Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Werklieferung oder Werkleis... / 4.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. E erhält die Gegenstände im Rahmen einer Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG, da Verfügungsmacht an den für E hergestellten Schalt...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.9 Betriebsverpachtung

Rz. 79 Der Verpächter eines gewerblichen Betriebs hat ein Wahlrecht. Er kann seinen Gewerbebetrieb entweder aufgeben und die Verpachtung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fortführen oder seinen Gewerbebetrieb als ruhenden Gewerbebetrieb weiterführen. Voraussetzung der Betriebsverpachtung ist die Verpachtung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen. Darunter...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten (§ 26 BewG)

Rz. 34 [Autor/Stand] § 26 BewG i.d.F. des JStG 1997 regelte die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten nur noch für den Grundbesitz. Die Vorschrift hat ausschließlich Bedeutung für die Feststellung der Einheitswerte 1964 in den alten Bundesländern sowie der Einheitswerte 1935 und der Ersatzwirtschaftswerte im Beitrittsgebiet. § 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung angepasst werden. Einige Vorschriften, die...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.8 Organschaft

Rz. 67 Die gewerbesteuerliche Organschaft ist in § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG geregelt. Folge der gewerbesteuerlichen Organschaft ist, dass die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers gilt. Trotz dieser Fiktion bilden Organgesellschaft und Organträger kein einheitliches Unternehmen.[1] Sie bleiben vielmehr selbstständige Gewerbebetriebe.[2] Nur die GewSt-Pflicht wird...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Behaltensregelung für Betriebsvermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 176 [Autor/Stand] Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder eines Anteils daran innerhalb der Behaltensfrist ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG. R...mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 1 Problematik

Unentgeltliche Leistungen eines Unternehmers können unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b UStG als unentgeltliche Wertabgaben, entweder als Lieferung gegen Entgelt [1] oder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 9a UStG als sonstige Leistung gegen Entgelt [2] angesehen werden. Insbesondere betrifft dies Leistungen, die der Unternehmer aus nichtunternehmerischen (privaten) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Gewinn aus der Nutzung

Tz. 325 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bezüglich des Tatbestandsmerkmals Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines WG bestehen gewisse Unklarheiten. Nach Auff von Wassermeyer (IStR 2008, 176, 179) ist auf das dt Besteuerungsrecht hinsichtlich eines Entgelts für die Nutzungsüberlassung abzustellen, welches abkommensrechtlich im Grds nicht beschr werden könne...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Bilanzierung während der Betriebsphase

Tz. 66 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die Bilanzierung während der Betriebsphase erfolgt losgelöst von dem für die Errichtungsphase verwendeten Rechnungslegungsmodell (vgl. IFRIC Update 2006). Umsätze und Aufwendungen im Zusammenhang mit den Betriebsleistungen werden gemäß IFRIC 12.20 nach den Vorschriften des IFRS 15 erfasst, dh. zu dem Zeitpunkt, zu dem sie anfallen. Tz. 67 Stan...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Künftige Entwicklungen

Tz. 165 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Seit seiner Verabschiedung wurde IFRS 5 bereits mehrfach punktuell geändert. Aufgrund der Komplexität des Standards sowie der nach wie vor vorhandenen zahlreichen Auslegungsfragen bleibt zu erwarten, dass das IASB zukünftig weitere Änderungen an IFRS 5 vornehmen wird. Tz. 166 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Eines der obersten Ziele des IASB war es,...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt und Übergangsvorschriften

Tz. 67 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 IFRS 5 ist erstmalig auf Abschlüsse anzuwenden, deren Berichtsperiode am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen (IFRS 5.44). Allerdings wurde eine frühere Anwendung vom IASB empfohlen. Die in IFRS 5.44A genannten Änderungen des IFRS 5 durch IAS 1 sind erstmals im ersten Berichtszeitraum eines am 1. Januar 2009 oder danach beginnenden Geschäfts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Wirtschaftlich

