Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO enthält keine eigenen Vorschriften über die Protokollierung von mündlichen Verhandlungen (auch Erörterungsterminen, § 159 Abs. 2 ZPO) und Beweisterminen, sondern verweist auf die §§ 159 bis 165 ZPO. § 159 ZPO Protokollaufnahme (1) Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. Für die Protokollführung k...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verfahren

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des Verfahrens, d. h. mit der Anordnung der Beweisaufnahme durch förmlichen Beweisbeschluss, dem äußeren Beweisverfahren und den Beweisterminen verweist § 82 FGO auf §§ 358 bis 370 ZPO, die den folgenden Wortlaut haben: § 358 ZPO Notwendigkeit eines Beweisbeschlusses Erfordert die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren, so ist es du...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Beistände (§ 62 Abs. 7 FGO)

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Den Beteiligten steht es frei, sich in der mündlichen Verhandlung eines Beistands zu bedienen (§ 62 Abs. 7 Satz 1 FGO). Der Beistand handelt – anders als der Bevollmächtigte (Rz. 2) – nicht für den Verfahrensbeteiligten, sondern neben ihm. Erklärungen (einschließlich der Prozesshandlungen) des Beistands in der mündlichen Verhandlung gel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Beweismittel

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO zählt eine Reihe von Beweismitteln auf, die im finanzgerichtlichen Verfahren zugelassen sind. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Die ausdrücklich genannten Beweismittel sind der Augenschein (§ 82 FGO i. V. m. §§ 371f. ZPO; s. § 82 FGO Rz. 3), der Zeuge (§§ 82 FGO i. V. m. §§ 373 bis 401 ZPO, §§ 83,84, 87...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antragsgebundenes Verfahren

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Antrag voraus, der auch schon vor Klageerhebung zulässig ist. Das Gericht darf also auch bei einem bereits anhängigen Hauptsacheverfahren nicht von sich aus tätig werden. Der Antrag ist schriftlich oder beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen. De...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anordnungen im vorbereitenden Verfahren (§ 79 Abs. 1 Satz 2 FGO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält keine abschließende Aufzählung der möglichen vorbereitenden Anordnungen. Zulässig sind insbes. folgende Maßnahmen: Nach § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FGO können die Beteiligten (§ 57 FGO) zur Erörterung des Sach- und Rechtsstands und zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits geladen werden. Die mündliche Erörterung ist ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum Tipke, Zur Steuerfahndung bei Banken und Bankkunden, BB 1998, 241; Weidemann, Zur Zulässigkeit des Sammelauskunftsersuchens nach § 208 I 1 Nr. 3 AO, wistra 2006, 452; Kemper, Die "Mitnahme zur Durchsicht" – Ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Instrument zur Sicherung von Beweismitteln? wistra 2010, 295; Schwedhelm, Der Eingriff der Steuerfahndung: Sieben regeln zum rich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verwertung von Ergebnissen aus anderen Prozessen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verwertung der Ergebnisse aus anderen Prozessen gilt im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme Folgendes: Zeugenprotokolle aus anderen Verfahren können im Finanzprozess grds. als Urkundsbeweis im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind (st. Rspr., z....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Text der §§ 578 bis 580 ZPO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die maßgebenden Vorschriften der ZPO haben folgenden Wortlaut: § 578 ZPO (1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens kann durch Nichtigkeitsklage und durch Restitutionsklage erfolgen. (2) Werden beide Klagen von derselben Partei oder von verschiedenen Parteien erhoben, so ist die Verhandlung und Ent...mehr

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zfs 10/2018, Nur ein Fahrve... / 2 Aus den Gründen

"… I. Die Betr. ist am (…) geboren. Sie wohnt in (…). Weitere Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen konnte das Gericht nicht treffen. Eine mögliche Existenzbedrohung durch ein Fahrverbot konnte nicht festgestellt werden. Das Fahreignungsregister enthält nach Angaben der Stadt Offenburg keine Eintragung." Gegen die Betr. wurde am 10.10.2017 ein Bußgeldbescheid durch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Arten von Verfahrensmängeln

