Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.2 Aufbau und Verwendung von Wertguthaben

Auf Arbeitszeitkonten können neben Überstunden und Überstundenzuschlägen auch folgende Entgeltbestandteile in der Ansparphase eingezahlt werden: Sonder- und Einmalzahlungen, freiwillige Arbeitgeberleistungen, Boni, Tantiemen, nicht genommener Urlaub und Entgeltverzicht aus laufender Vergütung Damit sind Arbeitszeitkonten auch für Unternehmen interessant, in denen aufgrund des Vergü...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.12 Gerichtspflichten bei Räumungsklagen (Abs. 9)

Rz. 402 Abs. 9 soll das Jobcenter des zugelassenen kommunalen Trägers bzw. der gemeinsamen Einrichtung in die Lage versetzen, auf eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Leistungsberechtigten beruhende Räumungsklage zu reagieren und eintretende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Die Regelungen gewährleisten eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XI...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zur Bestimmung des Bemessungsentgeltes für das Arbeitslosengeld (Alg) zur Umsetzung des Versicherungsprinzips bei der Bestimmung der Höhe der wichtigsten Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Abs. 1 regelt das Zuflussprinzip. Danach ist ausschließlich erzieltes Arbeitsentgelt zur Berechnung des Bemessungsentgeltes zu berüc...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.7 Bildungsgutschein

Rz. 40 Das Instrument zur Steuerung der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist der Bildungsgutschein nach Abs. 4. Der Bildungsgutschein ermöglicht bereits eine vorausschauende Bildungs- bzw. Maßnahmenplanung, die den Anforderungen eines sich stetig verändernden Arbeitsmarktes Rechnung tragen kann. Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Agenturen für Arbeit können sich ge...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.1 Kurzarbeitergeld und Winterbauleistungen

Rz. 3 Abs. 1 erlegt Arbeitgebern umfassende Pflichten im Zusammenhang mit Kug und Wintergeld auf. Dies überrascht, soweit das aus Beitragsmitteln finanzierte Kug betroffen ist, und leuchtet beim Wintergeld ein, das durch eine Umlage der Arbeitgeber aufgebracht wird (vgl. Komm. zu § 102 (ab 1.4.2012), §§ 354 ff.). Die Regelung gilt auch für das Saison-Kug. Für das Transfer-Ku...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 7 Die außerbetriebliche Weiterbildungsförderung für Beschäftigte ist auf Arbeitnehmer beschränkt. In einem Unternehmen selbstständig tätige Personen, die z. B. ihre Arbeitszeit frei bestimmen können und mit eigenem Kapital auf eigenes Unternehmerrisiko handeln, können nicht gefördert werden. Förderungsfähig sind zunächst nur die Weiterbildungskosten (Abs. 1 und 2). Dafür...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Vermutungen der Zahlungsunfähigkeit

a) Zahlungseinstellung Rz. 68 Bei Zahlungseinstellung wird nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit gesetzlich widerleglich vermutet. aa) Definition Rz. 69 Zahlungseinstellung ist dasjenige äußere Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen,[153] so dass sic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 85 Nach diesem durch die InsO eingeführten Insolvenzantragsgrund hat der Schuldner das Recht, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit[213] Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu stellen. Eine Verpflichtung des Schuldners zur Insolvenzantragstellung bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht jedoch nicht. Auch kann aus diesem Insolvenzantragsg...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Zahlungsunfähigkeit

Rz. 449 Bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit der abhängigen Gesellschaft ist der entstandene Verlustausgleichsanspruch in der Liquiditätsbilanz nur zu berücksichtigen, wenn der Zufluss innerhalb von max. drei Wochen überwiegend wahrscheinlich ist. Streitig ist, ob die abhängige Gesellschaft bei erwartbarem Verlust und aktuellem Liquiditätsbedarf bereits vor dem Abschlussst...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit

Rz. 193 Die Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit erfordert entweder die Aufbringung zusätzlicher liquider Mittel oder die Verschiebung der Fälligkeiten bzw. ernsthafter Einforderung von Verbindlichkeiten, sodass (wieder) alle Verbindlichkeiten bei Fälligkeit oder ernsthafter Einforderung entsprechend dem erstellten Liquiditätsstatus erfüllt werden können. Bezüglich der Generi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 49 Zahlungsunfähigkeit ist als allgemeiner Eröffnungsgrund der weitere Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft und, anders als Überschuldung, auch ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen jedes insolvenzfähigen (§ 11 InsO) Schuldners, etwa natürlicher Personen, einzelkaufmännischer Unternehmen od...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Begriff der drohenden Zahlungsunfähigkeit