Rz. 251 [Autor/Stand] Wirtschaftlich. Wirtschaftstätigkeit bedeutet (eigen-)wirtschaftliche Tätigkeit. Nach der gesetzlichen Wertung entscheidet die Eigenschaft einer Tätigkeit als wirtschaftlich oder "nicht wirtschaftlich" darüber, ob die Körperschaft missbräuchlich zwischengeschaltet wurde. Die "Nichtwirtschaftlichkeit" einer Tätigkeit soll einen Missbrauch tragfähig indiz...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 5

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 1

Durch die frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten auf nachfolgende Generationen werden die Schenkungsteuerfreibeträge optimal genutzt und zukünftige Wertsteigerungen entstehen bereits bei der nächsten Generation, sodass diese Wertsteigerungen im Erbfall nicht mehr versteuert werden müssen. Zudem lassen sich oft auch ertragsteuerliche Vorteile nutzen, da durch die Einbezi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Höhe der Rückstellung

Tz. 149 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die Höhe der Rückstellung bestimmt sich gemäß IAS nach dem besten Schätzwert (best estimate) (IAS 37.36). Bei der Bemessung der Rückstellung sind nur solche Aufwendungen einzubeziehen, die notwendigerweise durch die Restrukturierung verursacht sind und nicht im Zusammenhang mit den weiterlaufenden Unternehmensaktivitäten stehen (IAS 37.80). ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Ausweis von Abspaltungen eines Geschäftsbereichs

Tz. 134 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Bei einem spin-off handelt es sich im weiteren Sinne um die Abspaltung eines Geschäftsbereichs durch Umwandlung in ein rechtlich selbständiges Tochterunternehmen und die Übertragung der Eigentumsrechte der Tochtergesellschaft auf die Anteilseigner der idR börsennotierten Muttergesellschaft (vgl. Schmid, 1994, S. 11 und 13). Veräußerungen und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.1 Allgemeines

Tz. 142 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Ermittlung der EK-Quoten des Betriebs und des Konzerns erfolgt technisch, indem das in den Bil jeweils ausgewiesene EK durch die Bil-Summe dividiert wird. Diese an sich einfache Rechenoperation wird etwas aufwändiger, weil Divisor und Dividend mehreren Korrekturen unterzogen werden. Das gilt insbes für die Berechnung der EK-Quote des Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zinsaufwendungen sind lt Gesetz die für die Überlassung des FK im og Sinne gezahlten Vergütungen (grundlegend zum Zinsbegriff iSd Zinsschranke s Häuselmann, FR 2009, 401ff und FR 2009, 506ff). Dabei ist der Zinsbegriff der Zinsschranke nach Verw-Auff nicht zwingend deckungsgleich mit dem in § 20 Abs 1 Nr 7 EStG. Insoweit ist der Auff von Häu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Angemessene Einrichtung

Rz. 323 [Autor/Stand] Überblick. Die Angemessenheit (vgl. Rz. 329) der Einrichtung (vgl. Rz. 325 ff.) des Geschäftsbetriebs (vgl. Rz. 309 ff.) richtet sich nach dem jeweils verfolgten Geschäftszweck (vgl. Rz. 327) und ist daher stets einzelfallbezogen-funktional (vgl. Rz. 324) zu bestimmen. Eine Körperschaft kann auch mehrere Geschäftszwecke verfolgen (sog. gemischte Tätigke...mehr

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ZErb 03/2022, Aufklärung de... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin ist die Mutter der Beteiligten zu 1) bis 3). Sie verstarb am … 2020. Ihr Ehemann, der Vater der Beteiligten zu 1) bis 3), ist … 2016 vorverstorben. 1. Am 27.7.2020 hat das Amtsgericht – Nachlassgericht – ein durch den Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 3) geöffnet abgeliefertes eigenhändiges, mit dem Namen der Erblasserin unterschriebenes Testamen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Begriff und Bedeutung