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist Revisionszulassung ist schließlich auch geboten, wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt und die Entscheidung des FG auf diesem beruht. Da es kaum denkbar ist, dass sich das FG bei Erlass eines Urteils eines Verfahrensmangels bewusst ist, wird insoweit Zulassung regelmäßig nur aufgrund ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 115 Kosten der Amtshilfe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung, die nicht gilt, wenn Hilfe i. S. des § 111 Abs. 2 AO oder § 116 AO geleistet wird, unterscheidet zwischen Verwaltungsgebühren und Auslagen. Ferner stellt sie klar, dass die von Dritten zu zahlenden Kosten für Amtshandlungen der ersuchten Behörde dieser zustehen. Im Innenverhältnis zwischen der ersuchenden und der ersuchten B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Art der Ermittlungen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Erforschung des Sachverhaltes kann die Finanzbehörde gegen Tatverdächtige Ermittlungen entweder selbst anstellen oder durch die Angehörigen des Steuer- und Zollfahndungsdienstes (s. § 404 AO) sowie in Ausnahmefällen durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes ausführen lassen (s. § 161 StPO). Die Finanzbehörde kann Personen, d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 30 Ordnungsstrafen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 1 FGO regelt die gegen einen ehrenamtlichen Richter zulässige Ordnungsmaßnahme. In Betracht kommt nach der unmissverständlichen Regelung der Vorschrift lediglich die Festsetzung eines Ordnungsgelds, die Androhung – und erst recht die Verhängung – von Ordnungshaft (Art. 8 EGStGB) ist mangels gesetzlicher Regelung nicht zulässig ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Vertretungszwang vor dem BFH (§ 62 Abs. 4 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während sich jeder Kläger Beteiligte vor dem FG selbst vertreten kann (Rz. 1), besteht vor dem BFH gem. § 62 Abs. 4 Satz 1 FGO Vertretungszwang, und zwar auch für solche Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem BFH eingeleitet wird (§ 62 Abs. 4 Satz 2 FGO), z. B. die Einlegung einer Beschwerde (§ 128 FGO). Hiergegen bestehen ke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Urteilsbegründung

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO betrifft die Begründung des Urteils. Durch die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, muss die Nachprüfbarkeit der richterlichen Überlegungen, ihr Nachvollzug und die Möglichkeit, die Logik der getroffenen Schlussfolgerungen zu untersuchen, gewährleistet sein (BFH v. 30.11.19...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zu § 142 FGO gehörende Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 114 ZPO Voraussetzungen (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beschwerdebefugnis

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Einlegung der Beschwerde ist befugt, wer von der Entscheidung des FG, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters betroffen ist ( § 128 Abs. 1 FGO). Das gilt, wenn die Entscheidung aus einem anhängigen Klageverfahren erwächst, regelmäßig für die gem. § 57 FGO an diesem Verfahren Beteiligten, sofern sie beschwert sind (s. Vor §§ 115 bi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Sachverhalt

(...) Die Beteiligten streiten darum, ob das notarielle Testament der Erblasserin vom ... mit dem sie den Beteiligten zu 5) zum Alleinerben eingesetzt hat, wirksam ist oder aber die Erblasserin zur Zeit der Errichtung dieses Testamentes bereits testierunfähig war, so dass das frühere Testament vom ... Geltung beansprucht. Zum Sachverhalt im Einzelnen wird zunächst auf die Dar...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 403 Beteiligung der Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verfolgt den Zweck, die steuerliche Sach- und Rechtskunde der Finanzbehörde möglichst frühzeitig in dem von einer anderen Behörde betriebenen Steuerstrafverfahren nutzbar zu machen. Auch soll die Finanzbehörde in die Lage versetzt werden, verkürzte Steuerbeträge alsbald festzusetzen und nachzuerheben, wozu auch das Recht d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 384 Verfolgungsverjährung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von § 31 OWiG bestimmt § 384 AO die Verjährungsfrist für die Steuerordnungswidrigkeiten der §§ 378 bis 380 AO auf fünf Jahre. Für die rechtspolitisch weniger bedeutsamen Ordnungswidrigkeiten der §§ 381 und 382 AO bleibt es bei der zweijährigen Frist des § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG. Zuwiderhandlungen gegen § 383 AO verjähren in drei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Statthaftigkeit der Beschwerde