Rz. 86 Nach der Legaldefinition in § 18 Abs. 2 InsO droht der Schuldner zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen. Bei dieser Beurteilung ist "in aller Regel" ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen. Die Beurteilung erfolgt anhand eines Finanzplans. ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Anzeige eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 559 Nach § 42 Abs. 1 Stazt 2 StaRUG sind die Insolvenzantragspflichtigen verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung unverzüglich anzuzeigen. Dies dürfte sowohl für nach Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache eingetretene als auch für zwar schon zuvor eingetretene, aber erst danach entdeckte Zahlungsunfähigkeit ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Prüfung der Zahlungsunfähigkeit, Liquiditätsbilanz(-status), Liquiditätsplan

Rz. 76 Nach jahrelanger Rspr. des BGH war zur Prüfung bzw. Darlegung der Zahlungsunfähigkeit ein Liquiditätsstatus bzw. eine Liquiditätsbilanz aufzustellen,[195] der/die alle im maßgeblichen Zeitpunkt verfügbaren und binnen 3 Wochen zu erlangenden liquiden Mittel in Beziehung zu den am selben Stichtag fälligen und ernstlich eingeforderten Verbindlichkeiten und zusätzlich den...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 8. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft

Rz. 546 Jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Eintritts der drohenden Zahlungsunfähigkeit (Beurteilungszeitraum "in der Regel" 24 Monate, § 18 Abs. 2 Satz 2 InsO [1061]) der Gesellschaft hat der Geschäftsführer mehrere Verfahren zur Sanierung des Unternehmens zur Auswahl:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zahlungsunfähigkeit

Rz. 461 Nach § 17 Abs. 1 InsO ist Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 Satz 1 InsO). Dies ist anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO). E...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 462 Mit dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO sollte die Möglichkeit geschaffen werden, bereits in einem früheren Stadium der Vermögensbeeinträchtigung ein Insolvenzverfahren einsetzen zu lassen, um so zu einer geordneten Vermögensverteilung und auch höheren Quoten zugunsten der Gläubiger zu kommen. Die Antragsberechtigung liegt allerdings a...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Überschneidungen, Anwendungsbereich und Rechtsfolge

Rz. 531 Die Regelung weist Überschneidungen mit mehreren anderen Gläubigerschutzinstrumenten auf. Rz. 532 Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Ausschüttung des Stammkapitals in § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG kann für den Geschäftsführer eine Schadensersatzpflicht nach § 43 Abs. 3 GmbHG entstehen. Rz. 533 Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG sind Gesellschafterdarlehen oder stille Beteili...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Weitere Zahlungsunfähigkeitsvermutung nach BGH

Rz. 75 Für Insolvenz-Anfechtungsprozesse hat der BGH die Vermutung für das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit gebildet, wenn zum für die Anfechtung maßgeblichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden haben, die bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung nicht mehr beglichen wurden.[190] Dies ist auch für die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 InsO maßgeblic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Definition

Rz. 50 In § 17 Abs. 2 InsO ist Zahlungsunfähigkeit gesetzlich definiert: Zitat Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist i.d.R. anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit erfordert also eine Gegenüberstellung der liquiden Zahlungsm...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Insolvenzantragstellung

Rz. 566 Nach § 18 InsO hat der Schuldner das Recht, nicht die Pflicht, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen.[1091] In der Praxis ist gelegentlich zu beobachten, dass Eigen-Insolvenzanträge über das Vermögen von GmbHs mit drohender Zahlungsunfähigkeit begründet werden, die Pr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Praktische Bedeutung

Rz. 89 Durch diesen Insolvenzantragsgrund soll dem redlichen Schuldner frühzeitig die Möglichkeit eröffnet werden, freiwillig unter die vor Einzelvollstreckung schützende "Käseglocke" des Insolvenzverfahrens zu schlüpfen und so das Unternehmen, etwa auch mithilfe eines sog. "prepackaged" Insolvenzplanes, zu sanieren. Insbesondere das sog. "Schutzschirmverfahren" nach § 270d ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Ernstlich eingeforderte Geldschulden

Rz. 57 Nach ganz h.M. in der Lit. war das Kriterium der ernstlichen Einforderung mit Inkrafttreten der neuen Definition der Zahlungsunfähigkeit in § 17 InsO entfallen.[129] Es komme nur noch auf die Fälligkeit der Verbindlichkeiten an. Rz. 58 Dem ist der BGH entgegengetreten und hat entschieden:[130] Eine Forderung ist i.d.R. dann i.S.d. § 17 Abs. 2 InsO fällig, wenn eine Glä...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Einzelfragen im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Rz. 78 Zahlungsunwilligkeit ist nicht gleichzusetzen mit Zahlungsunfähigkeit. Die im Insolvenzrecht unbeachtliche Zahlungsunwilligkeit liegt aber nur vor, wenn gleichzeitig Zahlungsfähigkeit gegeben ist.[199] Bei Zahlungseinstellung wird nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO gesetzlich vermutet, dass nicht nur Zahlungsunwilligkeit, sondern Zahlungsunfähigkeit vorliegt.[200] Die Vermu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Insolvenz(antrags)verschleppung (§ 15a Abs. 4 und 5 InsO)

