungsbefugnis zur Einwilligung des Bevollmächtigten in ärztliche Maßnahmen, also Untersuchungen des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff mit der begründeten Gefahr, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Zweifel an der Wirksamkeit von Vorsorgevollmachten

Rz. 43 Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit einer Vollmacht, hat das Betreuungsgericht im Wege der Amtsermittlung nach § 26 FamFG weitere Feststellungen zu treffen, um die Zweifel möglichst auszuräumen.[73] Nach der Rechtsprechung des BGH genügt ein bloßer Verdacht nicht, um die Vermutung der Wirksamkeit einer vorliegenden Vollmachtsurkunde zu erschüttern. Kann die Unwirksamk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 12. Vollmacht und Grundbuchverfahren

Rz. 131 Die Frage, ob ein Grundbuch unter Vorlage der post- oder transmortalen Vollmacht umgeschrieben werden kann, wurde bis dato nicht höchstrichterlich entschieden.[239] Rz. 132 Wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Erblassers wird, stellt sich die Frage, ob eine trans- oder postmortale Vollmacht mit Eintritt des Erbfalls entsprechend dem Gedanken der Konfusion (Vereinig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Doppelbevollmächtigung

Rz. 77 Im Falle der Verhinderung des Bevollmächtigten ist die Kontinuität der Versorgung des Betreuungsbedürftigen in Frage gestellt, möglicherweise wird sogar die Bestellung eines Betreuers erforderlich. Als mögliche Lösung bietet sich für diesen Fall an, im Außenverhältnis eine Doppelvollmacht [132] derart zu erteilen, dass beiden Vertretern dieselben Aufgaben übertragen wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / I. Anwaltliche Gebühren

Rz. 3 Anders als noch nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO fällt die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Errichtung von Urkunden nicht mehr unter die Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG. Von der Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG umfasst wird unter anderem die Mitwirkung bei der Gestaltung von Verträgen. Ob eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG oder aber nur eine Beratungsgebühr nach de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / aa) Grundprobleme bei Schenkungen des Bevollmächtigten nach § 181 BGB

Rz. 271 Zu den Klassikern aus dem Bereich Vorsorgevollmacht gehört die Frage, inwieweit der Bevollmächtigte Schenkungen aus dem Vermögen des Vollmachtgebers an sich oder an Dritte vornehmen darf. Haben Vollmachtgeber und Bevollmächtigter einen formwirksamen Schenkungsvertrag geschlossen, kann der Bevollmächtigte diese Schenkung mit einer entsprechenden Vollmacht unter Befreiu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Registrierung / G. Ablieferungs- und Vorlagepflicht

Rz. 16 Gemäß § 1816 Abs. 2 S. 4 BGB besteht eine Ablieferungspflicht für Betreuungsverfügungen. Danach muss eine Person, die im Besitz eines Schriftstücks ist, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge oder Wünsche geäußert hat, das Schriftstück unverzüglich an das Betreuungsgericht abliefern, nachdem sie von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens Kenntnis er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Grundsätzliches zur Ausgestaltung des Innenverhältnisses

Rz. 249 Um seine Interessen optimal berücksichtigt zu wissen und der Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht entgegenzuwirken, bedarf auch das zugrunde liegende Innenverhältnis – auch Grundverhältnis genannt – zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem einer sorgfältigen Regelung. Wenngleich Vollmacht (Außenverhältnis) und Innenverhältnis rechtlich voneinander unabhängig sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / ee) Praxisfall Rückforderungsansprüche des Vollmachtgebers

Rz. 291 Praxisfall "Rückforderungsansprüche des Vollmachtgebers gegenüber dem von dem Bevollmächtigten beschenkten Dritten" S erteilt seinem Vater V Konto- und Depotvollmacht. V überträgt ohne Einverständnis des S dessen Depotanteile an T, seine Tochter. Problematisch ist die Frage, ob ein vom Bevollmächtigten gegen den Willen des Vollmachtgebers beschenkter Dritter zur Heraus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / a) Ungeeignete Personen

Rz. 56 Der Bevollmächtigte muss als solcher geeignet sein, den Vollmachtgeber zu vertreten. Denn nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist die Betreuung nur dann subsidiär, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können. Ist der Bevollmächtigte zu einer Regelung der Angelegenheiten ungeeignet, kann eine Betreuung aus diesem Grund erforderlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / G. Grenzen der Vollmachten