Tz. 1 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Der hohe Investitionsbedarf für Infrastrukturprojekte (wie bspw. der Bau von Straßen, Tunneln, Gefängnissen, Krankenhäusern, Flughäfen, Wasserversorgung, Kläranlagen sowie Telekommunikationsnetzen oder Müllentsorgung – vgl. IFRIC 12.1) stellt aufgrund der angespannten Haushaltslage der meisten Gebietskörperschaften die öffentliche Hand seit Ja...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / II. Was ändert sich durch das Gesetzt zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt erst am 1.1.2023 in Kraft. Zukünftig ist in § 1809 BGB n.F. geregelt, dass wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger erhält. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Wegfall der Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbindung (Abs. 6 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 216 [Autor/Stand] § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 ErbStG muss im Zusammenhang gesehen werden mit § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Danach zählen Anteile an Kapitalgesellschaften zum begünstigten Vermögen, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.2 ATAD-RL

Tz. 46b Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Art 5 ATAD-RL sieht eine im Ergebnis der dt Rechtslage sehr ähnliche Entstrickungbesteuerung für KStpfl vor. Anders als die im dt Recht vorgesehenen Entstrickungstatbestände bedient sich die ATAD-RL verschiedener in Art 5 Abs 1 Buchst a bis d ATAD-RL angeführter einzelfallbezogener Anknüpfungspunkte. So sollen bestimmte grenzüberschreitende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.9 (Teil-)Betriebsaufgabe, Realteilung (§ 16 EStG)

Tz. 86 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Verlegung eines Betriebs oder Teilbetriebs ins Ausl unterfällt grds dem Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG und stellt keine (Teil-)Betriebsaufgabe iSd § 16 Abs 3 EStG dar, sofern die wirtsch Tätigkeit im Ausl fortgesetzt wird. Nach der bisherigen Rspr des BFH zur finalen Entnahmetheorie war die Betriebsverlegung von unbeschr KStpfl un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Maßgebliche Abschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 8–16 EStG)

Tz. 135 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die für den EK-Test einschlägigen Rechnungslegungsstandards ergeben sich aus § 4h Abs 2 Buchst c S 8ff EStG (ebenfalls s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Rn 77ff). Brunsbach (IStR 2010, 745, 750) weist zutr darauf hin, dass der Rechnungslegungsstandard auch Relevanz für die Bestimmung des maßgeblichen Konsolidierungskreises hat....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 1 Die Ländermodelle (Überblick)

Die folgenden Länder haben unter Anwendung der sog. Länderöffnungsklausel gem. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG eigene, gänzlich vom Bundesmodell abweichende Regelungen über die Bewertung von Grundbesitz und die Grundsteuerberechnung getroffen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen. Die abweichenden Ländermodelle sind flächenorientiert gestaltet und fußen auf dem...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2.1 Ermittlung des Grundsteuerwerts

Im ersten Schritt der Grundsteuerberechnung wird der Grundsteuerwert für das Grundstück ermittelt. Die Formel dazu lautet: Berechnungsformel: Grundsteuerwert = Grundstücksfläche x Bodenrichtwert in EUR/qm. Der Grundsteuerwert wird dabei immer für die wirtschaftliche Einheit (das Grundstück) festgestellt. Die Definition der wirtschaftlichen Einheit ist im LGrStG BW normiert und...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2.2 Äquivalenzbetrag für Gebäudeflächen

Der Äquivalenzbetrag für Gebäudeflächen ergibt sich durch Multiplikation der Gebäudeflächen in Quadratmetern mit der entsprechenden Äquivalenzzahl und dem Lage-Faktor. Berechnungsformel: Äquivalenzbetrag der Wohn- und Nutzflächen = Gebäudefläche x Äquivalenzzahl x Lage-Faktor. Hinweis Ermittlung der maßgeblichen Gebäudeflächen Wird das Gebäude zu Wohnzwecken genutzt, so ist die...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 3.2 Ermittlung der Äquivalenzbeträge

Die Äquivalenzbeträge sind für Flächen des Grund und Bodens und für Gebäudeflächen separat zu berechnen, da jeweils andere Äquivalenzzahlen zum Ansatz kommen. Der Äquivalenzbetrag des Grund und Bodens ergibt sich durch Multiplikation der Fläche des Grund und Bodens mit der einschlägigen Äquivalenzzahl. Die Äquivalenzbeträge von Wohn- und Nutzflächen der Gebäude ergeben sich du...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 5 Landesmodell Hessen: Flächen-Faktor-Verfahren