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwerde an den BFH ist das gegen Entscheidungen der FG, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide (§ 90a FGO) sind, gegebene Rechtsmittel, über das durch Beschluss im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Jedoch ist es dem BFH unverwehrt, seine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung zu erlassen (§ 90 Abs. 1 Satz 2 FGO). G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Kostenverzeichnis (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG)

Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG Teil 6 Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit Hauptabschnitt 1 Prozessverfahren Abschnitt 1 Erster Rechtszug 6110 Verfahren im Allgemeinen, soweit es sich nicht nach § 45 Abs. 3 FGO erledigt 4,0 6111 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 13 Rechts- und Amtshilfe

Schrifttum Sachs (Hrsg.), GG, 8. Aufl. 2018. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 13 FGO stellt eine einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Rechts- und Amtshilfegebotes dar (Art. 35 Abs. 1 GG), wonach sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten. Rechtshilfe betrifft Akte der Gerichtsbarkeit, z. B. richterlich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Urkundsbeweis

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Urkundsbeweis gelten grds. nicht die Vorschriften der §§ 415 bis 444 ZPO , da § 82 FGO nicht auf diese Vorschriften verweist. Stattdessen gelten für den Stpfl. die Vorlagepflichten der §§ 97, 100 AO (§ 76 Abs. 1 Satz 3 FGO), für Dritte (Zeugen) die Verpflichtungen der § 97 Abs. 1 und Abs. 3, §§ 99, 100, 104 AO (§ 85 FGO) und für ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 76 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 FGO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht des FG zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) wird eingeschränkt durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten, die in § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO gesetzlich statuiert ist, wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt (BFH v. 21.07.2017, X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447). Die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 20 Recht zur Ablehnung der Berufung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 20 FGO begründet die Möglichkeit, ausnahmsweise die Berufung zum Amt des ehrenamtlichen Richters abzulehnen. Die Vorschrift geht davon aus, dass die Übernahme des Amtes als ehrenamtlicher Richter zu den staatsbürgerlichen Pflichten gehört, deren Erfüllung grundsätzlich nicht abgelehnt werden kann. Ob die Berufung eines Widerstrebenden ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 407 Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Rechtsstellung der Finanzbehörde in den Fällen des gerichtlichen Steuerstrafverfahrens nach Anklageerhebung (s. §§ 151ff. StPO) oder wenn im Strafbefehlsverfahren Hauptverhandlung anberaumt oder Einspruch erhoben ist. Die Befugnisse der Finanzbehörde sind nun auf ein bloßes Anhörungs- und Fragerecht be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 136 Kompensation der Kosten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 136 Abs. 1 FGO betrifft die Aufteilung der Kostenpflicht zwischen den Prozessbeteiligten in den Fällen, in denen nicht einem Beteiligten die gesamten Kosten aufzuerlegen sind. Regelmäßig geschieht die Aufteilung durch Festsetzung von Bruchteilen. Diese beziehen sich auf die Summe sämtlicher Kosten i. S. von § 139 FGO, also einschließli...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren bei der Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten ist im Zweiten Teil (s. §§ 35 bis 110) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG; s. § 377 AO Rz. 6 ff.) geregelt. Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Bußgeldverfahren sinngemäß die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz und das...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Hinreichende Erfolgsaussichten

