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24.04.2017
Lohnfortzahlung im Ehrenamt
Die Vergütung der Betriebsratsmitglieder ist kein unproblematisches Thema. Auf der einen Seite sind versteckte Gefälligkeiten, die Betriebsräte handzahm machen sollen, unzulässig, kommen aber vor. Auf der anderen Seite hakt es nicht selten bei der in §§ 37 Abs. 4 u. 5, 38 Abs.3 BetrVG vorgeschrieben gerechten Lohnfortzahlung, etwa dem Ausgleich variabler Lohnfaktoren und der hypothetisch möglichen beruflichen Entwicklung.
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