Der Hessische Landtag hat am 14.12.2021 das Hessische Grundsteuergesetz[1] beschlossen. Auch das hessische Flächen-Faktor-Verfahren basiert auf der Grundlage des bayerischen Flächen-Modells. Das HGrStG ergänzt dieses allerdings um einen lagebezogenen Faktor, der die Grundstückslage bei der Berechnung mit einfließen lässt. Dieser Faktor berechnet sich im Grunde genommen durch ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4 Landesmodell Hamburg: Wohnlagemodell

Mit der Verabschiedung des Hamburgischen Grundsteuergesetzes (HmbGrStG) am 24.8.2021 wurde für Hamburg das sogenannte Wohnlagemodell etabliert.[1] Es handelt sich hierbei um ein Flächenmodell, das – basierend auf dem bayerischen Ländermodell – ebenfalls mit unterschiedlichen Äquivalenzzahlen für Flächen des Grund und Bodens und Gebäudeflächen arbeitet. Allerdings wird die Be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Computerhardware und Software geäußert und neue Grundsätze veröffentlicht. Bereits mit BMF-Schreiben v. 26.2.2021 (IV C 3 - S 2190/21/10002 :013) änderte die Finanzverwaltung die bisherige Auffassung zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software. Doch noch blieben einige Praxisfragen offe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 14 Abs. 3 Satz 1 KStG umfasst keine außerorganschaftlichen Mehrabführungen

Leitsatz Das Tatbestandsmerkmal "vororganschaftlich" in § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG ist nur in zeitlicher, nicht auch in sachlicher Hinsicht zu verstehen; außerorganschaftlich verursachte Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit sind nicht erfasst (entgegen Rz Org.33 des sog. Umwandlungssteuererlasses 2011, BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314). Normenkette § 14 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage / 2.3 Verbrauchsteuer bei innergemeinschaftlichen Erwerben

Bei der Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs ist der Betrag der Umsatzsteuer zu unterwerfen, den der leistende Unternehmer für seine Lieferung erhält oder erhalten soll. Dies wird i. d. R. der Betrag sein, den der Leistungsempfänger an den leistenden Unternehmer auszahlt, da bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung keine Umsatzsteuer in dem Rechnungsbetrag de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage / 4.1 Unentgeltliche Lieferungen und innergemeinschaftliches Verbringen

Entnimmt der Unternehmer einen Gegenstand nach § 3 Abs. 1b UStG aus seinem Unternehmen oder muss eine Bemessungsgrundlage für eine Lieferung oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Verbringens[1] ermittelt werden, ergeben sich die Grundsätze aus § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG. Wichtig Vorsteuerabzug wesentliche Voraussetzung bei Entnah...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Das die Veräußerung hindernde Recht

Rz. 21 Die Formulierung des Gesetzes ist auf allgemeine Kritik gestoßen, weil die Rechtsordnung ein die Veräußerung hinderndes Recht in dem strengen Wortsinn nicht kennt (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 771 Rn. 17). Abgeleitet aus dem Sinn und Zweck der § 771 ZPO ist ein solches Recht dann anzunehmen, wenn der Schuldner selbst, veräußerte er den Gegenstand der Zwangsvo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 73 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zu ausführlicheren Hinweisen auf entsprechende Regelungen nach IFRS vgl. insbesondere HdR-E, HGB § 266, Rn. 200ff. Rn. 74 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Gegensatz zum HGB kennen die IFRS kein festes Bilanzgliederungsschema. Ausweispflichtig sind Vermögenswerte ("assets"), EK ("equity") und Schulden ("liabilities"). Dabei repräsentiert das EK gem...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / b) Buch- oder Giralgeld

Im Ergebnis ist eine zivilrechtliche Betrachtung für das Vorliegen eines Vermögenswertes maßgeblich, es ist also als Gegenstand alles gemeint, was selbständig rechtlich übertragbar sein kann, wozu u.a. bewegliche und unbewegliche Sachen sowie Forderungen oder sonstige Vermögensrechte gehören. Auch wenn das Gesetz für den Wert des Gegenstandes keine Geringfügigkeitsgrenze bei...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / a) Beibehaltung der Tatobjektsdefinition