Rz. 259 Die Straftat der Insolvenzverschleppung bei haftungsbeschränkten Gesellschaften, also solchen, die keine natürliche Person als Vollhafter haben, ist durch das MoMiG aus den einzelnen, die Gesellschaften betreffenden Gesetzen herausgenommen und rechtsformübergreifend in § 15a Abs. 4 (Vorsatztat) und Abs. 5 (Fahrlässigkeitstat) InsO geregelt worden. Dadurch wurde zugle...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Schicksal des Unternehmensvertrages in der eröffneten Insolvenz

aa) Beendigung des Unternehmensvertrages Rz. 450 Die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines der beteiligten Unternehmen sind umstritten. Mit der herrschenden Meinung gehe ich davon aus, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eines der beteiligten Unternehmen der Unternehmensvertrag (Beherrschungsvertrag, EAV) automatisch beendet ist.[889] Zur Beg...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Zahlungseinstellung

Rz. 68 Bei Zahlungseinstellung wird nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit gesetzlich widerleglich vermutet. aa) Definition Rz. 69 Zahlungseinstellung ist dasjenige äußere Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen,[153] so dass sich den betroffenen Verk...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit, Zahlungsunwilligkeit

Rz. 82 Eine einmal eingetretene Zahlungsunfähigkeit kann nur dadurch beseitigt werden, dass der Schuldner wieder über ausreichend liquide Mittel zur Bedienung aller fälliger Verbindlichkeiten verfügt. Das ist nicht der Fall, wenn dem Schuldner wegen der Befriedigung der gegenwärtigen Gläubiger die Mittel zur Begleichung "alsbald" fällig werdender Verbindlichkeiten fehlen.[20...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Patronatserklärung

Rz. 194 Ob eine interne harte Patronatserklärung zugleich die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnergesellschaft als Empfängerin beseitigen kann, weil die Mittel in dem Drei-Wochen-Prognosezeitraum der Zahlungsunfähigkeitsprüfung als Liquidität berücksichtigt werden können, ist fraglich. Ich würde dies bejahen, wenn der Schuldner im Bedarfsfalle einen sofort durchsetzbaren Zahlun...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Insolvenz der herrschenden Gesellschaft

Rz. 453 In der Insolvenz des herrschenden Unternehmens ist der Verlustausgleichsanspruch des abhängigen Unternehmens eine Insolvenzforderung. Selbstverständlich kann auch hier nur der bis zur Vertragsbeendigung entstandene Fehlbetrag geltend gemacht werden.mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Insolvenz im Konzern, Insolvenz der GmbH & Co.KG

1. Konzerninsolvenz Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Insolvenzrechtlicher Begriff

Rz. 10 Insolvenzrechtlich ist Krise der Eintritt der Insolvenzreife, also der Insolvenzantragsvoraussetzungen Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder, bei haftungsbeschränkten Gesellschaften zusätzlich, Überschuldung (§§ 17–19 InsO).mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Stundung und Stillhalteabreden

Rz. 199 In der Praxis sind die Stundungsvereinbarung und sonstige Stillhalteabreden häufig das effektivste, mitunter auch das einzige Mittel, kurzfristig eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen und so die Zeit zu erhalten, ein weiterführendes Sanierungskonzept zu erstellen und die für die Sanierung erforderlichen Vereinbarungen zu schließen. a) Stundungsvereinbaru...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Insolvenz der GmbH & Co.KG

Rz. 805 Gerät eine GmbH & Co.KG in die Insolvenz, ist kein einheitliches Insolvenzverfahren zu führen, sondern gem. dem Grundsatz in § 11 Abs. 1 InsO ggf. zwei Insolvenzverfahren: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. die Abweisung des Eröffnungsantrages mangels Masse führt zur Auflösung der R...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Dauernder Mangel an Zahlungsmitteln

Rz. 63 Der Zustand der Illiquidität muss einen gewissen Zeitraum andauern (Zeitraumilliquidität). Eine aktuell eingetretene Illiquidität stellt dann keine Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 17 InsO dar, wenn in einem kurzen, absehbaren Zeitraum die Liquiditätskrise überwunden werden kann. Dann liegt Zahlungsstockung und nicht Zahlungsunfähigkeit vor. Rz. 64 Im Jahr 2005 hat der BGH...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Reorganisationsverschleppungshaftung?