I. Grundsätzliches Rz. 326 Da der Bevollmächtigte nicht die Stellung eines gesetzlichen Vertreters erlangt, ist im Rechtsverkehr niemand verpflichtet, sich auf eine Bevollmächtigung einzulassen.[511] Es gelten die Prinzipien der Vertragsfreiheit. Gleichwohl lässt sich das Wirtschaftsleben weitgehend auf Geschäfte, die über Bevollmächtigte abgewickelt werden, ein.[512] Bei Bed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / E. Ehegattenvertretungsrecht

I. Allgemeines Rz. 193 Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts trat zum 1.1.2023 § 1358 BGB in Kraft, welcher das Ehegattenvertretungsrecht normiert. Bei bestehender Unfähigkeit des einen Ehegatten, seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Bewusstlosigkeit zu besorgen, soll dem anderen Ehegatten gemäß § 1358 BGB die Möglichkeit gegeben werden, ihn für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Gestaltungsformen

I. Gestaltungsgrundsätze Rz. 337 Bei der Gestaltung des Umfangs einer Vollmacht ist folgendes zu bedenken: Ist die Vollmacht zu weit gefasst, besteht eine erhöhte Missbrauchsgefahr, während bei zu eng gefassten Einzelfallvollmachten die Autonomie des Vollmachtgebers nicht gewahrt sein kann und für nicht geregelte Lücken der Vollmacht ein Betreuer bestellt wird. Gleichzeitig i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB

Rz. 154 Nach § 630d Abs. 1 S. 1 BGB muss vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme der Behandelnde die Einwilligung des Patienten einholen. Ist dieser einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung des hierzu Berechtigten einzuholen, § 630d Abs. 1 S. 2 BGB. Berechtigter kann der Bevollmächtigte sein. Dieser kann entscheiden, ob Untersuchungen des Gesundheitszustands des Voll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / bb) Praxisfall zur Beweislastverteilung

Rz. 276 Praxisfall "Beweislastverteilung bei Rückforderungsansprüchen der Erben gegenüber dem Bevollmächtigten bei behaupteter Schenkung" Die Abkömmlinge A und B werden gesetzliche Erben. A wohnte mit dem Erblasser gemeinsam in einem Haus und betreute und pflegte diesen. B hatte zu dem Erblasser seit Jahren keinen Kontakt mehr. Der Erblasser hatte dem A transmortale Kontovoll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / (2) Beweislastumkehr

Rz. 278 Einer besonderen Darlegung des Fehlens eines rechtlichen Grundes durch den Bereicherungsgläubiger bedarf es nicht, wenn bereits Tatumstände unstreitig sind, die den Schluss nahelegen, dass der Bereicherungsschuldner etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat. Dies dürfte bei Eingriffskondiktionen häufig der Fall sein, wenn unstreitig feststeht, dass der Bereicherungssc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / dd) Schenkungsvermutung nach §§ 685 Abs. 2, 1620 BGB

Rz. 288 Nach §§ 685 Abs. 2, 1620 BGB spricht eine Vermutung für den Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Verwandten. Aus der Vorschrift lässt sich jedoch keine allgemeine Vermutung für den Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Angehörigen ableiten.[464] Rz. 289 Bei einer behaupteten Schenkung des Erblassers an den Bevollmächtigten kann es zu einer entsprech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Praxisfall Widerruf postmortaler Vollmachten

Rz. 301 Praxisfall "Widerruf postmortaler Vollmachten" E setzt seine Frau F zur Alleinerbin ein, Tochter T erteilt er postmortale Kontovollmacht bei der B-Bank. Nach Versterben des E ruft F am 5.5. bei der B-Bank an und widerruft die zugunsten der T bestehende Kontovollmacht. Am 6.5. hebt die T den kompletten Guthabenbetrag ab und verreist unbekannt. Hat F Ansprüche gegen B? Lö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 5. Rechtsscheinswirkung der Vollmachtsurkunde

Rz. 42 Nach § 172 Abs. 1 BGB entfaltet eine dem Bevollmächtigten schriftlich erteilte Vollmacht ihre Wirkung mit Vorlage gegenüber dem Geschäftspartner. Dieser darf auf den Inhalt der Vollmacht vertrauen, unabhängig vom wahren Bestand derselben. Es handelt sich hier um eine gesetzliche Rechtsscheinshaftung, die an das bewusste Inverkehrbringen der Vollmachtsurkunde durch den...mehr