Bei der vom Gesetzgeber gewählten Definition des Tatobjektes der Geldwäsche hat sich – mit Ausnahme des Wegfalles der steuerlichen Aufwandsersparnis – keine Änderung ergeben, weshalb auch weiterhin das Gesetz keinen "Schwellenvermögenswert" für das geldwäschetaugliche Tatobjekt vorsieht. Als Gegenstände i.S.d. § 261 StGB n.F. und damit geldwäschetaugliche Tatobjekte, mit den...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Angaben nach der Taxonomie-VO (EU) 2020/852

Rn. 282a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Weitere Berichtspflichten in der nichtfinanziellen Erklärung resultieren unmittelbar aus der sog. EU-Tax-VO 2020/852 (ABl. EU, L 198/13ff. vom 22.06.2020) und in deren Folge erlassenen delegierten Rechtsakten (vgl. EU-KOM (2021b) und EU-KOM (2021c)). Nach Art. 8 der Tax-VO müssen UN, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 2. Wegfall des Vortatenkataloges

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche am 18.3.2021 stellen nun sämtliche rechtswidrige (Wirtschafts- bzw. Steuer-)Straftaten gem. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB geeignete Geldwäschevortaten für den Geldwäschetatbestand dar ("All-crimes approach"). Die Neuregelung der Geldwäsche gilt damit für (Selbst-)Geldwäschehandlungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Finanzrisikobericht: Angaben zu Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rn. 141 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert Angaben zu bestimmten Finanzrisiken und ihrem Management. Dieser sog. Finanzrisikobericht wurde durch die Umsetzung der sog. Fair Value-R 2001/65/EG (ABl. EG, L 283/28ff. vom 27.10.2001) i. R.d. BilReG im HGB verankert. Ziel der Vorschrift ist es, den Informationsgehalt von Lageberichten zu erhöhen und die V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / a) Grundsätzlich Straflosigkeit bei strafbarer Vortat

Wie bei der Vorgängervorschrift des § 261 Abs. 9 S. 2 StGB a.F. beinhaltet auch die insoweit unverändert übernommene Regelung in § 261 Abs. 7 StGB n.F einen persönlichen Strafausschließungsgrund. Wer also an einer rechtswidrigen Vortat, z.B, einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO zur Erlangung des inkriminierten Vermögens- bzw. "Steuer"-Vorteils beteiligt ist oder war, soll...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / a) Strafaufhebung möglich

Wie die bisherigen Darstellungen zeigen, ergeben sich im Zusammenhang mit steuerlichen Nachmeldungen erkennbare Implikationen auf den Geldwäschetatbestand des § 261 StGB n.F., sofern eine Steuerhinterziehung als Vortat angenommen werden kann. Eine Prognose darüber, wie die Behörden die steuerliche Nachmeldung und/oder die Geldwäschesituation bewerten, ist kaum möglich. Insow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Ausblick auf weitere Entwicklung

Rn. 283 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Bereits mit der Verabschiedung der CSR-R war offensichtlich, dass die nichtfinanziellen Berichtspflichten zeitnah auf den Prüfstand kommen würden. So sah Art. 3 der CSR-R vor, dass ihre Umsetzung bis zum 06.12.2018 von der EU-KOM zu evaluieren sei. Die EU-KOM bezog die CSR-R daher in den umfassenden "Fitness-Check" des EU-Rechtsrahmens zur U...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.8 Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe

Rz. 44 Nach § 16 Abs. 1 EStG führen Gewinne auch der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils zu gewerblichen Einkünften. Als Teilbetrieb gilt auch eine 100 %-ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Auch infolge der Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs[1] oder Mitunternehmeranteils[2] fallen einkommensteuerrechtlich Einkünfte aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.7 Betriebsverpachtung

Rz. 37 Eine Betriebsverpachtung liegt bei der Verpachtung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Unternehmens vor, das der Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses selbst fortsetzen kann. Die Betriebsverpachtung zeichnet sich dadurch aus, dass der Schwerpunkt der Überlassung nicht auf den einzelnen Wirtschaftsgütern eines Unternehmens liegt, sondern auf der Übe...mehr