Rz. 547 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Geschäftsführer bei Eintritt einer Krise der Gesellschaft verpflichtet ist, Sanierungsmöglichkeiten zu prüfen (s.o. Rdn 513 f.). Dies gilt natürlich auch und gerade bei Eintritt drohender Zahlungsunfähigkeit. Rz. 548 In § 2 StaRUG-RegE[1063] war eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung von Geschäftsleitern von haftungsbesc...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Sorgfaltsmaßstab, Beginn der 3-Wochen-Frist

Rz. 664 Es handelt sich um eine Verschuldenshaftung. Maßstab ist die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers.[1319] Zu dieser gehört es, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens laufend zu beobachten und bei Anzeichen einer wirtschaftlichen oder finanziellen Krise der Gesellschaft sich durch Aufstellung eines Vermögensstatus einen Überblick über den Vermögensstand zu v...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Überschuldungsprüfung

Rz. 446 Der Verlustausgleichsanspruch der abhängigen Gesellschaft kann im Überschuldungsstatus aktiviert werden, wenn und soweit er werthaltig ist. Auch vor Ablauf des regulären Geschäftsjahres kann der Verlustausgleichsanspruch im Rahmen der Überschuldungsprüfung auf der Aktivseite berücksichtigt werden, wenn seine Entstehung sicher ist und er der abhängigen Gesellschaft da...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Wirkung im Insolvenzverfahren

Rz. 130 Die harte interne Patronatserklärung beseitigt die Überschuldung nur, wenn sie der Gesellschaft einen eigenen durchsetzbaren Anspruch gegen den Patron einräumt.[276] Außerdem ist erforderlich, dass die Leistungen des Patrons der Gesellschaft endgültig verbleiben, dass also nicht nur ein aufschiebend bedingtes, in der Krise zu gewährendes Darlehen vereinbart ist. Dahe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Indizien

Rz. 72 Die Feststellung der Zahlungseinstellung ihrerseits kann nicht nur durch eine Gegenüberstellung der beglichenen und offenen fälligen Verbindlichkeiten, sondern auch mithilfe von Indiztatsachen getroffen werden.[163] Eine besonders aussagekräftige Grundlage für die Feststellung der Zahlungseinstellung ist die Erklärung des Schuldners, aus Mangel an liquiden Mitteln nic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Fällige Geldschulden

Rz. 52 Die Fälligkeit einer Geldschuld bestimmt sich nach dem für sie geltenden Recht, etwa § 271 Abs. 1 BGB. Die laufenden kurzfristigen Verbindlichkeiten sind nach den üblichen Zahlungszielen als fällig zu beurteilen. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen sind die jeweils fälligen Raten mit ihren Fälligkeitszeitpunkten zu berücksichtigen, wenn die Ratenabrede in Kenntnis des Unv...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Insbesondere: Haftung in der Insolvenz

Rz. 271 Gläubigern der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer, wenn er nicht rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt und diese daraufhin einen Schaden erleiden, z.B. weil sie mit der insolventen GmbH einen Vertrag schließen, den die GmbH nicht mehr erfüllen kann (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1 InsO, ggf. strafbar nach § 15a Abs. 4, 5 InsO) oder der Geschäftsführer an d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Ruhen der Insolvenzantragspflicht

Rz. 558 Nach § 42 Abs. 1 StaRUG ruhen während der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache die Insolvenzantragspflichten nach §§ 15a Abs. 1–3 InsO, 42 Abs. 2 BGB. Jedoch sind die Antragspflichtigen verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung unverzüglich anzuzeigen. Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Maßgeblicher Zeitpunkt: Insolvenzreife

Rz. 578 Das Zahlungsverbot gilt ab Eintritt der materiellen Insolvenzreife der Gesellschaft, nicht erst ab dem Ende der Insolvenzantragsfrist.[1120] Materielle Insolvenzreife ist Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Zu ihrer Feststellung, die dem Geschäftsleiter obliegt, und insbesondere zu den im Interesse des Gläubigerschutzes strengen Anforderungen der Rspr. sei auf di...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Reorganisationsdurchführungshaftung

Rz. 549 Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist der Eingriffszeitpunkt für die (freiwillige) Inanspruchnahme der gerichtlichen Instrumente Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens nach §§ 29 ff. StaRUG,[1071] was in der Lit. teilweise und m.E. zu Unrecht als zu später Zeitpunkt kritisiert wurde.[1072] Da auch in diesem Stadium noch das unternehmerische Handlungsermessen de...mehr