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03.06.2020
Auslegung
Für einen Widerruf eines Testaments, muss klar und deutlich sein, dass der Erblasser sich von seinem darin erklärten Willen abgekehrt hat. Gibt es dafür genug Anhaltspunkte, ist es egal, wenn er nur eine von mehreren gleichlautenden Original-Testamenten vernichtet hat. Das Testament, das noch in der Welt ist, gilt dann ebenfalls nicht.
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