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ist in summarischer Prüfung das Für und Wider abzuwägen. Diese Prüfung ist ähnlich, aber eingehender als bei der Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) durchzuführen. Notfalls sind auch Zeugen zu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Joecks, Die Stellung der Kreditwirtschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, WM Beilage 1/98 zu Heft 20, 1998; Dittges/Grass, EG-Rechtswidrigkeit der Fahndungswelle bei deutschen Banken, BB 1998, 1390; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlagen bei fehlender Rückgabemöglichkeit, wistra 1999, 175; Kunz, Durchsuchung und Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Weitere Fälle

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine weitere Durchbrechung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme enthält § 79 Abs. 3 FGO. Anders als § 81 Abs. 2 FGO ermächtigt § 79 Abs. 3 FGO den Vorsitzenden/Berichterstatter jedoch nur zur Erhebung einzelner Beweise (s. § 79 FGO Rz. 10). Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Darüber hinaus lässt die Rspr. beim Wechs...mehr

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zfs 10/2018, Nachweis der U... / 2 Aus den Gründen:

"… 2. Die Kl. hat aus dem Versicherungsvertrag (Ziff. 2.5 AUB 2000) einen Anspruch auf Krankenhaustagegeld i.H.v. 6.300 EUR für den Zeitraum 1.3.2013 bis 20.11.2013." a) Bei dem streitgegenständlichen Vorfall vom 1.3.2013 handelt es sich um einen Unfall i.S.v. Ziff. 1.3 AUB 2000 bzw. § 178 Abs. 2 VVG. Danach liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 103 Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift räumt ein besonderes Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder wegen einer Ordnungswidrigkeit ein. Das Verweigerungsrecht ist nicht nur auf Steuerstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten beschränkt. Das Verweigerungsrecht, das gem. § 104 AO grundsätzlich auch die Verweigerung der Erstattu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Richterliche Überzeugung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gericht entscheidet nach der von ihm gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO). Damit macht das Gesetz die richterliche Überzeugung zum Maß der Beweiswürdigung (zur Überzeugungsbildung vgl. BFH v. 24.03.2009, VI B 106/08, BFH/NV 2009, 1122; BFH v. 03.05.2016, VIII R 4/13, BFH/NV 2016, 1275). Die Überzeugung muss sich auf die be...mehr

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AGS 10/2018, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Die zulässig erhobene sofortige Beschwerde des Beklagten zu 1) vom 25.6.2018 gegen den amtsgerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschluss v. 20.6.2018 hat in der Sache teilweise Erfolg, erweist sich jedoch überwiegend als unbegründet. Im Ergebnis hat der nach der Kostengrundentscheidung kostenbelastete Beklagte zu 1) unbeschadet dessen, dass ihm Prozesskostenhilfe gewährt worden w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verfahren der Eidesabnahme

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Eidesleistung folgt für Zeugen aus § 391f. ZPO und für Sachverständige aus § 410 ZPO. Das Verfahren der Eidesabnahme ist demgegenüber in § 82 FGO i. V. m. §§ 478 bis 484 ZPO. § 478 ZPO Eidesleistung in Person Der Eid muss von dem Schwurpflichtigen in Person geleistet werden. § 479 ZPO Eidesleistung vor beauftragtem od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Problem der Steuerinformanten

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Steuergeheimnis betrifft auch die kontrovers diskutierte Frage der Zusammenarbeit zwischen Finanzbehörden und Informanten, die auch Steuerdenunzianten genannt werden (s. auch AEAO zu § 30, Nr. 13). Es trifft einerseits zu, dass Nachrichten aus solchen Quellen im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht ganz entbehrt werde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten, § 90 Abs. 2 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 2 AO trägt der Tatsache Rechnung, dass die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörde hinsichtlich von Auslandsbeziehungen erheblich eingeschränkt sind (Grundsatz der formellen Territorialität; vgl. Seer in Tipke/Kruse, § 90 AO Tz. 18), weil Ermittlungshandlungen im Ausland grundsätzlich nicht möglich sind. Um gleichwohl zu ein...mehr

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zfs 10/2018, Verwertung von... / 3 Anmerkung:

Das Dashcam-Urteil des BGH und seine praktische Folgen Das Urteil des BGH vom 15.5.2018 trifft auf ein hohes Interesse, weniger für die ostasiatischen Hersteller von Dashcams, die sich eher wenig für europäisches Datenschutzrecht interessieren, als für Kfz-Versicherer, Anwälte und Richter. In geradezu lehrbuchmäßiger Art und Weise behandelt der BGH dabei die Vorfrage, ob bzw. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 36 Erlöschen der Vertretungsmacht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet keine Pflichten; sie gibt nur einen allgemeinen Grundsatz wieder. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtungen, die Vertretern oder Verfügungsberechtigten i. S. der §§ 34 und 35 AO obliegen, finden ihr Ende mit dem Erlöschen der Vertretungsmacht oder der Verfügungsmacht. Das bedeutet nicht, dass der B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Berufungssumme

Rz. 104 Berufungsfähig sind in Zivilsachen erstinstanzliche Endurteile der Amts- und Landgerichte. Hierzu können auch Teilurteile gehören.[134] Wird die Berufung nicht ausnahmsweise vom erstinstanzlichen Gericht zugelassen, ist sie nur zulässig, wenn die Beschwer einen Wert von mehr als 600 EUR hat, § 511 Abs. 2 ZPO. Rz. 105 Bei einer stattgebenden Entscheidung ist nicht das ...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / c) Beweiserhebung und -würdigung

Rz. 28 Das OLG Düsseldorf hat die Beweiserhebung und -würdigung bei vorgetragener und bestrittener Testierunfähigkeit eines Erblassers instruktiv dargestellt:[36] Zitat "Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung der notariellen Testamente a...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 5. Beweisverfahren: Frei- und Strengbeweis

Rz. 115 Nach § 29 Abs. 1 S. 1 FamFG erhebt das Nachlassgericht die erforderlichen Beweise in geeigneter Form. Diese Vorschrift ergänzt § 26 FamFG zur Art und Weise der erforderlichen Ermittlungen. Die Auswahl zwischen Freibeweis (§ 29 FamFG) und Strengbeweis (§ 30 FamFG i.V.m. den Beweisvorschriften der ZPO) nimmt das Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Die ord...mehr

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§ 32 Mediation / II. Schweigepflicht

Rz. 21 Der Mediator, der als Rechtsanwalt zugelassen ist, ist kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO). Ein Verstoß des Mediators gegen diese Verpflichtung hat neben standesrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 203 Abs. 1 StGB. Gleiches gilt auch für den Notar, der als Mediator tätig wird, gemäß § 18 BNotO. Sowohl Rechtsanwälte als ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Frankreich: Nachweis des Erbrechts

Rz. 348 Ein Erbschein mit öffentlichem Glauben ist dem französischen Recht unbekannt, mit Ausnahme in Elsass-Lothringen, wo formell die Regelung des deutschen Erbscheins gilt, allerdings nur für Erblasser, die dort ihren letzten Wohnsitz hatten. Einen Erbschein im deutschrechtlichen Sinne kennt das französische Recht nicht. Die Erbfolge wird durch eine Offenkundigkeitserkläru...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / (2) Ermittlung der auffälligen Verhaltensweisen

Rz. 129 Zur Ermittlung der auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers kann sich das Nachlassgericht sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel bedienen.[100] Der Umfang der gebotenen Ermittlung unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.[101] Rz. 130 Erste Auffälligkeiten, die das Nachlassgericht selbstständig überprüfen kann, können sich aus dem eröffneten Tes...mehr